1797/2021
Kosten für illegale Müllentsorgung (AN 0855/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2919 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 31.05.2021 1797/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 04.06.2021 Kosten für illegale Müllentsorgung (AN 0855/2021) Von der AfD-Fraktion wurden folgende Fragen zur illegalen Müllentsorgung gestellt: 1. Wie oft muss die Stadt (AWB) wegen illegaler Müllentsorgungen in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 tätig werden? Bei der Stadt/AWB sind folgende Meldungen hinsichtlich wilden Mülls eingegangen: Jahr Anzahl Meldun- gen 2016 7.250 2017 10.900 2018 13.800 2019 15.800 2020 18.450 2. Wieviel illegal entsorgter Müll wurde durch die AWB entsorgt und wie hoch waren die Kosten dafür? Auch hier bitten wir um die Aufschlüsselung der Kosten nach Jahren. Bei der Sammlung und Entsorgung des wilden Mülls durch die AWB sind folgende Mengen entsorgt worden sowie die aufgelisteten Kosten entstanden: Jahr Entsorgte Menge (Tonnen pro Jahr) Gesamtkosten (€ pro Jahr, brut- to) 2016 1.999,2 7.919.974 2017 2.167,5 8.362.539 2018 2.281,4 8.921.604 2019 2.342,9 11.532.948 2020 2.769,4 11.916.035 3. Wurden die entstandenen Kosten in Müllgebühren der Bürger eingerechnet und wenn ja, wie hoch sind die zusätzlichen Kosten pro Haushalt in Köln? Die Kosten für die Sammlung und Entsorgung des wilden Mülls werden im Rahmen der Ermittlung der Abfallgebühr auf die Gebührenzahlenden umgelegt. Die tatsächlich umgelegten Kosten je Haus- halt hängen von der Größe des jeweilig genutzten Restmüllgefäßes ab. Die Kosten je Einwohner*in (Gesamtkosten dividiert durch Anzahl Einwohner*innen Kölns) ergeben sich wie folgt: 2 Jahr Gesamtkosten (€ pro Jahr, brut- to) Einwohner (An- zahl) Kosten je Einwoh- ner (€ pro Jahr, brutto) 2016 7.919.974 1.081.701 7,32 2017 8.362.539 1.084.795 7,71 2018 8.921.604 1.089.984 8,19 2019 11.532.948 1.097.012 10,51 2020 11.916.035 1.091.819 10,91 Die tatsächlichen Kosten je Einwohner*in fallen dabei noch niedriger aus, da die oben dargestellte Rechnung nicht die gewerblichen Betriebe berücksichtigt. In deren Restmüllgebühr sind die stadtwei- ten Kosten für die Sammlung und Entsorgung von wildem Müll ebenfalls umgelegt. 4. Wie viele Fälle konnten insgesamt ordnungs- und strafrechtlich verfolgt werden und führten zur Bestrafung der Verantwortlichen? In den Jahren 2016 bis 2020 konnte in folgenden Fällen ein Verwarngeld ausgesprochen werden o- der ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden: Jahr Anzahl Verwarngelder bzw. Bußgeldver- fahren 2016 2.354 2017 1.520 2018 1.125 2019 1.695 2020 709 Die im Vergleich zu den Vorjahren in 2020 deutlich niedrigere Anzahl ist durch die stattdessen durch- geführten verstärkten Kontrollen rund um die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen zu erklären. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1797/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 12.05.2021 08:26