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2049/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung der Iddelsfelder Straße in eine Anliegerstraße (Az.: 02-1600-99/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 07.12.2020, TOP 2.2

Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

1855 Zeichen

Geschäftsstelle für Anregungen und 
Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung 
Postfach 10 35 64 
50475 Köln 
Antrag auf Umwidmung in Anliegerstraße in Holweide 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
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I 
11. Mai 2020
die Unterzeichner bitten darum, nachfolgenden Antrag auf der nächstmöglichen Sitzung der BV Mülheim zu 
behandeln. 
Betreff: Umwidmung der lddelsfelder Straße in einer Anliegerstraße 
Begründung des Antrags: Die lddelsfelder Str. ist eine Wohngebietsstraße mit einer Geschwindigkeits­
begrenzung von 30 km/St. Die Straße ist sehr schmal und erlaubt keinen Gegenverkehr. Sie stellt ein 
wichtiger Abschnitt für den Radverkehr da. 
Die lddelsfelder Straße wird unter der Woche als Park-Ride zum Umsteigen in die Straßenbahn ab der Halte­
stelle „Neufelder Straße" und sowohl werktags als auch an Wochenenden als kostenlosen Parkplatz für 
Besucher des Krankenhauses genutzt. Dieser „ruhender Verkehr" hat sich erheblich erweitert, seit der 
Parkplatz des Krankenhauses kostenpflichtig geworden ist - war es vorher noch möglich, wenigstens am 
Wochenende in Wohnortnähe zu Parken, ist auch dies jetzt kaum noch möglich. 
Gleichzeitig ist ein Radweg zwischen Bergisch Gladbach und Köln in Planung, wobei die lddelsfelder Straße 
entsprechend der Initiative „Radschnellverbindung Bergisch Gladbach - Köln" ein wichtiger Baustein des 
Konzeptes ist. Aufgrund der oben geschilderten Parkbelastung sowie der baulich sehr schmalen Straße ist ein 
zügiger Fahrradverkehr ohne die Umwidmung als Anliegerstraße in der Straße kaum möglich. 
Die Unterzeichner beantragen deshalb die Umwidmung der lddelsfelder Straße in einer Anliegerstraße. 
Mit freundlichen Grüßen 
für die 
Verkehrsinitiative Köln Holweide der Bürgervereinigung Holweide e.V. und des Runden Tisches Holweide 
 
Anlage

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2137 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2049/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung der Iddelsfelder Straße in eine Anliegerstraße 
(Az.: 02-1600-99/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für ihre Eingabe, spricht sich aber gegen die 
Ausweisung einer sogenannten Anliegerstraße auf der Iddelsfelder Straße aus. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten beantragen die Umwandlung der Iddelsfelder Straße in eine Anliegerstraße (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Ausweisung einer sogenannten Anliegerstraße beschränkt zwar die Zufahrt auf die Verkehrsteil-
nehmenden, die ernsthaft ein Grundstück oder ein Anwesen in diesem Bereich aufsuchen wollen, 
maßgebend ist für die Befugnis der Einfahrt in einen Anliegerbereich jedoch die gewollte Beziehung 
zu einem Anwohner- oder einem Anliegergrundstück. Da die Rechtsprechung in dieser Hinsicht eine 
sehr weite Auslegung entwickelt hat, scheidet eine wirksame Verkehrsüberwachung seitens der Poli-
zei aus. So ist zum Beispiel das Aufsuchen eines Automaten in der Sperrzone ebenso erlaubt, wie ein 
(auch unerwünschter) Besuch einer Bewohnerin oder eines Bewohners oder die bloße Nachschau, 
ob ein/e ansässiger Bewohner/in zu Hause ist. Es ist daher kaum auszumachen, wer Anlieger/in ist 
oder die jeweilige Straße nur als Durchfahrtsstraße bzw. als sogenannter Parksuchverkehr nutzt. 
Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote 
des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhält-
nisse eine Gefahrenlage besteht. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Von einer Änderung der Verkehrs-
situation wird daher abgesehen. 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2049/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.07.2020
Erstellt
07.07.2020 15:11