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AN/1307/2019

Kliniken der Stadt Köln rasch sanieren – neue Nutzung für den Standort Holweide

AfD Dringlichkeitsantrag nach § 12 07.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 3.1.10

Afd Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Afd Dringlichkeitsantrag nach § 12

3981 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.09.2019 
AN/1307/2019 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.09.2019 
07.11.2019 
 
Kliniken der Stadt Köln rasch sanieren – neue Nutzung für den Standort Holweide 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren,  
 
 
Beschluss:  
Der Rat der Stadt Köln weist seine Mitglieder im Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH an, die Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln gGbmH zu beauftragen, ein 
Konzept zur Verlagerung des Standorts Holweide nach Merheim auszuar beiten und dieses 
dem Aufsichtsrat, dem Gesundheits-, dem Stadtentwicklungs- und dem Finanzausschuss bis 
Ende 2019 vorzulegen. 
 
Begründung:  
 
Die Situation der Stadt Köln und der Kliniken der Stadt Köln ist durch folgende Faktoren ge-
prägt: 
 
 Eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet 
 Deutliche Überversorgung mit Krankenhausbetten im Raum Köln, Bonn, Leverkusen 
 Auslastung von Holweide teilweise nahe 50%; Weiterbetrieb so zukünftig nicht wir t-
schaftlich 
 Bausubstanz in Holweide überaltert und mit e rheblichem Sanierungsstau auf par k-
ähnlichem Gelände mit Anbindung an ÖPNV und inmitten Wohngebiet gelegen 
 Standort Merheim mit erheblicher Ausbaureserve in nur 3 km Luftlinie entfernt 
 Holweide bietet mit rund 200.000 qm Grundstückfläche (in städtischem Eigentum) po-
tentiell Wohnraum für 800 bis 1.000 Menschen

- 2 - 
 
 
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln plant, sich ein Mandat für Verhandlungen mit dem 
Land zur Herstellung eines Klinikverbundes bestehend aus Uniklinik und Kliniken der Stadt 
Köln geben zu lassen. 
 
Die Verhandlungsposition der Stadt Köln ist hierbei umso schlechter, je desaströser die wirt-
schaftliche Lage der Kliniken der Stadt Köln ist und je länger dieser Zustand weiter fortb e-
steht. 
Vor diesem Hintergrund sind rasch wirkende Sanierungsschritte und ein zukunftsfähiges 
Konzept für die Kliniken der Stadt Köln unabdingbar.  
Alles spricht dafür, dass der Standort Holweide vor dem Hintergrund der eingangs geschilder-
ten Fakten nicht aufrechterhalten werden kann und sollte. 
 
Das Gelände bietet sich für ein altersgerechtes Mehrgenerationenwohnquartier mit angeglie-
dertem medizinischem Versorgungszentrum an und sollte über einen städtebaulichen Wett-
bewerb entwickelt werden. Die Stadt Köln kann als Eigentümerin des Grundstücks direkten 
Einfluss auf die Baukosten und die soziale Ausgestaltung des entstehenden Wohnungsange-
bots nehmen. 
 
Die Verfolgung der von der AfD -Fraktion vorgeschlagenen strategischen Stoßrichtung im 
Rahmen dieses Antrags bietet folgende Vorteile für die Stadt Köln: 
 
 Beitrag zur Sanierung der Kliniken der Stadt Köln ohne dabei die medizinische 
Versorgung in Köln negativ zu beeinflussen 
 Stärkung der Verhandlungsposition der Stadt Köln gegenüber dem Land mittels 
längst überfälliger Konsolidierungsanstrengung des städtischen Einbringungs-
teils und notwendige Anpassung an die Gegebenheiten auf dem regionalen Ge-
sundheitsmarkt im Rheinland 
 Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum auf städtischem Gelände (voll 
erschlossen, Anbindung an ÖPNV, in vorhandenem Wohngebiet) für altersge-
rechtes Wohnen mit angeschlossenem medizinischem Versorgungszentrum 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Kliniken der Stadt Köln sind insolvenzgefährdet. Um eine Insolvenz abzuwenden, ist ra-
sches Handeln erforderlich. Die Verhandlungsposition der Stadt Köln gegenüber dem Land ist 
umso besser, je klarer der Wille zu eigenen Sanierungsanstrengungen auf Seiten der Stadt 
erkennbar wird. Der Rat der Stadt Köln ist gefordert, hier rechtzeitig ein klares Zeichen im 
Sinne der Stadt zu setzen. 
 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

07.11.2019 Rat
TOP 3.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1307/2019
Typ
AfD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
07.11.2019
Erstellt
24.09.2019 16:34