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2817/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, Betr.: Gemeinwohlorientierung der Hallen Kalk, Az: 02-1600-94/18

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 08.11.2018, TOP 2.2

Anlage 1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1

2456 Zeichen

An:  Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
Postfach 10 35 64  
50475 Köln 
Per E-Mail an: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
 
Antragstellerin:  
 
Bürgerantrag/Anregung an die Bezirksvertretung Köln Kalk: 
Sicherstellung einer gemeinwohlorientierten Entwicklung des 
Geländes der Hallen Kalk 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
Die Stadt Köln wird aufgefordert sicherzustellen, dass ein überwiegender Teil des Geländes 
der Hallen Kalk dauerhaft für das Gemeinwohl erhalten bleibt. Hierzu ist sicherzustellen, 
dass: 
1) die Entwicklung der Flächen bezüglich der Infrastruktur, vertraglichen 
Rahmenbedingungen und Kosten so gestaltet wird, dass dem Gemeinwohl 
zuzurechnende Aktivitäten auf diesen wirtschaftlich tragfähige Konzepte realisieren 
können; 
 
2) diese Flächen frühzeitig – und damit aus heutiger Sicht umgehend – gemeinsam mit 
den sichtbaren Akteuren konzeptionell, auf Basis des Siegerentwurfs aus dem 
Werkstattverfahren, weiterentwickelt werden; 
 
3) dass die Stadt Köln einen transparenten und ergebnisoffenen Prozess mit der 
Zivilgesellschaft fortschreibt und dabei insbesondere die sich gruppierende  
 (als Bündnis der oben genannten Akteure) einbezieht. 
 
Begründung: 
Das Gelände der Hallen Kalk ist ein wichtiges, wenn nicht das zentrale Projekt des 
kommenden Jahrzehnts in Kalk, das den Charakter und die Entwicklung des Stadtteils, des 
Bezirks und angrenzender Bezirke mitbestimmen wird. Das Werkstattverfahren hat einen 
Siegerentwurf hervorgebracht, der ein klares Profil für gemeinwohlorientierte Nutzungen 
aufzeigt. Dennoch gibt es seitdem weder sichtbare Fortschritte noch einen substantiellen 
Dialog mit den Akteuren. Dies ist nicht nur eine Nicht-Würdigung des Ergebnisses, sondern 
steht auch im Widerspruch zum Leitbild zur Bürgerbeteiligung, weil die engagierten

Bürgerinnen und Bürger  im Unklaren gelassen werden, statt ihre Kompetenzen und Ideen 
für die weitere Entwicklung zu aktivieren. 
Auch besteht in dem intransparenten Vorgehen die Gefahr, dass in verwaltungsinternen 
Prozessen Richtungen vorgegeben werden, die zu Stolpersteinen für die Akteure werden 
und damit durch die Hintertür den gemachten Fortschritt in Frage stellen. 
Wegen des großen Interesses der Initiativen an einer kooperativen Entwicklung ist daher 
eine umgehende Änderung des Umgangs mit diesen unabdingbar.  
 
Köln, 11.6.2018

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4545 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 2817/2018  
Freigabedatum 
13.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, Betr.: Gemeinwohlorientierung der Hallen Kalk, Az: 02-1600-
94/18 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt der Petentin für ihre Eingabe und bittet die Verwaltung die städte-
bauliche Planung entsprechend der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 
28.06.2018 (1423/2018) fortzuführen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018

2 
Begründung: 
Die Petentin beantragt für das Areal der "Hallen Kalk", dass sichergestellt wird, dass ein überwiegen-
der Teil des Geländes dauerhaft für das Gemeinwohl erhalten bleibt, hierzu sei sicherzustellen, dass: 
 
1) die Entwicklung der Flächen bezüglich der Infrastruktur, vertraglichen Rahmenbedingungen und 
Kosten so gestaltet wird, dass dem Gemeinwohl zuzurechnende Aktivitäten auf diesen wirtschaftlich 
tragfähige Konzepte realisieren können;  
 
2) diese Flächen frühzeitig – und damit aus heutiger Sicht umgehend – gemeinsam mit den sichtba-
ren Akteuren konzeptionell, auf Basis des Siegerentwurfs aus dem Werkstattverfahren, weiterentwi-
ckelt werden;  
 
3) dass die Stadt Köln einen transparenten und ergebnisoffenen Prozess mit der Zivilgesellschaft 
fortschreibt und dabei insbesondere die sich gruppierende IG Hallen Kalk (als Bündnis der oben ge-
nannten Akteure) einbezieht.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.06.2018 nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Kalk 
die städtebauliche Vertiefung für den Kernbereich der sogenannten "Hallen Kalk" beschlossen (Be-
schlussvorlage 1423/2018).  
"Beschluss: 
[…] 
2. beauftragt die Verwaltung, die städtebauliche Planung im Betrachtungsraum zwischen Ottmar-
Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße auf Grundlage der Empfehlungen des Werkstattverfahrens 
unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse direkt umfassend fortzuführen und zu vertiefen. 
Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist eine stufenweise Umsetzungsstrategie zu entwi-
ckeln und die Konzeption der Öffentlichkeit vorzustellen und zu diskutieren. Für die bestehenden Nut-
zungen Vision e.V., Dirt-Track der Abenteuerhallen und Pflanzstelle sind im städtebaulichen Konzept 
Standorte vorzusehen.  In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung der Flächen des Digital 
Hubs für Start-Ups in den Hallen 70 und/oder 71 zu prüfen. […]" 
 
Im weiteren Planverfahren wird entsprechend der Beschlussfassung grundsätzlich geprüft, welche 
Nutzungen zukünftig vorgesehen werden und welche Auswirkungen diese auf eine mögliche Vergabe 
haben könnten. 
 
Das im Frühjahr/Sommer 2017 durchgeführte Werkstattverfahren "Hallen Kalk" diente der Ideenfin-
dung und erstmaligen planerischen Auseinandersetzung mit den Potentialen des städtischen Areals 
zwischen Ottmar-Pohl-Platz und Christian-Sünner-Straße in Köln-Kalk. 
 
Unter reger Anteilnahme der interessierten Öffentlichkeit haben 3 Planungsteams Ideen entwickelt, 
wobei der Planungsansatz des Teams I (BeL, Köln mit Studio Vulkan und Prof. Guido Spars) vom 
Begleitgremium (Verwaltung, Politik, Fachexpertinnen und -experten) zur weiteren Vertiefung empfoh-
len wurde. 
 
Da sich im Anschluss an das Werkstattverfahren grundlegende Annahmen des Planungsansatzes 
durch externe Entwicklungen verändert haben (Schulstandort, Werkstätten der Bühnen), die insbe-
sondere den Kernbereich der Hallen 70/71 betreffen, wird sich die anlaufende städtebauliche Vertie-
fung noch einmal grundlegend mit möglichen Nutzungsstrukturen und deren städtebaulicher Konfigu-

3 
ration auseinandersetzen. 
 
Aufgrund seiner zentralen Lage und prägenden Baustruktur besitzt das Areal der "Hallen Kalk" eine 
besondere stadträumliche Bedeutung und hohe Anziehungskraft für unterschiedlichste Interessenten. 
Die von der Petentin vorgetragenen Forderungen greifen einen Aspekt des zur weiteren Vertiefung 
empfohlenen Planungsansatzes auf, der die Möglichkeiten gemeinwohlorientierten Nutzungen als Teil 
der Entwicklung aufgezeigt hat. Gleichwohl stellen diesen nur einen Ausschnitt möglicher Nut-
zungsoptionen und -anforderungen dar, welche mit anderen Bedarfen und Bindungen abgewogen 
werden müssen. Der aktuell anlaufende Planungsprozess fokussiert sich daher auf städtebauliche 
Fragestellungen, hierbei sollen auch Abhängigkeiten des zukünftigen Entwicklungsprozesses mitbe-
dacht werden.

Beratungsverlauf (1)

08.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2817/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.10.2018
Erstellt
24.08.2018 09:00