AFM/0003/2020
Genehmigung der Außengastronomie am Verspoel 6
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme_zur-Anfrage_AFM-0003-2020 (nicht barrierefrei)
1601 Zeichen
10.08.2020 3272 32.12.0001 Johannes Lammers Dezement I Eing. 41, Alb. 2020 Bezirksvertretung Münster- Mitte über Stadtrat Heuer über Amt 33 , Herr Lembeck Anfrage AFN/0003/2020 „Genehmigung der Außengastronomie am Verspoel 6“ der CDU- Fraktion in der BV Mitte Im Rahmen der im Betreff genannten Anfrage werden die drei aufgeworfenen Fragen wie folgt beantwortet: 1. Welche Flächen des Bürgersteiges darf der Betreiber nutzen? Der Betreiber hat mit Schreiben vom 22.05.2019 die Sondernutzungserlaubnis für eine Fläche von 5,0 m? erteilt bekommen. Als Nebenbestimmung wurde gefordert, dass mindestens 2,00 Meter des Gehweges ständig freizuhalten sind. . \ Anmerkung: Bereits mit Schreiben vom 28.07.2020 wurde der Betreiber darauf hingewiesen, dass, "auch wenn seine Gäste diese Fläche nutzen, entweder durch zusätzliche Bestuhlung oder zum sogenannten "Cornern“, ihm dieser Verstoß zur Last gelegt wird, da er auch hier für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich ist. Er wurde gebeten, die Sondernutzung auf das genehmigte Maß zu beschränken. . 2. Bis zu welcher Zeit darf der Betreiber den öffentlichen Raum nutzen? Mit Erlaubnis vom 03.06.2019 wurde der Sperrzeitbeginn in den Nächten vom Freitag auf Sams- tag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen auf 24.00 Uhr festgesetzt. In den übrigen Nächten auf 23.00 Uhr. j Anmerkung: Der Betreiber wurde darauf hingewiesen, dass, sollte der Betrieb der Freifläche zu “ Anwohnerbeschwerden führen, die Sperrzeit verlängert werden kann. 3. Ist im Bereich: Aasee nur wegen der Verschmutzung das Rauchen der Shisha-Pfeifen ver- boten? Ja! Lu)
AFM-0003-2020
1448 Zeichen
Anfrage AFM/0003/2020
CDU Münster
CDU-Fraktion in der BV Mitte
Karl-Heinz Hülsmann
Fraktionsvorsitzender
20.Juli 2020
Anfrage der CDU
Die CDU Fraktion in der BV Mitte bittet um Überprüfung der Genehmigung der
Außengastronomie der Shisha Bar am Verspoel 6.
Mit Billigung des Betreibers nutzen die Gäste die gesamte Breite des Fußweges. Ein
Passieren mit oder auch ohne einen Rollstuhl, Rollatoren, Gehhilfen oder Kinderwagen
ist nicht möglich, ohne auf die Fahrbahn auszuweichen.
Durch die Enge der Straße wird der Lärm der Gäste, die dort oft bis Mitternacht
verweilen, als höchst ruhestörend empfunden.
Weiterhin entsteht durch das Rauchen der Shisha-Pfeifen eine enorme
Geruchsbelästigung. Das Öffnen der Fenster ist den Anliegern aus beiden Gründen
nicht möglich. Ein erholsamer Schlaf ist nicht gegeben.
Welche Fläche des Bürgersteiges darf der Betreiber nutzen?
Bis zu welcher Zeit darf der Betreiber den öffentlichen Raum nutzen? Das Gasolin an
der Aegidiistraße muss um 22.00 h schließen.
Ist im Bereich Aasee nur wegen der Verschmutzung das Rauchen der Shisha-Pfeifen
verboten?
Karl-Heinz Hülsmann Jan Gebker
Monika Cimander-Aspers Hans-Christoph Vogelberg
Keyvan Dalili Dr. Norbert Wiengarn
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42 -44
post@cdu-muenster .de • www.cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Aegidiistraße
- Mauritzstraße 4
- Verspoel 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFM/0003/2020
- Typ
- Anfrage in der BV Mitte
- Datum
- 22.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37