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AFM/0003/2020

Genehmigung der Außengastronomie am Verspoel 6

Anfrage in der BV Mitte 22.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.08.2020, TOP 8.4

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1601 Zeichen

10.08.2020
3272

32.12.0001
Johannes Lammers

Dezement I
Eing. 41, Alb. 2020

Bezirksvertretung Münster- Mitte
über Stadtrat Heuer

über Amt 33 , Herr Lembeck

Anfrage AFN/0003/2020 „Genehmigung der Außengastronomie am Verspoel 6“ der CDU-
Fraktion in der BV Mitte

Im Rahmen der im Betreff genannten Anfrage werden die drei aufgeworfenen Fragen wie folgt
beantwortet:

1. Welche Flächen des Bürgersteiges darf der Betreiber nutzen?

Der Betreiber hat mit Schreiben vom 22.05.2019 die Sondernutzungserlaubnis für eine Fläche von
5,0 m? erteilt bekommen. Als Nebenbestimmung wurde gefordert, dass mindestens 2,00 Meter des
Gehweges ständig freizuhalten sind. . \
Anmerkung: Bereits mit Schreiben vom 28.07.2020 wurde der Betreiber darauf hingewiesen, dass,
"auch wenn seine Gäste diese Fläche nutzen, entweder durch zusätzliche Bestuhlung oder zum
sogenannten "Cornern“, ihm dieser Verstoß zur Last gelegt wird, da er auch hier für das Verhalten
seiner Gäste verantwortlich ist. Er wurde gebeten, die Sondernutzung auf das genehmigte Maß zu
beschränken. .

2. Bis zu welcher Zeit darf der Betreiber den öffentlichen Raum nutzen?

Mit Erlaubnis vom 03.06.2019 wurde der Sperrzeitbeginn in den Nächten vom Freitag auf Sams-
tag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen auf 24.00 Uhr festgesetzt. In den übrigen Nächten
auf 23.00 Uhr. j

Anmerkung: Der Betreiber wurde darauf hingewiesen, dass, sollte der Betrieb der Freifläche zu
“ Anwohnerbeschwerden führen, die Sperrzeit verlängert werden kann.

3. Ist im Bereich: Aasee nur wegen der Verschmutzung das Rauchen der Shisha-Pfeifen ver-
boten?

Ja!

Lu)

AFM-0003-2020

1448 Zeichen

Anfrage AFM/0003/2020 
 
CDU Münster 
CDU-Fraktion in der BV Mitte 
 
          Karl-Heinz Hülsmann 
          Fraktionsvorsitzender 
          20.Juli 2020 
 
Anfrage der CDU  
Die CDU Fraktion in der BV Mitte bittet um Überprüfung der Genehmigung der 
Außengastronomie der Shisha Bar am Verspoel 6. 
Mit Billigung des Betreibers nutzen die Gäste die gesamte Breite des Fußweges. Ein 
Passieren mit oder auch ohne einen Rollstuhl, Rollatoren, Gehhilfen oder Kinderwagen 
ist nicht möglich, ohne auf die Fahrbahn auszuweichen. 
Durch die Enge der Straße wird der Lärm der Gäste, die dort oft bis Mitternacht 
verweilen, als höchst ruhestörend empfunden. 
Weiterhin entsteht durch das Rauchen der Shisha-Pfeifen eine enorme 
Geruchsbelästigung. Das Öffnen der Fenster ist den Anliegern aus beiden Gründen 
nicht möglich. Ein erholsamer Schlaf ist nicht gegeben. 
Welche Fläche des Bürgersteiges darf der Betreiber nutzen? 
Bis zu welcher Zeit darf der Betreiber den öffentlichen Raum nutzen? Das Gasolin an 
der Aegidiistraße muss um 22.00 h schließen. 
Ist im Bereich Aasee nur wegen der Verschmutzung das Rauchen der Shisha-Pfeifen 
verboten? 
Karl-Heinz Hülsmann     Jan Gebker 
Monika Cimander-Aspers     Hans-Christoph Vogelberg  
Keyvan Dalili       Dr. Norbert Wiengarn 
 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster  
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42 -44  
post@cdu-muenster .de • www.cdu-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 8.4 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Aegidiistraße
  • Mauritzstraße 4
  • Verspoel 6

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Details

Aktenzeichen
AFM/0003/2020
Typ
Anfrage in der BV Mitte
Datum
22.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37