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V/0118/2025

Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) von Radwegen

Vorlagen 06.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 07.05.2025, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4874 Zeichen

V/0118/2025 
V/0118/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) von Radwegen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beauftragt die Verwaltung damit, eine Zustandserfassung 
und –bewertung (ZEB) des Radverkehrsnetzes (ca. 425 km) durchzuführen. Diese Beauftragung un-
terliegt der Voraussetzung, dass eine Förderzusage von mindestens 80 % über die Förderrichtlinie 
„Förderung der Nahmobilität“ gewährt wird. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 98.000 € entstehen. 
Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 78.400 €. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
  
 
 
 
Zeile  
 
02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 78.400  
Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2025 98.000  
Saldo  19.600  
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
01.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Köttendorf 
Telefon: 492-6667 
Koettendorf@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0118/2025 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
Begründung: 
Allgemeines 
Seit 1996 lässt das Amt 66 auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen regelmäßig messtechni-
sche Zustandserfassungen und –bewertungen (ZEB) durchführen. Im Jahr 2022 wurde erstmals eine 
messtechnische ZEB auf dem Nebenstraßennetz abgewickelt. Im Bereich des Radverkehrsnetzes 
wird bislang nur auf den Flächen die in absehbarer Zeit saniert werden auf eine visuelle Schadenser-
fassung nach dem Schadenskatalog der Stadt Münster zurückgegriffen. Eine ZEB des gesamten 
Radverkehrsnetzes findet nicht statt. Alle durchgeführten Erfassungen wurden und werden in das 
Straßeninformationssystem des Amtes 66 eingespielt und für d as operative und strategische Erhal-
tungsmanagement eingesetzt. Aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen kommt 
den Radverkehrsanlagen eine immer höhere Bedeutung zu. Um das Radfahren als moderne und 
nachhaltige Mobilitätsform zu fördern ist es erforderlich, eine gute und sichere Infrastruktur zur Verfü-
gung zu stellen. Ein entscheidender Aspekt dabei spielt die Beurteilung des baulichen Zustands. Das 
Amt 66 plant daher eine Zustandserfassung des Radverkehrsnetzes nach neuen Forschungsstan-
dards. Ein einheitliches Regelwerk der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-
sen) für die ZEB auf Radwegen gibt es bislang nicht. 
 
 
Ziele 
Zur Förderung eines nachhaltigen Rad - und Fußverkehrs soll ein umfangreicher Teil des Radver-
kehrsnetzes aufgenommen und objektbezogen bewertet werden. Das umfasst die Radverkehrsanla-
gen in den Nebenanlagen und eigenständig geführte Radwege. Die Anlagen sin d gepflastert oder 
asphaltiert. Insgesamt sollen ca.  425 km aufgenommen werden. Das Ziel ist es, umfassende Zu-
standsdaten des Radverkehrsnetzes in 10 -m-Abschnitten zu erhalten. Daneben sollen alle Scha-
densbereiche mit ihren Schadenskriterien aufgenommen w erden, um daraus Erkenntnisse für die 
notwendigen Sanierungen abzuleiten und Erhaltungsprogramme aufzustellen.  
 
 
Erfassungstechnik 
Die Erfassungstechnik (Fahrzeug, Kamera, Laser, etc.), die im Rahmen der Zustandserfassung ein-
gesetzt werden soll, orientiert sich nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Ein be-
sonderer Fokus kann dabei auf dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) bei der Schadensdetekti-
on liegen. Neben dem baulichen Zustand der Oberfläche sollen nach Möglichkeit ergänzende Beurtei-
lungsaspekte aufgenommen werden, soweit dies technisch umsetzbar ist: 
 Verkehrssicherheit: Markierung, Radwegeführungsform, Hindernisse, Engstellen, Sichtfelder 
gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
 Wegweisung: Beschilderung und Wegweisung  
 Technische Bewertung: Entwurfszustände gemäß dem technischen Regelwerk (z.B. RASt, 
ERA) Radabstellanlagen: Aufnahme der vorhandenen Radabstellanlagen (z.B. Bügel) 
 
 
Förderung 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat über die Förderrichtlinie Nahmobilität „FöRi-Nah“ 2024-2025 für 
eine Förderung zum o.g. Verfahren beantragt. Nach dem Förderkatalog handelt es sich um die lau-
fenden Nr. 2.6 „Zustandserfassung Radverkehrsnetze“. Die Prüfung des Antrags läuft derzeit, eine 
Zusage über mind. 80 % Förderquote wird in den nächs ten Wochen erwartet. Zu den Förderbedin-
gungen gehört rein formal die Einholung eines „Baubeschlusses“, welcher mit dieser Vorlage einge-
holt wird.  
 
i.V.

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V/0118/2025 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

1639 Zeichen

Anlage A zur V/0118/2025 
Kurzüberblick 
Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) von Radwegen im Rahmen einer Förderung über die 
Förderrichtlinie FöRi-Nah 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Radverkehrswegen“ verfolgt. 
Die Ergebnisse der Zustandserfassung und –bewertung werden in das Straßeninformationssys-
tem des Amtes 66 eingespielt und für das operative und strategische Erhaltungsmanagement 
eingesetzt. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 98.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 1201 Bezeichnung der PG  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Nach § 9 Abs. 1 haben die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die 
Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um- und 
auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das o.g. Ziel trägt zur Steigerung des Radverkehrsanteils in Münster bei. Damit wird ein Beitrag 
zum Klimaschutz geleistet.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0118/2025
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2025
Erstellt
06.03.2025 10:39