2817/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, Betr.: Gemeinwohlorientierung der Hallen Kalk, Az: 02-1600-94/18
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Anlage 1
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An: Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Postfach 10 35 64 50475 Köln Per E-Mail an: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Antragstellerin: Bürgerantrag/Anregung an die Bezirksvertretung Köln Kalk: Sicherstellung einer gemeinwohlorientierten Entwicklung des Geländes der Hallen Kalk Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Stadt Köln wird aufgefordert sicherzustellen, dass ein überwiegender Teil des Geländes der Hallen Kalk dauerhaft für das Gemeinwohl erhalten bleibt. Hierzu ist sicherzustellen, dass: 1) die Entwicklung der Flächen bezüglich der Infrastruktur, vertraglichen Rahmenbedingungen und Kosten so gestaltet wird, dass dem Gemeinwohl zuzurechnende Aktivitäten auf diesen wirtschaftlich tragfähige Konzepte realisieren können; 2) diese Flächen frühzeitig – und damit aus heutiger Sicht umgehend – gemeinsam mit den sichtbaren Akteuren konzeptionell, auf Basis des Siegerentwurfs aus dem Werkstattverfahren, weiterentwickelt werden; 3) dass die Stadt Köln einen transparenten und ergebnisoffenen Prozess mit der Zivilgesellschaft fortschreibt und dabei insbesondere die sich gruppierende (als Bündnis der oben genannten Akteure) einbezieht. Begründung: Das Gelände der Hallen Kalk ist ein wichtiges, wenn nicht das zentrale Projekt des kommenden Jahrzehnts in Kalk, das den Charakter und die Entwicklung des Stadtteils, des Bezirks und angrenzender Bezirke mitbestimmen wird. Das Werkstattverfahren hat einen Siegerentwurf hervorgebracht, der ein klares Profil für gemeinwohlorientierte Nutzungen aufzeigt. Dennoch gibt es seitdem weder sichtbare Fortschritte noch einen substantiellen Dialog mit den Akteuren. Dies ist nicht nur eine Nicht-Würdigung des Ergebnisses, sondern steht auch im Widerspruch zum Leitbild zur Bürgerbeteiligung, weil die engagierten Bürgerinnen und Bürger im Unklaren gelassen werden, statt ihre Kompetenzen und Ideen für die weitere Entwicklung zu aktivieren. Auch besteht in dem intransparenten Vorgehen die Gefahr, dass in verwaltungsinternen Prozessen Richtungen vorgegeben werden, die zu Stolpersteinen für die Akteure werden und damit durch die Hintertür den gemachten Fortschritt in Frage stellen. Wegen des großen Interesses der Initiativen an einer kooperativen Entwicklung ist daher eine umgehende Änderung des Umgangs mit diesen unabdingbar. Köln, 11.6.2018
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 2817/2018 Freigabedatum 13.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, Betr.: Gemeinwohlorientierung der Hallen Kalk, Az: 02-1600- 94/18 Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt der Petentin für ihre Eingabe und bittet die Verwaltung die städte- bauliche Planung entsprechend der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 (1423/2018) fortzuführen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 2 Begründung: Die Petentin beantragt für das Areal der "Hallen Kalk", dass sichergestellt wird, dass ein überwiegen- der Teil des Geländes dauerhaft für das Gemeinwohl erhalten bleibt, hierzu sei sicherzustellen, dass: 1) die Entwicklung der Flächen bezüglich der Infrastruktur, vertraglichen Rahmenbedingungen und Kosten so gestaltet wird, dass dem Gemeinwohl zuzurechnende Aktivitäten auf diesen wirtschaftlich tragfähige Konzepte realisieren können; 2) diese Flächen frühzeitig – und damit aus heutiger Sicht umgehend – gemeinsam mit den sichtba- ren Akteuren konzeptionell, auf Basis des Siegerentwurfs aus dem Werkstattverfahren, weiterentwi- ckelt werden; 3) dass die Stadt Köln einen transparenten und ergebnisoffenen Prozess mit der Zivilgesellschaft fortschreibt und dabei insbesondere die sich gruppierende IG Hallen Kalk (als Bündnis der oben ge- nannten Akteure) einbezieht. Stellungnahme der Verwaltung Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.06.2018 nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Kalk die städtebauliche Vertiefung für den Kernbereich der sogenannten "Hallen Kalk" beschlossen (Be- schlussvorlage 1423/2018). "Beschluss: […] 2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung im Betrachtungsraum zwischen Ottmar- Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße auf Grundlage der Empfehlungen des Werkstattverfahrens unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse direkt umfassend fortzuführen und zu vertiefen. Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist eine stufenweise Umsetzungsstrategie zu entwi- ckeln und die Konzeption der Öffentlichkeit vorzustellen und zu diskutieren. Für die bestehenden Nut- zungen Vision e.V., Dirt-Track der Abenteuerhallen und Pflanzstelle sind im städtebaulichen Konzept Standorte vorzusehen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung der Flächen des Digital Hubs für Start-Ups in den Hallen 70 und/oder 71 zu prüfen. […]" Im weiteren Planverfahren wird entsprechend der Beschlussfassung grundsätzlich geprüft, welche Nutzungen zukünftig vorgesehen werden und welche Auswirkungen diese auf eine mögliche Vergabe haben könnten. Das im Frühjahr/Sommer 2017 durchgeführte Werkstattverfahren "Hallen Kalk" diente der Ideenfin- dung und erstmaligen planerischen Auseinandersetzung mit den Potentialen des städtischen Areals zwischen Ottmar-Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße in Köln-Kalk. Unter reger Anteilnahme der interessierten Öffentlichkeit haben 3 Planungsteams Ideen entwickelt, wobei der Planungsansatz des Teams I (BeL, Köln mit Studio Vulkan und Prof. Guido Spars) vom Begleitgremium (Verwaltung, Politik, Fachexpertinnen und -experten) zur weiteren Vertiefung empfoh- len wurde. Da sich im Anschluss an das Werkstattverfahren grundlegende Annahmen des Planungsansatzes durch externe Entwicklungen verändert haben (Schulstandort, Werkstätten der Bühnen), die insbe- sondere den Kernbereich der Hallen 70/71 betreffen, wird sich die anlaufende städtebauliche Vertie- fung noch einmal grundlegend mit möglichen Nutzungsstrukturen und deren städtebaulicher Konfigu- 3 ration auseinandersetzen. Aufgrund seiner zentralen Lage und prägenden Baustruktur besitzt das Areal der "Hallen Kalk" eine besondere stadträumliche Bedeutung und hohe Anziehungskraft für unterschiedlichste Interessenten. Die von der Petentin vorgetragenen Forderungen greifen einen Aspekt des zur weiteren Vertiefung empfohlenen Planungsansatzes auf, der die Möglichkeiten gemeinwohlorientierten Nutzungen als Teil der Entwicklung aufgezeigt hat. Gleichwohl stellen diesen nur einen Ausschnitt möglicher Nut- zungsoptionen und -anforderungen dar, welche mit anderen Bedarfen und Bindungen abgewogen werden müssen. Der aktuell anlaufende Planungsprozess fokussiert sich daher auf städtebauliche Fragestellungen, hierbei sollen auch Abhängigkeiten des zukünftigen Entwicklungsprozesses mitbe- dacht werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2817/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.10.2018
- Erstellt
- 24.08.2018 09:00