3838/2021
Planungsbeschluss Generalsanierung Walter-Blickhäuser-Sportanlage (Kopernikusstraße)
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Anlage 01 Kostenrahmen
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Kostenrahmen Sportamt Planungskosten KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 33.500,00 € 6.365,00 € 39.865,00 € Summe Bau- und Planungskosten 33.500,00 € 6.365,00 € 39.865,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 40.000,00 € Stand: 02.11.2021Generalsanierung Walter-Blickhäuser-Sportanlanlage (Kopernikusstraße)
Anlage 03 Schrägluftbild
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Walter-Blickhäuser-Sportanlage Mittelpunkt: 360246, 5646063 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 02.11.2021Seite 1 / 1
Anlage 02 Luftbild
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Walter-Blickhäuser-Sportanlage Mittelpunkt: 360250, 5646011 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 02.11.2021Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3838/2021 Freigabedatum 18.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss Generalsanierung Walter-Blickhäuser-Sportanlage (Kopernikusstraße) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim (BV9) beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermitt- lung für die Generalsanierung der Walter-Blickhäuser-Sportanlage (Kopernikusstraße). Die Sanierung umfasst die Belagsänderung des Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffrasen, die Sanierung von drei Kleinspielfeldern, einer Kurzstreckenlaufbahn, den Neubau des Entwässerungs- systems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter*innen des Sportamtes unter Beteiligung von Fachplanern*innen durchgeführt. Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 40.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz- stelle 5201-0801-0-1060 (Programmbudget Investitionsprogramm Sportstätten), vorbehaltlich des Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2022, im HJ 2022 zur Verfügung. Sportausschuss 02.12.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 40.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Walter-Blickhäuser-Sportanlage (Kopernikusstraße) wurde 1978 errichtet. Sie verfügt über ein Großspielfeld mit Tennenbelag, drei Kleinspielfeldern, eine Kurzstreckenlaufbahn mit Weitsprunggru- be, ein städtisches Umkleidegebäude sowie eine Trainingsbeleuchtungsanlage. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird von dem Anadolu Kultur und Sportverein e.V. Köln, dem DJK Buchforst-Kalk e.V., der GGS Kopernikusstraße; der OGS Kopernikusstr. (AG); der KGS Horststr., der 11. Gesamtschule Köln-Mülheim, der Jugendeinrichtung Area 51 und der Flüchtlingshilfe WIKU Mülheim genutzt. Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund der bestehenden Nut- zungsintensität, beabsichtigt die Verwaltung die Sportanlage zu sanieren und das Großspielfeld mit Kunststoffrasen zu versehen. Dabei ist es auch erforderlich, die Entwässerung der Sportanlage, die an die Spielfelder angrenzenden befestigten Wegeflächen, Spielfeldbarrieren und Ballfangzäune neu zu errichten. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wird in Verbindung mit der RheinEnergie saniert. Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeit- gemäß nutzen zu können. Die Belagswahl und Ausstattung der Kleinspielfelder sowie die weitere Ausgestaltung der Sportanlage wird mit den zukünftigen Nutzern*innen in Verbindung mit dem Amt 3 für Kinder, Jugend und Familie abgestimmt. Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 2.000.000,- €. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf 40.000,-- € geschätzt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt in Höhe von 40.000 € im Haushaltsjahr 2022, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 aus dem Programmbudget Investitionsprogramm Sportstätten Finanzstelle 5201-0801-0-1060, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Anlagen Kostenrahmen, Luftbild, Schrägluftbild
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3838/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.11.2021
- Erstellt
- 02.11.2021 16:18