0739/2022
"KiTa Berrischstraße 132-136 in Köln (Roggendorf/Thenhoven)" Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Schmerbach aus der JHA-Sitzung vom 25.01.2022
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 08.03.2022 0739/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Schmerbach aus der JHA-Sitzung vom 25.01.2022 Frau Schmerbach hat die nachfolgende mündliche Anfrage in der Sitzung des Jugendhilfeausschus- ses am 25.01.2022 gestellt: „In einem WDR-Bericht in der letzten Woche wurde berichtet, dass eine neu gebaute Kita in Roggen- dorf-Thenhoven seit Jahren aufgrund von Schadstoffen nicht in Betrieb genommen ist. Es wird zwar regelmäßig gelüftet, aber sonst passiert nichts. 1. Warum wird die Schadstoffbelastung nicht beseitigt? 2. Gibt es einen Träger für diese Einrichtung? 3. Die in der Nähe wohnenden Eltern benötigen dringend für ihre Kinder einen Kita-Platz in der Nähe, deshalb hat sich nach Berichterstattung eine Bürgerinitiative gegründet. Welches An- gebot kann den Eltern gemacht werden.“ Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Nach der Feststellung der Raumluftbelastung wurden Sachverständige beauftragt, die Ursache zu identifizieren. Dabei stellte sich heraus, dass eine flüchtige Substanz der von außen auf die 50 cm starke Ziegelfassade aufgebrachten Hydrophobierung die Schadstoffbelastung auslöste. Die Sachverständigen sollten eine Lösung für eine möglichst kurzfristige und absolut sichere Inbetriebnahme der Kita ermitteln. Dabei mussten die Zielvorgaben des städtischen Gesundheits-amtes für die Qualität der Raumluft beachtet werden. Diese basieren auf dem RW1 (Richtwert 1) des Umweltbundesamtes für Innen- raumluftqualität. Es wurden verschiedene Testzonen gebildet und unterschiedliche Wege zur Reduktion und Abführung der belastenden flüchtigen Stoffe untersucht und bewertet. Auch bauliche Maßnahmen, den Ausgasungsvor- gang nach innen abzusperren, wurden untersucht und messtechnisch begleitet. Durch die Maßnahmen und ein begleitendes ständiges Lüften des Gebäudes konnten die Raumluftwerte im Bestandsbau um circa 90 Prozent verbessert werden. Trotz der Reduzierung der Schadstoffwerte ist eine Inbetriebnahme der Kindertagesstätte bisher noch nicht möglich, da der maßgebliche Grenzwert in Teilbereichen weiterhin überschritten wird. Die Verwaltung bereitet aktuell eine Beschlussvorlage vor mit verschiedenen Optionen zum weiteren Vorgehen (Abriss des Gebäudekomplexes mit Neubau, Teilabriss mit Neubau und Teilinbetriebnahme, gegebenenfalls ergänzt um einen Modulbau im hinteren Bereich der KiTa Freifläche). Zur Bedarfsdeckung mit Kitaplätzen im Ortsteil Roggendorf-Thenhoven können zur Überbrückung ande- re Möglichkeiten herangezogen werden. 2 Der Schulneubau in der Gutnickstraße ist durch einen (Teil-)Abriss der Berrischstraße nicht in Ge- fahr: Der ursprüngliche Plan war zwar, dass die Gutnickstraße und die Further Straße in die Ber- rischstraße ziehen. Die Kinder wurden auf umliegende Kitas verteilt. Die Further Straße ist mittler- weile wieder baulich so ertüchtigt, dass die Kita die nächsten Jahre genutzt werden kann. Die Kita der Gutnickstraße wird kurzfristig in die Further Straße umziehen und auch nicht wieder belegt wer- den. Der Schulbau kann also wie geplant vorangetrieben werden.“ Zu 2. Die Kita Berrischstr. 132-136 soll in städtischer Trägerschaft betrieben werden. Zu 3. Die Planung aller Kindertagesstätten muss auf Grund der langen Bauzeiträume und der Bevölke- rungsentwicklung langfristig angelegt sein. Grundlage für die Planung der Kindertagesstätten ist die Bevölkerungsentwicklung, bestehende Plätze in Bestandkitas, geplante Plätze in gesicherten neuen Kitaprojekten und die Elternbedarfe. Die Planung ist auf einen langfristigen Zeitraum angelegt, wird jedoch jährlich anhand der aktuellen Daten fortgeschrieben. Derzeit gibt es bei der Stadt Köln eine langfristige Kindertagesstättenbedarfsplanung bis in das Jahr 2030. Auch die kleinräumige, auf Stadt- teile bezogene Bevölkerungsprognose reicht bis in dieses Jahr. Die Kindergartenbedarfsplanung be- zieht sich auf Stadtteile, da Kitaplätze wohnortnah angeboten werden müssen. Laut der aktuellen Bevölkerungsprognose und Einwohnerdaten (Stand 31.12.2020) gibt es im Stadt- teil Roggendorf-Thenhoven 190 U3-jährige und 254 Ü3 -jährige Kinder. Diese Kinderzahlen werden laut der aktuellen Bevölkerungsprognose in den Jahren 2025 und 2030 für die Kinder U3 gleich blei- ben und für die Kinder Ü3 auf 195 sinken. Sobald die neue Bevölkerungsprognose vorliegt, welche alle drei Jahre fortgeschrieben wird, werden die aktuellen Zahlen in die Kindertagesstättenbedarfs- planung aufgenommen. Bei den Überlegungen zu den Ausbaubedarfen werden die Stadtteile allerdings nicht separat betrach- tet, sondern auch die gut erreichbaren Stadtteile im Umfeld, die je nach Versorgungslage gegenseitig Bedarfe decken können. Laut einem Urteil des OVG Münster ist eine Entf ernung von maximal 5 km oder eine ca. 30 minütige Wegezeit für die Familien zur Kindertagesstätte zumutbar. Die Versorgung im Stadtbezirk Chorweiler für die Kinder unter 3 Jahren liegt mit rund 37% weit unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 48% und somit noch deutlich hinter der vom Rat beschlos- senen Zielquote von 52% zurück. Diese unterdurchschnittliche Versorgungsquote ist neben den feh- lenden Kitaplätzen unter anderem darauf zurückzuführen, dass das Angebot der Kindertagespflege im gesamten Bezirk mit 9% unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 13% liegt. Neben der Kita in der Berrischstraße, die vorerst weiterhin nicht in Betrieb gehen kann, wird derzeit die Umsetzung zweier weiterer Kitas seitens der Verwaltung vorangetrieben (Kita im Mönch s- feld/Sinnersdorfer Str., Kita Südlich Baptiststraße). Bislang gibt es in Roggendorf-Thenhoven lediglich ein Tagespflegeangebot mit 5 Plätzen, daher wird zurzeit die Realisierung weiterer Großtagespflege- stellen aus dem städtischen Förderprogramm geprüft. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0739/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 08.03.2022
- Erstellt
- 01.03.2022 12:20