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AN/0140/2023

Machtmissbrauch und sexuelle Belästigungen im Gesundheitsamt

SPD Anfrage nach § 4 19.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 20.03.2023, TOP 1.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4323 Zeichen

An die Vorsitzende des Ausschusses  
für die Gleichstellung von Frauen und Männern  
Frau Teresa De Bellis -Olinger 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2023 
 
AN/0140/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 06.02.2023 
 
Machtmissbrauch und sexuelle Belästigungen im Gesundheitsamt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am xy aufzuneh-
men:  
 
Die Medienberichte über sexuelle Übergriffe im Kölner Gesundheitsamt durch einen Amtsarzt wäh-
rend amtsärztlicher Untersuchungen von Frauen haben die Kölner Öffentlichkeit aufgeschreckt. Im 
Zusammenhang mit den für die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis vorgesehenen Untersuchungen 
soll er mindestens eine Frau dazu gebracht haben, sich am Oberkörper inklusive BH zu entkleiden. In 
der Folge habe er die Untersuchung an der nackten Frau durchgeführt, Kommentare dazu abgegeben 
und sie mit seinem Stethoskop an der Brustwarze berührt. Nach den Medienberichten meldeten sich 
weitere Frauen bei Zeitungen und berichteten von ähnlichen Übergriffen. Zudem ist bekannt, dass 
auch der Stadt mindestens eine Beschwerde vorlag.  
Der Arzt soll in der Zwischenzeit intern an eine andere Stelle im Gesundheitsamt versetzt worden 
sein, wo er keinen Patient*innenkontakt habe. Die Stadt soll beamtenrechtliche Konsequenzen ge-
gen den Mediziner prüfen. Zudem heißt es, dass das Gesundheitsamt die Arbeitsabläufe dahinge-
hend geändert habe, dass Frauen künftig nur noch von Frauen untersucht würden. Im Fall drängen-
der Fristen und nicht vorhandenen Personals solle bei der Untersuchung von Frauen zudem weibli-
ches medizinisches Personal hinzugezogen werden, um die Sicherheit der zu Untersuchenden und 
der Patientinnen zu erhöhen. Diese Informationen sind auch auf der Info -Seite der Stadt Köln über 
die Begutachtungen im Gesundheitsamt aufgenommen worden. Außerdem wird dargelegt, dass 
Frauen nur "bei medizinischen Gründen und absoluter Notwendigkeit" während der Untersuchung 
den BH ablegen müssten. Die medizinischen Gründe und die absolute Notwendigkeit würden dazu 
vorab erläutert. Bedenken gegen die Entkleidung sollten zu Untersuchende gegenüber dem medizini-
schen Personal äußern.  
Parallel zum Geschehen am Gesundheitsamt zog auch der Umgang mit Vorwürfen sexueller Grenz-
verletzungen durch einen Professor an der Universität Köln Kritik auf sich. In der Angelegenheit hat-
ten Studierende für ein konsequenteres Vorgehen gegen solche Täter demonstriert. Zwölf Frauen

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sollen sich in der Angelegenheit als Betroffene gemeldet haben. Im v orliegenden Fall laufe bereits 
seit drei Jahren eine Untersuchung, ohne dass diese bislang zu einem Ergebnis gekommen wäre.  
 
Wir möchten aus den gegebenen Anlässen von der Verwaltung wissen: 
1. Wie lange dauerte es von der Meldung der Beschwerde bis zur Etablierung neuer Arbeitsabläufe 
und zur Versetzung des Amtsarztes?  
2. Wie war der Umgang der Verwaltung nach Vorliegen der ersten Beschwerde über den mutmaß-
lichen Übergriff während der amtsärztlichen Untersuchung?  
3. Plant die Verwaltung mit ihren in der Angelegen heit gesammelten Erfahrungen, beim Land 
NRW anzuregen, entsprechende Sicherheitsstandards auch landesweit einzuführen?  
4. Welche Standards gelten im Umgang mit zu Untersuchenden mit dem Geschlechtseintrag "di-
vers" sowie solchen im Prozess einer geschlechtlich en Transition vor und nach Änderung des 
amtlichen Geschlechtseintrags?  
5. Die Stadt hat verschiedene interne Anlaufstellen und Maßnahmen geschaffen, um ihr eigenes 
Personal und auch Bürger*innen vor Machtmissbrauch und sexueller Belästigung durch städti-
sche Mitarbeitende zu schützen. Gibt es Kenntnisse zur Anzahl von Beschwerden und den dar-
aus gefolgten Konsequenzen, und reichen nach Auffassung der Stadtverwaltung die Schutzmaß-
nahmen und Standards aus?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.03.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0140/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
19.01.2023
Erstellt
19.01.2023 15:48