AN/1511/2024
Änderungssantrag zu TOP Ö 4.1 Antrag der Fraktion Die Linke und von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) betreffend "Nicht der Erhalt von Gebäudestrukturen ist erklä-rungsbedürftig, sondern ihr Abriss - Rat unterstützt das "Abriss-Moratorium" (AN/1832/2022)
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Bauausschusses Frau Stefanie Ruffen An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.11.2024 AN/1511/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bauausschuss 04.11.2024 Änderungssantrag zu TOP Ö 4.1 Antrag der Fraktion Die Linke und von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) betreffend "Nicht der Erhalt von Gebäudestrukturen ist erklä- rungsbedürftig, sondern ihr Abriss - Rat unterstützt das "Abriss-Moratorium" (AN/1832/2022) Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP Ö 4.1 Antrag der Fraktion Die Linke und von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) betreffend "Nicht der Er- halt von Gebäudestrukturen ist erklärungsbedürftig, sondern ihr Abriss - Rat unterstützt das "Abriss-Moratorium" (AN/1832/2022) zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses am 04.11.2024 aufzunehmen: Die Verwaltung hat am 11.12.2023 und am 08.04.2024 unter Beteiligung der schul- und bau- politischen Sprecher sowie externer Fachleute zwei Workshops zum Thema „Abriss-Morato- rium“ durchgeführt. Im zweiten Workshop wurden insbesondere die unterschiedlichen Perspektiven reflektiert und basierend hierauf mögliche Kriterien für die Entscheidung „Abriss oder Neubau“ entwi- ckelt. Als Ergebnis aus den Erkenntnissen dieser Workshops stellen wir folgenden Änderungsan- trag zum Antrag AN/1832/2022. Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Bundes- und Landesregierung NRW, klare regulatorische Rahmenbedingungen für ein klima- und umweltgerechtes Bauen zu schaffen. Das umfasst beispielsweise Vorgaben, die den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden in die wirtschaftliche, soziale und ökologische Bewertung verbindlich einbeziehen und zum Standard in Genehmigungsprozessen machen, oder die Förde- rung von Re-Use-Konzepten. - 2 - 2. Bis zum Inkrafttreten dieser regulatorischen Rahmenbedingungen beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, bei der Entscheidung über Abriss/ Neubau oder Sa- nierung eines städtischen Bestandsgebäudes nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, sondern auch eine Betrachtung nach den in der Mitteilung 1349/2024 (s. a. 25. Sitzung des Bauausschusses am 17.06.2024, TOP 8.2) dargestellten Kriterien vorzunehmen. Begründung: Dem Erhalt und der Sanierung von Gebäuden soll grundsätzlich der Vorzug vor einem Abriss gegeben werden. Anhand der vorgenannten Bewertungskriterien ist eine sachgerechte Ent- scheidung über diese Frage gewährleistet. Der Kriterienkatalog wurde im zweiten Workshop über das "Abriss-Moratorium" am 08.04.2024 von allen Teilnehmenden gemeinsam entwi- ckelt, um die Entscheidung über die Frage „Sanierung versus Neubau“ umfassend im Sinne einer lebenszyklusorientierten und nachhaltigen Nutzungsperspektive bewerten zu können. Mehrheitlich wurde in diesem Workshop unter anderem auch festgestellt, dass die Entschei- dung gegen einen Neubau nicht immer die nachhaltigere ist und nur eine Facette der Ge- samtbetrachtung darstellt. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1511/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 04.11.2024
- Erstellt
- 04.11.2024 11:10