Mandari Insight

0952/2017

Protokoll der Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 20.03.2017

Mitteilung BV 07.04.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 24.04.2017, TOP 6.2

BeiratsVB 2017-03-20

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3_Landschaftsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_und_2_Geltungsbereich_F_Plan

· application/pdf

Ansehen

B_Plan_Simonskaul

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

BeiratsVB 2017-03-20

22115 Zeichen

Vorbesprechung des Beirates bei der ULB der Stadt Köln am 20.03.2017 
 
Teilnehmer/innen: 
 
 
Beirat:  Herr von der Stein, Herr Woite, Herr Tschirner, Herr Steßgen,  
Herr Niederprüm 
 
Verwaltung: Herr Distelrath, Frau Maaß, Frau Boshalt, Frau Schumacher, Herr 
Faber (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) 
 
 
 
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 
 
1. Sportanlage Friedrich-Karl-Straße, Generalsanierung Umwandlung Tennen-
belag in Kunstrasen, Köln Nippes, L 8, EZ 2 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Die Stadt Köln beabsichtigt die Generalsanierung der Sportanlage Friedrich-Karl-
Straße in Köln-Nippes. Der heutige Ascheplatz mit Ausstattung ist stark sanie-
rungsbedürftig und entspricht zudem nicht mehr den heutigen Anforderungen. 
Daher soll der Tennenplatz in ein Kunstrasengroßspielfeld umgewandelt werden. 
Zusätzlich sollen ein Kleinspielfeld und weitere Sportflächen für den Schulsport 
entstehen. Neben dem Umbau des Spielfeldes erfolgen die Errichtung von Ball-
fangzäunen, der Bau von Wasserzapfstellen, die Modernisierung der Trainingsbe-
leuchtungsanlage und die Errichtung von zwei Fertiggaragen für Materiallager. 
Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und an den Fußballverein Spiel 
und Sport Nippes 1912 e.V. vermietet. Der Verein nimmt mit 16 Mannschaften am 
Spielbetrieb des Fußballverbandes Mittelrhein teil. Außerdem nutzen verschiede-
ne umliegende Schulen die Anlage zum Schulsport. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Das Gelände wird dominiert von der großen Tennenfläche. Angrenzend sind Ra-
senflächen vorhanden. Am Randbereich stehen einige größere, auch markante 
Bäume. Die Sanierung führt zu einer Verbreiterung der Spielfeldanlage und zu ei-
ner dauerhaften anlagebedingten Mehrversiegelung von 110 m². Die zwei Fertig-
garagen werden auf bereits versiegelten Flächen errichtet.  
Die Beleuchtungsmasten werden erneuert, für das Hauptspielfeld werden 6 neue 
Masten mit 18m Höhe gesetzt. Bei den neuen Leuchtmitteln werden sogenannte 
asymmetrische Planflächenstrahler nahezu ohne Aufneigung aus der Horizonta-
len und mit Lichtabschirmung nach oben eingesetzt. Die Lichtimmissionen wer-
den dadurch gegenüber der Bestandssituation deutlich verringert. Zusätzlich wer-
den UV-Sperrfilter eingesetzt, die eine UV-absorbierende Wirkung haben. 
Von der Baumaßnahme sind vier Winterlinden betroffen, die gerodet werden 
müssen. Hier rückt die geplante Laufbahn mit Pflasterstreifen sehr nah an deren 
Stämme. Durch den Bau wird so stark in den Wurzelraum dieser Bäume einge-
griffen, dass deren Erhalt nicht möglich ist. In kleineren Flächenanteilen sind Flä-
chen mit Ziersträuchern, kleinere Gebüschgruppen und Rasenflächen betroffen. 
Eine Verlagerung der Laufbahn an andere Stellen wurde in Varianten geprüft, ist 
aber durch die räumliche Enge der Sportanlage nicht möglich, bzw. es wären

dann die markanten Bäume an der Ostseite der Anlage betroffen. Der überwie-
gende Flächenteil der Belagsänderung umfasst die heutige Tennenfläche.  
 
Der Eingriff wird wie folgt kompensiert.  
Auf der Vereinsterrasse sollen insgesamt 3 Solitärbäume als Ersatz für entfallen-
de Bäume gepflanzt werden. Die Pflanzfläche der Hochstämme in der Platzfläche 
soll mindestens 6 m² aufweisen. 
Zur äußeren Eingrünung entlang der Zaunanlage sind Strauchpflanzungen aus 
gebietsheimischen Straucharten in unterschiedlicher Breite vorgesehen. Sie sol-
len als Ersatz für entfallende Gebüsche und als Aufwertung für die angrenzenden 
Baumhecken, die nur einen ungenügenden Strauchsaum aufweisen.  
Der Fahrradstellplatz und die Müllsammelstelle sollen mit einer geschnittenen 
Heckenpflanzung eingefasst werden. Die Bereiche an der Rückseite des Vereins-
heims sowie der Randbereich der Zufahrt werden mit einem bodenbedeckenden 
Ziergesträuch aus u.a. Hedera helix (Efeu) und Lonicera nitida (Böschungsmyr-
the) angelegt. An Randbereichen des Plangebietes zu den Spielfeldern bzw. 
Laufbahnen hin werden Rasenflächen (Regelsaatgutmischung Landschaftsrasen 
mit Kräutern) angelegt. Die Flächen werden intensiv genutzt und daher auch in-
tensiv gepflegt. 
 
Artenschutz: 
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte sind folgende Nebenbestimmun-
gen vorgesehen.  
 
1. Die Entfernung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Gehölzen ist grundsätz-
lich nur zwischen dem 01.Oktober und dem darauffolgenden Monatsletzten des 
Februar zulässig. 
2. Kann das unter 1. genannte Zeitfenster aus zwingenden Gründen nicht einge-
halten werden kann, muss eine sachkundige Person zeitnah vor Beginn der 
Fäll-/Rodungsarbeiten kontrollieren und dokumentieren, ob aktuelle besetzte 
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten betroffen sind. Die Dokumentation ist der 
UNB auf Verlangen vorzulegen. 
3. Für den Fall, dass bei der unter 2. genannten Kontrolle ein Positivnachweis er-
folgt, sind Bauarbeiten einzustellen und das weitere Vorgehen mit UNB abzu-
stimmen. Die UNB behält sich für diesen Fall Maßnahmen zur Vermeidung ar-
tenschutzrechtlicher Konflikte vor. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Für die Sanierung der Sportanlage „Friedrich-Karl-Straße“ besteht ein öffentliches 
Interesse.  
Der Sportplatz liegt im Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel am Berg-
heimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“. 
Der Landschaftsplan stellt für dieses Gebiet Entwicklungsziel 2 dar, das bedeutet 
„Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“.  
Der heutige Ascheplatz der Sportanlage ist stark sanierungsbedürftig. Um den Be-
trieb aufrechterhalten und eine moderne Sportanlage bieten zu können, ist eine 
Sanierung geboten. Die Wahl des Entwicklungszieles zeigt, dass bei mit Inkraft-
treten des Landschaftsplans und Gültigkeit der Festsetzung als Landschafts-

schutzgebietes nicht die Absicht bestand, die Nutzung des Sportplatzes einzu-
schränken oder zu unterbinden. Dem Sportplatz kann somit Raum zur Erhaltung 
bzw. Entwicklung dieses Standortes gegeben werden. Außerdem findet die Sanie-
rung in einem verträglichen Rahmen statt und der Eingriff kann vor Ort ausgegli-
chen werden. 
Das öffentliche Interesse überwiegt gegenüber den Belangen von Natur und 
Landschaft. Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die 
Maßnahmen nicht zu befürchten. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebie-
tes ist nicht gefährdet.  
Die Maßnahme ist mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden daher die Voraussetzungen 
für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. 
 
Entscheidung: zugestimmt 
 
 
2. Errichtung eines zusätzlichen Hangars (Halle 6) am Flugplatz Kurtekotten, 
Bauvoranfrage zur Klärung des Planungsrechts, Köln- Flittard, L 29, EZ 2 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Der Luftsportclub Leverkusen e.V. beabsichtigt die bestehende Halle 5 zum Ab-
stellen von Flugzeugen um einen zusätzlichen Hangar (Halle 6) zu erweitern.  
Der Baukörper hat die Abmessungen 50x25x8 Meter (LxBxH). 
Der LSC kann derzeit seine Mitgliederzahlen durch aktive Mitgliederwerbung hal-
ten (ca. 600 Mitglieder stabil seit 10 Jahren). Es existiert eine Warteliste von Mit-
gliedern, die ihre Flugzeuge am LSC abstellen möchten bzw. den Flugzeugkauf 
bisher verschoben haben und auf eine Abstellmöglichkeit warten. 
Die neue Halle ist vor allem als Abstellort für Maschinen von Mitgliedern vorgese-
hen. Diese Mitglieder stellen ihre Flugzeuge bisher anderweitig unter und fahren 
sie bei Bedarf an oder fliegen oftmals mit Vereinsmaschinen. Eine signifikante Er-
höhung der Flugzahlen ist nicht zu erwarten, da grundsätzlich die gleichen Mit-
glieder fliegen werden.  
 
Eingriff / Kompensation: 
Die Errichtung der Halle erfolgt auf einer Ackerbrache. Es werden 1.250m² von 
der Halle überbaut, zusätzlich werden als Zufahrtswege 600m² durch wasserge-
bundene Zufahrtswege beansprucht. 
Der Eingriff ist zu kompensieren. Dies ist im Baugenehmigungsverfahren zu klä-
ren. Die UNB schlägt die Anlage einer extensiv genutzten Wiese oder Nutzungs-
aufgabe eines Teilstücks der angrenzenden Ackerfläche vor. 
Schon für den Bau der Halle 5 1989 wurde ein Teil der Ackerfläche angekauft. Da 
die hier beantragte Erweiterung durch die Halle 6 schon 1989 als Option existier-
te, wurde ein ausreichend großes Teilstück erworben. Daher erfolgt die Errichtung 
auf der Halle auf „Ackerbrache“. Ebenfalls auf dem erworbenen Teilstück wurde 
als Ausgleich eine Baumhecke mit vorgelagertem Krautsaum auf der hallenabge-
wandten Seite angelegt. Diese umgibt sowohl die bestehende als auch die ge-
plante Halle und bietet einen Sichtschutz in drei Richtungen. Die neue Halle wird 
wie die alte Halle nur vom Flugplatz her zu sehen sein. Die Hallenwände werden 
mit Rankpflanzen begrünt.

Die Hecke ist in vollem Umfang zu erhalten. Notwendige Abstände, um den Wur-
zelbereich sicher auszusparen, sind unbedingt einzuhalten. 
Das Dachwasser wird in einer Mulde ortsnah versickert. 
 
Artenschutz: 
Im Baugenehmigungsverfahren ist eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchzu-
führen. Sollten Verbotstatbestände nach dem § 44 BNatSchG ausgelöst werden, 
wird diesen durch entsprechende Maßnahmen begegnet. (z.B. Bauzeitenrege-
lungen, Wiederanlage von Lebensraumstrukturen, Bereitstellen von Nistmöglich-
keiten etc.) 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Das Entwicklungsziel der Fläche lautet „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhan-
dener Grünanlagen“. Der LSC Leverkusen ist seit ca. 60 Jahren auf dem Gelände 
ansässig, die Nutzung als Segelflugplatz ist rechtmäßig genehmigt. Der LSC ge-
nießt somit Bestandsschutz. Die Wahl des Entwicklungszieles zeigt, dass bei mit 
Inkrafttreten des Landschaftsplans und Gültigkeit der Festsetzung als Land-
schaftsschutzgebietes nicht die Absicht bestand, die Nutzung des Segelflugplat-
zes zu unterbinden. Dem LSC kann somit Raum zur Erhaltung bzw. Entwicklung 
dieses Standortes gegeben werden. 
Die Maßnahme ist mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren. 
Durch die fast 30-jährigen Heckenpflanzungen besteht ein weitgehender Sicht-
schutz. Der Lebensraumverlust und die Verringerung der Biotopfunktionen kön-
nen durch eine im Baugenehmigungsverfahren festzulegende Kompensations-
maßnahme ausgeglichen werden.  
Das Dachwasser wird in einer Mulde ortsnah versickert. 
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden daher die Voraussetzungen 
für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG als gegeben angesehen. 
 
Entscheidung: Zugestimmt 
 
 
3. Kanalbaumaßnahme Auenweg und Sachsenbergstraße, Rückbau des 
Pumpwerks Rheinpark in Deutz, L 13, EZ 2 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) planen die Neuordnung der Entwässe-
rung im Bereich Rheinpark, Jugendpark, sowie angrenzender Verkehrsflächen in 
Deutz bzw. Mülheim. 
Ein 1928 errichtetes Pumpwerk (Mischwasserpumpwerk Rheinpark) soll dabei 
aufgegeben und das anfallende Abwasser über verschiedene, neu zu erstellende 
Kanalabschnitte dem vorhandenen Pumpwerk Sachsenbergstraße zugeführt 
werden. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Die erforderlichen Neu-, Um- und Rückbaumaßnahmen liegen mit Ausnahme we-
niger begrenzter Teilbereiche innerhalb vorhandener Wege- und Straßenflächen, 
allerdings überwiegend im Landschaftsschutzgebiet. Zum Schutz des teilweise al-
ten Baumbestandes im Rheinpark wurden unumgängliche Eingriffe in Gehölzbe-
reiche bereits im Vorfeld minimiert.

Durch die Herstellung eines ca. 270 m langen, neuen Mischwasserkanals DN 300 
im Auenweg kann der vorhandene, innerhalb des Rheinparks verlaufende rd. 
1.300 m lange Mischwasserkanal DN 300 außer Betrieb genommen und an-
schließend verdämmt werden. Das vorhandene, nicht mehr benötigte Schmutz-
wasserpumpwerk kann im Anschluss ebenfalls zurück gebaut werden. 
 
Im Eingriffsbereich „südlich Auenweg“ findet das Vorhaben in einem stark anthro-
pogen überprägten Raum statt. Bei der Verlegung innerhalb der asphaltierten 
Straße ist die auf einem mit Rasen bewachsenen Kreisverkehr stehende Platane 
besonders zu schützen. Die neue Kanalleitung zweigt in eine gepflasterte Zufahrt 
und wird 15 m oberhalb in einer Wiesenfläche an den Bestand angeschlossen. 
Gehölzstrukturen werden nicht in Anspruch genommen, eine jüngere Eiche ist 
zwischenzeitlich vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen umgepflanzt 
worden. 
Im Eingriffsbereich „nördlich Auenweg“ erfolgt die Leitungsverlegung südlich der 
Kreuzung mit der Sachsenbergstraße ebenfalls im Straßenkörper des Auenwe-
ges. Weiter soll die neue Leitung innerhalb des Rheinparks geführt und ca. 30 m 
oberhalb eines vorhandenen Lokschuppens an den Bestand angeschlossen wer-
den. Dabei muss eine Baumhecke aus standorttypischen Gehölzen mit überwie-
gend mittlerem Baumholz durchquert werden. Es wird zu einem Verlust von zwei 
Hainbuchen mit geringem bis mittlerem Baumholz kommen. Hier wird in Tunnel-
bauweise, später in offener Bauweise gearbeitet. 
Für den geplanten Anschluss im Eingriffsbereich „Sachsenbergstraße“ wird eine 
Baumlücke genutzt. Die geplante Leitungsverlegung ist nördlich einer Baumgrup-
pe aus Hainbuchen und Liguster geplant Die Erschließung der Eingriffsbereiche 
ist vollständig über versiegelte Flächen möglich. Gleiches gilt für die Erschließung 
des Teilbereichs am Jugendpark. 
 
Der Ausgleich soll in Abstimmung mit der Leitung des Rheinparks vor Ort durch 
die Entsiegelung einer rd. 200 qm großen, asphaltierten Fläche westlich vom Ro-
sencafe funktional kompensiert werden. Außerdem werden 2 Hainbuchen neu 
gepflanzt und die temporär beeinträchtigten Flächen wieder hergestellt. 
 
Artenschutz: 
Unter der Maßgabe von Rücksichtnahme auf bestehende Nistmöglichkeiten im 
unmittelbaren Umfeld und mit Einschränkungen im zeitlichen Ablauf (Bauzeiten-
regelung bei Beanspruchung von Sträuchern nur zwischen Oktober und Februar) 
bestehen keine artenschutzrechtlichen Bedenken. 
Die Eingriffsbereiche haben keine (versiegelte Flächen) oder nur eine geringe (öf-
fentliche Straßen und Parkflächen) Bedeutung / Habitatfunktion. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Maßnahme ist vor allem durch die vorgesehenen Einzelbaum-
Schutzmaßnahmen mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden daher die Voraussetzungen 
für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. Das öf-
fentliche Interesse an einer geregelten Abwasserbehandlung überwiegt entge-
genstehende Belange im Landschaftsschutzgebiet. 
Entscheidung: Zugestimmt

4. Errichtung eines autonomen Gewitter- und Unwetter Warnsystems am 
Aachener Berg, L 16, EZ 2 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Der Vorhabenträger die Coptr Warn- und Schutzsysteme GmbH hat in einem 
gemeinsamen Abstimmungstermin dem Amt für Landespflege und Grünflächen 
und der UNB dargelegt, dass bedingt durch den Klimawandel es vermehrt zu 
Unwetterereignissen kommen wird. Die Zunahme von Gewittern verbunden mit 
Blitzen kann vor allem in den Sommermonaten zu einer Gefährdung von Perso-
nen führen, die sich im Freiland aufhalten. Vor diesem Hintergrund hat das Start-
up-Unternehmen Coptr das Gewitter-Warnsystem „Tube“ entwickelt. Konkret 
handelt es sich hierbei um eine in den Boden verankerte Stele, die auf ein heran-
ziehendes Unwetter mit einem Farb- und Akustiksignal reagiert. Ausgelöst wird 
es mit Hilfe eines kleinen Moduls, das mit Live-Daten des Blitzinformationsdiens-
tes der Siemens AG gespeist wird. Das System, welches vor allem auf regionale 
und kleinräumige Daten zurückgreift, ist in Bad-Neuenahr auf einem Golfplatz im 
Feldversuch. 
 
Das Unternehmen Coptr  möchte mit einer befristeten Pilotanlage an einem 
hochfrequentierten öffentlichen Ort zeitlich testen. Beide Ämter haben dem Vor-
haben zugestimmt und schlagen nach Abstimmung verschiedener alternativer 
Standorte mit dem Unternehmen den Aachener Berg im Inneren Grüngürtel vor. 
Hier halten sich in den Sommermonaten eine Vielzahl von Menschen auf, die 
über ein solches System rechtzeitig vor Gewittergefahren gewarnt und somit ent-
sprechend geschützt werden könnten. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Auf Grund des sehr überschaubaren und zu nächst auf drei Jahre befristeten Ein-
griffs von ca. 1,5 m2 in die gemähte Scherrasenfläche hat der Vorhabeträger vor-
geschlagen eine Spende an die Kölner Grünstiftung zur Pflanzung eines zusätzli-
chen Straßenbaums in der Höhe von 600,00 € zu leisten. Die UNB hält diesen 
Vorschlag für akzeptabel und der Eingriff kann hierdurch als kompensiert bewer-
tet werden. 
 
Artenschutz: 
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach dem § 44 BNatSchG werden 
nach derzeitigem Kenntnisstand auf Grund der bestehenden intensiven Freizeit-
nutzung im direkten Umfeld des Standortes nicht erwartet, sollten sich im Rah-
men der Umsetzung Hinweise auf Störungen ergeben oder ausgelöst werden, 
wird diesen durch entsprechende Maßnahmen begegnet. Auf Grund der Befris-
tung in der Pilotphase ist eine Nachsteuerung gegeben. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Der ausgewählte Standort liegt im Landschaftsschutzgebiet „Innerer Grüngürtel“. 
Der Landschaftsplan stellt für dieses Gebiet Entwicklungsziel 2„Erhaltung und 
Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen dar“.  
Die Wahl des Entwicklungszieles zeigt, dass bei mit Inkrafttreten des Land-
schaftsplans und Gültigkeit der Festsetzung als Landschaftsschutzgebietes nicht 
die Absicht bestand, die bestehende intensive weitgehende ruhige Erholungsnut-
zung in diesem Bereich einzuschränken.

Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen 
nicht zu befürchten. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist nicht ge-
fährdet. Eine entsprechende Mitteilung wird an die BV 1 für eine befristete Pi-
lotphase erfolgen und auf dieser Grundlage wird für die Pilotphase das öffentliche 
Interesse als überwiegend gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft 
angesehen. Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die 
Maßnahmen nicht zu befürchten und der Schutzzweck des Landschaftsschutzge-
bietes ist nicht gefährdet. Somit ist die Maßnahme mit den Belangen von Natur 
und Landschaft zu vereinbaren. 
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden daher die Voraussetzungen 
für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. 
 
Entscheidung: Zugestimmt für den Zeitraum der Pilotphase von 3 Jahren 
 
 
5. Weidengasse, Köln-Weiß, Sanierung Wirtschaftswege, L 20, EZ 1 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
In dem Landschaftsschutzgebiet L 20 Weißer Bogen in Köln-Weiß sollen vier 
Wirtschaftswege saniert werden.  
 
Es handelt sich zum einen um die Weidengasse im Bereich zwischen der Hoch-
wasserschutzmauer des Stadtteils Weiß und dem neu hergestellten Geh-und 
Radweg Weißer Leinpfad. Auf einer Länge von ca. 1120 m und einer mittleren 
Breite von 3,20 m ist der Wirtschaftsweg mit einem Schottertragschichtmaterial 
0/45 befestigt worden.  
 
Des Weiteren sind die Wirtschaftswege in der Uferstraße, im Triftweg und Am 
Sandpfad in einzelnen Teilbereichen zu sanieren.  
In der Uferstraße (im Bereich zwischen Campingplatz und Am Sandpfad) sind 
vier einzelne nicht zusammenhängende Teilabschnitte von 20 bis 120 m Länge 
zu sanieren. Am Sandpfad gibt es zwei getrennte Sanierungsbereiche von 10 m 
bzw. 30 m Länge. Im Triftweg sind nur punktuelle Sanierungen an ca. 10 ver-
schiedenen Einzelstellen vorzunehmen. Der Triftweg ist in dem Bereich von der 
Ludwigstraße bis Am Sandpfad mit einer bituminösen Befestigung ausgeführt. 
Diese ist auf einer Teillänge von ca. 100 m mit einer neuen Asphalttragdeck-
schicht zu versehen. Die Breite der Wege beträgt im Mittel 3,20 - 4,0 m.  
 
Grundsätzlich ist für alle Teilbereiche der zuvor genannten Wirtschaftswege das 
gleiche Bauverfahren wie in der Weidengasse auszuführen. Nach der Profilie-
rung der Schottertragschicht ist das Dolomit-Sand-Gemisch aufzutragen. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Die städtischen Maßnahmen erfolgen alle im Rahmen der Wiederherstellung bzw. 
Ertüchtigung der durch die vorherige Baumaßnahme erfolgten Schädigung der 
Wege auf Grund der Baumaßnahme am Weißer Leinpfad im Winter 2015/2016.

Die Entnahme der Massen aus den Banketten wird erforderlich, da innerhalb des 
Retentionsraums Weißer Bogen ein Massenausgleich für die Genehmigung durch 
die Bezirksregierung nachzuweisen ist.  
Nach der Baumaßnahme werden sämtliche Bankette, die weitgehend eine heute 
artenarme mit Gräsern bewachsene Vegetation aufweisen, wiederhergestellt. Es 
erfolgt im Nachgang eine Einsaat mit Regio-Saatgut, sodass durch die Maßnah-
me sich krautige und einjährige Pflanzen in den Banketten sich entwickeln wer-
den und der heute weitgehend artenarme Bestand deutlich aufgewertet werden 
kann. Auf Grund dieser Voraussetzung ist eine zusätzliche Kompensation in die-
sem Fall nicht erforderlich.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Nach Landschaftsplan der Stadt Köln greift hier im Landschaftsschutzgebiet das 
Verbot Nr. 18  
„die Bodendecke (Vegetation) auf den Banketten der Wirtschaftwege, …. oder zu 
vernichten …“ 
 
Es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Wiederherstellung der 
Wirtschaftswege mit einer gut nutzbaren Tragschicht, und es liegen Beschwerden 
der Bürger vor, dass die Wege wiederherzustellen sind. Somit überwiegt auch auf 
Grund der Geringfügigkeit der Maßnahme das Interesse der Öffentlichkeit gegen-
über den Belangen von Natur und Landschaft. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden daher die Voraussetzungen 
für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. 
 
Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist nicht gefährdet. Somit ist die 
Maßnahme mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren. 
 
Entscheidung: Zugestimmt 
 
 
Sonstiges: 
 
1. Einführung per Runderlass vom 10.03.2017 
 
Mitteilung über MKULNV-Erlass: 
1-jähriges Vertragsnaturschutz-Paket "Feldvogelinseln im Acker“ 
 
Entscheidung: Zur Kenntnis genommen 
 
 
2. Städtebauliches Planungskonzept Simonskaul in Köln-Weidenpesch 
 
Vorhaben und Anlagen werden vom Träger der Landschaftsplanung vorgestellt. 
 
Entscheidung: Zur Kenntnis genommen

Anlage_3_Landschaftsplan

450 Zeichen

E 32355797 
N 5650952 
E 32355047 N 5650517 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Auszug aus: Entwicklungsziele, EZ6, Schutzgebiete u.a. 
Maßstab 1:3000   Datum: 13.3.2017 
KölnGIS 
100 m

Anlage_1_und_2_Geltungsbereich_F_Plan

625 Zeichen

"Uaunp uawyaunel uıu Mundsöunupsosaße| wasap 00, "2
nz uedunjBJag Uap ue VayueBURjag uaham zip 'uabunan
-IOASYUIZEg Jep Pun assnypSSny Jap "sajBy sap WepHÄNLN
von Buruanluaun ınz abeyon Jap Iasagsbunysmuejd 0008: 1, gqeysyen

Soumenz Burzuny opusyaßinnas BunBunauon ap ın yanı pus aeac
OLE BgabsnE‚ar Jnönamei ap Ds VOnÄDuEisuon Dun HEBEL MP M4 LEDLEman 2 ONEOBÖISLEG La un Inu Dun IZINDSeR „arzI0saß Pur LEuOnmajLDen Bil

IN

Kit

yassduspıaM - UIOY ul [neysuowis
(d3A) susiyeuaauejg-g sap yaıslsqsßunyag

SI0Z’Y 2z Wwyeg 0005:) geisyen

aueypun.g Sreydic "soquÄg "and Jejanıye :sne Anzeny

sı9uloy wesßunuejdpe)s
‚ oBejuy =

B_Plan_Simonskaul

1691 Zeichen

671/1 
           Herr Faber 
           23673 
Vorbesprechung Naturschutzbeirat am 20.03.2017 
hier: städtebauliches Planungskonzept Simonskaul in Köln-Weidenpesch 
 
 
Der Träger der Landschaftsplanung hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der 
Dienststellen Stellung zu dem städtebaulichen Planungskonzept Simonskaul in Köln-
Weidenpesch bezogen.  
 
Das städtebauliche Planungskonzept sieht die Ausweisung von neuer 
Wohnbaufläche zwischen Neusser Straße und der Straße Simonskaul vor. Die 
geplante Wohnbaufläche liegt hierbei überwiegend im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans Köln, der das Landschaftsschutzgebiet L 9 „Nordfriedhof und 
Ginsterpfad-Gelände“ und den geschützten Landschaftsbestandteil LB 5.04 „Brache 
zwischen Neusser Straße und Simonskaul, Weidenpesch“ festsetzt. Der 
Flächennutzungsplan weist für den betroffenen Bereich Grünfläche aus, der 
Regionalplan des Regierungsbezirks Köln „regionale Grünzüge“.  
 
Als Schutzzweck formuliert der Landschaftsplan unter anderem die Erhaltung und 
Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere durch 
Sicherung eines reich strukturreichen Landschaftsraums, und betont die besondere 
Bedeutung des Raums für die naturnahe, stille Erholung.  
 
Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche widerspricht den Vorgaben des 
Landschaftsplans und ist mit seinen Festsetzungen nicht vereinbar. Unter 
Bezugnahme auf § 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW hat der Träger der 
Landschaftsplanung dem Vorhaben widersprochen.  
 
Anlage 1 zeigt den Geltungsbereich des städtebaulichen Planungskonzeptes, die 
Anlagen 2 und 3 beinhalten Auszüge aus dem Flächennutzungsplan und dem 
Landschaftsplan Köln.

Mitteilung BV

370 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0952/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.04.2017 
 
Protokoll der Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 20.03.2017 
In der Anlage erhalten Sie das Protokoll der Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 
20.03.2017.

Beratungsverlauf (1)

24.04.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0952/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27