1423/2018
Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk; Festlegung Schulstandort/Fortführung d. städteb. Planung
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 tuch ma Vorlagen-Nummer 1423/2018 Freigabedatum 29.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk Festlegung des Schulstandortes und Fortführung der städtebaulichen Planung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Planungen für einen Schulstandort entsprechend des Vorschlags von Team 2 aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren östlich Christian-Sünner-Straße fortzuführen und hier gemeinsam mit dem Erzbistum Köln das Schulprojekt "Bildungscampus" zu entwickeln; 2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung auf Grundlage der weiteren Empfehlun- gen des Werkstattverfahrens unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse fortzuführen; Alternative: keine Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat hat am 30.03.2017 die Durchführung eines interdisziplinären, dialogischen Werkstattverfah- rens zur Erstellung einer Nutzungsanalyse, eines Entwicklungskonzeptes sowie eines Vermarktungs- konzeptes für einen Teil des ehemaligen Werksgeländes der Klöckner-Humboldt-Deutz AG zwischen der Kalker Hauptstraße und der Dillenburger Straße im Stadtteil Kalk beschlossen. Drei interdisziplinäre Planungsteams, bestehend aus den Bereichen Städtebau, Freiraumplanung, Verkehrsplanung, und Projektentwicklung, haben im Sommer 2017 je ein Nutzungskonzept unter Einbezug der Stadtgesellschaft entwickelt. Das Ergebnis des Verfahrens wurde den Gremien in Form einer Mitteilung erläutert (2873/2017). Als Ergebnis des Werkstattverfahrens wurde das Nutzungskonzept des Teams 1 unter der Leitung des Büros BeL Bernhardt und Leeser Sozietät für Architektur, Köln zur Weiterbearbeitung empfohlen. Die vorgesehenen Nutzungen wurden anschließend einer Prüfung unterzogen. Aus den resultieren- den Erkenntnissen ergibt sich der Bedarf zur Anpassung und Überarbeitung des Nutzungskonzeptes. Erkenntnisse seit dem Abschluss des Werkstattverfahrens Schulstandort Die als Teil der Aufgabenstellung im Areal zu integrierende weiterführende Schule wurde von Team 1 innerhalb der Hallen 70 und 71, im Kern des Areals, vorgesehen. Die Entwicklung von Bestandsge- bäuden für eine Schulnutzung stellte sich aufgrund mangelnder Ressourcen und notwendiger Prioritä- tensetzung zur Sicherstellung des Versorgungsauftrags durch die Stadt als nicht leistbar heraus. Auch ein alternativer Schulträger konnte für den Standort nicht gefunden werden. Durch das Erzbistum Köln wurde zeitgleich die Idee eines "BildungsCampus für Alle" als neues päda- gogisches Schulkonzept an die Stadt herangetragen. Hierzu haben im Nachgang umfassende Ab- stimmungen stattgefunden. Ergebnis dieser Abstimmungen ist eine vorgesehene Umsetzung des Projektes an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße. Dieser Schulstandort wurde im Rahmen des Werkstattverfahrens von dem Team 2 Trint + Kreuder d.n.a. vorgeschlagen und durch das Begleitgremium als sinnvolle Alternative zu einer Umsetzung in den Hallen 70 und 71 her- vorgehoben. Aktuell werden die Möglichkeiten zur Umsetzung des Konzeptes am vorgeschlagenen Standort umfassend geprüft. Für bestehende Nutzungen gelten die Maßgaben des Werkstattverfah- rens, Alternativen im Plangebiet oder im direkten Umfeld anzubieten. Mit der Entscheidung über den Schulstandort kann eine wesentliche Voraussetzung für die Planung und zeitnahe Umsetzung einer im Werkstattverfahren als Schlüsselbaustein identifizierten Nutzung erreicht werden. Die vorgeschlagene Lage des Schulstandortes wird aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Möglichkeiten als vorteilhaft angesehen und schafft parallel neue Entwicklungsspielräume im Bereich der Hallen 70/71 zur Umsetzung der weiteren Ziele des Werk- stattverfahrens. Die für die weitere Planung des Schulstandortes notwendige Beschlussfassung zur Grundstückssitua- tion erfolgt abgestimmt in separater Beschlussvorlage im Liegenschaftsausschuss. Lagerflächen mit Werkstätten der Bühnen der Stadt Köln Im Kontext des Werkstattverfahrens wurde eine Nutzung des Areals für die Werkstätten der Bühnen Köln angeregt. Team 1 hat diese Idee in seine Konzeption aufgenommen. Eine Umsetzung der La- gerflächen der Bühnen innerhalb des Werksareals wurde nach umfassenden Abstimmungen von Sei- 3 ten der Bühnen aufgrund zeitlicher Zwänge ausgeschlossen. Die Werkstätten der Bühnen sind aus diesem Grund nicht weiter im Plangebiet vorzusehen. Der Emissionskonflikt durch das Industriegebiet südlich der Dillenburger Straße wird durch eine alternative Nutzung gelöst. Hallen 70 und 71 Die Hallen 70 und 71 wurden zu Beginn des Verfahrens als stadträumlich prägend eingeschätzt, weshalb der Rückbau ausgeschlossen wurde. Diese Einschätzung ist nach wie vor bindend. Durch den Wegfall der im empfohlenen Konzept vorgesehenen Schulnutzungen in den Hallen stehen die Hallen nun erneut für neue Nutzungen zur Disposition. Diese sind im Rahmen der Vertiefung der städtebaulichen Planung zu entwickeln und zu präzisieren. Pflanzstelle, Dirt-Track, Vision e.V. Für die im empfohlenen Konzept an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße vor- gesehenen Nutzungen (Dirt-Track, Pflanzstelle und Vision e.V.) werden aufgrund der Überlagerung durch die neue Schulplanung neue Standorte innerhalb des Plangebietes ermittelt. Die Zielsetzung des Werkstattverfahrens, diese Nutzungen im Plangebiet zu erhalten, wird weiterverfolgt. Für den Dirt-Track der AbenteuerHallen ist aktuell ein Standort westlich der AbenteuerHallen im Innenhof zwi- schen den Hallen 59 und 70 vorgesehen. Dieser soll im Rahmen der Vertiefung in enger Abstimmung mit den AbenteuerHallen weiter konkretisiert werden. Kindertageseinrichtung Für die innerhalb der Hallen 70 und 71 geplante Kindertageseinrichtung ist ein Alternativstandort zu prüfen. Die Integration der Kita in ein Wohn-/Bürogebäude wird favorisiert. Bei der Planung von zu- sätzlichem Wohnraum in dem Areal ist eine weitere Kindertagesstätte vorzusehen. Vermietungs-, Verkaufs- und Verpachtungsmoratorium Bezirksvertretung Kalk, Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss haben im Juni 2016 zur Sicherstellung vor unerwünschten Fehlentwicklungen bis zur Verabschiedung eines Ent- wicklungskonzeptes ein Verkaufs- sowie Vermietungs- und Verpachtungsmoratorium beschlossen. Die vorgeschlagene Standortentscheidung entspricht den grundsätzlichen Zielsetzungen des Werk- stattverfahrens und ermöglicht die Umsetzung eines ersten Schlüsselbausteins für das Projekt. Erfordernis zur Überarbeitung des Konzeptes Insbesondere aufgrund der Nutzungsverschiebung des Schulstandortes und die nicht mehr im Plan- gebiet vorzusehende Lagerfläche der Bühnen ergibt sich ein Anpassungsbedarf des empfohlenen Nutzungskonzeptes. Die Verwaltung wird im III. Quartal 2018 den Gremien eine Beschlussvorlage über Inhalte und Umfang der zu vergebenden vertiefenden Untersuchung vorlegen. Anlage Anlage 1 Übersicht Schulstandorte Anlage 2 Konzept Bildungscampus
Anlage 2 Konzept Bildungscampus
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Anlage 2 CHANCEN ERÖFFNEN Der neue Bildungscampus des Erzbistums Köln – Vom Kindergarten bis in den Beruf 1 Gründung eines neuen Bildungscampus Mit der Gründung des neuen Bildungscampus verfolgt das Erzbistum das Ziel, verstärkt in die Bildung und gesellschaftlichen Teilhabechancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher in unserer Gesellschaft zu investieren. Als Zentrum des neuen Bildungscampus sollen eine Grundschule und eine integrierte Ge- samtschule mit einem reformpädagogischen inklusiven Profil errichtet werden. Sie werden schulorganisatorisch als Ganztagsschule geführt. In einem Netzwerk kooperieren beide Schulformen mit den kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Ju- gendhilfe, den Beratungs- und Hilfeangeboten sowie den sozialen Diensten im Sozialraum. Die neue Erzbischöfliche Schule soll in einem Stadtteil in Köln mit besonderen sozialen Her- ausforderungen gebaut werden und mit ihrer innovativen Architektur das pädagogische Profil abbilden. Sie soll in der Grundschule zweizügig, in der Sekundarstufe I der Gesamtschule vierzügig und in der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule zweizügig ausgebaut werden. Nach ihrer Fertigstellung werden 950 bis 1000 Schülerinnen und Schüler die neue Erzbi- schöfliche Schule besuchen können. Sie wird ein Ort und ein Lernort der interkulturellen Begegnung, des interreligiösen Dialogs sein, an dem die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben und der eigenen Konfession gefördert wird und gleichzeitig die Dialogfähigkeit mit andere Religionen und Konfessionen eingeübt und gestärkt wird. Neben katholischen Schülern werden Schüler anderer Konfessi- onen, anderer Religionen und Schüler ohne Bekenntnis aufgenommen. In der neuen Erzbischöflichen Schule soll für alle Kinder und Jugendlichen aus dem Stadtteil das gemeinsame Leben und Lernen ermöglicht werden, was als Leitmotiv den Gedanken der Inklusion einschließt. Es entsteht ein Lernort für eine verantwortungsbewusste Weltgestal- tung, wobei Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung zentrale Bildungsthe- men sein werden. Dem Erzbistum geht es mit der Gründung des neuen Bildungscampus um eine modellhaft „durchgängige“ Organisation von Bildung, Erziehung, Beratung und Prävention für Kinder und Jugendlichen in einem sozial benachteiligten Stadtteil von Köln. 2 Grundlagen zur Grundstücksfindung Für eine 4-zügige Gesamtschule inklusive 2-zügiger Sekundarstufe II werden voraussichtlich circa 6500 m² Bruttogrundfläche (BGF) erforderlich. Eine inklusive 2-zügige Grundschule beläuft sich auf circa 1900 m². Darüber hinaus sind gemeinsam benutze Bereiche in der Größenordnung von circa 3800 m² (inkl. Mensa, Werkstätten etc.) sowie Sportstätten mit circa 1900 m² zu berücksichtigen. Das Erzbistum geht davon aus, dass eine 2-fach Turnhalle und eine Außensporteinheit (eingezäuntes Multifunktionsspielfeld) genehmigt und anerkannt werden. Insgesamt wird eine BGF von circa 14.000 m² erreicht werden, die entsprechend eine bestimmte Geschossigkeit erfordern. Weiterhin soll ausreichend Fläche für den Schulhof zur Verfügung gestellt werden können. Ausgangspunkt ist hier für eine Anzahl von circa 1000 Schülern ein Wert von circa 5000 m² Schulhoffläche. Für die Schule sind circa 30–40 Stellplätze erforderlich, die in unmittelbarer Nähe hergestellt werden sollten. 3 Standortfindung Im Werkstattverfahren Hallen Kalk wurden für einen Schulneubau die Industriehallen 70 und 71 an der Dillenburger Straße und das Grundstück Christian-Sünner-Straße/Heinrich- Bützler-Straße/Dillenburger Straße als mögliche Standorte vorgeschlagen. Dieser Standort erscheint für das geplante Schulkonzept sinniger und zudem in der Umsetzung geeigneter als der Gang in die Industriehallen. Die Vorzüge des Standortes Christian-Sünner- Straße/Heinrich Bützler-Straße/Dillenburger Straße sind Folgende: A Städtebau ─ Der „Campus für Alle“, die neue Schule, öffnet sich nach Nordwesten (Adressfunktion). Hierdurch entsteht ein Platz, der durch die Abenteuerhalle, den rückwärtigen Bereich der Kaiserin-Theophanu-Schule sowie durch die neue Schule geprägt wird. Dies kann in Kalk der „Platz der Jugend“ werden. ─ Die unmittelbare Nähe zur Abenteuerhalle lässt synergetische Effekte erwarten. ─ Der Standort fördert die Nähe zur Kaiserin-Theophanu-Schule, wodurch vielfältige Möglichkeiten der Kooperation entstehen können. ─ Östlich an das neue Schulgrundstück grenzt die Behindertenwerkstatt der Alexianer. Die Alexianer betreiben eine Kantine mit Catering, dessen Vorzüge auch für die Ver- sorgung des Campus genutzt werden könnten. Zudem öffnet sich die neue Schule mit ihrem inklusiven Ansatz für den entsprechenden Adressatenkreis. ─ Die Stadt plant den Grünzug Kalk-Süd, dessen Kopf an der Christian-Sünner-Straße gegenüber dem möglichen Zugang zur neuen Schule endet. Dies ist eine besondere städtebauliche Situation, die den Gedanken des Platzes der Jugend stärkt. ─ Für den Bildungscampus ist eine kurze, gefahrlose, fußläufige Verbindung zum ÖPNV besonders wichtig. Über die Christian-Sünner-Straße, Wiersbergstraße und Kalker- Hauptstraße kann die U-Bahnhaltestelle Kalk Kapelle kreuzungsfrei erreicht werden. Die Endhaltestelle der Buslinie 150 befindet sich an der Heinrich-Bützler-Straße, ca. 30 m vom möglichen Eingang der Schule entfernt. ─ Die Adressbildung für die neue Schule befindet sich nördlich an der Christian-Sünner- Straße/Heinrich-Bützler-Straße und wendet sich von der Dillenburger Straße als In- dustriestraße ab. Sie schließt sich an die gewachsene Wohnbebauung des Stadtteils Kalk an. B Schulische und bauliche Kriterien ─ Der Schulhof kann als offener Bereich ohne Überdachung geplant werden. ─ Die Außenanlagen- und Schulhofplanung kann sich an der Planung des vorgesehenen Grünzugs Kalk-Süd orientieren. ─ An der Christian-Sünner-Straße entsteht die Schule als ein eigenständiger unabhängi- ger Gebäudekomplex. ─ Trotz aller gewünschten Offenheit zur Nachbarschaft kann dieser Gebäudekomplex eindeutig baulich gefasst werden, so dass die Verantwortlichkeit des Schulträgers für den Betrieb dauerhaft sichergestellt werden kann. ─ Die Planbarkeit der Kosten ist auf diesem „freien“ Grundstück sehr viel größer. Die Übernahme von zusätzlichen Baukosten aus denkmalpflegerischen Gründen sollte dem Bauherrn nicht auferlegt werden, so dass einem frei zu beplanenden Grundstück der Vorzug zu geben ist. ─ Die Sicherung der notwendigen Stellplätze kann durch eine Tiefgarage oder eine neu zu errichtende Hochgarage in unmittelbarer Erreichbarkeit gewährleistet werden. ─ Das neu errichtete bzw. sanierte Klarissenkloster an der Kapellenstraße ist ein integra- tives Wohn- und Begegnungszentrum mit Jugendhilfeangeboten. Die sehr kurze Wegeverbindung von der Christian-Sünner-Straße begünstigt die beabsichtigte Koope- ration dieser Einrichtung mit dem Bildungscampus. ─ Der Bildungscampus soll darüber hinaus in das verzweigte Netz pastoraler und karita- tiver Angebote des Stadtteils eingebunden werden, um sich insbesondere für die Be- lange des gesamten Sozialraums adäquat öffnen zu können. 4 Grundstücksangelegenheiten Das in den Blick genommene Grundstück zwischen Christian-Sünner-Straße/Heinrich- Bützler-Straße und der Dillenburger Straße besteht zur Zeit noch aus mehreren Parzellen. Nach der Zusammenlegung könnte eine neue Fläche von ca. 12.000 m² entstehen, die für die vorgesehene Nutzungen ausreichen dürften. Das Grundstück ist zurzeit noch mit zwei Gebäuden bebaut, die für die vorgesehene Nutzung nicht wirtschaftlich herangezogen wer- den können und somit abgerissen werden sollten. Im Innenfeld sind nach Auskunft noch 132 notwendige Stellplätze (auch für die benachbarten Liegenschaften) in Parkdecks unterge- bracht. Für diese wird aktuell eine Verlagerung in Abstimmung mit dem Betreiber (Grubo) im direkten Umfeld geprüft. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als GI-Gebiet (Gewerbe und Industrie) dargestellt. Nach ersten Vorstudien werden für einen Neubau mindestens 4 Vollgeschosse mit einer Hö- he von ca. 20 m erforderlich werden. 5 Zielsetzung Mit dem neuen Bildungscampus will das Erzbistum Köln ein umfassendes und nachhaltiges Angebot mit gesicherten Bildungschancen schaffen, die gesellschaftliche Teilhabe – auch und ganz besonders für Benachteiligte ermöglichen. In einem ganzheitlichen Ansatz wird der Bildungsweg von der Kita in den Beruf begleitet und gestaltet, dazu wird der Bildungscampus eine Grundschule und eine integrierte Gesamtschule in Trägerschaft des Erzbistums Köln umfassen. 6 Unsere Botschaft Mit seinem neuen Bildungs- und Sozialprogramm verfolgt das Erzbistum das Ziel, verstärkt in die Bildung und gesellschaftlichen Teilhabechancen benachteiligter Kinder und Jugendli- cher in unserer Gesellschaft zu investieren. Konkret soll im neuen „Bildungscampus“ eine reformpädagogisch orientierte inklusive Ganztagsschule – von der Grundschule bis zur gym- nasialen Oberstufe – gebaut werden. Mit der neuen Erzbischöflichen Schule sollen insbe- sondere Kinder ─ aus bildungsfernen und sozial schwachen Familien, ─ mit Fluchterfahrungen und Migrationshintergrund sowie ─ mit einem spezifischen geistigen, sozialen und seelischen Unterstützungsbedarf angesprochen werden mit dem Ziel, die sozialen Nachteile im Bildungsbereich abzubauen und Aufstiegschancen für alle zu eröffnen. Die neue Erzbischöfliche Schule soll in einem Stadtteil von Köln mit großen sozialen Herausforderungen (die u.a. an der Kinderarmutsquo- te genmessen werden) entstehen. 7 Eckpunkte für das pädagogische Profil des neuen Bildungscampus Pädagogisches Fundament sind der kirchliche Bildungsauftrag und ein innovatives eigenge- prägtes reformpädagogisches Konzept, das sich am sogenannten Marchtaler Plan orientiert. Der Marchtaler Plan ist der Rahmenplan für die Katholischen Freien Schulen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Benannt wurde er nach seinem Entstehungsort, dem Kloster Ober- marchtal, das heute die Katholische Akademie der Lehrerfortbildung beherbergt. 1984 wurde der Marchtaler Plan als Erziehungs- und Bildungsplan für die Katholischen Freien Grund- und Hauptschulen eingeführt. Inzwischen liegen Marchtaler Pläne für alle all- gemein bildenden Schularten, für die Fachschule für Sozialpädagogik und für verschiedene Sonderschulen vor. Der Marchtaler Plan hat wesentliche Gedanken der Montessori-Pädagogik und Ansätze von Peter Petersen aufgenommen und sie in eigener Weise umgesetzt. Der Marchtaler Plan ist in den letzten Jahren ein wesentliches Moment der Innovation in Baden-Württemberg gewe- sen, das auch auf viele staatliche Schulen ausstrahlte. Er verfolgt ein ganzheitliches Kon- zept, was sich allein schon daraus ablesen lässt, dass das Fach Religion nicht mehr auf- taucht, sondern ganzheitlich in den anderen Stunden verarbeitet wird. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Marchtaler_Plan, 24.04.2018) Die neue Grund- und Gesamtschule wird im gebundenen Ganztag geführt. Neben den inte- grierten Lernphasen zählen zur rhythmisierten Ganztagsstruktur u.a. auch ein gemeinsames Frühstücksangebot, integrierte Freizeitbeschäftigungen, katechetische Angebote in enger Zusammenarbeit mit den Institutionen vor Ort. Dazu wird der Bildungscampus in einem dich- ten Netzwerk von kirchlichen und öffentlichen Beratungs- und Hilfeangeboten im Sozialraum verortet. In diesem Kontext wird die Zusammenarbeit mit den Elternhäusern als kultur- und lebensweltsensible Bindungs-, Erziehungs- und Bildungspartnerschaft verstanden und nach dem Vorbild der Familienzentren im Elementarbereich ausgestaltet. So können sich Bera- tungs- und Hilfeangebote auch an Eltern richten mit den unterschiedlichsten Herausforde- rungen in Erziehungsfragen wie in Fragen gelingenden Lebens. Zentral für den Campus-Gedanken sind die begleiteten und nach pädagogischen Maßstäben gestalteten Übergänge: Von der Kita in die Grundschule, sodann in die Bildungsgänge der weiterführenden Schule und schließlich in Ausbildung und Beruf. Auf diesem Weg wird kein Kind, kein Jugendlicher verloren gehen. Zur Sicherstellung arbeiten die unterschiedlichen Bezugsgruppen in multiprofesionellen Teams zusammen: Lehrkräfte, Sozial- und Heilpäda- gogen, Erzieher und Kindheitspädagogen, Psychologen, Schulsozialarbeiter und der Schul- seelsorger. Die inklusive Pädagogik ist zentrale Leitidee des neuen Bildungscampus. Der Inklusionsbe- griff wird in seiner soziologischen Dimension in der pädagogischen Arbeit umgesetzt: Unter- schiede zwischen den Schülerinnen und Schülern sind wünschenswert und anerkannt, sie werden als Bereicherung aufgefasst und haben keine Auswirkungen auf das selbstverständ- liche Recht eines jeden Kindes auf Teilhabe. Dazu muss das System Schule die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich entsprechend anpassen. Die Umsetzung solcherart gestalteter Schulkonzepte soll bildungswissenschaftlich begleitet werden, um den Bil- dungscampus selbst zu einem Kompetenzzentrum für die Gesamtheit der Erzbischöflichen Schulen zu machen und zugleich eine positive Wirkung auf die Qualität der gesamten Bil- dungslandschaft (auch im öffentlichen Schulbereich) zu entfalten. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes wird eine einladende Schulkultur gestal- tet, in der das Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen und Weltanschau- ungen gelingt, sodass gesellschaftlich bedeutsam ein wertschätzender Umgang mit Hetero- genität eingeübt werden kann. Der Bildungscampus versteht sich als religiös-spiritueller Er- fahrungsraum und als Ort des Glaubens. Die Schulpastoral ist ein diakonischer Dienst an und für alle Menschen im Lern- und Lebensraum Schule. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt, unabhängig von Kategorien des Erfolgs. Vielmehr richtet Schulpastoral den Blick auf die Sehnsucht nach gelingendem Leben und auf das „Mehr“ des Lebens. 8 Schulpolitische Einbindung Im Koalitionsvertrag für das Land Nordrhein-Westfalen erhebt die Landesregierung den An- spruch, NRW zu einem „Land des Aufstiegs durch Bildung“ (Kapitel I) zu machen. Die Regie- rungsparteien eint die Überzeugung, dass alle Kinder, unabhängig von der Herkunft der El- tern, bestmöglich und individuell gefördert werden müssen, damit jeder einen erfolgreichen Lebensweg einschlagen und sich seine Wünsche und Träume erfüllen kann. „Deshalb set- zen wir uns das Ziel, beste Bedingungen für die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Dabei werden wir ein verlässlicher Partner der Schulen und Bildungseinrichtungen sein.“ (Koalitionsvertrag NRW 2017-22, S. 2) Der neue Bildungscampus des Erzbistums leistet einen spezifischen Beitrag zur Qualitäts- steigerung in der Bildungslandschaft und entspricht damit in vielerlei Gestalt den Zielvorstel- lungen der Regierungskoalition. 9 Weiteres Vorgehen und Terminschiene Das Erzbistum beabsichtigt nach Abstimmung der wesentlichen planungsrechtlichen Eck- punkte einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Hierbei sollen renommierte Architekten aufgefordert werden jeweils einen qualitätsvollen, städtebaulichen und der Aufgabe entsprechenden wirtschaftlichen – aber auch innovativen- Entwurf abgeben. Für den nachfolgenden Planungsprozess und die Realisierung des Vorhabens ist folgender Zeitrahmen angedacht: Start des Architekturwettbewerbs circa Oktober 2018 Abgabe Wettbewerbsbeiträge circa Februar 2019 Vorprüfung der Wettbewerbsergebnisse Entscheidung Preisgericht circa März/April 2019 Bauantrag circa März/April 2020 Baugenehmigung November 2020 Baubeginn Anfang 2021 Inbetriebnahme Schuljahr 2023 Für die neue Grundschule ist geplant, dass diese schon kurz nach deren Genehmigung den Betrieb aufnimmt und sukzessive aufbaut wird. Eine Interimslösung sollte in der Nähe des späteren Standortes zunächst für zwei Jahrgänge erfolgen. Es ist beabsichtigt diese Anlage dann für zwei weitere Jahrgänge zu erweitern. Nach Fertigstellung der Schule soll zeitnah ein Umzug erfolgen. Mögliche Flächen in direk- tem Umfeld des geplanten Schulstandortes werden aktuell mit der Stadt abgestimmt.
Anlage 3 Protokoll
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 25.06.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 21.06.2018 öffentlich 8.2.1 Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk Festlegung des Schulstandortes und Fortführung der städtebaulichen Planung 1423/2018 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2018 AN/1025/2018 Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst Ziffer 1 des Beschlussvorschlages zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Planungen für einen Schulstandort entsprechend des Vorschlags von Team 2 aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren östlich Christian- Sünner-Straße fortzuführen und hier gemeinsam mit dem Erzbistum Köln das Schulprojekt "Bildungscampus" zu entwickeln; Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreter Grube (Bündnis 90/Die Grünen) und Hooghoughi (FDP) zugestimmt. Anschließend stellt er den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2018 zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung zur Abstim- mung 2 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung im Betrachtungsraum zwischen Ottmar-Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße auf Grundlage der Empfehlungen des Werkstattverfahrens unter Berücksichtigung der aktuel- len Erkenntnisse direkt umfassend fortzuführen und zu vertiefen. Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist eine stufenweise Umset- zungsstrategie zu entwickeln und die Konzeption der Öffentlichkeit vor- zustellen und zu diskutieren. Für die bestehenden Nutzungen Vision e.V., Dirt-Track der Abenteuerhallen und Pflanzstelle sind im städtebaulichen Konzept Standorte vorzusehen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung der Flächen des Di- gital Hubs für Start-Ups in den Hallen 70 und/oder 71 zu prüfen. Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, entspre- chende finanzielle Mittel für die notwendigen Planungsleistungen bereitzustel- len. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) zugestimmt. Abschließend lässt er über den so geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Planungen für einen Schulstandort entsprechend des Vor- schlags von Team 2 aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren östlich Christian-Sünner-Straße fortzuführen und hier gemeinsam mit dem Erzbistum Köln das Schulprojekt "Bildungscampus" zu entwickeln; 2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung im Betrachtungsraum zwischen Ottmar-Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße auf Grundlage der Empfehlungen des Werkstattverfahrens unter Berücksichtigung der aktuel- len Erkenntnisse direkt umfassend fortzuführen und zu vertiefen. Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist eine stufenweise Umset- zungsstrategie zu entwickeln und die Konzeption der Öffentlichkeit vor- zustellen und zu diskutieren. Für die bestehenden Nutzungen Vision e.V., Dirt-Track der Abenteuerhallen und Pflanzstelle sind im städtebaulichen Konzept Standorte vorzusehen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung der Flächen des Di- gital Hubs für Start-Ups in den Hallen 70 und/oder 71 zu prüfen. 3 Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, entspre- chende finanzielle Mittel für die notwendigen Planungsleistungen bereitzustel- len. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt.
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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A N L A G E 0 613tuch1423-2018ma1 Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung über den zukünftigen Schulstandort im Rahmen des Werkstattverfahrens Hallen Kalk ist eine wesentliche Voraussetzung zur zeitnahen Fortführung des Werkstattverfahrens und schafft die Voraussetzungen für die dringend im Stadtteil zu deckenden Bedarfe an Schulplätzen im Bereich Grundschule und weiterführende Schulen. Mit der Vertiefung der Planungen mit dem Erzbistum Köln als möglichem Schulträger besteht zu- dem die Möglichkeit, vor dem Hintergrund des von der Stadt Köln zu bewältigenden Schulbauvo- lumens, die zeitnahe Realisierung sicherzustellen.
Anlage 4 Stellungnahme
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/ 2 A N L A G E 4 613tuch1423-2018ma1-ANLAGE Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk Festlegung des Schulstandortes und Fortführung der städtebaulichen Planung Vorlage 1423/2018 hier: Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) vom 21.06.2018 In ihrer 30. Sitzung am 21.06.2018 hat die Bezirksvertretung Kalk folgenden ergänzten Beschluss gefasst: Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2018 AN/1025/2018 Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss […] 2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung im Betrachtungsraum zwischen Ottmar-Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße auf Grundlage der Empfehlungen des Werkstattverfahrens unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse direkt umfassend fortzuführen und zu vertiefen. Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist eine stu- fenweise Umsetzungsstrategie zu entwickeln und die Konzeption der Öffentlichkeit vor- zustellen und zu diskutieren. Für die bestehenden Nutzungen Vision e.V., Dirt-Track der Abenteuerhallen und Pflanzstelle sind im städtebaulichen Konzept Standorte vorzuse- hen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung der Flächen des Digital Hubs für Start-Ups in den Hallen 70 und/oder 71 zu prüfen. Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, entsprechende fi- nanzielle Mittel für die notwendigen Planungsleistungen bereitzustellen. - 2 - Stellungnahme der Verwaltung: Eine Umsetzung der ergänzten Beschlussfassung der BV 8 ist unter folgenden Gesichtspunkten möglich: Direkte Aufnahme Vertiefung Die direkte Aufnahme der Vertiefung ist möglich. Die Aufgabenstellung ist verwaltungsintern end- gültig abzustimmen und die Beauftragung des Planungsteams vorzunehmen. Umsetzungsstrategie Erster Planungsschritt ist die Entwicklung eines tragfähigen, robusten städtebaulichen Konzeptes auf der Grundlage der Empfehlungen des Werkstattverfahrens. Ziel ist es, im Planungsprozess die konzeptionelle Ausarbeitung kontinuierlich kritisch auf mögliche Abhängigkeiten und die Umsetzbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. In Kombination mit dem städtebaulichen Konzept sind Bausteine und Rahmenbedingungen für deren Umsetzung zu identifizieren und eine Strategie vorzuschlagen, welche die Entscheidung über die weitere Ent- wicklung ermöglicht. Öffentlichkeitsbeteiligung Während das Werkstattverfahren als ergebnisoffener Beteiligungsprozess zur Ideenfindung und Raumaneignung konzipiert war, ist vor dem Hintergrund der Zielvorstellungen der BV8 (zeitnahe Umsetzung von Entwicklungsimpulsen) nur eine fokussierte Öffentlichkeitsbeteiligung, die sich mit der vertieften städtebaulichen Konzeption auseinandersetzt zielführend. Vorgesehen ist nach einer Planungsphase erste Ergebnisse vorzustellen und zu diskutieren und hierauf die abschließende Vertiefung aufzubauen, bevor die Beschlussfassung über die Gesamtkonzeption erfolgt. Digital Hub Die Erweiterung des digital hubs im Betrachtungsraum wird im Zuge der Vertiefung geprüft. Vision e.V. – Dirt-Track – Pflanzstelle Standorte für die genannten Nutzungen im Betrachtungsraum werden Gegenstand der städtebau- lichen Vertiefung. Die Aussagen der Auslobung zum Werkstattverfahren und der Empfehlungen haben weiter Bestand. Eine Standortgarantie für den aktuellen Standort kann allerdings nicht ge- geben werden. Im Vordergrund der Planung steht eine ausgewogene Gesamtkonzeption unter Berücksichtigung der bestehenden Zwischennutzungen. Mittel für Planungsleistungen Der Aufwand für die weitere Bearbeitung (Überarbeitung städtebauliche Planung + notwendiger Fachgutachten + Umsetzungsstrategie) wird auf 110.000 € netto geschätzt. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/17 im Teilergebnisplan 0901- Stadtplanung in der Teilplanzeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf der Fi- nanzposition 6100.572.9900.6 berücksichtigt.
Anlage 1 Übersicht Schulstandort
4444 Zeichen
Werkstattverfahren Hallen Kalk
75
Schauspiel
Köln
Pflanzstelle
Vision e.V.
BMX Bahn
71 70 60
63
58
LagLL
er
Lage
LL
LagLaLLa
a
call
calliccc
cRoncc
Ronconconc
cRR
RRoncnca
59
Abenteuer
Halle
7676
Museum
Ludwig
77
Schulstandort
"OMBHF
100 m
DDDDiDiDiDiD llllllllllllllenenenenbububububb rgrgrgrgggggggererererererststststtraraaraßeßeßeßeßeeeeeßee
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16.000 qm
17.500 qm
8.200 qm Grundstück
20.260 qm Nutzfläche
Sporthalle
Aula
Standort Aufgabenstellung
Standort Team 1 BeL
Standort Team 3 DeZwarteHond
Standort Team 2 Trint+Kreuder
Potentialraum Bildungscampus des Erzbistums Köln
17.500 qm Nutzfläche
12.000 qm Grundstück
Werkstattverfahren Hallen Kalk
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Schulstandorte in der Übersicht
dstü
20.260 qm Nutzfläc
Entwurf Maßstab 1:500
Park
Subkulturhof
Abenteuerhalle
Handwerkerhalle
Büro
Büro
Wohnen
BMX
Pflanzstelle
Vision e.V .
Festhalle
Kita
Schulhof
Freiraumhalle
Mikroappartements
Palmengarten
Mensa
Dreifachsporthalle
Werkstätten
Bühnen Köln
Integrations-
haus
Wohnen
Büro
Ausstellungshalle
Museum Ludwig
Tanzhalle
Schauspiel
Köln
Kulturplatz
Aktivitätshof
Schule
Bibliothek
Handwerker-
Krippe
Anlieferung
Werkstätten
Büro
Werkstattverfahren Hallen Kalk
Standort Team 1 BeL
B
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Kripp
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Standort Team 1 BeL
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lageplan
m 1:500
querschnitt
Schulstandort
Kita
Werkstattverfahren Hallen Kalk
Standort Team 3 DeZwarteHond
Standort Team 3 DeZwarteHond
Werkstattverfahren Hallen Kalk
Bildungscampus des Erzbistums Köln
- Öffnung der Schule nach Nordwesten
Gesamt: 18.912 qm
Raumprogramm Schätzung
Grundschule: 1.659 qm
Schule Sek. I und II: 5.734 qm
Gemeinsame Bereiche: 3.046 qm
Sporthalle: 1.760 qm
Schulhof: 5.250 qm
Tiefgarage: 1.463 qm
Bezug zu vorgesehenem Platz - „Platz der Jugend“
- Synergien mit AbenteuerHallenKalk
- Kooperation mit GWK GmbH - z.B. in Bezug auf Kantine
- Schule als Abschluss der Grünverbindung
- Anbindung an U-Bahnhaltestelle Kalk Kapelle kreuzungsfrei
- Schule als Übergang von Wohngebiet zu Industriegebiet
- Synergien mit Klarissenkloster als integratives
Wohn- und Begegnungszentrum mit Jugendhilfeangebot
- Schulhof ohne Überdachung realisierbar
- eigenständiger Baukörper, baulich einfassbar
- Tiefgarage oder Hochgarage möglich
- Kosten kalkulierbar, da komplett als Neubau umzusetzen
Räumliche Vorteile
Bauliche Vorteile
Schulstandort Team 2 - Trint+Kreuder
N 5644225
100 m
Standort Team 2 Trint+Kreuder
Potentialraum Bildungscampus des Erzbistums Köln
Werkstattverfahren Hallen Kalk
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AWB Standort
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BMX Baaahnhhhhhhhhhhhhhhhhhh
Alternataaataaataaataaaaaaaaaaa ivstandort
1
uus
Parkhau
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Alternativ
Parkhaus Technikhof
Parkplatz
Parkhaus
Alternativstandort 1
BMX Bahn
(AbenteuerHallenKalk)
Büro-/
Verwaltungsgebäude
Schulstandort Team 2 Trint+Kreuder
Herausforderungen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1423/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.05.2018
- Erstellt
- 30.04.2018 09:01