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0426/2025

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung an der Albert-Schweitzer-Schule und dem Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2025

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Anlage 1 - Luftbild

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 - Luftbild mit Lage und Baujahr

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Luftbild

152 Zeichen

Schulzentrum Ostheim Luftbild
Mittelpunkt: 362878, 5643503
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 14.02.2025Seite 1 / 1

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

547 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die vorbereitenden Untersuchungen sind schnellstmöglich zu beginnen, da nicht 
prognostiziert werden kann, wann ggf. Undichtigkeiten auftreten, die die Nutzung des 
Gebäudes einschränken können. Dies ist vor dem Hintergrund der insgesamt 
angespannten Raumsituation unbedingt zu vermeiden. Darüber hinaus ist es Ziel, die 
Ferienzeiten 2025 für erste Untersuchungen und die Ferienzeiten 2026 für 
lärmintensive Sanierungsarbeiten zu nutzen. Dazu sind die vorbereitenden 
Maßnahmen unverzüglich zu starten.

Anlage 2 - Luftbild mit Lage und Baujahr

932 Zeichen

Stadt Köln
Hardtgenbuscher Kirchweg
0 10 20 5
Meter
² Geobasisdaten Land NRW: Land NRW 2025 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Lärmpegel Schienenwege: © Eisenbahn-Bundesamt (2025) (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf)
KVB Open Data: KVB Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de)
Stadtkarte 2.0: © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Lizenz: dl-de/by-2-0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS -
© Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und OpenStreetMap (License: ODbL)
Stadt Köln Open Data: Stadt Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de)
Stadt Köln weitere Daten: Stadt Köln (2025) Die Daten sind lizenzpflichtig.Erstellt am: 02.07.2025
Quellvermerke:Legende:
https://cpoint.stadt-koeln.de/hilfe/legende.pdf
1:1.500
Anlage 2 - Baujahr: 1978

Beschlussvorlage Rat

5008 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0426/2025 
Freigabedatum 
 16.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen 
Sanierung an der Albert-Schweitzer-Schule und dem Heinrich-Heine-Gymnasium, 
Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel-
lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) 
und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes 
am Schulstandort Albert-Schweitzer-Schule und Heinrich-Heine-Gymnasium, 
Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln, zu beauftragen. 
 
Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung 
eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft 
und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner  
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten, die von der Gebäudewirtschaft perso-
nell nicht hinterlegt sind. 
Die Albert-Schweitzer-Schule und das Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirch-
weg 100, 51107 Köln stehen im Fokus notwendiger baulicher Maßnahmen, die durchgeführt 
werden müssen.  
 
Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation 
Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht 
abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss 
genannten vorbereitenden Untersuchungen/Studien beauftragt werden. 
 
Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: 
In dieser Schule soll eine Dach- und Fassadensanierung durchgeführt werden. Das Dach und 
die Fassade weisen einen altersgemäßen Zustand auf. Mit laufenden, punktuellen Instandhal-
tungsmaßnahmen können dauerhafte Undichtigkeiten im Dach nicht verhindert werden.  
Aufgrund der oben genannten Gebäudeschäden ist eine umfangreiche energetische Sanie-
rung erforderlich. Altersbedingte Schäden an Dach, Fenstern und Fassade, die sich negativ 
auf den Energieverbrauch auswirken (was im Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), wer-
den damit ausgeglichen. 
 
Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum 
Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet – wenn die Maßnahme anschließend entsprechend 
beschlossen und umgesetzt wird - eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen 
Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen.  
Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan-
lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. 
 
Kostenschätzung und Finanzierung 
 
Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind, 
können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen 
noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau-
gesellschaft zunächst mit der Erstellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundla-
genermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans beauftragt.

3 
Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla-
gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.  
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits 
vorgesehen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltungsleistung, die der Be-
treiberpflicht unterliegt und grundsätzlich bereits im Flächenverrechnungspreis einkalkuliert ist.  
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt.  
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlagen 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Luftbild

Beratungsverlauf (5)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.28 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0426/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2025
Erstellt
06.02.2025 12:59