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1423/2018

Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk; Festlegung Schulstandort/Fortführung d. städteb. Planung

Beschlussvorlage Ausschuss 29.05.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.06.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Konzept Bildungscampus

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Anlage 3 Protokoll

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 4 Stellungnahme

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Anlage 1 Übersicht Schulstandort

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Beschlussvorlage Ausschuss

7345 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 tuch ma 
Vorlagen-Nummer 
 1423/2018 
Freigabedatum 29.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk 
Festlegung des Schulstandortes und Fortführung der städtebaulichen Planung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Planungen für einen Schulstandort entsprechend des Vorschlags von Team 2 
aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren östlich Christian-Sünner-Straße fortzuführen und 
hier gemeinsam mit dem Erzbistum Köln das Schulprojekt "Bildungscampus" zu entwickeln; 
2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung auf Grundlage der weiteren Empfehlun-
gen des Werkstattverfahrens unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse fortzuführen; 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat hat am 30.03.2017 die Durchführung eines interdisziplinären, dialogischen Werkstattverfah-
rens zur Erstellung einer Nutzungsanalyse, eines Entwicklungskonzeptes sowie eines Vermarktungs-
konzeptes für einen Teil des ehemaligen Werksgeländes der Klöckner-Humboldt-Deutz AG zwischen 
der Kalker Hauptstraße und der Dillenburger Straße im Stadtteil Kalk beschlossen. 
 
Drei interdisziplinäre Planungsteams, bestehend aus den Bereichen Städtebau, Freiraumplanung, 
Verkehrsplanung, und Projektentwicklung, haben im Sommer 2017 je ein Nutzungskonzept unter 
Einbezug der Stadtgesellschaft entwickelt. Das Ergebnis des Verfahrens wurde den Gremien in Form 
einer Mitteilung erläutert (2873/2017). 
 
Als Ergebnis des Werkstattverfahrens wurde das Nutzungskonzept des Teams 1 unter der Leitung 
des Büros BeL Bernhardt und Leeser Sozietät für Architektur, Köln zur Weiterbearbeitung empfohlen. 
Die vorgesehenen Nutzungen wurden anschließend einer Prüfung unterzogen. Aus den resultieren-
den Erkenntnissen ergibt sich der Bedarf zur Anpassung und Überarbeitung des Nutzungskonzeptes.  
 
 
Erkenntnisse seit dem Abschluss des Werkstattverfahrens 
 
Schulstandort 
Die als Teil der Aufgabenstellung im Areal zu integrierende weiterführende Schule wurde von Team 1 
innerhalb der Hallen 70 und 71, im Kern des Areals, vorgesehen. Die Entwicklung von Bestandsge-
bäuden für eine Schulnutzung stellte sich aufgrund mangelnder Ressourcen und notwendiger Prioritä-
tensetzung zur Sicherstellung des Versorgungsauftrags durch die Stadt als nicht leistbar heraus. 
Auch ein alternativer Schulträger konnte für den Standort nicht gefunden werden. 
 
Durch das Erzbistum Köln wurde zeitgleich die Idee eines "BildungsCampus für Alle" als neues päda-
gogisches Schulkonzept an die Stadt herangetragen. Hierzu haben im Nachgang umfassende Ab-
stimmungen stattgefunden. Ergebnis dieser Abstimmungen ist eine vorgesehene Umsetzung des 
Projektes an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße. Dieser Schulstandort wurde 
im Rahmen des Werkstattverfahrens von dem Team 2 Trint + Kreuder d.n.a. vorgeschlagen und 
durch das Begleitgremium als sinnvolle Alternative zu einer Umsetzung in den Hallen 70 und 71 her-
vorgehoben. Aktuell werden die Möglichkeiten zur Umsetzung des Konzeptes am vorgeschlagenen 
Standort umfassend geprüft. Für bestehende Nutzungen gelten die Maßgaben des Werkstattverfah-
rens, Alternativen im Plangebiet oder im direkten Umfeld anzubieten. 
 
Mit der Entscheidung über den Schulstandort kann eine wesentliche Voraussetzung für die Planung 
und zeitnahe Umsetzung einer im Werkstattverfahren als Schlüsselbaustein identifizierten Nutzung 
erreicht werden. Die vorgeschlagene Lage des Schulstandortes wird aufgrund der zwischenzeitlich 
gewonnenen Erkenntnisse und Möglichkeiten als vorteilhaft angesehen und schafft parallel neue 
Entwicklungsspielräume im Bereich der Hallen 70/71 zur Umsetzung der weiteren Ziele des Werk-
stattverfahrens. 
 
Die für die weitere Planung des Schulstandortes notwendige Beschlussfassung zur Grundstückssitua-
tion erfolgt abgestimmt in separater Beschlussvorlage im Liegenschaftsausschuss. 
 
 
Lagerflächen mit Werkstätten der Bühnen der Stadt Köln 
Im Kontext des Werkstattverfahrens wurde eine Nutzung des Areals für die Werkstätten der Bühnen 
Köln angeregt. Team 1 hat diese Idee in seine Konzeption aufgenommen. Eine Umsetzung der La-
gerflächen der Bühnen innerhalb des Werksareals wurde nach umfassenden Abstimmungen von Sei-

3 
ten der Bühnen aufgrund zeitlicher Zwänge ausgeschlossen. Die Werkstätten der Bühnen sind aus 
diesem Grund nicht weiter im Plangebiet vorzusehen. Der Emissionskonflikt durch das Industriegebiet 
südlich der Dillenburger Straße wird durch eine alternative Nutzung gelöst. 
 
 
Hallen 70 und 71 
Die Hallen 70 und 71 wurden zu Beginn des Verfahrens als stadträumlich prägend eingeschätzt, 
weshalb der Rückbau ausgeschlossen wurde. Diese Einschätzung ist nach wie vor bindend. Durch 
den Wegfall der im empfohlenen Konzept vorgesehenen Schulnutzungen in den Hallen stehen die 
Hallen nun erneut für neue Nutzungen zur Disposition. Diese sind im Rahmen der Vertiefung der 
städtebaulichen Planung zu entwickeln und zu präzisieren. 
 
 
Pflanzstelle, Dirt-Track, Vision e.V. 
Für die im empfohlenen Konzept an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße vor-
gesehenen Nutzungen (Dirt-Track, Pflanzstelle und Vision e.V.) werden aufgrund der Überlagerung 
durch die neue Schulplanung neue Standorte innerhalb des Plangebietes ermittelt. Die Zielsetzung 
des Werkstattverfahrens, diese Nutzungen im Plangebiet zu erhalten, wird weiterverfolgt. Für den 
Dirt-Track der AbenteuerHallen ist aktuell ein Standort westlich der AbenteuerHallen im Innenhof zwi-
schen den Hallen 59 und 70 vorgesehen. Dieser soll im Rahmen der Vertiefung in enger Abstimmung 
mit den AbenteuerHallen weiter konkretisiert werden. 
 
 
Kindertageseinrichtung 
Für die innerhalb der Hallen 70 und 71 geplante Kindertageseinrichtung ist ein Alternativstandort zu 
prüfen. Die Integration der Kita in ein Wohn-/Bürogebäude wird favorisiert. Bei der Planung von zu-
sätzlichem Wohnraum in dem Areal ist eine weitere Kindertagesstätte vorzusehen. 
 
 
Vermietungs-, Verkaufs- und Verpachtungsmoratorium 
Bezirksvertretung Kalk, Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss haben im Juni 
2016 zur Sicherstellung vor unerwünschten Fehlentwicklungen bis zur Verabschiedung eines Ent-
wicklungskonzeptes ein Verkaufs- sowie Vermietungs- und Verpachtungsmoratorium beschlossen. 
Die vorgeschlagene Standortentscheidung entspricht den grundsätzlichen Zielsetzungen des Werk-
stattverfahrens und ermöglicht die Umsetzung eines ersten Schlüsselbausteins für das Projekt.  
 
 
Erfordernis zur Überarbeitung des Konzeptes 
Insbesondere aufgrund der Nutzungsverschiebung des Schulstandortes und die nicht mehr im Plan-
gebiet vorzusehende Lagerfläche der Bühnen ergibt sich ein Anpassungsbedarf des empfohlenen 
Nutzungskonzeptes. Die Verwaltung wird im III. Quartal 2018 den Gremien eine Beschlussvorlage 
über Inhalte und Umfang der zu vergebenden vertiefenden Untersuchung vorlegen.  
 
 
 
Anlage 
Anlage 1 Übersicht Schulstandorte 
Anlage 2 Konzept Bildungscampus

Anlage 2 Konzept Bildungscampus

16298 Zeichen

Anlage 2 
 
CHANCEN ERÖFFNEN 
Der neue Bildungscampus des Erzbistums Köln – Vom Kindergarten bis in den Beruf  
 
 
1 Gründung eines neuen Bildungscampus 
 
Mit der Gründung des neuen Bildungscampus verfolgt das Erzbistum das Ziel, verstärkt in 
die Bildung und gesellschaftlichen Teilhabechancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher 
in unserer Gesellschaft zu investieren. 
 
Als Zentrum des neuen Bildungscampus sollen eine Grundschule und eine integrierte Ge-
samtschule mit einem reformpädagogischen inklusiven Profil errichtet werden. 
 
Sie werden schulorganisatorisch als Ganztagsschule geführt. In einem Netzwerk kooperieren 
beide Schulformen mit den kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Ju-
gendhilfe, den Beratungs- und Hilfeangeboten sowie den sozialen Diensten im Sozialraum.  
 
Die neue Erzbischöfliche Schule soll in einem Stadtteil in Köln mit besonderen sozialen Her-
ausforderungen gebaut werden und mit ihrer innovativen Architektur das pädagogische Profil 
abbilden. 
 
Sie soll in der Grundschule zweizügig, in der Sekundarstufe I der Gesamtschule vierzügig 
und in der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule zweizügig ausgebaut werden. 
 
Nach ihrer Fertigstellung werden 950 bis 1000 Schülerinnen und Schüler die neue Erzbi-
schöfliche Schule besuchen können.  
 
Sie wird ein Ort und ein Lernort der interkulturellen Begegnung, des interreligiösen Dialogs 
sein, an dem die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben und der eigenen Konfession 
gefördert wird und gleichzeitig die Dialogfähigkeit mit andere Religionen und Konfessionen 
eingeübt und gestärkt wird. Neben katholischen Schülern werden Schüler anderer Konfessi-
onen, anderer Religionen und Schüler ohne Bekenntnis aufgenommen.  
 
In der neuen Erzbischöflichen Schule soll für alle Kinder und Jugendlichen aus dem Stadtteil 
das gemeinsame Leben und Lernen ermöglicht werden, was als Leitmotiv den Gedanken der 
Inklusion einschließt. Es entsteht ein Lernort für eine verantwortungsbewusste Weltgestal-
tung, wobei Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung zentrale Bildungsthe-
men sein werden.  
 
Dem Erzbistum geht es mit der Gründung des neuen Bildungscampus um eine modellhaft 
„durchgängige“ Organisation von Bildung, Erziehung, Beratung und Prävention für Kinder 
und Jugendlichen in einem sozial benachteiligten Stadtteil von Köln. 
 
 
2 Grundlagen zur Grundstücksfindung 
 
Für eine 4-zügige Gesamtschule inklusive 2-zügiger Sekundarstufe II werden voraussichtlich 
circa 6500 m² Bruttogrundfläche (BGF) erforderlich. Eine inklusive 2-zügige Grundschule 
beläuft sich auf circa 1900 m². Darüber hinaus sind gemeinsam benutze Bereiche in der 
Größenordnung von circa 3800 m² (inkl. Mensa, Werkstätten etc.) sowie Sportstätten mit 
circa 1900 m² zu berücksichtigen. Das Erzbistum geht davon aus, dass eine 2-fach Turnhalle 
und eine Außensporteinheit (eingezäuntes Multifunktionsspielfeld) genehmigt und anerkannt

werden. Insgesamt wird eine BGF von circa 14.000 m² erreicht werden, die entsprechend 
eine bestimmte Geschossigkeit erfordern. 
 
Weiterhin soll ausreichend Fläche für den Schulhof zur Verfügung gestellt werden können. 
Ausgangspunkt ist hier für eine Anzahl von circa 1000 Schülern ein Wert von circa 5000 m² 
Schulhoffläche. 
 
Für die Schule sind circa 30–40 Stellplätze erforderlich, die in unmittelbarer Nähe hergestellt 
werden sollten. 
 
 
3 Standortfindung 
 
Im Werkstattverfahren Hallen Kalk wurden für einen Schulneubau die Industriehallen 70 und 
71 an der Dillenburger Straße und das Grundstück Christian-Sünner-Straße/Heinrich-
Bützler-Straße/Dillenburger Straße als mögliche Standorte vorgeschlagen. Dieser Standort 
erscheint für das geplante Schulkonzept sinniger und zudem in der Umsetzung geeigneter 
als der Gang in die Industriehallen. Die Vorzüge des Standortes Christian-Sünner-
Straße/Heinrich Bützler-Straße/Dillenburger Straße sind Folgende: 
 
A Städtebau 
─ Der „Campus für Alle“, die neue Schule, öffnet sich nach Nordwesten (Adressfunktion). 
Hierdurch entsteht ein Platz, der durch die Abenteuerhalle, den rückwärtigen Bereich 
der Kaiserin-Theophanu-Schule sowie durch die neue Schule geprägt wird. Dies kann 
in Kalk der „Platz der Jugend“ werden. 
─ Die unmittelbare Nähe zur Abenteuerhalle lässt synergetische Effekte erwarten. 
─ Der Standort fördert die Nähe zur Kaiserin-Theophanu-Schule, wodurch vielfältige 
Möglichkeiten der Kooperation entstehen können. 
─ Östlich an das neue Schulgrundstück grenzt die Behindertenwerkstatt der Alexianer. 
Die Alexianer betreiben eine Kantine mit Catering, dessen Vorzüge auch für die Ver-
sorgung des Campus genutzt werden könnten. Zudem öffnet sich die neue Schule mit 
ihrem inklusiven Ansatz für den entsprechenden Adressatenkreis. 
─ Die Stadt plant den Grünzug Kalk-Süd, dessen Kopf an der Christian-Sünner-Straße 
gegenüber dem möglichen Zugang zur neuen Schule endet. Dies ist eine besondere 
städtebauliche Situation, die den Gedanken des Platzes der Jugend stärkt. 
─ Für den Bildungscampus ist eine kurze, gefahrlose, fußläufige Verbindung zum ÖPNV 
besonders wichtig. Über die Christian-Sünner-Straße, Wiersbergstraße und Kalker-
Hauptstraße kann die U-Bahnhaltestelle Kalk Kapelle kreuzungsfrei erreicht werden. 
Die Endhaltestelle der Buslinie 150 befindet sich an der Heinrich-Bützler-Straße, ca. 30 
m vom möglichen Eingang der Schule entfernt. 
─ Die Adressbildung für die neue Schule befindet sich nördlich an der Christian-Sünner-
Straße/Heinrich-Bützler-Straße und wendet sich von der Dillenburger Straße als In-
dustriestraße ab. Sie schließt sich an die gewachsene Wohnbebauung des Stadtteils 
Kalk an. 
 
B Schulische und bauliche Kriterien  
─ Der Schulhof kann als offener Bereich ohne Überdachung geplant werden. 
─ Die Außenanlagen- und Schulhofplanung kann sich an der Planung des vorgesehenen 
Grünzugs Kalk-Süd orientieren.  
─ An der Christian-Sünner-Straße entsteht die Schule als ein eigenständiger unabhängi-
ger Gebäudekomplex.

─ Trotz aller gewünschten Offenheit zur Nachbarschaft kann dieser Gebäudekomplex 
eindeutig baulich gefasst werden, so dass die Verantwortlichkeit des Schulträgers für 
den Betrieb dauerhaft sichergestellt werden kann.  
─ Die Planbarkeit der Kosten ist auf diesem „freien“ Grundstück sehr viel größer. Die 
Übernahme von zusätzlichen Baukosten aus denkmalpflegerischen Gründen sollte 
dem Bauherrn nicht auferlegt werden, so dass einem frei zu beplanenden Grundstück 
der Vorzug zu geben ist. 
─ Die Sicherung der notwendigen Stellplätze kann durch eine Tiefgarage oder eine neu 
zu errichtende Hochgarage in unmittelbarer Erreichbarkeit gewährleistet werden. 
─ Das neu errichtete bzw. sanierte Klarissenkloster an der Kapellenstraße ist ein integra-
tives Wohn- und Begegnungszentrum mit Jugendhilfeangeboten. Die sehr kurze 
Wegeverbindung von der Christian-Sünner-Straße begünstigt die beabsichtigte Koope-
ration dieser Einrichtung mit dem Bildungscampus. 
─ Der Bildungscampus soll darüber hinaus in das verzweigte Netz pastoraler und karita-
tiver Angebote des Stadtteils eingebunden werden, um sich insbesondere für die Be-
lange des gesamten Sozialraums adäquat öffnen zu können. 
 
 
4 Grundstücksangelegenheiten 
 
Das in den Blick genommene Grundstück zwischen Christian-Sünner-Straße/Heinrich-
Bützler-Straße und der Dillenburger Straße besteht zur Zeit noch aus mehreren Parzellen. 
Nach der Zusammenlegung könnte eine neue Fläche von ca. 12.000 m² entstehen, die für 
die vorgesehene Nutzungen ausreichen dürften. Das Grundstück ist zurzeit noch mit zwei 
Gebäuden bebaut, die für die vorgesehene Nutzung nicht wirtschaftlich herangezogen wer-
den können und somit abgerissen werden sollten. Im Innenfeld sind nach Auskunft noch 132 
notwendige Stellplätze (auch für die benachbarten Liegenschaften) in Parkdecks unterge-
bracht. Für diese wird aktuell eine Verlagerung in Abstimmung mit dem Betreiber (Grubo) im 
direkten Umfeld geprüft. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Im Flächennutzungsplan ist 
die Fläche als GI-Gebiet (Gewerbe und Industrie) dargestellt.  
 
Nach ersten Vorstudien werden für einen Neubau mindestens 4 Vollgeschosse mit einer Hö-
he von ca. 20 m erforderlich werden.  
 
 
5 Zielsetzung 
 
Mit dem neuen Bildungscampus will das Erzbistum Köln ein umfassendes und nachhaltiges 
Angebot mit gesicherten Bildungschancen schaffen, die gesellschaftliche Teilhabe – auch 
und ganz besonders für Benachteiligte ermöglichen. In einem ganzheitlichen Ansatz wird der 
Bildungsweg von der Kita in den Beruf begleitet und gestaltet, dazu wird der Bildungscampus 
eine Grundschule und eine integrierte Gesamtschule in Trägerschaft des Erzbistums Köln 
umfassen.  
 
 
6 Unsere Botschaft 
 
Mit seinem neuen Bildungs- und Sozialprogramm verfolgt das Erzbistum das Ziel, verstärkt 
in die Bildung und gesellschaftlichen Teilhabechancen benachteiligter Kinder und Jugendli-
cher in unserer Gesellschaft zu investieren. Konkret soll im neuen „Bildungscampus“ eine 
reformpädagogisch orientierte inklusive Ganztagsschule – von der Grundschule bis zur gym-
nasialen Oberstufe – gebaut werden. Mit der neuen Erzbischöflichen Schule sollen insbe-
sondere Kinder

─ aus bildungsfernen und sozial schwachen Familien, 
─ mit Fluchterfahrungen und Migrationshintergrund sowie 
─ mit einem spezifischen geistigen, sozialen und seelischen Unterstützungsbedarf 
angesprochen werden mit dem Ziel, die sozialen Nachteile im Bildungsbereich abzubauen 
und Aufstiegschancen für alle zu eröffnen. Die neue Erzbischöfliche Schule soll in einem 
Stadtteil von Köln mit großen sozialen Herausforderungen (die u.a. an der Kinderarmutsquo-
te genmessen werden) entstehen.  
 
 
7 Eckpunkte für das pädagogische Profil des neuen Bildungscampus 
 
Pädagogisches Fundament sind der kirchliche Bildungsauftrag und ein innovatives eigenge-
prägtes reformpädagogisches Konzept, das sich am sogenannten Marchtaler Plan orientiert. 
 
Der Marchtaler Plan ist der Rahmenplan für die Katholischen Freien Schulen in der Diözese 
Rottenburg-Stuttgart. Benannt wurde er nach seinem Entstehungsort, dem Kloster Ober-
marchtal, das heute die Katholische Akademie der Lehrerfortbildung beherbergt.  
1984 wurde der Marchtaler Plan als Erziehungs- und Bildungsplan für die Katholischen 
Freien Grund- und Hauptschulen eingeführt. Inzwischen liegen Marchtaler Pläne für alle all-
gemein bildenden Schularten, für die Fachschule für Sozialpädagogik und für verschiedene 
Sonderschulen vor. 
 
Der Marchtaler Plan hat wesentliche Gedanken der Montessori-Pädagogik und Ansätze von 
Peter Petersen aufgenommen und sie in eigener Weise umgesetzt. Der Marchtaler Plan ist 
in den letzten Jahren ein wesentliches Moment der Innovation in Baden-Württemberg gewe-
sen, das auch auf viele staatliche Schulen ausstrahlte. Er verfolgt ein ganzheitliches Kon-
zept, was sich allein schon daraus ablesen lässt, dass das Fach Religion nicht mehr auf-
taucht, sondern ganzheitlich in den anderen Stunden verarbeitet wird. (Quelle: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Marchtaler_Plan, 24.04.2018) 
 
Die neue Grund- und Gesamtschule wird im gebundenen Ganztag geführt. Neben den inte-
grierten Lernphasen zählen zur rhythmisierten Ganztagsstruktur u.a. auch ein gemeinsames 
Frühstücksangebot, integrierte Freizeitbeschäftigungen, katechetische Angebote in enger 
Zusammenarbeit mit den Institutionen vor Ort. Dazu wird der Bildungscampus in einem dich-
ten Netzwerk von kirchlichen und öffentlichen Beratungs- und Hilfeangeboten im Sozialraum 
verortet. In diesem Kontext wird die Zusammenarbeit mit den Elternhäusern als kultur- und 
lebensweltsensible Bindungs-, Erziehungs- und Bildungspartnerschaft verstanden und nach 
dem Vorbild der Familienzentren im Elementarbereich ausgestaltet. So können sich Bera-
tungs- und Hilfeangebote auch an Eltern richten mit den unterschiedlichsten Herausforde-
rungen in Erziehungsfragen wie in Fragen gelingenden Lebens. 
 
Zentral für den Campus-Gedanken sind die begleiteten und nach pädagogischen Maßstäben 
gestalteten Übergänge: Von der Kita in die Grundschule, sodann in die Bildungsgänge der 
weiterführenden Schule und schließlich in Ausbildung und Beruf. Auf diesem Weg wird kein 
Kind, kein Jugendlicher verloren gehen. Zur Sicherstellung arbeiten die unterschiedlichen 
Bezugsgruppen in multiprofesionellen Teams zusammen: Lehrkräfte, Sozial- und Heilpäda-
gogen, Erzieher und Kindheitspädagogen, Psychologen, Schulsozialarbeiter und der Schul-
seelsorger. 
 
Die inklusive Pädagogik ist zentrale Leitidee des neuen Bildungscampus. Der Inklusionsbe-
griff wird in seiner soziologischen Dimension in der pädagogischen Arbeit umgesetzt: Unter-
schiede zwischen den Schülerinnen und Schülern sind wünschenswert und anerkannt, sie 
werden als Bereicherung aufgefasst und haben keine Auswirkungen auf das selbstverständ-
liche Recht eines jeden Kindes auf Teilhabe. Dazu muss das System Schule die Bedürfnisse 
aller Lernenden berücksichtigen und sich entsprechend anpassen. Die Umsetzung solcherart

gestalteter Schulkonzepte soll bildungswissenschaftlich begleitet werden, um den Bil-
dungscampus selbst zu einem Kompetenzzentrum für die Gesamtheit der Erzbischöflichen 
Schulen zu machen und zugleich eine positive Wirkung auf die Qualität der gesamten Bil-
dungslandschaft (auch im öffentlichen Schulbereich) zu entfalten. 
 
Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes wird eine einladende Schulkultur gestal-
tet, in der das Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen und Weltanschau-
ungen gelingt, sodass gesellschaftlich bedeutsam ein wertschätzender Umgang mit Hetero-
genität eingeübt werden kann. Der Bildungscampus versteht sich als religiös-spiritueller Er-
fahrungsraum und als Ort des Glaubens. Die Schulpastoral ist ein diakonischer Dienst an 
und für alle Menschen im Lern- und Lebensraum Schule. Sie stellt den Menschen in den 
Mittelpunkt, unabhängig von Kategorien des Erfolgs. Vielmehr richtet Schulpastoral den Blick 
auf die Sehnsucht nach gelingendem Leben und auf das „Mehr“ des Lebens. 
 
 
8 Schulpolitische Einbindung 
 
Im Koalitionsvertrag für das Land Nordrhein-Westfalen erhebt die Landesregierung den An-
spruch, NRW zu einem „Land des Aufstiegs durch Bildung“ (Kapitel I) zu machen. Die Regie-
rungsparteien eint die Überzeugung, dass alle Kinder, unabhängig von der Herkunft der El-
tern, bestmöglich und individuell gefördert werden müssen, damit jeder einen erfolgreichen 
Lebensweg einschlagen und sich seine Wünsche und Träume erfüllen kann. „Deshalb set-
zen wir uns das Ziel, beste Bedingungen für die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler in 
Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Dabei werden wir ein verlässlicher Partner der Schulen 
und Bildungseinrichtungen sein.“ (Koalitionsvertrag NRW 2017-22, S. 2) 
 
Der neue Bildungscampus des Erzbistums leistet einen spezifischen Beitrag zur Qualitäts-
steigerung in der Bildungslandschaft und entspricht damit in vielerlei Gestalt den Zielvorstel-
lungen der Regierungskoalition. 
 
 
9 Weiteres Vorgehen und Terminschiene 
 
Das Erzbistum beabsichtigt nach Abstimmung der wesentlichen planungsrechtlichen Eck-
punkte einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. 
 
Hierbei sollen renommierte Architekten aufgefordert werden jeweils einen qualitätsvollen, 
städtebaulichen und der Aufgabe entsprechenden wirtschaftlichen – aber auch innovativen- 
Entwurf abgeben.  
 
Für den nachfolgenden Planungsprozess und die Realisierung des Vorhabens ist folgender 
Zeitrahmen angedacht: 
 
Start des Architekturwettbewerbs circa Oktober 2018  
Abgabe Wettbewerbsbeiträge circa Februar 2019  
Vorprüfung der Wettbewerbsergebnisse 
Entscheidung Preisgericht circa März/April 2019  
Bauantrag circa März/April 2020  
Baugenehmigung November 2020  
Baubeginn Anfang 2021  
Inbetriebnahme Schuljahr 2023

Für die neue Grundschule ist geplant, dass diese schon kurz nach deren Genehmigung den 
Betrieb aufnimmt und sukzessive aufbaut wird. 
 
Eine Interimslösung sollte in der Nähe des späteren Standortes zunächst für zwei Jahrgänge 
erfolgen. Es ist beabsichtigt diese Anlage dann für zwei weitere Jahrgänge zu erweitern.  
Nach Fertigstellung der Schule soll zeitnah ein Umzug erfolgen. Mögliche Flächen in direk-
tem Umfeld des geplanten Schulstandortes werden aktuell mit der Stadt abgestimmt.

Anlage 3 Protokoll

4252 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 25.06.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 21.06.2018 
öffentlich 
8.2.1 Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk  
Festlegung des Schulstandortes und Fortführung der städtebaulichen 
Planung 
1423/2018 
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, 
der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 
21.06.2018 
AN/1025/2018 
Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst Ziffer 1 des Beschlussvorschlages zur 
Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden 
Beschluss zu fassen:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Planungen für einen Schulstandort entsprechend des Vorschlags 
von Team 2 aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren östlich Christian-
Sünner-Straße fortzuführen und hier gemeinsam mit dem Erzbistum Köln das 
Schulprojekt "Bildungscampus" zu entwickeln; 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreter 
Grube (Bündnis 90/Die Grünen) und Hooghoughi (FDP) zugestimmt. 
Anschließend stellt er den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der 
CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
vom 21.06.2018 zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung zur Abstim-
mung

2 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden 
Beschluss zu fassen:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung im Betrachtungsraum 
zwischen Ottmar-Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße auf Grundlage 
der Empfehlungen des Werkstattverfahrens unter Berücksichtigung der aktuel-
len Erkenntnisse direkt umfassend fortzuführen und zu vertiefen. Auf 
Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist eine stufenweise Umset-
zungsstrategie zu entwickeln und die Konzeption der Öffentlichkeit vor-
zustellen und zu diskutieren. Für die bestehenden Nutzungen Vision e.V., 
Dirt-Track der Abenteuerhallen und Pflanzstelle sind im städtebaulichen 
Konzept Standorte vorzusehen.  
In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung der Flächen des Di-
gital Hubs für Start-Ups in den Hallen 70 und/oder 71 zu prüfen. 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, entspre-
chende finanzielle Mittel für die notwendigen Planungsleistungen bereitzustel-
len.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) zugestimmt. 
Abschließend lässt er über den so geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung 
abstimmen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden 
Beschluss zu fassen:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Planungen für einen Schulstandort entsprechend des Vor-
schlags von Team 2 aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren östlich 
Christian-Sünner-Straße fortzuführen und hier gemeinsam mit dem Erzbistum 
Köln das Schulprojekt "Bildungscampus" zu entwickeln; 
2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung im Betrachtungsraum 
zwischen Ottmar-Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße auf Grundlage 
der Empfehlungen des Werkstattverfahrens unter Berücksichtigung der aktuel-
len Erkenntnisse direkt umfassend fortzuführen und zu vertiefen. Auf 
Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist eine stufenweise Umset-
zungsstrategie zu entwickeln und die Konzeption der Öffentlichkeit vor-
zustellen und zu diskutieren. Für die bestehenden Nutzungen Vision e.V., 
Dirt-Track der Abenteuerhallen und Pflanzstelle sind im städtebaulichen 
Konzept Standorte vorzusehen.  
In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung der Flächen des Di-
gital Hubs für Start-Ups in den Hallen 70 und/oder 71 zu prüfen.

3 
 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, entspre-
chende finanzielle Mittel für die notwendigen Planungsleistungen bereitzustel-
len.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Bezirksvertreterin 
Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt.

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

659 Zeichen

A N L A G E  0  
613tuch1423-2018ma1 
 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
 
 
Die Entscheidung über den zukünftigen Schulstandort im Rahmen des Werkstattverfahrens Hallen 
Kalk ist eine wesentliche Voraussetzung zur zeitnahen Fortführung des Werkstattverfahrens und 
schafft die Voraussetzungen für die dringend im Stadtteil zu deckenden Bedarfe an Schulplätzen 
im Bereich Grundschule und weiterführende Schulen. 
 
Mit der Vertiefung der Planungen mit dem Erzbistum Köln als möglichem Schulträger besteht zu-
dem die Möglichkeit, vor dem Hintergrund des von der Stadt Köln zu bewältigenden Schulbauvo-
lumens, die zeitnahe Realisierung sicherzustellen.

Anlage 4 Stellungnahme

4211 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  4  
613tuch1423-2018ma1-ANLAGE 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk 
Festlegung des Schulstandortes und Fortführung der städtebaulichen Planung 
 
Vorlage 1423/2018 
hier:    Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
vom 21.06.2018 
 
 
In ihrer 30. Sitzung am 21.06.2018 hat die Bezirksvertretung Kalk folgenden ergänzten Beschluss 
gefasst: 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE 
LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2018  
AN/1025/2018 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss 
zu fassen:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
[…] 
2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung im Betrachtungsraum zwischen 
Ottmar-Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße auf Grundlage der Empfehlungen des 
Werkstattverfahrens unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse direkt umfassend 
fortzuführen und zu vertiefen. Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist eine stu-
fenweise Umsetzungsstrategie zu entwickeln und die Konzeption der Öffentlichkeit vor-
zustellen und zu diskutieren. Für die bestehenden Nutzungen Vision e.V., Dirt-Track der 
Abenteuerhallen und Pflanzstelle sind im städtebaulichen Konzept Standorte vorzuse-
hen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung der Flächen des Digital Hubs 
für Start-Ups in den Hallen 70 und/oder 71 zu prüfen.  
 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, entsprechende fi-
nanzielle Mittel für die notwendigen Planungsleistungen bereitzustellen.

- 2 - 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Eine Umsetzung der ergänzten Beschlussfassung der BV 8 ist unter folgenden Gesichtspunkten 
möglich: 
 
Direkte Aufnahme Vertiefung 
Die direkte Aufnahme der Vertiefung ist möglich. Die Aufgabenstellung ist verwaltungsintern end-
gültig abzustimmen und die Beauftragung des Planungsteams vorzunehmen. 
 
 
Umsetzungsstrategie 
Erster Planungsschritt ist die Entwicklung eines tragfähigen, robusten städtebaulichen Konzeptes 
auf der Grundlage der Empfehlungen des Werkstattverfahrens. 
Ziel ist es, im Planungsprozess die konzeptionelle Ausarbeitung kontinuierlich kritisch auf mögliche 
Abhängigkeiten und die Umsetzbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. In Kombination 
mit dem städtebaulichen Konzept sind Bausteine und Rahmenbedingungen für deren Umsetzung 
zu identifizieren und eine Strategie vorzuschlagen, welche die Entscheidung über die weitere Ent-
wicklung ermöglicht. 
 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Während das Werkstattverfahren als ergebnisoffener Beteiligungsprozess zur Ideenfindung und 
Raumaneignung konzipiert war, ist vor dem Hintergrund der Zielvorstellungen der BV8 (zeitnahe 
Umsetzung von Entwicklungsimpulsen) nur eine fokussierte Öffentlichkeitsbeteiligung, die sich mit 
der vertieften städtebaulichen Konzeption auseinandersetzt zielführend. Vorgesehen ist nach einer 
Planungsphase erste Ergebnisse vorzustellen und zu diskutieren und hierauf die abschließende 
Vertiefung aufzubauen, bevor die Beschlussfassung über die Gesamtkonzeption erfolgt. 
 
 
Digital Hub 
Die Erweiterung des digital hubs im Betrachtungsraum wird im Zuge der Vertiefung geprüft. 
 
 
Vision e.V. – Dirt-Track – Pflanzstelle 
Standorte für die genannten Nutzungen im Betrachtungsraum werden Gegenstand der städtebau-
lichen Vertiefung. Die Aussagen der Auslobung zum Werkstattverfahren und der Empfehlungen 
haben weiter Bestand. Eine Standortgarantie für den aktuellen Standort kann allerdings nicht ge-
geben werden. Im Vordergrund der Planung steht eine ausgewogene Gesamtkonzeption unter 
Berücksichtigung der bestehenden Zwischennutzungen. 
 
 
Mittel für Planungsleistungen 
Der Aufwand für die weitere Bearbeitung (Überarbeitung städtebauliche Planung + notwendiger 
Fachgutachten + Umsetzungsstrategie) wird auf 110.000 € netto geschätzt. Die zur Umsetzung 
der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/17 im Teilergebnisplan 0901-
Stadtplanung in der Teilplanzeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf der Fi-
nanzposition 6100.572.9900.6 berücksichtigt.

Anlage 1 Übersicht Schulstandort

4444 Zeichen

Werkstattverfahren Hallen Kalk 
75
Schauspiel
Köln
Pflanzstelle
Vision e.V.
BMX Bahn
71 70 60
63
58
LagLL
 er
Lage
LL
LagLaLLa
a
call
calliccc
cRoncc
Ronconconc
cRR
RRoncnca
59
Abenteuer
Halle
7676
Museum
Ludwig
77
Schulstandort 
"OMBHF

100 m
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16.000 qm 
17.500 qm 
8.200 qm Grundstück
20.260  qm Nutzfläche
Sporthalle 
Aula 
Standort Aufgabenstellung
Standort Team 1  BeL
Standort Team 3  DeZwarteHond
Standort Team 2  Trint+Kreuder
Potentialraum Bildungscampus des Erzbistums Köln
17.500 qm Nutzfläche
12.000 qm Grundstück
Werkstattverfahren Hallen Kalk 
7777777777777777777777777777777777777
7676767676767676767676767676767676
7575757575757575757575575757575757555
7171717171717171717171717717
 70707070700707070707070707000077
60606060606060606006060606060606066600
5959595959595959595995959595959
6363636363636636363636363663636366
666666
333
585858585858585858585858885558
Schulstandorte in der Übersicht 
dstü
20.260  qm Nutzfläc

Entwurf Maßstab 1:500
Park
Subkulturhof
Abenteuerhalle
Handwerkerhalle
Büro
Büro
Wohnen
BMX
Pflanzstelle
Vision e.V .
Festhalle
Kita
Schulhof
Freiraumhalle
Mikroappartements 
Palmengarten
Mensa
Dreifachsporthalle
Werkstätten
Bühnen Köln
Integrations-
haus
Wohnen
Büro
Ausstellungshalle
Museum Ludwig
Tanzhalle
Schauspiel 
Köln
Kulturplatz
Aktivitätshof
Schule
Bibliothek
Handwerker-
Krippe
Anlieferung 
Werkstätten
Büro
Werkstattverfahren Hallen Kalk 
Standort Team 1 BeL 
B
dwer
Kripp
Ak
Standort Team 1  BeL

ZHUNVWDWWYHUIDKUHQKDOOHQNDONÂWULQWNUHXGHUGQDÂOLOO VSDUODÂFJJUXSSHÂEUHQQHUEHUQDUG
lageplan
m 1:500
querschnitt
Schulstandort
Kita

Werkstattverfahren Hallen Kalk 
Standort Team 3 DeZwarteHond 
Standort Team 3  DeZwarteHond

Werkstattverfahren Hallen Kalk 
Bildungscampus des Erzbistums Köln
-  Öffnung der Schule nach Nordwesten 
 
Gesamt:           18.912 qm
Raumprogramm Schätzung
Grundschule:      1.659 qm
Schule Sek. I und II:    5.734 qm
Gemeinsame Bereiche:    3.046 qm
Sporthalle:     1.760 qm
Schulhof:      5.250 qm
Tiefgarage:     1.463 qm
    Bezug zu vorgesehenem Platz - „Platz der Jugend“
-  Synergien mit AbenteuerHallenKalk
-  Kooperation mit GWK GmbH  - z.B. in Bezug auf Kantine
-  Schule als Abschluss der Grünverbindung 
-  Anbindung an U-Bahnhaltestelle Kalk Kapelle kreuzungsfrei 
-  Schule als Übergang von Wohngebiet zu Industriegebiet
-  Synergien mit Klarissenkloster als integratives 
 Wohn- und Begegnungszentrum mit Jugendhilfeangebot 
-  Schulhof ohne Überdachung realisierbar
-  eigenständiger Baukörper, baulich einfassbar 
-  Tiefgarage oder Hochgarage möglich 
-  Kosten kalkulierbar, da komplett als Neubau umzusetzen
Räumliche Vorteile
Bauliche Vorteile
Schulstandort Team 2 - Trint+Kreuder

N 5644225
100 m
Standort Team 2  Trint+Kreuder
Potentialraum Bildungscampus des Erzbistums Köln
Werkstattverfahren Hallen Kalk 
7777777777777777777771111111111111111111
 77777777777777777770000000000000000000
 66666666666666666660000000000000000000
555555555555555555599999999999999999999
6666666666666666666666633333333333333333333
55555555555555555555888888888888888888888
TeTeTeTeTeTeTeTechchchchchchchchninininininininikhkhkhkhkhkhkhkhofofofofofofofof  
AnAnAnAnAnAnAnAndrdrdrdrdrdrdrdrititititititititz z zz z z z z GmGmGmGmGmGmGmGmbHbHbHbHbHbHbHbH
AWB Standort
AbAbAbAbAbAbAbAbenenenenenenenenteteteteteteteteueueueueueueueuerrrrrrrr
HaHaHaHaHaHaHaHallllllllllllllllenenenenenenenenKaKaKaKaKaKaKaKalklklklklklklklk
 GWGWGWGWGWGWGWGWK K K KK K KK GmGmGmGmGmGmGmGmbHbHbHbHbHbHbHbH
WeWeWeWeWeWeWeWerkrkrkrkrkrkrkrkststststststststatatatatatatatattttttttt
BMX Baaahnhhhhhhhhhhhhhhhhhh  
Alternataaataaataaataaaaaaaaaaa ivstandort
1
uus
Parkhau
ivvvvvvvstandort 2
Alternativ
Parkhaus Technikhof
Parkplatz 
Parkhaus
Alternativstandort 1
BMX Bahn 
(AbenteuerHallenKalk)
Büro-/ 
Verwaltungsgebäude
Schulstandort Team 2 Trint+Kreuder
Herausforderungen

Beratungsverlauf (3)

11.06.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1423/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.05.2018
Erstellt
30.04.2018 09:01