V/0229/2026
Wiedereinführung On-Demand-Verkehr
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Anlage_1
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Ratsantrag Wiedereinführung eines wirtschaftlich opfimierten On-Demand-Verkehrs zur Stärkung des ländlichen Raums um die Außenstadfteile Münster Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Münster ein wirtschaftlich optimiertes Konzept zur Wiedereinführung eines On-Demand-Verkehrs (ähnlich dem früheren System „LOOP“) zu erarbeiten, das sich gezielt auf den ländlichen Raum um die Außenstadtteile Münsters konzentriert. 2. Die Verwaltung nutzt hierfür die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein- Westfalen, insbesondere o die degressive Betriebskostenförderung (50/40/30 %), o die verpflichtende Nutzung des neuen landesweiten digitalen Hintergrundsystems, o sowie die Vorgaben zur regionalen und interkommunalen Integration. 3. Das Konzept soll insbesondere jene Bereiche Münsters untersuchen, in denen der klassische Linienverkehr aufgrund geringer Nachfrage, großer Entfernungen oder zersiedelter Strukturen an Grenzen stößt, und dort On-Demand-Verkehre als Baustein einer modernen, flächendeckenden Grundmobilität prüfen. 4. Die Verwaltung legt dem zuständigen Ausschuss bis spätestens Sommer 2026 ein Umsetzungskonzept vor, inklusive o Wirtschaftlichkeitsberechnung, o Betriebszeiten und Tarifintegration, o sowie einer klaren Verzahnung mit dem bestehenden ÖPNV . Begründung: Münster ist geprägt durch eine urbane Innenstadt und gleichzeitig durch weitläufige, ländlich strukturierte Räume rund um die Außenstadtteile. Gerade diese Gebiete sind heute oftmals nur eingeschränkt durch den klassischen Linienverkehr erreichbar. Für viele Bürgerinnen und Bürger der ländlichen Randlagen ist die Mobilität dadurch spürbar eingeschränkt – insbesondere in den Abendstunden oder am Wochenende. Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2025 2 Bedarf im ländlichen Raum Große Entfernungen innerhalb der Ortsteile. Fehlen durchgängiger Taktverkehre. Schwachlastzeiten, in denen Busse kaum wirtschaftlich betrieben werden können. Gewerbegebiete mit fehlender ÖPNV-Erschließung. In all diesen Fällen können On-Demand-Verkehre Mobilitätslücken schließen und die Grundmobilität sichern. Das Verkehrsministerium NRW stellt erstmals eine strukturelle Förderung bereit, die gezielt den ländlichen Raum stärkt: Förderung der Betriebskosten über mehrere Jahre, ein landesweit einheitliches digitales System zur Bündelung von Fahrtanfragen, klare Vorgaben zur Integration in das ÖPNV-System, Evaluation und Weiterentwicklung. Die Landesprojekte zeigen, dass On-Demand-Verkehre in ländlichen Räumen gut angenommen werden und vielfach verstetigt wurden. Ihnen wird das Potenzial zugesprochen, bis zu 4 Millionen zusätzliche Fahrten zu erschließen und Flächen effizienter anzubinden. Parallel zur neuen Landesförderung ist absehbar, dass kommerziell betriebene Ride -Hailing-Anbieter ihre Angebote zunehmend auch in mittelgroße Städte wie Münster ausweiten werden. Die früheren LOOP-Erfahrungen der Stadtwerke Münster bieten eine solide Grundlage. Mit dem neuen Förderrahmen des Landes NRW kann ein solches Angebot diesmal wirtschaftlich tragfähiger, digital integrierter und gezielt auf die ländlichen Räume Münsters zugeschnitten eingeführt werden. Ein wiederbelebtes On-Demand-Angebot kann: die Mobilität der Menschen in den Außenbereichen verbessern, Versorgungslücken schließen, den motorisierten Individualverkehr reduzieren, sowie Gewerbe- und Wohnlagen erschließen, die bisher kaum erreichbar sind. Die Landesförderkulisse bietet eine konkrete Chance, die Mobilität im ländlichen Raum rund um Münsters Außenstadtteile gezielt und strukturell zu verbessern. 3 Die Verwaltung soll daher ein förderfähiges und wirtschaftlich optimiertes Konzept vorlegen, das On-Demand-Verkehre als zukunftsgerichtetes Instrument für den ländlichen Raum etabliert – eher der Markt von kommerziellen Anbietern (wie UBER) besetzt wird, die die kommunalen Mobilitätsziele nicht teilen. Münster, 01. Dezember 2025 gez. Stefan Weber Mathias Kersting Carmen Greefrath Angela Stähler Marcus Bielefeld Olaf Bloch Andreas Bracht Meik Bruns Dr. Dietmar Erber Walter von Göwels Alf Rüdiger Kaßenbrock Stefan Leschniok Babette Lichtenstein van Lengerich Jutta Malik Martin Peitzmeier Dr. Britta Riederer Freifrau von Paar Carolin Schwarz Jolanta Vogelberg Thomas Werth Peter Wolfgarten
Anlage_2
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B1 Einführung einer Netzhierarchie im ÖPNV Mobilität auf einem neuen Level Einführung einer N etzhierarchie im Ö PN V Maßnahmenbeschreibung und -hintergrund Um als gleichwertige Alternative im Wettbewerb mit anderen Verkehrsmitteln bestehen zu können, müssen ÖPNV-Angebote zwei grundlegende Funktionen erfüllen: flächendeckendes Erschließen (Gewährleistung von Verfügbarkeit) und schnelles Verbinden (Gewährleistung von Erreichbarkeit). Beide Funktionen stellen unterschiedliche sowie zum Teil gegensätzliche Anforderungen an die Angebotsgestaltung (bspw. dichtes Haltestellennetz für die Funktion „Erschließen“ ggü. möglichst wenigen Halten bei der Funktion „schnelles Verbinden“). Es empfiehlt sich demnach, das ÖPNV-Netz hierarchisch zu strukturieren, wobei den Netzebe- nen jeweils eindeutige Funktionen (Erschließen, Verbinden) mit entsprechenden Standards für ihre Ange- botsqualität und geeignete ÖPNV-Produkte zugewiesen werden. Verknüpfungspunkte zwischen den Netz- ebenen ermöglichen dabei durchgehende Wegeketten. Das ÖPNV-Netz in Münster ist bislang nicht hierar- chisch in Netzebenen mit verschiedenen Funktionen s trukturiert. Viele Buslinien erfüllen sowohl Erschl ie- ßungs- als auch Verbindungsfunktionen. Beim Stadtbusnetz wird lediglich zwischen dem Tages- bzw. dem Abend- und Nachtnetz unterschieden. Für die empfohlene Einführung von schnellen ÖPNV-Hochleistungs- linien im Stadtgebiet (B3) ist eine erkennbare Netzhierarchie im ÖPNV aber eine wichtige Voraussetzung, damit diese die ihnen zugedachten Aufgaben – schnelle Verbindung der Stadtteile zur Innenstadt und un- tereinander sowie umweltfreundliche Beförderung des Stadt-Umland-Verkehrs im Stadtgebiet – wahrneh- men können. Zugleich hängt ihr Erfolg von einem gut ausgebauten Netz aus nachgeordneten Zu- und Ab- bringerlinien ab. Für Münster wird deshalb eine klare Hierarchisierung sowie Neustrukturierung des ÖPNV-Angebots im Ta- gesnetz nach Funktion, Angebotsqualität und Produkt in drei Ebenen vorgeschlagen (siehe Abbildung): Netzebene 1 – ÖPNV-Hochleistungsachsen: Die ÖPNV-Hochleistungsachsen (B2), die im Stadtverkehr von dicht getakteten ÖPNV-Hochleistungslinien ( B3) bedient werden, bilden das leistungsstarke Fundam ent im Stadtbusnetz. Die Netzebene 1 konzentriert sich auf die Beförderung hoher Fahrgastmengen auf mög- lichst direktem Weg und mit hohen Reisegeschwindigkeiten, d. h. ohne vermeidbare Einschleifungs- oder Umwegfahrten. Soweit dies baulich umsetzbar und städtebaulich vertretbar ist, verfügen die ÖPNV-Hoch- leistungsachsen über separate Fahrbahnen (bzw. Fahrstreifen) und haben eine konsequente Bevorrechti- gung an den Knotenpunkten. Dadurch wird eine schnelle Erreichbarkeit des (Innenstadt-)Zentrums aus den Außenstadtteilen mit maximal einem innenstadtnahen Umstieg gewährleistet. Netzebene 2 – Ergänzungsnetz: Auf den nachfragestarken Relationen der Achsenzwischenräume, v. a. in den innenstadtnahen Stadtquartieren, stellen Ergänzungslinien des Ergänzungsnetzes die Erschließung und Anbin- dung an die ÖPNV-Hochleistungslinien (Ebene 1) sicher. Aufgrund der Zu- und Abbringerfunktion steht im Er- gänzungsnetz v. a. eine gute Erreichbarkeit über nahegelegene Haltestellen im Vordergrund. Gezielte Beschleu- nigungs- und/oder Bevorrechtigungsmaßnahmen (B4) sorgen dennoch für attraktive Reisezeiten. Das Taktan- gebot ist immer noch relativ dicht, i. d. R. jedoch geringer als bei den Hochleistungslinien. Von besonderer Be- deutung für die Netzebene 2 ist die Ringlinie. Diese erfüllt neben der Erschließungsfunktion für die Achsenzwi- schenräume zukünftig v. a. eine Verteilerfunktion für die Verkehrsbeziehungen der ÖPNV-Hochleistungslinien (Ebene 1) untereinander sowie zwischen diesen und den potenzialstarken Stadtquartieren entlang des inneren Tangentenrings. Die Umsteigepunkte zwischen den Hochleistungslinien (Ebene 1) und der Ringlinie ermögli- chen kurze ÖPNV-Reisezeiten. Dazu sind Fahrplan- und Taktangebot der Ringlinie auf möglichst kurze Umstei- gezeiten von bzw. zu den ÖPNV-Hochleistungslinien auszurichten. Die Linienführung der Ringlinie sollte im Hin- blick auf ihre Funktion, die Verkehrsbeziehungen sowie Bevorrechtigungsmaßnahmen (B4) zur Verbesserung der Betriebsstabilität überprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Bedienung des Hauptbahnhofs sowie die betriebliche Durchbindung der Linie ohne Linienanfangs- und Endpunkt und ohne Wendezeit. Netzebene 3 – Feinerschließungsnetz: Die Netzebene 3 übernimmt die Feinerschließung in den Achsenzwi- schenräumen, soweit dies nicht bereits durch die Ergänzungslinien der Netzebene 2 erfolgt. Hierzu zählen insbe- sondere die Binnenverkehre in den Außenstadtteilen, deren Anschluss an die Netzebenen 1 und 2 sowie die Re- lationen zwischen den Außenstadtteilen. Die Taktung bei linien- und fahrplangebundenen Buslinien entspricht der Grundtaktsystematik des städtischen ÖPNV unter Berücksichtigung ihrer Relevanz sowie der vorhandenen Nachfragepotenziale. Nachfragegesteuerte Bedarfsverkehre (LOOPmünster) können das konventionelle Stadt- busangebot ergänzen. (D1). Ihre große Flexibilität aufgrund der eingesetzten kleineren Fahrzeuge sowie ihrer Unabhängigkeit von Linien- und Fahrplänen ermöglicht vielseitige Einsatzmöglichkeiten v. a. in den nachfrage- schwachen Räumen und Zeiten. Ihr dauerhafter Einsatz im Regelverkehr und die konkrete Angebotsgestaltung B1 Priorität B1 Einführung einer Netzhierarchie im ÖPNV sollten aber abhängig von den Erfahrungen im Pilotprojekt LOOPmünster gemacht werden. Multimodale Mobi- litätsangebote, wie bspw. Carsharing oder E-Scooter-Sharing, ergänzen das ÖPNV-Angebot an den flächende- ckend zu schaffenden Mobilstationen an ÖPNV-Haltestellen (A4). Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Netzebenen im Hinblick auf die Angebots- und Bedienqualität sowie Anforderungen an die jeweils zugeordneten ÖPNV-Produkte sind im Nahverkehrsplan zu definieren. Mit Blick auf eine empfohlene hohe Taktdichte der ÖPNV-Hochleistungslinien in Netzebene 1 (B3: 3- bis 5- min-Takt in der Hauptverkehrszeit) wird auch für di e Ergänzungslinien der Netzebene 2 und die Stadttei l- verbindungen der Netzebene 3 eine adäquate Verdichtung des derzeitigen 20-min-Grundtakts empfohlen. Verknüpfung der Netzebenen an definierten Verknüpfungspunkten An geeigneten Stellen sind die drei Netzebenen so miteinander zu verknüpfen, dass sich vielfältige Mobi- litätsoptionen für alle Mobilitätsbedürfnisse im Stadtgebiet sowie darüber hinaus ergeben und dass mög- lichst nahtlose Mobilitätsketten bis zur unteren Ebene entstehen. Diese Verknüpfungspunkte sind dabei so zu gestalten, dass sie die betrieblich wünschenswerte Trennung gemäß der Funktionen der unterschiedli- chen Netzebenen ohne größere Komfortverluste für die ÖPNV-Nutzenden ermöglichen, u. a. mit einer bar- rierefreien Gestaltung. Dichte Taktzeiten auf allen Netzebenen verringern dabei die Wartezeiten beim Um- steigen zwischen den Netzebenen und erübrigen teilweise sogar die komplexe gegenseitige Abstimmung von Fahrplänen. Zukünftige Erschließung des Innenstadtzentrums Im Zusammenhang mit der Einführung eines hierarchisch strukturierten ÖPNV-Netzes in Münster wird die Neuordnung des ÖPNV-Angebots im Innenstadtzentrum empfohlen. Hierbei sollte die aktuelle Anzahl der Stadtbuslinien im Innenstadtzentrum deutlich reduziert werden. Dadurch lassen sich die ÖPNV-Reisezeiten für Fahrgäste in Buslinien der Netzebenen 1 und 2, deren Ziel nicht das Innenstadtzentrum ist, deutlich ver- kürzen. Darüber hinaus wird das Innenstadtzentrum vom Busverkehr entlastet und das ÖPNV-Angebot ins- gesamt übersichtlicher und störungsfreier (weil unabhängiger von zeitweiligen Sperrungen des Innenstadt- zentrums), ohne dass sich die ÖPNV-Anbindung des Innenstadtzentrums wesentlich verschlechtert. Ein be- sonderer Fokus ist dabei auf die zukünftige ÖPNV-Erschließung der Achse Prinzipalmarkt – Domplatz – Rot- henburg – Klemensstraße – Königsstraße zu legen. Dennoch ist die ÖPNV-Erreichbarkeit des Innenstadtzen- trums insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen weiterhin zu gewährleisten. Ausreichende Be- förderungskapazitäten sind im Rahmen eines Grundangebotes (bspw. Ergänzungslinien, Shuttle-Verkehre im Innenstadtzentrum) vorzuhalten. Mit Blick auf die Linienführung der ÖPNV-Hochleistungsachsen ist die Erschließungsqualität altstadtnaher Haltestellen wi e Altstadt/Bült, Aegidiimarkt, Ludgeriplatz oder Ei sen- bahnstraße zu bewerten und achsenspezifisch festzulegen. Nachtnetz Betriebszeiten, Taktung und Linienführung des bestehenden Nachtnetzes sind unter Berücksichtigung der empfohlenen Einführung einer Netzhierarchie im ÖPNV-Tagesnetz zu überprüfen und ggf. anzupassen. Empfehlung zur Hierarchie des zukünftigen ÖPNV-Netzes in Münster (Quelle: PTV) Netzebene 1 – ÖPNV-Hochleistungsachsen • Funktion: schnelles Verbinden auf nachfragstarken Achsen • möglichst direkte Linienführung und hohe Reisegeschwindigkeiten • Bedienung durch leistungsstarke ÖPNV-Hochleistungslinien mit sehr dichtem Taktangebot und großen Beförderungskapazitäten • wenn möglich separate Fahrbahn (bzw. Fahrspur) und konsequente Bevorrechtigung an Knotenpunkten Netzebene 2 – Ergänzungsnetz • Funktion: (Verbinden,) Erschließen und Zu- und Abbringer zur Netzebene 1 • Bedienung von nachfragestärkeren Relationen in den Achsenzwischenräumen durch Ergänzungslinien mit attraktivem T aktangebot • Ringlinie mit wichtiger Verteilerfunktion für die ÖPNV-Hochleistungsachsen Netzebene 3 – Feinerschließungsnetz • Funktion: Erschließen sowie Zu- und Abbringer zur Netzebene 1 und 2 • Bedienung von Achsenzwischenräumen, insbesondere der Binnen- und Anschlussverkehre innerhalb und zwischen den Außenstadtteilen durch ÖPNV-Angebote entsprechend der Grundtaktsystematik des städtischen ÖPNV sowie durch Bedarfsverkehre (LOOPmünster) • ergänzend: multimodale Mobilitätsangebote (v. a. Sharing-Angebote an Mobilstationen) B1 Einführung einer Netzhierarchie im ÖPNV Wesentliche Inhalte der Maßnahme Neuordnung des bestehenden ÖPNV-Liniennetzes (Tagesnetz) und Integration in eine ÖPNV-Netzhierar- chie mit drei Ebenen Verknüpfung der Netzebenen an definierten Verknüpfungspunkten Überprüfung und Aufwertung der Linienführung und des Fahrtenangebots der Ringlinie Deutliche Reduzierung der Anzahl der Stadtbuslinien im Innenstadtzentrum bei gleichzeitiger Gewähr- leistung eines ÖPNV-Grundangebots (z. B. Ergänzungslinien, Shuttle-Verkehre im Innenstadtzentrum) Überprüfung und ggf. Anpassung des ÖPNV-Nachtnetzes (analog zum ÖPNV-Tagesnetz) Prüfung einer Ausweitung der Kategorisierung in Hochleistungs- und Ergänzungslinien auch im regiona- len Kontext Beitrag der Maßnahme zu den Oberzielen Klimaneutrale Mobilität Verkehrssichere Stadt Gesunde und lebenswerte Stadt Digitale und vernetzte Stadt Erreichbare Stadt Gerechte und barrierefreie Stadt Finanzieller Aufwand Realisierungszeitraum gering mittel hoch kurzfristig mittelfristig langfristig Akteure Schnittstellen zu anderen Themenfeldern Stadtverwaltung Münster Stadtwerke Münster städtische und regionale Verkehrsunternehmen regionale ÖPNV-Aufgabenträger Stärken was besteht Sharing is caring Mobilität auf neuem Level Resilienz im System Ressourcen fair teilen Teilhabe an Entwicklung Berücksichtigung im Verkehrsmodell Die Maßnahme ist im Modell (Szenario Klimaneutrali tät, Umsetzungsszenario, Perspektivszenario) direkt abgebildet durch die Abbildung des aktualisierten ÖV-Liniennetzes mit den wesentlichen Merkmalen des zukünftig angestrebten Angebots (Netzebenen, ungefähre Linienverläufe, Taktan- gebot usw.). Die Maßnahme ist im Modell indirekt abgebildet dur ch … Die Maßnahme ist im Modell nicht abbildbar, weil … Verbundene Maßnahmen Umsetzung des Mobilstationskonzepts (A4) Ausbau von ÖPNV-Hochleistungsachsen (B2) Einführung von ÖPNV-Hochleistungslinien (B3) Bevorrechtigung und Beschleunigung des ÖPNV (B4) Verknüpfung mittels P+R an der Stadtgrenze (B5) Umsetzung der S-Bahn Münsterland (B6) Ausweitung LOOPmünster (D1) Ergänzung von Sharing-Angeboten (D2) Integrierte Planung der Vorrangnetze (E2) D1 Ausweitung von LOOPmünster Sharing is caring A usw eitung von LO O Pm ünster Maßnahmenbeschreibung und -hintergrund LOOPmünster ist ein App-basiertes sog. „On-demand-System“, das derzeit die Stadtteile Hiltrup, Amelsbü- ren, Berg Fidel, Düesberg und Bereiche im Geistviertel, in Mecklenbeck, Gremmendorf, Angelmodde, Lod- denheide, den Hansa BusinessPark sowie die Davert bedient. Die eingesetzten Pkw fahren bis zu sechs Per- sonen gleichzeitig, ohne Bindung an Fahrpläne, Haltestellen und Linienwege. Bei eher geringer Nachfrage und Angebotsqualität im liniengebundenen ÖPNV soll damit eine attraktive Ergänzung geschaffen werden. Im Betrieb ermöglicht ein Routenplanungs-Algorithmus die bestmögliche Bündelung verschiedener Fahrt- wünsche („Ridepooling“). Der damit mögliche höhere Besetzungsgrad macht den Betrieb effizienter, wobei wirtschaftlich v. a. die Personalkosten ausschlaggebend sind. Nach den bisherigen Auswertungen des Pilot- projekts werden die Nutzungszahlen sowie Kundenbewertungen sehr positiv eingeschätzt. Im Zuge der Maßnahme soll eine Überführung des On-Demand-Pilotprojektes in den Regelbetrieb und die Ausweitung auf weitere Stadtrandbereiche gefördert werden. Die Umsetzung soll dabei in Form einzelner, kleinerer Bediengebiete ringförmig um die Innenstadt herum erfolgen, während diese selbst aufgrund des deutlich höheren ÖPNV-Nachfragepotenzials nicht über LOOPmünster bedient wird. Die bisherigen Unter- suchungen und wissenschaftlichen Begleitforschungen zeigen, dass besonders der Nordosten sowie Nord- westen des Stadtgebietes von der Ausweitung profitieren kann. Außerdem ist LOOPmünster eine attraktive und effiziente Alternative für Spät- und Nachtverkehre, die das liniengebundene Nachtbusnetz in den äuße- ren Stadtteilen ergänzen oder in Teilen ersetzen kann. Zusätzlich zur Ausweitung des Bediengebiets wird üb er den Masterplan Mobilität Münster 2035+ in Zusammenar- beit mit der Stadtverwaltung und den Stadtwerken Mü ns- ter ein neues strategisches Konzept für den ÖPNV im ge- samten Stadtgebiet entwickelt. Dies betrifft auch eine Hie- rarchisierung des ÖPNV-Netzes ( B1) zusammen mit einer Neudefinition des liniengebundenen ÖPNV unter Einbe - ziehung der ÖPNV-Hochleistungslinien ( B3). Über diesen Ansatz sollen vorwiegend nachfrageorientierte Angebote wie z. B. LOOPmünster in nachfrageschwächeren Stadtbe- reichen nicht nur als Ergänzung dienen, sondern ein zent- rales Element im zukünftigen ÖPNV darstellen. Unwirtschaftlichere Linien(-abschnitte) können also ganz- tags oder zu bestimmten Zeiten durch den Ridepoolin g- Dienst LOOPmünster ersetzt werden. Auf diese Weise ent- steht ein aus Fahrgastsicht flexibleres Angebot, da s mög- lichst für den Betrieb wirtschaftliche Vorteile bri ngen soll. Mögliche Konkurrenzsituationen zwischen LOOPmünster und dem liniengebundenen ÖPNV sind daher zu vermei- den, indem (wie bereits heute) LOOPmünster nur dort und dann genutzt werden kann, wo bzw. wenn kein adäquates Linienverkehrsangebot im ÖPNV besteht. Weil die Bün delungsmöglichkeiten von Fahrtwünschen erfah- rungsgemäß begrenzt sind, ist zu berücksichtigen, dass bei einer deutlichen Ausweitung des Bediengebie- tes eine große Anzahl an Fahrzeugen sowie Fahrperso nalen benötigt wird, um eine attraktive Angebots- qualität und kurze Wartezeiten zu gewährleisten. Der Einsatz von On-Demand-Verkehren ist daher sorgfäl- tig ggü. den Vor- und Nachteilen des liniengebundenen ÖPNV abzuwägen. Perspektivisch ist zu erwarten, dass autonom fahrende Fahrzeugen im On-Demand-Verkehr eingesetzt werden können, die aufgrund des wegfallenden Fahrpersonals die Kosten des Fahrbetriebs deutlich verringern werden. Wesentliche Inhalte der Maßnahme Fortlaufende Analyse der Nutzungsdaten im bestehenden Pilotprojekt Definition des neuen Bediengebietes unter Berücksichtigung der weiteren Angebote und Planungen im ÖPNV; Überlagerung der Erkenntnisse von Verwaltung, Stadtwerken und Wissenschaft Ermittlung des zusätzlichen Fahrzeug- und Personalbedarfs Begleitende Kommunikationsmaßnahmen in der Öffentlichkeit Möglicher Zielzustand Bediengebiet LOOP- münster (Stadtwerke Münster) D1 Priorität D1 Ausweitung von LOOPmünster Perspektivisch Einsatz durch autonom fahrende Fahrzeuge Beitrag der Maßnahme zu den Oberzielen Klimaneutrale Mobilität Verkehrssichere Stadt Gesunde und lebenswerte Stadt Digitale und vernetzte Stadt Erreichbare Stadt Gerechte und barrierefreie Stadt Finanzieller Aufwand Realisierungszeitraum gering mittel hoch kurzfristig mittelfristig langfristig Akteure Schnittstellen zu anderen Themenfeldern Stadtverwaltung Münster Stadtwerke Münster Taxiunternehmen Stärken was besteht Sharing is caring Mobilität auf neuem Level Resilienz im System Ressourcen fair teilen Teilhabe an Entwicklung Berücksichtigung im Verkehrsmodell Die Maßnahme ist im Modell (Szenario Klimaneutrali tät, Umsetzungsszenario, Perspektivszenario) direkt abgebildet durch zusätzliche ÖV-Anbindungen auf den relevanten Relationen. Die Maßnahme ist im Modell indirekt abgebildet dur ch … Die Maßnahme ist im Modell nicht abbildbar, weil … Verbundene Maßnahmen Erweiterung der digitalen Mobilitätsplattform (A6) Einführung einer Netzhierarchie im ÖPNV (B1) Einführung von ÖPNV-Hochleistungslinien (B3) Digitalisierung des ÖPNV (B7) Barrierefreier ÖPNV und Straßenraum (C7) Ergänzung von Sharing-Angeboten (D2) Mobilitätsbedürfnisse in Quartieren denken (D3) Temporär erproben: Aktionen und Verkehrsversuche (F9)
Beschlussvorlage
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V/0229/2026 V/0229/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wiedereinführung eines wirtschaftlich optimierten On-Demand-Verkehrs Antrag A-R/0051/2025 der CDU-Fraktion vom 01.12.2025 Beratungsfolge 06.05.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Ausführungen in der Begründung dieser Vorlage zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wiedereinführung eines wirtschaftlich optimierten On- Demand-Verkehrs im Rahmen der Erarbeitung des 4. Nahverkehrsplans zu prüfen. 3. Der Antrag A-R/0051/2025 ist mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Stadt Münster ergeben sich durch das geplante Vorgehen zunächst keine finanziellen Auswir- kungen. Etwaige Kosten für die Umsetzung werden im Rahmen des 4. Nahverkehrsplans ermittelt. Begründung: Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ sind die zentralen Leitlinien und Maßnahmenpakete für die zukünftige Mobilitätsentwicklung in Münster erarbeitet und im April 2024 politisch beschlossen worden (vgl. V/0164/2024). Als Teil des Erarbeitungsprozesses wurde von September 2020 bis Au- gust 2024 das Pilotprojekt LOOPmünster durchgeführt. Das Projekt hat gezeigt, dass bestehende Lücken im ÖPNV-Netz durch On-Demand-Verkehre erfolgreich geschlossen werden können. Dies gilt insbesondere in dünner besiedelten Bereichen, wo ein liniengebundener ÖPNV wirtschaftlich nicht tragfähig wäre. Die Ergebnisse des Pilotprojekts sind in die Steckbriefe B1 und D1 des Masterplans Mobilität eingeflossen. Im Maßnahmensteckbrief B1 des Masterplans Mobilität Münster 2035+ wird eine umfassende Neu- strukturierung des ÖPNV-Angebots vorgeschlagen. Zukünftig sollen bei der ÖPNV-Planung demnach drei hierarchisch abgestufte Ebenen differenziert werden: Amt für Mobilität und Tiefbau 21.04.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kraehnke Telefon: 492-6505 Kraehnke@stadt - muenster.de - 2 - V/0229/2026 • Netzebene 1: ÖPNV-Hochleistungsachsen • Netzebene 2: Ergänzungsnetz • Netzebene 3: Feinerschließungsnetz Auf der Netzebene 3 erfolgt die Feinerschließung der Achsenzwischenräume, das heißt derjenigen Räume, die durch die Netzebenen 1 und 2 nicht wirtschaftlich erschlossen werden können. Dabei sollen explizit auch On-Demand-Verkehre zum Einsatz kommen, sofern deren Nutzung aus betriebli- chen und / oder wirtschaftlichen Gründen gegenüber einem klassischen Linienbetrieb vorteilhaft ist (vgl. Anlage 2: Maßnahmensteckbriefe B1 und D1 des Masterplans Mobilität Münster 2035+). Insbe- sondere können On-Demand-Verkehre in diesen Bereichen eine Zu- und Abbringerfunktion zu den liniengebundenen Angeboten der Netzebenen 1 und 2 übernehmen. Die planerische Umsetzung der Maßnahmensteckbriefe B1 und D1 erfolgt entsprechend der politischen Beschlüsse zum Masterplan Mobilität über den 4. Nahverkehrsplan (vgl. V/0164/2024). Zu den einzelnen Beschlussvorschlägen des Antrags A-R/0051/2025 nimmt die Verwaltung daher wie folgt Stellung: Einsatz von On-Demand-Verkehr gezielt für die ländlichen Räume um die Außenstadtteile Münsters Der gezielte Einsatz von On-Demand-Verkehren für die dünner besiedelten ländlichen Bereiche um die Außenstadtteile Münsters ist gemäß Maßnahmensteckbrief B1 des Masterplans Mobilität Münster 2035+ vorgesehen und wird bei der weiteren Prüfung im Rahmen des 4. Nahverkehrsplans entspre- chend berücksichtigt. Dabei werden insbesondere jene Bereiche Münsters untersucht, in denen der klassische Linienverkehr aufgrund geringer Nachfrage, großer Entfernungen oder zersiedelter Struk- turen an wirtschaftliche Grenzen stößt (sog. Achsenzwischenräume). Nutzung von Fördermöglichkeiten Die Verwaltung prüft im Rahmen des 4. Nahverkehrsplans, welche Fördermöglichkeiten bestehen und für eine mögliche Umsetzung genutzt werden können. Die für die Stadt Münster wirtschaftlich günstigste Förderung wird beantragt. Die verpflichtenden Landesvorgaben zum digitalen Hintergrund- system sowie zur regionalen und interkommunalen Integration werden bei einer möglichen Umset- zung berücksichtigt. Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts Die Umsetzung eines On-Demand-Angebots kann eine sinnvolle Lösung für die Netzebene 3 des zukünftig hierarchisch aufgebauten ÖPNV-Netzes sein. Diese darf jedoch nicht losgelöst von den Netzebenen 1 (ÖPNV-Hochleistungsachsen) und 2 (Ergänzungsnetz) betrachtet werden. Vielmehr ist es zwingend notwendig, alle drei Netzebenen im Rahmen eines integrierten Gesamtkonzepts ge- meinsam zu planen. Dies erfolgt im Rahmen des 4. Nahverkehrsplans, mit dessen Erarbeitung be- reits begonnen wurde. Der 4. Nahverkehrsplan wird der Politik voraussichtlich Ende 2027 zum Be- schluss vorgelegt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat - 3 - V/0229/2026 Anlagen: Anlage 1 Antrag A-R/0051/2025 der CDU-Fraktion vom 01.12.2025 Anlage 2 Maßnahmensteckbriefe B1 und D1 aus dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ (V/0164/2024)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Klemensstraße
- Königsstraße
- Ludgeriplatz
- Prinzipalmarkt
- Aegidiimarkt
- Domplatz
- Düesberg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0229/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2026
- Erstellt
- 30.03.2026 11:02