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V/0192/2011/1

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2011

Vorlagen 03.05.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 10.05.2011, TOP 4.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0192/2011 mit Anlagen

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

3619 Zeichen

V/0192/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2011 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati-
ven erhalten für das Jahr 2011 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der in der An-
lage 2 aufgeführten Beträge. Ebenso erhält das Orchester amici musici einen Zuschuss zu 
laufenden Aufwendungen in Höhe von 150 €. 
 
2. Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen werden den in der Anlage 3 aufgeführten 
Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in Höhe der in der Anlage 3 
aufgeführten Beträge gewährt. 
 
3. Die nachfolgenden Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass des 
Vereinsjubiläums: 
 
Briefmarkensammlerverein Münster im Bund deutscher Philatelisten
(75-jähriges Jubiläum, 280 Mitglieder davon 9 Jugendliche) 
 175 € 
Männerchor Postalia Münster v. 1936 e. V. 
(75-jähriges Jubiläum, 19 Mitglieder) 
 150 € 
Förderverein „1. Münstersches Amazonentanzkorps“ e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 89 Mitglieder davon 36 Jugendliche) 
 50 € 
Kindergruppe Krümel. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 25 Mitglieder) 
 50 € 
Zartbitter e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 24 Mitglieder) 
 50 € 
Kindergruppe Rappelkiste e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 18 Mitglieder) 
 50 € 
Medienforum münster e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 92 Mitglieder) 
 50 € 
Vorlagen-Nr.: 
V/0192/2011/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-6041 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.05.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0192/2011/1 
 
Die drei zuletzt genannten Vereine erhalten für die Durchführung der Veranstaltungen im Zu-
sammenhang mit dem Jubiläum gemäß Ihrer Anträge zusätzlich einen Zuschuss von jeweils 
100,- €. 
 
4. Folgende Anträge werden abgelehnt: 
 
Nightline (2) 
Fastnachtskumpanei Die Wiedertäufer am Buddenturm (23) 
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (25) 
Indro e. V. (28) 
Bundesverband Information/Beratung für NS-Verfolgte (40) 
Kleingartenverein „Deutsche Eiche“ e. V. (41) 
Karnevalistische Stadtwache Münster e. V. (42) 
Verein zur Förderung des Studiums im Alter an der WWU Münster e. V. (43) 
SeHT Münster e. V. (46) 
Kleingärtnerverein Martini e. V. (54) 
Verein Bürgernetz – büne e. V. (58) 
Upla e. V. – Union pro Latinoamérica y Alemania (62) 
 
5. Folgender Antrag wird zurückgestellt: 
 
Frauen und Mädchen Selbstverteidigung und Sport Münster e. V. (32) 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2011 11.635 verfügbar: 
12.000 € 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 23.04.2011 ist der Antrag des Orchesters amici musici eingegangen. Das Or-
chester hat in den vergangenen Jahren Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen und Einzelveran-
staltungen erhalten. In diesem Jahr wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. 
Auch in den vergangenen Jahren wurden verspätete Anträge in der Regel ohne Hinweis auf den 
Fristablauf berücksichtigt, sofern Mittel für Zuschüsse an Vereine noch zur Verfügung standen und 
die Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung vorlagen. Unter Berücksichtigung des Be-
schlussvorschlags verbleiben 365 € von den bereit stehenden 12.000 €. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Hauptvorlage V/0192/2011 mit Anlagen

32552 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0192/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati-
ven erhalten für das Jahr 2011 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der in der An-
lage 2 aufgeführten Beträge. 
 
2. Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen werden den in der Anlage 3 aufgeführten 
Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in Höhe der in der Anlage 3 
aufgeführten Beträge gewährt. 
 
3. Die nachfolgenden Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass des 
Vereinsjubiläums: 
 
Briefmarkensammlerverein Münster im Bund deutscher Philatelisten
(75-jähriges Jubiläum, 280 Mitglieder davon 9 Jugendliche) 
 175 € 
Männerchor Postalia Münster v. 1936 e. V. 
(75-jähriges Jubiläum, 19 Mitglieder) 
 150 € 
Förderverein „1. Münstersches Amazonentanzkorps“ e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 89 Mitglieder davon 36 Jugendliche) 
 50 € 
Kindergruppe Krümel. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 25 Mitglieder) 
 50 € 
Zartbitter e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 24 Mitglieder) 
 50 € 
Kindergruppe Rappelkiste e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 18 Mitglieder) 
 50 € 
Medienforum münster e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 92 Mitglieder) 
 50 € 
492-6041 
 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.04.2011 
V/0192/2011

- 2 - 
 
Die drei zuletzt genannten Vereine erhalten für die Durchführung der Veranstaltungen im Zu-
sammenhang mit dem Jubiläum gemäß Ihrer Anträge zusätzlich einen Zuschuss von jeweils 
100,- €. 
 
4. Folgende Anträge werden abgelehnt: 
 
Nightline (2) 
Fastnachtskumpanei Die Wiedertäufer am Buddenturm (23) 
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (25) 
Indro e. V. (28) 
Bundesverband Information/Beratung für NS-Verfolgte (40) 
Kleingartenverein „Deutsche Eiche“ e. V. (41) 
Karnevalistische Stadtwache Münster e. V. (42) 
Verein zur Förderung des Studiums im Alter an der WWU Münster e. V. (43) 
SeHT Münster e. V. (46) 
Kleingärtnerverein Martini e. V. (54) 
Verein Bürgernetz – büne e. V. (58) 
Upla e. V. – Union pro Latinoamérica y Alemania (62) 
 
5. Folgender Antrag wird zurückgestellt: 
 
Frauen und Mädchen Selbstverteidigung und Sport Münster e. V. (32) 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2011 11.485 verfügbar: 
12.000 € 
 
 
 
Begründung: 
 
I. Ausgangslage 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von 
Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen 
und Initiativen gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte vom 13.03.2001 (s. Anlage 1), zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksver-
tretung Münster-Mitte vom 20.05.2008. 
 
Gemäß Beschluss in der Sitzung am 02.11.2010 hat die Bezirksvertretung Münster-Mitte 
12.000,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. 
V/0192/2011

- 3 - 
 
- Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
a) Zuschussberechtigung 
 
Lt. Ziffer 3 der o. a. Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag 
bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des 
Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit 
nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt 
oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 
 
b) Zuschussberechnung 
 
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50,- € nicht unterschreiten und 500,- € nicht 
überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke 
und die Aktivitäten berücksichtigt werden. 
 
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an den Zahlen der Vorjahre. 
 
- Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an ört-
liche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tier zuchtvereine, Schützenvereine, Karnevals-
vereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in be-
sonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezo-
genen Aktivitäten gewährt werden. 
 
Die Verwaltung ist bei der Berechnung der Zuschüsse wie folgt vorgegangen: Die angegebe-
nen Fehlbeträge werden bis zu einer Fehlbetragshöhe von 500,- € mit 50 Prozent des Fehlbe-
trages bezuschusst. Übersteigt der angegebene Fehlbetrag 500,- € wird der Betrag bis 500 € 
zu 50 % und der darüber hinaus gehende Betrag ab 500 € zu einem Drittel bis zum o. g. 
Höchstbetrag von 500,- € bezuschusst. Der Zuschussbetrag wird ggf. ab-/aufgerundet auf ei-
nen durch 5 teilbaren Betrag. Der Höchstbetrag von 500,- € gilt dabei für jeden Antragsteller 
und nicht für jede Einzelveranstaltung. 
 
- Zuschüsse zu Jubiläen 
 
Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können die Jubiläen der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt wer-
den. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zu-
schusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 
 
Für die Berechnung der Zuschusshöhe existiert kein Berechnungsmodell. Ziffer 7 der Richtli-
nien gibt vor, dass die Zuschusshöhe 50 € nicht unterschreiten und 500 € nicht überschreiten 
soll und bei der Höhe der Zuschüsse die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke, die Aktivitäten 
und der Jubiläumsanlass (Alter des Vereins) berücksichtigt werden sollen. 
 
 
II. Erstmalige Antragstellung 
 
Folgende Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen haben in diesem Jahr 
erstmalig seit 2008 einen Zuschussantrag an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet: 
 
Nightline Münster e. V. (2)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung  
ist die Betreuung vor allem von Studenten in Problemsituationen. Der Satzungszweck wird 
V/0192/2011

- 4 - 
durch eine Telefonhotline im Sinne einer Telefonseel sorge verwirklicht. Den Studenten soll ei-
ne anonyme Anlaufstelle in den Abend- und Nachtstunden geboten werden. 
 
Capella Vocale (5) 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Der Chor hat sich zum Ziel ge-
setzt, besonders Jugendliche und junge Erwachsene für das Singen im Chor zu motivieren. 
Die Proben finden im Stadtbezirk Mitte statt. 
 
Kinder in Deiner Stadt (KiDS) V. i. Gr. (8)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und zum Kindertag am 04.06.2011 im 
Wienburgpark beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist neben der Förderung der Kinder- 
und Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, die Organisation und Durchfüh-
rung des „Kindertags in Münster“ und die Einrichtung und der Betrieb eines Kindermuseums in 
Münster. 
 
Marqant Der Münster Chor (15)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Der Chor ist ein Zusammen-
schluss des Männerchor Constantia von 1874 e. V. und des Münsterschen Männergesang-
verein von 1889 e. V. Beide Chöre haben in der Vergangenheit Zuschüsse aus den Mitteln der 
Bezirksvertretung Mitte erhalten. Die Chorproben finden im Stadtbezirk Mitte statt. 
 
Zartbitter e. V. (16)
 
Der Verein beantragt einen Zuschuss zum 25-jährigen Jubiläum und zum Theaterstück „Ich 
werde es sagen“ im Rahmen des Vereinsjubiläum s. Zweck des Vereins laut Satzung ist es, 
die psychische und soziale Situation von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern, die se-
xuell misshandelt werden und in der Vergangenheit misshandelt wurden, zu verbessern. Der 
Zweck wird insbesondere durch die Beratungsstelle und Öffentlichkeitsarbeit verwirklicht. Die 
Beratungsstelle liegt im Stadtbezirk Mitte. 
 
Förderverein „1. Münstersches Amazonentanzkorps“ e. V. (18)
 
Es wird ein Zuschuss zum 25-jährigen Jubiläum beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist 
es, den Tanzsport zu pflegen und durch weitere sportliche und außersportliche Angebote, vor 
allem auf musisch kulturellen Gebieten, die Persönlichkeitsentfaltung der jugendlichen Mitglie-
der zu fördern. Das Vereinslokal ist im Stadtbezirk Mitte. 
 
Kindergruppe Rappelkiste e. V. (19)
 
Es wird ein Zuschuss zum 25-jährigen Jubiläum und das Straßenfest am 16.07.2011 anläss-
lich des Jubiläums beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist es, eine vielseitige Förde-
rung der Kinder durch Erziehung, Bildung und Betreuung zu erreichen. Der Zweck wird u. a. 
durch die Anmietung und Gestaltung von Räumen für die Kindergruppe und die Anschaffung 
von Spielzeug und Einrichtungsgegenständen verwirklicht. 
 
INDRO e. V (28)
 
Es wird ein Zuschuss zum 20-jährigen Ju biläum und die Jubiläumsveranstaltung am 
23.09.2011 im Fachwerk Gievenbeck beantragt. Zweck des Vereins ist es, ein niedrig schwel-
liges Angebot insbesondere durch den akzeptanzorientierten offenen INDRO-Kontaktladen zu 
bieten. 
 
Beratung und Therapie für Frauen e. V. (30)
 
Es wird ein Zuschuss zum 30-jährigen Jubiläum und dem kulturellen und inhaltlichen Begleit-
programm im Oktober 2011 beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist es, Initiativen zu 
ergreifen und Maßnahmen durchzuführen, die zu aktuellen, präventiven und grundsätzlichen 
Verbesserungen der Lage von Frauen in sozialen und psychischen Notlagen dienen. Die Be-
ratungsstelle liegt im Stadtbezirk Mitte. 
V/0192/2011

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Kindergruppe Krümel II e. V. (31) 
Es wird ein Zuschuss zum 25-jährigen Jubiläum beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist 
es, Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Grundschuleintritt zu betreuen. 
 
Frauen und Mädchen Selbstverteidigung und Sport Münster e. V. (32)
 
Es wird ein Zuschuss zum Mädchenfest am 28.05.2011 als Auftaktveranstaltung zum Projekt 
SELMA auf dem Syndikatplatz beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist es, Frauen und 
Mädchen durch Selbstverteidigung in Budo-Techniken zu helfen, Angriffe auf ihre Person ab-
zuwehren. Darüber hinaus fördert der Verein durch sportliche und kulturelle Veranstaltungen 
Frauen- und Mädchensport sowie Frauen- und Mädchenselbstbehauptung. 
 
Seniorenrat Münster e. V. (35)
 
Es wird ein Zuschuss zum Sommerfest am 08.07.2011 im Bennohaus beantragt. Zweck des 
Vereins laut Satzung ist es die Interessen älterer Menschen auf kommunaler Ebene zu vertre-
ten. 
 
Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie Münster e. V. (39)
 
Es wird ein Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung 
ist es, durch pädagogisch, sportmedizinisch und sportwissenschaftlich begründete Maßnah-
men die öffentliche  Gesundheitspflege sowie das allgemeine Gesundheitsbewusstsein zu för-
dern. Der Verein hat seinen Sitz im Gesundheitshaus. 
 
Kleingartenverein „Deutsche Eiche“ e. V. (41)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins ist es, das 
Kleingartenwesen und den Umwelt- und Landschaftsschutz sowie die Erziehung der Jugend 
zur Naturverbundenheit zu fördern. 
 
Karnevalistische Stadtwache Münster e. V. (42)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und zum 80-jährigen Jubiläum beantragt. 
Zweck des Vereins laut Satzung ist es u. a., das karnevalistische Brauchtum zu pflegen und 
zu fördern sowie die Gestaltung der Karnevalssession. 
 
Verein zur Förderung des Studiums im Alter an der WWU Münster e. V. (43)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung 
ist es, das Studium im Alter an der WWU Münster zu fördern. Dies geschieht u. a. durch die 
Vertretung der Interessen der Teilnehmer am Studium im Alter gegenüber der Universität und 
der Öffentlichkeit, die institutionelle Kooperation mit der Universität und ihren Organen wie der 
Kontaktstelle Studium im Alter, finanzielle Unterstützung, die Unterstützung von gerontologi-
schen Forschungsvorhaben - Durchführung von studienergänzenden Veranstaltungen und die 
Förderung der Kommunikation älterer Studierender untereinander sowie Pflege von Kontakten 
mit älteren Studierenden anderer Universitäten. 
 
SeHT Münster e. V. Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen/AD(H)S (46)
 
Es wird ein Zuschuss zu einem Projekt und einem Offenen Freizeittreff beantragt. Zweck des 
Vereins laut Satzung ist es, Menschen mit Teilleistungsschwächen in ihrem Leben ein 
Höchstmaß an Selbständigkeit zu ermöglichen. Dies wird u. a. durch Selbstständigkeitstrai-
ning, begleitetes Wohnen, Seminare und wissenschaftliche Veranstaltungen angestrebt. 
 
Ostdeutsche Heimatstube (47)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins ist die Pfle-
ge und der Erhalt Ostdeutschen Kulturgutes, Förderung von Heimatkunde, Toleranz und Völ-
kerverständigung. Die Heimatstube bietet zahlreiche Kulturveranstaltungen an. Die regelmä-
ßigen Treffen finden im Stadtbezirk Mitte statt. 
V/0192/2011

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Jagdhornbläsergruppe Münster-Rüschhaus (51) 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zwecks des Vereins ist nach 
den eigenen Angaben, die Pflege des jagdlichen Brauchtums, die Darstellung des Jagd- und 
Naturschutzes in der Öffentlichkeit und die Nachwuchsausbildung. Der Name des Vereins 
stammt aus der Gründungszeit und dem Gründungsort. Die regelmäßigen Treffen und Proben 
finden im Stadtbezirk Mitte statt.  
 
Verein Literaturhaus Münster e. V. (52)
 
Es wird ein  Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins nach den 
eigenen Angaben ist es, nach dem Vorbild von Literaturhausprojekten deutscher Großstädte 
Kulturarbeit breitenwirksam zu gestalten und Autoren, Rezitatoren und Theatermacher der 
Region zu fördern. Die regelmäßigen Treffen finden im Kreuzviertel statt. 
 
Musikverein der Stadt Münster e. V. – Konzertchor (53)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Der Konzertchor als verbliebe-
ner Teil des Musikvereins Münster verfolgt den Zweck, das städtische Musikwesen insbeson-
dere die Konzerte des Sinfonieorchesters der Stadt Münster zu fördern. 
 
Kleingärtnerverein Martini e. V. (54)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und zum 90-jährigen Jubiläum beantragt. 
Zweck des Vereins ist es, das Kleingartenwesen und den Umwelt- und Landschaftsschutz so-
wie die Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit zu fördern. 
 
S.E.L.P e. V. Leukämie- und Lymphomhilfe (55)
 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt.  Zweck des Vereins laut Sat-
zung ist es, Erwachsene mit Leukämien,  Lymphonen und ähnlichen Blutsystemerkrankungen 
sowie deren Angehörige bei der Verbesserung ihrer Lebensqualität zu unterstützen. Der Ver-
ein hat seine Geschäftsstelle an der Loerstraße. 
 
Heinrich-Piepmeyer-Haus – Verein zur Förderung körper- und mehrfach behinderter Kinder 
Münster e. V. (57) 
Es wird ein Zuschuss zur Eröffnungsveranstaltung „Interdisziplinäre Frühförderstelle“ im Juli 
2011 beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist es, körperbehinderte Kinder u. a. durch 
den Betrieb von Tagesstätten und die Beratung und Unterstützung von Eltern zu fördern. 
 
Studentischer Madrigalchor (61)
 
Es wird ein Zuschuss zur Aufführung der Matthäus-Passion von J. S. Bach am 17.04.2011 in 
der Erphokirche beantragt. Nach den eigenen Angaben zählt der Chor zu den traditionsreichs-
ten Chören Münsters. Ziel ist zum einen das gemeinsame Musizieren, zum anderen das Un-
terhalten der Zuhörerschaft durch Bewahrung und Belebung von Kulturgut. 
 
Upla e. V. – Union pro Latinoamérica y Alemania (62)
 
Es wird ein Zuschuss zu den 2. Lateinamerikanischen Wochen im Oktober/November 2011 
und weiteren Veranstaltungen von Juni 2011 bis Juni 2012 beantragt. Ziel des Vereins ist es, 
einerseits die Vernetzung und den Austausch zw ischen Lateinamerikanern und Deutschen zu för-
dern und anderseits die peruanische Kultur zu pflegen und zu vermitteln. 
 
 
III. Ablehnungen 
 
 
Nightline Münster e. V. (2)
 
Eine ausgesprochene Bezirksbezogenheit liegt nicht vor. Die Ausrichtung des Vereins und 
seine Aktivitäten erstrecken sich weit über den Stadtbezirk hinaus. Das Angebot richtet sich 
nicht nur an Studenten im Stadtbezirk Mitte. Die Zuordnung durch die Universität alleine reicht 
V/0192/2011

- 7 - 
als örtlicher Bezug nicht aus. Die Verwaltung schlägt daher vor, keinen Zuschuss zu gewäh-
ren. 
 
Fastnachtskumpanei Die Wiedertäufer am Buddenturm (23) 
Nach der bisherigen langjährigen Entscheidungspraxis werden Zuschüsse zu laufenden Auf-
wendungen nicht an Karnevalsvereine und -gesellschaften  gewährt. Die Verwaltung schlägt 
vor, an dieser Entscheidungspraxis festzuhalten und keinen Zuschuss zu gewähren. 
 
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (25)
 
Der Vereinszweck ist inhaltlich im Bereich der Integration verortet. Dafür gibt es verschiedene 
Fördermöglichkeiten (Integrationsrat, Haushaltsmittel im Feld Migration/Integration des Sozial-
dezernates). Auf der Basis der Richtlinien schlägt die Verwaltung daher vor, den Antrag abzu-
lehnen.  
 
INDRO e. V (28)
 
Die Einzelveranstaltung zum 20-jährigen Jubiläum findet im Stadtteil Gievenbeck im Stadtbe-
zirk West statt. Aus diesem Grund ist eine Zuschussgewährung aus den Mitteln des Stadtbe-
zirks Mitte nicht möglich. Zum Jubiläum s. unten. 
 
Bundesverband Information/Beratung für NS-Verfolgte (40)
 
Der Verein hat einen Zuschuss aus den Mitteln der Gewinnausschüttung der Sparkasse erhal-
ten. Zuwendungszweck und Vereinszweck sind identisch. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien 
ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer 
anderen städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. 
Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach Einschätzung der Verwaltung 
eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen.  
 
Kleingartenverein „Deutsche Eiche“ e. V. (41)
 
Der Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. erhält jährlich einen Zuschuss 
aus dem Haushalt der Stadt Münster. Nach Ziffer 3 der Richtlinien ist eine Förderung durch 
die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlo ssen, wenn einem für das Stadtgebiet zuständi-
gen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mit-
gliedsvereine zugewiesen wird. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach 
Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen. Die Verwal-
tung schlägt daher vor, keinen Zuschuss zu gewähren. 
 
Karnevalistische Stadtwache Münster e. V. (42)
 
Nach der bisherigen langjährigen Entscheidungspraxis werden Zuschüsse zu laufenden Auf-
wendungen nicht an Karnevalsvereine und -gesellschaften  gewährt. Die Verwaltung schlägt 
vor, an dieser Entscheidungspraxis festzuhalten und keinen Zuschuss zu gewähren. 
 
Verein zur Förderung des Studiums im Alter an der WWU Münster e. V. (43)
 
Eine ausgesprochene Bezirksbezogenheit liegt nicht vor. Die Ausrichtung des Vereins und 
seine Aktivitäten erstrecken sich weit über den Stadtbezirk hinaus. Das Angebot richtet sich an 
alle älteren Menschen im Einzugsbereich der Stadt Münster und darüber hinaus. Die Zuord-
nung durch die Universität alleine reicht als örtlicher Bezug nicht aus. Die Verwaltung schlägt 
daher vor, keinen Zuschuss zu gewähren. 
 
SeHT Münster e. V. Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen/AD(H)S (46)
 
Nach den Richtlinien sind Projektkostenzuschüsse nicht vorgesehen. Daher kann für das Pro-
jekt kein Zuschuss gewährt werden. 
Bei den Veranstaltungen handelt es sich nach den Angaben des Vereins um einen Offenen 
Freizeittreff, der 14-tägig stattfinden soll. Damit handelt es sich nicht um eine Einzelveranstal-
tung im Sinne der Richtlinien. 
V/0192/2011

- 8 - 
 
Kleingärtnerverein Martini e. V. (54) 
Der Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. erhält jährlich einen Zuschuss 
aus dem Haushalt der Stadt Münster. Nach Ziffer 3 der Richtlinien ist eine Förderung durch 
die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlo ssen, wenn einem für das Stadtgebiet zuständi-
gen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mit-
gliedsvereine zugewiesen wird. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach 
Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen. Die Verwal-
tung schlägt daher vor, keinen Zuschuss zu gewähren. 
 
Verein Bürgernetz – büne e. V. (58)
 
Es wird ein Zuschuss zu einem Internetclub „Montags um fünf im Internet“ beantragt, der wö-
chentlich montags in der Stadtbücherei über Internetthemen informieren will. Es handelt sich 
um regelmäßige Veranstaltungen und damit nicht um eine Einzelveranstaltung im Sinne der 
Richtlinien. 
 
Upla e. V. – Union pro Latinoamérica y Alemania (62)
 
Der Vereinszweck ist inhaltlich im Bereich der Integration verortet. Dafür gibt es verschiedene 
Fördermöglichkeiten (Integrationsrat, Haushaltsmittel im Feld Migration/Integration des Sozial-
dezernates). Im vergangenen Jahr hat es einen Zuschuss vom Integrationsrat zu den 1. La-
teinamerikanischen Wochen gegeben. Auf der Basis der Richtlinien schlägt die Verwaltung 
daher vor, den Antrag abzulehnen.  
 
 
Hinweis zu den Jubiläen der Vereine 
 
Landsmannschaft Schlesien (7)
 
Indro e. V. (28) 
Beratung und Therapie für Frauen e. V. (30), 
Bewohnerverein Autofreie Siedlung Weißenburg (37), 
Karnevalistische Stadtwache Münster e. V. (42) 
Kleingärtnerverein Martini e. V. (54) 
 
Die Verwaltung schlägt vor, an der bisher grundsätzlichen Praxis, in den Richtlinien aber nicht 
mehr ausdrücklich festgelegten Regelung, nur durch 25 teilbare Jubiläen zu bezuschussen, 
als Entscheidungskriterium festzuhalten und daher keinen Zuschuss zum Jubiläum zu gewäh-
ren. Die Landsmannschaft Schlesien, der Verein Beratung und Therapie für Frauen e. V. und 
der Bewohnerverein Autofreie Siedlung Wei ßenburg erhalten einen Zuschuss zur Jubiläums-
veranstaltung, da es sich um Vereine handelt, deren Mittelpunkt bzw. deren Veranstaltung im 
Stadtbezirk Mitte liegt. Die Höhe von 100,- € entspricht dem Zuschuss gem. Ziffer 3 Satz 2 des 
Beschlussvorschlags für Veranstaltungen anlässlich der übrigen Jubiläen. 
 
 
IV. Zurückstellung 
 
Frauen und Mädchen Selbstverteidigung und Sport Münster e. V. (32)
 
Der Verein hat einen weiteren Zuschussantrag bei der Stadt Münster gestellt. Die Veranstal-
tung am 28.05.2011 ist als Auftaktveranstaltung für das Projekt SELMA gedacht und Ziel der 
Veranstaltung nach Angaben des Vereins ist es, Einnahmen zu erzielen, die zur Finanzierung 
des Projektes dienen. 
 
V/0192/2011

- 9 - 
V/0192/2011 
 
V. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte 
(Beschlusspunkte 1- 3) 
 
zur Verfügung stehende Mittel 
 
12.000,00 € 
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
5.100,00 € 
Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen 
 
5.510,00 € 
Zuschüsse zu Jubiläen 875,00 € 
  
es verbleiben 515,00 € 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Richtlinien 
Anlage 2: laufende Aufwendungen 
Anlage 3: Einzelveranstaltungen

Anlage 1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Mitte 
(zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 20.05.2008) 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zu r Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen 
Vereinigungen und Initiativ en in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die 
Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun-
gen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinie n sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der 
Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu  laufenden Aufwendungen,  für Einzelveran-
staltungen und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, 
Verbände und sonstigen Vereini gungen und Initiativen zu fö rdern und zu unterstützen 
sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Ma ßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung 
von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen 
und Ausländern in den Vereinen und Ve rbänden befassen. Die besondere Förde-
rungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in  der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun-
gen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städ tischen Stellen För-
derungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtli-
che Vereine, Verbände und sonstige Verein igungen und Initiativen des Stadtbezirks 
(z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtum spflege, Gesangvereine), soweit nicht ih-
nen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt 
oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber  hinaus auch an örtli-
che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Kar-
nevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) 
etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzel fällen auch an Spor tvereine bei aus-
schließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen kön-
nen auf Antrag mit einem angemessenen Zusc huss unterstützt werden. Findet aus 
Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstalt ung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe 
entsprechend berücksichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretung en entscheiden jährlich  im Rahmen der vom 
Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel 
für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände 
und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 1

Anlage 1 
 2
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse  sollen die Mitgliederzahlen , die Vereinszwecke und die 
Aktivitäten berücksichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 Euro nicht unterschreiten und 500,00 Euro 
nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge 
und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres  gestellt werden. Dazu sollen die von der 
Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verw endet werden. Die Verwaltung informiert 
in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen im Jahr 2011 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Antragsteller Antrags-
nummer 
Mitglieder 
(Erw./Jug., 
laut Antrag) 
Zuschuss
2010 
in EURO 
Zuschuss 
2011 
in EURO 
1 Deutscher Amateur-Radio-Club e. V. 1 58/36 150 150 
2 Polizeichor Münster 1958 e. V. 3 53/1 150 150 
3 MC „Westfalia“ bei der Bezirksregierung Münster 4 18 150 150 
4 Capella Vocale Münster e. V. 5 51 - 150 
5 Briefmarkensammlerverein Münster im Bund deutscher Philatelisten 6 280/9 150 150 
6 Kinder in Deiner Stadt (KiDS) 8 8/2 - 150 
7 Männerquartett Hilaria  9 14 150 150 
8 Männerchor Postalia Münster v. 1936 e. V. 10 19 150  150 
9 Spielmannszug des Schützenvereins Stadtrand-Süd e.V. 11 81/14 150 150 
10 Verein Lichtblick e. V. 12 134 150 150 
11 Quartettverein „Rheingold“ Münster von 1919 14 22 150  150 
12 Marqant Der Münster Chor 15 60/1 - 150 
13 Marine-Shanty-Chor e. V. 17 52 150 150 
14 Modelleisenbahnclub Münster 20 69/8 150 150 
15 Cäcilia-Chor von 1855 Münster e. V. 21 31 150 150 
16 Westfälischer Volkstanzkreis Münster-St. Mauritz 22 32/10 150 150 
17 Chorgemeinschaft der KAB 24 18 150  150 
18 Kammerorchester ars musica 26 17 150 150 
19 Mozart-Orchester Münster 1882  29 29/11 150  150 
Anlage 2

Lfd. 
Nr. 
Antragsteller Antrags-
nummer 
Mitglieder 
(Erw./Jug., 
laut Antrag) 
Zuschuss
2010 
in EURO 
Zuschuss 
2011 
in EURO 
20 Spielmannszug der Schützenbruderschaft Heilig-Geist von 1879  33 7/17 150  150 
21 Spielmannszug St. Mauritz-Erpho 34 19/11 150 150 
22 Erhaltet den Hawerkamp e. V. 36 ca. 60 150 150 
23 Autofreie Siedlung Weißenburg eV 37 41 Haushalte 
18 fördernde Mitglieder
150 150 
24 Pro Musica Orchester Münster 38 31/3 150 150 
25 Freie Gartenakademie e. V. 44 9 150 150 
26 Ostdeutsche Heimatstube 47 5 - 150 
27 Verein für Aquarien- und Terrarienkunde Münster 1908 e. V. 48 50/15 150 150 
28 Verein zur Förderung eines Porzellanmuseums in Münster e. V.  49 40 150 150 
29 Villa Vera, Alternatives Wohnen im Alter e. V. 50 26 150 150 
30 Jagdhornbläsergruppe Münster-Rüschhaus 51 20 - 150 
31 Verein Literaturhaus Münster e. V. 52 10 - 150 
32 Musikverein der Stadt Münster e. V. – Konzertchor 53 68 - 150 
33 S.E.L.P e. V. Leukämie- Lymphonhilfe 55 20 - 150 
34 MGV Mauritz Amicitia v. 1888 e. V. 60 32 150 150 
      
 Summe    5100

Zuschüsse an Vereine für Einzelveranstaltungen im Jahr 2011 
 
Lfd. 
Nr. 
Verein /Initiative Antrag 
Nr. 
Zuschuss zu einer 
Einzelveranstaltung 
Zuschuss 
2011 
Bemerkungen 
1 Landsmannschaft Schlesien 7 Feier des 60-jährigen Jubiläums im Ratshaus-
festsaal am 20.03.2011 
100 Zuschusshöhe 
s. Begründung 
S. 8 der Vorlage 
2 Kinder in Deiner Stadt (KiDS) i. Gr. 8 Kindertag in Münster am 04.06.2011 im Wien-
burgpark 
500 Fehlbetrag 
10.000 € 
3 Männerquartett Hilaria  9 Öffentliche Auftritte im Mai und Königsball im 
Oktober 2011 
500 Fehlbetrag 
3.100 € 
4 Südviertelbüro 13 Stadtteil- und Familienfest am 09.07.2011 225 Fehlbetrag 
450 € 
5 Kammerorchester ars musica 26 Konzerte im Dezember 2011 und im Januar 2012 
(Erlöserkirche) 
500 Fehlbetrag 
1.500 € 
6 Verein zur Förderung der Drogenhilfe e. V. 27 Drogentotengedenktag am 21.07.2011 200 Fehlbetrag 
400 € 
7 Mozart-Orchester Münster 1882  29 Symphonisches Konzert im Juli 2011 im Rathaus 
Münster 
500 Fehlbetrag 
1.800 € 
8 Beratung und Therapie für Frauen e. V. 30 Kulturelles und inhaltliches Begleitprogramm 
anlässlich des 30. jährigen Jubiläums im Oktober 
2011 
100 
Zuschusshöhe 
s. Begründung 
S. 8 der Vorlage 
9 Seniorenrat Münster e. V. 
 
35 Sommerfest am 08.07.2011 im Bennohaus 270 Fehlbetrag 
560 € 
10 Bewohnerverein Autofreie Siedlung Weißen-
burg eV 
37 Jubiläumsfest am 10.07.2011 zum 10.-jährigen 
Jubiläum 
100 
Zuschusshöhe 
s. Begründung 
S. 8 der Vorlage
 
11 Pro Musica Orchester Münster 38 Orchesterkonzert mit tänzerischer Balletteinlage 
am 22.05.2011 im Festsaal des Rathauses 
500 Fehlbetrag 
1.450 € 
12 Verein für Gesundheitssport und Sportthera-
pie Münster e. V.  
39 Veranstaltung zur Ehrung der Gründerin Prof. 
Sabath am 14.10.2011 im Gesundheitshaus 
500 Fehlbetrag 
2.550 € 
Anlage 3

Lfd. 
Nr. 
Verein /Initiative Antrag 
Nr. 
Zuschuss zu einer 
Einzelveranstaltung 
Zuschuss 
2011 
Bemerkungen 
13 Frei Gartenakademie e. V. 44 diverse Abendveranstaltungen vom 21.06. bis 
21.08.2011 in der Kleingartenanlage Lange-
marckstraße 73 
500 Fehlbetrag 
2.500 € 
14 Bund der Danziger  56 Vortrag mit Dias oder Film ab September 2011 in 
der Gaststätte Stuhlmacher 
75 Fehlbetrag 
150,- 
15 Heinrich-Piepmeyer-Haus - Verein zur Förde-
rung körper- und mehrfach behinderter Kinder 
Münster e. V: 
57 Eröffnungsfeier Interdisziplinäre Frühförderstelle 
im Juli 2011 
315 Fehlbetrag 
700,- € 
16 Förderverein für die Stadtteilbücherei im Aa-
seemarkt e. 
59 Matinee/Bücherei-Vormittag für Familien am 
22.05.2011 
125 Fehlbetrag 
250 € 
17 Studentischer Madrigalchor 61 Aufführung der Matthäus-Passion von J. S. Bach 
in der Erphokirche am 17.04.2011 
500 Fehlbetrag ca. 
10.000,- € 
  Summe  5510

Beratungsverlauf (1)

10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Loerstraße
  • Syndikatplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0192/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
03.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37