0426/2025
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung an der Albert-Schweitzer-Schule und dem Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln
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Anlage 1 - Luftbild
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Schulzentrum Ostheim Luftbild Mittelpunkt: 362878, 5643503 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 14.02.2025Seite 1 / 1
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die vorbereitenden Untersuchungen sind schnellstmöglich zu beginnen, da nicht prognostiziert werden kann, wann ggf. Undichtigkeiten auftreten, die die Nutzung des Gebäudes einschränken können. Dies ist vor dem Hintergrund der insgesamt angespannten Raumsituation unbedingt zu vermeiden. Darüber hinaus ist es Ziel, die Ferienzeiten 2025 für erste Untersuchungen und die Ferienzeiten 2026 für lärmintensive Sanierungsarbeiten zu nutzen. Dazu sind die vorbereitenden Maßnahmen unverzüglich zu starten.
Anlage 2 - Luftbild mit Lage und Baujahr
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Stadt Köln Hardtgenbuscher Kirchweg 0 10 20 5 Meter ² Geobasisdaten Land NRW: Land NRW 2025 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) Lärmpegel Schienenwege: © Eisenbahn-Bundesamt (2025) (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf) KVB Open Data: KVB Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadtkarte 2.0: © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Lizenz: dl-de/by-2-0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS - © Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und OpenStreetMap (License: ODbL) Stadt Köln Open Data: Stadt Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadt Köln weitere Daten: Stadt Köln (2025) Die Daten sind lizenzpflichtig.Erstellt am: 02.07.2025 Quellvermerke:Legende: https://cpoint.stadt-koeln.de/hilfe/legende.pdf 1:1.500 Anlage 2 - Baujahr: 1978
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0426/2025 Freigabedatum 16.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung an der Albert-Schweitzer-Schule und dem Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel- lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes am Schulstandort Albert-Schweitzer-Schule und Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln, zu beauftragen. Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge- sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten, die von der Gebäudewirtschaft perso- nell nicht hinterlegt sind. Die Albert-Schweitzer-Schule und das Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirch- weg 100, 51107 Köln stehen im Fokus notwendiger baulicher Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen. Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss genannten vorbereitenden Untersuchungen/Studien beauftragt werden. Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: In dieser Schule soll eine Dach- und Fassadensanierung durchgeführt werden. Das Dach und die Fassade weisen einen altersgemäßen Zustand auf. Mit laufenden, punktuellen Instandhal- tungsmaßnahmen können dauerhafte Undichtigkeiten im Dach nicht verhindert werden. Aufgrund der oben genannten Gebäudeschäden ist eine umfangreiche energetische Sanie- rung erforderlich. Altersbedingte Schäden an Dach, Fenstern und Fassade, die sich negativ auf den Energieverbrauch auswirken (was im Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), wer- den damit ausgeglichen. Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet – wenn die Maßnahme anschließend entsprechend beschlossen und umgesetzt wird - eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen. Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan- lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. Kostenschätzung und Finanzierung Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind, können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau- gesellschaft zunächst mit der Erstellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundla- genermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans beauftragt. 3 Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla- gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits vorgesehen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltungsleistung, die der Be- treiberpflicht unterliegt und grundsätzlich bereits im Flächenverrechnungspreis einkalkuliert ist. Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell- schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Luftbild
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0426/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 06.02.2025 12:59