V/0587/2023
Bericht zur externen Begleitung der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen – Beschluss zum weiteren Vorgehen
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Anlage A
1634 Zeichen
Anlage A zur V/0587/2023 Kurzüberblick Diese Vorlage nimmt Bezug auf den Bericht des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung (WIB), die nach gut einjähriger Begleitung der Schulentwicklungsplanung für die wei- terführenden Schulen in der Stadt Münster diesen vorstellen. Ausgangslage war die Vorlage „Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen“ (V/0384/2021/1). Mit der Vorlage wird zudem das weitere angedachte Vorgehen beschrieben und beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Diese Vorlage dient der Übersichtlichkeit und Transparenz zum aktuellen Vorgehen. Mit dem Be- richt wurden bildungspolitische Aufträge aufgegriffen und er dient als Grundlage für die Initialisie- rung von Folgeprozessen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Auch wenn die Schulentwicklungsplanung eine vollständig pflichtige Aufgabe der Schulverwaltung darstellt, so ist die externe Begleitung und dieser Bericht als Ergänzung dieser anzusehen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Bereich der Schulentwicklungsplanung betrifft eine Vielzahl an Querschnittsthemen und greift diese teilweise sogar unmittelbar auf (z.B. das Handlungsfeld der Inklusion).
Bericht des WIB zur Begleitung SEP
316717 Zeichen
Externe Begleitung der Schulentwick-
lungsplanung der weiterführenden Schu-
len in der Stadt Münster
- Endbericht -
Dr. Anna M. Makles
Dr. Monika Piegeler
Prof Dr. Kerstin Schneider
Kevin J. Zuchanek
Im Auftrag von:
Wuppertal, August 2023
WIB - Wuppertaler Institut für
bildungsökonomische Forschung
Bergische Universität Wuppertal
Gaußstr. 20
42097 Wuppertal
www.wib.uni-wuppertal.de
Verfassende:
Dr. Anna M. Makles
Dr. Monika Piegeler
Prof. Dr. Kerstin Schneider
Kevin J. Zuchanek
Kontakt:
Tel.: +49 (0)202-439-3783; E-Mail: makles@wiwi.uni-wuppertal.de
Tel.: +49 (0)202-439-5174; E-Mail: piegeler@wiwi.uni-wuppertal.de
Tel.: +49 (0)202-439-2483; E-Mail: schneider@wiwi.uni-wuppertal.de
Tel.: +49 (0)202-439-2447; E-Mail: zuchanek@wiwi.uni-wuppertal.de
Zitiervorschlag:
Makles, A.M., Piegeler, M., Schneider, K., Zuchanek, K.J. (2023): Externe Begleitung der
Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen in der Stadt Münster, Bericht, Bergi-
sche Universität Wuppertal.
Management Summary
i
Management Summary
Kommunale Schulträger haben im Rahmen der äußeren Schulangelegenheiten u.a. die Auf-
gabe, ein wohnortnahes und ausgewogenes Schulangebot durch die Errichtung und Unterhal-
tung der Schulen bereitzustellen. Das Schulangebot soll genügend Schulplätze bieten und die
Bedürfnisse und Bedarfe der Eltern und Schüler*innen erfüllen. Aufgabe der Schulentwick-
lungsplanung ist dabei, die Planung und Steuerung der Bildungslandschaft in den Kommunen
zu unterstützen. Dies ist insb. vor dem Hintergrund der vielen Herausforderungen und Unsi-
cherheiten ebenso wichtig wie anspruchsvoll.
Um den Herausforderungen gerecht zu werden, empfiehlt sich eine kommunale Schul-
entwicklungsplanung, die auf einem datenbasierten Drei -Säulen-Modell beruht: Prognose,
Monitoring und Steuerung. Die erste Säule liefert die Schülerzahlprognose, idealerweise auf
Grundlage der Bevölkerungsprognose, als Basis für die SEP. Quantitative und qualitative Ent-
wicklungen – auch kurzfristige – werden im Rahmen eines Monitorings fortlaufend überwacht.
Beide Säulen zusammen bilden dann die Grundlage für die Steuerung der Bildungslandschaft
und begründen diese zugleich.
Eine zentrale Herausforderung im Rahmen der SEP ist das Abschätzen des zukünftig
benötigten Schulplatzangebots für Schüler*innen und die Verteilung der Kinder und Jugendli-
chen auf unterschiedliche Schulformen und Schulen. Kurz - bis mittelfristig müssen Maßnah-
men getroffen werden, um Schulplätze insb. an Standorten mit Kapazitätsengpäs sen bereit-
zustellen. Diese Bedarfe werden durch ein schulscharfes und kleinräumiges Monitoring er-
kannt. Gleichzeitig müssen aber auch Aussagen über mittel - bis langfristige Entwicklungen
getroffen werden können. Durch Prognoseverfahren auf Basis der zukünftigen Entwicklung
der altersrelevanten Bevölkerung wird die Schülerzahlentwicklung prognostiziert. Basierend
darauf sollen langfristige Konzepte zum Erhalt, Auf- oder auch Abbau von Schulplätzen in der
Kommune entwickelt werden.
Der vorliegende Bericht befasst sich mit der Weiterentwicklung der SEP in Münster und
empfiehlt nach einer Bestandsaufnahme der vergangenen Entwicklungen in der kommunalen
Schullandschaft die Umsetzung des o.g. Drei-Säulen-Modells der SEP (Prognose, Monitoring
und Steuerung), um den Herausforderungen einer Stadt mit sich ändernden Anforderungen
an die Bildungslandschaft und elterlichen Bedarfen gerecht zu werden. Herausforderungen
sind neben der wachsenden Bevölkerung insb. Integration, Inklusion und der Übergang zur
Ganztagsschule.
Bestandsaufnahme: Die Stadt Münster verfügt derzeit – über alle Schulformen hinweg – über
ausreichend Schulplatz. Bis 2030 wird die Stadt aber nur dann genügend Schulplätze zur Ver-
fügung stellen können, wenn die bisher geplanten Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung um-
gesetzt werden. Diese sind: Erhöhung der Kapazität an zwei Realschulen jeweils um einen
Management Summary
ii
Zug zum Schuljahr 2024/25 und 2026/27, Inbetriebnahme einer neuen vierzügigen Gesamt-
schule zum Schuljahr 2024/25 durch Neuerrichtung sowie die Erhöhung der Kapazität im
Schulzentrum Wolbeck (Haupt-, Realschule und Gymnasium) um zwei Züge ab 2028/29. Bei
Verzögerung oder bei einem Wegfall einzelner Maßnahmen wird der Schulplatzbestand nicht
ausreichen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung über den Standort der bereits be-
schlossenen dritten Gesamtschule wichtig. Der Schulraum wird in Münster entsprechend der
Schülerzahlprognose zeitnah benötigt, eine zügige Umsetzung wird aber erschwert. Darüber
hinaus empfiehlt es sich grundsätzlich, minimale Überkapazitäten vorzuhalten, um Spielräume
zu haben, wenn bspw. durch Zuwanderung, gesetzlich vorgegebene Ganztagsangebote oder
Änderungen von schulgesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. Verordnungen zur Klassengrö-
ßen, Raumbedarfe entstehen.
Das Bereitstellen eines quantitativ ausreichenden Schulplatzangebots über alle Schul-
formen hinweg ist aber keine hinreichende Bedingung eine Schullandschaft, in der dem Willen
der Eltern und Kinder bei der Wahl eines Bildungsgangs entsprochen werden soll, vorzuhalten.
In einem mehrgliedrigen Schulsystem muss auch die Entwicklung einzelner Schulformen be-
rücksichtigt werden. So sind in Münster, wie auch in anderen Kommunen in NRW, Haupt- und
auch teilweise Realschulen zunehmend weniger beliebt und Eltern ziehen eine Anmeldung an
Gesamtschulen vor. D as Gymnasium ist dennoch eine beliebte Schulform in Münster , insb.
bei Kindern mit einer uneingeschränkten Gymnasialempfehlung.
Die SEP muss aber auch einzelschulische Betrachtungen berücksichtigen, denn Eltern
entscheiden sich nicht nur für eine Schulform, sondern auch für eine Einzelschule. Dabei ist
auch die soziale Zusammensetzung von Bedeutung und bestimmt neben bildungsgangbezo-
genen oder schulischen Konzepten die Wahl einer bestimmten Schule. Daher ist grundsätzlich
nicht zu erwarten, dass die Änderung der Schulform einer bestehenden Schule automatisch
mit einer Veränderung der Nachfrage nach einem Schulstandort einhergehen wird.
Prognose, Monitoring, Steuerung: Die SEP ist eine regelmäßig fortgeschriebene, daten-
und prognosegestützte Beschreibung der Schullandschaft und Empfehlung für die politischen
Entscheidungsträger. Gleichzeitig fließen aber auch politische Entscheidungen, wie der Neu-
bau von Schulen, Ausbau des Ganztags oder der Bau neuer Wohngebiete in die SEP ein. Der
vorliegende Bericht beschreibt das Zusammenspiel aus Prognose, Monitoring und Steuerung.
Die hier vorgeschlagene Schülerzahlprognose basiert auf der Bevölkerungsprognose
der relevanten Altersgruppe und wird für die gesamte Stadt in verschiedenen Varianten be-
rechnet und validiert. Die Schülerzahlprognose gibt den Rahmen vor, in dem mittel - bis lang-
fristig geplant werden kann. Auf einzelschulischer und regionaler Ebene wird ein System von
Kennzahlen in einem Monitoring empfohlen. Dabei findet eine standortbezogene Dokumenta-
tion vergangener Schülerzahlentwicklungen statt, die den Kapazitäten gegenübergestellt wird,
Management Summary
iii
um lokale Abweichungen zu erkennen. Das Monitoring kann genutzt werden, um auch kurz-
fristigen Anpassungsbedarf und Trends in der Schulnachfrage zu er kennen. Von den schul-
scharfen Monitoringkennzahlen kann dann auf andere räumliche Einheiten oder Schulformen
aggregiert werden. Schließlich ergeben sich aus den Analysen der Prognose und des Monito-
rings Empfehlungen für die Steuerung.
Eine solche dokumentierte SEP lag für die Stadt Münster in der Vergangenheit nicht
vor. Vielmehr wurden anlassbezogene Schulentwicklungspläne verfasst, die als Beschluss-
vorlage dienten. Das WIB empfiehlt einen SEP als regelmäßigen Bericht zu verfassen und
diesen alle drei bis fünf Jahre fortzuschreiben bzw. dann fortzuschreiben, wenn eine neue
langfristige Prognose der Schülerzahl erforderlich wird. Dies ist insb. dann der Fall, wenn sich
relevante regionale Veränderungen wie z.B. starker Bevölkerungszuwachs oder -rückgang ab-
zeichnen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der privaten und insb. der bischöflichen Schul-
träger in der Stadt Münster wird zudem angeregt, einen integrierten Schulentwicklungsplan zu
avisieren. Ohne eine Zusammenarbeit und Transparenz zwischen Kommune und privaten Trä-
gern ist in der Stadt Münster eine gesamtstädtische Schulentwicklungsplanung nicht umzuset-
zen. Dies ist daher besonders relevant, da private Träger in einzelnen Stadtgebieten als ein-
zige Schulträger die Vers orgung der Schüler*innen mit Schulplätzen wahrnehmen und damit
auch bei dem kommunalen Schulträger zu Planungsunsicherheiten führen. Darüber hinaus
sollte, auch vor dem Hintergrund der erforderlichen Transparenz beim Übergang von der Pri-
mar- in die Sekundarstufe, das mehrstufige und dezentrale Anmeldeverfahren überprüft wer-
den. Als Minimalforderung für eine zukünftige SEP sollten jedoch zumindest aussagekräftige
Anmelde- und Aufnahmedaten der privaten Träger verfügbar gemacht werden.
Zwei aktuelle Herausforderungen für die SEP werden im Bericht vertieft behandelt: Die
Inklusion an allgemeinen Schulen der Primar- und Sekundarstufe und der Ausbau des Ganz-
tagsangebots in der Sek. I.
Kennzahlen zur Inklusion und insb. ein interkommunaler Vergleich müssen vorsic htig
und vor dem Hintergrund regionaler Besonderheiten interpretiert werden. So hat die Stadt
Münster mehrere Förderschulstandorte des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe auf ihrem
Gebiet. Dennoch hat sich die Inklusion in der Stadt positiv entwickelt. Die Förderquote ist ver-
gleichsweise gering und die Inklusionsquote vergleichsweise hoch. In den Förderschwerpunk-
ten Lernen (LE) und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) liegt der Inklusionsanteil bei
rd. 85% zum Schuljahr 2021/22 und übertrifft damit die Zielvorgabe des Landes aus dem 9.
Schulrechtsänderungsgesetz von 70% bis 2025/26 frühzeitig und deutlich. Die Inklusion, insb.
in den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen LE und ESE gelingt an den öffentlichen
Schulen in Münster also gut. Gleichzeiti g zeigt sich aber auch eine deutliche Varianz des In-
tegrationsanteils zwischen Schulformen und Schulstandorten. Hauptschulen leisten mit durch-
Management Summary
iv
schnittlich 11% den höchsten Beitrag zur Inklusion. An den Gymnasien liegt der Integrations-
anteil bei unter 1%, was auch an der Erlasslage in NRW liegt, wonach Gymnasien nur in Aus-
nahmefällen zu Orten des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden.
Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf ein Ganztagsangebot für alle Kinder
der Primarstufe sollten auch Konzepte für die Sekundarstufe im Übergang von der 4. in die 5.
Jahrgangsstufe entwickelt werden. Denn es ist davon auszugehen, dass auch in der Sek. I ein
Bedarf an Ganztagsbetreuung entstehen wird. Insgesamt ist das Ganztagsangebot in Münster
in der Sek. I im NRW-Vergleich eher gering. Dies liegt auch an dem hohen Anteil an Gymna-
sien, die i.d.R. Halbtagsschulen sind. Dennoch wird vermutlich, auch als Folge des Rechtsan-
spruchs in der Primarstufe, an den weiterführenden Schulen der Bedarf an Ganztagsplätzen
an allen Schulformen steigen. Um die elterliche Nachfrage nach Ganztagsbetreuungsplätzen
im Sekundarbereich abzuschätzen, könnte bspw. eine Elternbefragung durchgeführt werden,
die zumindest eine Momentaufnahme der Bedarfe liefern könnte.
Inhaltsverzeichnis
v
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ..................................................................................... vii
Abkürzungen und Definitionen ................................................................................................ xi
Abkürzungen .................................................................................................................... xi
Definitionen ..................................................................................................................... xiii
1 Einleitung ........................................................................................................................... 1
1.1 Motivation ................................................................................................................. 1
1.2 Ziel und Vorgehensweise ......................................................................................... 1
1.3 Gliederung des Berichts ........................................................................................... 2
2 Die Schullandschaft der Stadt Münster ............................................................................. 5
3 Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers ........... 9
3.1 Gesetzliche Regelungen .......................................................................................... 9
3.2 Neuzugewanderte Schüler*innen ........................................................................... 14
3.3 Bevölkerungsentwicklung und -prognose .............................................................. 15
3.4 Bischöfliche und andere private weiterführenden Schulen .................................... 17
4 Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster ............................. 21
4.1 Entwicklung der Schülerzahl .................................................................................. 21
4.2 Entwicklung der Zahl der kommunalen allgemeinbildenden Schulen .................... 23
4.3 Zügigkeit von kommunalen Schulen und erlaubte Klassengrößen ........................ 27
4.4 Entwicklung der Schülerzahl nach ausgewählten Merkmalen ............................... 30
5 Entwicklung der Inklusion ................................................................................................ 51
6 Entwicklung der Ganztagsbetreuung .............................................................................. 59
7 Fazit des ersten Teils ...................................................................................................... 63
8 Vorbemerkung ................................................................................................................. 67
9 Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster ............................................................. 69
9.1 Schülerzahlprognose der Primarstufe .................................................................... 69
9.2 Validierung der bisherigen Vorgehensweise in der Primarstufe ............................ 71
9.3 Schülerzahlprognose der Sekundarstufe I und II ................................................... 75
9.4 Validierung der bisherigen Vorgehensweise in der Sekundarstufe I ...................... 78
9.5 Diskussion des bisherigen Verfahrens ................................................................... 78
10 Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
83
10.1 Prognose der Schülerzahl ...................................................................................... 84
10.2 Validierung der Prognose ....................................................................................... 89
10.3 Anpassung des Instrumentes auf die zukünftige Entwicklung ............................... 91
10.4 Prognose der Schülerzahl für die kommenden zehn Schuljahre ........................... 93
10.5 Monitoring und abzuleitende Maßnahmen ............................................................. 95
Inhaltsverzeichnis
vi
10.6 Ergänzende Aspekte der Steuerung .................................................................... 110
10.7 Vorteile des Drei-Säulen-Modells der SEP (WIB-Vorschlag) ............................... 115
10.8 Machbarkeit des WIB-Vorschlags ........................................................................ 116
11 Fazit des zweiten Teils und nächste Schritte ................................................................ 121
Literaturverzeichnis .............................................................................................................. 123
Anhang ................................................................................................................................. 127
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
vii
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Allgemeinbildende Schulen in der Stadt Münster, ausgewählte Schulformen,
2021 .............................................................................................................................. 6
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung und -prognose der Stadt Münster insgesamt, 1980 bis
2030 ............................................................................................................................ 16
Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung und -prognose der Stadt Münster nach Altersgruppe,
2011 bis 2030 ............................................................................................................. 17
Abbildung 4: Allgemeine weiterführende Schulen der Sekundarstufe I in der Stadt Münster,
2021 ............................................................................................................................ 19
Abbildung 5 : Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden
Schulen nach Jahrgangsstufengruppe, 2013 bis 2021 ............................................... 22
Abbildung 6: Entwicklung der Privatschulbesuchsquote an allgemeinbildenden Schulen nach
Jahrgangsstufengruppe, 2013 bis 2021 ..................................................................... 23
Abbildung 7: Entwicklung der kommunalen allgemeinbildenden Schulen nach Schulform, ohne
Grundschulen, 2013 bis 2021 ..................................................................................... 24
Abbildung 8: Entwick lung der Klassenzahl an kommunalen allgemeinen weiterführenden
Schulen nach Jahrgangsstufe, nur Sekundarstufe I, 2013 bis 2021 .......................... 28
Abbildung 9: Entwicklung der Klassenzahl an kommunalen allgemeinen weiterführenden
Schulen nach Schulform, nur Sekundarstufe I, 2013 bis 2021 ................................... 29
Abbildung 10: Entwicklung der Schüler - und Klassenzahl an allgemeinen kommunalen
weiterführenden Schulen nach Schulform, nur Jahrgang 5, 2013 bis 2021 ............... 31
Abbildung 11: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an kommunalen weiterführenden
Schulen nach ausgewählten Schulformen, 2019 bis 2022 ......................................... 32
Abbildung 12: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an kommunalen und privaten
weiterführenden Schulen nach ausgewählten Schulformen, 2019 bis 2022 .............. 34
Abbildung 13: Übergänge auf ausgewählte Schulformen nach Gemeinde der abgebenden
Grundschule, 2013 bis 2021 ....................................................................................... 35
Abbildung 14: Schülerwanderung im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I in
der Stadt Münster aus Sicht der kommunalen Grundschulen, 2021 .......................... 36
Abbildung 15: Distanzen zwischen der abgebenden kommunalen Grundschule und der
aufnehmenden weiterführenden Schule in der Stadt Münster, ausgewählte
Schulformen, 2018 bis 2021 ....................................................................................... 37
Abbildung 16: Übergänge nach Bildungsgangempfehlung der abgebenden Grundschule, 2013
bis 2021 ...................................................................................................................... 39
Abbildung 17: Übergänge nach Sozialindexstufe der abgebenden Grundschule, 2021 ........ 44
Abbildung 18: Anteil der Schüler*innen an weiterführenden Schulen nach ausgewählten
Merkmalen, 2013 bis 2021 ......................................................................................... 45
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
viii
Abbildung 19: Entwicklung der Versetzungen an kommunalen weiterführenden Schulen nach
Versetzungsart, 2013 bis 2021 ................................................................................... 47
Abbildung 20: Entwicklung der Schülerzahl an k ommunalen Hauptschulen nach
Eingangskohorte, 2013 bis 2018 ................................................................................ 48
Abbildung 21: Entwicklung der Versetzungen an kommunalen weiterführenden Schulen nach
Herkunftsschulform, 2013 bis 2021 ............................................................................ 50
Abbildung 22: Entwicklung des Inklusionsanteils an kommunalen und allen allgemei nen
Schulen in der Stadt Münster, 2013 bis 2021 ............................................................. 53
Abbildung 23: Entw icklung der Inklusion an kommunalen Schulen in der Stadt Münster,
ausgewählte sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe, 2013 bis 2021 ............... 54
Abbildung 24: Entwicklung der Inklusion an öffentlichen Schulen, Münster und NRW, nur
sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe LE & ESE, 2013 bis 2021 ................... 54
Abbildung 25: Anteil der Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen an kommunalen
weiterführenden Schulen, 2021 .................................................................................. 57
Abbildung 26: Anteil der Schüler*innen in den verschiedenen Betreuungsangeboten der
Schulen in kommunaler Trägerschaft, ausgewählte Schulformen, 2013 bis 2021 ..... 59
Abbildung 27: Anteil der Schüler*innen nach Ganztagsangebot an öffentlichen allgemeinen
weiterführenden Schulen, ausgewählte Schulformen, Münster und NRW, 2013 bis
2021 ............................................................................................................................ 61
Abbildung 28: Ablaufdiagramm des Verfahrens zur Schülerzahlprognose der Stadt Münster,
Primarstufe ................................................................................................................. 71
Abbildung 29: Bisherige Prognose der Schülerzahl an kommunalen Grundschulen, 2014, 2018
und 2022 ..................................................................................................................... 72
Abbildung 30: Ablaufdiagramm des V erfahrens zur Schülerzahlprognose der Stadt Münster,
Sekundarstufe I und II ................................................................................................. 77
Abbildung 31: Bisherige Prognose der Schülerzahl an kommunalen Schulen der
Sekundarstufe I, 2022 ................................................................................................. 78
Abbildung 32: Prognostizierte Entwicklung der Schülerzahl in der Sekundarstufe I und
Schulraumbestand, 2013 bis 2030 ............................................................................. 96
Abbildung 33: Prognostizierte Entwicklung der Schülerzahl in der Sekundarstufe I und
geplanter Schulraumbestand, 2013 bis 2030 ............................................................. 97
Abbildung 34: Entwicklung der Schülerzahl in der Sekundarstufe I nach Schulform, 2013 bis
2021 .......................................................................................................................... 101
Abbildung 35: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an kommunalen Hauptschulen,
2016 bis 2022 ........................................................................................................... 102
Abbildung 36: Abweichung zwischen Anmeldungen und der Regelkapazität an kommunalen
Realschulen, 2016 bis 2022 ..................................................................................... 103
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
ix
Abbildung 37: Abweichung zwischen Anmeldungen und der Regelkapazität an kommunalen
Gymnasien, 2016 bis 2022 ....................................................................................... 103
Abbildung 38: Anteil der Anmeldungen je Schule an allen Anmeldungen, nur kommunale
allgemeine weiterführende Schulen, 2013 bis 2023 ................................................. 105
Abbildung 39: Übergänge auf kommunale Gymnasien nach Bildungsgangempfehlung der
abgebenden Grundschule, 2013 bis 2021 ................................................................ 105
Abbildung 40: Übergänge auf kommunale Gymnasien nach Sozialindexstufe der abgebenden
Grundschule, 2021 ................................................................................................... 106
Abbildung 41: Übergänge in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nach Schulform
und Herkunftsschule der abgebenden weiterführenden Schule, 2013 bis 2021 ...... 109
Abbildung 42: Anmeldeverfahren in der Stadt Münster, 2023 .............................................. 112
Abbildung 43: Eingangsquoten an weiterführenden Schulen nach Schulform und
Veränderungen im Schulraumbestand, 2014 bis 2021 ............................................. 114
Abbildung 44: Validierung der WIB-Prognosen, Sekundarstufe I ......................................... 127
Abbildung 45: Validierung der WIB-Prognosen, Sekundarstufe II ........................................ 128
Abbildung 46: Prognose der Schülerzahl in der Sekundarstufe I bis 2030, Variante 1 bis 3,
unter Simulation von G9 ........................................................................................... 130
Abbildung 47: Prognose der Schülerzahl in der Sekundarstufe II bis 2030, Variante 1 bis 3,
ohne Berücksichtigung unbesetzter Jahrgangsstufen .............................................. 131
Tabelle 1: Kreisfreie Städte mit Gymnasien und Gesamtschulen in Trägerschaft der Kirchen
und Zahl der Schüler*innen in diesen Schulformen, 2021 .......................................... 18
Tabelle 2: Baumaßnahmen der bisherigen Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I
und II, Stand: September 2022 ................................................................................... 26
Tabelle 3: Zügigkeit an bestehenden kommunalen allgemeinen weiterführenden Schulen nach
Schulform, nur Sekundarstufe I, 2021 ........................................................................ 27
Tabelle 4: Entwicklung der durchschnittlichen Klassengröße an kommunalen allgemeinen
weiterführenden Schulen, nur Sekundarstufe I, 2013 bis 2021 .................................. 29
Tabelle 5: Verteilung der Bildungsgangempfehlungen insgesamt und an Gesamtschulen,
ausgewählte Schuljahre .............................................................................................. 41
Tabelle 6: Sozialindexstufen der kommunalen Schulen, 2021 ............................................... 43
Tabelle 7: Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an
öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Münster, 2013 bis
2021 ............................................................................................................................ 52
Tabelle 8: Vergleich von Förderquoten und Inklusionsanteilen an öffentlichen Schulen,
ausgewählte Kommunen, nur sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe LE & ESE,
2021 ............................................................................................................................ 55
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
x
Tabelle 9: Vergleich von Ganztagsquoten an öffentlichen allgemeinen Schulen der
Sekundarstufe I, ausgewählte Kommunen, 2021 ....................................................... 61
Tabelle 10: Validierung der bisherigen Prognosen, Primarstufe ............................................ 75
Tabelle 11: Beschulungsquoten in den Jahrgängen 5 bis 10, 2013 bis 2021 ........................ 86
Tabelle 12: Bestimmung der Übergangs - und Durchgangsquoten der Sekundarstufe II, 2013
bis 2021 ...................................................................................................................... 88
Tabelle 13: Validierung der WIB-Prognosen, Sekundarstufe I ............................................... 90
Tabelle 14: Validierung der WIB-Prognosen, Sekundarstufe II .............................................. 91
Tabelle 15: Beschulungsquoten in den Jahrgängen 5-10 mit und ohne G9-Simulation, 2013
bis 2021 ...................................................................................................................... 92
Tabelle 16: Prognose der Schülerzahl in der Sekundarstufe I bis 2030, Variante 1 bis 3, unter
Simulation von G9 ...................................................................................................... 94
Tabelle 17: Prognose der Schülerzahl in der Sekundarstufe II bis 2030, Variante 1 bis 3, ohne
Berücksichtigung unbesetzter Jahrgangsstufen ......................................................... 95
Tabelle 18: Monitoring der Schulformen der weiterführenden Schulen, 2018 bis 2021 ......... 99
Tabelle 19: Monitoring der weiterführenden Schulen am Beispiel der Hauptschule Wolbeck,
2013 bis 2021 ........................................................................................................... 100
Tabelle 20: Monitoring der Sekundarstufe II, 2018 bis 2021 ................................................ 109
Abkürzungen und Definitionen
xi
Abkürzungen und Definitionen
Abkürzungen
AO-GS Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule
(Ausbildungsordnung Grundschule)
AO-SF Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und
die Klinikschule
(Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung)
APO-S I Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der
Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I)
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
EF Einführungsphase (1. Jahrgang in der gymnasialen Oberstufe)
ESE Unterstützungsbedarf Emotionale und soziale Entwicklung
FS Förderschule
FS GH Förderschule im Bildungsgang Grund- und Hauptschule
GaFöG Ganztagsförderungsgesetz
GE Gesamtschule
GG sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung
GS Grundschule
GY Gymnasium mit Sekundarstufe I und gymnasialer Oberstufe oder Bildungsgang
Gymnasium
G8 achtjähriges Gymnasium/Abitur nach der 12. Jahrgangsstufe
G9 neunjähriges Gymnasium/Abitur nach der 13. Jahrgangsstufe
HS Hauptschule oder Bildungsgang Hauptschule
HK sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Hören und Kommunikation
i.d.R. in der Regel
inkl. inklusiv(e)
insb. insbesondere
insg. insgesamt
i.V.m. in Verbindung mit
jew. jeweils
JU jahrgangsübergreifend
KFHW Klassenfrequenzhöchstwert
KFMW Klassenfrequenzmindestwert
KFRW Klassenfrequenzrichtwert
KME sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Körperliche und motorische
Abkürzungen und Definitionen
xii
Entwicklung
krfr. kreisfrei
LE sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Lernen
LES Gruppe der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe LE, SQ und ESE
lt. laut
LWK NRW Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
LVR Landschaftsverband Rheinland
LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe
max. maximal
min. minimal
mind. mindestens
MSB Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (ehemals
MSW [Ministerium für Schule und Weiterbildung])
NRW Nordrhein-Westfalen
OGS Offene Ganztagsschule
öff. öffentlich(en)
PISA Programme for International Student Assessment
PRIMUS Schule der Primar- und Sekundarstufe
priv. privat
rd. rund
RS Realschule oder Bildungsgang Realschule
SchulG Schulgesetz NRW
SE sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Sehen
Sek Sekundarschule
Sek. I Sekundarstufe I (in NRW i.d.R. Klasse 5 bis 10)
SEP Schulentwicklungsplan(ung)
SGBI Sozialgesetzbuch
sog. sogenannt(e)
SQ sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Sprache
SUB sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
u.a. unter anderem
vgl. vergleiche
VN Vereinte Nationen
VO Verordnung
VVzAO-GS Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang Grundschule
z.B. zum Beispiel
z.T. zum Teil
Abkürzungen und Definitionen
xiii
Definitionen
Allgemeinbildende Schule: Alle Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft die nicht zu
einem Berufsabschluss führen, inkl. Förderschulen.
Allgemeine Schule: Allgemeinbildende Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft ohne
Förderschulen.
Bildungsgang: Ausbildung, die zu einem bestimmten Abschluss führt. Dazu zählen in der schu-
lischen Bildung die Hauptschule, Realschule und das Gymnasium.
Fachschule: Fachschulen bieten berufliche Weiterbildungen in verschiedenen Fachbereichen
mit unterschiedlichen Fachrichtungen und Schwerpunkten an.
Förderschule: Schulen für Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbe-
darf.
Förderquote: Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der
gesamten Schülerschaft.
Ganztagsangebot: Schulen, die außerhalb der regulären Unterrichtszeiten verschiedene Be-
treuungsangebote für die Schüler*innen haben. Teilnahme ist freiwillig bzw. erst nach
Anmeldung verpflichtend.
Ganztagsschule: Schulen, die i .d.R. für alle Schüler*innen verpflichtende Ganztagsangebote
haben.
Inklusion: Gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädago-
gischem Unterstützungsbedarf an allgemeinen oder berufsbildenden Schulen.
Inklusionsanteil: Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im
Gemeinsamen Lernen an der gesamten Schülerschaft mit sonderpädagogischem Un-
terstützungsbedarf.
Integrationsanteil: Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
(unabhängig des Schwerpunkts) an der gesamten Schülerschaft der jeweiligen Schule
Kolleg: Einrichtung des Zweiten Bildungsweges zum Nachholen schulischer Abschlüsse, an
der Erwachsene in Vollzeitunterricht die Allgemeine Hochschulreife erwerben können.
Kommunale Schule: Schulen in Trägerschaft der Kommune, hier: Stadt Münster
Öffentliche Schule: Schulen in Trägerschaft der öffentlichen Hand (z.B. Bund, Länder, Ge-
meinden, Gemeindeverbände).
Private Schule: Schulen in freier Trägerschaft (z.B. kirchliche Organisationen, Sozialwerke,
Vereine).
Abkürzungen und Definitionen
xiv
Schuljahr: Zeitraum zwischen den Sommerferien zweier Jahre, z.B. Schuljahr 201 3/14. Das
Schuljahr 2013/14 kann mit 2013 abgekürzt werden.
Schulform: Bezeichnung einer Schule und aller innerhalb dieser Schule angebotenen Bil-
dungsgänge, z.B. Gymnasium, Gesamtschule.
Weiterbildungskolleg: Weiterbildungskolleg bezeichnet allgemeinbildende Schulen des zwei-
ten Bildungswegs. Er umfasst die Bildungsgänge Abendrealschule, Abendgymnasium
und Kolleg. Es können dort alle allgemeinbildenden Abschlüsse des Sekundarbereichs
I und II erworben werden.
Erster Teil
Hintergrund und Bestandsaufnahme
1. Einleitung
1
1 Einleitung
1.1 Motivation
Das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster schreibt seine Schulentwicklungs-
planung (SEP) regelmäßig fort und setzt die in einem Rahmenkonzept formulierten politischen
Leitlinien um bzw. prüft deren Umsetzung. Dies umfasst Einzelmaßnahmen, wie die Errich-
tung/Schließung einzelner Schulstandorte aber auch übergeordnete Konzepte, wie die Ent-
wicklung einer inklusiven Schullandschaft seit 2014. Im Jahr 2015 bekam der quantitative Aus-
bau des Schulsystems besondere Bedeutung, der primär auf die Erhöhung von Zügigkeiten
zielte. Ab 2017 konzentrierte sich die SEP auf den Bereich der Grundschulen. Die Festlegung
eines Musterraumprogramms , die Durchführung von Machbarkeitsstudien sowie die Ermitt-
lung weitere Bedarfe, die auch die Themenfelder Inklusion und Ganztag beinhalteten, führten
zu umfangreichen Errichtungsbeschlüssen im Primarbereich. Folgerichtig rücken seit dem nun
Bedarfe in der Sekundarstufe I und II in den Fokus der SEP. Mit dem Vorliegen der kleinräu-
migen Bevölkerungsprognose 2019 bis 2030 hat der Rat der Stadt Münster die Durchführung
eines Schulentwicklungsplans für die Sekundarstufe beschlossen und vor diesem Hintergrund
das WIB – Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung mit einer externen Beglei-
tung beauftragt (vgl. V/0384/2021).
1.2 Ziel und Vorgehensweise
Das Ziel der externen Begleitung und diese s Berichts ist die Identifikation von Optimierungs-
bedarfen in der SEP der weiterführenden Schulen der Stadt Münster. Hierbei liegt der Fokus
lt. Ratsbeschluss auf dem Sekundarbereich des ersten Bildungswegs ; entsprechende Analy-
sen und Aussagen für den Primarbereich, berufsbildende Schulen sowie Förderschulen erfol-
gen nicht. Die quantitativen Analysen erfolgen auf Basis einer umfassenden Bestandsauf-
nahme der Schullandschaft in ihrer Entwicklung über die letzten neun bzw. zehn Schuljahre
(2013/14 bis 2021/22 bzw. 2022/23). Besonderes Augenmerk wird auf die Aufnahmekapazität
der Schulen und Schulplatzbedarfe, Perspektiven einzelner Schulformen sowie die Analyse
der Entwicklung des Ganztags und der Inklusion gelegt. Auch die bisherige und zukünftige
demografische Entwicklung und das elterliche Schulwahlverhalten werden berücksichtigt. Auf-
grund der zentralen Bedeutung der Schülerzahlprognose für die Schulentwicklungsplanung
wird insb. das derzeit genutzte Prognoseverfahren analysiert und diskutiert. Darauf aufbauend
sollen auch Vorschläge für Verbesserungen bzw. Optimierungen der SEP für die weiterfüh-
renden Schulen der Stadt Münster erarbeitet werden.
Zu diesen Zwecken wurden verschiedene Unterlagen, Tabellen und Datensätze zur
Verfügung gestellt. Diese umfassen alle relevanten Informationen, auf denen sich das derzei-
tige Prognoseverfahren stützt, amtliche Schulstatistiken, Daten zum Anmeldeverfahren beim
1. Einleitung
2
Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe sowie die Gesamtliste der Schulbaumaßnahmen
mit Vorlagen, Beschlüssen und perspektivischen Maßnahmen. Auch weitere Dokumente wur-
den zur Verfügung gestellt, wie z.B. Baulandprogramme, Bevölkerungsprognosen und Be-
schlussvorlagen, die vergangene Entwicklungen und die perspektivische Ausrichtung der
Stadt Münster und ihrer SEP beinhalten.
Der vorliegende Bericht ist in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und Weiterbil-
dung der Stadt Münster entstanden. Darüber hinaus begleitete ein schulamtsübergreifender
Arbeitskreis aus schulpolitischen Sprechern der Fraktionen, Vertretern der Bezirksregierung
sowie die Stadtdirektion den Entstehungsprozess, mit dem Zwischenergebnisse regelmäßig
diskutiert und erarbeitet wurden. Sämtliche Interpretationen, Schlussfolgerungen und ausge-
sprochenen Empfehlungen stammen von den Autorinnen und Autoren.
1.3 Gliederung des Berichts
Der Bericht ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil erfolgt eine generelle Bestandaufnahme
der Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung (SEP) in der Stadt Münster . Hierzu
wird in Kapitel 2 zunächst der Status quo der Schullandschaft mit ihren unterschiedlichen
Schulträgern, -formen und -standorten beschrieben. Nachfolgend werden in Kapitel 3 die ge-
setzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen erläutert, innerhalb derer die SEP zu betrei-
ben ist. Hierbei werden schulgesetzliche Regelungen des Landes NRW und seine relevanten
Änderungen sowie das Ganztagsförderungsgesetz mit seinen möglichen Folgen für die wei-
terführenden Schulen beschrieben. Als weitere Rahmenbedingungen der SEP in Münster wer-
den neu zugewanderte Schüler*innen, die Bevölkerungsentwicklung und -prognose sowie die
Bedeutung der bischöflichen und anderen privaten weiterführenden Schulen beschrieben. Die
vergangene und aktuelle Entwicklung der Bildungslandschaft in ihrer Schülerzahl
1, Anzahl von
Schulen, Zügigkeit und Klassengröße wird in Kapitel 4 beschrieben. Hier wird die Schülerzah-
lentwicklung auch nach ausgewählten Merkmalen beschrieben. Ziel ist es, Entwicklungen bes-
ser zu verstehen und Perspektiven von Schulformen besser identifizieren zu können. Diese
Analysen umfassen u.a. das Anwahlverhalten der Familien beim Übergang in die 5. Jahr-
gangsstufe, das Anmeldeverfahren, die regionale Schulplatzversorgung, die damit einherge-
hende Schülerwanderung zwischen den Stadtbezirken der Stadt Münster sowie Übergänge
nach Bildungsgangempfehlung und soziodemografischen Merkmalen der Schüler*innen. Dar-
über hinaus werden Klassenwiederholungen und Querversetzungen untersucht. Den Ab-
schluss des ersten Teils bilden Analysen zur Entwicklung des Ganztags (Kapitel 5) und der
1 Der Begriff ‚Schülerzahl‘ wird als feststehender Begriff einer statistischen Kennzahl verstanden und ist nicht zu
verstehen als Schüler*innen-Gruppe. Der Begriff wird daher im vorliegenden Text nicht gendersensibel ver-
wendet. Dies gilt im Weiteren auch für andere statistische Kennzahlen, die auf ‚Zahl‘ enden.
1. Einleitung
3
Inklusion (Kapitel 6) sowohl in der Stadt Münster als auch im Vergleich zu NRW oder ausge-
wählten Kommunen NRWs. Der erste Teil schließt in Kapitel 7 mit einem kurzen Zwischenfazit.
Der zweite Teil des Berichts befasst sich mit dem Prognoseverfahren. Hierzu wird in
einem ersten Schritt das derzeit angewendete Verfahren zur Prognose der Schülerzahl be-
schrieben und diskutiert (Kapitel 9). Obwohl der Bericht grundsätzlich den Sekundarschulbe-
reich analysiert, wird hier aufgrund der Datenlage und ihrer Bedeutung für die Prognose im
Sekundarschulbereich auch die Primarstufe berücksichtigt. Mit dem Drei -Säulen-Modell der
SEP schlägt das WIB in Kapitel 10 eine alternative Vorgehensweise in der Schulentwicklungs-
planung vor, die sich auf die Säulen Prognose, Monitoring und Steuerung stützt. Hierzu wird
zunächst das alternative Prognoseverfahren erläutert, validiert und Anpassungen des Instru-
ments diskutiert. Anschließend wird das Monitoring beispielhaft vorgestellt und in diesem Zuge
die Schulraumkapazität vor und nach Umsetzung der durch den Schulträger Münster be-
schlossenen und geplanten Maßnahmen dargestellt. Daraus folgen auch Einschätzungen zu
den Perspektiven einzelner Schulformen, die bspw. anhand der Schülerzahl, Auslastung, Klas-
sengröße und dem elterlichen Anwahlverhalten im Übergang von der Primar- in die Sekundar-
stufe beurteilt werden können. Im Monitoring stehen schulformbezogene und einzelschulische
Betrachtungen im Fokus. Ergänzend werden weitere Steuerungsmaßnahmen benannt, diese
betreffen das aktuelle Anmeldeverfahren und die Rolle der privaten, insb. bischöflichen Schul-
träger. Die Vorteile des WIB-Ansatzes und seine Umsetzung werden zum Ende des Kapitels
diskutiert. Kapitel 11 schließt den zweiten Teil mit einem kurzen Fazit.
2. Die Schullandschaft der Stadt Münster
5
2 Die Schullandschaft der Stadt Münster
Die Stadt Münster ist Schulträger von insgesamt 81 Schulen (Stand: Schuljahr 2021/22). Mehr
als die Hälfte davon (45) sind Grundschulen. In der Sekundarstufe ist die Stadt Münster Schul-
träger von vier Hauptschulen, sechs Realschulen, zwei Gesamtschulen, elf Gymnasien, einer
PRIMUS-Schule2 und einer auslaufenden Sekundarschule. Sechs Schulen fallen in den be-
rufsbildenden Bereich. Der kommunale Schulträger ist auch für ein Weiterbildungskolleg und
für die ‚Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten‘ ver-
antwortlich. Darüber hinaus sind noch zwei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
(LE) und Sprache (SQ, in der Primarstufe) und eine Kliniks chule in Trägersc haft der Stadt
Münster. Ergänzt wird das Schulangebot durch die Kompass -Schule. Hierbei handelt es sich
nicht um eine anwählbare Schule, sondern um einen sog. schulischen Lernort, an dem aus-
schließlich Schüler*innen mit „besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonderpäda-
gogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung“
(§ 132 (3) SchulG) temporär pädagogisch begleitet werden. Dabei bleiben die Kinder und Ju-
gendlichen formell in ihrer allgemeinbildenden Schule gemeldet und werden somit auch in der
Schulstatistik über die allgemeinbildende Schule erfasst.
Darüber hinaus gibt es in Münster Förderschulen in öffentlicher aber nicht in kommu-
naler Trägerschaft. Hierbei handelt es sich um vier in Münster Nord verortete Förderschulen
des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) die die Förderschwerpunkte Hören und
Kommunikation (HK), Körperliche und motorische Entwicklung (KME), Sehen (SE) und Spra-
che (SQ, in der Sek . I) bedienen. Auch das Berufskolleg der Landwirtschaftskammer in Trä-
gerschaft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) ist eine öffentliche
Fachschule.
Eine, auch quantitative, Besonderheit der Münsteraner Schullandschaft stellen allge-
meine weiterführende Schulen privater Schulträger dar. Insgesamt drei bischöfliche Gymna-
sien und zwei Gesamtschulen (eine bischöflich, eine privat) bieten Schulplätze in der Sek. I
und II an. Sie beschulen zusammen zum Schuljahr 2021/22 rd. 30% der Schüler*innen dieser
Schulformen und sind somit zentraler Bestandteil der Bildungslandschaft in Münster. Abbil-
dung 1 zeigt eine Karte der Stadt Münster mit ihren Stadtbezirken, statistischen Bezirken und
den Standorten der allgemeinbildenden Schulen.
2 Der Schulversuch PRIMUS-Schule startete 2014/15 und umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 10 in einer Schul-
form. Ziel ist es, Schüler*innen länger zusammen zu unterrichten.
2. Die Schullandschaft der Stadt Münster
6
Abbildung 1: Allgemeinbildende Schulen in der Stadt Münster , ausgewählte Schulformen,
2021
Quellen: Stadt Münster, OpenStreetMap, Open.NRW, Amtliche Schulstatistik 2021/22; z.T. eigene Georeferenzie-
rung, eigene Darstellung.
Hinweise: Ohne Berufs- und Weiterbildungskollegs, ohne Berufsfachschule; mit auslaufenden Schulen; ohne Au-
ßenstellen; Bev. 6 b.u. 16 Jahre an Gesamtbev. = Anteil der Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 16 Jahren an
der Gesamtbevölkerung.
Zuständig für die Schule n in der Trägerschaft der Stadt Münster ist das Amt für Schule und
Weiterbildung, dessen Aufgabe u.a. die Errichtung, Unterhaltung und Ausstattung von Schulen
ist. Dies schließt auch die Schulentwicklungsplanung ein. Als Schulträger ist die Stadt Münster
nach § 80 SchulG (Schulgesetz NRW) verpflichtet, eine Schulentwicklungsplanung für ihr Ge-
biet zu betreiben. Eine Pflicht zu Erstellung eines Schulentwicklungsplans, dessen regelmä-
ßige Fortschreibung oder einer turnusmäßigen Aktualisierung besteht lt. SchulG nicht. Aller-
dings ist die SEP anlassbezogen darzulegen, wenn die Genehmigung der oberen Schulauf-
sichtsbehörde zur Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen bzw. Mehrklassenbil-
dung erforderlich ist (vgl. § 80 (6) i.V.m. § 81 SchulG).
In dem vorliegenden Bericht wird eine Überarbeitung und Weiterentwicklung der be-
stehenden SEP der weiterführenden Schulen diskutiert, die im Rahmen der externen Beglei-
tung durch das WIB in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und Weiterbildung – Abteilung
Schulentwicklungsplanung – und unter Einbezug einer Arbeitsgruppe „Schulentwicklungspla-
nung“, die sich aus den schulpolitischen Sprecher innen und Sprechern sowie Vertretungen
der Schulaufsicht (vgl. V/0384/2021/1) zusammensetzt, erarbeitet wurde. Die berufsbildenden
2. Die Schullandschaft der Stadt Münster
7
Schulen, das Weiterbildungskolleg , die Berufsfachschule , die Förderschulen und die Klinik-
schule sowie die Grundschulen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Weiterführende Schu-
len, die nicht in Trägerschaft der Stadt Münster sind, sind zwar ebenfalls nicht Gegenstand der
Schulentwicklungsplanung, müssen aber in der Bedarfsplanung berücksichtigt werden (vgl.
Kapitel 4). Förderschulen und Grundschulen werden nur in Kapitel 5 (Inklusion) berücksichtigt.
Alle nachfolgenden Aussagen beziehen sich demnach ausschließlich auf allgemeine (weiter-
führende) Schulen des ersten Bildungswegs.
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
9
3 Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht
des Schulträgers
Gesetzliche Vorgaben, soziodemografische Entwicklungen und dabei insb. Zuwanderung
durch Fluchtbewegungen, Besonderheiten der regionalen Schullandschaft und zunehmende
Ganztagsbeschulung beeinflussen und verändern die Rahmenbedingungen und Anforderun-
gen an die kommunale Schulentwicklungsplanung. Im Folgenden werden die aktuellen Ent-
wicklungen beschrieben und in ihren Konsequenzen für die SEP eingeordnet.
3.1 Gesetzliche Regelungen
Die im Folgenden beschriebenen bundeseinheitlichen gesetzliche Vorgaben und bestehenden
oder neuen gesetzlichen Regelungen des Landes NRW sind für die Schulentwicklungsplanung
relevant und verlangen zum Teil umfassende Anpassungen einer passgenauen, jahrgangs -,
schulform-, und/oder schulstandortbezogenen SEP für die weiterführenden Schulen.
Schulgesetzliche Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Nach § 78 (4) SchulG sind Schulträger „für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der
Schulen verantwortlich. Sie sind verpflichtet, Schulen oder Bildungsgänge des Berufskollegs
zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Min-
destgröße (§ 82) gewährleistet ist“ . Wählbare Bildungsgänge nach der Primarstufe sind der
Hauptschul-, Realschul-, und der gymnasiale Bildungsgang, wobei diese in unterschiedlichen
Schulformen bildungsgangbezogen oder -übergreifend und/oder in unterschiedlicher Dauer
angeboten werden. Bildungsgangbezogene Schulformen sind in NRW nach §§ 12-17a SchulG
die Hauptschule und die Realschule, welche die Jahrgänge 5 bis 10 umfassen. Auch Gymna-
sien sind bildungsgangbezogen und umfassen in der Sek. I im sog. achtjährigen Bildungsgang
(G8) die Jahrgänge 5 bis 9 und im neunjährigen Bildungsgang (G9) die Jahrgänge 5 bis 10.
Darüber hinaus unterhält Münster Gesamtschulen, die PRIMUS-Schule und die Sekundar-
schule.3 In Gesamtschulen und in der PRIMUS-Schule wird ohne Zuordnung zu Bildungsgän-
gen unterrichtet, in Sekundarschulen hingegen kann differenziert werden. An allen Schulfor-
men der Sek. I können die Schül er*innen mindestens einen der folgenden drei Abschlüsse
erwerben: a) erster Schulabschluss nach Klasse 9 (Hauptschulabschluss), b) erweiterter erster
Schulabschluss nach Klasse 10 (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und c) mittlerer Schul-
abschluss (Fachoberschulreife) ggf. mit der Qualifikation zum Besuch der Einführungsphase
der gymnasialen Oberstufe.
3 Der ehemalige Schulversuch ‚Gemeinschaftsschule‘ wurde in die Sekundarschule (sofern nur die Sek. I exis-
tierte) und in die Gesamtschule überführt.
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
10
Beim Übergang von der Primarstufe in die Sek . I haben Eltern in NRW das alleinige
Wahlrecht bezüglich des Bildungsgangs. Zwar erfolgt für jedes Kind nach § 8 (2) der AO-GS
(Ausbildungsordnung Grundschule) eine Beratung durch die Klassenleitung der abgebenden
Schule (i.d.R. also die Grundschule), jedoch ist letztendlich der Elternwille entscheidend4. Über
die endgültige Vergabe der Schulplätze entscheiden dann die Schulleitungen der weiterfüh-
renden Schulen innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens (vgl. § 46 SchulG). Ein
Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht dabei nicht. Gleichwohl finden nach
§ 1 (2) APO-S I (Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekun-
darstufe I) i.V.m. § 46 SchulG Vorrangs -Regelungen bei Härtefällen Anwendung, sofern die
Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.
Ortsfremde Schüler*innen können ebenfalls in weiterführende Schulen des Schulträ-
gers Münster übergehen. Jedoch gelten die Vorrangs-Regelungen dann nicht im selben Maße,
sofern die Kinder keine Schule der gewünschten Schulform auch in Ihrer Gemeinde besuchen
können (vgl. ebenda Satz 5)
An den Übergang in die weiterführende Schule schließt die Erprobungsstufe in den
Jahrgangsstufen 5 und 6 an. „Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonfe-
renz, ob die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortset-
zen kann. Nach jedem Schulhalbjahr in der Erprobungsstufe befindet sie außerdem darüber,
ob sie den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Hauptschule einen Wechsel
ihres Kindes zur Realschule oder zum Gymnasium und den Eltern leistungsstarker Schülerin-
nen und Schüler der Realschule einen Wechsel ihres Kindes zum Gymnasium empfiehlt“
(§ 13 (3) SchulG). Dabei können nicht versetzte Schüler*innen des Gymnasiums oder der Re-
alschule die 6. Jahrgangsstufe der besuchten Schulform wiederholen, wenn dadurch die
Höchstdauer des Verbleibs in der Erprobungsstufe (max. drei Jahre) nicht überschritten wird
und wenn angenommen werden kann, dass danach die Versetzung erreicht werden kann.
Andernfalls werden die Schüler*innen in die Jahrgangsstufe 7 der Real - bzw. Hauptschule
querversetzt (vgl. § 12 (3) APO-S I). Die Schulformen PRIMUS-Schule, Sekundarschule und
Gesamtschule haben keine Erprobungsstufe und die Versetzung bis einschließlich Jahrgangs-
stufe 9 ist obligatorisch.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass der Schulträger Schulen der drei Bildungsgän-
gen in der Sek. I vorhalten muss und sowohl bildungsgangbezogene als auch -übergreifende
Angebote vorhalten kann. Dabei ist das Elternwahlrecht bezüglich des Bildungsgangs in der
Sek. I, die Quer- oder Nichtversetzung sowie ggf. die Zahl der ortsfremden Schüler*innen bei
der SEP zu berücksichtigen. Für die zukünftige Bereitstellung eines bedarfsgerechten und
wohnortnahen Schulangebots müssen somit Annahmen über die künftige Entwicklung dieser
4 Stimmt die (eingeschränkte) Bildungsgangempfehlung nicht mit der gewählten Schulform der weiterführenden
Schule überein, greift § 1 (3) b APO-S I und Eltern müssen an einem Beratungsgespräch der gewählten wei-
terführenden Schule teilnehmen.
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
11
Faktoren getroffen oder aus vergangenen Rechengrößen abgeleitet werden. Da diese Fakto-
ren aber erheblichen Schwankungen im Zeitverlauf unterliegen und auch regional sehr hete-
rogen sein können, stellt dies eine Herausforderung für die Planung eines bedarfsgerechten
Angebots an Schulplätzen dar.
Neben den vorher genannten, zum Teil seit Jahren geltenden schulgesetzlichen Best-
immungen, müssen auch vergangene relevante Änderungen im Rahmen der SEP berücksich-
tigt werden. So ist z.B. das Land NRW , wie viele andere Bundesländer auch, generell zum
Abitur nach neun Jahren (G9) zurückgekehrt. Auch in der Stadt Münster haben sich alle Schul-
konferenzen der Gymnasien für die Rückkehr zu G9 ausgesprochen und alle ehemals im G8-
System geführten Gymnasien erwarten ab dem Schuljahr 2023/24 nun wieder einen 10. Jahr-
gang in der Sek. I. Die Umstellung von G8 auf G9 erhöht den Raumbedarf an Gymnasien ,
wenn im Zusammenhang mit anderen Effekten (Bevölkerungswachstum, Inklusion, Integration
von Geflüchteten, Ganztagsausbau, etc.) der durch G8 freigewordene Raumbestand in der
Vergangenheit umgewidmet wurde und nun nicht mehr für einen ‚ zusätzlichen‘ Jahrgang ver-
fügbar ist (vgl. Schneider et al., 2018). Der gestiegene bzw. veränderte Raumbedarf in Folge
dieser schulgesetzlichen Änderung musste somit in der Schulentwicklungsplanung entspre-
chend Berücksichtigung finden. Zudem könnte die Rückkehr zu G9 die Gym nasien im Ver-
gleich zu den Gesamtschulen wieder attraktiver werden lassen und zur höheren Anmeldezah-
len an Gymnasien führen.
Neben der Rückkehr zu G9 ist die schulische Inklusion – d.h. das Gemeinsame Lernen
von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
(SUB) an allgemeinen Schulen – eine Reform, die in den letzten Jahren zu weitreichenden
Veränderungen in der Struktur der Bildungslandschaft geführt hat (vgl. dazu auch Kapitel 5).
Den gesetzlichen Rahmen für die Inklusion in der SEP bilden die Behindertenrechtskonvention
der Vereinten Nationen (VN -BRK), das SchulG sowie die AO-SF (Verordnung über die son-
derpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule). Mit dem 9. Schulrecht-
sänderungsgesetz wurde die Umsetzung inklusiver Beschulung 2013 in das Schul G aufge-
nommen und ist für das Land NRW und seine Kommunen seither rechtlich bindend. Die Aus-
wirkungen der Reform auf die Schulen in Münster waren und sind nach wie vor weitreichend.
Im Schuljahr 2013/14 wurde bereits an 19 von 29 kommunalen allgemeinen weiterfüh-
renden Schulen inklusiv unterrichtet. Zum Schuljahr 2021/22 nahmen 22 von 25 Schulen am
Gemeinsamen Lernen teil, was einem Anteil von 88% entspricht. D.h. Schüler*innen mit son-
derpädagogischem Unterstützungsbedarf besuchen zunehmend eine allgemeine Schule. Dar-
über hinaus ist die Zahl der kommunalen Förderschulen von sieben zum Schuljahr 2013/14
auf nun drei (inkl. der Klinikschule) gesunken. Hierdurch entsteht an allgemeinen Schulen auch
in Zukunft zusätzlicher und ggf. spezifischer Raumbedarf für Schüler *innen mit sonderpäda-
gogischem Unterstützungsbedarf.
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
12
Ganztagsförderungsgesetz und mögliche Effekte auf die Sekundarstufe I
Um die Teilhabechancen und die individuelle Förderung der Kinder im Grundschulalter zu er-
höhen und um Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, wurde im
Jahr 2021 das GaFöG (Ganztagsförderungsgesetz) auf Bundesebene verabschiedet und trat
am 11. Oktober 2021 in Kraft. Beginnend mit dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder in der
Primarstufe damit einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz von mind .
acht Std. am Tag. Auch wenn sich das GaFöG nur auf die Primarstufe bezieht, ist eine per-
spektivische Erweiterung des Ganztagsangebots an den weiterführenden Schulen durch die
Schulträger bereits jetzt vorzubereiten. Man kann davon ausgehen, dass Familien, die im Pri-
marbereich eine Ganztagsangebot in Anspruch genommen haben bzw. nehmen werden, dies
wahrscheinlich auch im Sekundarbereich tun – zumindest solange ihre Kinder die unteren
Jahrgangsstufen besuchen. Im Interesse der Kinder arbeiten daher bereits jetzt zahlreiche
Schulen Münsters, die Jugendhilfe und Sport und Kultur gemeinsam an einer flexiblen Mi-
schung aus verpflichtenden und optionalen Aktivitäten, um das Ganztagsprogramm der Sek. I
auszugestalten.
In NRW existieren unterschiedliche Formen des Ganztags, bspw. der gebundene
Ganztag, der offenen Ganztag und die Übermittagsbetreuung sowie anverwandte Konzepte,
welche sich maßgeblich in der praktischen und pädagogischen Ausgestaltung unterscheiden.
Im gebundenen Ganztag nehmen alle Schüler*innen einer Schule an mindestens drei Tagen
in der Woche am Ganztagsangebot verpflichtend teil. Schließt man den Unterricht mit ein, so
muss an den jeweiligen Tagen ein Zeitrahmen von mindestens sieben Zeitstunden abgedeckt
werden. Dies entspricht i.d.R. dem Zeitraum von 8 bis 15 Uhr (vgl. BASS 12-63 Nr. 5). Auch
gibt es an kommunalen Haupt- und Förderschulen die Option Schüler*innen an einem weiteren
Tag ganztägig betreuen zu lassen, dann wird vom ‚erweiterten gebundenen Ganztag‘ (vgl.
ebenda) gesprochen. Außerdem bieten viele Hauptschulen außerunterrichtliche Aktivitäten im
Rahmen der Übermittagsbetreuungen an. Die Teilnahme an den Programmen ist grundsätz-
lich optional und eine regelmäßige Teilnahme ist nicht erforderlich (vgl. BASS 12-63 Nr. 2).
Aktuell fokussiert die Stadt Münster den Ausbau des Ganztagsangebots an weiterfüh-
renden Schulen, wobei die verschiedenen Angebote je nach Schulform unterschiedlich nach-
gefragt werden (vgl. dazu auch Kapitel 6). Ein städtisches Ganztagskonzept und demnach
definierte Qualitätskriterien, wie sie im Primarbereich beim offenen Ganztag Anwendung fin-
den, liegen für den Sekundarbereich somit noch nicht vor. Allerdings wurden bspw. im Frühjahr
2023 bereits qualitative, leitfadengestützte Interviews durch das Amt für Schule und Weiterbil-
dung mit der Schulvertretung, Eltern und der Vertretung der Schüler*innen zum Thema Ganz-
tag geführt, um die Erwartungen an den Schulträger bzw. das Jugendamt zu erfassen und die
Bedarfe der Schulen zu erschließen . Darauf aufbauend soll ein Konzept für den Ganztag an
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
13
weiterführenden Schulen erstellt werden. In den Interviews wurden Schulleitungen der Sekun-
darstufe u.a. gefragt, wo sie das Thema Ganztag derzeit und zukünftig sehen, z.B. ob Ange-
bots- bzw. Nachfrageschwerpunkte antizipiert werden (künstlerisch/musisch, naturwissen-
schaftlich, im Sportberei ch, in der Lernunterstützung), welche Erfahrungen bereits gemacht
wurden und welche Qualitätskriterien ihrer Meinung nach zu einem guten Ganztag beitragen.
Neben der Möglichkeit, hier Ideen zu äußern wurde auch nach konkreten Wegen zur Zieler-
reichung gefragt. Insb., wie Mitarbeitende im Bildungsbüro bzw. im Amt für Schule und Wei-
terbildung dabei helfen können, die angestrebten Ziele umzusetzen ( vgl. Gesprächsleitfaden,
Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, 2023). Damit reagiert die Kommune plane-
risch bereits heute auf die Tatsache, dass , im Zuge der Umsetzung des GaFöG, Familien,
wahrscheinlich auch im Sekundarbereich einen Ganztagsplatz nachfragen werden. Die Ver-
mutung beruht auch auf der Tatsache, dass die Anzahl der Schüler*innen, die ein Betreuungs-
angebot in der Primarstufe in Anspruch genommen hat, im betrachteten Zeitraum deutlich ge-
stiegen ist. Einer ggf. davon ausgehenden rollierenden Nachfrage möchte die Stadt Münster
auch im Sekundarbereich gerecht werden.
Insgesamt verändert der intensive Ausbau der Beschulung hin zu einem verlässlichen
und ganztägigen Angebot aufgrund der zusätzlichen Raumbedarfe ggf. die Aufnahmekapazi-
tät von Schulen. Die rechtliche Grundlage der Qualitätsstandards der Ganztags - und Betreu-
ungsangebote wird hierbei durch den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbil-
dung vom 16.02.2018 gestellt (vgl. Erlass 12-63 Nr. 2 „Gebundene und offene Ganztagsschu-
len sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Se-
kundarstufe I“). Dem geplanten Ausbau und der Setzung von Qualitätsstandard steht die Fi-
nanzierung gegenüber. Denn während in der Primarstufe durch das GaFöG und die Elternbei-
träge Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, gibt es in den weiterführenden Schulen bspw.
bislang noch keine Elternbeiträge. Es wird also in den nächsten Schritten nötig sein, grundle-
gende Fragen (zu Qualität, Flexibilität, Finanzierung, Räumlichkeiten, Fachkräfte, etc.) zu klä-
ren, um im Rahmen der schulorganisatorischen Maßnahmen und der Steuerung der Schüler-
ströme angemessen reagieren zu können.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Stadt Münster vorausschauend den
Ganztag in der Sekundarstufe entwickeln möchte und sich derzeit in der Phase der aktuellen
und zukünftigen Bedarfsermittlung befindet. Konkrete Standortanalysen im sozialen Umfeld
und Ausbaustrategien würden folgen. Als Grundlage, um auf kurzfristige Engpässe reagieren
zu können, die ggf. vor Ausarbeitung der Ausbaustrategie auftreten könnten, hat die Stadt
Münster bereits ein Musterraumprogramm erarbeitet, dass als Arbeitsgrundlage dient. Hierbei
handelt es sich um Sollwerte, die bei einer hypothetischen Errichtung eines Neubaus mit inte-
griertem Ganztag in der Sekundarstufe als Raumgröße bereitstehen sollten. So sollte bspw.
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
14
der Essplatz eines Kindes mindestens 1,7m² aufweisen und eine Schulhofgröße von mindes-
tens 5m² pro Kind gewährleistet sein (vgl. Stadt Münster , Musterraumprogramm, 2017). Pau-
schal werden andere Flächen in der Sek. I mit 4,4 bis 5,4m² je Schüler*in veranschlagt. Dabei
orientiert sich die Stadt Münster z.B. an der Vorlage von ‚GanzTag NRW‘. Bei der Wertermitt-
lung wurden grundsätzlich unterschiedliche Musterraumprogramme und Empfehlungen sowie
Beispiele aus anderen Kommunen – bspw. der Städte Düsseldorf und Köln – berücksichtigt.
Auch wenn noch keine qualitativen Kriterien für die Räume in Ganztagsschulen definiert wur-
den, ist davon auszugehen, dass sich die Stadt Münster auch hier an den bestehenden Emp-
fehlungen orientieren kann und bspw. offene, freie Räume schafft „die Bezüge zu Themen und
Zielen ermöglichen, in denen gearbeitet, gespielt, probiert, kommuniziert, musiziert, entspannt
oder gegessen wird“ (vgl. GanzTag NRW, 2007, S. 19).
3.2 Neuzugewanderte Schüler*innen
Migration nach Deutschland und in das deutsche Bildungssystem ist keine neue Entwicklung.
In den vergangenen Jahren kamen jedoch im Zuge der Fluchtbewegung ab 2015 vermehrt
Kinder und Jugendliche nach Deutschland, die der Schulpflicht unterliegen und oft über keine
oder nur wenig deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Zuletzt führte der russische Angriffskrieg
gegen die Ukraine ab 2022 zu ähnlichen Fluchtbewegungen nach Westeuropa. Dies hat un-
mittelbare Folgen für die Nachfrage nach Schulplätzen, auch in der Stadt Münster.
Die räumlichen und personellen Kapazitäten in öffentlichen allgemeinbildenden Schu-
len müssen, insb. bei einer plötzlich gestiegenen Nachfrage, wie 2015 oder 2022, zeitnah und
umfassend angepasst werden, um die Aufnahme neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher
an Schulen sicherzustellen. Bereits im Jahr 2015 hat die Bezirksregierung Münster, Abteilung
4: Schule, Kultur und Sport das „Rahmenkonzept zur schulischen Integrati on von neu zuge-
wanderten Schülerinnen und Schülern“ implementiert ( vgl. Bezirksregierung Münster, 2019).
Es richtet sich an die handelnden Personen der Schulaufsicht, der Schulämter und Schullei-
tungen und berücksichtigt die Rolle und Verantwortlichkeit der Schulträger (vgl. S. 2 ebenda).
Hier finden sich Regelungen zur Erstförderung von Zugewanderten in Vorbereitungsklassen
oder Regelklassen sowie zum Wechsel aus der Erstförderung zur Anschlussförderung in Bil-
dungsgängen der Primarstufe und der Sek. I. Ziel ist, die zugewanderten Kinder und Jugend-
lichen möglichst schnell in die Regelklassen zu integrieren. Neben der Bildung von Vorberei-
tungsklassen bietet die Stadt Münster den neu zugewanderten Kindern weitere Möglichkeiten,
um sich schneller in das deutsche Bildungssystem zu integrieren. Hervorzuheben, neben vie-
len Projekten im Bereich Sprachförderung wie der Förderung von Deutsch als Zweitsprache
oder herkunftssprachlichem Unterricht, sind vor allem die sog. Fallscouts und die Bildungsbe-
ratung. Die Fallscouts unterstützen die Familien der zugewanderten Kinder an den Grund- und
weiterführenden Schulen und auch Zuhause. Unter anderem helfen sie bei der Orientierung
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
15
im deutschen Bildungssystem , indem sie Eltern beraten und begleiten und Lehrkräfte bei
neuen Konzepten und interkulturellen Arbeiten unterstützen (vgl. Stadt Münster , 2022a). Die
Fallscouts verstehen sich als ergänzendes Angebot der Sozial - und Bildungsarbeit. Die Bil-
dungsberatung ist ebenfalls ein Angebot des Amtes für Schule und Weiterbildung und ist in
nahezu allen Sprachen möglich. Ziel der Bildungsberatung ist, Hilfe bei der Orientierung in der
Münsteraner Schullandschaft zu bieten. Dazu zählen Informationen zu den einzelnen Schul-
formen und Schulen sowie zu den möglichen Schulabschlüssen, wobei bei der Beratung auch
auf individuelle Bildungswünsche eingegangen wird (vgl. Stadt Münster, 2021a).
Trotz dieses vielfältigen Angebots stellt der Zuzug von Geflüchteten und allgemein Zu-
gewanderten, deren Kinder unter die deutsche Schulpflicht fallen, eine große Herausforderung
für die aufnehmenden Systeme dar. Zum einen müssen Schüler*innen aus den ehemal igen
Vorbereitungsklassen in das reguläre Schulsystem integriert werden und zum anderen ist nicht
absehbar, dass Schulen in naher Zukunft komplett auf Vorbereitungsklassen werden verzich-
ten können. Dies bedeutet für die Schulträger vor Ort, dass sie auch dafür weiterhin die erfor-
derlichen räumlichen Kapazitäten vorhalten müssen. Vorbereitungsklassen werden allerdings
nicht (gänzlich) separat in der Schulstatistik geführt, so dass eine gesonderte Analyse dieser
nicht möglich ist und die hierdurch gebundenen räumlichen Kapazitäten unbekannt bleiben.
3.3 Bevölkerungsentwicklung und -prognose
Neben den in den Abschnitten 3.1 und 3.2 beschriebenen bundeseinheitlichen oder landes-
spezifischen Gesetzen und kommunaler Entwicklungen steht für die SEP eines Schulträgers
insb. die Entwicklung der Bevölkerung im schulpflichtigen oder -fähigen Alter im Fokus.
Schrumpfende Kommunen können anders als wachsende Kommunen flexibler auf überregio-
nale Einflussfaktoren reagieren, da sie i.d.R. auf ausreichend räumliche Kapazitäten im Be-
stand zurückgreifen können. Wachsende Kommunen stehen hingegen vor der Herausforde-
rung, ggf. neue räumliche Kapazitäten schaffen zu müssen.
Die Stadt Münster verzeichnet seit der Jahrtausendwende einen moderaten und seit
ca. 2011 einen etwas stärkeren Bevölkerungszuwachs (vgl. Stadt Münster, 2022b) insgesamt
(vgl. Abbildung 2). War ab Anfang der 90er Jahre bis Anfang der 2000er Jahre die Bevölke-
rungszahl einigermaßen konstant, ist sie seit 2000 kontinuierlich und in 2011 sprunghaft
5 ge-
stiegen. Am Ende des Jahres 2014 wurde erstmalig die 300.000-Marke überschritten. 2021
leben knapp 318.000 Menschen in der Stadt und es wird damit gerechnet, dass sich deren
Zahl bis 2030 weiter , auf dann rd. 335.000, erhöht (vgl. V/0549/2021) . Die Entwicklung der
5 Dieser sprunghafte Anstieg erklärt sich vermutlich als Folge der Einführung der Zweitwohnungssteuer für Stu-
dierende, die zum 1. Mai 2011 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde und gut 40.000 Studierende
betraf.
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
16
letzten Jahre und auch die zu erwartende zukünftige Entwicklung ist nicht nur allgemein, son-
dern auch spezifisch, auf die für die Schulentwicklungsplanung relevante Altersgruppen bezo-
gen, zu beobachten. Die Zahl der schulpflichtigen Einwohner*innen wird, ausgehend von 2011
bis 2030 voraussichtlich um rd. 3.700 steigen (vgl. Abbildung 3). Daher muss die Stadt Münster
auch zukünftig in die Erhaltung und voraussichtlich auch in die Schaffung des Schulplatzan-
gebots investieren.
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung und -prognose der Stadt Münster insgesamt, 1980 bis
2030
Quellen: Stadt Münster 2022b und V/0549/2021; eigene Darstellung.
Hinweise: Die Prognose berücksichtigt den Bevölkerungsbestand bis 31.12.2019, für weitere Hinweise siehe
Stadt Münster 2022b und V/0549/2021.
200
250
300
350
400
in 1000
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2025
2030
Jahr
Stadt Münster
Prognose Stadt Münster
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
17
Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung und -prognose der Stadt Münster nach Altersgruppe,
2011 bis 2030
Quellen: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2021-2030; eigene Be-
rechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Die Prognose berücksichtigt den Bevölkerungsbestand bis 31.12.2021.
3.4 Bischöfliche und andere private weiterführenden Schulen
Eine Besonderheit der Münsteraner Schullandschaft ist die Bedeutung der drei bischöflichen
Gymnasien und der zwei privaten (eine davon bischöflich) Gesamtschulen, die bei der Versor-
gung der Schüler*innen mit Schulplätzen in der Sek. I auch einen stadtbezirksversorgenden
Charakter einnehmen. Daher müssen diese Schulen bei der SEP berücksichtigt werden. Dies
gilt insb. auch vor dem Hintergrund, dass das Schulgesetz den kommunalen Schulträger zwar
dazu verpflichtet, die eigenen Schulen zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln, diese Verpflich-
tung jedoch nicht besteht „[…] soweit und solange bereits vorhandene Schulen anderer öffent-
licher oder privater Schulträger das Schulbedürfnis durch einen geordneten Schulbetrieb (§
82) erfüllen“ (§ 78 (4) SchulG). Gleichzeitig bestimmt der nachfolgende Absatz, dass die „[…]
Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern […] bei der Feststellung des
Bedürfnisses zu berücksichtigen [sind]“ (§ 78 (5) SchulG). Ob und inwieweit die schulischen
Angebote der privaten und insb. kirchlichen Träger die Bedürfnisse der Eltern widerspiegeln,
wird nachfolgend und in Abschnitt 4.4 genauer betrachtet.
In NRW haben 15, darunter acht krfr. Städte, von insg. 396 Kommunen mehr als eine
Schule der Schulform Gymnasium oder Gesam tschule in kirchlicher Trägerschaft auf ihrem
Gebiet. Die meisten evangelischen und katholischen Schulen finden sich in der Stadt Bonn
(insg. acht, vgl. Tabelle 1), danach folgen mit jew. vier Schulen die Städte Essen und Münster.
Zum Vergleich: Die Stadt Köln ist mit einer Einwohnerzahl von mehr als einer Million die größte
Kommune in NRW, hat aber nur drei Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Betrachtet man die
0,00
2,50
5,00
7,50
10,00
12,50
15,00
17,50
20,00
in 1000
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 16 Jahre
16 bis unter 19 Jahre
Prognose
Prognose
Prognose
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
18
Versorgungsrate von privaten Gymnasien und Gesamtschulen, d.h. die Zahl der Schüler*innen
in privaten Schulen dieser Schulformen an der gesamten Schülerzahl dieser Schulformen,
zeigt nur die Stadt Bonn mit einem Anteil von 30% einen höheren Anteil auf als die Stadt
Münster mit 28%. In den anderen krfr. Städten nehmen kirchliche bzw. private Schulen mit 6
bis 21% eine geringere Bedeutung in der Schulplatzversorgung ein.
Die Bedeutung der vier bisc höflichen Schulen sowie der privaten Montessori -Grund-
und Gesamtschule für Münster wird auch bei Betrachtung der Schulstandorte besonders deut-
lich (vgl. Abbildung 4). Im Stadtbezirk Münster -Ost findet sich lediglich eine weiterführende
Schule: ein bischöfliches Gymnasium. In Münster-West, an der Grenze zu Münster-Süd, findet
sich die einzige Gesamtschule dieses Stadtbezirks: eine bischöfliche Gesamtschule. Im Süden
des Innenstadtrings finden sich ein weiteres bischöfliches Gymnasium (Marienschule, Gym-
nasium für Mädchen) und die private Gesamtschule. Zumindest in Münster -West/Süd und in
Münster-Ost sind bischöfliche Schulen die einzige (wohnortnahe) Option für Eltern und ihre
Kinder, die genannten Schulformen wählen zu können.
Tabelle 1: Kreisfreie Städte mit Gymnasien und Gesamtschulen in Trägerschaft der Kirchen
und Zahl der Schüler*innen in diesen Schulformen, 2021
Nr. Kommune
Schulen in
Trägerschaft
der evangeli-
schen Kirche
Schulen in
Trägerschaft
der katholi-
schen Kirche
Summe
Schü-
ler*innen
in den
Schulfor-
men GE
und GY
davon an
privaten+
Schulen
(in %) GE GY GE GY
1 Bonn, Stadt 0 2 0 6 8 20.775 31,41
2 Essen, Stadt 0 0 0 4 4 25.785 15,53
3 Münster, Stadt 0 0 1 3 4 14.755 28,23
4 Düsseldorf, Stadt 0 1 0 2 3 27.195 18,57
5 Köln, Stadt 0 0 0 3 3 48.315 9,43
6 Bielefeld, Stadt 0 2 0 1 3 15.005 21,26
7 Duisburg, Stadt 0 0 0 2 2 26.700 6,07
8 Krefeld, Stadt 0 0 1 1 2 12.760 14,30
Quellen: https://www.ekd.de/evangelische-schulen-41975.htm, https://schulen.katholisch.de/Schulfinder,
https://www.landesdatenbank.nrw.de (Tabelle 21111-0710is), alle zuletzt aufgerufen am 15.03.2023, Datenstand
zur Zahl der Schulen unbekannt;, eigene Zusammenstellung, eigene Berechnung.
Hinweise: Nur krfr. Städte mit mehr als einer Schule der genannten Schulform; +beinhaltet auch private Schulen
in nicht-kirchlicher Trägerschaft; GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium, SuS = Schüler*innen.
3. Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung aus Sicht des Schulträgers
19
Abbildung 4: Allgemeine weiterführende Schulen der Sekundarstufe I in der Stadt Münster,
2021
Quellen: Stadt Münster, OpenStreetMap, Open.NRW, Amtliche Schulstatistik 2021/22; z.T. eigene Georeferenzie-
rung, eigene Darstellung.
Hinweise: Ohne auslaufende Schulen; ohne Außenstellen; Bev. 6 b.u. 16 Jahre an Gesamtbev. = Anteil der Be-
völkerung im Alter von 6 bis unter 16 Jahren an der Gesamtbevölkerung.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
21
4 Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt
Münster
Anhand schulstatistischer Daten des Landes NRW und Daten der amtlichen Statistik der Stadt
Münster lassen sich die Entwicklungen in der Bevölkerung (vgl. dazu Abschnitt 3.3) und der
Schülerzahl sowie die Verteilung der Schüler*innen auf die unterschiedlichen Schulformen
nachzeichnen. Die nachfolgend dargestellten statistischen Kennzahlen dienen dazu, die Situ-
ation in der Bildungslandschaft der Stadt Münster zu skizzieren und aufzuzeigen, mit welchen
zukünftigen Entwicklungen zu rechnen ist. Basierend auf dieser Grundlage können Annahmen
hinsichtlich der künftig zu erwartenden Schülerzahl an den kommunalen weiterführenden
Schulen getroffen werden.
4.1 Entwicklung der Schülerzahl
Zunächst zeigt Abbildung 5 die Entwicklung der Schülerzahl nach Jahrgangsgruppen in den
Primar- und Sekundarstufen in den letzten neun Jahren (Schuljahr 2013/14 bis 2021/22) für
die gesamte Stadt Münster. Die Primarstufe wird betrachtet, da die Zahl der Schüler*innen in
der Primarstufe ein guter Indikator für die zukünftige Schülerzahl an den weiterführenden
Schulen sein kann. Zusätzlich wird die Entwicklung der allgemeinbildenden Schulen in privater
Trägerschaft und der öffentlichen Förderschulen beschrieben, um den Effekt des marginalen
Bevölkerungswachstums in einzelnen Altersgruppen (vgl. Abschnitt 3.3) sowie die Bedeutung
der privaten Schulen darzustellen. Hierbei bleiben die Klinikschule und Schüler*innen in der
Frühförderung unberücksichtigt.
Analog zur vergangenen Bevölkerungsentwicklung (vgl. Abschnitt 3.3) ist ein Zuwachs
in der Schülerzahl der Jahrgänge 1 bis 4 und der Rückgang der Schülerzahl in den Jahrgängen
5 bis 10 (bzw. 5 bis 9 an G8-Gymnasien) und in den Jahrgängen 11 bis 13 an kommunalen
Schulen zu erkennen. Im Vergleich zu 2013 ist die Schülerzahl in den Jahrgängen 1 bis 4 von
rd. 9.500 auf knapp unter 10. 500 gestiegen, in den Jahrgängen 5 bis 10 (11 bis 13) von rd.
12.700 (3.900) auf 12.000 (3.500) gefallen. Ein Rückgang also, der nicht auf die damalige
Umstellung von G9 auf G8 zurückzuführen ist, da 2 013 der erste G8-Abiturjahrgang verab-
schiedet wurde und damit, in dem hier betrachteten Zeitraum, alle Gymnasien bereits nur fünf
Jahrgangsstufen in der Sek. I hatten.
An privaten Schulen und anderen öffentlichen Förderschulen stieg die Schülerzahl in
der Jahrgangsstufe 1 bis 4 zunächst ebenfalls , stagniert seit 2018 jedoch oder geht sogar
leicht zurück. In den Jahrgängen 5 bis 10 der öffentlichen Förderschulen stieg die Schülerzahl
zuletzt wieder leicht an. In den privaten Schulen ist die Schülerzahl der Jahrgangsstufen 5 bis
10 seit Jahren auf einem konstanten Niveau, bei ca. 2.900 bis 3.000. Auch die Zahl der Schü-
ler*innen in den Jahrgängen 11 bis 13 ist an den privaten Schulen konstant bei rd. 1. 500 pro
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
22
Jahr. Daher steigt auch die Privatschulbesuchsquote (Anteil der Schüler*innen die eine private
Schule besuchen an der gesamten Schülerschaft, vgl. Abbildung 6).
Da die Schülerzahl in den Jahrgängen 1 bis 4 an kommunalen Schulen gestiegen ist,
ist zukünftig vermutlich auch ein Anstieg in den Jahrgängen 5 bis 10 sowohl an kommunalen
als auch privaten Schulen zu erwarten, da die Schüler*innen der Primarstufe in den kommen-
den Jahren in die Sek. I übergehen werden. Relevant ist aber auch die (Wieder-)Einführung
von G9, die ab dem Schuljahr 2023/24 mit einem weiteren Jahrgang in der Sek. I einhergeht
(vgl. auch Abschnitt 3.1.1). Hingegen wird ab dem Schuljahr 2023/24 für drei Jahre jew . ein
Jahrgang der gymnasialen Oberstufe fehlen, was zwischenzeitlich zu einer niedrigeren Schü-
lerzahl in der Sek. II führen wird. N ach Abschluss des Umstellungsprozesses werden jedoch
wieder neun Jahrgänge an den Gymnasien unterrichtet, die Schülerzahl wird also wieder stei-
gen.
Abbildung 5: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden
Schulen nach Jahrgangsstufengruppe, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: *Jahrgänge 5-9 an Gymnasien im achtjährigen Bildungsgang; ohne Klinikschule; ohne Schüler*innen in
der Frühförderung.
Die Privatschulbesuchsquote ist über die letzten Jahre in den Jahrgängen 5 bis 10 und 11 bis
13 angestiegen (vgl. Abbildung 6). Dieser Anstieg spiegelt die oben aufgezeigten Entwicklun-
gen aber auch die Bedeutung der privaten insb. bischöflichen Schulen in M ünster (vgl. Ab-
schnitt 3.4) wider. In den Jahrgängen 5 bis 10 stieg die Privatschulbesuchsquote von ca. 19%
im Schuljahr 2013/14 auf rd. 20% in 2020/21. Zuletzt, 2021/22, lag sie bei rd. 19%. In den
Jahrgängen 11 bis 13 stieg die Privatschulbesuchsquote von ca. 28% in 2013/14 auf über 29%
in 2021/22. Im Primarbereich spielen private Schulträger eine untergeordnete Rolle. In den
0
5
10
15
20
in 1000
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Schuljahr
Jahrgang 1-4, kommunale Schulen
Jahrgang 5-10, kommunale Schulen*
Jahrgang 11-13, kommunale Schulen
andere öff. Förderschulen
andere öff. Förderschulen
andere öff. Förderschulen
priv. Schulen
priv. Schulen
priv. Schulen
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
23
Jahrgängen 1 bis 4 beträgt die Privatschulbesuchsquote jährlich gut 1,3 bis 1,5% und ist somit,
verglichen mit den anderen Jahrgängen, vernachlässigbar.
Abbildung 6: Entwicklung der Privatschulbesuchsquote an allgemeinbildenden Schulen nach
Jahrgangsstufengruppe, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: *Jahrgänge 5-9 an Gymnasien im achtjährigen Bildungsgang; ohne Schüler*innen an anderen öff. För-
derschulen; ohne Klinikschule; ohne Schüler*innen in der Frühförderung.
4.2 Entwicklung der Zahl der kommunalen allgemeinbildenden Schulen
Wie die Auswertungen des Abschnitts ( 4.1) und ( 3.3) gezeigt haben, verzeichnete die Stadt
Münster in den letzten Jahren einen Bevölkerungsrückgang in der Altersgruppe der 10- bis
unter 19-Jährigen und auch weniger Schüler *innen in der Sek. I und II. Dies lässt vermuten,
dass auch die Zahl der Schulen und des zur Verfügung gestellten Schulraums in der Vergan-
genheit gesunken ist.
Zum Schuljahr 2021/22 ist die Stadt Münster Träger von 28 allgemeinbildenden Schu-
len des ersten Bildungswegs (ohne Grundschulen, inkl. Klinikschule). Im Vergleich zum Schul-
jahr 2013/14 sind dies acht Schulen weniger (vgl. Abbildung 7), wobei die Schullandschaft in
dieser Zeitspanne auch durch die PRIMUS-Schule, eine weitere Gesamtschule und die Se-
kundarschule erweitert wurde. Die Sekundarschule ist allerdings wieder auslaufend gestellt
worden und nimmt seit dem Schuljahr 2020/21 keine Schüler*innen in den 5. Jahrgang auf.
Die rückläufige Entwicklung in der Zahl der weiterführenden Schulen wird maßgeblich durch
die Schließung von drei Hauptschulen und drei Realschulen getrieben. Auch die Zahl der För-
derschulen im Bildungsgang Grund- und Hauptschule ist von sieben auf drei zurückgegangen.
0
5
10
15
20
25
30
35
in %
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Schuljahr
Jahrgang 1-4, priv. Schulen Jahrgang 5-10*, priv. Schulen Jahrgang 11-13, priv. Schulen
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
24
Die Auflösung von Hauptschulen ist auf das geänderte Anwahlverhalten (vgl. dazu
auch Abschnitt 4.4) der Familien beim Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe zurück-
zuführen; Hauptschulen stellen sich nicht nur in Münster, sondern landesweit zunehmend als
unbeliebt dar. Eine Trendwende scheint diesbezüglich aktuell nicht erkennbar. Die verbliebe-
nen vier Hauptschulstandorte füllen – so die vergangenen Beobachtungen des Schulträgers –
ihre Schulplätze zudem nicht durch die Aufnahme zahlreicher Schüler*innen in den 5. Jahr-
gang sondern eher durch Querversetzungen aus anderen Schulformen (vgl. dazu auch Ab-
schnitte 4.4.5 und 4.4.6). Während die rückläufige Nachfrage nach Realschulen durch die el-
terliche Präferenz für die Gesamtschule (vgl. Makles, Piegeler & Schneider, 2022) erklärt wer-
den kann, ist die Entwicklung an Förderschulen maßgeblich auf das 9. Schulrechtsänderungs-
gesetz zurückzuführen. Dieses sieht grundsätzlich das Gemeinsame Lernen von Kindern und
Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an der allgemeinen
Schule vor (vgl. Abschnitt 3.1.1 und Kapitel 5). Die Anzahl der kommunalen Gymnasien ist mit
elf im gesamten Betrachtungszeitraum konstant geblieben. Auch die Zahl der Förderschulen
anderer öffentlicher Träger sowie die Zahl der Schulen in privater Trägerschaft (nicht abgebil-
det) ist in diesem Zeitraum konstant geblieben (vier bzw. sieben).
Abbildung 7: Entwicklung der kommunalen allgemeinbildenden Schulen nach Schulform, ohne
Grundschulen, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: HS = Hauptschule, FS GH = Förderschule im Bildungsgang Grund- und Hauptschule (inkl. Klinik-
schule), RS = Realschule, PRIMUS = PRIMUS-Schule, Sekundar = Sekundarschule, GE = Gesamtschule, GY =
Gymnasium.
Die Veränderung in der Schullandschaft der Stadt Münster ist zum Teil durch das Wahlverhal-
ten der Eltern (vgl. dazu später auch Abschnitt 4.4) aber auch durch die Änderung des Schul-
7
7
9
11
7
7
9
11
7
5
9
11
6
5
9
2
11
6
5
9
2
11
5
5
7
2
11
5
5
7
2
11
4
4
6
2
11
4
3
6
2
11
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Anzahl Schulen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
HS FS GH RS PRIMUS Sekundar GE GY
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
25
gesetzes angestoßen worden (z.B. inklusive Beschulung). Um Schulplatz für alle zu beschu-
lenden Kinder und Jugendlichen vorzuhalten, mussten die vergangenen Schulschließungen
daher auch durch Schulerweiterungen bzw. neue Schulen kompensiert werden. Die heutige
Situation ist daher auch das Ergebnis von unterschiedlichen Maßnahmen der bisherigen
Schulentwicklungsplanung. Tabelle 2 beschreibt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ergän-
zend die vergangenen und geplanten Maßnahmen an allgemeinen kommunalen weiterführen-
den Schulen, die bis September 2022 bestanden. Es ist zu beachten, dass sich nach Septem-
ber 2022 Änderungen ergeben haben können.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
26
Tabelle 2: Baumaßnahmen der bisherigen Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I und II, Stand: September 2022
Schuljahr* Schulnr. Schule Maßnahme Anmerkungen
Zukünftige Maßnahmen
2024/25 161214 Erich-Klausener-Schule (Real-
schule) Bauliche Erweiterung von 3- zu 4-Zügigkeit + Sporthalle
2024/25 167897 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Bauliche Erweiterung 4-Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9 Maßnahme verzögert
2026/27 161240 Realschule im Kreuzviertel Bauliche Erweiterung von 3- zu 4-Zügigkeit + Sporthalle
2026/27 167836 Annette-v.-Droste-Hülshoff-Gym. Bauliche Erweiterung 5-Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9
2026/27 167873 Johann-Conrad-Schlaun Gym. Absichtserklärung zur Verlagerung nach Angelmodde
2026/27 167850 Gymnasium Paulinum Bauliche Erweiterung 4-Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9
2026/27 167848 Schillergymnasium Bauliche Erweiterung 4-Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9
2026/27 167915 Freiherr-v.-Stein-Gymnasium Bauliche Erweiterung 5-Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9
2026/27 167861 Ratsgymnasium Bauliche Erweiterung 4-Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9
2026/27 167885 Pascal-Gymnasium Bauliche Erweiterung 5-Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9
199886 Mathilde-Anneke-Gesamtschule Ersatzneubau der 6-zügigen Gesamtschule
- Schulzentrum Wolbeck Bauliche Erweiterung von insg. 9 zu 11 Zügen unter Berücksich-
tigung von G9
2027/28 - Schulzentrum Hiltrup Bauliche Erweiterung unter Berücksichtigung von G9 + Sport-
halle
- - Dritte kommunale Gesamtschule Neuerrichtung V/0104/2022
Vergangene Maßnahmen
2014/15 198602 PRIMUS-Schule Start PRIMUS Sek I am Standort HS Geistschule
2014/15 188530 Geistschule Hauptschule auslaufend gestellt
2015/16 161238 Fürstin-v.-Gallitzin-Schule Realschule auslaufend gestellt
2016/17 199886 Mathilde-Anneke-Gesamtschule Inbetriebnahme der zweiten kommunalen Gesamtschule ehemalig: GE Münster-Ost
2020/21 197166 SK Friedensreich-Hundertwasser Sekundarschule auslaufend gestellt
2020/21 199886 Mathilde-Anneke-Gesamtschule Erhöhung der Zügigkeit von 4 auf 6
2021/22 144800 Hauptschule Hiltrup Reduktion der Zügigkeit um einen Zug
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, verschiedene Vorlagen/Tabellen; eigene Zusammenstellung.
Hinweise: Die Tabelle hat nicht den Anspruch der Vollständigkeit, sie zeigt ausschließlich konkrete Schulbaumaßnahmen der kommunalen Schulen in Münster nach Schuljahren;
*Schuljahr bezieht sich auf die aktuellste, voraussichtliche oder vergangene Fertigstellung; Stand: September 2022.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
27
4.3 Zügigkeit von kommunalen Schulen und erlaubte Klassengrößen
Das Schulplatzangebot wird nicht nur durch die Anzahl der Schulen (vgl. Abschnitt 4.2), son-
dern deren Größe/Zügigkeit bestimmt. Dabei ist die vom Gesetzgeber vorgegebene min. und
max. Klassengröße bzw. der Klassenbildungsrichtwert eine entscheidende Größe. Die Zügig-
keit einer Schule gibt an, wie viele Parallelklassen pro Jahrgangsstufe in einer Schule gebildet
werden können. Dabei ist zu bedenken, dass die Zügigkeit der Schulen lediglich den Klassen-
raumbedarf für die Unterrichtung ab bildet. Weitere Räume, die aufgrund von z.B. Zuwande-
rung, Inklusion und Ganztag benötigt werden oder Fachräume, sind hierdurch nicht abgebildet.
Die Zügigkeit der bestehenden weiterführenden kommunalen Schulen zum Schuljahr
2021 ist in Tabelle 3 nach Schulform dargestellt.
Tabelle 3: Zügigkeit an bestehenden kommunalen allgemeinen weiterführenden Schulen nach
Schulform, nur Sekundarstufe I, 2021
Schulform Züge KFRW KFMW KFHW Anmerkungen zur
Zügigkeit
Anmerkungen zur
Klassengröße*
Hauptschule
(HS) 9 24 18 30
KFHW kann um bis
zu 5 SuS überschrit-
ten werden.
Realschule (RS) 21 27 25 29
(28)
Inkl. zwei zusätzli-
cher Züge, die ab
2024/25 bzw.
2026/27 geplant
sind.
KFMW kann unter-
schritten werden,
wenn min. 2 SuS mit
SUB aufgenommen
werden.
Bei max. 3 Zügen
kann der KFHW um
bis zu 5 SuS über-
schritten werden, in
Jg. 5 aber nur um
max. 2 SuS.
Ab 4 Zügen kann an
RS und GY der
KFMW (KFHW) um 1
SuS unterschritten
(überschritten) wer-
den.
Gesamtschule
(GE) 10 27
(25) 25 29
(27)
Gymnasium
(GY) 46 27 25 29
PRIMUS-Schule
(Sek. I) 2 25 20 29
(25)
Orientiert sich an der
Sekundarschule.
KFHW kann um bis
zu 1 SuS überschrit-
ten werden.
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, div. Dokumente und VO zu § 93 (2) SchulG; eigene
Zusammenstellung.
Hinweise: Ohne auslaufende oder ausgelaufene Schulen; darunter auch aufwachsende Schulen. Ohne zwei wei-
tere Züge, die perspektivisch im Schulzentrum Wolbeck entstehen (betroffene Schulform noch unklar). *Die Be-
gründung für die Unter- oder Überschreitung kann der VO zu § 93 (2) SchulG entnommen werden. Werte in
Klammern entsprechen den KFRW bzw. KFHW, die in der Stadt Münster auf Grund inklusiver Beschulung bei der
SEP unterstellt werden; SuS = Schüler*innen, SUB = sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
28
Die meisten Züge finden sich, entsprechend zur Anzahl der Schulen, in den Gymnasien und
Realschulen. Die kleinste Sek . I hat die PRIMUS -Schule (zwei Züge). Die kleinste Klassen-
größe findet sich in den Hauptschulen. Hier ist sowohl der Klassenfrequenzrichtw ert (KFRW)
am niedrigsten (24 Schüler*innen je Klasse) als auch der Klassenfrequenzmindestwert
(KFMW, 18 Schüler*innen je Klasse). Allerdings finden sich in der VO zu § 93 (2) SchulG un-
terschiedliche Ausnahmeregelungen, wann und warum Klassenhöchstwerte oder -mindest-
werte über- oder unterschritten werden dürfen. Tabelle 3 benennt einige davon b eispielhaft,
die Werte in Klammern beschreiben in der Stadt Münster gültige Grenzwerte nach § 46 (4),
die u.a. bei inklusiver Beschulung gelten. Es ist somit davon auszugehen, dass die tatsäc hli-
chen Klassengrößen von den theoretischen Vorgaben des Schulgesetztes tatsächlich abwei-
chen.
Abbildung 8 bildet die Entwicklung der Klassenzahl an kommunalen weiterführenden
Schulen ab und zeigt, dass die Anzahl der Klassen, trotz sinkender Schul- und Schülerzahl in
der Sek. I, leicht steigt. Im Schuljahr 2021/22 gab es an kommunalen weiterführenden Schulen
466 Klassen in der Sek. I, davon waren 16 jahrgangsübergreifend. Dies entspricht dem höchs-
ten Wert im betrachteten Zeitraum. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2013/14 fanden sich an den
weiterführenden Schulen insg. 453 Klassen in der Sek. I.
Abbildung 8: Entwicklung der Klassenzahl an kommunalen allgemeinen weiterführenden
Schulen nach Jahrgangsstufe, nur Sekundarstufe I, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Mit Sek. I der PRIMUS-Schule; JU = Jahrgangsstufenübergreifend.
Die meisten der 466 Klassen finden sich an den Gymnasien (211) und Realschulen (122) (vgl.
Abbildung 9). Die durchschnittliche Zahl der Schüler*innen je Klasse in den jeweiligen Schul-
formen (vgl. Tabelle 4) beläuft sich auf 20 in der Hauptschule, 26 in der Realschule, 28 in der
79
75
87
83
87
42
0
73
79
85
84
84
41
79
71
88
83
87
39
90
77
77
90
87
43
76
82
77
78
87
43
14
77
80
84
76
79
45
15
78
77
81
85
79
42
16
80
78
79
81
85
42
16
81
80
78
80
82
49
16
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
Anzahl Klassen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
05 06 07 08 09 10 JU
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
29
Gesamtschule, 27 im Gymnasium und auf 20 in der PRIMUS -Schule. Somit sind die Haupt-
schulen in den letzten neun Jahren immer unter dem für Hauptschulen vorgesehenen KFRW
geblieben, jedoch immer deutlich über dem KFMW. Die Realschulen und die Gymnasien lie-
gen ziemlich nah am entsprechenden KFRW, wobei sich die Realschulen in den letzten Jahren
dem geltenden KFMW annähern. Die Gesamtschulen überschreiten aufgrund der hohen
Nachfrage den KFRW von 27 regelmäßig und überschritten den KFHW im Schuljahr 2014/15.
Die PRIMUS-Schule und die Sekundarschule mit ähnlichen Richtwerten liegen immer deutlich
unter dem KFRW und zuletzt auch unter dem vorgesehenen KFMW.
Abbildung 9: Entwicklung der Klassenzahl an kommunalen allgemeinen weiterführenden
Schulen nach Schulform, nur Sekundarstufe I, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung; eigene Darstellung.
Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, PRIMUS = PRIMUS-Schule (nur Sek. I), Sek = Sekundarschule,
GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium.
Tabelle 4: Entwicklung der durchschnittlichen Klassengröße an kommunalen allgemeinen wei-
terführenden Schulen, nur Sekundarstufe I, 2013 bis 2021
Schuljahr HS RS GE GY PRIMUS Sek
2013 22,06 27,86 28,75 28,14 . 23,86
2014 22,42 28,08 29,08 27,80 23,33 23,90
2015 22,54 27,60 28,81 27,25 22,50 23,38
2016 20,74 26,88 28,50 27,26 21,67 22,56
2017 20,98 27,06 28,66 26,95 18,08 22,67
2018 21,19 26,53 28,67 26,81 18,87 22,05
2019 20,58 26,46 28,67 26,66 19,24 20,57
2020 21,39 26,16 28,26 26,49 18,06 20,65
2021 20,06 25,63 28,06 26,82 19,81 19,69
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung.
Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, PRIMUS = PRIMUS-Schule (nur Sek. I), Sek = Sekundarschule,
GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium.
78
146
8
214
7
72
138
12
211
310
67
134
16
211
613
69
132
24
212
9
18
58
124
32
209
13
21
54
124
36
207
15
20
52
122
40
206
17
21
49
123
46
209
17
17
52
122
52
211
16
13
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
Anzahl Klassen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
HS RS GE GY PRIMUS Sek
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
30
4.4 Entwicklung der Schülerzahl nach ausgewählten Merkmalen
Die vorangegangenen Analysen zeichnen die quantitative Entwicklung in der kommunalen Bil-
dungslandschaft nach. In diesem Abschnitt sollen nun weitere für die SEP der weiterführenden
Schulen relevante Aspekte beleuchtet werden. Dazu zählt z.B. der Übergang von der Primar-
stufe in die Sek. I, das Wahlverhalten der Eltern bzw. Kinder sowie Klassenwiederholungen
und Querversetzungen.
Neben der demografischen Herausforderung, d.h. der durch die Stadt Münster prog-
nostizierten steigenden Zahl von Kindern im schulpflichtigen Alter, besteht eine weitere Her-
ausforderung für die SEP in einem sich verändernden Anwahlverhalten der Eltern i m Über-
gang von der Primarstufe in die Sek. I. Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf die vorhan-
dene und zukünftig zu schaffende Bildungsinfrastruktur , denn insb. das Gymnasium und die
Gesamtschule werden beim Übergang immer mehr angewählt – ein Phänomen, dass auch
aus anderen Großstädten in- und außerhalb von NRW bekannt i st (vgl. Makles & Schneider,
2019; Makles, Piegeler & Schneider, 2022).
Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen beim Übergang in die Sekun-
darstufe I
Folgt man der in Abschnitt 4.3 diskutierten Zügigkeit von Schulen und den allgemeinen Klas-
senbildungswerten, können an den kommunalen Hauptschulen 216 Schüler*innen (9 Züge ×
24 Schüler*innen je Klasse) in den 5. Jahrgang aufgenommen werden (sog. Regelkapazität
auf Basis des KFRW ). In der Realschule sind es zum Schuljahr 2021/22 5 13 Schüler*innen,
in der Gesamtschule 270 und im Gymnasium 1.242 Schüler*innen. In der PRIMUS -Schule
können 50 Schüler*innen aufgenommen werden, wobei sich der 5. Jahrgang i.d.R. aus dem
eigenen 4. Jahrgang speist und nur selten Schüler*innen aufgenommen werden, die vorher
die 4. Jahrgangsstufe einer anderen Schule oder der Grundschule besucht haben. In der
Summe stehen somit 2.241 (bzw. 2.291) Schulplätze entsprechend der Regelkapazität zur
Verfügung.
In den kommunalen Grundschulen wurden zum Schuljahr 2020/21 2.461 Schüler*in-
nen im 4. Jahrgang gezählt (ohne Abbildung). Würden all diese Schüler*innen zum darauffol-
genden Schuljahr auf die kommunalen weiterführenden Schulen übergehen, müssten a) sich
die Schüler*innen auf alle Schulformen und Schulen der weiterführenden Schulen verteilen
und b) die Klassenstärken über dem Richtwert liegen. Abbildung 10 a) und b) zeig en, dass
beide Annahmen nicht zutreffen. So liegt die Zahl der Schüler*innen in den Hauptschulen bei
116 (vgl. ebenda a]) und bei insg. sieben gebildeten Klassen (vgl. ebenda, b]) wird, zumindest
im Durchschnitt, eine Klassenstärke von unter 18 erreicht. In den Realschulen zeigt sich hin-
gegen ein anderes Bild. Statt 19 sind im Schuljahr 2021/22 insg. 21 Parallelklassen gebildet
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
31
worden. Es kommt somit an mindestens einer Schule zu mindestens einer Mehrklassenbil-
dung. Lediglich der 5. Jahrgang der Gesamtschulen ist nur leicht über dem allgemeinen KFRW
belegt und auch die Zügigkeit ist vollständig ausgeschöpft – 10 von 10 Parallelklassen. Die
Gymnasien sind entsprechend der Zügigkeit noch unter der max. Aufnahmegrenze geblieben.
Die Beliebtheit von Gesamtschulen zeigt sich auch bei Betrachtung des Schuljahres
2016/17: Als die zweite kommunale Gesamtschule ihren Schulbetrieb aufnahm (damals und
bis zum Schuljahr 2020/21 vierzügig), waren alle Schulplätze in Jahrgang 5 belegt. Dieser
Effekt ist auch zum Schuljahr 2020/21 zu erkennen, als die Zügigkeit der Schule auf 6 erhöht
wurde.
Abbildung 10: Entwicklung der Schüler- und Klassenzahl an allgemeinen kommunalen weiter-
führenden Schulen nach Schulform, nur Jahrgang 5, 2013 bis 2021
(a) Schüler*innen (b) Klassen
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, PRIMUS = PRIMUS-Schule (nur Sek. I), Sek = Sekundarschule,
GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium.
Abbildung 10 a) zeigt die Zahl der Schüler*innen, die in dem jeweiligen Schuljahr am Anfang
des Schuljahres in der 5. Jahrgangsstufe und Schulform beobachtet werden. Es handelt sich
also um die Schüler*innen, die in einer kommunalen Schule dieser Schulform aufgenommen,
in den 5. Jahrgang querversetzt (z.B. aus einer Förderschule, durch Zuwanderung) wurden
oder im 5. Jahrgang verblieben sind. Die Zahl sagt somit nichts darüber aus, wie viele Schü-
ler*innen tatsächlich Übergänger *innen von Grundschulen sind und vor allem nicht, welche
weiterführende Schule diese präferiert und an welcher sie sich (zunächst) angemeldet haben.
Abbildung 11 zeigt daher ergänzend, wie sich die Kapazitäten, Anmeldungen und Auf-
nahmen beim Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe in den vergangenen vier Jahren
164
591
115
1.182
76
101
537
114
1.129
70
71
127
537
113
1.116
135
62
132
566
225
1.163
195
58
108
499
224
1.104
47
81
110
496
224
1.138
54
56
130
555
222
1.083
52
57
139
517
269
1.141
50
116
527
271
1.216
58
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
2.200
2.400
Anzahl Schüler*innen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
7
22
4
43
3
4
19
4
40
3
3
5
20
4
41
6
3
6
21
8
43
9
3
5
18
8
41
7
4
6
19
8
41
8
3
8
21
8
40
7
3
8
20
10
43
8
7
21
10
44
7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Anzahl Klassen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
HS RS GE GY PRIMUS Sek
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
32
entwickelt haben (2019/20 bis 2022/23) . Dargestellt ist die Summe der Kennzahlen nach
Schulform für ausgewählte Schuljahre und allgemeine kommunale Schulen der Sek. I. Dabei
sind hier auch die Anmeldungen und Übergänge privater Grundschulen und Grunds chulen
außerhalb Münsters enthalten.
Abbildung 11: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an kommunalen weiterführenden
Schulen nach ausgewählten Schulformen, 2019 bis 2022
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2019/20-2021/22 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene
Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 3 zu entnehmen; verwendet
wurden die Werte der SEP der Stadt Münster; HS = Hauptschule, RS = Realschule, GE = Gesamtschule, GY =
Gymnasium, SuS = Schüler*innen.
Es zeigt sich, dass die kommunalen Gesamtschulen auffällig hohe und auch steigende An-
meldungen in den letzten Jahren verzeichneten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass
die Stadt Münster ein mehrstufiges Anmeldeverfahren praktizier t und bis zum Schuljahr
2022/23 gleichzeitige Anmeldungen an mehr als einer Schule nicht gänzlich ausgeschlossen
waren.
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen findet meistens im Januar bis Februar
jeden Jahres statt. Begonnen wird das Verfahren durch Anmeldungen an der bischöflichen
Gesamtschule, im Anschluss und mit Kenntnis über Annahme oder Ablehnung an dieser
Schule läuft dann zunächst die Anmeldung an den kommunalen Gesamtschulen. Anmeldun-
gen an Gesamtschulen sind somit n icht nur vorgezogen, sondern auch zeitlich nach Trägern
gestaffelt. Nach Abschluss der Anmeldungen an den beiden kommunalen Gesamtschulen und
erneut mit Kenntnis des Ergebnisses haben die Eltern dann im dritten Schritt die Möglichkeit,
sich an den anderen Schulformen anzumelden, wobei die Anmeldungen an Gymnasien der
bischöflichen Träger erneut den kommunalen Schulen vorgelagert sind.
300
240
100
0
130
300
240
112
0
139
270
216
77
0
116
270
216
71
0
0
532
513
572
0
555
532
513
513
0
517
532
513
511
0
527
532
513
464
0
0
216
200
505
224
222
270
250
520
270
269
270
250
554
270
271
270
250
565
270
0
1.349
1.256
1.064
0
1.083
1.334
1.242
1.139
0
1.141
1.334
1.242
1.194
0
1.216
1.334
1.242
1.180
0
00
250
500
750
1.000
1.250
1.500
Anzahl
HS RS GE GY
2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022
Maximale Kapazität
Regelkapazität
Anmeldungen
Aufnahmen
SuS in Jg. 5
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
33
Das vorgezogenen Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen soll Eltern die Möglich-
keit geben, ihr Kind an einer anderen (Wunsc h-)Schule anzumelden, falls es keinen Platz in
der gewählten bischöflichen oder kommunalen Gesamtschule erhalten hat. Die Anmeldezah-
len spiegeln daher die tatsächliche Nachfrage nicht unbedingt wider, sondern könnten die
Nachfrage überzeichnen. Schließlich kann bei einem vierstufigen Verfahren ein und dasselbe
Kind an bis zu vier Schulen angemeldet sein. Wie Abbildung 11 zeigt, entspricht die Zahl der
tatsächlichen Aufnahmen i.d.R. aber jedes Jahr den Kapazitäten. Auch die kommunalen Gym-
nasien verzeichneten in den vergangenen Jahren steigende Anmeldezahlen, doch t rotz der
hohen Nachfrage erreichen sie nicht ihre Kapazitätsgrenze. Die Realschulen verzeichnen sin-
kende Anmeldungen, schöpft en allerdings bislang ihre Kapazitäten voll aus, d.h. es wurden
mehr Schüler*innen im 5. Jahrgang aufgenommen, als sich angemeldet haben. D ie Haupt-
schulen haben als einzige Schulform sinkende und insg. sehr niedrigere Anmeldezahlen zu
verzeichnen. Allerdings haben sie auch weniger Anmeldungen, als später Schüler*innen in der
5. Jahrgangsstufe beobachtet werden, vermutlich, weil Schüler*innen an anderen Schulformen
abgelehnt werden und schließlich eine Hauptschule besuchen.
Die Anmeldungen des Schuljahres 2021/22 belaufen sich in der Summe auf 2.336 (vgl.
Abbildung 11). Verglichen mit der Zahl der Schüler*innen in Jahrgang 4 des Vorjahres (2.461)
liegt die Zahl der Anmeldungen an den kommunalen Schulen somit deutlich darunter, obwohl
durch das mehrstufige Verfahren für die Anmeldung davon ausgegangen werden kann, dass
Mehrfachanmeldungen gezählt werden. Dies hat zwar verschiedene Gründe, wie z.B. den Ver-
bleib in Jahrgangsstufe 4 oder einen Schulortwechsel , doch wesentlicher ist das Angebot an
bischöflichen und privaten weiterführenden Schulen der Schulform Gymnasium und Gesamt-
schule.
Wie bereits in Abschnitt 3.4 beschrieben, übernehmen diese Schulen einen quantitativ
bedeutenden Anteil der Schulplatzversorgung und stellen zudem in einzelnen Stadtbezirken
als einzige Schule (dieser Schulform) eine wohnortnahe Versorgung sicher. Insofern verwun-
dert es nicht, dass auch private bzw. bischöfliche Schulen eine attraktive Option für die Eltern
darstellen und entsprechend hohe Schülerzahlen verzeichnen.
Abbildung 12 ergänzt Abbildung 11 um diese Schulen (sofern Daten vorhanden sind).
Es zeigt sich, dass – obwohl für die privaten Schulen keine Anmeldezahlen vorliegen und nur
eine der beiden Gesamtschulen dem Schulträger Daten zur Verfügung stellt – die Aufnahmen
an privaten Schulen quantitativ bedeutend sind. Gut 500 Schüler*innen werden an diesen fünf
Schulen jedes Jahr aufgenommen. Dies entspricht ca. 20 % der Schüler*innen der 4. Jahr-
gangsstufe des Vorjahres in kommunalen Grundschulen.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
34
Abbildung 12: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an kommunalen und privaten wei-
terführenden Schulen nach ausgewählten Schulformen, 2019 bis 2022
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2019/20-2021/22 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene
Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 3 zu entnehmen; verwendet
wurden die Werte der SEP der Stadt Münster; die Kapazitäten der privaten Schulen wurden aus der Schulstatistik
und anderen öffentlichen Quellen ermittelt; HS = Hauptschule, RS = Realschule, GE = Gesamtschule, GY = Gym-
nasium, SuS = Schüler*innen; +nur bischöfliche Gesamtschule.
Eine andere Darstellung der Aufnahmen an weiterführenden Schulen (vgl. Abbildung 13) un-
termauert die Bedeutung der privaten Schulen in Münster: Gut drei Vierteil der Schüler*innen,
die am Ende der Primarstufe auf eine private Gesamtschule oder ein privates Gymnasium
übergehen, haben eine Grundschule in der Stadt Münster besucht. Es kann somit davon aus-
gegangen werden, dass es sich hierbei um Grundschüler*innen handelt, die in Münster woh-
nen und dass die privaten Schulen nicht nur für ortsfremde Schüler*innen eine attraktive Op-
tion sind. An den kommunalen Schulen sind, wie die Abbildung zeigt, die Anteile ortsfremder
Schüler*innen deutlich geringer als an den privaten Schulen.
3002401000130
3002401120139
270216770116
2702167100
532
5135720555
532513
5130517
5325135110527
53251346400
216
200505
224222
270250520270269
270250554270
271
2702505652700
1.3491.2561.06401.083
1.3341.2421.13901.141
1.3341.2421.19401.216
1.3341.2421.1800
0
1891750168189
1891750168
198
1891750168195
1891750
00
319
2970310313
3192970321327
3192970295293
319297028700
250
500
750
1.000
1.250
1.500
Anzahl
HS RS GE GY priv. GE+ priv. GY
2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022
Maximale Kapazität
Regelkapazität
Anmeldungen
Aufnahmen
SuS in Jg. 5
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
35
Abbildung 13: Übergänge auf ausgewählte Schulformen nach Gemeinde der abgebenden
Grundschule, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Mit Übergängen aus privaten Grundschulen.
Bis zum Schuljahr 2022/23 waren neben dem mehrstufigen Anmeldeverfahren auch Mehr-
fachanmeldungen an weiterführenden Schulen möglich. Mit dem Inkrafttreten der ‚Fünften Ver-
ordnung zur Änderung der Ausbildungs - und Prüfungsordnung Sekundarstufe I‘ vom 11. No-
vember 2022 ist „das Verbot von Mehrfachanmeldungen entsprechend der Vorgabe des Ober-
verwaltungsgerichts (Beschluss: 03.08.2021; 19 B 1159/21) verordnungsrechtlich verankert“
worden (5. VO zur APO-S I). Dies wird sich vermutlich auch beim mehrstufigen Anmeldever-
fahren in der Stadt Münster auf das Anmeldeverhalten und damit auch auf die Aufnahmen in
den Schulen auswirken.
Schülerwanderung im Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe I
Mit einer Gebietsgrundfläche von 30 3 km2 ist die Stadt Münster nach der Stadt Köln die flä-
chenmäßig zweitgrößte Stadt in NRW, allerdings ist die Bevölkerungsdichte mit rd. 1050 pro
km² vergleichsweise gering und die Dichte der Schulstandorte der Sekundarstufe im Zentrum
der Stadt vergleichsweise hoch (vgl. auch Abbildung 1). Nicht selten wechseln Kindern beim
Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe somit die Stadtbezirke.
Abbildung 14 zeigt die erheblichen Schülerwanderungen innerhalb Münsters zum
Schuljahr 2021/22. Dabei werden auf der linken Seite Stadtbezirke der abgebenden kommu-
nalen Grundschule dargestellt und auf der rechten Seite die Stadtbezirke der aufnehmenden
öffentlichen oder privaten weiterführenden Schule (Haupt-, Real- und-, PRIMUS-Schulen, Ge-
samtschulen, Gymnasien sowie Waldorf- und Förderschulen). Außer im Stadtbezirk Hiltrup,
der überwiegend nur eine Binnenwanderung verzeichnet, sind die Wanderungsbewegungen
95 5
95 5
97 3
97 3
100 0
98 2
96 4
98 2
98 2
96 4
92 8
91 9
91 9
94 6
95 5
94 6
93 7
96 4
94 6
95 5
93 7
95 5
95 5
95 5
94 6
96 4
92 8
85 15
86 14
87 13
86 14
86 14
87 13
89 11
87 13
88 12
71 29
73 27
73 27
72 28
84 16
77 23
86 14
75 25
82 18
71 29
76 24
73 27
74 26
73 27
73 27
76 24
77 23
77 23
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %) nach
Gemeinde der abgebenden GS
HS RS GE GY priv. GE priv. GY
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Münster außerhalb von Münster
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
36
durchaus erheblich. Im Zentrum der Stadt konzentrieren sich kommunale Gymnasien und Ge-
samtschulen, wodurch Schulen in den Stadtbezirken Altstadt, Innenstadtring und Mitte-Nord-
ost mehr Schüler*innen aufnehmen als Grundschulen dieser Bezirke abgeben können. Dies
wird im Diagramm durch die ungleiche Länge der abschließenden rechten und linken Balken
je Stadtbezirk deutlich ( in diesem Beispiel des Innenstadtrings ist der Balken auf der linken
Seite kürzer als auf der rechten). Gegenteiliges ist für Münster-West erkennbar, da dort, bis
auf die auslaufende Sekundarschule und eine private Waldorfschule, nur ein kommunales
Gymnasium und eine bischöfliche Gesamtschule verortet sind – dafür aber acht Grundschu-
len. Insofern findet sich in diesem Stadtbezirk kein hinreichendes Angebot an Schulen der Sek.
I, wenn davon ausgegangen wird, dass Grundschüler*innen in Münster-West auch dort eine
weiterführende Schule besuchen wollen. Schüler*innen aus Münster -West besuchen daher
häufig Schulen im Innenstadtring. Ähnliches trifft auf Münster-Ost zu, wo es aktuell gar keine
weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft gibt. Möchten Eltern ihre Kinder auch in
diesem Stadtbezirk beschulen lassen, können sie nur das bischöfliche Gymnasium anwählen.
Abbildung 14: Schülerwanderung im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I in
der Stadt Münster aus Sicht der kommunalen Grundschulen, 2021
Quellen: Stadt Münster, OpenStreetMap, Open.NRW und Amtliche Schulstatistik 2021/2022; z.T. eigene Veror-
tung, eigene Darstellung. Darstellung mit Hilfe von googleVis für R (vgl. Gesmann & de Castillo, 2011).
Hinweise: Schulformen der aufnehmenden Schulen sind Hauptschule, Realschule, PRIMUS-Schule, Gesamt-
schule, Gymnasium, Waldorfschule und Förderschule.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
37
Wird unterstellt, dass der Besuch der Grundschule wohnortnah erfolgt, lässt sich anhand der
Stadtbezirke Nord, Südost und Hiltrup somit ableiten, dass eine wohnortnahe Versorgung mit
Schulen der Sek. I von den Eltern ebenfalls gut und gerne angenommen wird.
Schüler*innen bevorzugen – bei ausreichendem Angebot – tendenziell Schulen in ihrer
Nähe und legen daher sogar in der Stadt Münster, wo die Wege allgemein kurz sind, lieber
kürzere Distanzen zurück. Unter der Annahme, dass die Distanz zwischen der abgebenden
Grundschule und der aufnehmenden weiterführenden Schule die Länge des Schulwegs zur
weiterführenden Schule approximiert, zeigt sich, dass in den vergangenen vier Jahren
(2018/19 bis 2021/22) der typische Schulweg für ca. 75% der Münsteraner Grundschulkinder
zwischen einem und vier Kilometern betrug. Nur sehr selten mussten Schüler *innen Entfer-
nungen von mehr als zehn Kilometern zurücklegen (vgl. Abbildung 15).
6
Abbildung 15: Distanzen zwisc hen der abgebenden kommunalen Grundschule und der auf-
nehmenden weiterführenden Schule in der Stadt Münster, ausgewählte Schulformen, 2018 bis
2021
Quellen: Stadt Münster, OpenStreetMap, Open.NRW und Amtliche Schulstatistik 2018/19-2021/22, eigene Be-
rechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Kommunale und private weiterführende allgemeinbildende Schulen, ohne Waldorfschule.
6 Die Abbildung zeigt einen Boxplot. Ein Boxplot ist ein Diagramm zur Darstellung einer Verteilung, z.B. der Ver-
teilung von Distanzen zu Schulen von einzelnen Personen. Der horizontale Strich innerhalb der Box entspricht
dem Median. Der Median zeigt die Stelle an, bei der jew. 50% der Datenpunkte liegen. D.h., z.B. bei einer Me-
dian-Distanz von zwei km, dass 50% der Datenpunkte (also Personen) zwei km oder weniger zurücklegen
und 50% zwei km oder mehr. Die Box beschreibt den Bereich, in dem die ‚mittleren‘ 50% der Daten liegen,
also alle Datenpunkte, die zwischen dem 25%- und 75%-Perzentil liegen, z.B. zwischen Distanzen von 0,5 km
und vier km. Dieser Bereich wird auch Interquartilsabstand (IQA) genannt. Multipliziert man den IQA mit 1,5
gelangt man an die Stellen, wo die sog. ‚Whisker‘ (Fühler) enden. Vom untersten bis zum obersten Whisker
wird somit der Bereich der Verteilung beschrieben, der als ‚in der Norm liegend‘ angenommenen werden
kann, Werte darüber oder darunter, die als Punkte dargestellt werden, sind somit außergewöhnlich hoch oder
niedrig, z.B. Distanzen von 0,001 km oder 15 km. Fallen alle Werte in den Bereich von max. 1,5 x IQA, dann
stellt das Ende des Whiskers den jeweiligen Minimal- bzw. Maximalwert der Verteilung dar.
0,00
2,50
5,00
7,50
10,00
12,50
15,00Distanz abgebende GS und besuchte WS [in km]
Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium
2018 2019 2020 2021
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
38
Übergänge nach Bildungsgangempfehlung
Entscheidend beim Übergang in die Sek. I ist nicht nur das Schulform- und Schulplatzangebot,
sondern auch die durch die abgebende Grundschule ausgesprochene Bildungsgangempfeh-
lung. Zwar ist diese lt. SchulG für die Eltern nicht bindend (vgl. Abschnitt 3.1.1), doch für die
Wahl der Schule und die Aufnahme an allen Schulformen leitend. So zeigen Ergebnisse einer
Elternbefragung sowie Interviews mit Schulleitungen, dass Eltern a) bei der Wahl der Schule
die Bildungsgangempfehlung berücksichtigen und b) sich diese auch bei den späteren Auf-
nahmen nach Schulform widerspiegelt (vgl. Makles, Piegeler & Schneider, 2022 für Köln).
Abbildung 16 a) stellt nachfolgend die Aufnahmen in den 5. Jahrgang nach Bildungs-
gangempfehlung der abgebenden Grundschulen für ausgewählte Schulformen der kommuna-
len und privaten weiterführenden Schulen der Stadt Münster dar. In Abbildung 16 b) werden
nur kommunale weiterführende Schulen betrachtet. Berücksichtigt werden, aus Sicht der ab-
gebenden Grundschule, in a) und b) sowohl Grundschulkinder aus kommunalen als auch aus
privaten Grundschulen in Münster. Da sich die PRIMUS-Schule in der 5. Jahrgangsstufe i.d.R.
aus Kindern der 4. Jahrgangsstufe der eigenen Primarstufe speist, die ohne Bildungsgan-
gempfehlung in den 5. Jahrgang versetzt werden, wird sie nachfolgend nicht betrachtet.
Hauptschulen nehmen insb. Schüler*innen mit einer Hauptschulempfehlung auf, gele-
gentlich auch Schüler*innen ohne Empfehlung (insb. Schüler*innen aus privaten Grundschu-
len, Förderschulen oder Zugewanderte) oder mit einer Realschulempfehlung. Auch Realschu-
len nehmen überwiegend Schüler*innen mit entsprechender Bildungsgangempfehlung auf.
Der Anteil der Schüler*innen mit einer Realschulempfehlung ist mit Abstand der größte, gefolgt
von dem Anteil mit einer bedingten Realschulempfehlung. Die Realschulen nehmen ebenfalls
einige Schüler*innen mit Gymnasialempfehlung oder bedingter Gymnasialempfehlung auf und
sind die Schulform mit dem höchsten Anteil von Kindern ohne Empfehlung. Die Gesamtschu-
len nehmen, im Vergleich zur Realschule, deutlich weniger Schüler*innen mit Hauptschulemp-
fehlung oder bedingter Realschulempfehlung auf. Das Bild verändert sich nur geringfügig,
wenn ausschließlich kommunale Schulen betrachtet werden (vgl. Abbildung 16 b]). An Gym-
nasien weisen knapp drei Viertel aller aufgenommenen Schüler*innen eine Gymnasialempfeh-
lung auf. Weitere 10% der Schüler*innen haben eine bedingte Gymnasialempfehlung. Real-
schulempfehlungen fallen kaum ins Gewicht. An dieser Verteilung hat sich in den betrachteten
neun Jahren wenig geändert.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
39
Abbildung 16: Übergänge nach Bildungsgangempfehlung der abgebenden Grundschule, 2013
bis 2021
(a) Kommunale und private weiterführende Schulen
(b) Kommunale weiterführende Schulen
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Mit privaten abgebenden Grundschulen und aufnehmenden weiterführenden Schulen; GS = Grund-
schule, HS = Hauptschulempfehlung, HS, bed. RS = Hauptschul- mit bedingter Realschulempfehlung, RS = Real-
schulempfehlung, RS, bed. GYM = Realschul- mit bedingter Gymnasialempfehlung, GYM = Gymnasialempfeh-
lung, ohne = keine Bildungsgangempfehlung oder unbekannt.
Im Gegensatz zu Gesamtschulen, die als bildungsgangübergreifende Schulformen di e Leis-
tungsheterogenität der Schülerschaft berücksichtigen müssen, sobald die Schulen mehr An-
meldungen als Schulplätze haben, gilt dies für die anderen Schulformen nicht (vgl. § 1 (2)
APO-S I). Hier gelten lediglich Härtefallkriterien wie z.B. Geschwisterkinder, Geschlechterver-
hältnis und Schulwege (vgl. ebenda). Ein Indikator für Leistungsfähigkeit kann die erhaltene
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %) nach
Bildungsgangempfehlung der abgebenden GS
HS RS GE GY
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
HS HS, bed. RS RS RS, bed. GYM GYM ohne
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %) nach
Bildungsgangempfehlung der abgebenden GS
HS RS GE GY
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
HS HS, bed. RS RS RS, bed. GYM GYM ohne
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
40
Bildungsgangempfehlung sein. Um also zu untersuchen, ob die Zusammensetzung nach Leis-
tung an Gesamtschulen jener entspricht, die für alle Schüler*innen in Münster beim Übergang
in die Sek. I beobachtet wird, vergleicht Tabelle 5 die Anteile nach Bildungsgangempfehlungen
in den beiden Gruppen miteinander. Zudem sind Anmeldungen und Ablehnungen nach Bil-
dungsgangempfehlungen angegeben. Diese Angaben liegen für drei Schuljahre vor , sodass
lediglich Momentaufnahmen und keine Trends beschrieben werden können.
Dass regelmäßig ein Anmeldeüberhang vorliegt, wurde bereits in Abschnitt 4.4.1 ge-
zeigt. Die nachfolgenden Zahlen (vgl. Tabelle 5 und Abbildung 16) zeigen darüber hinaus,
dass die Gesamtschulen die Zusammensetzung anhand der Bildungsgangempfehlung in der
Stadt Münster nicht widerspiegeln können. Ursächlich dafür ist die mangelnde Nachfrage nach
Gesamtschulplätzen der Schüler*innen mit einer Gymnasialempfehlung. Diese liegt in den drei
Schuljahren zwischen 11% im Schuljahr 2017/18 und 18% in 2021/22, während in Münster
knapp jedes zweite Kind im Übergang zur Sek. I (46% bis 49%) eine uneingeschränkte Gym-
nasialempfehlung erhält. Es ist zu vermuten, dass Gesamtschulen, um dem Kriterium der re-
präsentativen Verteilung zu genügen, zum ‚Auffüllen‘ dieser Gruppe auf Schüler*innen mit be-
dingter Gymnasialempfehlung und ausschließlicher Realschulempfehlung zurückgreifen. Dies
würde auch den deutlich überproportionalen Anteil der Schüler*innen mit Realschulempfeh-
lung in den Eingangsklassen der Gesamtschulen erklären – es bleibt aber eine Vermutung.
Nicht durch die mangelnde Nachfrage erklärbar ist hingegen die unverhältnismäßig ge-
ringe Aufnahme der Grundschüler*innen mit einer Hauptschulempfehlung oder bedingten Re-
alschulempfehlung. Deren Anmeldungen sind hi nreichend hoch (17% bis 24% aller Anmel-
dungen an Gesamtschulen entfallen auf diese Gruppe der Schüler*innen), um den Anteil in
der Leistungszusammensetzung an Gesamtschulen repräsentativ replizieren zu können. Dies
erfolgt aber nicht. Mit 7% bzw. 6% aller aufgenommenen Schüler*innen sind jene mit Haupt-
schulempfehlung bzw. bedingter Realschulempfehlung in den Eingangsklassen der Sc hul-
jahre 2017/18 bzw. 2018/19 vertreten. Damit liegt der Anteil deutlich unter dem repräsentativen
Anteil von 15% bzw. 11% aller Schüler*innen. Im Schuljahr 2021/22 liegt der Anteil mit 8%
zwar näher an dem repräsentativen Wert von 10%, was zu begrüßen ist, erklärt aber dennoch
nicht, weshalb die Schulplätze nicht genauer entlang der entsprechenden Zusammensetzung
in ganz Münster vergeben werden. Daher können die kommunalen Gesamtschulen die Durch-
lässigkeit des Bildungssystems nur bedingt fördern, da Kinder mit einer Hauptschul- oder be-
dingten Realschulempfehlung unterrepräsentiert sind. Zudem handelt es sich, in absoluten
Zahlen betrachtet, um relativ wenige Schüler*innen mit Hauptschul- oder bedingter Realschu-
lempfehlung, die für einen repräsentativen Anteil hätten aufgenommen werden müssen. Im
Schuljahr 2021/22 bspw. geht es hier um sechs weitere Schüler*innen, verteilt auf zwei Ge-
samtschulen und insg. 10 Klassen. Tabelle 5 zeigt die Erfolgsquoten nach Bildungsgangemp-
fehlung. Hier wird deutlich, dass die Wahrscheinlichkeit an einer kommunalen Gesamtschule
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
41
aufgenommen zu werden, für Kinder mit einer Haupt- bzw. bedingten Realschulempfehlung
gering ist.
Tabelle 5: Verteilung der Bildungsgangempfehlungen insgesamt und an Gesamtschulen, aus-
gewählte Schuljahre
Verteilung der
Bildungsgangempfehlungen in %
Erfolgs-
quote
Bildungsgangempfehlung
abge-
bende
kommuna-
len Grund-
schulen lt.
Schulsta-
tistik
Anmel-
dungen
an kom-
munalen
Gesamt-
schulen
Aufnah-
men an
kommu-
nalen Ge-
samt-
schulen+
Ablehnun-
gen an
kommu-
nalen Ge-
samt-
schulen
Verhältnis
der abso-
luten Zah-
len, Auf-
nahmen
zu Anmel-
dungen
2017/18
ohne/SUB/unbekannt 2 1 2 0 1
Gymnasium 46 11 21 1 0,98
Hauptschule 9 15 6 26 0,20
Hauptschule, bedingt Realschule 6 9 1 17 0,09
Realschule 25 48 45 51 0,50
Realschule, bedingt Gymnasium 12 16 24 6 0,83
2018/19
ohne/SUB/unbekannt 3 5 5 4 0,57
Gymnasium 47 12 20 3 0,88
Hauptschule 7 12 5 20 0,20
Hauptschule, bedingt Realschule 4 7 1 13 0,07
Realschule 24 45 42 49 0,46
Realschule, bedingt Gymnasium 15 19 27 12 0,69
2021/22
ohne/SUB/unbekannt 4 4 8 0 0,95
Gymnasium 49 18 31 6 0,84
Hauptschule 6 11 6 15 0,29
Hauptschule, bedingt Realschule 4 6 2 9 0,17
Realschule 22 40 25 54 0,31
Realschule, bedingt Gymnasium 14 22 28 16 0,63
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, verschiedene Tabellen; eigene Zusammenstellung,
eigene Berechnung.
Hinweise: Unter den Anmeldedaten nur Schüler*innen mit Wohnort in Münster; für andere Schuljahre konnten
keine vergleichbaren Analysen der Aufnahmen und Ablehnungen durchgeführt werden; aus Datenschutzgründen
werden die absoluten Zahlen nicht berichtet; SUB = sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf; +Die Werte kön-
nen von den Angaben der Schulstatistik abweichen, da letztere später im Jahr gemeldet werden und sich ein-
zelne Verschiebung durch Nachrücken ergeben können.
Übergänge und Zusammensetzung nach soziodemografischen Merkma-
len
Im Folgenden wird nun der Aspekt der (Selbst -)Selektion nach sozioökonomischem Status
betrachtet. Denn Heterogenität der Zusammensetzung lässt sich nicht nur anhand der Bil-
dungsgangempfehlungen, sondern auch durch Herkunftsmer kmale der Schüler*innen be-
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
42
schreiben. Nachfolgend werden zu diesem Zweck beispielhaft die Übergänge nach Sozialin-
dexstufe7 der abgebenden Grundschulen ausgewertet. Die Sozialindexstufen werden für alle
kommunalen Grundschulen in NRW gebildet und hohe Werte weisen auf eine Zusammenset-
zung der Schülerschaft hin, die viel Unterstützungsbedarf erfordert. Der Wertebereich liegt
zwischen 1 (niedrigste Sozialindexstufe, geringer Unterstützungsbedarf) und 9 (höchste So-
zialindexstufe, hoher Unterstützungsbedarf). Private Grundschulen, Förderschulen und neu-
eröffnete Grundschulen erhalten keine Sozialindexstufe. Grundschulen außerhalb von NRW
kann ebenfalls keine Sozialindexstufe zugewiesen werden. Diese sind nachfolgend mit der
Kennzeichnung ‚ohne und außerhalb von Münster‘ versehen.
Im Schuljahr 2021/22 haben c a. 27% der kommunalen Grundschulen Münsters die
niedrigste Sozialindexstufe von 1, gut 31% eine Sozialindexstufe von 2, ca. 27% von 3 und
lediglich knapp 13 % (sechs Grundschulen) eine Sozialindexstufe höher als 3. Die Sozialin-
dexstufen 7, 8 und 9 der neunstufigen Skala kommen bei Münsteraner Grundschulen nicht
vor.
8 Grundschulen mit den Sozialindexstufen 1 bis 3, die rd. 85% der kommunalen Grund-
schulen ausmac hen, geben rd. 88% der Grundschüler *innen der 4. Jahrgangsstufe an die
weiterführenden Schulen ab (vgl. Tabelle 6). Unter den weiterführenden kommunalen Schulen
finden sich unter den Hauptschulen die Sozialindexstufen 5 bis 7, sowie eine Realschule. Die
anderen weiterführenden Schulen haben niedrigere Sozialindexstufen (vgl. ebenda).
7 Der Sozialindex identifiziert den Unterstützungsbedarf von Schulen, der sich auf Grund der sozialen Zusam-
mensetzung der Schüler*innen einer Schule ergibt und wird schulscharf für alle öffentlichen allgemeinen
Schulen (Primar- und Sekundarbereich) berechnet (vgl. Schräpler & Jeworutzki 2021, S. 1). Die Autoren legen
der Berechnung des Index die vier Faktoren Kinder- und Jugendarmut, Schüler*innen mit vorwiegend nicht-
deutscher Familiensprache, mit eigenem Zuzug aus dem Ausland und mit sonderpädagogischem Förder-
schwerpunkt LE, SQ und ESE zu Grunde. Auf Schulen einer hohen Sozialindexstufe treffen die Faktoren stark
zu, bei einer niedrigen Sozialindexstufe nicht.
8 Die ausgewiesenen Anteile beziehen sich auf 44 der 45 kommunalen Grundschulen. Der zum Schuljahr
2019/20 in Betrieb genommenen Gemeinschaftsgrundschule Wolbeck-Nord ist keine Sozialindexstufe zuge-
wiesen. Diese Schule hat zum Schuljahr 2021/22 folglich auch noch keine Schüler*innen in der vierten Jahr-
gangsstufe, die auf eine weiterführende Schule übergehen könnten.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
43
Tabelle 6: Sozialindexstufen der kommunalen Schulen, 2021
Sozialin-
dexstufe
Schulen Übergänger*in-
nen aus kom-
munalen
Grundschulen
Schulen
GS HS RS GY GE
1 27%
(12)
22%
(528) 17%
(1)
36%
(4)
2 31%
(14)
36%
(861) 0 64%
(7)
100%
(2)
3 27%
(12)
30%
(719) 50%
(3)
4 7%
(3)
6%
(147) 17%
(1)
5 4%
(2)
4%
(96)
50%
(2)
17%
(1)
6 2%
(1)
1%
(33)
25%
(1)
7 25%
(1)
8
9
Ohne 2%
(1)
Summe 100%
(45)
100%
(2384)
100%
(4)
100%
(6)
100%
(11)
100%
(2)
Quellen: MSB (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/sozialindexstufen_der_einzel-
schulen.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.01.2023), Amtliche Schulstatistik 2021/22; eigene Berechnung, eigene Dar-
stellung.
Hinweise: Die PRIMUS-Schule hat eine Sozialindexstufe von 4; absolute Anzahl der Schulen in Klammern; GS =
Grundschule, HS = Hauptschule, RS = Realschule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium.
Schüler*innen, die auf eine kommunale Hauptschule übergehen, stammen zu 9% aus einer
Grundschule der Sozialindexstufe 1. An Realschulen trifft dies auf 18% der Übergänger*innen,
an Gesamtschulen auf 21% und an Gymnasien auf 27% zu. Zudem setzen sich die 5. Jahr-
gänge an Gesamtschulen und Gymnasien fast ausschließlich (91 bzw. 92%), aus Kindern ei-
ner abgebenden Grundschule mit Sozialindexstufen von 1 bis 3 zusammen ( vgl. Abbildung
17). Bei den Realschulen liegt dieser Anteil bei 83%. Auch für die Hauptschulen ist festzuhal-
ten, dass in Münster gut jedes zweite Kind des 5. Jahrgangs von einer Grundschule mit einer
Sozialindexstufe von 1 bis 3 kommt – dies liegt aber auch daran, dass nur 14% (sechs von 44
bzw. 45) der kommunalen Grundschulen in einer Sozialindexstufe von 4 oder höher liegen.
Die privaten Gesamtschulen und Gymnasien weisen im Vergleich zu den kommunalen
weiterführenden Schulen einen deutlich höheren Anteil an Kindern auf, die von Grundschulen
mit einer Sozialindexstufe von 1 übergehen (37%). Im Gegensatz dazu sind Schüler*innen mit
einer höheren Sozialindexstufe als 3 an diesen privaten Schulen kaum vertreten.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
44
Abbildung 17: Übergänge nach Sozialindexstufe der abgebenden Grundschule, 2021
Quellen: MSB (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/sozialindexstufen_der_einzel-
schulen.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.01.2023) und Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2021/22; eigene Be-
rechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Mit Übergängen aus privaten Grundschulen und Grundschulen außerhalb von Münster; HS = Haupt-
schule, RS = Realschule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium.
Abbildung 18 zeigt ergänzend die Zusammensetzung ausgewählter weiterführender Schulen
nach vier Merkmalen. Auch bezogen auf diese sind die kommunalen Gesamtschulen und die
kommunalen Gymnasien einander sehr ähnlich. Der Anteil der Mädchen ist ungefähr ausge-
wogen und der Anteil der Schüler*i nnen mit Migrationshintergrund (hier als ausländische
Schüler*innen und mit nicht-deutscher Verkehrssprache dargestellt) ist an den Gymnasien ge-
nauso hoch wie an den Gesamtschulen. Lediglich die Zahl der Schüler*innen mit einem son-
derpädagogischen Unterstützungsbedarf ist an den kommunalen Gesamtschulen deutlich hö-
her als an kommunalen Gymnasien. Letzteres ist jedoch zu erwarten, da Gymnasien nach
Erlasslage in NRW nur in Ausnahmefällen zu Orten des Gemeinsamen Lernens eingerichtet
werden.
Zu erkennen ist, über alle Schulformen hinweg, der steigende Anteil ausländischer
Schüler*innen mit Beginn der Fluchtbewegungen ab 2015, wobei die Hauptschulen (ca. 42%),
gefolgt von den Realschulen (ca. 20%), deutlich mehr ausländische Schüler*innen oder Schü-
ler*innen mit nichtdeutscher Verkehrssprache verzeichnen als die Gesamtschulen und die
Gymnasien (jew. unter 10%). Auch der Anteil der Schüler *innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf ist an den Hauptschulen am höchsten, gleichwohl Realschulen im Ver-
lauf der hier betrachteten neun Jahre immer mehr Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf beschulen.
9
22
23
17
19
9
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18
33
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7
6
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5
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0
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %) nach
Sozialindexstufe der abgebenden GS
HS RS GE GY priv. GE/GY
1 2 3 4 5 6 7 ohne ohne und außerhalb von Münster
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
45
Erneut unterscheiden sich die sechs privaten Schulen in der Zusammensetzung deut-
lich von den kommunalen Schulen: Ausländische Schüler*innen, Schüler*innen mit Migrati-
onshintergrund sowie Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sind an
diesen Schulen kaum vertreten. Der überdurchschnittlich hohe Anteil an Schülerinnen ist auf
das private Mädchengymnasium zurückzuführen.
Abbildung 18: Anteil der Schüler*innen an weiterführenden Schulen nach ausgewählten Merk-
malen, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: SuS = Schüler*innen, SUB = sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, HS = Hauptschule, RS =
Realschule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium.
Die Auswertungen zeigen, dass private weiterführende Schulen bei der Aufnahme in den 5.
Jahrgang stärker segregieren als die kommunalen Schulen und dass diese Schulen insg. eine
Zusammensetzung aufweisen, die nach den Kriterien eines Schulsozialindex als günstig und
nicht unterstützungsbedürftig identifiziert würden. Beide Faktoren können durch das jew . vor-
gezogene Anmeldeverfahren für die bischöfliche Gesamtschule und die bischöflichen Gymna-
sien begünstigt sein (vgl. dazu auch Abschnitt 4.4.1 und Abschnitt 10.6 in Teil 2 ). Ob dies
jedoch tatsächlich nur auf ein ‚Rosinenpicken' der Schulen zurückzuführen ist, oder das An-
meldeverhalten der Eltern zu einer Selbstselektion führt, ist ohne Daten zum Anmelde- und
Auswahlprozess nicht zu beantworten. So ist im Falle bischöflicher Schulen eine weiterfüh-
rende Schule in konfessionsgebundener Trägerschaft nicht für jede Familie eine Option und
wird daher auch eher nicht angewählt. Dennoch bleibt festzuhalten, dass vermutlich durch das
vorgezogene Anmeldeverfahren, durch die quantitative Bedeutung der privaten Schulen und
ggf. durch die konfessionelle Ausrichtung die Zusammensetzung der privaten Schulen sich
deutlich von der Zusammensetzung der kommunalen Schulen unterscheidet. Durch die Ver-
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Anteil an allen Schüler*innen (in %)
HS RS GE GY priv. GE/GY
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
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2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
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2021
2013
2014
2015
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2017
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2019
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2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
SuS mit SUB weibliche SuS ausländische SuS SuS mit nichtdeutscher Verkehrssprache
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
46
teilung der privaten Schulen im Stadtgebiet w ird die Schulwahl also dann für Familien er-
schwert, wenn sie a) in einem Stadtbezirk leben, in dem die Versorgung mit kommunalen
Schulplätzen knapp oder nicht vorhanden ist und b) die Kinder nicht den Auswahlkriterien der
privaten Schulen entsprechen.
Klassenwiederholungen
Für die zukünftige Planung des Schulplatzangebots ist es nicht nur notwendig zu wissen, wie
viele Schüler*innen in die Sek I. übergehen werden (vgl. Abschnitte 4.1 und 4.4.1), sondern
auch, wie hoch die Schulplatzreserve für zusätzliche Schüler*innen sein sollte. Weitere Schü-
ler*innen können aus verschiedenen Gründen dazukommen. Zum einen können sie eine oder
mehrere Jahrgangsstufen wiederholen oder überspringen, sie können eine Schule oder eine
Schulform wechseln (vgl. Abschnitt 3.1.1) sowie zuwandern (vgl. Abschnitt 3.2). Daher können
z.B. auch wenig nachgefragte Hauptschulen und Realschulen an die Kapazitätsgrenze kom-
men, wenn viele Schüler*innen eine Klasse wiederholen oder querversetzt werden. Dies gilt
insb. dann, wenn die Schulen ohnehin geringe Zügigkeiten aufweisen.
In NRW ist nach dem SchulG die Nichtversetzung an bildungsgangbezogenen Schul-
formen grundsätzlich zulässig (vgl. Abschnitt 3.1.1) und die Zahl (vgl. Abbildung 19 a]) bzw.
der Anteil der Klassenwiederholungen (vgl. Abbildung 19 b]) ist in der Stadt Münster in den
vergangenen Jahren bis 2019 an Hauptschulen tendenziell auch gestiegen. Realschulen zei-
gen hingegen keinen deutlichen Trend und auch an den anderen Schulformen finden Nicht-
versetzungen eher zu einem kleineren Anteil statt.
Querversetzungen aus einer anderen Schulform sind fast ausschließlich an Haupt- und
Realschulen zu beobachten. An den Hauptschulen liegt der jährliche Anteil zwischen 3 und
7%, an den Realschulen bei ca. 1-2%. Querversetzungen sind vor allem dann planungsr ele-
vant, wenn Schüler*innen verstärkt auf wenig nachgefragte Schulformen versetzt werden (vgl.
dazu Abschnitt 4.4.6).
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
47
Abbildung 19: Entwicklung der Versetzungen an kommunalen weiterführenden Schulen nach
Versetzungsart, 2013 bis 2021
(a) Anzahl Schüler*innen
Fortsetzung Abbildung 19
(b) Anteil Schüler*innen
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: zugew. ausl. SuS = zugewanderte ausländische Schüler*innen; PRIMUS-Schule mit Primarstufe.
Querversetzungen
Planerische Risiken für den Schulträger entstehen nicht nur durch die sinkende Zahl der in
Jahrgang 5 aufgenommenen Schüler *innen an Hauptschulen (vgl. Abschnitt 4.4.1), sondern
auch durch Querversetzungen zwischen verschiedenen Schulformen. Wie in Abschnitt 4.2
dargestellt, existieren in Münster nur noch vier Hauptschulen, die in der Vergangenheit nach
Aussagen des Schulträgers dennoch ‚vollgelaufen‘ sind.
0
1.000
2.000
3.000
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6.000
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10.000
Anzahl Schüler*innen
Hauptschule Realschule PRIMUS-Schule Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium
2013
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2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
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2019
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2021
Einschulung Verbleib in Schuleingangsphase Versetzung zugew. ausl. SuS Nichtversetzung Querversetzung
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Anteil Schüler*innen (in %)
Hauptschule Realschule PRIMUS-Schule Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium
2013
2014
2015
2016
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2019
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2013
2014
2015
2016
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2018
2019
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2013
2014
2015
2016
2017
2018
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2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
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2019
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2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Einschulung Verbleib in Schuleingangsphase Versetzung zugew. ausl. SuS Nichtversetzung Querversetzung
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
48
Abbildung 20 zeigt die Schülerzahl an kommunalen Hauptschulen (Jahrgangsstufen 5
bis 9) nach Eingangskohorte. Das bedeutet, dass die Zahl der bspw. im Schuljahr 2013/14
beobachteten Schüler *innen in Jahrgangsstufe 5 mit der Zahl der Schüler *innen des Jahr-
gangs 6 des Schuljahres 2014/15 in Verbindung gebracht wird. Theoretisch, bei regulärer Ver-
setzung von der 5. in die 6. Jahrgangsstufe und von der 6. in die 7. Jahrgangstufe, usw., dürfte
sich die Schülerzahl im Zeitverlauf kaum verändern. Bereits im Jahr 2014/15 ist die Kohorte
2013/14 aber um mehr als 20 Schüler *innen angewachsen. Im Jahr darauf finden sich in der
7. Jahrgangsstufe 288 Schüler *innen und damit fast 150 Schüler *innen mehr als im 5. Jahr-
gang zwei Jahre zuvor beobachtet wurden. Dies entspricht einem Zuwachs von über 100%.
Dieser Trend setzt sich i.d.R. bis zur 9. Jahrgangsstufe und für alle hier betrachteten Eingangs-
kohorten weiter fort, allerdings ist in Abbildung 20 auch eine Abflachung des Trends zu erken-
nen. Der Aufwuchs der Schülerzahl, ausgehend vom 5. Jahrgang des Schuljahres 2018/19,
ist bis zur 8. Jahrgangsstufe in 2021/22 nicht mehr so deutlich wie noch in den Vorjahren. Ein
ähnliches Bild, nur entsprechend weniger ausgeprägt, findet sich für die Realschulen. ein ge-
genläufiges Bild entsprechend bei den Gymnasien, die demnach die primär abgebende Schul-
form darstellen (ohne Abbildung).
Abbildung 20: Entwicklung der Schülerzahl an kommunalen Hauptschulen nach Eingangsko-
horte, 2013 bis 2018
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Jg. = Jahrgangsstufe.
Abbildung 21 zeigt ergänzend, wie sich die Zusammensetzung an den kommunalen Haupt-
schulen und den anderen Schulformen über die Zeit verändert hat. Dargestellt sind alle Arten
der Versetzung (vgl. dazu auc h Abschnitt 4.4.5) und die Herkunftsschulform. D.h., hier inte-
ressiert nicht explizit, ob die Schüler*innen eine Klassenstufe wiederholen, sondern nur, ob sie
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150
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300
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400
Anzahl Schüler*innen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Schuljahr
5. Jg. 2013 5. Jg. 2014 5. Jg. 2015
5. Jg. 2016 5. Jg. 2017 5. Jg. 2018
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
49
auf eine andere Schulform querversetzt werden. Abbildung 21 a) zeigt, dass die meisten Schü-
ler*innen in ihrer Schulform verbleiben. Dies trifft in einem hohen Maße auf die PRIMUS -
Schule, die Gesamtschulen und die Gymnasien zu. Aber sie zeigt auch, dass es durchaus zu
Schulformwechseln kommt. Abbildung 21 b) veranschaulicht diesen Sachverhalt. Zu erkennen
ist, dass sich die Hauptschulen im Verlauf der Versetzungen zu einem überwiegenden Teil mit
Versetzungen aus den Realschulen füllen. Die Realschulen hingegen mit Versetzungen aus
den Gymnasien. Vergleichsweise wenige Realschüler*innen werden aber auf das Gymnasium
versetzt und auch nur sehr wenige Hauptschüler*innen auf Realschulen. Insgesamt geben die
Gymnasien anteilig mehr Schüler*innen ab als sie aus anderen Schulformen aufnehmen. Dies
erklärt die im Zeitverlauf anwachsenden Kohorten an den Haupt- und Realschulen (vgl. Abbil-
dung 20) und die schrumpfenden Kohorten an den Gymnasien.
4. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster
50
Abbildung 21: Entwicklung der Versetzungen an kommunalen weiterführenden Schulen nach
Herkunftsschulform, 2013 bis 2021
(a) Insgesamt
(b) Ohne Schulformverbleibende
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: PRIMUS-Schule mit Primarstufe.
0
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50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %)
Hauptschule Realschule PRIMUS-Schule Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium
2013
2014
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2016
2017
2018
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2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
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2019
2020
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2013
2014
2015
2016
2017
2018
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2021
2013
2014
2015
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2017
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2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
HS RS PRIMUS Sek GE GY andere priv./öff. Schulform sonst./k.A./zugew. SuS
0
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4
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8
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Anteil Schüler*innen (in %)
Hauptschule Realschule PRIMUS-Schule Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium
2013
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2013
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2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
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2017
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2020
2021
2013
2014
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2017
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2021
2013
2014
2015
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2017
2018
2019
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2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
HS RS PRIMUS Sek GE GY andere priv./öff. Schulform sonst./k.A./zugew. SuS
5. Entwicklung der Inklusion
51
5 Entwicklung der Inklusion
In Folge der Umsetzung der VN -Behindertenrechtskonvention an Schulen trat das 9. Schul-
rechtsänderungsgesetz am 01. August 2014 in Kraft und versichert seither, dass Schüler*in-
nen mit und ohne Behinderung oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an den
Schulen „[…] in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung) [werden]“
(§ 2 (5) SchulG). Auch die Stadt Münster blickt auf ein langjähriges Verständnis in der gemein-
samen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Unter-
stützungsbedarf zurück (vgl. auch Abschnitt 3.1.1).
Nachfolgend wird für die Stadt Münster die Entwicklung der Inklusion in allen Unter-
stützungsbedarfen nachgezeichnet und mit der Entwicklung in NRW sowie ausgewählten
Kommunen NRWs verglichen. Da Inklusion aufwachsend erfolgt, d.h., steigende Inklusion in
der Primarstufe setzt sich in der Sek . I und II fort und viele Förderschulen i.d.R. die Primar -
und Sekundarstufe vereinen, werden in diesem Kapitel alle drei Schulstufen betrachtet. Bei
den Auswertungen ist allerdings zu beachten, dass in der Stadt Münster auch Schüler*innen
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit Wohnort in umliegenden Kreisen und Ge-
meinden beschult werden, da in der Stadt vier Förderschulen des Landschaftsverbands West-
falen-Lippe (LWL) mit unterschiedlichen Schwerpunkten verortet sind (vgl. Abschnitt 2 ). Die
Einzugsgebiete dieser Schulen gehen über die Stadtgrenze Münsters hinaus und deren Größe
und Reichweite ist vom jeweiligen Förderschwerpunkt der Schule abhängig (vgl. Schwarz &
Makles, 2016). Insofern ist bei einer Zählung am Schulort die Zahl der Schüler*innen mit son-
derpädagogischem Unterstützungsbedarf in Münster vergleichsweise hoch und mit Kommu-
nen, die keine Standorte von Schulen des LWL (oder LVR) sind, nicht vergleichbar. Dies gilt
jedoch nicht für die Unterstützungsbedarfe Lernen (LE), Sprache (SQ, zumindest in der Pri-
marstufe), Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) sowie Geistige Entwicklung (GG). Schu-
len dieser Förderschwerpunkte sind i.d.R. in Trägerschaft der Kommunen oder in privater Trä-
gerschaft und deren Einzugsgebiete sind i.d.R. auch auf die Gemeindegrenzen beschränkt.
Statistiken für diese sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe sind somit interkommunal
vergleichbar.
Bei Betrachtung der Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Münster (vgl.
Tabelle 7 und Abbildung 22) zeigt sich, dass bei steigendem Inklusionsanteil9 die Gesamtzahl
der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an allgemeinen Schulen
leicht ansteigt. Während die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstüt-
zungsbedarf im Gemeinsamen Lernen also steigt, sinkt gleichzeitig die Anzahl der Schüler*in-
nen an Förderschulen kontinuierlich. Die Förderquote, d.h., der Anteil der Schüler*innen mit
9 Der Inklusionsanteil erfasst den Anteil der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf, die inklusiv an allgemei-
nen Schulen unterrichtet werden an der gesamten Schülerschaft mit sonderpädagogischem Unterstützungs-
bedarf unabhängig vom Beschulungsort.
5. Entwicklung der Inklusion
52
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der gesamten Schülerschaft, ist zwar in den
ersten Jahren nach Einführung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes gesunken, steigt zuletzt
aber wieder leicht an.
Deutlich zu sehen sind in Abbildung 22 die Unterschiede zwischen den Schulträgern.
Während das Gemeinsame Lernen in allen allgemeinen Schulen (öffentlich und privat) Müns-
ters von rd. 33% in 2013 auf rd. 47% in 2021 gestiegen ist, ist die Inklusion an den kommunalen
Schulen stärker vorangetrieben worden. Zum Schuljahr 2013 lag der Inklusionsanteil an den
allgemeinen Schulen in Trägerschaft der Stadt Münster bei rd. 50%, im Schuljahr 2021 lag er
bereits bei fast 80%. Daraus lässt sich schließen, dass die privaten Schulträger von allgemei-
nen Schulen nur wenig zur Inklusion in Münster beitragen. Der Inklusionsanteil an diesen
Schulen liegt im gesamten Zeitraum bei ca. 5-7% (ohne Abbildung/Tabelle).
Tabelle 7: Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an öf-
fentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Münster, 2013 bis 2021
Schuljahr Allgemeine Schule Förderschule Summe Förderquote in%
2013 764 1.570 2.334 7,37
2014 891 1.479 2.370 7,54
2015 824 1.324 2.148 6,85
2016 842 1.246 2.088 6,57
2017 854 1.200 2.054 6,51
2018 893 1.184 2.077 6,61
2019 900 1.161 2.061 6,57
2020 968 1.147 2.115 6,74
2021 1.011 1.125 2.136 6,81
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung.
Hinweise: In der Spalte ‚Allgemeine Schule‘ werden alle Schüler*innen gezählt, die im Gemeinsamen Lernen
sind; in der Spalte ‚Förderschule‘ werden alle Schüler*innen abgebildet, die an einer Förderschule beobachtet
werden; die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen; ohne Klinikschule und ohne Schüler*innen in der Frühförde-
rung; die Förderquote weist den Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der
gesamten Schülerschaft aus.
5. Entwicklung der Inklusion
53
Abbildung 22: Entwicklung des Inklusionsanteils an kommunalen und allen allgemeinen Schu-
len in der Stadt Münster, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen; ohne Klinikschule und ohne Schüler*innen in der Frühför-
derung; der Inklusionsanteil erfasst den Anteil der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf, die inklusiv an allge-
meinen Schulen unterrichtet werden an der gesamten Schülerschaft mit sonderpädagogischem Unterstützungs-
bedarf unabhängig vom Beschulungsort.
Bei Betrachtung nach konkretem Unterstützungsbedarf ist zu erkennen, dass es durchaus Un-
terschiede in der Entwicklung in Münster gibt (vgl. Abbildung 23): Der Inklusionsanteil der För-
derbedarfe LE und ESE steigt kontinuierlich, der Inklusionsanteil Sprache (SQ in allen Jahr-
gangsstufen) ist seit 2018 wieder rückläufig. D ie anderen Inklusionsanteile (GG und andere)
sind und waren auch in der Vergangenheit vergleichsweise hoch, beziehen sich aber auch auf
vergleichsweise wenige Schüler*innen insges amt (i.d.R. (deutlich) unter 100 Schüler*innen)
und lediglich auf die kommunalen Schulen, d.h. dass die Inklusionsanteile in den sonderpäda-
gogischen Unterstützungsbedarfen GG und andere anders ausfallen würden, wenn Schulen
privater Träger noch einbezogen würden.
Im Vergleich zum Rest des Bundeslandes NRW hatte die Stadt Münster eine geringere
Förderquote in den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen LE und ESE (vgl. Abbil-
dung 24) und bis ca. 2017 auch eine sinkende Förderquote zu verzeichnen – dies deckt sich
also mit der Entwicklung der Förderquote insg. – wohingegen die Förderquote für diese Un-
terstützungsbedarfe in NRW stetig gewachsen ist. Der Inklusionsanteil für diese Förder-
schwerpunkte liegt in Münster im gesamten Beobachtungszeitraum über dem Landesschnitt
und die Differenz der Inklusionsanteile ist in der Vergangenheit jedes Jahr gewachsen. So
stieg der Unterschied von rd. 6 Prozentpunkten im Schuljahr 2013/14 auf fast 25 Prozent-
punkte im Schuljahr 2021/22. Mit einem Inklusionsanteil bei den Unterstützungsbedarfen LE
und ESE von ca. 85% liegt Münster somit deutlich über dem Landesdurchschnitt. Eine ähnli-
che Entwicklung zeigt sich im Vergleich Münster s zu einzelnen Kreisen und kr fr. Städten in
20
30
40
50
60
70
80
Inklusionsanteil (in %)
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Jahr
Schulen in kommunaler Trägerschaft alle Schulen in Münster
5. Entwicklung der Inklusion
54
Westfalen-Lippe (ohne Abbildung/Tabelle) und vergleichbaren krfr. Städten des Landes, so g.
‚kleinen Großstädte‘ (vgl. Tabelle 8), dies sind, nach Definition, Großstädte mit einer Einwoh-
nerzahl von unter 500.000.
Abbildung 23: Entwicklung der Inklusion an kommunalen Schulen in der Stadt Münster, aus-
gewählte sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen; ohne Klinikschulen und ohne Schüler*innen in der Frühför-
derung.
Abbildung 24: Entwicklung der Inklusion an öffentlichen Schulen, Münster und NRW, nur son-
derpädagogische Unterstützungsbedarfe LE & ESE, 2013 bis 2021
Quellen: MSW bzw. MSB NRW 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen.
700 685
598
595 567 601 624 689 712
334 378
364
288 245 227 190 170 176
217 220
200 193 183 162 151 161 16718 20
32 33 45 57 63 56 64174 169
77 69 76 86 83 87 77 0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Inklusionsanteil (in %)
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
Anzahl Schüler*innen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Jahr
LE: SuS und ESE: SuS und SQ: SuS und GG: SuS und andere: SuS und
Inklusionsant. Inklusionsant. Inklusionsant. Inklusionsant. Inklusionsant.
0
1
2
3
4
5
6
Förderquote (in %)
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Jahr
Münster NRW (ohne Münster) 0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Inklusionsanteil (in %)
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Jahr
Münster NRW (ohne Münster)
5. Entwicklung der Inklusion
55
Gegenüber vergleichbaren kleinen Großstädten weist die Stadt Münster in den Förderschwer-
punkten LE und ESE einen relativ hohen Inklusionsanteil (85%) bei gleichzeitig relativ geringer
Förderquote (2%) auf (vgl. Tabelle 8). Das bedeutet, dass vergleichsweise wenige Schüler*in-
nen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt LE und ESE in öffent-
lichen Förderschulen beschult werden – einen höheren Inklusionsanteil erreicht von den ver-
gleichbaren Kommunen nur Bottrop, wo die Förderquote nochmals geringer ausfällt. Im Ver-
gleich zu NRW, weiteren Gebietskörperschaften Westfalen- Lippes oder auch vergleichbaren
kleinen krfr. Großstädten steht der Schulträger Münster somit sehr gut da. Die Förderquote,
insb. in den sog. ‚leichten‘ Förderbedarfen LE und ESE ist sehr gering und der Inklusionsanteil
vergleichsweise hoch. Mehr als 8 von 10 Kindern mit diesem sonderpädagogischen Unterstüt-
zungsbedarf werden an einer allgemeinen kommunalen Schule beschult. Mit der damaligen
Änderung des Schulgesetzes verfolgte die Landesregierung das konkrete Ziel, Inklusionsan-
teile für Förderschwerpunkte im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen, einschließlich
des Schwerpunkts Sprache, bis zum Schuljahr 2025/26 von 70% zu erreichen (vgl. NRW LT
Drs. 16/2432). Dieses Ziel hat die Stadt Münster, zumindest für LE und ESE, schon frühzeitig
und mittlerweile deutlich überschritten.
Tabelle 8: Vergleich von Förderquoten und Inklusionsanteilen an öffentlichen Schulen, ausge-
wählte Kommunen, nur sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe LE & ESE, 2021
Kommune Förderquote Inklusionsanteil
Münster, Stadt 2,29% 84,91%
Bielefeld, krfr. Stadt 2,91% 69,66%
Bochum, krfr. Stadt 3,20% 54,90%
Bonn, krfr. Stadt 3,21% 62,72%
Bottrop, krfr. Stadt 1,86% 100,00%
Gelsenkirchen, krfr. Stadt 3,77% 65,40%
Hagen, krfr. Stadt 3,52% 46,87%
Hamm, krfr. Stadt 3,79% 66,70%
Herne, krfr. Stadt 4,00% 55,14%
Krefeld, krfr. Stadt 4,16% 61,66%
Leverkusen, krfr. Stadt 3,18% 71,79%
Mönchengladbach, krfr. Stadt 3,81% 62,19%
Mülheim a.d. Ruhr, krfr. Stadt 3,31% 65,89%
Oberhausen, krfr. Stadt 3,34% 61,82%
Paderborn, krfr. Stadt 2,30% 76,19%
Solingen, krfr. Stadt 4,54% 60,53%
Wuppertal, krfr. Stadt 4,29% 60,53%
(Aachen, Städteregion) 3,62% 59,67%
Durchschnitt (ohne Münster, mit Städteregion Aachen) 3,46% 64,80%
Quellen: MSW bzw. MSB NRW 2013/14-2021/22; eigene Berechnung.
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen.
5. Entwicklung der Inklusion
56
Die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sind, wie auch schon aus
den Auswertungen in Abschnitt 4.4.4 hervorging, jedoch nicht gleichmäßig auf die kommuna-
len Schulen Münsters verteilt. Die nachfolgende Abbildung 25 stellt den Anteil der Schüler*in-
nen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der gesamten Schülerschaft der je-
weiligen kommunalen weiterführenden Schule dar (sog. Integrationsanteil). Dabei gilt: Je grö-
ßer das Symbol, desto höher ist der Integrationsanteil an dieser Schule. Ist das Symbol weiß,
wird dort kein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beschult – zumindest in
dem betrachteten Schuljahr 2021/22. Bezogen auf die kommunalen Schulen trifft dies 2021/22
auf sechs Grundschulen und drei Gymnasien zu. Weiterhin ist zu erkennen, dass die Grund-
schulen mit den höchsten Integrationsanteilen in Münster-Nord verortet sind, also dem Stadt-
bezirk, in dem auch die meisten Förderschulen zu finden sind. Hier liegt der höchste Anteil bei
rd. 9%, wobei der Durchschnitt über alle Grundschulen hinweg bei rd. 5% liegt. Die Haupt-
schulen haben generell einen sehr hohen Integrationsanteil mit durchschnittlich rd. 11%, wobei
der Höchstwert mit fast 14% in einer Hauptschule im Stadtbezirk Münster-Nord erreicht wird.
D.h., hier haben fast 14% aller Schüler*innen dieser Schule einen sonderpädagogischen Un-
terstützungsbedarf. Die höchsten Integrationsanteile insg. weisen die PRIMUS-Schule mit rd.
18% und die auslaufende Sekundarschule mit rd. 15% auf. Den kleinsten Integrationsanteil
nach Schulform zeigen die Gesamt- und Realschulen mit durchschnittlich rd. 8 bzw. 7,5% so-
wie die Gymnasien, an denen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Bedarf nur etwas
mehr als 1% ausmachen. Allerdings, wie bereits erwähnt, werden Gymnasien nur in Ausnah-
mefällen zu Orten des Gemeinsamen Lernens eingerichtet.
5. Entwicklung der Inklusion
57
Abbildung 25: Anteil der Schüler *innen im Gemeinsamen Lernen an kommunalen weiterfüh-
renden Schulen, 2021
Quellen: Stadt Münster, OpenStreetMap, Open.NRW, Amtliche Schulstatistik 2021/22; z.T. eigene Georeferenzie-
rung, eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Je größer das Symbol, desto höher ist der Integrationsanteil an der Schule; ist das Symbol weiß ge-
färbt, wird dort kein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beschult; Der Integrationsanteil der
PRIMUS-Schule ist für die Primar- und Sekundarstufe I insgesamt am Standort der Primarstufe dargestellt; Bev. 6
b.u. 16 Jahre an Gesamtbev. = Anteil der Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 16 Jahren an der Gesamtbevölke-
rung.
6. Entwicklung der Ganztagsbetreuung
59
6 Entwicklung der Ganztagsbetreuung
In den letzten zwei Jahrzehnten entwickelten sich bundesweit immer mehr Schulen zu Ganz-
tagsschulen, die eine Beschulung und/oder Betreuung am Nachmittag anbieten. Diese Ent-
wicklung ist auf das 2003 aufgelegte Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“
und den ersten PISA-Schock zurückzuführen (vgl. KMK , 2021), wodurch auch die Verschie-
bung von der reinen Betreuung hin zu einem ausgewogenen Bildungs- und Förderangebot am
Nachmittag motiviert wurde. Diese Entwicklung galt zwar zunächst nur den Grundschulen bzw.
der Primarstufe, doch auch die ganztägige Beschulung und Betreuung an weiterführenden
Schulen hat in der Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Die Stadt Münster, mit ihren verschiedenen Betreuungsangeboten, schaut auf ein so-
lides Fundament und eine stetige Entwicklung im Ganztag an den allgemeinen weiterführen-
den Schulen zurück (vgl. dazu Abschnitt 3.1.2). Abbildung 26 stellt die Anteile der Schüler*in-
nen dar, die verschiedene Ganztagsangebote wahrnehmen, unterschieden nach Schulform.
Abbildung 26: Anteil der Schüler*innen in den verschiedenen Betreuungsangeboten der Schu-
len in kommunaler Trägerschaft, ausgewählte Schulformen, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, GY = Gymnasium, GT = Ganztag.
Die PRIMUS-Schule und die auslaufende Sekundarschule sind ausschließlich und die Ge-
samtschulen überwiegend im gebundenen Ganztag organisiert, daher werden sie nachfolgend
nicht betrachtet. An der Schulform Hauptschule nimmt ca. die Hälfte der Schüler*innen die
gebundene Ganztagsbetreuung in Anspruch, ca. 20% den erweiterten Ganztag und ca. 5%
die Übermittagsbetreuung. Den geringsten Anteil an Ganztagsangeboten haben die Schulfor-
men Realschule und Gymnasium, wo ca. acht von zehn kein Ganztagsangebot wahrnehmen.
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %)
HS RS GY
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Halbtagsunterricht Übermittagbetreuung Übermittagbetreuung und GT-Angebote
Teilnahme am erweiterten Ganztag Teilnahme am gebundenen Ganztag
6. Entwicklung der Ganztagsbetreuung
60
Insgesamt ist festzuhalten, dass der Anteil der Schüler*innen, die ein Ganztagsangebot in An-
spruch nehmen, leicht gesunken ist. Waren es zum Schuljahr 2013/14 noch gut 80% an den
Hauptschulen, sind es 2021/22 nur noch 74%. Auch an den Realschulen und Gymnasien zeigt
sich kein eindeutiger Trend in Richtung mehr Ganztag. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass
diese Zahlen natürlich nicht die Nachfrage nach Ganztagsangeboten abbilden können, son-
dern nur aufzeigen, wie diese Angebote in der Vergangenheit tatsächlich wahrgenommen wur-
den. Auch ist zum Begriff ‚Halbtagsunterricht‘ anzumerken, dass es sich hier um die Organi-
sationsform des Ganztags handelt. D.h., Schüler*innen, die kein Betreuungsangebot außer-
halb der Unterrichtszeit an der Schule wahrnehmen, durchaus auch am Nachmittag unterrich-
tet werden und/oder andere Angebote außerhalb ihrer Schule wahrnehmen.
Das aggregierte Ganztagsangebot verteilt sich auch nicht gleichmäßig auf die Schul-
standorte innerhalb einer Schulform. Zum Schuljahr 2021/22 sind nur zwei der vier Hauptschu-
len im gebundenen Ganztag organisiert, ein Standort wird in der Schulstatistik im erweiterten
Ganztag und mit Übermittagsbetreuung geführt, ein Standort hält kein Ganztagsangebot vor.
Unter den Realschulen ist nur eine von sechs Schulen im gebundenen Ganztag und auch nur
drei der elf Gymnasien sind als Ganztagsschulen in der Schulstatistik erfasst. Ein weiteres
Gymnasium bietet lt. Schulstatistik Übermittagsbetreuung zuzüglich eines weiteren Ganz-
tagsangebots an.
In der Summe über die drei Schulformen wird deutlich (vgl. Abbildung 27), dass die
Inanspruchnahme der Ganztagsangebote tatsächlich stagniert. Auch im Vergleich zu anderen
Kommunen in NRW zeichnet sich in Münster ein etwas anderes Bild – im Rest des Landes ist
der Anteil der Schüler*innen, die an Ganztagsangeboten teilnehmen, im selben Zeitraum von
22 auf 25% leicht gestiegen. Darüber hinaus liegt das Niveau des Halbtagsangebots in Müns-
ter über dem NRW-Durchschnitt, d.h. die Inanspruchnahme d es Ganztagsangebot s in den
Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium liegt mit 7 Prozentpunkten deutlich
unterhalb des NRW-Durchschnitts.
Betrachtet man neben ganz NRW andere Gebietskörperschaften Westfalen-Lippes
(ohne Abbildung/Tabelle) oder andere krfr. kleine Großstädte (vgl. Tabelle 9) so fällt auf, dass
sich die kommunalen Hauptschulen, Realschulen und Gym nasien Münsters im unteren Be-
reich der Verteilung bewegen. Sechs der kleinen krfr. Großstädte haben eine geringere Ganz-
tagsquote, die anderen eine höhere als Münster. In Bielefeld sind zum Schuljahr 2021/22 gut
48% der Schüler*innen im Ganztag, in Bonn 28% und in Krefeld und Aachen immerhin noch
23%. Bildet man den Durchschnitt über die 17 krfr. kleinen Großstädte, so liegt die Ganztags-
quote an den Schulformen Gymnasium, Realschule und Hauptschule in Münster fast 8 Pro-
zentpunkte unterhalb dieses Mittels (26%).
6. Entwicklung der Ganztagsbetreuung
61
Abbildung 27: Anteil der Schüler*innen nach Ganztagsangebot an öffentlichen allgemeinen
weiterführenden Schulen, ausgewählte Schulformen, Münster und NRW, 2013 bis 2021
Quellen: www.landesdantebank.nrw.de (Tabelle 21111-063is), zuletzt aufgerufen am 17.11.2022; eigene Berech-
nung, eigene Darstellung.
Hinweise: Nur Schulen der Schulform Hauptschule, Realschule und Gymnasium; inkl. erw. GT an HS = inklusive
erweitertem Ganztag an Hauptschulen.
Tabelle 9: Vergleich von Ganztagsquoten an öffentlichen allgemeinen Schulen der Sekundar-
stufe I, ausgewählte Kommunen, 2021
Kommune
Teilnahme am ge-
bundenen Ganz-
tag (inkl. erw. GT
an HS)
Halbtagsunterricht
(inkl. Übermittags-
betreuung)
Münster, Stadt 18,10% 81,90%
Aachen, krfr. Stadt 22,51% 77,49%
Bielefeld, krfr. Stadt 47,71% 52,29%
Bochum, krfr. Stadt 20,29% 79,71%
Bonn, krfr. Stadt 28,06% 71,94%
Bottrop, krfr. Stadt 16,84% 83,16%
Gelsenkirchen, krfr. Stadt 27,76% 72,24%
Hagen, krfr. Stadt 12,02% 87,98%
Hamm, krfr. Stadt 25,00% 75,00%
Herne, krfr. Stadt 44,70% 55,30%
Krefeld, krfr. Stadt 23,34% 76,66%
Leverkusen, krfr. Stadt 32,24% 67,76%
Mönchengladbach, krfr. Stadt 45,59% 54,41%
Mülheim a.d.Ruhr, krfr. Stadt 17,40% 82,60%
Oberhausen, krfr. Stadt 14,92% 85,08%
Paderborn, krfr. Stadt 13,72% 86,28%
Solingen, krfr. Stadt 32,99% 67,01%
Wuppertal, krfr. Stadt 13,03% 86,97%
Durchschnitt (ohne Münster) 25,77% 74,23%
Quellen: www.landesdantebank.nrw.de (Tabelle 21111-063is), zuletzt aufgerufen am 17.11.2022; eigene Berech-
nung, eigene Darstellung.
Hinweise: Nur Schulen der Schulform Hauptschule, Realschule und Gymnasium; inkl. erw. GT an HS = inklusive
erweitertem Ganztag an Hauptschulen.
81
19
81
19
82
18
82
18
82
18
82
18
83
17
82
18
82
18
78
22
77
23
76
24
76
24
76
24
76
24
75
25
75
25
75
25
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %)
Münster NRW (ohne Münster)
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Halbtagsunterricht (inkl. Übermittagsbetreuung) Teilnahme am gebundenen Ganztag (inkl. erw. GT an HS)
6. Entwicklung der Ganztagsbetreuung
62
Die Zahlen zeigen, dass in NRW im Allgemeinen und in Münster im Speziellen der Ganztag
nach wie vor sehr stark mit der Schulform korreliert. Während die PRIMUS -Schulen, die Se-
kundarschulen und die Gesamtschulen fast immer im gebundenen Ganztag organisiert sind,
ist insb. in den Gymnasi en und Realschulen der Halbtagsunterricht der Regelfall – und dies
hat sich in neun Schuljahren nicht bedeutend geändert.
Hybride Stellung nehmen hier die Hauptschulen ein, die als traditionelle Schulform ,
zumindest in Münster, zu 50% im gebundenen Ganztag organisiert sind. Der auch im Vergleich
zu NRW unterdurchschnittliche Anteil an Schüler*innen im Ganztag ist somit vermutlich damit
zu begründen, dass die Schullandschaft der Stadt Münster stark durch Gymnasien geprägt ist;
elf der 21 hier betrachteten Schulen zum Schuljahr 2021/22 sind Gymnasien. Es ist fraglich,
ob sich durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe künftig auch die
Nachfrage nach Ganztagsplätzen in der Sekundarschule I verändern wird. Fest steht aller-
dings, dass diese bislang nicht an Gymnasien oder Realschulen bedient werden kann. Inso-
fern gilt es für alle Schulträger NRWs und auch für die Stadt Münster, die zukünftigen Bedarfe
der Eltern und Kinder zu ermitteln und zu überprüfen, wie diese in dem bestehenden Schul-
formsystem – das überwiegend aus Gymnasien besteht – befriedigt werden können.
7. Fazit des ersten Teils
63
7 Fazit des ersten Teils
In der Schullandschaft Münsters konzentriert sich das Schulangebot in und um die Altstadt
bzw. den Innenstadtring. Dies betrifft insb. die weiterführenden Schulen und darunter die kom-
munalen Gymnasien. Gleichzeitig ist die höchste Dichte der altersrelevanten Bevölkerung (6
bis 16-Jährige) nicht im Zentrum zu finden. Dies führt zu einer ‚Wanderung‘ der Schüler*innen
im Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe. Aufnehmende Stadtbezirke sind vor allem
die Altstadt und der Innenstadtring, abgebende Stadtbezirke sind insb. Münster-West, Müns-
ter-Ost und Münster-Süd-Ost. Dabei bleiben die Schulwege für die Fünftklässler*innen i.d.R.
aber kurz bis moderat und liegen zwischen einem und vier Kilometern Luftlinie. Doch selbst in
Münster, wo die Wege kurz sind, nehmen Familien eine wohnortnahe Versorgung der Schulen
gerne an.
Die Entwicklung der Bildungslandschaft in Münster zeigt eine abnehmende Zahl an Schulen
in den vergangenen zehn Jahren, die auf die Schließung von Haupt-, Real- und Förderschulen
zurückzuführen ist. Dem stehen neue Angebote durch die Inbetriebnahme der PRIMUS -
Schule und der zweiten kommunalen Gesamtschule gegenüber. Die bisherige Schülerzahl in
der Sek. I und II zeigt sich weitgehend eher abnehmend bis konstant, während im Primarbe-
reich eine leicht steigende Tendenz abzulesen ist.
Bezüglich der Entwicklung einzelner Schulformen zeigt sich 1) eine deutliche Überka-
pazität an den Hauptschulen – auch unter Berücksichtigung von Klassenwiederholungen und
Querversetzungen, 2) eine gute Auslastung der Realschulen, 3) eine steigende Auslastung
der Gymnasien, die langsam an die Regelkapazität reicht und 4) eine starke Übernachfrage
nach Gesamtschulplätzen. Bei Letzteren ist jedoch das mehrstufige Anmeldeverfahren zu be-
rücksichtigen, das die tatsächliche Nachfrage nach Gesamtschulplätzen überzeichnen kann.
Hinsichtlich der Nachfrage nach Schulplätzen lässt sich jedoch zeigen, dass Schüler*innen mit
einer Gymnasialempfehlung i.d.R. auch ein Gymnasium anwählen, wohingegen unter jenen
mit Haupt- und insb. Realschulempfehlung die Gesamtschule eine besonders beliebte Schul-
form darstellt.
Die Schulen Münsters haben insg. eine eher günstige soziale Zusammensetzung, was
sich an den Sozialindexstufen der abgebenden Grund- und der aufnehmenden weiterführen-
den Schulen erkennen lässt. Die höchsten Sozialindexstufen 8 und 9 sind bspw. an keiner
Schule zu beobachten und nur 10% der Schüler*innen, die sich im Übergang von der Primar-
in die Sekundarstufe befinden, stammen von einer Grundschule mit einer Sozialindexstufe
höher als 3. Dennoch spielt die Sozialindexstufe bei der Schulwahl in Münster eine Rolle, denn
es zeigt sich eine Korrelation zwischen Sozialindexstufe und der Auslastung der Schulen, insb.
bei den Realschulen.
7. Fazit des ersten Teils
64
Die Inklusion in Münster entwickelt sich positiv und gelingt überdurchschnittlich gut, auch im
interkommunalen Vergleich innerhalb NRWs. Die För derquote liegt bei ca. 7 % insg. und bei
nur rd. 2% in den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung. Der
Inklusionsanteil insg. ist innerhalb von neun Jahren von ca. 50 auf ca. 80% gestiegen. In den
Förderschwerpunkten LE und ESE liegt der Inklusionsanteil sogar bei rd. 85% zum Schuljahr
2021/22 und übertrifft somit die Zielvorgabe des Landes aus dem 9. Schulrechtsänderungs-
gesetz von 70% bis 2025/26 frühzeitig und deutlich. Im interkommunalen Vergleich liegt die
Stadt Münster damit auf den vorderen Plätzen. Die Inklusion, insb. in den ‚leichteren‘ sonder-
pädagogischen Unterstützungsbedarfen, gelingt in Münster also gut. Gleichzeitig zeigt sich
eine deutliche Varianz des Integrationsanteils über die Schulformen und Schulstandorte.
Der Ganztag in Münster wird derzeit für den Sekundarbereich (weiter -)entwickelt. Während
die Grundschulen entsprechend des Rechtsanspruchs nach dem GaFöG i.d.R. jetzt schon
zumindest im offenen Ganztag organisiert sind, sind die Schulen der Sekundarstufe bislang
eher im Halbtag organisiert. Ausnahmen sind Schulformen, die grundsätzlich als Ganztags-
schulen konzipiert sind, also die PRIMUS -Schule, die auslaufend gestellte Sekundarschule
und der Sek. I-Bereich der Gesamtschulen. Im Sekundarbereich ist das Ganztagsangebot in
Münster auch im NRW- Vergleich eher gering. In nur vier von zwölf betrachteten Kommunen
ist der Ganztagsanteil an den Sekundarschulen geringer als jener in Münster. Dies könnte sich
durch den hohen Anteil an Gymnasien, welche i.d.R. im Halbtag organisiert sind, erklären las-
sen. Insofern ist die Zielsetzung der Stadt Münster, den Ausbau des Ganztags im Sekundar-
bereich, zumindest in den unteren Jahrgängen, zu forcieren und hier bereits erste Analyse-
schritte zu vollziehen, folgerichtig. Es ist zu vermuten, dass als Folge des GaFöG auch an den
weiterführenden Schulen ein Bedarf an Ganztagsplätzen entstehen wird und dass dieser an
allen Schulformen gedeckt werden muss.
.
Zweiter Teil
Prognosen, Monitoring und Steuerung
8. Vorbemerkung
67
8 Vorbemerkung
Grundlegend für die Planung der Schullandschaft ist die Schülerzahlprognose, also eine Ab-
schätzung der Anzahl der Schüler*innen, die voraussichtlich in den kommenden Jahren zu
beschulen sein wird. Der Prognosehorizont wird dabei häufig auf zehn Jahre festgesetzt und
die Prognose in regelmäßigen Abständen (drei bis fünf Jahre) aktualisiert. Der lange Zeitraum
ist für die langfristige Maßnahmenplanung erforderlich, da insb. der Schulneubau, Schulauflö-
sungen oder Umwandlungen oft mit langen Vorlaufzeiten einhergehen. Die turnusmäßige Ak-
tualisierung dient dem Abgleich der erwarteten mit den tatsächlichen Entwicklungen, um ge-
troffene Entscheidungen zu validieren oder ggf. anzupassen.
Für eine Prognose stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. In diesem Teil des
Berichts wird zunächst das aktuelle Prognoseverfahren der Stadt Münster beschrieben, die
Güte dieser Prognose beurteilt und kritisch die Vor- und Nachteile betrachtet. Im Anschluss an
diese Diskussion wird ein alternatives, durch das WIB vorgeschlagenes, Prognose- und Moni-
toringverfahren beschrieben und anhand von Beispielen erläutert. Abschließend werden beide
Verfahren mit ihren jeweiligen Implikationen diskutiert.
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
69
9 Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
Aktuell stützt die Schulentwicklungsplanung der Stadt Münster ihre Schülerzahlprognose auf
ein Vorgehen, das von Ernst Rösner und Koautoren in den 1990er-Jahren entwickelt wurde
(vgl. Maute, Pfeiffer & Rösner, 1996; Rösner , 2003) und als Ratgeber den Kommunen zur
Verfügung gestellt wurde. Dieser soll die kommunale Schulverwaltung bei der Erstellung und
Fortschreibung eines Schulentwicklungsplans unterstützen. Im Kern wird ein Konzept zur Er-
mittlung der künftigen Schülerzahl von der Primarstufe bis zum Ende der Sek. II vorgeschla-
gen. Der Ratgeber erläutert dabei alle Schritte, schlägt Verfahren zur Bildung von für die Prog-
nose nötigen Quoten vor und liefert Beispiele aus der kommunalen Praxis. Aufgrund seines
Detailgrads und seiner strukturierten und praxisnahen Auslegung findet die vorgeschlagene
Methodik Anwendung in der kommunalen Praxis. Auch die Stadt Münster nutzt das Verfahren
für die Prognose, wie im Folgenden beschrieben wird.
9.1 Schülerzahlprognose der Primarstufe
Auch wenn der Schwerpunkt des Berichts die SEP der Sekundarstufe ist, muss die Primarstufe
mitberücksichtigt werden, da das Ergebnis der Schülerzahlprognose für die Primarstufe aktuell
den Ausgang für die Prognose der Schülerzahl in den weiterführenden Schulen darstellt.
Bei der Schülerzahlprognose in der Primarstufe handelt es sich um ein sog. bottom-up
Verfahren, d.h., die Prognose erfolgt je Schule und wird anschließend, bei Bedarf, auf Stadt-
bezirksebene und die gesamte Stadt Münster aggregiert. Die Prognose basiert auf zwei Da-
tenquellen, die sowohl einen zukunftsbezogenen als auc h einen vergangenheitsbezogenen
Charakter aufweisen: Die kleinräumige Bevölkerungsprognose (KBP) der Stadt Münster und
die vergangene Verteilung der Schüler*innen auf die Grundschulen. Die KBP wurde zuletzt
10
für die Jahre 2021 bis 2030 fortgeschrieben und berücksichtigt relevante Einflussfaktoren de-
mografischer Prognosemodelle wie z.B. Geburtenentwicklung, Entwicklung der Lebenserwar-
tung, Zuzüge und Bautätigkeit.11 Für die Schülerzahlprognose greift die SEP auf die KBP auf
Ebene der statistischen Bezirke z urück und verwendet die Altersgruppe der 6- bis unter 7 -
Jährigen als die Zahl der zukünftig schulpflichtigen Kinder. Diese bilden somit die potenzielle
Eingangsgröße in den 1. Jahrgang der Primarstufe an den kommunalen Grundschulen. Für
die Ermittlung des zukünftigen Einschulungsjahrgangs jeder kommunalen Grundschule wird
wie folgt vorgegangen: Zunächst wird für jede bestehende Grundschule ermittelt, wie viele
Schulanfänger*innen aus einem statistischen Bezirk diese Schule in den vergangenen drei
10 Dies bezieht sich auf die Unterlagen die zur Analyse vorliegen. Neuere oder aktualisierte KBP, die erst bei
Berichtslegung vorlagen, fließen nicht in diesen Bericht ein.
11 Zur Erstellung der KBP nutzt Münster das sog. SIKURS-Prognosemodell, das vom Verband Deutscher Städ-
testatistiker zur Verfügung gestellt und regelmäßig weiterentwickelt wird. Methodische Grundlage des Progno-
semodells ist die Kohorten-Komponenten-Methode (vgl. auch V/0549/2021).
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
70
Schuljahren besucht haben. Kamen in Grundschule A in den letzten drei Jahren von 30 Kin-
dern 15, 20 und 25 Kinder aus dem statistischen Bezirk 1, dann wird davon ausgegangen,
dass auch in Zukunft 18,33 bzw. 61,1% der Kinder des Einschulungsjahrgangs der Grund-
schule A aus dem statistischen Bezirk 1 stammen werden. Diese sog. Eingangsquote ist ein
gewichtetes Mittel aus der beobachteten Verteilung der Schüler*innen. Die Gewichtung bringt
zum Ausdruck, dass die jüngste Entwicklung die zukünftige Entwicklung am besten abbildet.
Um die Eingangsquote für die Jahre nach 𝑡𝑡 zu ermitteln, geht die Schülerzahl der vergangenen
drei Jahre wie folgt ein: 𝑡𝑡 dreifach, 𝑡𝑡 − 1 doppelt und 𝑡𝑡 − 2 einfach (bezogen auf das o.g. Bei-
spiel also [(25 ∙ 3 + 20 ∙ 2 + 15 ∙ 1)/6 = 18,33, (30 ∙ 3 + 30 ∙ 2 + 30 ∙ 1)/6 = 30 und 18,33/30 =
0,611]. Bei der Eingangsquote handelt es sich also um einen rein vergangenheitsbezogenen
Wert, der für jede bestehende Grundschule errechnet wird und dann für den gesamten Prog-
nosehorizont zur Ermittlung der Schülerzahl genutzt wird. Zur Ermittlung der zukünftigen Schü-
lerzahl an Grundschule A, die aus dem statistischen Bezirk 1 stammen wird, wird die Ein-
gangsquote mit der altersrelevanten, prognostizierten Bevölkerung des statistischen Bezirks
multipliziert. Wären bspw. für das erste Prognosejahr 40 6- bis unter 7-Jährige im statistischen
Bezirk 1 prognostiziert, würden 40 ∙ 0,611 = 24,44 Schüler*innen aus diesem in Grundschule
A erwartet.
Für die Ermittlung der Schülerzahl in den darauffolgenden Jahrgangsstufen 2 bis 4 wird
das Verfahren durch die Anwendung von sog. Durchgangsquoten fortgesetzt, die ebenfalls für
jede Schule und auch für jeden Jahrgang im Primarbereich ermittelt werden. Hierbei wird für
jeden Übergang, also für den Übergang vom 1. in den 2., vom 2. in den 3. und vom 3. in den
4. Jahrgang die Zahl der Schüler*innen ermittelt, die in der Vergangenheit übergegangen sind.
Für jede Schule und Stufe wird somit geschaut, wie viele Schüler*innen des Jahrgangs 1 sich
ein Jahr später in Jahrgang 2 befinden usw. Auch hier wi rd ein Mittelwert der vergangenen
drei Jahre berechnet, allerdings ungewichtet und erneut für den gesamten Prognosezeitraum
genutzt. Wurden also in den vergangenen drei Jahren im 1. Jahrgang 30, 28 und 30 Kinder
beobachtet und ein Jahr später im 2. Jahrgang 28, 28 und 27, läge die Durchgangsquote bei
(28 + 28 + 27)/(30 + 28 + 30) = 0,94 und es würde für den gesamten Prognosehorizont an-
genommen, dass immer 94% der Schüler*innen des 1. Jahrgangs in den 2. übergehen. Multi-
pliziert mit der Schülerzahl des jeweiligen Vorj ahres im darunterliegenden Jahrgang, ergibt
sich so die erwartete Zahl der Schüler*innen in den darauffolgenden Jahrgängen und Jahren.
Das Ergebnis des Vorgehens ist somit die Hochrechnung der Schüler*innen an jeder
Schule über den vorliegenden Prognosezei traum (i.d.R. zehn Jahre, analog zum Prognose-
zeitraum der Bevölkerung). Die erwartete Gesamtzahl der Schüler*innen in Münster oder in
einem Stadtbezirk ist dann die Summe der an den einzelnen Grundschulen hochgerechten
Schüler*innen aller Jahrgänge. Abbildung 28 erläutert das Verfahren, wie es die Stadt Münster
verwendet, in einem Ablaufdiagramm.
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
71
Abbildung 28: Ablaufdiagramm des Verfahrens zur Schülerzahlprognose der Stadt Münster,
Primarstufe
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung – Schulentwicklungsplanung.
9.2 Validierung der bisherigen Vorgehensweise in der Primarstufe
Die Güte der Prognose soll im Folgenden für verschiedene Jahre beispielhaft beurteilt werden.
Abbildung 29 (a)-(c) zeigt drei jew . prognostizierte Schülerzahlen auf Basis verschiedener
kleinräumiger Bevölkerungsprognosen und auf Ebene der gesamten Stadt, d.h. hier werden
die einzelschulischen Prognosen aufsummiert dargestellt. Abbildung 1 (a) z.B. zeigt die Ist-
Schülerzahl (dunkelbau, durchgehend) sowie die Ist-Bevölkerungszahl des Zeitraums 2009
bis 2013. Entsprechend startet die Prognose (gestrichelte Linien) jew. ein Jahr später und läuft
bis in das Jahr 2020. Die tatsächliche Schülerzahl , die für diesen Bericht bis zum Schuljahr
2021/22 vorliegt, ist zum Vergleich in hellgrau dargestellt. Abbildung 29 (b) und (c) sind ebenso
zu lesen.
Die Abbildungen zeigen, dass die Schülerzahlprognose in der Summe zwar ganz gut
entlang der erwarteten Bevölkerung verläuft, jedoch eher dazu tendiert, die Anzahl der zu er-
wartenden Schüler*innen im Zeitverlauf zu überschätzen. So lag die Schülerzahlprognose aus
dem Jahr 2014 (vgl. Abbildung 29 a]) sogar oberhalb der Bevölkerungsprognose und auch die
Prognose der Schülerzahl ab 2018 übersteigt die prognostizierte, altersrelevante Bevölkerung
unter den damals getroffenen Annahmen. Dies liegt vermutlich auch daran, dass die Schüler-
zahlprognose eine unerwartete plötzliche Erhöhung der Schülerzahl , bspw. aufgrund von
Fluchtbewegungen, nicht gut berücksichtigen konnte und manuelle Anpassungen vorgenom-
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
72
men werden mussten (vgl. Abbildung 29 b]). Unterstellt man hingegen eine konstante Entwick-
lung ohne starke Veränderungen, also nur entlang der Bevölkerungsprognose, wäre auch die
Schülerzahlprognose aus 2018 zu sinnvollen Ergebnissen gekommen.
In Abbildung 29 c) sind die jeweiligen Ist-Werte der Schüler - bzw. Bevölkerungsent-
wicklung bis zum Jahr 2021 abgetragen (durchgezogene Linien), die entsprechend noch nicht
validiert werden können, daher fehlt die graue Linie in der Abbildung. Es ist aber zu erkennen,
dass die Schülerzahlprognose die prognostizierte Bevölkerung unter den damals getroffenen
Annahmen gut trifft und sich die beobachtete Schülerzahl in der Vergangenheit nahezu parallel
zu der beobachteten Bevölkerung im Grundschulalter entwickelt hat. Vergleicht man jedoch
die prognostizierte Schülerzahlentwicklung mit der tatsächlichen Schülerzahl, zeigen sich teil-
weise extreme Abweichungen ab 2016 (vgl. Abbildung 29 a]) oder 2019 ( Abbildung 29 b]).
Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass sich die Schülerzahlprognose eher an der gesamten Be-
völkerungsentwicklung in dieser Altersgruppe (ca. 6 bis 10 Jahre) orientieren und nicht nur auf
vergangenen Eingangs- und Durchgangsquoten basieren sollte. Auch manuelle Anpassungen
sollten vermieden werden.
Abbildung 29: Bisherige Prognose der Schülerzahl an kommunalen Grundschulen, 2014, 2018
und 2022
(a) Prognose ab dem Schuljahr 2014
8.000
8.500
9.000
9.500
10.000
10.500
11.000
11.500
12.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
SuS, Ist bis 2013
SuS, Prog. MS 2014
Bev. im GS-Alter, Ist
Bev. im GS-Alter, Prog. akt. 2014
SuS, Ist
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
73
Fortsetzung Abbildung 29
(b) Prognose ab dem Schuljahr 2018
Schüler*innen Prognose ab dem Schuljahr 2022
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung – Schulentwicklungsplanung; eigene Darstellung.
Hinweise: SuS = Schüler*innen; Bev. = Bevölkerung, GS = Grundschule, Prog. = Prognose, Ist = Bestandszah-
len.
Neben der grafischen Verlaufsbetrachtung kann die Güte von Prognosen auch mit einem
Prognosefehler bestimmt werden. Dieser beschreibt jew . für ein Jahr die Differenz aus dem
prognostizierten Wert und dem Ist-Wert im Verhältnis zum Ist-Wert. Formal bedeutet dies:
Prognosefehler (in %) = Prognose − Ist
Ist ∙ 100
Entsprechend bedeutet ein Prognosefehler > 0 (< 0) eine Überschätzung (Unterschätzung)
der Schülerzahl. Ist die mathematische Interpretation eines Prognosefehlers einfach, stellt sich
8.000
8.500
9.000
9.500
10.000
10.500
11.000
11.500
12.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
SuS, Ist bis 2017
SuS, Prog. MS 2018
Bev. im GS-Alter, Ist
Bev. im GS-Alter, Prog. akt. 2016
SuS, Ist
8.000
8.500
9.000
9.500
10.000
10.500
11.000
11.500
12.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
SuS, Ist bis 2021
SuS, Prog. MS 2022
Bev. im GS-Alter, Ist
Bev. im GS-Alter, Prog. akt. 2022
SuS, Ist
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
74
die inhaltliche Interpretation im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und der Prognose der
Schülerzahl als nicht trivial aber von hoher Relevanz dar. Denn der Ist-Wert beziffert immer
nur die bediente Nachfrage in Form von tatsächlich belegten Schulplätzen an kommunalen
Grundschulen in Münster, die wiederum von dem Gesamtangebot an Schulplätzen abhängig
ist, also von einer maximalen Kapazitätsbeschränkung determiniert wird. Die Ist-Schülerzahl
ist somit nicht die Anzahl der schulpflichtigen ca. 6- bis 10-jährigen Schüler*innen, die poten-
ziell eine kommunale Grundschule in Münster besuchen könnten, wenn das Gesamtangebot
an Schulplätzen unendlich wäre. Auch lässt dies keine Aussage zur Verteilung der Schüler*in-
nen auf die Grundschulen zu. Entsprechend ist die Prognose als die hieraus abgeleitete, er-
wartete (zu bedienende) aggregierte Nachfrage zu verstehen. Die Differenz aus dem Prog-
nose- und dem Ist-Wert ist somit eher als Kapazitätsabweichung zu verstehen. Eine Über-
schätzung der Schülerzahl, d.h. ein Prognosefehler > 0, kann somit mehrere Gründe haben.
Zum einen kann dies auf ein mangelndes Angebot hinweisen. Zum anderen kann es aber auch
bedeuten, dass die Nachfrage nach Schulplätzen tatsächlich gesunken ist, da z.B. eine Ver-
schiebung in Richtung Privatschulsystem erfolgt. Ein Prognosefehler < 0 kann entstehen, weil
sich das Angebot und somit auch die bediente Nachfrage deutlich und/oder unerwartet erhöht
hat. Auch kann sich die aktuelle Nachfrage nach Schulplätzen erhöht haben und, zumindest
kurzfristig, Kapazitätsbeschränkungen aufgelöst worden sein (es mussten bspw. Mehrklassen
gebildet werden). Darüber hinaus können Prognosefehler > 0 (< 0) auch durch die Überschät-
zung (Unterschätzung) der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung verursacht worden sein.
Tabelle 10 zeigt die bisherigen, durch die Schulentwicklungsplaner*innen der Stadt
Münster durchgeführten Prognosen für dem Primarbereich auf Basis ve rschiedener Bevölke-
rungsprognosen und stellt diese den im Zeitverlauf verfügbaren Ist-Werten bis 2021 gegen-
über. Insgesamt zeigt sich, dass der Prognosefehler über den Zeitverlauf größer wird – was
ein gängiges Phänomen bei Prognosen ist. Die deutliche Unterschätzung der Schülerzahl in
der Prognose 2014 ist auf die im Jahr darauf eintretende und im Vorfeld in dieser Dimension
nicht absehbare Fluchtbewegung zurückzuführen. Der Prognosefehler in der Primarstufe liegt
i.d.R. bei bis zu 5%, wenn die mittelfristige Entwicklung, also die jew. kommenden fünf Jahre,
betrachtet werden. 2018 findet sich ein deutlich höherer Prognosefehler für die letzten beiden
Schuljahre. In der Summe ist die kurz- bis mittelfristige Prognose daher als gut zu bewerten –
gleichwohl zu beachten ist, dass zum einen Prognosen ad hoc angepasst werden und die
einzelschulischen Prognosefehler, die auch die Grundlage für spätere Steuerungsmaßnah-
men bilden, durchaus größer ausfallen können.
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
75
Tabelle 10: Validierung der bisherigen Prognosen, Primarstufe
Prognose des Jahres
Schuljahr Ist 2010 2014 2015 2018
2009 9.346
2010 9.247 9.258
2011 9.223 9.083
2012 9.304 9.140
2013 9.256 9.106
2014 9.334 9.157 9.342
2015 9.547 9.208 9.461 9.473
2016 9.822 9.129 9.379 9.653
2017 9.918 9.100 9.411 9.899
2018 9.940 9.059 9.420 10.053 10.035
2019 9.992 9.093 9.465 10.224 10.363
2020 9.999 9.146 9.525 10.444 10.699
2021 10.040 11.078
Prognosefehler (in %)
2009
2010 0,12
2011 -1,52
2012 -1,76
2013 -1,62
2014 -1,90 0,09
2015 -3,55 -0,90 -0,78
2016 -7,06 -4,51 -1,72
2017 -8,25 -5,11 -0,19
2018 -8,86 -5,23 1,14 0,96
2019 -9,00 -5,27 2,32 3,71
2020 -8,53 -4,74 4,45 7,00
2021 10,34
Quellen: Schülerzahlen aus amtlicher Schulstatistik IT NRW, Prognose des Amts für Schule und Weiterbildung –
Schulentwicklungsplanung, Stadt Münster; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Nur Schüler*innen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Münster.
9.3 Schülerzahlprognose der Sekundarstufe I und II
Das Prognoseverfahren zur Abschätzung der Schülerzahl in der Sek. I basiert auf der Zahl der
Grundschüler*innen in den 4. Klassen der kommunalen Grundschulen. Für die Abschätzung
der Schülerzahl wird die (prognostizierte) Anzahl der Schüler*innen aller 4. Klassen des Vor-
jahres als Basis für die Eingangskohorten des 5. Jahrgangs verwendet.
In einem ersten Schritt wird die gesamte Schülerzahl des 5. Jahrgangs je Schulform
auf die gesamte Schülerzahl des 4. Jahrgangs des Vorjahres bezogen. Hierdurch wird die sog.
Eingangsquote ermittelt, also die vergangene beobachtete Ver teilung der Viertklässler*innen
auf die Schulformen. Aus den Eingangsquoten der letzten drei Schuljahre wird dann der ge-
wichtete Durchschnitt je Schulform ermittelt (erneut so, dass das aktuellste Schuljahr dreifach,
das Schuljahr davor doppelt und das Schuljahr davor einfach gewichtet wird). Bei der vorlie-
genden letzten Prognose wurde von folgender Verteilung ausgegangen: 4,7% der Schüler*in-
nen der 4. Klassen der kommunalen Grundschulen gehen auf kommunale Hauptschulen,
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
76
20,5% auf kommunale Realschulen, 48,8% auf kommunale Gymnasien, 11,1% auf kommu-
nale Gesamtschulen und 2,1% auf die kommunale PRIMUS-Schule. Die verbleibenden 12,7%
besuchen somit entweder private Schulen, Förderschulen oder Schulen außerhalb von Müns-
ter.
Theoretisch würden daher in den nachfolgenden Jahren immer 11,1% der prognosti-
zierten Schülerzahl der 4. Jahrgangsstufe auf die Gesamtschulen entfallen und entsprechend
der vergangenen Verteilung (rd. 40% gehen auf die Gesamtschule Münster-Mitte und 60% auf
die Mathilde-Anneke-Gesamtschule über) auf die beiden Schulen aufgeteilt werden. Bei einer
steigenden Schülerzahl in der 4. Jahrgangsstufe würde somit die Zahl der Schüler*innen in
Klasse 5 der Gesamtschulen irgendwann über der Kapazitätsgrenze von 270 Schüler*innen
liegen. Daher wird die empirisch ermittelte Verteilung der Schüler*innen auf die Schulformen
bei einer zu erwartenden Übernachfrage manuell angepasst; bei Überschreiten der Kapazi-
tätsgrenze durch den empirisch ermittelten Verteilungsschlüssel wird auf andere Schulformen
verteilt. Diese Verteilung erfolgt in Münster pauschal zu 15% auf die Hauptschulen, zu 25%
auf die Realschulen und zu 60% auf die Gymnasien. Wird also eine Schülerzahl von 301 für
die 5. Jahrgangsstufe der Gesamtschulen prognostiziert, werden davon fünf Schüler*innen
den Haupt-, acht den Realschulen und 19 den Gymnasien zugerechnet. Erst dann erfolgt die
weitere Verteilung der Schüler*innen auf die einzelnen Schulen der jeweiligen Schulform.
Bei diesem Vorgehen handelt es sich somit nicht um eine Bedarfsplanung im eigentli-
chen Sinne einer SEP. Rösner (2003) schlägt ein solches Umverteilen aber explizit vor, da die
Gesamtschulen „[…] in den zurückliegenden Jahren niemals alle angemeldeten Schülerinnen
und Schüler aufnehmen konnten […]“ (S. 76 f., ebenda). Dieser ‚besondere Umgang‘ mit Ge-
samtschulen führt somit dazu, dass Nachfrageüberhänge an dieser Schulform zwar umverteilt
damit aber nicht abgebaut werden. Eine Bedarfsermittlung erfolgt für Gesamtschulplätze somit
nicht und auch die Schulplatzbedarfe der anderen Schulformen werden hierdurch (nach oben)
verzerrt.
Ziel des oben beschriebenen Vorgehens ist die Ermittlung der Schülerzahl für die Ein-
gangsklassen je Schulform und dann je Schule. Um die Anzahl der Schüler*innen in Jahrgang
5 zu ermitteln, werden schulscharfe Eingangsquoten, analog zur Primarstufe (vgl. Abschnitt
9.1), gebildet. Sind z.B. 100 Schüler*innen für die Eingangsklassen der Hauptschulen zu er-
warten, werden diese 100 Schüler*innen so den vier Hauptschulen zugerechnet, wie es in der
Vergangenheit zu beobachten war. Der Anteil ergibt sich ebenfalls aus den gewichteten Mitteln
(𝑡𝑡 dreifach, 𝑡𝑡 − 1 doppelt, 𝑡𝑡 − 2 einfach) der letzten drei Beobachtungsjahre. Die Anzahl der
auf diese Weise ermittelten Schüler*innen in den Eingangsklassen bestimmter Schule wird
nachfolgend nach dem gewohnten Verfahren durch Anwendung von Durchgangsquoten für
die Jahrgänge 6 bis 10 fortgeschrieben. Sofern vergangene Eingangsquoten auf Grund von
Änderungen der Zügigkeit zukünftig nicht mehr genutzt werden können, wird eine (manuell)
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
77
korrigierte Eingangsquote verwendet. Alternativ findet eine prognostizierte Mehrklassenbil-
dung statt.
Die erwartete Schülerzahl wird, wie oben beschrieben, für alle Schulen der Sek . I be-
rechnet. Für die Sek. II erfolgt die Berechnung analog (vgl. Abbildung 30). Die Schüler*innen
der 9. Jahrgangsstufe bei G8-Gymnasien bzw. 10. Jahrgangsstufe im G9-System bilden die
Basis für die Anzahl der Schüler*innen in der Eingangsstufe der Sek. II (Jahrgang 11 bzw.
Einführungsphase, EF) und werden entsprechen mit der Übergangsquote, die als ungewich-
tetes Mittel der vergangenen drei Jahre eingeht, multipliziert. Aufgrund der Umstellung von G8
auf G9 in allen Gymnasien wird für die Prognose der Schülerzahl des 10. Jahr gangs ab dem
Schuljahr 2023/24 auf die Übergangsquote von Jahrgang 8 auf Jahrgang 9 zurückgegriffen.
Für die Prognose der Jahrgangsstufen 12 und 13 wird erneut die Durchgangsquote aus den
ungewichteten Werten der vergangenen drei Jahre ermittelt und mit der Schülerzahl des da-
runter liegenden Jahrgangs des Vorjahres multipliziert.
Abbildung 30: Ablaufdiagramm des Verfahrens zur Schülerzahlprognose der Stadt Münster,
Sekundarstufe I und II
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung – Schulentwicklungsplanung.
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
78
9.4 Validierung der bisherigen Vorgehensweise in der Sekundarstufe I
Im Gegensatz zur Primarstufe liegen für die Sek. I keine unterschiedlichen Prognosen der
Schulentwicklungsplaner*innen der Stadt Münster vor. Eine Untersuchung der Güte der Prog-
nose anhand von Prognosefehlern ist folglich nicht möglich. Lediglich für den Zeitraum ab
Schuljahr 2022/23 liegt eine Prognose der Schülerzahl vor, die nachfolgend in Abbildung 31
dargestellt wird. Zu erkennen ist zum einen die durch die Umstellung von G8 auf G9 ab
2023/24 höhere Schülerzahl in der Sek . I. Zum anderen ist ebenfalls deutlich zu sehen, dass
die Schülerzahlprognose einen steileren Verlauf aufweist als die stadteigene Bevölkerungs-
prognose der altersrelevanten Kohorte, was zu einer schnellen Annäherung der beiden Kurven
führt. Auffällig ist auch der große Abstand zwischen den beiden Kurven, der maßgeblich durch
die privaten weiterführenden Schulen in Münster erklärt werden kann (vgl. auch Abschnitt 4.4,
insb. 4.4.1).
Abbildung 31: Bisherige Prognose der Schülerzahl an kommunalen Schulen der Sekundar-
stufe I, 2022
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung – Schulentwicklungsplanung und Stadtplanungsamt,
Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik der Stadt Münster; eigene Darstellung.
Hinweise: SuS = Schüler*innen; Bev. = Bevölkerung, WS = weiterführende Schule, Prog. = Prognose, Ist = Be-
standszahlen.
9.5 Diskussion des bisherigen Verfahrens
Im Folgenden ist nun zu diskutieren, ob das bisherige Verfahren für eine Schulentwicklungs-
planung geeignet ist und/oder es Anpassungsbedarfe gibt. Dabei werden insb. die Berücksich-
tigung der Nachfrage, bereits bestehende oder umgesetzte kapazitätserweiternde- und redu-
zierende Maßnahmen und methodische Aspekte für die Prognose berücksichtigt. Diese Krite-
rien sind auch im Schulgesetz NRW verankert. Gemäß § 78 (4) SchulG NRW sind Schulträger
10.000
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
SuS, Ist SuS, Prog. MS
Bev. im WS-Alter, Ist Bev. im WS-Alter, Prog. MS
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
79
gemeinsam mit dem Land „[…] für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen ver-
antwortlich. Sie sind verpflichtet, Schulen oder Bildungsgänge des Berufskollegs zu errichten
und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße
(§ 82) gewährleistet ist. Ein Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwick-
lungsplanung erforderlich ist, damit das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfer-
nung wahrgenommen werden kann.“ In Absatz 5 heißt es dann weiter „Die Entwicklung des
Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Bedürfnisses zu
berücksichtigen“.
Nachfrage nach Schulplätzen
Die im bisherigen Verfahren aus Vergangenheitswerten abgeleiteten Eingangsquoten an ein-
zelnen weiterführenden Schulen unter- oder überschätzen die tatsächliche Nachfrage und ent-
sprechen nicht der Vorgabe des § 78 (5), wenn Schüler* innen aus Platzgründen abgelehnt
werden – dies ist insb. dann der Fall, wenn Schüler*innen auf andere Schulformen umverteilt
werden, da die gewünschte Schulform ihre Kapazität bereits voll ausschöpft. Dadurch ist keine
Aussage zum tatsächlichen Bedarf an Schulplätzen bestimmter Schulformen abzulesen, was
aber lt. SchulG NRW berücksichtigt werden soll. Aus Sicht des Schulträgers sollte die exakte
Bedarfsermittlung (Passung zwischen Nachfrage und Angebot) aber immer dann relevant
sein, wenn z.B. in einzelnen Stadtgebieten Angebotslücken entstehen, d.h. wenn die Anzahl
der Schulplätze einer bestimmten Schulform nicht ausreichend ist. Ist hingegen die Zahl der
Plätze in einem Planungsgebiet ausreichend, um die potenzielle Nachfrage zu bedienen, be-
steht kein Handlungsbedarf – auch nicht einzelschulisch. E ine einzelschulische Betrachtung
ist aber dann relevant, wenn nicht nachgefragte Schulen auslaufend gestellt werden sollen
oder stark nachgefragte Schulen in ihrer Kapazität erweitert werden müssen. Insofern ist das
bisherige Vorgehen für die einzelschulische Prognose der Auslastung vorteilhaft – für die Er-
mittlung der tatsächlichen Nachfrage nach Schulplätzen bestimmter Schulformen und Schulen
und für die Weiterentwicklung der eigenen Schullandschaft aber weniger geeignet.
Ebenfalls problematisch ist, dass das bisherige Prognoseverfahren mit seiner einzel-
schulischen Betrachtung regionale Unterschiede nicht berücksichtigt. So kann z.B. keine
Nachfrage nach weiterführenden Schulen oder Schulformen erfasst werden, die in einem
Stadtgebiet bislang auch nicht angeboten werden. Dies liegt daran, dass die Nachfrage nur
dann erfasst würde, wenn dieser in der Vergangenheit ein Angebot gegenüber gestanden
hätte. In Münster trifft dies auf den Stadtbezirk Münster-Ost zu, der keine weiterführende
Schule in Trägerschaft der Stadt Münster hat. Es gibt hier folglich keine Nachfrage nach Schul-
plätzen in der Sek. I – was vermutlich nicht zutrifft, würde man Eltern nach ihren Schulwün-
schen fragen. Lediglich durch überdurchschnittlich hohe Eingangs- oder Durchgangsquoten in
die anderen Schulen (und in die anderen Stadtbezirke) wird diese Nachfrage implizit erfasst.
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
80
So kann das Verfahren gegebenenfalls langfristig zu regionalen Fehlplanungen führen. Fehlt
z.B. in einem Stadtbezirk A ein Gymnasium und in einem anderen (benachbarten) Stadtbezirk
B steigt die Eingangsquote des Gymnasiums an, so müsste zunächst ermittelt werden, ob die
steigende Nachfrage durch Grundschüler*innen des Stadtbezirks A verursacht wird und somit
mit dem mangelnden Angebot zusammenhängt oder eher mit den Eigenschaften (z.B. wahr-
genommene Qualität, Ruf, etc.) des Gymnasiums in Stadtbezirk B. Ist ersteres der Fall, sollte
die Errichtung eines Gymnasiums in Stadtbezirk A die Konsequenz sein – und nicht in Stadt-
bezirk B bzw. nicht die Erhöhung der Kapazität des Gymnasiums in Stadtbezirk B. Das bedeu-
tet: Nicht aus Sicht der Schülerprognose – die Zahl der Schüler*innen insg. ändert sich
dadurch nicht – sondern aus Sicht der Steuerung müssten Entwicklungen in einzelnen Regio-
nen der Stadt oder den Stadtbezirken nachgehalten werden. Dies ist z.B. möglich, indem Über-
gänge auf weiterführende Schulen eines Stadtbezirks nach Herkunftsgrundschulen oder Her-
kunftsbezirken analysiert werden (vgl. dazu auch Abschnitt 4.4 und insb. 4.4.2 in Teil 1).
Schulkapazität
Neben der nicht ausreichend berücksichtigten Nachfrage wird auch das Angebot nur unzu-
reichend und zu statisch berücksichtigt. Das Angebot an neu zu errichtenden Schulen und
kapazitätsverändernde Maßnahmen gehen nicht systematisch, sondern ad hoc in die Prog-
nose ein. So kann z.B. durch eine neue kommunale Schule eine Nachfrageverschiebung von
privaten hin zu kommunalen Schulen erfolgen und auch die Verteilung der Schüler*innen auf
die einzelnen bestehenden Schulen kann sich verändern (vgl. dazu auch Abschnitt 4.4 und
insb. 4.4.1 in Teil 1). Solange aber eine neu entstehende Schule nicht in der SEP berücksich-
tigt wird, wird die Nachfrage nach Schulplätzen also entweder unterschätzt oder, bezogen auf
die Verteilung der Schüler*innen auf die bereits bestehenden Schulen, überschätzt. Erst wenn
die neu errichtete Schule die ersten Schüler*innen aufnimmt, fließt eine Korrektur in die ein-
zelschulische Prognose ein. Eine SEP muss diese erwarteten Anpassungen jedoch bereits im
Vorfeld berücksichtigen.
Ganz generell sollte überprüft werden, ob einzelschulische Prognosen so hilfreich für
die SEP sind, wie erhofft. Die oben beschriebenen Eingangs - und Durchgangsquoten verfes-
tigen vergangene Entwicklungen und schreiben sie in die Zukunft fort – dabei ist anhand der
Zügigkeit eine maximale Kapazität einer jeden Schule ohnehin schon rechnerisch vorgegeben
und eine sinkende Schülerzahl führt auch nicht direkt zu einer Schulauflösung. Der tatsächli-
che Bedarf an Schulplätzen bestimmter Schulformen in zumutbarer Entfernung, so wie er in
der SEP Eingang finden soll, wird durch Eingangsquoten, die auf Kapazitätsbeschränkungen
basieren, aber nicht abgebildet. Auch sollten einzelschulische Prognosen nur mit Vorsicht als
Basis für einzelschulische Direktmaßnahmen genutzt werden, da sie vergangene lokale Ent-
wicklungen verfestigen können (siehe insb. das Beispiel mit der Null-Nachfrage im Stadtbezirk
9. Aktuelles Prognoseverfahren der Stadt Münster
81
Münster-Ost) und die Optimierung einzelner Standorte nicht unbedingt konform mit einer Op-
timierung der gesamten kommunalen Schullandschaft geht.
Methodische Aspekte
Auch methodische Aspekte der Prognose gilt es zu hinterfragen. Wie in Abschnitt 9.1 disku-
tiert, orientiert sich die Prognose der zukünftigen Schülerzahl in der Primarstufe ausschließlich
an der Entwicklung eines erwarteten Geburtsjahrgangs (der 6 bis unter 7-jährigen Kinder). Die
Prognose der Schülerzahl in der Sek. I orientiert sich nur an der vergangenen Schülerzahl der
4. Jahrgangsstufe. So wird die tatsächliche und prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in
beiden relevanten Altersgruppen (ca. 6- bis 10-Jährige und 10- bis 16-Jährige) nicht adäquat
abgebildet. Nur durch die verwendeten Eingangs - und Durchgangsquoten werden mehrere
Geburtsjahrgänge implizit berücksichtigt. Allerdings auch nur insoweit, wie sie sich in der Ver-
gangenheit entwickelt haben. Aktuelle und prognostizierte künftige Verschiebungen in den Al-
terskohorten bleiben unberücksichtigt. Eine Überprüfung der Validität der Annahmen hinsicht-
lich der Eingangs- und Durchgangsquoten erfolgt nicht. Zumindest ist dies nicht dokumentiert.
Darüber hinaus suggerieren einzelschulische Prognosen des bisherigen Verfahrens
eine Scheingenauigkeit, die dazu verleitet, schulscharf jahrgangs - oder gar klassenbezogen
die exakte Schülerzahl in einer Schule in zehn Jahren ablesen zu können. Eine solche Detail-
genauigkeit und Sicherheit kann und soll eine langfristige Prognose jedoch gar nicht leisten.
Auch für die Kommunikation nach außen ist ein e solche Prognose schwierig, da falsche Er-
wartungshaltungen geweckt werden und die SEP unter Rechtfertigungsdruck gerät, wenn die
ausgewiesenen Prognosewerte nicht eintreffen.
Abschließend ist noch anzumerken, dass das derzeitige Vorgehen auch unter Einsatz
von nicht validierten oder validierbarer ad hoc Anpassungen erfolgt. Dies betrifft nicht nur die
Quotierung und Gewichtung/nicht Gewichtung von Eingangs - oder Durchgangsquoten und
Umverteilungsschlüssel. Auch sind regelmäßig manuelle Anpassungen notwendig, wenn sich
Strukturen ändern, da bspw. die Zügigkeit von Schulen angepasst wird und Fluchtbewegungen
die Schülerzahl erhöhen. In einer starren Schullandschaft mit konstanter Bevölkerung, kon-
stanter Schulnachfrage und mit gut gewählten ad hoc Anpassungen kann das Verfahren zwar
zu guten Prognoseergebnissen führen und die strategische SEP unterstützen. Da sich die
Schullandschaft aber dynamisch verändert, die Schülerzahl voraussichtlich steigen wird und
auch die Nachfrage nach Schulformen und Schulen schwankt, ist es für eine langfristige Schul-
entwicklungsplanung weniger geeignet.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
83
10 Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-
Säulen-Modell der SEP
Aufgrund der diskutierten Anforderungen an eine SEP mit sich verändernden Rahmenbedin-
gungen (Zuwanderung, Inklusion, Ganztag, etc.) schlägt das WIB vor, die Schulentwicklungs-
planung der weiterführenden Schulen zukünftig auf drei Säulen aufzubauen: I. Prognose der
Schülerzahl (vgl. Abschnitte 10.1 bis 10.4), II. Monitoring der vergangenen Entwicklung (vgl.
Abschnitt 10.5) und III. Steuerung der Schullandschaft (vgl. Abschnitte 10.5 und 10.6). Die
Prognose, als erste Säule des alternativen Konzepts soll nicht mehr auf einzelschulischer
Basis umgesetzt werden und so ll auch nicht mehr die Grundlage für einzelschulische Steue-
rung sein. Sie soll für die gesamte Stadt Münster – evtl. auch für zwei bis drei einzelne Pla-
nungsgebiete – für einen Prognosehorizont von zehn Jahren erstellt werden. Basis für die
Prognose ist die kleinräumige Bevölkerungsprognose je Altersjahr der Stadt Münster. Die Be-
völkerungsprognose berücksichtigt vergangene Geburtenzahlen, Todesfälle sowie Zu- und
Fortzüge und innerstädtische Wanderung. Zusätzlich werden künftige Geburten über alters-
spezifische Fertilitätsraten prognostiziert und aktuelle Wohnbauentwicklungen und das Wohn-
baupotenzial der Stadt Münster miteinbezogen. Folglich berücksichtigt die Bevölkerungsprog-
nose bereits die zu erwartende ‚zusätzliche‘ Bevölkerung je Altersjahr und kann so in die Schü-
lerzahlprognose einfließen. Diese Berechnung und die sich hieraus ergebende Prognose er-
folgt in der Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik des Stadtplanungsamts und die
Bevölkerungsprognose wird in regelmäßigen (recht kurzen) Zeitabs tänden aktualisiert. Insb.
für die Sek. I ist die Orientierung an der offiziellen Bevölkerungsprognose sinnvoll und emp-
fehlenswert, da sich die Anzahl der zu erwartenden Schüler*innen aus der schulpflichtigen und
im entsprechenden Alter befindlichen Bevölkerung ableiten lässt.
Die zweite Säule der weiterentwickelten SEP bildet das schulscharfe und regionale
Monitoring. Hierbei gilt es, die bisherige Entwicklung der einzelnen Schulen sowie die Bevöl-
kerungsentwicklung im Stadtbezirk oder statistischen Bezirk nachzuzeichnen und hinsichtlich
der (vormals) getroffenen Annahmen oder Vermutungen zur erwarteten Entwicklung regelmä-
ßig zu überprüfen. Bspw. ob sich die Schülerzahl an den Schulen so entwickelt wie vermutet,
ob eine zeitlich planmäßige Inbetriebnahme neuer Züge erfolgt, die Fertigstellung von Bauge-
bieten ansteht, ob sich Übergänge wie in der Vergangenheit entwickeln, etc. Dieses Monitoring
erlaubt es, auch kurzfristig auf Entwicklungen zu reagieren, die mit der Bevölkerungs - und
Schülerzahlprognose nicht vorhergesagt werden können. Dies können unvorhersehbare Er-
eignisse (wie z.B. Fluchtbewegungen, schulgesetzliche Änderungen) oder auch einfach Ver-
schiebungen in der Nachfrage sein.
Die dritte Säule der SEP ist die Steuerung des Bildungsangebots innerhalb der Stadt
oder einzelner Stadtgebiete. Diese Säule baut auf den Erkenntnissen der ersten beiden Säu-
len auf und wird ergänzt durch die Expertise seitens des Amts für Schule und Weiterbildung
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
84
vor Ort, der Bezirksregierung, der Fachabteilung Demografie und weiterer inhaltlich angehöri-
ger Abteilungen. Zur Steuerung gehört die genaue Standortplanung mit all en zu berücksichti-
genden rechtlichen und regionalen Rahmenbedingungen und die zielgerichtete Standortaus-
lastung (Passung von Angebot und Nachfrage) innerhalb eines Stadtgebiets. Im Wesentlichen
geht es also darum, auf Basis der Prognose und des Monitorings die Schüler*innen eines
Stadtgebiets entsprechend der vom Schulträger vorgegebenen Kapazitäten auf die vorhande-
nen Schulen zu ‚verteilen‘ oder, sofern erforderlich, neue Angebote zu schaffen oder beste-
hende Angebote zu reduzieren.
Das WIB empfiehlt ein laufendes Monitoring, das spätestens jährlich um aktuelle Zah-
len und Statistiken zu ergänzen ist. Die Steuerung erfolgt ohnehin laufend, da sich r egionale
aber auch einzelschulische Rahmenbedingungen dynamisch und unerwartet verändern kön-
nen. In NRW entfällt die periodische Fortschreibungspflicht des Schulentwicklungsplans. Die-
ser ist gemäß § 81 (3) SchulG NRW nur anlassbezogen darzulegen. Trotzdem empfiehlt sich
eine periodische Fortschreibung des SEP in einem Zyklus von spätestens fünf Jahren – sofern
sich innerhalb dieses Zeitraums nicht unvorhergesehene Entwicklungen ergeben, die insb. die
Schülerzahlprognose nicht abbilden konnte (z.B. stark veränderte Bevölkerungsentwicklung).
10.1 Prognose der Schülerzahl
In Kapitel 9 wurde beschrieben, wie die Stadt Münster aktuell ihre Schülerzahl prognostiziert.
Auch wurden Vor- und Nachteile des Verfahrens diskutiert. Nachfolgend wird eine alternative
Vorgehensweise vorgeschlagen, die auf der kleinräumigen und stadteigenen Bevölker ungs-
prognose sowie der vergangenen Schülerzahl der amtlichen Schulstatistik basiert.
Bevölkerungsprognose
Die zugrundeliegende Bevölkerungsprognose (Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Regi-
onalentwicklung, Statistik der Stadt Münster) stammt aus dem Jahr 2021 und prognostiziert
die zu erwartende Bevölkerung bis zum Jahr 2030. Die Prognose ist kleinräumig und bezieht
sich auf die statistischen Bezirke, d.h. sie berücksichtigt nicht nur die Zuwanderung insg., son-
dern auch die Binnenwanderung innerhalb der Stadt und zwischen den statistischen Bezirken
sowie die entsprechende innerstädtische Wohnbauentwicklung. Die Bevölkerungsprognose
liegt zudem für jeden Altersjahrgang (0 bis unter 1 Jahr, 1 bis unter 2 Jahre, …, 64 bis unter
65 Jahre, 65 Jahre und älter) vor. Gleiches gilt für die Bevölkerungsstatistik im Bestand.
Da die statistischen Bezirke sich entsprechend zu größeren Stadtbezirken und zum
gesamten Stadtgebiet aggregieren lassen und die Bevölkerung sich nach Altersjahren zu be-
stimmten ‚bildungsrelevanten‘ Kohorten zusammenfassen lässt, eignet sich die bisherige und
die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung als Ausgangsgröße für die Prognose der zu er-
wartenden Schülerzahl an den kommunalen
Schulen.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
85
Da in NRW die Schulpflicht mit der Vollendung des 6. Lebensjahres beginnt und die
meisten Schüler*innen die Schule bis zur 10. Jahrgangsstufe besuchen, ist ein sehr großer
Anteil der ca. 6- bis 16-jährigen Bevölkerung Münsters schulpflichtig bzw. wird auch zu einem
großen Teil an den kommunalen allgemeinen Schulen Münsters beschult (vgl. Abbildung 31
in Abschnitt 9.3). Entsprechend kann angenommen werden, dass dies auch in Zukunft der Fall
sein wird. Allerdings hängt dies auch vom Angebot an privaten Schulen und dem Angebot
außerhalb der Stadt Münster ab. Der Anteil der Schüler*innen an kommunalen Schulen an der
Bevölkerung dieses Alters lässt sich mit Hilfe der sog. Beschulungsquote ermittelt. Die ver-
gangene Beschulungsquote dient als Basis für die Prognose der Schülerzahl in der Sek . I in
Verbindung mit der Bevölkerungsprognose. Für die Prognose der Schüler*innen in der Sek. II
wird ein anderes Vorgehen vorgeschlagen (vgl. dazu später Abschnitt 10.1.3).
Beschulungsquote
Schul- und jahrgangsbezogene Daten der amtlichen Schulstatistik liegen für die Schuljahre
2013/14 bis 2021/22 vor. Für diesen Zeitraum wird für die Sek. I die Zahl der Schüler*innen an
kommunalen allgemeinen Schulen der altersrelevanten Bevölkerung gegenübergestellt, die
ebenfalls ab 2013 vorliegt. Die gesamtstädtische Beschulungsquote in einem Schuljahrjahr 𝑡𝑡
ist gegeben mit:
Beschulungsquote𝑡𝑡
𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆 =
Zahl der Schu ̈ ler*innen in Jahrgangsstufe 5-10𝑡𝑡
Altersrelevante Bevölkerung𝑡𝑡
Da die Bevölkerung je Altersjahr zum Stichtag 31.12. erfasst bzw. prognostiziert wird und die
Schulpflicht zum 1.8. eines Jahres mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres zum 30.9.
des selben Jahres beginnt (vgl. § 35 (1) SchulG), besteht die altersrelevante Bevölkerung für
die Sek. I eines Schuljahres aus den folgenden Altersjahrgängen der Bevölkerungsstatistik:
𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝑡𝑡
𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆 = 3
4 ∙ EW10bu11𝑡𝑡 + EW11bu12𝑡𝑡 + EW12bu13𝑡𝑡 + EW13bu14𝑡𝑡 + EW14bu15𝑡𝑡
+ EW15bu16𝑡𝑡 + 1
4 ∙ EW16bu17𝑡𝑡
wobei 𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 die altersrelevante Bevölkerung, 𝑆𝑆𝐴𝐴𝑆𝑆𝑆𝑆 die Sekundarstufe I und 𝑡𝑡 = 2013, … ,2021
ist. EW10bu11𝑡𝑡 steht dabei für die ‚Einwohner*innen im Alter von 10 bis unter 11 Jahren‘ zum
Stichtag 31.12. zum Zeitpunkt 𝑡𝑡. Die Aufteilung ¾ zu ¼ am unteren und oberen Rand erfolgt
auf Grund der Annahme, dass z.B. ¾ der Kinder, die zum Stichtag 31.12. im Alter von 10 bis
unter 11 Jahren sind, zu Beginn eines Schuljahres in die 5. Klassen eintreten werden, während
¼ in der Grundschule verbleibt. Dies resultiert aus dem Stichtag zur Einschulung (30.9.).
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
86
Wenn alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen dieses Alters mit Hauptwohnsitz in
Münster regulär in die 5. Jahrgangsstufe und bis in die Jahrgangsstufe 10 versetzt würden, sie
ausschließlich kommunale allgemeine Schulen in der Stadt Münster besuchen würden und
keine Schüler*innen mit Wohnsitz außerhalb von Münster eine kommunale allgemeine Schule
in Münster besuchen würden, läge die Beschulungsquote bei 100% und die gesamte Bevöl-
kerung dieser Alterskohorte befände sich an den allgemeinen Schulen in Trägerschaft der
Stadt Münster.
Eine Beschulungsquote von 100% ist allerdings nur theoretisch möglich. Zum einen
können Kinder und Jugendliche auch private Schulen oder Förderschulen in Münster besu-
chen, was die größte Abweichung zu 100% erklärt. Auch der Besuch von Schulen außerhalb
der Stadt ist möglich. Zum anderen können auch auswärtige Schüler*innen kommunale allge-
meine Schulen in Münster besuchen. Weiterhin kann das Wiederholen oder Überspringen ei-
ner Jahrgangsstufe die Beschulungsquote verändern, da sich hierdurch Unterschiede in der
altersrelevanten Bevölkerung und dem tatsächlichen Alter der Schüler*innen ergeben. In ein-
zelnen Fällen können entsprechend § 40 SchulG NRW Kinder und Jugendliche auch teilweise
oder gänzlich von der Schulpflicht befreit werden.
Nachfolgend sind die Beschulungsquoten für die Schuljahre 2013/14 bis 2021/22 für
die gesamte Stadt Münster angegeben. Basis für die Bestimmung der altersrelevanten Bevöl-
kerung ist der Bevölkerungsbestand (bis 31.12.2021).
Tabelle 11: Beschulungsquoten in den Jahrgängen 5 bis 10, 2013 bis 2021
(1) (2) (3)
Schuljahr
Altersrelevante
Bevölkerung der Sek. I
Schüler*innen in Jg. 5-10
an kommunalen weiterfüh-
renden Schulen Beschulungsquote in %
2013 14.855 12.207 82,17
2014 14.820 12.012 81,05
2015 14.780 11.933 80,74
2016 14.703 12.176 82,81
2017 14.720 11.833 80,39
2018 14.791 11.740 79,37
2019 14.847 11.695 78,77
2020 14.979 11.761 78,52
2021 15.198 11.860 78,04
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22 und Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und
Regionalentwicklung, Statistik der Stadt Münster; eigene Berechnung.
Zunächst zeigen die Zahlen bis 2019 , mit Ausnahme von 2016, einen kontinuierlichen Rück-
gang der Schülerzahl an kommunalen weiterführenden Schulen. In 2021 liegt sie um rd. 350
Schüler*innen unter dem Wert von 2013. Gleichzeitig weist die Tabelle Beschulungsquoten
zwischen 78 und 83% aus, d.h. nur bis zu 83% der altersrelevanten Bevölkerung kommunale
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
87
Schulen besucht. Dies unterstreicht erneut die Bedeutung der privaten und insb. bischöflichen
weiterführenden Schulen in Münster.
Zur Ermittlung der zukünftig zu erwartenden Zahl der Schüler*innen wird die mittlere
Beschulungsquote der letzten Jahre mit der erwarteten Bevölkerung im entsprechend Alter
(basierend auf der regionalisierten Bevölkerungsprognose) multipliziert. Wie genau dies er-
folgt, wird in Abschnitt 10.4 erläutert.
Übergangs- und Durchgangsquoten
Das Vorgehen zur Schülerzahlprognose für die Sek . II soll sich nicht auf die altersrelevante
Bevölkerung stützen. Ein solches Vorgehen ist nicht zielführend, da die Beschulungsquote
starken Schwankungen unterliegt (vgl. Makles & Schneider, 2019). Die Autorinnen argumen-
tieren, dass die Bestimmung der altersrelevanten Bevölkerung für die Sek . II schwieriger ist
als für die Sek . I. Zum einen greift für diese Schüler*innen die allgemeine Schulpflicht nicht
mehr. Zum anderen haben die Schüler*innen nach Erreichen der Vollzeitschulpflicht oder nach
Abschluss des 9. bzw. 10. Jahrgangs unterschiedliche Möglichkeiten, ihren weiteren Bildungs-
weg zu gestalten, z.B. auch im Bereich der beruflichen Bildung und außerhalb der kommuna-
len Grenzen.
Da die Beschulungsquote zur Ermittlung der zukünftigen Schülerzahl in der Sek. II nicht
geeignet ist, erfolgt die stadtweite Prognose der Anzahl dieser Schüler*innen auf Basis der
vergangenen empirischen Übergangs- und Durchgangsquoten. Dabei ist die Übergangsquote
definiert als die Zahl der Schüler*innen in der Einführungsphase (Jg. 11) im Vergleich zu den
‚potenziellen Übergängen‘ auf die Sek. II des Vorjahres, d.h. der Schülerzahl des Jahrgangs 9
an G8-Gymnasien bzw. des Jahrgangs 10 der G9-Gymnasien sowie der Schüler*innen des
10. Jahrgangs an Gesamtschulen, Realschulen, der auslaufenden Sekundarschule und der
PRIMUS-Schule.
Für die Sek . II (d.h. die gymnasiale Oberstufe) ergibt sich folglich zunächst gesamt-
städtisch:
U Ü bergangsquote𝑡𝑡
𝐸𝐸𝐸𝐸
=
Anzahl der Schüler*innen in Jahrgangsstufe 11 (EF)𝑡𝑡
Anzahl der Schüler*innen in Jahrgangsstufe 9 (G8) und 10 (sonst)𝑡𝑡−1
mit 𝐸𝐸𝐸𝐸 für Einführungsphase und 𝑡𝑡 = 2013, … ,2021.
Die Anzahl der Schüler*innen in der Q1 (Jg. 12) und Q2 (Jg. 13) orientiert sich an der
Zahl der Schüler*innen in dem entsprechenden Jahrgang im Vergleich zur Zahl der Schüler*in-
nen im Jahrgang und Schuljahr davor. Die Durchgangsquoten lauten entsprechend:
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
88
Durchgangsquote𝑡𝑡
𝑄𝑄1 =
Anzahl der Schüler*innen in Jahrgangsstufe 12 (Q1)𝑡𝑡
Anzahl der Schüler*innen in Jahrgangsstufe 11 (EF)𝑡𝑡−1
sowie
Durchgangsquote𝑡𝑡
𝑄𝑄2
=
Anzahl der Schüler*innen in Jahrgangsstufe 13 (Q2)𝑡𝑡
Anzahl der Schüler*innen in Jahrgangsstufe 12 (Q1)𝑡𝑡−1
mit 𝑄𝑄1 für Qualifikationsphase 1 (Jg. 12) , 𝑄𝑄2 für Qualifikationsphase 2 (Jg. 13) und 𝑡𝑡 =
2013, … ,2021.
Tabelle 12 zeigt die Übergangs- und Durchgangsquoten der letzten Schuljahre. Wie auch die
Beschulungsquote unterliegen diese Quoten jährlichen Schwankungen.
Tabelle 12: Bestimmung der Übergangs- und Durchgangsquoten der Sekundarstufe II, 2013
bis 2021
Schul-
jahr
potenzielle
Über-
gänge
Schü-
ler*in-
nen in
Jg. 11
(EF)
Schü-
ler*in-
nen in
Jg. 12
(Q1)
Schü-
ler*in-
nen in
Jg. 13
(Q2)
Übergangs-
quote
Durchgangs-
quote Jg. 12
Durchgangs-
quote Jg. 13
2013 1.961 1.292 1.241 1.335 . . .
2014 1.905 1.325 1.217 1.179 67,57 94,20 95,00
2015 1.913 1.290 1.255 1.156 67,72 94,72 94,99
2016 1.808 1.234 1.215 1.213 64,51 94,19 96,65
2017 1.833 1.242 1.187 1.152 68,69 96,19 94,81
2018 1.810 1.244 1.202 1.141 67,87 96,78 96,12
2019 1.802 1.241 1.176 1.141 68,56 94,53 94,93
2020 1.850 1.196 1.206 1.121 66,37 97,18 95,32
2021 1.887 1.221 1.129 1.128 66,00 94,40 93,53
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung.
Für die Zahl der zukünftig zu erwartenden ‚potenziellen‘ Übergänger*innen in den 11. Jahr-
gang der gymnasialen Oberstufe wird zunächst der vergangene durchschnittliche Anteil der
Schüler*innen in den entsprechenden 10. Jahrgängen an der gesamten Schülerschaft der
Jahrgänge 5-10 ermittelt. In einem zweiten Schritt wird dieser Anteil mit der prognostizierten
Schülerzahl in den Jahrgängen 5-10 multipliziert. Dies ergibt die Zahl derer, die zukünftig po-
tenziell in die Jahrgangsstufe 11 übergehen können. Somit ist auch deren Zahl von der zu-
künftigen Bevölkerungsentwicklung in dieser Altersgruppe abhängig.
Ähnlich der mittleren Beschulungsquote dient dann die mittlere Übergangs- und Durch-
gangsquote dazu, die zu erwartende Schülerzahl an der gymnasialen Oberstufe zu prognos-
tizieren. In Abschnitt 10.4 wird das Verfahren für die Stadt Münster umgesetzt und diskutiert.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
89
10.2 Validierung der Prognose
Analog zum bisherigen Prognoseverfahren wird auch das hier vorgeschlagene Instrument zu-
nächst hinsichtlich der Prognosegüte bewertet. Hierfür werden die Daten der Schuljahre
2013/14 bis 2019/20 und die Bevölkerungsentwicklung der Jahre 2013 bis 2019 verwendet,
um die Beschulungs-, Übergangs- und Durchgangsquoten zu berechnen. Anschließend wer-
den diese Quoten dazu verwendet, um mit der prognostizierten Bevölkerung die Schülerzahl
ab dem Schuljahr 2020/21 vorherzusagen. Da die Schulstatistik vor Berichtslegung des zwei-
ten Teils um das Schuljahr 2022/23 erweitert werden konnte, kann die Prognose für drei Jahre
mit den tatsächlichen Zahlen verglichen und der Prognosefehler angegeben werden.
Es werden drei verschiedene Varianten für die Beschulungs -, Übergangs- und Durch-
gangsquoten gerechnet:
• Variante 1: Die Beschulungs-, Übergangs- und Durchgangsquoten werden als ungewich-
teter Durchschnitt der letzten sechs Jahre gebildet (𝑡𝑡 = 2014, … , 2019). Hier soll eine län-
gerfristige Entwicklung berücksichtigt werden, um die Effekte einzelner Jahre nicht zu stark
zu gewichten.
• Variante 2: Die Beschulungs-, Übergangs- und Durchgangsquoten werden als ungewich-
teter Durchschnitt der letzten drei Jahre gebildet (𝑡𝑡 = 2017, … , 2019). Hier soll nur ein kür-
zerer Zeitraum berücksichtigt werden, um insb. Entwicklungen der letzten Jahre zu berück-
sichtigen.
• Variante 3: Die Beschulungs-, Übergangs- und Durchgangsquoten werden als gewichteter
Durchschnitt der letzten drei Jahre gebildet, wobei das aktuellste Jahr 2019 das Gewicht
von 3 erhält und das Jahr 2017 das Gewicht von 1. Diese Variante entspricht dem bishe-
rigen Vorgehen zur Berechnung der schulscharfen Eingangsquoten (vgl. Abschnitt 9).
Theoretisch sind noch zahlreiche weitere Varianten denkbar, eine objektiv beste Lösung kann
es jedoch nicht geben. Wenn der Prognosefehler einer Variante aktuell am geringsten ist, be-
deutet das nicht, das dies auch in den Folgejahren immer der Fall sein wird. Darüber hinaus
ist die Problematik bei der Interpretation des Prognosefehlers im Rahmen der SEP (vgl. dazu
die Ausführungen in Abschnitt 9.2) zu beachten. Letztendlich obliegt es den verantwortlichen
Personen in der Schulentwicklungsplanung selbst, diejenige Variante auszuwählen, die ent-
lang des vergangenen Monitorings die realistischste aber auch planungssicherste Option dar-
stellt(e) – dies ist nicht unbedingt die Variante mit dem geringsten Prognosefehler.
Tabelle 13 und Tabelle 14 zeigen das Ergebnis der Prognosen sowie den Prognosefeh-
ler für die drei Varianten getrennt nach Sek. I und II (Abbildung 44 a) – c) und Abbildung 45 a)
- c) im Anhang zeigen die Ergebnisse grafisch und für die Sek. II getrennt nach den Jahrgangs-
stufen). Bei der Bewertung der Ergebnisse muss beachtet werden, dass es sich hierbei nicht
um eine rollierende Prognose handelt. D.h. die Prognose der Schuljahre 2021 und 2022 ba-
siert ebenfalls nur auf den beschriebenen Bestandsdaten bis 2019. Das Datenfenster wird
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
90
nicht jährlich verschoben. Dieses Vorgehen entspricht vom Ansatz dem Vorschlag, die Prog-
nosen für langfristige Maßnahmenplanungen zu verwenden und nicht jährlich anzupassen. Bei
einer jährlichen Anpassung würde die Prognose in der Variante 1, z.B. für das Jahr 2021, mit
Daten aus den Jahren 2015 bis 2020 erfolgen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Prognose der Schülerzahl anhand der Beschulungs-
quote die Entwicklung sehr gut vorhersagt. Der Prognosefehler liegt in allen Varianten zum
Teil sehr deutlich unter 3,5%. Im Schuljahr 2021/22 bspw. liegt die Differenz zwischen Prog-
nose und tatsächlichem Wert bei 406 in Variante 1. Dies entspricht bei 466 tatsächlich gebil-
deten Klassen (vgl. Abschnitt 4.3) einer Überschätzung der Schülerzahl von weniger als eins
je Klasse.
Der etwas größere Prognosefehler in der Sek. II hat verschiedene Gründe. Zum einen
wird ein Anstieg der altersrelevanten Bevölkerung erwartet (vgl. Tabelle 13, Spalte 2 und 3),
der mit einer Erhöhung der potenziellen Übergänger*innen auf die Sek. II einhergeht. Die Zahl
der Schüler*innen, die tatsächlich die Sek . II in kommunalen Schulen in Münster besuchen,
sinkt jedoch. Dass die Prognose insg. die Schülerzahl überschätzt (Prognosefehler > 0) zeigt,
dass sich die bediente Nachfrage nach Schulplätzen nicht exakt entlang des Bevölkerungs-
wachstums entwickelt. Dies könnte mit alternativen Angeboten erklärt werden (private Schulen
oder Angebote außerhalb Münsters) oder auch einer Überschätzung des Bevölkerungswachs-
tums.
Tabelle 13: Validierung der WIB-Prognosen, Sekundarstufe I
Jahr Altersrelevante Bevölkerung Schüler*innen in der Sek. I
Jahr
Bestand
bis 2019
Prognose ab
2020
(Stand: 2019) Ist
Prognose
Variante 1
Prognose
Variante 2
Prognose
Variante 3
2013 14.855 12.207
2014 14.820 12.012
2015 14.780 11.933
2016 14.703 12.176
2017 14.720 11.833
2018 14.791 11.740
2019 14.847 11.695
2020 14.975 11.761 12.058 11.907 11.866
2021 15.233 11.860 12.266 12.112 12.070
2022 15.305 12.029 12.324 12.169 12.127
Abweichung
2020 297 146 105
2021 406 252 210
2022 295 140 98
Prognosefehler
2020 2,53 1,24 0,89
2021 3,42 2,12 1,77
2022 2,45 1,16 0,81
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2022/23 und Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und
Regionalentwicklung, Statistik der Stadt Münster; eigene Berechnung.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
91
Tabelle 14: Validierung der WIB-Prognosen, Sekundarstufe II
Jahr Potenzielle Übergänger*innen Schüler*innen in der Sek. II
Jahr
Bestand
bis 2019
Prognose ab
2020
(Stand: 2019) Ist
Prognose
Variante 1
Prognose
Variante 2
Prognose
Variante 3
2013 1.961 3.868
2014 1.905 3.721
2015 1.913 3.701
2016 1.808 3.662
2017 1.833 3.581
2018 1.810 3.587
2019 1.802 3.558
2020 - 3.523 3.518 3.542 3.539
2021 - 3.478 3.544 3.577 3.565
2022 - 3.464 3.587 3.619 3.604
Abweichung
2020 -5 19 16
2021 66 99 87
2022 123 155 140
Prognosefehler
2020 -0,14 0,54 0,45
2021 1,90 2,85 2,50
2022 3,55 4,47 4,04
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2022/23; eigene Berechnung.
Hinweise: - kann nicht angegeben werden, da von der gewählten Variante abhängig.
10.3 Anpassung des Instrumentes auf die zukünftige Entwicklung
Obwohl die vorgeschlagene Prognose entlang der altersrelevanten Bevölkerung die bisherige
Entwicklung in allen Varianten gut vorhersagt, muss aktuell die Umstellung von G8 auf G9 an
Gymnasien berücksichtigt werden.
Mit dem Beginn des Schuljahres 2019/20 wurde die Umstellung von G8 auf G9 in den
Jahrgängen 5 und 6 an Gymnasien eingeleitet. An diesen wird im Schuljahr 2023/24 erstmals
seit der Umstellung eine 10. Klasse in der Sek . I zu besc hulen sein und die EF unbesetzt
bleiben. Der Umstellungsprozess wird im Schuljahr 2026/27 abgeschlossen sein, wenn die 6.
Klasse des Jahres 2019/20 in die 13. Jahrgangsstufe (Q2) versetzt wird. Folglich ist die Zahl
der Schüler*innen über die Jahrgänge 5-1 0 bis zum Schuljahr 2022/23 deutlich geringer, als
sie in Zukunft sein wird, wenn alle Schulen wieder sechs Jahrgänge in der Sek . I anbieten.
Dies wirkt sich besonders auf die Berechnung der Beschulungsquote aus; wird die Schüler-
zahlprognose mit der mittleren und durch G8 geringeren Beschulungsquote durchgeführt, wird
die zukünftige Schülerzahl in der Sek. I systematisch unterschätzt.
Am einfachsten wird der Umstellung dadurch entsprochen, die Beschulungsquote auf
den Wert vor der Einführung von G8 zu setzen. Da sich diese ‚alte‘ Beschulungsquote aber
unter Umständen deutlich von der aktuellen Entwicklung unterscheidet und aktuelle Trends
nicht abbilden kann, wird hiervon abgeraten. Die andere Möglichkeit ist, den G8-Bildungsgang
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
92
zu einem G9-Bildungsgang umzurechnen. Hierbei wird, basierend auf den Durchgangsquoten
von Jahrgang 9 nach Jahrgang 10 der Schuljahre 2013/14 bis 2021/22 der anderen Schulfor-
men, simuliert, dass es G8 nicht gegeben hat und die Schüler*innen des 9. Jahrgangs im
gymnasialen Bildungsgang in die Jahrgangsstufe 10 versetzt wurden.12 Dies führt dazu, dass
die Zahl der Schüler*innen in den Jahrgängen 5-10 dieser Schuljahre für die Prognose erhöht
wird und somit eine für die Zeit nach der Umstellung auf G9 realistischere Beschulungsquote
berechnet wird. Tabelle 15 zeigt das Ergebnis dieses Vorgehens am Beispiel der Schuljahre
2013/14 bis 2021/22 für die gesamte Stadt. Zukünftig, sobald das Schuljahr 2023/24 das letzte
für die Prognose verwendete Schuljahr ist, ist dieses Vorgehen nicht mehr notwendig. D ann
werden alle Gymnasien über alle Schuljahre im G9-System geführt.
Tabelle 15: Beschulungsquoten in den Jahrgängen 5-10 mit und ohne G9-Simulation, 2013
bis 2021
(1) (2) (3) (4) (5=
Schul-
jahr
Altersrelevante
Bevölkerung
der Sek. I
Schüler*innen
in Jg. 5-10 an
kommunalen
weiterführenden
Schulen
Beschulungs-
quote in %
Schüler*innen
in Jg. 5-10 an
kommunalen
weiterführenden
Schulen (G9-Si-
mulation)
Beschulungs-
quote in % (G9-
Simulation)
2013 14.855 12.207 82,17 13.306 89,57
2014 14.820 12.012 81,05 13.067 88,17
2015 14.780 11.933 80,74 13.012 88,04
2016 14.703 12.176 82,81 13.144 89,40
2017 14.720 11.833 80,39 12.762 86,70
2018 14.791 11.740 79,37 12.629 85,38
2019 14.847 11.695 78,77 12.567 84,64
2020 14.979 11.761 78,52 12.671 84,59
2021 15.198 11.860 78,04 12.717 83,68
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22 und Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und
Regionalentwicklung, Statistik der Stadt Münster; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Durch den Übergang von G8 zu G9 gibt es ab dem Schuljahr 2023/24 in den betreffenden
Schulen über einen Zeitraum von drei Jahren jew . keinen 11., 12. oder 13. Jahrgang, da die
Schüler*innen, die unter G8 von Jahrgang 9 in die EF (Jahrgang 11) übergehen würden, nun
in die 10. Jahrgangsstufe versetzt werden. Insofern bleibt in den betreffenden Schuljahren der
11. Jahrgang ‚leer‘ und in den darauffolgenden Jahren der 12. bzw. 13. Jahrgang. Die Prog-
nose überschätzt folglich in den ersten Jahren die Schülerzahl an der Sek. II, da sie drei Jahr-
gänge simuliert, faktisch aber nur zwei Jahrgänge besetzt sein werden. Für die langfristige
Planung ist dies jedoch unproblematisch und muss nicht weiter beachtet werden.
12 Auch die Verwendung der Übergangsquote von Jg. 8 nach Jg. 9 an den G8-Gymnasien kann verwendet wer-
den. Dies führte in den vorliegenden Schuljahren zu keinen nennenswerten Veränderungen bei der Zahl der
potenziellen Übergänger*innen.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
93
10.4 Prognose der Schülerzahl für die kommenden zehn Schuljahre
Für die Prognose der zukünftig zu erwartenden Schülerzahl werden für die ges amte Stadt
Münster Daten der Schuljahre 2016/17 bis 2021/22 (sechs Jahre) sowie die Bevölkerungsent-
wicklung der Jahre 2016 bis 2021 verwendet, um die Beschulungs -, Übergangs- und Durch-
gangsquoten sowie die simulierten Jahrgänge entsprechend der drei beschriebenen Varianten
zu berechnen. Anschließend werden diese dazu verwendet, um anhand der ab 2022 prognos-
tizierten Bevölkerungsentwicklung (vgl. Abschnitt 10.1.1) die Schülerzahl der Jahre 2022 bis
2030 zu prognostizieren. Da kurz vor Berichtslegung Zahlen der Schulstatistik für das Schul-
jahr 2022/23 vorlagen, kann die Prognose in den verschiedenen Varianten mit den tatsächli-
chen Zahlen des Jahres verglichen und der Prognosefehler für ein Jahr angegeben werden.
In der Summe zeigt sich, dass die Prognose die zu erwartende Schülerzahl in der Sek.
I entlang der Bevölkerungsentwicklung sehr gut abschätzt (vgl. Tabelle 16 sowie Abbildung 46
im Anhang, für die Sekundarstufe II vgl. Tabelle 17 sowie Abbildung 47 im Anhang). Gesamt-
städtisch werden für das Schuljahr 2022/23 568 Schüler*innen zu viel prognostiziert. Bei insg.
462 Klassen, die zum Schuljahr 2022/23 an den weiterführenden Schulen tatsächlich gebildet
wurden (ohne Abbildung), entspricht dies einer Schülerzahl von rd. 1,2 je Klasse. Bei insg. 25
allgemeinen kommunalen Schulen mit einer Sek . I überschätzt die Prognose die Schülerzahl
also um rd. 22,7 Schüler *innen je Schule, was eine sehr geringe Abweichung ist. Die Ergeb-
nisse der Variante 2 und 3 (vgl. ebenda) weichen nur im geringen Maße von denen der Vari-
ante 1 ab; auch hier wird die Schülerzahl überschätzt, aber der Prognosefehler ist geringer.
Aus Sicht der Autorinnen und Autoren ist für eine langfristig angelegte Schulentwick-
lungsplanung Variante 1 den Varianten 2 und 3 vorzuziehen, da ein längerer Durchschnitt
(sechs Jahre) kurzfristige oder einmalige vergangene Effekte nicht so stark in die Zukunft fort-
schreibt und somit eine verlässlichere Variante für die langfristige Planung darstellen kann. Ob
mit Variante 1 immer ein größerer Prognosefehler einhergeht, lässt sich natürlich nicht vorab
bestimmen (vgl. dazu auch die Ausführungen in Abschnitt 9.2 und 10.2). Solange der Fehler
jedoch positiv ist und nicht zu groß wird, hat der Schulträger auf lange Sicht den Vorteil, dass
die Nachfrage nach Schulplätzen bei steigender Bevölkerung durch entsprechende schulor-
ganisatorische Maßnahmen langfristig bedient werden kann und somit seltener kurzfristig auf
gestiegene Bedarfe mit provisorischen Maßnahmen reagiert werden muss.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
94
Tabelle 16: Prognose der Schülerzahl in der Sekundarstufe I bis 2030, Variante 1 bis 3, unter
Simulation von G9
Jahr Altersrelevante Bevölkerung Schüler*innen in der Sek. I (mit G9-Simulation)
Jahr
Bestand
bis 2021
Prognose ab
2022
(Stand: 2022) Ist Variante 1 Variante 2 Variante 3
2013 14.855 13.306
2014 14.820 13.067
2015 14.780 13.012
2016 14.703 13.144
2017 14.720 12.762
2018 14.791 12.629
2019 14.847 12.567
2020 14.979 12.671
2021 15.198 12.717
2022 15.779 13.528 13.302 13.276
2023 15.869 13.605 13.378 13.352
2024 15.900 13.631 13.404 13.378
2025 16.054 13.763 13.534 13.508
2026 16.232 13.916 13.684 13.657
2027 16.418 14.075 13.841 13.814
2028 16.676 14.297 14.058 14.031
2029 16.805 14.407 14.167 14.139
2030 16.911 14.498 14.257 14.229
Ist 2022 (12.029)
12.960
(12.029)
12.960
(12.029)
12.960
Differenz 2022 568 342 316
Prognosefehler 2022 4,39 2,64 2,44
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2022/23 und Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und
Regionalentwicklung, Statistik der Stadt Münster; eigene Berechnung.
Hinweise: Die Zahlen basieren auf einem simulierten 10. Jahrgang sowie drei Jahrgängen in der Sekundarstufe
II. Zahlen in Klammern: tatsächliche Schülerzahl unter Berücksichtigung von G8.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
95
Tabelle 17: Prognose der Schülerzahl in der Sekundarstufe II bis 2030, Variante 1 bis 3, ohne
Berücksichtigung unbesetzter Jahrgangsstufen
Jahr Potenzielle Übergänger*innen Schüler*innen in der Sek. II (ohne G8/G9-Effekt)
Jahr
Bestand
bis 2021
Prognose ab
2022
(Stand: 2022) Ist Variante 1 Variante 2 Variante 3
2013 1.961 3.868
2014 1.905 3.721
2015 1.913 3.701
2016 1.808 3.738
2017 1.833 3.651
2018 1.810 3.666
2019 1.802 3.558
2020 1.850 3.523
2021 1.887 3.478
2022 - 3.506 3.496 3.485
2023 - 3.529 3.497 3.478
2024 - 3.523 3.474 3.446
2025 - 3.483 3.419 3.388
2026 - 3.504 3.438 3.408
2027 - 3.530 3.465 3.434
2028 - 3.569 3.503 3.471
2029 - 3.615 3.548 3.516
2030 - 3.657 3.589 3.557
Ist 2022 3.464 3.464 3.464
Differenz 2022 42 32 21
Prognosefehler 2022 1,21 0,92 0,61
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2022/23; eigene Berechnung.
Hinweise: - kann nicht angegeben werden, da von der gewählten Variante abhängig; Die Zahlen basieren auf ei-
nem simulierten 10. Jahrgang sowie drei Jahrgängen in der Sekundarstufe II.
10.5 Monitoring und abzuleitende Maßnahmen
Wie bereits bes chrieben, bildet die Schülerzahlprognose die Basis für die langfristige SEP.
Kurz- und mittelfristige Anpassungen der Schullandschaft sollen aus einzelschulischen Analy-
sen und regionalen Monitoringkennzahlen abgeleitet werden. Diese Systematik wird nachfol-
gend beschrieben.
Schülerzahlprognose und Schulraumbestand
Für langfristige Entscheidungen sollte in einem ersten Schritt überprüft werden, ob der aktuelle
Schulplatzbestand auskömmlich ist. Liegt die prognostizierte Schülerzahl über der Schulraum-
kapazität, ist dies ein Hinweis auf bereits heute einzuleitende Maßnahmen in der Schulent-
wicklung insb. in Richtung der Schaffung von zusätzlichem Schulraum. Abbildung 32 zeigt die
im vorherigen Abschnitt prognostizierte Schülerzahl anhand Variante 1 und den aktuellen
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
96
Schulraumbestand (Schulplätze, Stand: Schuljahr 2021/22), die entsprechend des Klassen-
frequenzrichtwerts (KFRW) der jeweiligen Schulform theoretisch zur Verfügung stehen (vgl.
dazu Abschnitt 4.3).
Abbildung 32: Prognostizierte Entwicklung der Schülerzahl in der Sekundarstufe I und Schul-
raumbestand, 2013 bis 2030
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22, Amt für Schule und Weiterbildung und Stadtpla-
nungsamt, Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik der Stadt Münster; eigene Berechnung, eigene
Darstellung.
Hinweise: SuS = Schüler*innen; Bev. = Bevölkerung, Ist = Bestandszahlen, KFRW = Klassenfrequenzrichtwert.
Würde zukünftig nicht in die Erhöhung der Kapazitäten investiert, müssten bereits ab dem
Schuljahr 2025/26 mehr Schüler*innen beschult werden, als Schulplätze vorhanden sind. Dies
ist für den Schulträger ein Signal für Handlungsbedarf. Denn auch mit den Maßnahmen zur
Erhöhung der Zügigkeit an zwei Realschulen (vgl. Abschnitt 4.3 und Abbildung 33 a]), die zum
Schuljahr 2024/25 bzw. 2026/27 geplant sind, verändert sich der Schulplatzbestand bis zum
Ende des Prognosehorizonts nicht derart, dass die Schulplätze ausreichen werden. Erst mi t
der Umsetzung weiterer geplanter Maßnahmen (Erhöhung der Zügigkeit im Schulzentrum
Wolbeck ab 2028/29 und Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule (hier aufwach-
send ab 2024/25 angenommen, vgl. Abbildung 33 b]), ist das Schulplatzangebot auskömmlich.
Allerdings auch nur dann, wenn diese Maßnahmen zu den geplanten Zeitpunkten bereitste-
hen.
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
Bev. im Sek. I-Alter, Ist Bev. im Sek. I-Alter, Prognose Stadt Münster
SuS, Ist (bis 2021) inkl. G9-Simulation SuS, Prognose WIB ab 2022 inkl. G9-Simulation
Kapazität nach KFRW, 2021
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
97
Abbildung 33: Prognostizierte Entwicklung der Schülerzahl in der Sekundarstufe I und geplan-
ter Schulraumbestand, 2013 bis 2030
(a) Schulraumkapazität nach Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen
(b) Schulraumkapazität wie in (a) und mit weiteren geplanten Maßnahmen
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22, Amt für Schule und Weiterbildung und Stadtpla-
nungsamt, Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik der Stadt Münster; eigene Berechnung, eigene
Darstellung.
Hinweise: SuS = Schüler*innen; Bev. = Bevölkerung, Ist = Bestandszahlen, KFRW = Klassenfrequenzrichtwert.
Diese zumindest rechnerische Übereinstimmung zwischen Schülerzahl und Schulpl atzbe-
stand nach Durchführung aller beschlossenen und geplanten Maßnahmen zeigt, dass es –
nach aktuellem Stand und bis zum Schuljahr 2030/31 – nicht notwendig sein würde, weiteren
Schulraum zu schaffen. Allerdings zeigt die rechnerische Übereinstimmung der vorhandenen
und benötigten Schulplätze nicht, ob der Schulplatzbestand den Bedürfnissen der Eltern und
der Schülerschaft entspricht (vgl. dazu auch die Ausführungen in Abschnitt 9.5).
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
Bev. im Sek. I-Alter, Ist Bev. im Sek. I-Alter, Prognose Stadt Münster
SuS, Ist (bis 2021) inkl. G9-Simulation SuS, Prognose WIB ab 2022 inkl. G9-Simulation
Kapazität nach KFRW, ab 2021
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
Bev. im Sek. I-Alter, Ist Bev. im Sek. I-Alter, Prognose Stadt Münster
SuS, Ist (bis 2021) inkl. G9-Simulation SuS, Prognose WIB ab 2022 inkl. G9-Simulation
Kapazität nach KFRW, ab 2021
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
98
Bereits im ersten Teil des Berichts zeigte sich, dass die Gesamtschulplätze beim Über-
gang von der Primarstufe in die Sek. I eine starke Nachfrage und Auslastung verzeichnen,
während die Hauptschul- und einige Realschulplätzte in der 5. Jahrgangsstufe unbelegt blei-
ben. Im Rahmen des Monitorings geht es also im nächsten Schritt darum, die Schulen
und/oder Schulformen zu identifizieren, die auch in Zukunft und bei einer voraussichtlich stei-
genden Schülerzahl stärker ausgelastet sein werden als andere. Nur so können entspre-
chende Maßnahmen zur Verschiebung von Kapazitäten, bspw. durch Veränderung der Zügig-
keit oder Umwandlung der Schulform, identifiziert werden.
Sekundarstufe I
Bei den Schulen der Sek . I fällt insb. die Ungleichverteilung der theoretischen Kapazität und
tatsächlichen Auslastung in allen Jahrgangsstufen ins Auge (vgl. Tabelle 18). Während die
Hauptschulen fast durchgängig unter der Kapazitätsgrenze von zehn Zügen lagen, sind die
Realschulen und die PRIMUS-Schule in den vergangenen vier Jahren (2018/19 bis 2021/22)
mit Mehrklassenbildung und fast vollständig ausgelasteten Kapazitäten gelaufen. D.h., obwohl
die Realschulen in Jahrgang 5 in der Summe noch freie Kapazitäten haben, kam es zu Mehr-
klassenbildung an einzelnen Schulen und einer, auch über die Jahrgangsstufen hinweg, an-
wachsenden Schülerzahl. Die Gesamtschulen waren zwar nicht von Mehrklassenbildungen
betroffen, dennoch waren die Klassen i.d.R. deutlich größer, als es nach dem Klassenfre-
quenzrichtwert von 27 oder 25 bei inklusiver Beschulung zu erwarten wäre. Der gymnasiale
Bildungsgang ist entsprechend der Zügigkeit der mit Abstand am stärksten belegte Bildungs-
gang, hat aber noch freie Kapazitäten.
Abbildung 34 zeigt, dass Hauptschulen und Realschulen im gesamten Zeitraum von
neun Jahren die größten Verluste der Schülerzahl hatten – was auch mit Schulauflösungen
und der Reduktion von Zügigkeiten einhergeht (vgl. Tabelle 2 in Teil 1) . Hauptschulen ver-
zeichnen seit 2013 durchweg eine sinkende Schülerzahl – und dies wird auch durch einzel-
schulische Betrachtungen bestätigt. Tabelle 19 zeigt am Beispiel der Hauptschule Wolbeck,
wie ein einzelschulisches Monitoring aussehen könnte und wie dieses dazu beiträgt, die o.g.
Erkenntnisse zu unterstreichen.
Aber auch Realschulen haben zum Schuljahr 2021/22 rd. 1.000 Schüler*innen weniger,
als noch 2013 beobachtet wurden (vgl. Abbildung 34). Nur die Gymnasien nehmen seit 2019
wieder etwas mehr Schüler*innen auf als in den Vorjahren. Der Trend bei den Gesamtschulen
ist noch nicht absehbar, da die Erhöhung der Zügigkeit von 8 auf 10 noch nicht in allen Jahr-
gangsstufen wirksam ist und die Zahl der Schüler*innen bislang allein von der Kapazität der
Schulen abhängt.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
99
Tabelle 18: Monitoring der Schulformen der weiterführenden Schulen, 2018 bis 2021
Schuljahr
Schulform
Schüler*innen Klassen
Durchschnittliche Klassengröße
(Mittelwert über alle Schulen)
Züge in Ein-
gangsklassen
Klassen insg. lt.
Zügigkeit
Gebildete Klas-
sen
Differenz (Ist-Soll)
Schüler*innen lt.
KFRW
Tatsächliche Zahl
der Schüler*innen
Differenz (Ist-Soll)
5 6 7 8 9 10 JU 5 6 7 8 9 10 JU 5 6 7 8 9 10 JU
2018 HS 110 144 203 197 259 231 0 6 8 9 8 11 12 0 18,33 18,00 22,56 24,63 23,55 19,25 10 60 54 -6 1440 1144 -296
2019 HS 129 116 195 229 234 158 9 7 6 9 10 11 8 1 18,43 19,33 21,67 22,90 21,27 19,75 9,00 10 60 52 -8 1440 1070 -370
2020 HS 138 138 132 209 245 178 8 7 7 7 9 10 8 1 19,71 19,71 18,86 23,22 24,50 22,25 8,00 10 60 49 -11 1440 1048 -392
2021 HS 114 145 167 169 241 187 20 6 7 8 8 10 11 2 19,00 20,71 20,88 21,13 24,10 17,00 10,00 9 59 52 -7 1416 1043 -373
2018 RS 496 511 563 603 564 553 0 19 19 22 21 20 23 0 26,11 26,89 25,59 28,71 28,20 24,04 20 120 124 4 3240 3290 50
2019 RS 555 503 504 583 577 506 0 21 19 19 22 21 20 0 26,43 26,47 26,53 26,50 27,48 25,30 20 120 122 2 3240 3228 -12
2020 RS 517 551 511 507 587 545 0 20 21 20 19 22 21 0 25,85 26,24 25,55 26,68 26,68 25,95 20 120 123 3 3240 3218 -22
2021 RS 527 531 530 518 503 518 0 21 20 20 20 19 22 0 25,10 26,55 26,50 25,90 26,47 23,55 19 119 122 3 3213 3127 -86
2018 PRIMUS 0 0 0 0 0 0 283 0 0 0 0 0 0 15 18,87 2 12 15 3 300 283 -17
2019 PRIMUS 0 0 0 0 0 58 269 0 0 0 0 0 3 14 19,33 19,21 2 12 17 5 300 327 27
2020 PRIMUS 0 0 0 0 0 40 267 0 0 0 0 0 2 15 20,00 17,80 2 12 17 5 300 307 7
2021 PRIMUS 0 0 0 0 0 49 268 0 0 0 0 0 2 14 24,50 19,14 2 12 16 4 300 317 17
2018 GE 224 225 226 113 123 121 0 8 8 8 4 4 4 0 28,00 28,13 28,25 28,25 30,75 30,25 8 36 36 0 900 1032 132
2019 GE 222 222 232 228 120 123 0 8 8 8 8 4 4 0 27,75 27,75 29,00 28,50 30,00 30,75 8 40 40 0 1000 1147 147
2020 GE 269 224 225 236 234 112 0 10 8 8 8 8 4 0 26,90 28,00 28,13 29,50 29,25 28,00 10 46 46 0 1150 1300 150
2021 GE 271 273 221 225 243 226 0 10 10 8 8 8 8 0 27,10 27,30 27,63 28,13 30,38 28,25 10 52 52 0 1300 1459 159
2018 GY 1138 1106 1118 1045 1060 83 0 41 41 42 40 40 3 0 27,76 26,98 26,62 26,13 26,50 27,67 46,5 236,5 207 -29,5 6385,5 5550 -835,5
2019 GY 1082 1144 1052 1101 1032 72 8 39 41 41 42 39 3 1 27,74 27,90 25,66 26,21 26,46 24,00 8,00 46,5 236,5 206 -30,5 6385,5 5491 -894,5
2020 GY 1141 1077 1112 1045 1101 61 0 43 39 41 41 42 3 0 26,53 27,62 27,12 25,49 26,21 20,33 46 236 209 -27 6372 5537 -835,0
2021 GY 1216 1163 1075 1088 1031 85 0 44 43 39 41 41 3 0 27,64 27,05 27,56 26,54 25,15 28,33 46 235,5 211 -24,5 6358,5 5658 -700,5
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, PRIMUS = PRIMUS-Schule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium, JU = jahrgangsstufenübergreifend, Ist = Bestandszahlen,
KFRW = Klassenfrequenzrichtwert.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
100
Tabelle 19: Monitoring der weiterführenden Schulen am Beispiel der Hauptschule Wolbeck, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, PRIMUS = PRIMUS-Schule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium, JU = jahrgangsstufenübergreifend, Jg. = Jahrgangsstufe,
Schüler*innen = Schüler*innen, Ist = Bestandszahlen, KFRW = Klassenfrequenzrichtwert, KFHW = Klassenfrequenzhöchstwert.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
101
Abbildung 34: Entwicklung der Schülerzahl in der Sekundarstufe I nach Schulform, 2013 bis
2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, PRIMUS = PRIMUS-Schule, Sek = Sekundarschule, GE = Ge-
samtschule, GY = Gymnasium.
Auch wenn Abbildung 33 b) zeigt, dass der Schulraumbestand rechnerisch bis zum Schuljahr
2030/31 ausreichen würde, ist bereits jetzt schon absehbar, dass mit dem Trend weg von den
Haupt- und Realschulen und bei einer steigenden Schülerzahl bis zum Schuljahr 2030/31 das
Angebot nicht der Nachfrage entsprechen wird. Somit wird der Schulraum bestimmter Schul-
formen nicht ausreichen.
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, lassen die Zahlen der aufgenommenen Kinder
an einer Schule nur bedingt Rückschlüsse zur Nachfrage nach Schulen zu. Vornehmlich
Hauptschulen verzeichnen beim Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe sehr geringe
Anmeldezahlen (vgl. Abbildung 35 und auch Abschnitt 4.4 und insb. 4.4.1 in Teil 1), die teil-
weise sehr deutlich unter der späteren Zahl der Schüler*innen in Jg. 5 liegen. D.h., auch unter
Berücksichtigung der geringen Aussagefähigkeit der Anmeldungen hinsichtlich der wahren
Nachfrage, dass mehr Kinder auf den Hauptschulen aufgenommen werden als sich eigentlich
dafür anmelden.
Nachfolgend wer den auch Einzelstandortbetrachtungen für Realschulen vorgenom-
men (vgl. Abbildung 36). Innerhalb der Schulform Realschule zeigen sich, anders als bei den
Hauptschulen, aber deutliche Unterschiede in der Beliebtheit einzelner Standorte – was auch
die Mehrklassenbildung an einzelnen Standorten erklärt. Die Abbildung zeigt als Differenz der
Anmeldungen zu den Plätzen in Jahrgangsstufe 5 Nachfrage- bzw. Angebotsüberhänge. Auch
wenn hier die gleichen Einschränkungen zur Aussagefähigkeit der Anmeldezahlen gelten (vgl.
dazu Abschnitt 4.4.1), zeigt sich deutlich, dass einzelne Schulen derselben Schulform stärker
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
Anzahl Schüler*innen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Jahr
HS RS PRIMUS Sek GE GY
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
102
nachgefragt werden als andere. So ist die Erich- Klausener-Realschule seit Jahren übernach-
gefragt und muss trotz regelmäßiger Mehrklassenbildung Kinder abweisen. Denn der als drei-
zügige Realschule geplante Standort bildet fast regelmäßig vier Eingangsklassen. Deshalb hat
der Schulträger die bauliche Erweiterung des Standortes auf vier Züge bereits 2017 beschlos-
sen (vgl. V/0845/2017/1). Der baulichen wird nun die formale Erweiterung folgen und voraus-
sichtlich zum Schuljahr 2024/25 umgesetzt sein. Hingegen verzeichnet die Erna-de-Vries-Re-
alschule deutlich weniger Anmeldungen als Schulplätze vorhanden sind. Interessant ist in die-
sem Zusammenhang, dass die Erich-Klausener-Realschule und die Erna-de-Vries-Realschule
zum Schuljahr 2021/22 den höchsten bzw. niedrigsten Sozialindex aufweisen (1 bzw. 5). Somit
kann vermutet werden, dass die Nachfrage nach Schulen hier mit der Sozialindexstufe bzw.
der sozialen Zusammensetzung korreliert und Eltern auch bezogen auf dieses Kriterium be-
stimmte Schulen eher anwählen als andere. Bei den anderen Standorten, die alle Sozialin-
dexstufen von 3 oder 4 aufweisen, gibt es geringere Differenzen zwischen Anmeldungen und
Kapazitäten und diese schwanken in der Vergangenheit auch stärker , Tendenzen sind hier
nicht zu erkennen. Bei den Gymnasien zeigt sich, auf den ersten Blick, ebenfalls kein eindeu-
tiger Trend (vgl. Abbildung 37). Aber auch hier gibt es einige Schulen die ‚beliebter‘ zu sein
scheinen als andere.
Abbildung 35: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an kommunalen Hauptschulen,
2016 bis 2022
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2016/27-2022/23 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene
Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 3 zu entnehmen. Verwendet
wurden die Werte der SEP der Stadt Münster.
604818027
604819026
60
4819027
604827033
604836041
604820021
604818021
1209620026
1209618025
12096
18027
1209623032
1209624036
907215029
907221037
604823040
604818021
604818021
60
4819023
604819023
604815018
60
4811018
604829040
604835036
604835035
604831042
604833039
604827048
6048210390
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
110
120
Anzahl
Hauptschule Coerde Hauptschule Hiltrup Hauptschule Wolbeck Waldschule Kinderhaus
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Maximale Kapazität
Regelkapazität
Anmeldungen
Aufnahmen
SuS in Jg. 5
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
103
Abbildung 36: Abweichung zwischen Anmeldungen und der Regelkapazität an kommunalen
Realschulen, 2016 bis 2022
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 3 zu entnehmen, verwendet
wurden die Werte der SEP der Stadt Münster.
Abbildung 37: Abweichung zwischen Anmeldungen und der Regelkapazität an kommunalen
Gymnasien, 2016 bis 2022
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 3 zu entnehmen, verwendet
wurden die Werte der SEP der Stadt Münster.
-60
-40
-20
0
20
40
60
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Jahr
Erich-Klausener-Schule Erna-de-Vries Realschule Geschw.-Scholl-Realschule
Joh.-Gutenberg-Realschule Realschule Wolbeck Realschule i. Kreuzviertel
-60
-50
-40
-30
-20
-10
0
10
20
30
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Jahr
Ann.v.-Droste-Hülsh.-Gymn. Freiherr-vom-Stein-Gymn. Geschw.-Scholl-Gymn.
Gymnasium Paulinum Gymnasium Wolbeck Immanuel-Kant-Gymn.
Joh.-Conr.-Schlaun-Gymn. Pascal-Gymnasium Ratsgymnasium
Schillergymnasium Wilhelm-Hittorf-Gymn.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
104
Abbildung 38 untersucht die Anmeldungen daher noch aus einer anderen Perspektive. Darge-
stellt ist der Anteil der Anmeldungen an allen Anmeldungen dieses Schuljahres. Je größer der
Kreis, desto mehr Schüler*innen haben sich an dieser Schule relativ zu allen Anmeldungen
angemeldet.
Die Abbildung 38 bestätigt erneut das beschriebene Nachfragemuster; Hauptschulen
sind beim Übergang auf die weiterführende Schule die unbeliebtesten Schulen. Auch die eher
sinkende Tendenz in der Nachfrage nach den Realschulen insg. ist erkennbar – gleichwohl,
wie bereits erläutert, einzelne Schulen beliebter sind als andere. Vergleicht man alle Schulen
miteinander, stellen sich die beiden Gesamtschulen als beliebteste Schulen heraus. Hier muss
jedoch erneut auf das vorgezogene Anmeldeverfahren verwiesen werden. Die Abbildung zeigt
also auch Anmeldungen von Schüler*innen, die nicht an Gesamtschulen aufgenommen wer-
den können und später erneut unter den Anmeldezahlen an den Haupt- und Realschulen so-
wie den Gymnasien gezählt werden.
Bei den Gymnasien fallen in dieser Abbildung insb. das Johann-Conrad-Schlaun-Gym-
nasium und das Geschwister-Scholl-Gymnasium durch vergleichsweise sehr geringe Anmel-
dezahlen auf. Das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium ist im Zentrum von Münster gelegen
und ca. zehn Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Es hat eine mit anderen Gymnasien
vergleichbare Sozialindexstufe, es fällt jedoch auf, dass der Anteil der Schüler*innen ohne
uneingeschränkte Gymnasialempfehlung vergleichsweise hoch ist (vgl. Abbildung 39). Dar-
über hinaus wird seit längerem eine Standortdiskussion geführt, da das Gebäude sanierungs-
bedürftig ist und ein Verbleib am Standort für die Dauer der Maßnahmen nicht möglich ist.
Zuletzt wurde politische die Absicht erklärt, die Schule ggf. nach Angelmodde, auf das Gelände
des ehem. Sauerstoffwerks der Westfalen AG, zu verlagern (vgl. V/0541/2022). Das Ge-
schwister-Scholl-Gymnasium befindet sich im Schulzentrum Kinderhaus und liegt in einem
Stadtteil, in dem sowohl der Anteil der SGB II-Bezieher*innen als auch der Anteil der Kinder
mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich hoch ist. Auch die Schüler schaft selbst ist im
Vergleich zu den anderen Gymnasien anders zusammengesetzt; der Anteil der Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie der Anteil nicht-deutscher Schüler*innen
sind überdurchschnittlich hoch. Auch fällt auf, dass der Antei l der Übergänger*innen, die aus
einer Grundschule der Sozialindexstufe 3 oder höher stammen, hier hoch ist (vgl. Abbildung
40). Nur das Gymnasium Wolbeck weist einen vergleichsweisen Anteil Kinder aus Grundschu-
len der Sozialindexstufe 5 auf.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
105
Abbildung 38: Anteil der Anmeldungen je Schule an allen Anmeldungen, nur kommunale all-
gemeine weiterführende Schulen, 2013 bis 2023
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: GE = Gesamtschulen.
Abbildung 39: Übergänge auf kommunale Gymnasien nach Bildungsgangempfehlung der ab-
gebenden Grundschule, 2013 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Mit privaten abgebenden Grundschulen; GS = Grundschule, HS = Hauptschulempfehlung, HS, bed. RS
= Hauptschul- mit bedingter Realschulempfehlung, RS = Realschulempfehlung, RS, bed. GYM = Realschul- mit
bedingter Gymnasialempfehlung, GYM = Gymnasialempfehlung, ohne = keine Bildungsgangempfehlung oder
unbekannt.
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Schuljahr
Waldschule Kinderhaus
Hauptschule Hiltrup
Geistschule
Hauptschule WolbeckHauptschule Coerde
Erich-Klausener-SchuleErna-de-Vries RealschuleFürstin-von-Gallitzin-SchuleRealschule i. KreuzviertelJoh.-Gutenberg-RealschuleGeschw.-Scholl-Realschule
Realschule Wolbeck
Friedensreich-Hundertwasser-Schule Roxel
Gesamtschule Münster-Mitte
Mathilde Anneke Gesamtschule
Ann.v.-Droste-Hülsh.-Gymn.
Schillergymnasium
Gymnasium Paulinum
Ratsgymnasium
Joh.-Conr.-Schlaun-Gymn.
Pascal-Gymnasium
Wilhelm-Hittorf-Gymn.
Freiherr-vom-Stein-Gymn.
Gymnasium WolbeckGeschw.-Scholl-Gymn.Immanuel-Kant-Gymn.
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %) nach
Schulformempfehlung der abgebenden GS
Annette-von-Droste-Hülshoff
Schiller-Gymnasium
Paulinum
Ratsgymnasium
Johann-Conrad-Schlaun
Pascalgymnasium
Wilhelm-Hittorf
Freiherr-vom-Stein
Wolbeck
Geschwister-Scholl
Immanuel-Kant
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
HS HS, bed. RS RS RS, bed. GY GY ohne
Hauptschulen Realschulen GE Gymnasien
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
106
Abbildung 40: Übergänge auf kommunale Gymnasien nach Sozialindexstufe der abgebenden
Grundschule, 2021
Quellen: MSB (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/sozialindexstufen_der_einzel-
schulen.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.01.2023) und Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2021/22; eigene Be-
rechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Mit Übergängen aus privaten Grundschulen und Grundschulen außerhalb von Münster.
Insgesamt lässt sich für die SEP der weiterführenden Schulen der Sek. I folgendes festhalten:
• Hauptschulen stellen für die meisten Eltern keine attraktive zu wählende Schulform dar
und auch in der Vergangenheit ist die Schülerzahl an dieser Schulform deutlich zurück
gegangen. Dieser Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzten – auch bei einer steigenden
Schülerzahl. Zudem sinkt die Zahl der Schüler*innen, die eine Hauptschulempfehlung er-
halten von Jahr zu Jahr. Da in den letzten Jahren auch die Zahl der Querversetzungen
gesunken ist (vgl. Abschnitt 4.4.6 und das einzelschulische Fallbeispiel in Tabelle 19), wer-
den die vier verbliebenen Hauptschulen auch in Zukunft deutlich mehr Schulplätze anbie-
ten als besetzt werden können. Hier soll ten standortgenaue Umwandlungen zu anderen
Schulformen oder Schulauflösungen angedacht werden.
• Die Nachfrage nach Realschulen sinkt und auch diese Schulen haben in der Vergangen-
heit rückläufige Schülerzahlen verzeichnet – auch wenn einzelne Schulstandorte nach wie
vor beliebter sind als andere und es dort zu Mehrklassenbildung kommt. Die Nachfrage
nach bestimmten Realschulen wird vermutlich und auch in Zukunft von anderen Faktoren
abhängen, als von der Tatsache, dass es sich um eine Realschule handelt. Durch die be-
reits beschlossene Erhöhung der Zügigkeit in den beiden beliebten Realschulen (Erich-
Klausener-Schule und Realschule im Kreuzviertel) sollten die Realschulkapazitäten bei ei-
ner steigenden Schülerzahl langfristig ausreichen.
37
39
21
400000
15
61
19
4
45
28
20
6
32
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00001
25
52
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6
4
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00000
11
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00001
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0000
14
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4
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0000
50
43
6
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %) nach
Sozialindexstufe der abgebenden GS
Annette-von-Droste-Hülshoff
Schiller-Gymnasium
Paulinum
Ratsgymnasium
Johann-Conrad-Schlaun
Pascalgymnasium
Wilhelm-Hittorf
Freiherr-vom-Stein
Wolbeck
Geschwister-Scholl
Immanuel-Kant
1 2 3 4 5 6 7 ohne ohne und außerhalb von Münster
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
107
• Die Nachfrage nach Gymnasien steigt, doch auch hier sind einzelne Schulstandorte deut-
lich stärker ausgelastet als andere. Die Nachfrage nach bestimmten Gymnasien wird ver-
mutlich auch in Zukunft von anderen Faktoren abhängen, als nur von der Tatsache, dass
es sich um ein Gymnasium handelt. Bei steigenden Schülerzahlen ist davon auszugehen,
dass auch die Zahl der Schulplätze an den Gymnasien steigen werden muss. Auch ist in
den letzten Jahren der Anteil der Schüler*innen mit einer (bedingten) Gymnasialempfeh-
lung weiter gestiegen (von 59% im Schuljahr 2017/18 auf 63% im Schuljahr 2021/22). Es
ist zu vermuten, dass sich hieraus, bei anhaltendem Trend, eine steigende Nachfrage nach
Gymnasialschulplätzen entwickeln wird.
• Die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen lässt sich aus den oben und in Abschnitt 4.4 ge-
nannten Gründen nur schwer einschätzen. Darüber hinaus kann anhand von zwei kom-
munalen Gesamtschulen, die beide relativ zentral und nicht weit entfernt voneinander (vgl.
Abbildung 4) gelegen sind, nicht darauf geschlossen werden, dass
- die Schulform ‚Gesamtschule‘ ausschlaggebend ist,
- der Standort die Nachfrage determiniert,
- die soziale Zusammensetzung entscheidend ist oder
- die mangelnden Alternativen eine Rolle spielen.
Vor dem Hintergrund der prognostizierten steigenden Schülerzahl und dem Auslaufen der
Sekundarschule im Westen der Stadt – und somit einer vorhandenen Schulrauminfrastruk-
tur – ist die Errichtung einer Gesamt schule im Münsteraner Westen eine zukunftsfähige
Variante um weiteren Schulplatz zu schaffen, der von den Eltern auch sehr wahrscheinlich
nachgefragt werden wird. Würden bspw. die Hauptschulen um vier Züge reduziert, müsste
ohnehin eine weitere vierzügige z.B. Gesamtschule errichtet werden, um für die Schüler*in-
nen ausreichend Schulplätze vorhalten zu können.
Sekundarstufe II
In der Sek . II zeigt sich hinsichtlich der Ungleichverteilung der Schüler*innen auf die beiden
Schulformen, die zum Abitur führen, ein anderes Bild als in der Sek . I (vgl. Tabelle 20). Aller-
dings ist zu bedenken, dass ein Vergleich schwierig ist, da für die Sek . II keine Zügigkeit im
klassischen Sinne existiert, da die Schüler*innen nicht im Klassenverband sondern in Kurs-
gruppen lernen. Orientiert man sich jedoch an der Zügigkeit der jew . abgebenden 9. bzw. 10.
Jahrgangsstufe der Sek. I und extrapoliert diese Zügigkeit auf die Sek . II, lassen sich theore-
tische Kapazitätsgrenzen ermitteln. Der Klassenfrequenzrichtwert der gymnasialen Oberstufe
beträgt für Gymnasien und Gesamtschulen 19,5 ( vgl. § 6 (8) der Verordnung zur Ausführung
des § 93 Absatz 2 Schulgesetz). Einen Höchstwert gibt die Verordnung nicht an, der Mindest-
wert liegt ebenfalls bei 19,5. Ein vierzügiges Gymnasium sollte somit im Durchschnitt 78 Schü-
ler*innen in der Einführungsphase (EF oder Jahrgang 11) der Sek. II aufnehmen. Ein Blick auf
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
108
die nachfolgende Tabelle 20 zeigt, dass die tatsächliche Zahl der Schüler*innen deutlich über
diesen theoretischen mittleren Werten liegt. Lediglich in Jg. 12 und 13 an den Gesamtschulen
bzw. der einzigen kommunalen Gesamtschule, die bisher Schüler*innen in die gymnasiale
Oberstufe versetzt hat, wird der Klassenfrequenzrichtwert nicht überschritten. In den Gymna-
sien liegen die durchschnittlichen Kursgrößen auf dem Niveau der Sek . I (vgl. Tabelle 18).
Doch da es sich hierbei nur um theoretische Werte handelt und aus den vorliegenden Unter-
lagen des Schulträgers (SEP, Beschlussvorlagen, etc.) nicht hervorgeht, ob die Sek . II tat-
sächlich an ihre Kapazitätsgrenze stößt, kann aus dieser Entwicklung keine Schlussfolgerung
abgeleitet werden.
In Verbindung mit der Schülerzahlprognose lässt sich jedoch vermuten, dass bei einer
steigenden Schülerzahl in der Sek. I zwangsläufig auch eine steigende Schülerzahl in der Sek.
II zu erwarten ist. Darüber hinaus ist die zweite kommunale Gesamtschule aufw achsend ge-
startet und hat zum Schuljahr 2022/23 das erste Mal Schüler*innen in die Jahrgangsstufe 11
aufgenommen. Auch eine dritte Gesamtschule ist bereits beschlossen. Durch die Umstellung
des gymnasialen Bildungsgangs an Gymnasien auf neun Jahre, steigende Gymnasialempfeh-
lungen und steigende Anmeldezahlen in den Gymnasien zeichnet sich auch ein Trend hin zum
Gymnasium ab. Ob durch diesen Trend die max. Kapazitäten in der Sek. II an Gymnasien bald
ausgelastet sein wird, ist daher bereits jetzt schon zu prüfen und im weiteren Monitoring zu
überwachen.
Auch ist zu beobachten, wie sich der Anteil der Schüler*innen zukünftig verändern wird,
die bei der Versetzung von der 9. bzw. 10 Jahrgangsstufe in die 11. Jahrgangsstufe einen
Schulwechsel vornehmen. Zwar i st in den letzten Jahren der Anteil der Wechsler *innen ge-
sunken (vgl. Abbildung 41 a] und b]), doch es gibt einzelne Gymnasien und die Gesamtschule,
die bisher einen recht hohen Anteil dieser Schüler*innen aufgenommen haben. Dies betrifft
nicht nur die Schulform, sondern auch die Schule selbst. So sind in den letzten Jahren 20-25%
der Schüler*innen in der EF des Geschwister -Scholl-Gymnasiums von anderen Schulformen
und anderen Schulen übergegangen. Auch im Immanuel-Kant-Gymnasium sind 2021/22 mehr
als 20% der Schüler*innen in die EF aus anderen Schulen übergegangen. Bei der Gesamt-
schule sieht es ähnlich aus. Zudem nimmt auch das Pascalgymnasium im Durchs chnitt gut
20% Schüler*innen aus anderen Schulen auf. Insgesamt ist, nicht zuletzt auch wegen der Ge-
samtschule(n), der auf die Gymnasien entfallende Anteil der Schüler*innen in der EF von 91%
in 2013/14 auf 87% in 2021/22 gesunken. Es ist also zukünftig zu beobachten, ob der Anteil
der Schüler*innen anderer Schulformen (insb. Realschulen und Schulen anderer Träger), die
auf die gymnasiale Oberstufe der kommunalen Schulen übergehen, wächst. Dies würde ggf.
weitere Kapazitäten erforderlich machen.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
109
Tabelle 20: Monitoring der Sekundarstufe II, 2018 bis 2021
Schüler*innen
Züge in Eingangs-
klassen
Kursgruppen lt.
Zügigkeit
Durchschnittliche
Kursgröße
Schüler*innen lt.
Zügigkeit
Tatsächliche
Schülerzahl
Differenz (Ist-Soll)
Schul-
jahr
Schul-
form
Jg.
11
(EF)
Jg.
12
(Q1)
Jg.
13
(Q2)
Jg.
11
(EF)
Jg. 12
(Q1)
Jg. 13
(Q2)
2018 GE 82 0 0 4 4 20,50 0,00 0,00 78,00 82 4,00
2019 GE 88 72 0 4 8 22,00 18,00 0,00 156,00 160 4,00
2020 GE 86 79 66 4 12 21,50 19,75 16,50 234,00 231 -3,00
2021 GE 89 78 72 4 12 22,25 19,50 18,00 234,00 239 5,00
2018 GY 1162 1202 1141 46,5 139,5 24,99 25,85 24,54 2720,25 3505 784,75
2019 GY 1153 1104 1141 46,5 139,5 24,80 23,74 24,54 2720,25 3398 677,75
2020 GY 1110 1127 1055 46,5 139,5 23,87 24,24 22,69 2720,25 3292 571,75
2021 GY 1132 1051 1056 46,5 139,5 24,34 22,60 22,71 2720,25 3239 518,75
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2018/19-2021/22; eigene Berechnung.
Hinweise: GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium.
Abbildung 41: Übergänge in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nach Schulform
und Herkunftsschule der abgebenden weiterführenden Schule, 2013 bis 2021
(a) nach Schulform der abgebenden Schule
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %) nach
Schulform der abgebenden WS
Annette-von-Droste-Hülshoff
Schiller-Gymnasium
Paulinum
Ratsgymnasium
Johann-Conrad-Schlaun
Pascalgymnasium
Wilhelm-Hittorf
Freiherr-vom-Stein
Wolbeck
Geschwister-Scholl
Immanuel-KantGE Münster Mitte
201320142015201620172018201920202021
201320142015201620172018201920202021
20132014201520162017
2018201920202021
201320142015201620172018201920202021
20132014201520162017201820192020
2021
201320142015201620172018201920202021
201320142015201620172018201920202021
201320142015201620172018
201920202021
2013
201420152016
201720182019
2020
2021
2013201420152016
20172018201920202021
2013201420152016
20172018201920202021
201320142015201620172018201920202021
GY GE RS, Sek., PRIMUS, GemS HS, FS GH sonstige
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
110
Fortsetzung Abbildung 41
(b) nach Herkunftsschule
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Nur Schüler*innen, die in die Einführungsphase versetzt wurden, ohne Wiederholer; WS = weiterfüh-
rende Schule, GY = Gymnasium, GE = Gesamtschule, RS = Realschule, Sek = Sekundarschule, PRIMUS = PRI-
MUS-Schule, GemS = Gemeinschaftsschule, HS = Hauptschule, FS GH = Förderschule im Bildungsgang Grund-
und Hauptschule, andere Schule o. zugew. ausl. SuS = andere Schulform oder zugewanderte ausländische
Schüler*innen.
Empfohlen wird, dass kapazitätserweiternde Maßnahmen in der Sek. I grundsätzlich immer
die Entwicklungen der Sek. II mitberücksichtigen. Dies gilt nicht nur bei Erweiterungen oder
Reduktionen von Zügen im Bestand, sondern auch bei der Planung neuer Schulstandorte nach
Schulform. Auch vor diesem Hintergrund stellt sich, neben den Gymnasien, die Gesamtschule
als die zukunftsfähigste Variante dar.
10.6 Ergänzende Aspekte der Steuerung
Für die zukünftige bedarfsgerechte und auch auf die einzelnen Regionen der Stadt bezogene
Planung ist es nicht nur erforderlich, die tatsächliche Zügigkeit oder Klassengröße der theore-
tischen gegenüberzustellen und die Nachfrage nach bestimmten Schulformen oder Schulen
zu kennen, sondern auch die zukünftig zu erwartende Schülerzahl entsprechend der geltenden
gesetzlichen Regelungen und der vorhandenen Kapazitäten auf die Schulen bzw. Schulfor-
men zu verteilen. Wie dieser Prozess genau abläuft, ist zwar von den gesetzlichen Vorgaben
und internen Beschlüssen teilweise vorgegeben (vgl. dazu Kapitel 3 in Teil 1 ), dennoch hat
der Schulträger einen gewissen Gestaltungsspielraum. Für die Stadt Münster bieten sich aus
Sicht der Autorinnen und Autoren folgende Bereiche an:
- Anmeldeverfahren und Aufnahme an weiterführenden Schulen
- Gemeinsame Schulentwicklungsplanung von kommunalem und bischöflichen Schulträger
0
25
50
75
100
Anteil Schüler*innen (in %) nach
Herkunftsschule der abgebenden WS
Annette-von-Droste-Hülshoff
Schiller-Gymnasium
Paulinum
Ratsgymnasium
Johann-Conrad-Schlaun
Pascalgymnasium
Wilhelm-Hittorf
Freiherr-vom-Stein
Wolbeck
Geschwister-Scholl
Immanuel-KantGE Münster Mitte
201320142015
201620172018201920202021
201320142015201620172018201920202021
201320142015
2016
20172018201920202021
201320142015201620172018
201920202021
2013201420152016201720182019
20202021
201320142015201620172018201920202021
20132014
2015201620172018
201920202021
20132014
2015201620172018201920202021
201320142015201620172018201920202021
201320142015201620172018201920202021
2013201420152016
2017201820192020
2021
20132014
201520162017
2018201920202021
gleiche Schule andere Schule o. zugew. ausl. SuS
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
111
Anmeldeverfahren und Aufnahme an weiterführenden Schulen
Während das aktuelle und auch das geplante zukünftige Schulplatzangebot größtenteils be-
kannt ist, bleibt die wahre Nachfrage der Familien nach bestimmten Schulformen und Schul-
plätzen weitgehend unbekannt. Zwar weisen Anmeldezahlen die von den Eltern angewählten
Schulen aus und die Schulstatistik zeigt anschließend die tatsächlich vergebenen Schulplätze,
ob dies aber den tatsächlichen Präferenzen der Familien im Übergang von der Primar - in die
Sekundarstufe entspricht, bleibt unklar. Dies ist für die Schulentwicklungsplanung ein erhebli-
ches Manko, denn lt. § 78 (5) SchulG NRW ist sowohl die Entwicklung des Schüleraufkom-
mens als auch der Wille der Eltern zu berücksichtigen. Den Willen der Eltern kann man über
eine Elternbefragung, aber auch eine Analyse des Anmeldeverhaltens erfassen. Die Anmel-
dungen in der Stadt Münster sind aktuell aber nur sehr bedingt als Indikator für den Willen der
Eltern geeignet. Ein Grund dafür ist das vierstufige Anmeldeverfahren und das vom Ministe-
rium für Schule und Bildung zum Schuljahr 2022/23 auferlegte Verbot von Mehrfachanmel-
dungen (vgl. dazu auch Abschnitt 4.4.1). Letzteres bedeutet, dass Eltern ihr Kind nur an einer
einzigen Schule anmelden können und sich nicht parallel an mehreren Schulen für einen
Schulplatz ‚bewerben‘ können. Dieses Verbot wird allerdings durch ein mehrstufiges Anmel-
deverfahren, wie es in der Stadt Münster praktiziert wird, abgemildert, da dies einen rollieren-
den Prozess, in dem die bischöflichen Schulen eine besondere Rolle spielen, vorsieht. Dieser
wird nachfolgend für das Schuljahr 2023/24 genauer beschrieben.
Bereits in den Abschnitten 3.4 und 4.4 wurde diskutiert, dass die bischöflichen Schulen
in der Stadt Münster eine besondere Rolle bei der Schulplatzversorgung der Münsteraner
Schüler*innen einnehmen. Im Anmeldeverfahren haben sie sogar das ‚Erstwahlrecht‘. Im ers-
ten Schritt des Prozesses habe Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder auf der bischöflichen Ge-
samtschule anzumelden. Erst na ch Bekanntgabe der Aufnahmen und Absagen an dieser
Schule startet das Anmeldeverfahren für die beiden städtischen Gesamtschulen usw. (vgl.
auch Abbildung 42). Von diesem Verfahren ausgenommen sind lediglich die kommunalen und
öffentlichen Förderschulen sowie die private und einzügige Montessori-Gesamtschule.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
112
Abbildung 42: Anmeldeverfahren in der Stadt Münster, 2023
Anmeldung an bischöflicher Gesamtschule (1 Schule)
2. KW
4. KWAnmeldung an kommunalen Gesamtschulen (2 Schulen)
5. KWAnmeldung an bischöflichen Gymnasien (3 Schulen)
6. KW11 kommunalen
Gymnasien
1 kommunalen
PRIMUS-Schule
4 kommunalen
Hauptschulen
6 kommunalen
Realschulen
Anmeldung an
Information an Eltern über Aufnahme /Ablehnung
Information an Eltern über Aufnahme /Ablehnung
Information an Eltern über Aufnahme /Ablehnung
Information an Eltern über Aufnahme /Ablehnung
Schulplatzvergabe mit Umverteilung bei Nachfrageüberhang
Quellen: Amt für Schule und Weiterbildung – Schulentwicklungsplanung, Stadt Münster; eigene Darstellung.
Das Verfahren ermöglicht zwei Phänomene: 1) Eltern, die informiert sind und sich alle Optio-
nen für ihr Kind offenhalten wollen, beginnen in der zweiten Kalenderwoche mit der Anmeldung
ihrer Kinder und können so bis zu 3 ‚Freiversuche‘ wahrnehmen. Denn durch die Zusage über
eine Aufnahme entsteht keine Verpflichtung, das Kind auch an dieser Schule anzumelden. 2)
Gerade die bischöflichen Schulen können sog. ‚Rosinenpicken‘ betreiben. Zwar sind nach
§ 4 (2) ESchVO (Verordnung über die Ersatzschulen) bei der Aufnahme der Schüler*innen
dieselben Voraussetzungen wie bei öffentlichen Schulen zu beachten, die beobachtete soziale
Zusammensetzung der bischöflichen Schulen zeigt aber, dass die Schülerschaft an diesen
Schulen eine andere ist als an den kommunalen Schulen (vgl. Abschnitt 4.4.4). Bei öffentlichen
Schulen gelten im Falle eines Nachfrageüberhangs nach § 1 (2) APO-S I grundsätzlich eines
oder mehrere der folgenden Kriterien, die durch die Schulleitungen der weiterführenden Schu-
len anzuwenden sind: 1. Geschwisterkinder, 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und
Jungen, 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Her-
kunftssprache, 4. Schulwege, 5. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten
Grundschule, 6. Losverfahren. In Gesamtschulen und Sekundarschulen gelten die Kriterien
nur nach der Maßgabe, dass stets Schüler*innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit zu be-
rücksichtigen sind (Leistungsheterogenität).
Um für alle Eltern und auch im Sinne der Zusammenarbeit zwischen den verschiede-
nen Schulträgern (vgl. Abschnitt 10.6.2) ein faires und transparentes Aufnahmeverfahren zu
gestalten, bietet es sich an 1) das Aufnahmeverfahren zentral zu organisieren, also nicht direkt
und ausschließlich von einzelnen Schulleitungen abhängig zu machen, 2) Eltern zu erlauben,
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
113
eine Zweit- und Drittwunschschule anzugeben und 3) alle Anmeldungen parallel durchzufüh-
ren – also keine Schulformen oder Schulträger vorzuziehen. Punkt 2 ist von § 1 (1a) APO-S I
abgedeckt. Punkt 1 und 3 müssten beide Schulträger im Einvernehmen beschließen.
Bei parallelen Anmeldungen unter Berücksichtigung von drei Wunschschulen (Erst -,
Zweit- und Drittwunsch) sowie der Einhaltung der Kriterien nach § 1 (2) APO-S I durch alle
Schulträger lassen sich nicht nur die fairsten und effizientesten Paarungen zwischen Schulen
und zu beschulenden Kindern ermitteln, sondern auch die vorhandenen Kapazitäten am bes-
ten auslasten – also die Schülerströme auf freie Schulplätze lenken. Ein sog. zentrales ‚Mat-
ching‘ wird bereits in anderen Kommunen Deutschlands bei der Schulwahl betrieben (so z.B.
in der Stadt Bremen oder in der Stadt Frankfurt a.M.) oder auch bei der Kindergartenplatz-
vergabe verwendet (so z.B. in der Stadt Münster) und erfolgt i.d.R. unter Verwendung eines
Matching-Algorithmus. So wird z.B. in Bremen und Frankfurt a.M. der sog. Boston-Algorithmus
– oder auch immediate acceptance algorithm – bei der Schulplatzvergabe eingesetzt (vgl. Ab-
dulkadı̇roğlu & Sönmez, 2003; Abdulkadı̇roğlu et al., 2005) – wobei auch Schulplätze für Schü-
ler*innen reserviert werden, die nach bestimmten Härtefallkriterien aufgenommen werden.
Auch der deferred acceptance algorithm, als Spezialfall bekannt als Gale-Shapley -Algorith-
mus, stellt einen Matching-Algorithmus dar, der bei der Schulwahl im internationalen Kontext
Anwendung findet (vgl. Agarwal & Somaini, 2018, S. 39).
Ein solches zentrales Anmeldeverfahren würde die tatsächliche Nachfrage nach Schul-
plätzen und Schulformen offenbaren, sofern E ltern ihre drei Präferenzen für weiterführende
Schulen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Dies ist für die Schulentwicklungsplanung
unerlässlich, da sich nur so gesichertere Rückschlüsse auf zukünftig zu schaffende Schulfor-
men ziehen lassen und sich auch Aussagen zur aktuellen und zukünftigen regionalen Verfüg-
barkeit von Schulplätzen ableiten lassen.
Gemeinsame SEP der bischöflichen und kommunalen Schulträger
Bereits in Teil 1 wurde mehrfach diskutiert, dass die bischöflichen Gymnasien und die bischöf-
liche Gesamtschule bei der Versorgung der Schüler*innen mit Schulplätzen in der Sek. I eine
bedeutende Rolle einnehmen, und dass sie zum Teil auch einen stadt bezirksversorgenden
Charakter haben. Diese Besonderheit Münsters wird bei der SEP bislang nicht explizit berück-
sichtigt. Wenn jedoch fast 20% der Viertklässler *innen in private Schulen übergehen, ist dies
ein nicht zu vernachlässigender Anteil. Eine vollständige SEP muss dieses private Angebot für
insgesamt gut 3.000 Schüler*innen der Sek. I berücksichtigen. Dies ist auch vor dem Hinter-
grund relevant, dass unklar ist, wie sich die private Schullandschaft in Zukunft entwickeln wird
und welche Folgen dies für den kommunalen Schulträger haben kann. Werden zukünftig mehr
oder weniger Schulplätze in privaten und insb. in bischöflichen Schulen angeboten? Wird das
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
114
rollierende Anmeldeverfahren beibehalten oder von Seiten des bischöflichen Schulträgers ein-
seitig verändert? Nach welchen Kriterien werden Schüler*innen an den bischöflichen Schulen
aufgenommen? Wie wird sich die Nachfrage nach privaten und kommunalen Schulplätzen bei
unverändertem Angebot entwickeln? Wie wird sich die Nachfrage nach privaten und kommu-
nalen Schulplätzen entwickeln, wenn zusätzliche kommunale oder private Schulplätze ge-
schaffen werden? Als Mindestforderung an Transparenz sollten die (auch durch öffentliche
Mittel finanzierten) privaten Schulträger dem kommunalen Schulträger vollständi ge Anmeld-
einformationen verfügbar und die Kriterien für die Schulplatzvergabe transparent machen.
Dass auch die Nachfrage nach privaten Schulen vom kommunalen Angebot abhängt,
zeigt sich nach der Errichtung der neuen Gesamtschule. In Abbildung 43 werden für die Schul-
jahre 2014 bis 2021 die sog. Eingangsquoten, also das Verhältnis der Schüler*innen in der 5.
Jahrgangsstufe zu denen in der 4. Jahrgangsstufe des Vorjahres , betrachtet. Di e Inbetrieb-
nahme der Mathilde Anneke-Gesamtschule, als zweite kommunale Gesamtschule zum Schul-
jahr 2016/17, führt nicht nur zu sinkenden Eingangsquoten an Gymnasien und Realschulen,
sondern auch der privaten Gesamtschule und Gymnasien. Auch die Erhöhung der Zügigkeit
in den kommunalen Gesamtschulen zum Schuljahr 2020/21 wirkt sich negativ auf die Ein-
gangsquoten der anderen Schulen aus.
Abbildung 43: Eingangsquoten an weiterführenden Schulen nach Schulform und Veränderun-
gen im Schulraumbestand, 2014 bis 2021
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2021/22 sowie verschiedene Tabellen/Unterlagen; ei-
gene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Eingangsquote = Zahl der Schüler*innen in Jahrgang 5 der Schulform / Zahl der Schüler*innen in Jahr-
gang 4 der kommunalen Grundschulen im Vorjahr; HS = Hauptschule, RS = Realschule, PRIMUS = PRIMUS-
Schule, Sek = Sekundarschule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium.
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
115
Abbildung 43 bestätigt somit die Abhängigkeit von privaten und kommunalen Schulplätzen und
untermauert die Notwendigkeit einer gemeinsamen oder zumindest abgestimmten SEP. Ins-
besondere im Zusammenspiel mit dem bischöflichen Schulträger kann der kommunale Schul-
träger dann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Schülerströme derart lenken, dass das
vorhandene Bildungsangebot in den jeweiligen Regionen effektiv ausgeschöpft werden kann
und gleichzeitig die Wünsche der Familien erfüllt werden können. Zudem liegt es in der Ver-
antwortung des kommunalen Schulträgers, die Kapazitäten gegebenenfalls dort anzupassen,
d.h. zu erweitern oder zu reduzieren, wo ein bischöfliches Angebot nicht ausreichend oder
ausreichend ist. Gleiches gilt im Wesentlichen auch für eine Schulentwicklungsplanung mit
angrenzenden Kommunen bzw. kommunalen Schulträgern. Auch hier ist über eine stärkere
regionale SEP nachzudenken.
10.7 Vorteile des Drei-Säulen-Modells der SEP (WIB-Vorschlag)
Der beschriebene Vorschlag des WIB trennt zwischen Prognose, Monitoring und Steuerung.
In der bisherigen einzelschulischen Betrachtung werden insb. die ersten beiden Säulen ver-
mischt. Dies liegt hauptsächlich daran, dass sich die einzelschulische Prognose aus der ein-
zelschulischen Betrachtung ableitet, aus der wiederum einzelschulische Maßnahmen abgelei-
tet werden. Die Steuerung der gesamten Schullandschaft durch eine SEP ist somit erschwert
(vgl. auch Abschnitt 9.5).
Durch die Berücksichtigung der regionalisierten Bevölkerungsprognose der Stadt
Münster, die sowohl für jeden Stadtteil als auch für jedes Altersjahr vorliegt, können durch den
WIB-Vorschlag in der Schülerzahlenprognose rechnerisch zwei Größen abgebildet werden: 1.
die insgesamte und 2. die durch die Zuwanderung und Wohnbauentwicklung zukünftige Be-
völkerungsentwicklung im schulrelevanten Alter. D.h. hier wird nicht die Zahl der Schüler*innen
der 4. Klassen der Grundschulen verwendet, sondern die für die Sek. I relevanten Altersjahr-
gänge der gesamten Bevölkerung. Dies erlaubt ein realistischeres Bild der zukünftig vorzuhal-
tenden Schulplätze insg., da sich die Nachfrage nach Schulplätzen eben nicht nur durch die
abgehenden Grundschüler*innen der kommunalen Schulen ergibt.
Durch die Trennung von Prognose, Monitoring und Steuerung ist es zudem möglich,
Szenarien mit neu zu errichtenden Schulen durchzurechnen. Wird z.B. in einer Region eine
neue weiterführende Schule eröffnet, kann simuliert werden, wie sich die Schüler*innen zu-
künftig auf die Schulen verteilen und welche Kapazitätsentlastungen (an welchen Schulen)
hierdurch entstehen und wie diese genutzt wer den können; z.B. für zukünftige Schüler*innen
entsprechend der Prognose oder für alternative Angebote (z.B. Seiteneinsteigerklassen, Re-
duktion der Zügigkeit zu Gunsten des Ausbaus der Ganztagsbeschulung).
Insofern ist das vom WIB vorgeschlagene Vorgehen nicht ausschließlich nachfrageori-
entiert, da die planerische oder faktische Verteilung der Schüler*innen auf die vorhandenen
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
116
Schulen und Schulformen flexibilisiert werden kann (da keine starren Eingangsquoten mehr
bestimmt werden). Der Schulträger kann sein Handeln aber mit den prognostizierten Zahlen
belegen bzw. begründen.
Auch erlaubt der WIB-Vorschlag eine einzelschulische Betrachtung, da die Prognose
der Schülerzahl auf die vorhandenen Schulen und Schulzweige umgerechnet werden kann.
Dies kann z.B. erfolgen, in dem die prognostizierte Schülerzahl entsprechend der bisherigen
(durchschnittlichen) relativen Verteilung der Schüler*innen auf die Schulen heruntergebrochen
wird – auch wenn nach Ansicht des WIB kein großer Erkenntnisgewinn hierdurch zu erkennen
ist. Die vielleicht deutlichste Umstellung im Vorgehen ist somit der Umgang mit einzelschuli-
schen Betrachtungen. Denn in diesem Kontext ist dem WIB-Vorschlag folgend das Monitoring
vergangener Entwicklungen von zentraler Bedeutung. Dieses erlaubt es insb. Trends in der
Entwicklung der Schülerzahl zu identifizieren, die möglicherweise – und auch unabhängig der
Schülerzahlprognose – ein steuerndes Eingreifen des Schulträgers erforderlich machen.
10.8 Machbarkeit des WIB-Vorschlags
Das Drei-Säulen-Modell besteht aus I. der Prognose der Schülerzahl, II. dem Monitoring der
Bildungslandschaft und III. der Steuerung von Angebot und Nachfrage. Damit der Schulträger
den WIB-Vorschlag umsetzen kann, werden abschließend noch die notwendigen Vorausset-
zungen beschrieben und Beispiele für relevante Kennzahlen und Steuerungsmöglichkeiten
dargestellt.
Prognose der Schülerzahl
Zur Abschätzung der zukünftigen Schülerzahl in der Sek. I wird die Bevölkerungsprognose der
Stadt verwendet. Mit Hilfe der bisherigen Bevölkerungs - und Schülerzahlentwicklung wird die
Beschulungsquote ermittelt. Mit der vergangenen Beschulungsquote und der Bevölkerungs-
vorausberechnung wird dann die zukünftige Schülerzahl der Sek. I prognostiziert. Damit ist
der Schulträger auf die Datenzulieferung anderer Stellen angewiesen. Zu den wichtigsten Da-
tenquellen, zählen die Schul statistiken des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bzw.
IT.NRW sowie die Bevölkerungsentwicklung und -prognose der Abteilung Stadt- und Regio-
nalentwicklung, Statistik des Stadtplanungsamts.
Für die Prognose der zukünftig zu erwartenden Schülerzahl wird die stadtteilbezogene
Bevölkerungsentwicklung sowie die stadtteilbezogene Bevölkerungsprognose je Altersjahr-
gang benötigt. Diese wird durch die Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik des
Stadtplanungsamts zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die Bevölkerungsentwicklung zum Stich-
tag 31.12. jährlich zu aktualisieren und basierend auf der Bevölkerungsprognose (vgl. Ab-
schnitt 10.1.1) die Schülerzahl zu prognostizieren. Eine neue Bevölkerungsprognose mit ei-
nem Prognosehorizont von mindestens zehn Jahren sollte nach Möglichkeit alle fünf Jahre
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
117
erfolgen, da nur so Zuwanderung und Wohnbauentwicklung in einer wachsenden Stadt realis-
tisch abgebildet werden können.
Ebenfalls erforderlich für die Prognose, aber auch für das Monitoring, ist die Schulsta-
tistik des MSB bzw. IT.NRW, die jährlich, zum Stichtag 15.10., erfasst wird und entsprechend
für jedes vergangene Schuljahr angefordert werden muss. Die Statistik muss die Schülerzahl
einzelschulisch und je Jahrgang abbilden, damit die gesamte Schülerzahl der Sek. I aber auch
die Übergangs- und Durchgangsquoten ermittelt werden können, die für die Prognose der Sek.
II erforderlich sind.
Der Prognosehorizont in der SEP sollte zehn Jahre umfassen, die Fortschreibung eines
SEP sollte spätestens alle fünf Jahre erfolgen. In der Zeit zwischen zwei SEP wird die Ent-
wicklung der Schul- und Bildungslandschaft unter Verwendung eines Kennzahlensystems (vgl.
Monitoring) fortlaufend überwacht. Sollten in dieser Zeit außergewöhnliche aber zukünftig re-
levante Entwicklungen identifiziert werden, kann der SEP diese aufgreifen und ggf. in einer
verkürzten Form fortschreiben. Dabei können neue oder ergänzende Maßnahmen zur Steue-
rung der Schul- und Bildungslandschaft (vgl. Steuerung) Berücksichtigung finden.
Monitoring der Schul- und Bildungslandschaft
Monitoring ist die systematische Überwachung von Entwicklungen. Ziel des Monitorings ist zu
prüfen, ob das Bildungsangebot der Stadt oder eines Stadtgebiets tatsächlich nachgefragt wird
und auskömmlich ist. Im Rahmen der SEP gilt es somit, die bisherige Entwicklung der Stadt,
Stadtbezirke, statistischen Bezirke, Schulformen und einzelnen Schulen nachzuzeichnen und
hinsichtlich der (vormals) getroffenen Annahmen zur Entwicklung regelmäßig zu überprüfen.
Hierfür sind sowohl quantitative als auch qualitative Informationen notwendig sowie der Rück-
griff auf Hintergrund- und Expertenwissen. Das Monitoring umfasst auch die Bereiche der son-
derpädagogischen Unterstützung, des Ganztags und die Verteilung der Schüler*innen nach
soziodemografischen Merkmalen. Für das Monitoring ist die Schulstatistik somit die bedeu-
tendste Datenquelle. A ber auch kleinräumige soziodemografische Daten (Bevölkerungsent-
wicklung nach Altersjahren, Migrationshintergrund, Armutsgefahr, etc.) sollten im Rahmen des
Monitorings berücksichtigt werden. Auch Daten zur Wohnbauentwicklung – sofern sie nicht in
der Bevölkerungsprognose abgebildet sind – sind relevant. Sie sollen in Verbindung mit den
schulstatistischen Monitoringkennzahlen dabei unterstützen, perspektivisch anstehende
schulorganisatorische Entscheidungen vorzubereiten, die über den Prognosehorizont hinaus
gehen können. Bspw. die Planung neuer Schulstandorte und Schulformen in großen neuen
Wohnbaugebieten. Alle Daten sollten mindestens für die vergangenen zehn Jahre oder Schul-
jahre vorliegen, um auch Trends identifizieren zu können. Daten, die die zukünftige Entwick-
lung abbilden (Bevölkerungsprognosen und Wohnbaupotenziale) sollten ebenfalls einen lan-
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
118
gen Zeitraum von zehn Jahren umfassen. Weiterhin wichtig für das Monitoring sind auch In-
formationen zu den Anmeldungen, Aufnahmen und Übergängen in die Sek . I, da nur so die
Nachfrage und das Angebot abgeglichen werden können (vgl. dazu Teil 1, Abschnitt 4.4 sowie
Abschnitt 10.5 und 10.6).
Aus diesen Informationen können Kennzahlen konstruiert werden, die die Schul- und
Bildungslandschaft sowohl im Querschnitt als auch im Zeitverlauf beschreiben und regelmäßig
für das Monitoring und/oder die Fortschreibung eines Schulentwicklungsplans betrachtet und
berichtet werden. Dies dient der Identifikation sowohl langfristiger Entwicklungen als auch ak-
tueller Trends und es lassen sich kurzfristige Handlungsbedarfe ableiten. Die Kennzahlen be-
schreiben sowohl gesamtstädtische Entwicklungen (z.B. Entwicklung der Inklusion, des Ganz-
tagangebots) als auch Entwicklungen in den jeweiligen Schulformen (z.B. Nachfrage nach
Schulen einer bestimmten Schulform) sowie die Entwicklungen in einzelnen Regionen der
Stadt. So können z.B. fehlende Angebote oder Übernachfragen identifiziert werden. Das WIB
empfiehlt zudem ein einzelschulisches Monitoring. Einzelschulische Kennzahlen wie z.B. die
durchschnittliche Schul- und Klassengröße oder auch der Vergleich der Zügigkeit mit der ak-
tuellen Belegung lassen so Handlungsbedarfe erkennen, die auch unabhängig von der ge-
samtstädtischen Schülerzahlprognose auftreten können. Auch sollten weitere, für die SEP re-
levante Angaben mit den Schulstammdaten verknüpft werden können, nicht nur z.B. die Zü-
gigkeit der Schulen sondern auch die Anzahl vorhandener Räume zur Unterrichtung, für den
Ganztag, Inklusion etc. Mit Hilfe dieser Informationen und Daten lassen sich im Wesentlichen
alle Kennzahlen generieren, die auch im Rahmen dieses Berichts verwendet wurden. Für ein
Monitoring innerhalb einzelner Stadtbezirke oder statistischer Bezirke, bedarf es einer Ver-
knüpfung der Schulstammdaten zu einer Raumeinheit. Alle Kennzahlen – einzelschulisch oder
auf einer anderen inhaltlichen oder räumlichen Gliederung – fließen als Informationen in die
SEP ein. Sie sollen helfen, Abweichungen von erwarteten Entwicklungen frühzeitig zu erken-
nen und Gestaltungsspielräume aufzuzeigen. Erforderliche Daten für die Monitoringkennzah-
len sind insbesondere:
• Schülerzahl nach Jahrgangsstufe (auch nach ausgewählten Merkmalen wie Geschlecht,
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, Merkmale eines Migrationshintergrunds ,
Religionszugehörigkeit, Teilnahme an Ganztagsangeboten)
• Klassenzahl nach Jahrgangsstufe
• Durchschnittliche Klassengröße nach Jahrgangsstufe
• Anmeldungen und Aufnahmen beim Übergang von Jahrgang 4 nach 5 (auch nach Bil-
dungsgangempfehlung aus Sicht der aufnehmenden weiterführenden Schulen)
• Übergänge von Jahrgang 4 nach 5 nach Bildungsgangempfehlung (aus Sicht der abge-
benden Grundschulen und aufnehmenden weiterführenden Schulen)
10. Vorschlag des WIB zur zukünftigen Vorgehensweise – Das Drei-Säulen-Modell der SEP
119
• Übergänge von Jahrgang 4 nach 5 nach Sozialindexstufe der abgebenden Grundschulen
und aufnehmenden weiterführenden Schulen
• Versetzungen, Klassenwiederholungen und Querversetzungen nach Jahrgangsstufe
(nach Versetzungsart, nach Herkunftsschulform, nach Herkunftsschule)
Steuerung von Angebot und Nachfrage
Steuerung durch den Schulträger bedeutet, das vorhandene Bildungsangebot an die aus der
Prognose erwartete und i m Monitoring beobachtete Entwicklung anzupassen. Wenn bspw.
Schulplätze in der Sek. I erwartbar fehlen, gilt es zunächst für die Stadt eine langfristige Stra-
tegie für die Bildungslandschaft zu entwickeln. Das Monitoring stützt taktische Entscheidungen
in dem es aufzeigt, welche Schulformen ausgebaut werden müssen und welche Umvertei-
lungseffekte bezüglich bestehender Schulformen und Schulen entstehen können, um der
übergeordneten Strategie zu entsprechen. Dabei beruhen die Entscheidungen stets auf An-
nahmen, die sich zwar auf die Fakten und Entwicklungen der Monitoringkennzahlen stützen,
dennoch aber stets normativ sind und vom bildungspolitischen Willen abhängen. Ein weites
Ziel der Steuerung auf Basis der Prognose und des Monitorings ist die Sicherstellung der op-
timalen Verteilung der Schüler*innen auf die vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schulen
und Schulformen unter Berücksichtigung der Wünsche der Eltern und Schüler*innen. Zur Steu-
erung gehören aber auch die konkrete Standortplanung neuer Schulen unter Beachtung recht-
licher und regionaler Rahmenbedingungen.
11. Fazit des zweiten Teils und nächste Schritte
121
11 Fazit des zweiten Teils und nächste Schritte
Die Schulentwicklungsplanung des Schulträgers Münster steht wie auch die vieler anderer
Kommunen vor Herausforderungen und muss die Schullandschaft basierend auf Prognosen
und Monitoring steuern. Prognosen der zukünftig zu erwartenden Schülerzahl basieren immer
auf Annahmen, deren Gültigkeit nur diskutiert und im Zeitverlauf überprüft werden kann. Dies
ist dem Charakter der Prognose inhärent uns sollte den Entscheidungsträgern und jeder Inte-
ressengruppe stets deutlich bewusst sein.
Das hier vorgeschlagene Prognoseverfahren in verschiedenen Varianten orientiert sich
an der regionalisierten Bevölkerungsprognose der Stadt Münster, die für jedes Altersjahr vor-
liegt. Auch wenn kein Prognoseverfahren ohne Prognosefehler umzusetzen ist, waren die Feh-
ler des vorgeschlagenen Verfahrens akzeptabel. Um den Einfluss einzelner Jahre auf die lang-
fristig ausgelegte Prognose nicht zu groß werden zu lassen, empfiehlt das WIB den Zeitraum
der für die Prognose genutzten vergangenen Jahre von 3 auf 6 Jahre zu verdoppeln. Alterna-
tive Prognosemodelle können aber auch genutzt werden, um eine Bandbreite für die Pr ogno-
sen zu generieren.
Aus dem einzelschulischen Monitoring lassen sich einzelschulische aber auch regio-
nale oder schulformspezifische Entwicklungen ablesen, die zum einen für die kurzfristige Steu-
erung relevant sind, aber auch in die langfristige SEP einfließen. Um den Elternwillen stärker
in der SEP zu berücksichtigen, wäre eine systematischere Erhebung und Auswertung der An-
meldedaten – auch bei privaten Schulträgern – hilfreich. Ergänzend dazu wäre eine Elternbe-
fragung durchzuführen.
Sofern dem hier vorgeschlagenen Drei -Säulen-Modell (Prognose, Monitoring und
Steuerung) gefolgt wird muss in einem nächsten Schritt gemeinsam ein Konzept erarbeitet
werden, welches die nötigen Datenquellen teilautomatisiert z.B. in Excel-Tabellen überträgt
und so die Berechnung der Prognose und der für das Monitoring und für die Steuerung erfor-
derlichen Auswertungen erlaubt. Zudem muss das Ergebnis der Datenanalysen transparent
dargestellt und für den Schulträger so aufbereitet werden, dass die Fortschreibung der SEP
möglich ist.
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123
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und Kennziffern zur Inklusion - 2014/15. Hrsg.: Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf.
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Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung (2023): Gesprächsleitfaden Expert*innen-
Interviews für die Konzepterstellung Schulträger im Ganztag.
Anhang
127
Anhang
Abbildung 44: Validierung der WIB-Prognosen, Sekundarstufe I
(a) Variante 1
(b) Variante 2
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Jahr
SuS, Ist (bis 2019)
Bev. im Sek. I-Alter, Ist Bev. im Sek. I-Alter, Prognose Stadt Münster
SuS, tatsächliche Entwicklung ab 2020 SuS, Prognose WIB ab 2020
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Jahr
SuS, Ist (bis 2019)
Bev. im Sek. I-Alter, Ist Bev. im Sek. I-Alter, Prognose Stadt Münster
SuS, tatsächliche Entwicklung ab 2020 SuS, Prognose WIB ab 2020
Anhang
128
Fortsetzung Abbildung 44
(c) Variante 3
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2022/23 und Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und
Regionalentwicklung, Statistik der Stadt Münster; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: SuS = Schüler*innen; Bev. = Bevölkerung, Ist = Bestandszahlen.
Abbildung 45: Validierung der WIB-Prognosen, Sekundarstufe II
(a) Variante 1
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Jahr
SuS, Ist (bis 2019)
Bev. im Sek. I-Alter, Ist Bev. im Sek. I-Alter, Prognose Stadt Münster
SuS, tatsächliche Entwicklung ab 2020 SuS, Prognose WIB ab 2020
500
750
1.000
1.250
1.500
Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Jahr
Jg. 11, Ist (bis 2019)
Jg. 12, Ist (bis 2019)
Jg. 13, Ist (bis 2019)
Prognose WIB ab 2020
Prognose WIB ab 2020
Prognose WIB ab 2020
tatsächliche Entwicklung ab 2020
tatsächliche Entwicklung ab 2020
tatsächliche Entwicklung ab 2020
Anhang
129
Fortsetzung Abbildung 45
(b) Variante 2
(c) Variante 3
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2022/23; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Jg. = Jahrgangsstufe.
500
750
1.000
1.250
1.500
Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Jahr
Jg. 11, Ist (bis 2019)
Jg. 12, Ist (bis 2019)
Jg. 13, Ist (bis 2019)
Prognose WIB ab 2020
Prognose WIB ab 2020
Prognose WIB ab 2020
tatsächliche Entwicklung ab 2020
tatsächliche Entwicklung ab 2020
tatsächliche Entwicklung ab 2020
500
750
1.000
1.250
1.500
Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Jahr
Jg. 11, Ist (bis 2019)
Jg. 12, Ist (bis 2019)
Jg. 13, Ist (bis 2019)
Prognose WIB ab 2020
Prognose WIB ab 2020
Prognose WIB ab 2020
tatsächliche Entwicklung ab 2020
tatsächliche Entwicklung ab 2020
tatsächliche Entwicklung ab 2020
Anhang
130
Abbildung 46: Prognose der Schülerzahl in der Sekundarstufe I bis 2030, Variante 1 bis 3,
unter Simulation von G9
(a) Variante 1
(b) Variante 2
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
SuS, Ist (bis 2021) inkl. G9-Simulation
Bev. im Sek. I-Alter, Ist Bev. im Sek. I-Alter, Prognose Stadt Münster
SuS, Ist in 2022 inkl. G9-Simulation SuS, Prognose WIB ab 2022 inkl. G9-Simulation
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
SuS, Ist (bis 2021) inkl. G9-Simulation
Bev. im Sek. I-Alter, Ist Bev. im Sek. I-Alter, Prognose Stadt Münster
SuS, Ist in 2022 inkl. G9-Simulation SuS, Prognose WIB ab 2022 inkl. G9-Simulation
Anhang
131
Fortsetzung Abbildung 46
(c) Variante 3
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2022/23 und Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und
Regionalentwicklung, Statistik der Stadt Münster; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: SuS = Schüler*innen; Bev. = Bevölkerung, Ist = Bestandszahlen.
Abbildung 47: Prognose der Schülerzahl in der Sekundarstufe II bis 2030, Variante 1 bis 3,
ohne Berücksichtigung unbesetzter Jahrgangsstufen
(a) Variante 1
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
Bevölkerung und Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
SuS, Ist (bis 2021) inkl. G9-Simulation
Bev. im Sek. I-Alter, Ist Bev. im Sek. I-Alter, Prognose Stadt Münster
SuS, Ist in 2022 inkl. G9-Simulation SuS, Prognose WIB ab 2022 inkl. G9-Simulation
500
750
1.000
1.250
1.500
Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
Jg. 11, Ist (bis 2021) ohne G8/G9-Effekt
Jg. 12, Ist (bis 2021) ohne G8/G9-Effekt
Jg. 13, Ist (bis 2021) ohne G8/G9-Effekt
Prognose WIB ab 2022
Prognose WIB ab 2022
Prognose WIB ab 2022
Ist in 2022
Ist in 2022
Ist in 2022
Anhang
132
Fortsetzung Abbildung 47
(b) Variante 2
(c) Variante 3
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2013/14-2022/23; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
Hinweise: Jg. = Jahrgangsstufe.
500
750
1.000
1.250
1.500
Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
Jg. 11, Ist (bis 2021) ohne G8/G9-Effekt
Jg. 12, Ist (bis 2021) ohne G8/G9-Effekt
Jg. 13, Ist (bis 2021) ohne G8/G9-Effekt
Prognose WIB ab 2022
Prognose WIB ab 2022
Prognose WIB ab 2022
Ist in 2022
Ist in 2022
Ist in 2022
500
750
1.000
1.250
1.500
Schüler*innen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Jahr
Jg. 11, Ist (bis 2021) ohne G8/G9-Effekt
Jg. 12, Ist (bis 2021) ohne G8/G9-Effekt
Jg. 13, Ist (bis 2021) ohne G8/G9-Effekt
Prognose WIB ab 2022
Prognose WIB ab 2022
Prognose WIB ab 2022
Ist in 2022
Ist in 2022
Ist in 2022
Beschlussvorlage
9205 Zeichen
V/0587/2023 V/0587/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bericht zur externen Begleitung der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen – Beschluss zum weiteren Vorgehen Beratungsfolge 24.10.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Abschlussbericht des Wuppertaler In- stituts für bildungsökonomische Forschung (WIB) zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung des vorgeschlagenen „3-Säulen-Modells“ vorzubereiten und den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, für die inhaltlichen Punkte Strukturierung des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen Ganztagsangebot und -nachfrage in der Sekundarstufe 1 Inklusion Bedarfsfeststellung für den Übergang in die Sekundarstufe 1 (Elternbefragung) in einem nächsten Schritt die unterschiedlichen Beteiligten aus Schule (Schulformspre- cher*innen), die Stadtelternschaft sowie den Jugendrat einzubeziehen. Das Verfahren ist mit dem begleitenden Arbeitskreis zur Schulentwicklungsplanung abzustimmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Amt für Schule und Weiterbildung 09.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr Telefon: 492-4024 Zurfaehr@stadt-muenster.de - 2 - V/0587/2023 Begründung: Zu 1 Mit der Vorlage „Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen“ (V/0384/2021/1) wurde der Beschluss gefasst, eine Schulentwicklungsplanung für die wei- terführenden Schulen der Stadt Münster durchzuführen und die Verwaltung beauftragt, diesen tur- nusmäßig fortzuschreiben und den Prozess extern begleiten zu lassen. Zur Begleitung konnte das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) gewonnen werden, das nach einjähriger Zusammenarbeit nun seinen Bericht vorlegt (Anlage). In einem ersten Schritt werd en deskriptiv und analytisch die in der Ursprungsvorlage benannten Handlungsfelder beleuchtet, Entwicklungen dargestellt und Optimierungspotentiale in Bezug auf die Struktur und Vorgehensweise in der Schulentwicklungsplanung herausgearbeitet. Dabei wurde die prozessbegleitende Arbeitsgruppe, bestehend aus den schulpolitischen Sprecherin- nen und Sprechern und der Schulaufsicht, eingebunden. Der Bericht ist damit kein Schulentwicklungsplan, sondern er gibt grundlegende Hinweise zur Opti- mierung und Weiterentwicklung der Schulentwicklungsplanung (SEP) in der Stadt Münster, über de- ren Aufgreifen und Umsetzung zu entscheiden ist. Die Empfehlungen des WIB gilt es deshalb in einem nächsten Schritt unter Einbindung weiterer Ak- teurinnen und Akteure aufzugreifen, um auf dieser Grundlage einen Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen zu implementieren, der regelmäßig fortgeschrieben werden kann. Das bedeutet auch, dass ein wesentlicher Auftrag aus der Ausgangsvorlage „Handlungsfelder und Prozess in der S chulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen“ (Vorlage V/0384/2021/1) noch aussteht: Die Erstellung der Schulentwicklungsplanung und insbesondere der Auftrag, die sich aus der SEP ergebenden Handlungsbedarfe und -empfehlungen zu bewerten und Vorschläge für die Umsetzung zu machen (s. Ziffer 6 des genannten Beschlusses). Zu 2 Die maßgebliche Grundlage für die Schulentwicklungsplanung ist die Abschätzung der Anzahl der Schüler*innen, die in den kommenden Jahren zu beschulen sein wird, also die Schü- ler*innenprognose. Diese basiert auf einer Vielzahl von Annahmen; hinzu kommen Einflussfaktoren wie das Elternwahlverhalten, die Zahl der Ein- und Auspendler*innen (die maßgeblich mit der ÖPNV- Anbindung zu tun hat), die Querversetzungen („Abschulungen“) und letztlich auch der vergleichswei- se hohe Anteil von Schulen in privater Trägerschaft. Die Vor- und Nachteile des bisherigen Verfahrens und auch des vorgeschlagenen „3-Säulen-Modells“ werden in dem Bericht diskutiert. Es wird im Nachgang zu entscheiden sein, ob das Prognoseverfahren auf das empfohlene „3-Säulen- Modell“ umgestellt wird. Die Ausführungen des Gutachtens und auch die sehr guten Erfahrungen aus der Stadt Frankfurt sprechen dafür. Wegen der großen Komplexität der Umstellung gilt es aber hier, die Vor- und Nachteile des derzeitigen und des neuen Verfahrens einschließlich des (externen) Auf- wandes für die Umstellung zu bewerten und so die Grundlage für eine politische Entscheidung zu liefern. Ursprünglich war die Erstellung eines entsprechenden Tools Bestandteil des Auftrages an das Wup- pertaler Institut. Angesichts der Tragweite der damit verbundenen Änderung der Prognoseverfahren und des Umstellungsaufwandes wurde dieser Auftrag aus dem Paket herausgelöst, um vorab eine politische Entscheidung dazu zu ermöglichen. - 3 - V/0587/2023 Zu 3 In dem Bericht werden Ansatzpunkte genannt, die in den nächsten Schritten anzugehen sind. Dazu gehören das Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen, das durch die zeitliche Aneinander- reihung kompliziert ist und letztlich nur bedingt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf (Elternwille) zulässt. Das hängt einerseits mit dem vorgezogenen Verfahren der Schulen des Bistums zusammen, andererseits mit dem bislang vorgezogenen Anmeldeverfahren für die beiden städtischen Gesamtsc hulen. Das Instrument des Vorziehens wird in vielen Städten insbesondere dann genutzt, wenn in einer Schulform Anmeldeüberhänge zu er- warten sind. In der Regel sind das die Gesamtschulen. Beide Aspekte jedoch, das vorge- zogene Verfahren der Bistumsschulen wie auch der städtischen Gesamtschulen sind vor dem Hintergrund der Darstellungen in dem Bericht zu überprüfen. Der Bericht verdeutlicht an mehreren Stellen den Bedarf nach präziseren Informationen zu den Elternbedarfen beim Übergang in die weiterführenden Schulen. Das betrifft nicht nur Schulformen, sondern auch Fragen des Ganztagsangebotes. Hier bietet sich eine Befra- gung der Eltern an, um eine belastbarere Informationsgrundlage zu bekommen. Auch wenn die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich bei de n Inklusionsdaten gut abschneidet, stellt die Umsetzung des gemeinsamen Lernens wie auch die Aufstellung der Förderschullandschaft weiterhin eine große Herausforderung dar. Es sind weiterhin die Haupt- und Realschulen sowie die integrierten Systeme, die die Hauptlast des gemeinsa- men Lernens tragen; die Systeme befinden sich damit – zusammen mit den weiteren Her- ausforderungen wie z.B. Integration – permanent am Rand der Überforderung oder auch bereits jenseits davon. Das ist kein zufriedenstellender Zustand. Hinzu kommt im Bereich der Förderschulen der Mangel an Schulplätzen für Schüler*innen mit dem Unterstützungs- bedarf „geistige Entwicklung“. Das Ganztagsangebot und die Ganztagsnachfrage bedingen sich gegenseitig. Dies zu ei- ner Passung auf qualitativ gutem Niveau zu bringen, muss das Ziel sein. Nachdem durch Befragungen und Interviews die Informationslage über das bestehende Angebot verbes- sert wurde, fehlen auf der Bedarfsseite belastbare Aussagen (s. o. Elternbefragung). Mit Aufnahme des Schulbetriebes der neuen 4-zügigen Gesamtschule Münster-West im ge- bundenen Ganztag erhöht sich das Platzangebot, was angesichts des interkommunalen Vergleichs auch erforderlich ist. Der weitere Ausbau des Ganztagsangebotes bleibt als Aufgabe der Schulen und des Schulträgers erhalten. Diese Aspekte sind im begleitenden Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung zu erörtern, darüber hin- aus sind weitere Gruppen in diese Diskussion einzubeziehen (Schulformsprecher*innen, Stadteltern- schaft, Jugendrat…), um so im Ergebnis zu einer Routine für Schulentwicklungsplanung zu gelangen und diese auch in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Ergänzt werden muss dies um zwei weitere Aspekte: Als Oberzentrum einer ländlichen Region muss politisches Handeln regional ausgerichtet sein; das betrifft den Bildungsbereich in besonderer Weise. Zahlreiche Schüler*innen pen- deln nach Münster ein und das Schulangebot reagiert darauf. Das bedeutet aber eben nicht nur Schaffung von entsprechenden Platzkapazitäten, sondern gleichzeitig Berück- sichtigung und Nutzungsabstimmung vorhandener Platzkapazitäten in der Region. Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen einer regionalen Schulentwicklungsplanung die Zu- sammenarbeit zu intensivieren bis hin zu gemeinsam getragenen Schüler*innenprognosen und auch Schulentwicklungsvorhaben. Die Gespräche in der Stadtregion zu den konzepti- onellen Ansätzen sind unter Einbeziehung der Schulaufsicht bereits angelaufen. - 4 - V/0587/2023 Auch wenn aktuell der Fokus auf der Schulentwicklungsplanung für die Sek I liegt, im Sin- ne einer ganzheitlichen Betrachtung muss es das Ziel sein, bei der Erstellung eines Schul- entwicklungsplans perspektivisch auch die vorschulische Bildung, die Primarstufe und die Berufskollegs in den Blick zu nehmen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage Bericht des WIB zur Begleitung SEP
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Schulplatz
- Kinderhaus 2016
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0587/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 12:09