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1797/2021

Kosten für illegale Müllentsorgung (AN 0855/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.05.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 04.06.2021, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2919 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer  31.05.2021 
 1797/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 04.06.2021 
 
Kosten für illegale Müllentsorgung (AN 0855/2021) 
Von der AfD-Fraktion wurden folgende Fragen zur illegalen Müllentsorgung gestellt: 
 
1. Wie oft muss die Stadt (AWB) wegen illegaler Müllentsorgungen in den Jahren 2016, 
2017, 2018, 2019 und 2020 tätig werden? 
 
Bei der Stadt/AWB sind folgende Meldungen hinsichtlich wilden Mülls eingegangen: 
 
Jahr Anzahl Meldun-
gen 
2016 7.250 
2017 10.900 
2018 13.800 
2019 15.800 
2020 18.450 
 
 
2. Wieviel illegal entsorgter Müll wurde durch die AWB entsorgt und wie hoch waren die 
Kosten dafür? Auch hier bitten wir um die Aufschlüsselung der Kosten nach Jahren. 
 
Bei der Sammlung und Entsorgung des wilden Mülls durch die AWB sind folgende Mengen entsorgt 
worden sowie die aufgelisteten Kosten entstanden: 
 
Jahr Entsorgte Menge 
(Tonnen pro 
Jahr) 
Gesamtkosten 
(€ pro Jahr, brut-
to) 
2016 1.999,2 7.919.974 
2017 2.167,5 8.362.539 
2018 2.281,4 8.921.604 
2019 2.342,9 11.532.948 
2020 2.769,4 11.916.035 
 
 
3. Wurden die entstandenen Kosten in Müllgebühren der Bürger eingerechnet und wenn 
ja, wie hoch sind die zusätzlichen Kosten pro Haushalt in Köln? 
 
Die Kosten für die Sammlung und Entsorgung des wilden Mülls werden im Rahmen der Ermittlung 
der Abfallgebühr auf die Gebührenzahlenden umgelegt. Die tatsächlich umgelegten Kosten je Haus-
halt hängen von der Größe des jeweilig genutzten Restmüllgefäßes ab. Die Kosten je Einwohner*in 
(Gesamtkosten dividiert durch Anzahl Einwohner*innen Kölns) ergeben sich wie folgt:

2 
 
 
Jahr Gesamtkosten 
(€ pro Jahr, brut-
to) 
Einwohner (An-
zahl) 
Kosten je Einwoh-
ner 
(€ pro Jahr, brutto) 
2016 7.919.974 1.081.701 7,32 
2017 8.362.539 1.084.795 7,71 
2018 8.921.604 1.089.984 8,19 
2019 11.532.948 1.097.012 10,51 
2020 11.916.035 1.091.819 10,91 
 
Die tatsächlichen Kosten je Einwohner*in fallen dabei noch niedriger aus, da die oben dargestellte 
Rechnung nicht die gewerblichen Betriebe berücksichtigt. In deren Restmüllgebühr sind die stadtwei-
ten Kosten für die Sammlung und Entsorgung von wildem Müll ebenfalls umgelegt. 
 
4. Wie viele Fälle konnten insgesamt ordnungs- und strafrechtlich verfolgt werden und 
führten zur Bestrafung der Verantwortlichen? 
 
In den Jahren 2016 bis 2020 konnte in folgenden Fällen ein Verwarngeld ausgesprochen werden o-
der ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden: 
 
Jahr Anzahl  
Verwarngelder 
bzw. Bußgeldver-
fahren 
2016 2.354 
2017 1.520 
2018 1.125 
2019 1.695 
2020 709 
 
Die im Vergleich zu den Vorjahren in 2020 deutlich niedrigere Anzahl ist durch die stattdessen durch-
geführten verstärkten Kontrollen rund um die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen zu erklären. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.06.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1797/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.05.2021
Erstellt
12.05.2021 08:26