V/0223/2007
Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
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Beschlussvorlage
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V/0223/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat I Betrifft Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wegen Verkehrsanbindung des Poco-Einrichtungsmarktes an die Weseler Straße hier: Beschwerde Nr. 1/07 Beratungsfolge 28.03.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Beschwerde Nr. 1/07 von Herrn Jürgen Schöppner vom 02.01.2007 (Anlage) wird zurückge- wiesen. Begründung: Herr Jürgen Schöppner hat sich wegen der Verkehrsanbindung des Poco-Einrichtungsmarktes an die Weseler Straße mit einer Beschwerde gem. § 24 GO NRW vom 02.01.2007 (Anlage) an die Beschwerdekommission gewandt. Die Beschwerdekommission hat die Beschwerde in ihrer Sitzung am 12.03.2007 vorberaten. Sie empfiehlt dem Hauptausschuss, die Beschwerde zurückzuweisen. Grundlage der Beratung war die Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 1/07 (Anlage zur Vor- lage), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich Bezug genommen wird. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0223/2007 Auskunft erteilt: Frau Heuer Ruf: 492 70 12 E-Mail: Heuer@stadt-muenster.de Datum: 14.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage
223-2007_Anlage
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Anlage zur Vorlage 223/2007 Der Oberbürgermeister 12.01.2007 Vorlage.an die Beschwerdekommission Nr. 1/07 Betreff Beschwerde des Herm _____] wegen Verkehrsanbindung des Poco-Einrichtungs eseler Straße Vorbringen Mit Schreiben vom 02.01.2007 (Anlage 1) hat sich a egen der Verkehrsanbindung des Poco-Einrichtungsmarktes an die Weseler Straße an die Be- schwerdekommission gewandt. Zur Begründung der Beschwerde wird vorgetragen: Am 27.12.2006 hat im Kreuzungsbereich Weseler Straße/Dingbängerweg der Poco- Einrichtungsmarkt neu eröffnet. Vor Erteilung der Baugenehmigung habe mit Vertretern der Stadt Münster, den im Rat vertretenen Parteien sowie anliegenden Bürgern eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Bei dieser Ortsbesichtigung sei auch die Verkehrsan- bindung an die Weseler Straße Gesprächsgegenstand gewesen. Die Stadt Münster habe zu dieser Frage Stellung genommen, dass das betreffende Grundstück nur nach rechts Richtung Innenstadt verlassen werden dürfte, ein anderer Verkehrsabfluss sei rechtlich nicht zulässig. Im Vertrauen auf diese Auskunft der Stadt Münster hätten viele betroffene Bürger keine Rechtsmittel gegen den Bau des Einrichtungsdiscounters ein- gelegt. In einen Zeitungsbericht vom 21.12.2006 werde der Poco-Vorstandsvorsitzende zitiert, dass die Stadt sich kooperativ gezeigt habe, und die Kunden künftig sowohl nach links in Richtung Albachten als auch geradeaus auf den Dingbängerweg fahren können, Auf- grund dieses Zitates müsse man zu dem Schluss kommen, dass vor oder nach Ertei- lung der Baugenehmigung interne Absprachen über die Verkehrsführung zwischen dem Poco-Markt und der Stadt Münster stattgefunden hätten und die Bürger beim Ortstermin betrogen werden sollten. Der Beschwerdeführer fordert, dass sich die Stadt Münster an ihre im Ortstermin ge- machten Zusagen halte. In einem Bereich, in dem bisher eine Verkaufsstelle für Land- maschinen gewesen sei, hätte niemals die Genehmigung zum Bau eines Einrichtungs- discounters mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen erteilt werden dürfen. Der Beschwerdeführer bittet darum, dafür Sorge zu tragen, dass keine Möglichkeit ge- schaffen werde, dass der Verkehrsabfluss von dem Privatgrundstück des Poco-Marktes nach links über die Weseler Straße bzw. über den Dingbängerweg geschaffen werde. Stellungnahme der Verwaltung Der Poco-Einrichtungsmarkt hat seinen Betrieb am 27.12.2006 eröffnet. Er wird über den signalisierten Knotenpunkt Weseler Straße/Dingbängerweg erschlossen. Die Zu- fahrt liegt an der Weseler Straße leicht versetzt gegenüber der Einmündung des Ding- bängerweges. Die Signalisierung der Ausfahrt des Poco-Möbelmarktes erfolgt parallel zum Dingbängerweg. Durch den Versatz zwischen Dingbängerweg und der Zufahrt zum Poco-Möbelmarkt ist es nicht möglich, dass sich Fahrzeuge aus beiden Zufahrten zeitgleich im Knotenpunkt aufstellen. Aus diesem Grunde können Fahrzeuge das Poco-Gelände nur nach rechts Fahrtrichtung Innenstadt verlassen. Eine Ausfahrt in alle Fahrtrichtungen wäre unter den vorhandenen baulichen und liegenschaftlichen Gegebenheiten nur möglich, wenn für die Poco-Ausfahrt eine gesonderte Phase geschaltet würde. Die Schaltung einer eigenen Phase scheidet jedoch aus, da dies die Leistungsfähigkeit der stark belasteten Weseler Straße negativ beeinträchtigen würde. Eine Ausfahrt in alle Fahrtrichtungen kann somit nur erfolgen, wenn die Knotenpunktsgeometrie verbessert wird, das heißt, der Versatz der Zufahrt beseitigt würde. Hierfür ist jedoch Grunderwerb aus der westlich zur Zufahrt liegenden Privatfläche erforderlich. | Diese geschilderte verkehrliche Ausgangslage war der Firma Poco von Anfang an - bereits im Rahmen der Grundstückskaufverhandiungen — bekannt. Grunderwerbsver- handlungen der Firma Poco mit dem westlich angrenzenden Grundstückseigentümer zum Zweck der Verbreiterung der Zufahrt sind gescheitert. Die Firma Poco hat in Kenntnis der Tatsache, dass das Gelände nur nach rechts in Fahrtrichtung Innenstadt verlassen werden kann, das Bauvorhaben realisiert, Am 04.04.2006 hat auf Veranlassung der politischen Vertreter aus Mecklenbeck ein Ortstermin an der seinerzeit noch geplanten Zufahrt der Firma Poco stattgefunden, an dem Vertreter von SPD und CDU, der Firma Poco, Bürgerinnen und Bürger sowie Ver- treter der Verwaltung teilgenommen haben. Bei diesem Termin hat der Vertreter der Verwaltung erläutert, dass das Gelände der Firma Poco zukünftig nur nach rechts in Fahrtrichtung Innenstadt verlassen werden könne. Nicht zutreffend ist, dass der Vertreter der Verwaltung gesagt haben soll, ein anderer Verkehrsfluss sei rechtlich nicht möglich. Der Vertreter der Verwaltung hat den Anwesenden erklärt, warum eine Ausfahrt in Fahrtrichtung stadtauswärts und in Fahrt- richtung Dingbängerweg verkehrstechnisch nicht möglich sei. Die Mehrzahl der anwesenden Bürger vertrat die Auffassung, dass eine Ausfahrt in alle Fahrtrichtungen möglich sein müsse und akzeptierte die vorgetragenen Gründe gegen eine derartige Lösung nicht. -3- Auf Wunsch der Poco-Geschäftsführung fand am 22.11.2006 ein weiteres Gespräch zur Verkehrsführung bei der Amtsleitung des Stadtplanungsamtes statt. Vertreter der Firma Poco, Vertreter der Verkehrsplanung (Stadtplanungsamt) und der Straßenverkehrsbe- hörde (Ordnungsamt) nahmen an dem Gespräch teil. Hauptthema des Gespräches wa- ren die erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen für den Zeitpunkt der Eröffnungsphase des Möbelmarktes. Im Rahmen des Gespräches teilte die Geschäftsführung der Firma Poco mit, dass es aus wirtschaftlicher Sicht sehr sinnvoll sei, das Gelände auch gera- deaus in Riehtung Dingbängerweg und nach links in Fahrrichtung stadtauswärts verlas- sen zu können. Von der Verwaltung wurde daraufhin nochmals die verkehrliche Situati- on detailiiert erläutert und mitgeteilt, dass aufgrund der derzeitigen Kreuzungsgeometrie lediglich das Rechtsabbiegen zugelassen werden könne. Eine Ausfahrt in alle Richtun- gen sei nur unter Verbesserung der Knotenpunktgeometrie, d. h. des erwähnten Grunderwerbs, möglich. Eine verkehrsrechtliche Anordnung des Rechtsabbiegegebots ist gegenüber dem Pri- vateigentümer am 23.11.2006 erfolgt. Die Anordnung wurde bereits vor Ort umgesetzt. Eine Veränderung der Sicherheitseinschätzung kann erst dann eintreten, wenn sich der Ausbauzustand der Ausfahrt durch einen Ankauf einer privaten Grundstücksfläche (westlich der Ausfahrt) verbessert. Hierbei handelt es sich um einen privatwirtschaftli- chen Aspekt, so dass die Gespräche vom Poco-Einrichtungsmarkt geführt werden müs- sen. Der Kontakt zwischen dem Bauherm und der Verwaltung ist nicht zu beanstanden, da dies gängige Praxis bei einer bürgerfreundlichen Verwaltung ist. Der Vorwurf eines will- kürlichen Vorgehens ist zurückzuweisen. Ebenfalls zurückzuweisen ist der Vorwurf, dass die Bürgerinnen und Bürger beim Ortstermin nur beruhigt werden sollten. Tatsa- che ist, dass die beim Ortstermin vorgestellte Lösung tatsächlich umgesetzt wurde. Aus fachplanerischer Sicht wäre es wünschenswert, wenn die Knotenpunktsgeometrie verbessert würde und sämtliche Fahrbeziehungen zugelassen werden könnten. Damit könnten unnötige Umwegfahrten und die damit verbundene Mehrbelastung anderer Straßen (auch des Dingbängerweges) vermieden werden. Politische Anträge, die dies zum Inhalt haben, liegen der Verwaltung vor. Beschlussvorschlag Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, dem Hauptausschuss zu emp- fehlen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gez. Dr. Tillmann ANLAGE A Münster, den 02.01.2007 cn E ao Oberbürgermeister der Stadt Münster Beschwerdekommission 48127 Münster Poco-Einrichtungsdiscounter; hier: Verkehrsanbindung an die Weseler Straße Sehr geehrte Damen und Herren, am 27.12.2006 hat im Kreuzungsbereich Weseler Straße / Dingbängerweg der Poco Einrichtungsdiscounter neu eröffnet. Bevor dem Poco Einrichtungsdiscounter eine Baugenehmigung erteilt wurde, hat mit Vertretern der Stadt Münster, den im Rat vertretenen Parteien sowie anliegenden Bürgern eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Bei dieser Ortsbesichtigung war auch die Verkehrsanbindung an die Weseler Straße Gesprächsgegenstand. Von Seiten der Stadt Münster wurde zu diesem "Thema dahingehend Stellung genommen, dass das betreffende Grundstück nur nach rechts Richtung Innenstadt verlassen werden dürfte. Ein anderer Verkehrsabfluss sei rechtlich nicht zulässig. Weitere Nachfragen dazu, ob diese Aussage zuträfe, wurden mit dem Hinweis beantwortet, die betreffende Person habe studiert und würde wissen, wo,on sie rede. Im Vertrauen auf diese Auskunft der Stadt Münster haben viele betroffene Bürger keine Rechtsmittel gegen den Bau des Einrichtungsdiscounters eingelegt. ö Am 21.12.2006, also vor Eröffnung des Einrichtungsdiscounters, war in der WN folgender ‚Artikel abgedruckt: „Die Weseler Straße ist ein Problem. Wer den Parkplatz des neuen knallgelben Poco- Einrichtungshauses verlassen möchte, kann nur nach rechts Richtung Innenstadt abbiegen. Was um 16 Uhr, wenn die Straße dicht ist, niemandem Freude macht. „ Wir haben das unterschätzt“, räumt Thomas Stollnetz ein. Der Poco-Vorstandvorsitzende ist aber guten Mutes, das Problem bald in den Griff zu kriegen, zumal sich die Stadt kooperativ gezeigt habe. Künftig sollen die Kunden sowohl nach links Richtung Albachten als auch geradeaus auf den Dingbängerweg fahren können. Dann hätte die Weseler Straße viel von ihrem Schrecken verloren.“ " Vor dem Hintergrund, dass Poco nach eigenen Angaben der größte Einrichtungsdiscounter in NRW ist, überrascht mich die Aussage von Herm Stollnetz, Ihm sollte von vergleichbaren Märkten sehr wohl bekannt sein, welches Verkehrsaufkommen mit einem Einrichtungs- discounter dieser Größe verbunden ist. Aufgrund des v.g. Zeitungsartikels muss man vielmehr zu dem Schluss kommen, dass. vor oder nach Erteilung der Baugenehmigung interne Absprachen über die Verkehrsführung zwischen dem Poco-Markt und der Stadt Münster stattgefunden haben und die Bürger beim Ortstermin bis nach der Schaffung von Tatsachen beruhigt werden sollten. Ein derart willkürlichkes Vorgehen ist nicht hinnehmbar. Vielmehr verlange ich, dass die Stadt Münster sich an Ihre im Ortstermin gemachten Zusagen und somit die gesetzlichen Vorgaben hält. Für einen Bereich, wo bisher eine Verkaufsstelle für Landmaschinen war, hätte niemals die Genehmigung zum Bau eines Einrichtungsdiscounters erteilt werden dürfen. Wer im Nachhinein so tut, als wäre er über das mit einem Einrichtungsdiscounter einhergehende Verkehrsaufkommen überrascht, handelt entweder unredlich uder ist den an ihn gestellten Anforderungen nicht gewachsen. Offensichtlich soll hier wieder mal nach dem Motto gehandelt werden, egal, was kommt, von den Auswirkungen der Genehmigung bin ich persönlich nicht betroffen. Auch geschieht hier eine „Täter- Opfer“ Umkehr. Nicht die Weseler Straße ist das Problem, sondern der Poco-Markt. Der Firma Poco war bekannt, wie die Verkehrsanbindung an die Weseler Straße zu erfol gen hat. Wenn man trotz dieser Anbindungsmöglichkeit, die im Moment auch baulich so realisiert wurde, einen Einrichtungsmarkt an diese Stelle setzt, dann ist dies die Freiheit des. unternehmerischen Handelns, das mit Risiken verbunden ist. Diese Risiken dürfen jedoch nicht zu Lasten der anliegenden Bewohner gehen! Derzeit stellt sich die Situation so dar, dass die Ausfahrt aus dem Privatgrundstück der Firma Poco Vorrang hat vor den Linksabbiegern des Dingbängerweges auf die Weseler Straße. Vielleicht wäre es angebracht, dass die Ampelschaltung für.das Poco-Grundstück nicht von Belang ist, und die Autos zu jeder Zeit unabhängig von der Ampel - unter Maßgabe der Vorfahrt gewähren — das Grundstück nach rechts verlassen können. Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der v.g. Darlegungen bitte ich Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Möglichkeit geschaffen wird, dass der Verkehrsabfluss vorr:dem Privatgrundstück des Poco-Marktes nach links über die Weseler Straße bzw. über den Dingbängerweg geschaffen wird, Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße
- Dingbängerweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0223/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37