KDigital 3/2023
Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.04.2023 Digitale Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln und zur Braunkohlenplanänderung Garzweiler II
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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (230413 Anfrage zur Kommission Digitalisierung)
3108 Zeichen
An den Vorsitzenden der
Kommission für Digitalisierung
Herrn Bert Moll
5. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 28. April 2023
Sehr geehrter Herr Moll,
zur Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 28. April 2023 stellen wir folgende Anfrage:
Digitale Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln und zur
Braunkohlenplanänderung Garzweiler II
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der medienbruchfreien
Digitalisierung in NRW wurde nach Abschluss der Pilotierung das Portal „Beteiligung. NRW" der
Verwaltung zur Verfügung gestellt, um darüber im Regelfall alle elektronischen
Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen.
Seitdem sind im Rahmen der Braunkohlenplanänderung sowie der Neuaufstellung des
Regionalplans Köln ersichtlich zwei Verfahren im Beteiligungsportal für die Bezirksregierung Köln
eingestellt worden.
Sowohl die Beteiligung anlässlich der Neuaufstellung des Regionalplans Köln (Zeitraum vom 7.
Februar 2022 bis 31.8.2022) als auch die Beteiligung zur Braunkohlenplanänderung Garzweiler II,
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für Rheinwassertransportleistung (Zeitraum 16. Januar
- 17. April 2023) sind mittlerweile abgeschlossen.
Nach Abschluss dieser beiden Beteiligungsprozesse ist es aus Sicht des Regionalrates und seiner
Kommission zu Digitalisierung relevant zu erfahren, welche Erfahrungen die Bezirksregierung mit
diesem neuen Beteiligungsformat in Konkurrenz zu anderen Formen der Beteiligung gemacht hat.
In diesem Zusammenhang fragen wir:
1. Welche Erfahrungen hat die Bezirksregierung Köln anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Unterlagen zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln
(1633 Stellungnahmen) sowie der Braunkohlenplanänderung „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan:
Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ (116 Stellungnahmen) über die digitale
Plattform "www.Beteiligung.NRW.de" gemacht und wird sie zukünftig weitere Beteiligungen über
dieses Portal schalten?
2. Hat sich der Aufwand für die Erfassung und Auswertung der Stellungnahmen durch das digitale
Beteiligungsportal aus Sicht der Bezirksregierung geändert und gibt es dazu bereits
Auswertungen?
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz , CDU
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de
Köln, 13. April 2023
2
3. Wurden Stellungnahmen auch über andere digitale Medien und/oder postalisch eingereicht und
wenn ja in welchem Umfang?
4. Gab es neben den digitalen Beteiligungen zur Neuaufstellung des Regionalplans sowie zur
Braunkohlenplanänderung auch fernmündliche Anfragen und Stellungnahmen und wie ist die
Bezirksregierung damit umgegangen?
5. Gab es daneben auch Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz und Stellungnahmen zu
weitergehenden Informationen im Rahmen der beiden Beteiligungsprozesse und wenn ja in
welchem Umfang?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz
(Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.04.2023 Digitale Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln und zur Braunkohlenplanänderung Garzweiler II)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung - öffentlich - KDigital 3/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Paul Schleef Telefon 0221 / 147 - 2927 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 19.04.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Digitalisierung 28.04.2023 9.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.04.2023 Digitale Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln und zur Braunkohlenplan- änderung Garzweiler II Vorschlag: Zur Kenntnisnahme Erläuterungen: Zu 1. Mit Beteiligung NRW stellt das Land Nordrhein-Westfalen ein zentrales Beteiligungsportal bereit, das von den Behörden der Landes-, Kreis- und Kommunalverwaltungen kostenfrei genutzt werden kann. Fachlich unterstützt das Portal eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligungsformate – von for - mellen Stellungnahmen z.B. im Rahmen der Bauleitplanung, über Mängelmeldungen bis hin zu Stim- mungsbildern und Ideengenerierung in unterschiedlichen gesellschaftlichen Themenbereichen. Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen der Regionalplanungsbehörde eignet sich dieses Betei - ligungsportal insbesondere auch für die elektronische Beteiligung im Rahmen von formellen Regio- nal- und Braunkohlenplanverfahren. Dies gilt sowohl für den (Frontend-) Bereich des öffentlichen Portalauftritts zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen als auch für den (Backend-) Bereich der Fachadministration, d.h. die Nutzeroberfläche zum Anlegen, Auswerten und Moderieren von Beteiligungen sowie zur Administration von Nutzern. Beteiligung NRW bietet die Möglichkeit Regional- und Braunkohlenplanverfahren adäquat zu prä - sentieren und die Planunterlagen in einer strukturierten Form einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für die verwaltungsseitige Verarbeitung eingegangener Stellungnahmen hält das Portal weitreichende Auswertungsfunktionen bereit, die die Sortierung und Bearbeitung der Stellungnah - men erleichtern. Nach Einschätzung der Regionalplanungsbehörde bietet Beteiligung NRW wesent- liche technische Unterstützungsangebote bei der Durchführung komplexer Regional- und Braunkoh- lenplanverfahren mit zum Teil mehreren tausend Stellungnahmen, die von größeren Teams parallel bearbeitet werden. Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 3/2023 Seite 2 von 4 Durch die zentrale Bereitstellung und Betreuung der Plattform durch das Land NRW ist der techni - sche Support, die softwareseitige Weiterentwicklung, die Möglichkeit von Schulungsangeboten und der sichere Betrieb langfristig gewährleistet. Auf Grundlage der beschriebenen Erfahrungen ist vorgesehen, das Beteiligungsportal NRW grund- sätzlich auch für zukünftige Verfahren zu nutzen und die Anwendung sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den zu beteiligenden öffentlichen Stellen zu etablieren. Dies entspricht auch § 18 Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government- Gesetz Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW), wonach die Behörden des Landes das Portal „Beteili- gung NRW“ für die Durchführung elektronischer Beteiligungsverfahren und die elektronische Be - kanntgabe der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen nutzen sollen. Zu 2. Der Aufwand für die Erfassung und Auswertung von Stellungnahmen in komplexen Regional- und Braunkohlenplanverfahren ist grundsätzlich hoch. Anders als bei Einzeländerung von Regional- und Braunkohlenplänen ist die Themenvielfalt und der räumliche Geltungsbereich bei Neuaufstellungen deutlich größer, was zu einer Vielzahl an Betroffenheiten und damit zu einer hohen Zahl an Stel - lungnahmen führt. Anders als bei den Aufstellungsverfahren der derzeit rechtswirksamen Regional- pläne, sehen die rechtlichen Vorgaben mittlerweile eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, was ebenfalls zu einem deutlichen Anstieg der zu bearbeitenden Stellungnahmen führt. Gerade für die Öffentlich- keit bietet das Beteiligungsportal eine Möglichkeit auf schnellem und unkompliziertem Weg eine Stel- lungnahme abzugeben. Sofern Stellungnahmen nicht direkt über das Beteiligungsportal abgegeben werden, ist der Aufwand für die Nacherfassung von Stellungnahmen, die per Post oder Email abgegeben wurden, nicht un - erheblich hoch. Die Auswertungen eines externen Dienstleisters, der im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln unterstützend tätig war, zeigen, dass die reine technische Erfassung von Stellungnahmen, je nach Umfang und Format, eine Zeitspanne von 5 bis hin zu 35 Minuten bean - sprucht. Die inhaltliche Bearbeitung der Stellungnahme, d.h. das Aufsplitten in einzelne Anregungen, Bedenken oder Hinweise, die fachliche Bewertung sowie die Formulierung und Abstimmung von Ausgleichsvorschlägen, kann erst im Anschluss erfolgen und beansprucht in der Regel noch einmal deutlich mehr Zeit. Am Beispiel der Neuaufstellung des Regionalplans mit ca. 3000 Stellungnahmen und ca. 7500 ein- zelnen Anregungen, Bedenken oder Hinweisen (nach derzeitigem Stand der Auswertung) wird deut- lich, dass es zur strukturierten Bearbeitung alternativlos erscheint, auf die technischen Möglichkeiten eines Beteiligungsportals o.Ä. zurückzugreifen. Nur auf diese Weise ist es möglich, den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine Transparenz hinsichtlich der Verfahrensergebnisse her- zustellen. Zu 3. Neuaufstellung des Regionalplans Köln Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 3/2023 Seite 3 von 4 Die öffentliche Auslegung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landespla - nungsgesetz NRW (LPlG NRW) i. V. m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgte vom 7. Februar 2022 bis zum 31. August 2022. Gemäß § 3 PlanSiG wurde von einer physischen öffent- lichen Auslegung grundsätzlich abgesehen. Stattdessen erfolgte eine „digitale öffentliche Ausle - gung“, also eine Auslage durch Veröffentlichung im Internet. Die Stellungnahmen konnten auf folgenden Wegen abgegeben werden: • elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ • elektronisch per E-Mail • postalisch per Brief Von den insgesamt ca. 3000 eingegangenen Stellungnahmen wurden die Hälfte elektronisch per E- Mail, ein Viertel postalisch per Brief und ein weiteres Viertel elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ eingereicht. Häufig wurden Stellungnahmen gleichzeitig auch über mehrere der o.g. Wege abgegeben. Braunkohlenplanänderung Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein- wassertransportleitung Die öffentliche Auslegung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landespla - nungsgesetz NRW (LPlG NRW) fand für die Öffentlichkeit zwischen dem 16.01.2023 und dem 17.04.2023 statt. Der vorgenannte Plan musste einschließlich der zugehörigen Umwelt- und Umweltverträglichkeits - prüfung und weiterer Anlagen gem. § 73 Abs. 2 und 5 VwVfG i. V. m. §27a VWVfG durch die Kom- munen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ausgelegt werden. Des Weiteren wur- den die Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Anlagen gem. § 13 Landespla - nungsgesetz NRW bei den betroffenen Kreisen elektronisch ausgelegt werden. Für die Träger öffentlicher Belange wurde die Frist für die öffentliche Auslegung auf den 16.01.2023 bis 15.03.2023 festgelegt. Die Stellungnahmen konnten auf folgenden Wegen bei der Bezirksregierung Köln oder den betrof - fenen Kreisen und Kommunen abgegeben werden: • elektronisch per E-Mail • Beteiligung NRW • postalisch per Post • per Fax • zur Niederschrift Von den insgesamt ca. 280 eingegangenen Stellungnahmen wurden die Hälfte elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ und die andere Hälfte hauptsächlich elektronisch per E- Mail eingereicht. Nur ein geringer Anteil wurde auf dem Postweg versandt. Häufig wurden Stellung- nahmen gleichzeitig auch über mehrere der o. g. Wege abgegeben. Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 3/2023 Seite 4 von 4 Zu 4. Fernmündliche Anfragen während der öffentlichen Auslegung kommen regelmäßig vor und binden damit auch in nicht unerheblicher Weise Kapazitäten. In solchen Fällen verweist die Regionalpla - nungsbehörde auf die ausliegenden Planunterlagen und erläutert diese auf Nachfrage und im Ein - zelfall inhaltlich. Aus rechtlichen Gründen, insb. vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Beteiligten, können jedoch keine Informationen weitergegeben werden, die über die ausgelegten Planunterlagen hinausgehen. Die Abgabe von Stellungnahmen über den telefonischen Weg ist nicht vorgesehen. Hier verweist die Regionalplanungsbehörde auf die bestehenden Möglichkeiten Stellungnahmen abzugeben. (s. Ausführung zu 3) Zu 5. Im Rahmen der laufenden Verfahren sind in Einzelfällen Anträge nach Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt worden, um Zugang zu weitergehenden Umweltinformationen zu erhalten. Diese wurden von der Regionalplanungsbehörde entsprechend beantwortet. Auch wurden vereinzelt Anfragen zu sonstigen weitergehenden Informationen gestellt. Hierbei wurde in der Regel auf die ausgelegten Planunterlagen, die ausführliche Informationen zum Planin- halt und zur Begründung enthalten, verwiesen. Aus den o.g. Gründen (s. Ausführung zu 4) wurden darüber hinaus keine weitergehenden Informationen bereitgestellt. Anlage(n): 1. 230413 Anfrage zur Kommission Digitalisierung
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KDigital 3/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung
- Datum
- 28.04.2023
- Erstellt
- 14.04.2023 10:50