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AN/0110/2022

Soziale Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung von Gebieten

Die Linke. Antrag nach § 3 17.01.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 3.4

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

7833 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Frau Ausschussvorsitzende 
Sabine Pakulat 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 
AN/0110/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 
 
Soziale Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung von Gebieten 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses 
zu nehmen: 
 
 
Mit dem Beschluss des Stadtentwicklungskonzept Wohnen am 11.02.2014 hat der Rat die 
Verwaltung beauftragt, das Instrument Erhaltungssatzung vermehrt zu nutzen. Diese 
Maßnahme wurde priorisiert, ist also mit Vorrang zu bearbeiten. 
Dem Rat liegt eine Beschlussvorlage für eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet 
Mülheim Süd-West vor und der Stadtentwicklungsausschuss hat am 2.12.2021 die 
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Neustadt Süd-West in der 
Kölner Innenstadt (Rathenauplatz) beschlossen. 
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Verwaltung – wenn auch langsam – den 
Beschluss des Rates umsetzt. In beiden Fällen hat die Verwaltung es jedoch versäumt, 
ihre Entscheidungsgrundlage transparent darzulegen. 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung daher:

2 
 
 
1. dem Stadtentwicklungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung darzulegen, mit welcher 
Methodik die Auswahl der beiden Gebiete erfolgt ist. 
2. dem Stadtentwicklungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung die Ergebnisse der 
stadtweiten Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass 
Sozialer Erhaltungssatzungen vorzulegen. 
Insbesondere ist dem Stadtentwicklungsausschuss mitzuteilen, welche Wohngebiete 
bei der stadtweiten Voruntersuchung auf den nächstfolgenden Plätzen für den Erlass 
Sozialer Erhaltungssatzungen stehen. 
3. dem Stadtentwicklungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung darzulegen, wie die von 
verschiedenen Bezirksvertretungen beschlossenen Prüfaufträge für den Erlass 
Sozialer Erhaltungssatzungen bearbeitet worden sind. 
Konkret ist dem Stadtentwicklungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung darzulegen, 
wie die folgenden Wohnquartiere hinsichtlich der Aufstellung einer Sozialen 
Erhaltungssatzung bewertet werden: 
 Agnesviertel, Deutz, Eigelstein, Georgsviertel, Gereonsviertel (ohne Gerling-
Quartier), Griechenmarktviertel, Pantaleonsviertel (alle Beschluss der BV 1, Juni 
2021) 
 Neuehrenfeld-Lukasstraße, Neuehrenfeld-Herkules Hochhaus, Neuehrenfeld-
Liebigstraße, Neuehrenfeld-Schlachthof-Süd (alle Beschluss der BV 4, Mai 2021)  
 Sülz (Beschluss der BV 3, November 2018) 
 die Teile der Stadtviertel 40103 (Ehrenfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die 
nicht Teil des ehemaligen Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost waren (Beschluss der 
BV 4, Juli 2018) 
Weitere von Bezirksvertretungen benannte Wohnquartiere sind ggfls. zu ergänzen. 
 
 
Begründung: 
Seit Jahren fordern politische Gremien von der Verwaltung, Transparenz bei der 
Priorisierung von Gebieten herzustellen. Ohne Erfolg. 
Denn seit Jahren weicht die Verwaltung aus und vertröstet die politischen Gremien. 
Angekündigte Vorlagen erreichen die politischen Gremien nicht, in Aussicht gestellt 
Berichte unterbleiben. 
Dabei hat die Verwaltung bereits 2018 in einer Mitteilung zum Einsatz Sozialer 
Erhaltungssatzungen in Köln (Vorlagen-Nr. 2804/2018) angekündigt: 
„Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 w urde die Verw altung unter anderem beauftragt, 
die erstmals 2015 durchgeführte stadtw eite Voruntersuchung zur Identifikation von 
Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 
1 Nr. 2 BauGB regelmäßig durchzuführen und dem Stadtentw icklungsausschuss 
jährlich darzustellen (vgl. Vorlagen-Nr. AN/1902/2016). Die stadtw eite Voruntersuchung 
dient der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer 
Erhaltungssatzungen. Dem o. g. Ratsbeschluss folgend führt die Verw altung derzeit die 
Voruntersuchung 2018 durch. Die Methodik der Voruntersuchung von 2015 w urde 
w eiterentw ickelt. Diese Methodik und die Ergebnisse w erden dem

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Stadtentw icklungsausschuss im vierten Quartal 2018 vorgestellt. Abgeleitet von den 
Ergebnissen w ird die Verw altung Beschlussvorlagen für die w eiteren Schritte vorlegen.“ 
Es gibt aber keine jährlichen Berichte, die weiterentwickelte Methodik und die Ergebnisse 
der Voruntersuchung von 2015 sind dem Stadtentwicklungsausschuss weder im vierten 
Quartal 2018 noch irgendwann später vorgestellt worden. 
Weitere Beispiele: 
2021 
Die Verwaltung behauptet in ihrer Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen und der Volt-Fraktion, sie orientiere sich bei der Prüfung und Aufstellung 
weiterer Satzungsgebiete „an der politischen Beschlusslage der Bezirksvertretungen und 
der unterstützenden Prüfung anhand statistischer Indikatoren“. (Vorlagen-Nr. 3243/2021) 
Eben diese Indikatoren werden aber nicht dargestellt.  
2020 
Die BV Ehrenfeld hat mit Beschluss vom 11.05.2020 „Menschen vor Verdrängung 
schützen! Beschlüsse zu Sozialen Erhaltungssatzungen umsetzen!“ die Verwaltung u.a. 
gebeten: 
 Die Ergebnisse der Dauerbeobachtung zur Identifizierung von Verdachtsgebieten 
unverzüglich vorzulegen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzustellen 
 Das der Dauerbeobachtung zu Grunde liegende Indikatorenset und die möglichen 
Veränderungen zur ersten Version der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzustellen 
In ihrer Stellungnahme (Vorlagen-Nr. 1876/2020) führt die Verwaltung aus, die 
gesamtstädtische Voruntersuchung sei „in der verwaltungsinternen Überarbeitung“. 
Auf die Vorstellung der Ergebnisse dieser Überarbeitung wartet die BV Ehrenfeld 
bis heute. 
2019 
Die Verwaltung gibt in ihrer Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der BV 
Innenstadt zu den Parametern für den Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen (Vorlagen-
Nr. 0522/2019) an: 
„Die Ergebnisse der Untersuchung liegen vor. Die Verw altung hat hierzu eine 
Beschlussvorlage gefertigt, die die Ergebnisse der Voruntersuchung, die methodischen 
Grundlagen der Untersuchung (Parameter für die Prüfung der Viertel, die nochmals 
verändert w urden) sow ie auch konkrete Handlungsvorschläge für die w eitere 
Behandlung identifizierter Verdachtsgebiete enthält. Die Vorlage befindet sich zur 
Schlusszeichnung bei Dez. OB.“ 
Die Ergebnisse der Untersuchung sind der BV Innenstadt bis heute nicht vorgestellt 
worden. 
2018 
Die Verwaltung antwortet auf die Frage der SPD -Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss, 
warum dem Stadtentwicklungsausschuss die Ergebnisse der Voruntersuchung noch nicht 
vorliegen: 
„Die Ergebnisse liegen verwaltungsintern vor. Sie sollen dem 
Stadtentwicklungsausschuss jedoch nicht, wie ursprünglich vorgesehen, lediglich in 
einer Mitteilung bekannt gemacht werden. Stattdessen bereitet die Verwaltung

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aktuell eine Vorlage vor, die neben den identifizierten Verdachtsgebieten ebenfalls 
die erforderlichen Sach- und Personalkosten (inklusive zuzusetzender Stellen) 
aufschlüsselt und legt diese den betroffenen Bezirksvertretungen, den 
Fachausschüssen und dem Rat Anfang 2019 zum Beschluss vor. Die Vorlage ist 
gerade in der abschließenden verwaltungsinternen Abstimmung.“ (Vorlagen-Nr. 
4153/2018) 
Die angekündigte Vorlage ist den betroffenen Bezirksvertretungen, den 
Fachausschüssen und dem Rat weder Anfang 2019 noch irgendwann später 
vorgelegt worden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Michael Weisenstein 
Geschäftsführer  
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Liebigstraße
  • Vogelsanger Straße
  • Rathenauplatz
  • Lukasstraße
  • Eigelstein

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Details

Aktenzeichen
AN/0110/2022
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
17.01.2022
Erstellt
15.01.2022 12:40