A-N/0002/2011
Antrag zur Vorlage V/0895/2010
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A_N_0002_2011_Antrag_zur_Vorl_V_0895_2010_Erlenkamp
2404 Zeichen
A-N/0002/2011
SPD-Fraktion
In der BV Münster Nord
2. Februar 2011
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Vorlage V/0895/2010 (Ausbau der Straße Erlenkamp – Baubeschluss-) wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass statt der vorgesehenen 11 nur 7 Straßenlaternen realisiert wer-
den (an den beiden kurzen Straßenzügen jeweils 2 und an dem längeren Teil 3). Die Ausfüh-
rungsplanung und die finanziellen Auswirkungen sind entsprechend zu ändern bzw. anzu-
passen. Das Ergebnis ist der BV erneut vorzustellen.
Begründung
Die in der Vorlage angegebene Begründung führt nich t zwingend zu 11 Straßenlaternen.
Zutreffend wird dort ausgeführt, dass die Planung l ediglich in „Anlehnung“ an die DIN EN
13201 erfolgt. Auch die Entfernungsvorgabe von max. 30 m zwischen den Leuchten als
Standard in Münster zum Sicherstellen des Gütemerkm als der Gleichmäßigkeit ist weder
zutreffend noch überzeugend, da diese Vorgabe nicht durchgehend im Stadtgebiet eingehal-
ten wird.
Die wichtigste Aufgabe der Beleuchtung besteht dari n, die Verkehrsteilnehmer (Fußgänger,
Rad- und Kraftfahrer) vor Schäden an Leib, Leben un d Gesundheit zu schützen. Hier gilt der
Grundsatz, dass die Qualität der Beleuchtung umso h öher sein muss, je höher das Sicher-
heitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer ist. Dieses Risiko bestimmt sich durch die Begegnung
von Verkehrsteilnehmern unterschiedlicher Geschwind igkeit und die Kollisionsgefahr. Hinzu
kommt die Verkehrsstärke bei Nacht in Bezug auf Höh e und Häufigkeit sowie die Gefährlich-
keit von Störungen, die sich aus den Begegnungen vo n Fußgängerverkehr und ruhendem
Verkehr (Parken am Fahrbahnrand)ergeben.
Bei diesen Kriterien landet der Erlenkamp sicher we it im unteren Bereich, was die Sicher-
heitsanforderungen der Beleuchtung angeht. Er ist w eder Hauptverkehrsstraße wie die Gre-
vener Straße noch eine Haupterschließungsstraße wie z.B. die Westhoff- oder Kristiansand-
straße. Auch als Schulweg ist er nicht zu betrachte n. Er erschließt lediglich ein kleines, über-
schaubares Wohngebiet, das außerdem noch als Tempo- 30-Zone ausgewiesen ist. Somit
sind 7 statt 11 Straßenlaternen angemessen und ausreichend.
Frese Möller
Igelbrink Ros enau
Lamken Guddorf
Langela
Urbscheit
Wiitte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Erlenkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0002/2011
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 04.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37