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A-N/0002/2011

Antrag zur Vorlage V/0895/2010

Antrag an die BV Nord 04.02.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 15.02.2011, TOP 6.2

A_N_0002_2011_Antrag_zur_Vorl_V_0895_2010_Erlenkamp

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A_N_0002_2011_Antrag_zur_Vorl_V_0895_2010_Erlenkamp

2404 Zeichen

A-N/0002/2011  
 
SPD-Fraktion 
In der BV Münster Nord 
 
 
 
                                 
  
 
2. Februar 2011 
 
Antrag 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Vorlage V/0895/2010 (Ausbau der Straße Erlenkamp – Baubeschluss-) wird mit der 
Maßgabe beschlossen, dass statt der vorgesehenen 11 nur 7 Straßenlaternen realisiert wer- 
den (an den beiden kurzen Straßenzügen jeweils 2 und an dem längeren Teil 3). Die Ausfüh- 
rungsplanung und die finanziellen Auswirkungen sind entsprechend zu ändern bzw. anzu- 
passen. Das Ergebnis ist der BV erneut vorzustellen. 
 
Begründung 
 
Die in der Vorlage angegebene Begründung führt nich t zwingend zu 11 Straßenlaternen. 
Zutreffend wird dort ausgeführt, dass die Planung l ediglich in „Anlehnung“ an die DIN EN 
13201 erfolgt. Auch die Entfernungsvorgabe von max.  30 m zwischen den Leuchten als 
Standard in Münster zum Sicherstellen des Gütemerkm als der Gleichmäßigkeit ist weder 
zutreffend noch überzeugend, da diese Vorgabe nicht  durchgehend im Stadtgebiet eingehal- 
ten wird.  
Die wichtigste Aufgabe der Beleuchtung besteht dari n, die Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, 
Rad- und Kraftfahrer) vor Schäden an Leib, Leben un d Gesundheit zu schützen. Hier gilt der 
Grundsatz, dass die Qualität der Beleuchtung umso h öher sein muss, je höher das Sicher- 
heitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer ist. Dieses Risiko bestimmt sich durch die Begegnung 
von Verkehrsteilnehmern unterschiedlicher Geschwind igkeit und die Kollisionsgefahr. Hinzu 
kommt die Verkehrsstärke bei Nacht in Bezug auf Höh e und Häufigkeit sowie die Gefährlich- 
keit von Störungen, die sich aus den Begegnungen vo n Fußgängerverkehr und ruhendem 
Verkehr (Parken am Fahrbahnrand)ergeben. 
Bei diesen Kriterien landet der Erlenkamp sicher we it im unteren Bereich, was die Sicher- 
heitsanforderungen der Beleuchtung angeht. Er ist w eder Hauptverkehrsstraße wie die Gre- 
vener Straße noch eine Haupterschließungsstraße wie  z.B. die Westhoff- oder Kristiansand- 
straße. Auch als Schulweg ist er nicht zu betrachte n. Er erschließt lediglich ein kleines, über- 
schaubares Wohngebiet, das außerdem noch als Tempo- 30-Zone ausgewiesen ist. Somit 
sind 7 statt 11 Straßenlaternen angemessen und ausreichend.  
 
 
Frese          Möller    
Igelbrink                                       Ros enau  
Lamken              Guddorf  
Langela            
Urbscheit 
Wiitte

Beratungsverlauf (1)

15.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Erlenkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0002/2011
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
04.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37