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V/0373/2024

Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem

Vorlagen 12.06.2024

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Anlage A

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Anlage A

3321 Zeichen

Anlage A zur V/0373/2024 
Kurzüberblick 
Seit 2017 stellt die Stadt Münster jährlich 25.000 € für einen Notfallfonds zur medizinischen Ver-
sorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem zur Verfügung. Seit 
2020 hat der Rat eine Erhöhung der finanziellen Mittel um 5.000 € auf 30.000 € beschlossen. Im 
Zeitraum von Mitte April 2023 bis Mitte April 2024 wurden Behandlungskosten von rund 22.000 € 
für 32 verschiedene Ratsuchende (bei 55 Anträgen) erstattet (im letzten Berichtszeitraum knapp 
27.700 €). 
Die starken Schwankungen der über den Notfallfonds getragenen Behandlungskosten in den ver-
gangenen Berichtszeiträumen zeigen, dass das erforderliche Budget schwierig zu kalkulieren ist. 
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass der oben genannte Betrag weiterhin ausrei-
chend ist. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Notfallfonds wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- 
und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus der „sozialen Balance in der Stadtgesell-
schaft“ verfolgt.  
Das Teilziel lautet „Medizinische Versorgung von Menschen ohne Zugang zum gesundheitlichen 
Regelversorgungssystem“.  
Zielerreichung: Im Zeitraum von Mitte April 2023 bis Mitte April 2024 wurden Behandlungskosten 
von rund 22.000 € für 32 verschiedene Ratsuchende (bei 55 Anträgen) erstattet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Einführung und Umsetzung des Notfallfonds beruht auf mehreren Beschlüssen: 
 Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.12.2014 zur Verbesserung der gesundheitlichen 
Versorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere in Münster 
 Beschluss des ASSGVAf vom 23.11.2016 
 Beschluss des Rates über den Haushalt 2017 vom 14.12.2016 
 Beschluss des ASSGVAf vom 5.4.2017 (V/0145/2017) 
 Beschluss des Rates über den Haushalt 2020 vom 11.12.2019 
 Beschluss des Rates über den Haushalt 2021 vom 17.03.2021

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
In der Vorlage wird differenziert aufgeführt, inwiefern die Gelder aus dem Notfallfonds für die 
Behandlung von Männern, Frauen und diversen Personen in Anspruch genommen wurden. Die 
Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwan-
gerschaft (bei 31% der Ratsuchenden bzw. 35% der Anträge). 
In der Vorlage wird das Thema Migration aufgegriffen. Der Notfallfonds richtet sich an Menschen 
ohne Zugang zum gesundheitlichen Regelversorgungssystem. Dabei handelt es sich in erster 
Linie um EU-Bürger/-innen, Drittstaatler/-innen, Geduldete und Papierlose. Der Aufenthaltsstatus 
der Patientinnen und Patienten bei Antragstellung auf Erstattung der Behandlungskosten aus 
dem Notfallfonds wird in der Vorlage differenziert dargestellt.

Berichtsvorlage

8893 Zeichen

V/0373/2024 
V/0373/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne 
geregelten Zugang zum Gesundheitssystem 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   29.08.2024 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   04.09.2024 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Einleitung 
Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung am 14.12.2016 beschlossen,  dass ab 2017 jährlich 
25.000 €  als Notfallfonds für die Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum 
Gesundheitssystem bereitgestellt werden. Für das Jahr 2020 hat der Rat am 11.12.2019 eine Erhö-
hung der Mittel für den Notfallfonds um 5.000 € auf  30.000 € beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 
17.03.2021 gilt diese Erhöhung in den Folgejahren fortlaufend. 
Die Verwaltung hat zur Verwendung der Mittel ein Umsetzungskonzept (V/0145/2017) erarbeitet, das 
am 05.04.2017 vom Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeits-
förderung beschlossen und zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde. Die Verwaltung kommt mit 
diesem B ericht, wie bereits in den vergange nen Jahren (V/0400/2023; V/0435/2022; V/0509/2021; 
V/0320/2020; V/0664/2019; V/0252/2018), dem Auftrag nach, den politischen Gremien jährlich über 
die Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds und ggf. erfolgte Konzeptanpassungen zu berichten. 
2. Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds 
Die Zahl der Anträge und die Zahl der Ratsuchenden sind nach den Anstiegen in den vorigen Be-
richtszeiträumen erstmals wieder rückläufig. Auch die Behandlungskosten sind nach dem Höchstwert 
im vorigen Berichtszeitraum rückläufig, sind aber weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau. 
 
 
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
18.06.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heitkötter 
Telefon: 492-5388 
Heitkoetter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0373/2024 
Zeitraum 16.04.2023 
- 15.04.2024 
16.04.2022 
- 15.04.2023 
16.04.2021 
- 15.04.2022 
16.04.2020 
- 15.04.2021 
16.04.2019 
- 15.04.2020 
Hilfesuchende 32 41 36 31 17 
Anträge 55 85 66 51 27 
Behandlungs- 
kosten in € 22.000 27.700 20.900 9.900 22.500 
 
Die erstatteten Beträge variieren von ca. 5 € bis ca. 5.200 €. Bei 47 Anträgen wurde der Gesamtbe-
trag und bei 8 Anträgen lediglich ein Zuschuss übernommen. Grund dafür, dass nur ein Teilbetrag 
übernommen wurde, war in fast allen Fällen, dass die Abrechnung nicht nach dem einfachen Satz 
nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgte. 
Im aktuellen Berichtszeitraum waren 19 der Ratsuchend en bei der Malteser Medizin für Menschen 
ohne Krankenversicherung (MMM) angebunden, 11 bei dem mobilen Dienst des Hauses der Woh-
nungslosenhilfe (HdW) und 2 beim Gesundheitsamt. Die Einbindung dieser Dienste in das Verfahren 
zum Notfallfonds hat sich demnach erneut als sinnvoll erwiesen. 
Im Rahmen einer Konzeptanpassung im Jahr 2019 wurde festgehalten, dass das Kriterium „bestätig-
ter gewöhnlicher Aufenthalt in Münster seit mindestens 3 Monaten“ im Einzelfall geöffnet werden 
kann. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen, wenn absehbar ist, dass der / die Ratsuchen-
de in Zukunft in Münster bleiben wird (z. B. nachgewiesener Arbeitsvertrag als Voraussetzung für die 
materielle Freizügigkeit; Schwangere, für die nach der Geburt des Kindes ein Aufenthaltsrecht be-
steht und deren Partner/-in in Münster lebt). In dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Berichtszeit-
raum wurde bei 3 Hilfesuchenden eine Öffnung des Kriteriums vorgenommen. 
Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwanger-
schaft (31 % der Ratsuchenden bzw. 35 % der Anträge). Der Kostenanteil für die Behandlung im Kon-
text Schwangerschaft und Geburt betrug 66 % (ca. 14.400 €). Weitere mehrfach auftretende Anlässe 
waren Zahnschmerzen (4 Ratsuchende bzw. 6 Anträge), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (3 Ratsuchen-
de bzw. 6 Anträge) sowie Diabetes (3 Ratsuchende bzw. 6 Anträge). Die übrigen Behandlungsanläs-
se waren vielfältig: Depression, Bandscheibenvorfall, Lungenentzündung, Loch im Trommelfell, Arth-
rose, Rachitis, Impfung, Blut im Stuhl, Erkrankung der Prostata, Pilzinfektion, Schuppenflechte, Er-
krankung des eigenen Abwehrsystems.  
 
Im Folgenden sind weitere statistische Angaben zu den Ratsuchenden aufgeführt:  
Geschlecht (N=32) 
Geschlecht männlich weiblich divers 
Ratsuchende 19 13 0 
 
Alter bei erster Antragstellung (N=32) 
Alter 0-4 
Jahre 
5-14 
Jahre 
15-17 
Jahre 
18-24 
Jahre 
25-39 
Jahre 
40-64 
Jahre 
65 Jahre 
und älter 
Ratsuchende 2 0 0 3 16 8 3

- 3 - 
V/0373/2024 
Aufenthaltsstatus bei erster Antragstellung (N=32) 
Aufenthalts-
status 
EU-Bürger/ 
-innen Papierlose Drittstaatler/ 
-innen Geduldete Deutsche 
Ratsuchende 13 12 5 1 1 
 
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notfallfonds ist, dass kein Krankenversicherungs-
schutz bzw. keine Möglichkeit besteht, in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen 
Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dieses Kriterium prüft die Clearingstelle „Klar für Gesund-
heit“. Auch nach der Kostenerstattung durch den Notfallfonds versucht die Clearingstelle weiter, die 
Patientinnen und Patienten in eine Krankenversicherung zu vermitteln, u. a. damit für mögliche künfti-
ge Behandlungskosten ein Kostenträger des gesundheitlichen Regelversorgungssystems aufkommt. 
Die folgende Tabelle zeigt, dass bei gut der Hälfte der Fälle die Vermittlung erfolgreich war. Die ei-
gentliche Vermittlungsquote dürfte vermutlich noch höher als in der Tabelle dargestellt sein. Dies ist 
darin begründet, dass in mehreren Fällen alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Vermittlung erfüllt 
waren und die Clearingstelle die entsprechenden notwendigen Schritte veranlasst hat, dann jedoch 
keine Rückmeldung mehr von den Ratsuchenden erfolgte. Es ist davon auszugehen, dass in diesen 
Fällen die Vermittlung erfolgreich verlaufen ist, aufgrund der fehlenden abschließenden Rückmeldung 
werden diese jedoch der Kategorie „nicht erfolgreich“ zugeordnet. Gründe dafür, dass die Vermittlung 
tatsächlich gescheitert ist, sind in erster Linie die Ausreise in das Herkunftsland, der Kontaktabbruch 
durch die Ratsuchenden oder das fehlende Aufenthaltsrecht. 
Vermittlungsergebnis (N=32) 
Vermittlungsergebnis erfolgreich nicht erfolgreich in Bearbeitung 
Ratsuchende 17 15 0 
 
In dem Berichtszeitraum konnte in drei Fällen aufgrund eines rückwirkenden Krankenversicherungs-
schutzes eine Kostenrückerstattung der Krankenkasse an das Gesundheitsamt erzielt werden. Insge-
samt ergab sich ein Betrag in Höhe von 677 €. 
3. Weiterentwicklung des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds 
Bei einem jährlichen Treffen aller am Verfahren zum Notfallfonds Beteiligten (Träger der Clearingstel-
le „Klar für Gesundheit“: Bischof -Hermann-Stiftung, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung 
Asylsuchender, Gesundheits- und Veterinäramt; Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversi-
cherung, Mobiler Dienst angesiedelt beim Haus der Wohnungslosenhilfe) sollen die Erfahrungen mit 
dem bestehenden Konzept reflektiert und mögliche Anpassungen des Konzeptes diskutiert werden. 
Das letzte Reflexionsgespräch hat im Mai 2024 stattgefunden. Die Teilnehmenden erachten das Kon-
zept weiterhin als gut. Es wurden verschiedene Fragestellungen rund um den Notfallfonds bespro-
chen, eine Konzeptanpassung ist jedoch nicht erforderlich.  
Positiv hervorzuheben ist weiterhin die Bedeutung der Arbeit der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“. 
In den ersten gut sieben Projektjahren (01.10.2016 – 31.12.2023) konnte die Clearingstelle von 1.386 
Ratsuchenden bereits 971 (70 %) in das gesundheitliche Regelversorgungssystem vermitteln, so 
dass der Notfallfonds in diesen Fällen nicht genutzt werden musste / muss.

- 4 - 
V/0373/2024 
4. Weiteres Vorgehen 
Es hat sich erneut bestätigt, dass der Notfallfonds etabliert ist. Er ist unbefristet im konsumtiven Etat 
des Gesundheits- und Veterinäramtes mit einem Budget von 30.000 € pro Jahr ausgestattet. Im Be-
richtszeitraum sind weniger Anträge als in den Berichtszeiträumen zuvor eingegangen und auch die 
Zahl der Ratsuchenden und die Gesamtsumme der verausgabten finanziellen Mittel ist gesunken , 
aber weiterhin auf einem relativ hohen Niveau. Die starken Schwankungen der über den Notfallfonds 
getragenen Behandlungskosten in den vergangenen Berichtszeiträumen zeigt jedoch, dass das e r-
forderliche Budget schwierig zu kalkulieren ist. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass der 
oben genannte Betrag weiterhin ausreichend ist. 
Die Verwaltung wird den politischen Gremien weiterhin jährlich über die Verwendung der Mittel aus 
dem Notfallfonds und ggf. über erforderliche Änderungen des Konzeptes berichten. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.08.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2024 Integrationsrat
TOP 4.2 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0373/2024
Typ
Vorlagen
Datum
12.06.2024
Erstellt
05.06.2024 11:55