3861/2021
Vergabe dreijährige Förderung Tanzpakt 2022 - 2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/23 Vorlagen-Nummer 3861/2021 Freigabedatum 22.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe dreijährige Förderung Tanzpakt 2022 - 2024 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2022-2024 - für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 nachfolgende Zuschüsse zur Förderung „Ko-Finanzierung Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ bereit zu stellen: „Hebel für die Exzellenz (AT)“ der TanzFaktur UG mit 20.000,- € „UNIque@dance“ der DIN A 13 tanzcompany mit 20.000,- € Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2022: 40.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023-2024 a) Personalaufwendungen 40.000 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Frist 20. August 2021 erfolgte die dritte Ausschreibung im Förderprogramm TANZPAKT Stadt- Land-Bund durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Mit dem Förderpro- gramm sollen bundesweit exzellente Tanzinitiativen mit internationaler Ausstrahlung sowie Tanzinsti- tutionen mit national herausragenden, innovativen Entwicklungskonzepten gestärkt werden. Das För- derprogramm des Bundes setzt auf die Kooperation mit den Kommunen und den Bundesländern, ohne deren finanzielle Beteiligung keine Förderzusage des Bundes möglich ist. Wie bereits in früheren Ausschreibungsrunden zum TANZPAKT Stadt-Land-Bund sah die Kulturver- waltung vor, existierende Fachbeiräte in das Verfahren der städtischen Entscheidungsfindung zu in- tegrieren. Dementsprechend wurde für vier Antragskonzepte von Kölner Tanzinitiativen, die im Referat für Tanz und Theater eingingen, das Votum des Tanzbeirats eingeholt. Der Beirat plädierte wie in den vergan- genen Ausschreibungsphasen dafür, die Anträge aus dem Bereich Tanz zu priorisieren, gleichzeitig aber alle vier Anträge mit einem letter of intent der Stadt auszustatten, um jeder Initiative die formale Voraussetzung zur Bewerbung auf Bundesmittel zu ermöglichen. Dabei sollten städtische Mittel nur dann ausgeschüttet werden, sofern eine Förderzusage des Bundes tatsächlich erfolgt. Als eines von vier eingereichten Antragskonzepten im Referat Theater und Tanz reichte die TanzFaktur ein Konzept zur Ausweitung ihrer Betriebsstruktur ein. Dieses wurde vom Fachbeirat mit erster Priorität votiert. 3 Einen Förderschwerpunkt der diesjährigen TANZPAKT Ausschreibung bildeten erstmalig inklusive künstlerische Ansätze. Unter diesem Aspekt gab es eine weitere Kölner Bewerbung der Gruppe DIN A 13 tanzcompany, welche im Referat für kulturelle Teilhabe einging und die ebenfalls durch einen letter of intent die formale Voraussetzung für eine Bewerbung bei TANZPAKT bekam. Durch Entscheidung der TANZPAKT Jury vom 13.Oktober 2021 wurden sowohl die TanzFaktur als auch DIN A 13 tanzcompany für die Förderung durch das Programm TANZPAKT Stadt-Land-Bund ausgewählt. Damit gehen zwei von insgesamt dreizehn zugesagten TANZPAKT Förderungen nach Köln. TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt die ausgewählten Projekte mit insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. Entsprechend der Zusagen im städtischen letter of intent sollen daher für den Zeitraum 2022 bis 2024 beide Initiativen mit jeweils 20.000 Euro pro Jahr aus städtischen Mitteln unterstützt werden. Die Kölner TanzFaktur erhält die Förderung zur Stärkung ihrer Personalstruktur sowie für geplante Investitionen zur Erweiterung der Bühnenkapazität auf bis zu 200 Zuschauer*innen und den Ausbau von weiteren Proberäumen. Der städtische Anteil wird primär für die im Rahmen der geplanten Maß- nahmen anfallenden konsumtiven Personal- und Sachkosten zweckgebunden. Die Gruppe DIN A 13 tanzcompany erhält den Zuschlag für ihre richtungsweisende Arbeit zur Öffnung der Hochschulen für Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Gesamtfördersumme beider TANZPAKT-Förderungen ist der Kulturverwaltung zum jetzigen Zeit- punkt noch nicht bekannt. Grundsätzlich ist eine Finanzierung durch den Bund und eine Ko- Finanzierung in mindestens gleicher Höhe durch Kommunen, Länder und ggf. weitere Förderer vor- gesehen. Zusätzlich zur klassischen TANZPAKT Förderung entschied sich der Bund, nun zum zweiten Mal die einjährige TANZPAKT RECONNECT-Sonderförderung im Rahmen des Hilfsprogramms Tanz von NEUSTART KULTUR auszuschreiben, worauf sich interessierte Ensembles bis 5. August 2021 be- werben konnten. Hier war im Gegensatz zum regulären Stadt-Land-Bund-Förderprogramm nicht zwingend eine städtische Kofinanzierung erforderlich. Die Kölner Gruppe Overhead Project wurde u.a. von der TANZPAKT Jury für das RECONNECT-Programm ausgewählt und erhält für die im nächsten Jahr geplante Maßnahme „Strukturförderung Zukunftsfähigkeit CircusDanceFestival“ vom Kulturamt in 2022 einmalig eine Kofinanzierung in Höhe von 20.000 Euro. Darüber hinaus erhalten sieben weitere Kölner Gruppen und Initiativen die RECONNECT-Förderung, diese werden jedoch nicht durch zusätzliche städtische Mittel kofinanziert. Neben der TanzFaktur und der Gruppe DINA 13, die in beiden Programmen bedacht wurden, erhielten zudem die Gruppen Emanuele Soavi in- company, IPtanz GbR, Behren&Behren GbR, das Kölner Festival tanz.tausch und das nrw landesbu- ero tanz e.V eine Förderzusage vom Bund für die Jahre 2021/22. Finanzierung: Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von 40.000 Euro im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen für alle Jahre berücksichtigt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltsatzung 2022 bzw. für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023 und 2024. Das Dezernat VII-Kunst und Kultur wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 und 2024 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel unter Berücksichtigung von Prioritätensetzungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Eine Förderung der Tanzkompanien bzw. Spielorte ist entsprechend dieser Beschlussvorlage daher nur möglich, sofern die festgelegten jährlichen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2022 bis 2024 beibehalten werden können. Begründung der Dringlichkeit Eine zeitnahe Entscheidung zur Bewilligung der Förderungen ist zur Schaffung der Planungs- und Betriebsgrundlage zum Jahresanfang 2022 für beide Kulturbetriebe notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3861/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.11.2021
- Erstellt
- 03.11.2021 14:20