V/0118/2025
Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) von Radwegen
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Beschlussvorlage
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V/0118/2025 V/0118/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) von Radwegen Beratungsfolge 07.05.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beauftragt die Verwaltung damit, eine Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) des Radverkehrsnetzes (ca. 425 km) durchzuführen. Diese Beauftragung un- terliegt der Voraussetzung, dass eine Förderzusage von mindestens 80 % über die Förderrichtlinie „Förderung der Nahmobilität“ gewährt wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 98.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 78.400 €. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2025 78.400 Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2025 98.000 Saldo 19.600 Amt für Mobilität und Tiefbau 01.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Köttendorf Telefon: 492-6667 Koettendorf@stadt- muenster.de - 2 - V/0118/2025 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Allgemeines Seit 1996 lässt das Amt 66 auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen regelmäßig messtechni- sche Zustandserfassungen und –bewertungen (ZEB) durchführen. Im Jahr 2022 wurde erstmals eine messtechnische ZEB auf dem Nebenstraßennetz abgewickelt. Im Bereich des Radverkehrsnetzes wird bislang nur auf den Flächen die in absehbarer Zeit saniert werden auf eine visuelle Schadenser- fassung nach dem Schadenskatalog der Stadt Münster zurückgegriffen. Eine ZEB des gesamten Radverkehrsnetzes findet nicht statt. Alle durchgeführten Erfassungen wurden und werden in das Straßeninformationssystem des Amtes 66 eingespielt und für d as operative und strategische Erhal- tungsmanagement eingesetzt. Aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen kommt den Radverkehrsanlagen eine immer höhere Bedeutung zu. Um das Radfahren als moderne und nachhaltige Mobilitätsform zu fördern ist es erforderlich, eine gute und sichere Infrastruktur zur Verfü- gung zu stellen. Ein entscheidender Aspekt dabei spielt die Beurteilung des baulichen Zustands. Das Amt 66 plant daher eine Zustandserfassung des Radverkehrsnetzes nach neuen Forschungsstan- dards. Ein einheitliches Regelwerk der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe- sen) für die ZEB auf Radwegen gibt es bislang nicht. Ziele Zur Förderung eines nachhaltigen Rad - und Fußverkehrs soll ein umfangreicher Teil des Radver- kehrsnetzes aufgenommen und objektbezogen bewertet werden. Das umfasst die Radverkehrsanla- gen in den Nebenanlagen und eigenständig geführte Radwege. Die Anlagen sin d gepflastert oder asphaltiert. Insgesamt sollen ca. 425 km aufgenommen werden. Das Ziel ist es, umfassende Zu- standsdaten des Radverkehrsnetzes in 10 -m-Abschnitten zu erhalten. Daneben sollen alle Scha- densbereiche mit ihren Schadenskriterien aufgenommen w erden, um daraus Erkenntnisse für die notwendigen Sanierungen abzuleiten und Erhaltungsprogramme aufzustellen. Erfassungstechnik Die Erfassungstechnik (Fahrzeug, Kamera, Laser, etc.), die im Rahmen der Zustandserfassung ein- gesetzt werden soll, orientiert sich nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Ein be- sonderer Fokus kann dabei auf dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) bei der Schadensdetekti- on liegen. Neben dem baulichen Zustand der Oberfläche sollen nach Möglichkeit ergänzende Beurtei- lungsaspekte aufgenommen werden, soweit dies technisch umsetzbar ist: Verkehrssicherheit: Markierung, Radwegeführungsform, Hindernisse, Engstellen, Sichtfelder gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) Wegweisung: Beschilderung und Wegweisung Technische Bewertung: Entwurfszustände gemäß dem technischen Regelwerk (z.B. RASt, ERA) Radabstellanlagen: Aufnahme der vorhandenen Radabstellanlagen (z.B. Bügel) Förderung Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat über die Förderrichtlinie Nahmobilität „FöRi-Nah“ 2024-2025 für eine Förderung zum o.g. Verfahren beantragt. Nach dem Förderkatalog handelt es sich um die lau- fenden Nr. 2.6 „Zustandserfassung Radverkehrsnetze“. Die Prüfung des Antrags läuft derzeit, eine Zusage über mind. 80 % Förderquote wird in den nächs ten Wochen erwartet. Zu den Förderbedin- gungen gehört rein formal die Einholung eines „Baubeschlusses“, welcher mit dieser Vorlage einge- holt wird. i.V. - 3 - V/0118/2025 gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0118/2025 Kurzüberblick Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) von Radwegen im Rahmen einer Förderung über die Förderrichtlinie FöRi-Nah Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Radverkehrswegen“ verfolgt. Die Ergebnisse der Zustandserfassung und –bewertung werden in das Straßeninformationssys- tem des Amtes 66 eingespielt und für das operative und strategische Erhaltungsmanagement eingesetzt. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 98.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 1201 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Nach § 9 Abs. 1 haben die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das o.g. Ziel trägt zur Steigerung des Radverkehrsanteils in Münster bei. Damit wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0118/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.03.2025
- Erstellt
- 06.03.2025 10:39