AN/0110/2022
Soziale Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung von Gebieten
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Frau Ausschussvorsitzende Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 AN/0110/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 Soziale Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung von Gebieten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: Mit dem Beschluss des Stadtentwicklungskonzept Wohnen am 11.02.2014 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, das Instrument Erhaltungssatzung vermehrt zu nutzen. Diese Maßnahme wurde priorisiert, ist also mit Vorrang zu bearbeiten. Dem Rat liegt eine Beschlussvorlage für eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-West vor und der Stadtentwicklungsausschuss hat am 2.12.2021 die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner Innenstadt (Rathenauplatz) beschlossen. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Verwaltung – wenn auch langsam – den Beschluss des Rates umsetzt. In beiden Fällen hat die Verwaltung es jedoch versäumt, ihre Entscheidungsgrundlage transparent darzulegen. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung daher: 2 1. dem Stadtentwicklungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung darzulegen, mit welcher Methodik die Auswahl der beiden Gebiete erfolgt ist. 2. dem Stadtentwicklungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung die Ergebnisse der stadtweiten Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen vorzulegen. Insbesondere ist dem Stadtentwicklungsausschuss mitzuteilen, welche Wohngebiete bei der stadtweiten Voruntersuchung auf den nächstfolgenden Plätzen für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen stehen. 3. dem Stadtentwicklungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung darzulegen, wie die von verschiedenen Bezirksvertretungen beschlossenen Prüfaufträge für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen bearbeitet worden sind. Konkret ist dem Stadtentwicklungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung darzulegen, wie die folgenden Wohnquartiere hinsichtlich der Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung bewertet werden: Agnesviertel, Deutz, Eigelstein, Georgsviertel, Gereonsviertel (ohne Gerling- Quartier), Griechenmarktviertel, Pantaleonsviertel (alle Beschluss der BV 1, Juni 2021) Neuehrenfeld-Lukasstraße, Neuehrenfeld-Herkules Hochhaus, Neuehrenfeld- Liebigstraße, Neuehrenfeld-Schlachthof-Süd (alle Beschluss der BV 4, Mai 2021) Sülz (Beschluss der BV 3, November 2018) die Teile der Stadtviertel 40103 (Ehrenfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die nicht Teil des ehemaligen Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost waren (Beschluss der BV 4, Juli 2018) Weitere von Bezirksvertretungen benannte Wohnquartiere sind ggfls. zu ergänzen. Begründung: Seit Jahren fordern politische Gremien von der Verwaltung, Transparenz bei der Priorisierung von Gebieten herzustellen. Ohne Erfolg. Denn seit Jahren weicht die Verwaltung aus und vertröstet die politischen Gremien. Angekündigte Vorlagen erreichen die politischen Gremien nicht, in Aussicht gestellt Berichte unterbleiben. Dabei hat die Verwaltung bereits 2018 in einer Mitteilung zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln (Vorlagen-Nr. 2804/2018) angekündigt: „Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 w urde die Verw altung unter anderem beauftragt, die erstmals 2015 durchgeführte stadtw eite Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB regelmäßig durchzuführen und dem Stadtentw icklungsausschuss jährlich darzustellen (vgl. Vorlagen-Nr. AN/1902/2016). Die stadtw eite Voruntersuchung dient der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen. Dem o. g. Ratsbeschluss folgend führt die Verw altung derzeit die Voruntersuchung 2018 durch. Die Methodik der Voruntersuchung von 2015 w urde w eiterentw ickelt. Diese Methodik und die Ergebnisse w erden dem 3 Stadtentw icklungsausschuss im vierten Quartal 2018 vorgestellt. Abgeleitet von den Ergebnissen w ird die Verw altung Beschlussvorlagen für die w eiteren Schritte vorlegen.“ Es gibt aber keine jährlichen Berichte, die weiterentwickelte Methodik und die Ergebnisse der Voruntersuchung von 2015 sind dem Stadtentwicklungsausschuss weder im vierten Quartal 2018 noch irgendwann später vorgestellt worden. Weitere Beispiele: 2021 Die Verwaltung behauptet in ihrer Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion, sie orientiere sich bei der Prüfung und Aufstellung weiterer Satzungsgebiete „an der politischen Beschlusslage der Bezirksvertretungen und der unterstützenden Prüfung anhand statistischer Indikatoren“. (Vorlagen-Nr. 3243/2021) Eben diese Indikatoren werden aber nicht dargestellt. 2020 Die BV Ehrenfeld hat mit Beschluss vom 11.05.2020 „Menschen vor Verdrängung schützen! Beschlüsse zu Sozialen Erhaltungssatzungen umsetzen!“ die Verwaltung u.a. gebeten: Die Ergebnisse der Dauerbeobachtung zur Identifizierung von Verdachtsgebieten unverzüglich vorzulegen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzustellen Das der Dauerbeobachtung zu Grunde liegende Indikatorenset und die möglichen Veränderungen zur ersten Version der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzustellen In ihrer Stellungnahme (Vorlagen-Nr. 1876/2020) führt die Verwaltung aus, die gesamtstädtische Voruntersuchung sei „in der verwaltungsinternen Überarbeitung“. Auf die Vorstellung der Ergebnisse dieser Überarbeitung wartet die BV Ehrenfeld bis heute. 2019 Die Verwaltung gibt in ihrer Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Innenstadt zu den Parametern für den Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen (Vorlagen- Nr. 0522/2019) an: „Die Ergebnisse der Untersuchung liegen vor. Die Verw altung hat hierzu eine Beschlussvorlage gefertigt, die die Ergebnisse der Voruntersuchung, die methodischen Grundlagen der Untersuchung (Parameter für die Prüfung der Viertel, die nochmals verändert w urden) sow ie auch konkrete Handlungsvorschläge für die w eitere Behandlung identifizierter Verdachtsgebiete enthält. Die Vorlage befindet sich zur Schlusszeichnung bei Dez. OB.“ Die Ergebnisse der Untersuchung sind der BV Innenstadt bis heute nicht vorgestellt worden. 2018 Die Verwaltung antwortet auf die Frage der SPD -Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss, warum dem Stadtentwicklungsausschuss die Ergebnisse der Voruntersuchung noch nicht vorliegen: „Die Ergebnisse liegen verwaltungsintern vor. Sie sollen dem Stadtentwicklungsausschuss jedoch nicht, wie ursprünglich vorgesehen, lediglich in einer Mitteilung bekannt gemacht werden. Stattdessen bereitet die Verwaltung 4 aktuell eine Vorlage vor, die neben den identifizierten Verdachtsgebieten ebenfalls die erforderlichen Sach- und Personalkosten (inklusive zuzusetzender Stellen) aufschlüsselt und legt diese den betroffenen Bezirksvertretungen, den Fachausschüssen und dem Rat Anfang 2019 zum Beschluss vor. Die Vorlage ist gerade in der abschließenden verwaltungsinternen Abstimmung.“ (Vorlagen-Nr. 4153/2018) Die angekündigte Vorlage ist den betroffenen Bezirksvertretungen, den Fachausschüssen und dem Rat weder Anfang 2019 noch irgendwann später vorgelegt worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (5)
- Liebigstraße
- Vogelsanger Straße
- Rathenauplatz
- Lukasstraße
- Eigelstein
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0110/2022
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 17.01.2022
- Erstellt
- 15.01.2022 12:40