V/1055/2015
Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße / An der Alten Kirche / Friedhofstraße zur Kreuzungsampel
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Beschlussvorlage
4847 Zeichen
V/1055/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße / An der Alten Kirche / Friedhofstraße zur
Kreuzungsampel
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung “Westfalenstraße / An der Alten Ki r-
che / Friedhofstraße “ (Lageplan Nr. 10547 Blatt 1(1) - Anlage 1) und der baulichen Ausführung
wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 135.000,00 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 81.000 €.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und –anlagen
Investitions-
maßnahme
4148 Ordnungspartnerschaft /
Beseitigung Unfallschwer-
Vorlagen-Nr.:
V/1055/2015
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
08.01.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/1055/2015
punkte
Auszahlungen
2016 135.000
Flexible Haushaltsführung
nach § 9 (1) der Haushalts-
satzung
Einzahlungen
2016 81.000 Umbau Kreuzung (FöRi-
kom-Stra)
Saldo 54.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Die über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget der
Produktgruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung
gedeckt.
Begründung
1. Voraussetzungen
Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes, der Vorl a-
ge V/0424/2014 „Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße/An der Alten Ki r-
che/Friedhofsstraße“ in der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr
und Wohn en am 27.08.2014 (nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup in der
Sitzung am 18.08.2014) beraten und beschlossen wurde, erstellt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Aufgrund der gegebenen Verkehrs- und Unfallsituation ist eine Vollsignalisierung des o.g. Knoten-
punktes geplant.
Auf der Nordseite des Knotenpunktes wird eine weitere Fußgängerfurt angelegt. Durch die schräge
Anordnung der Fußgängerfurt, bleibt der Stellplatz vor Haus Nr. 143 erhalten.
Entlang der Westfalenstraße sind Fußgängerfurten und in den Nebenstraßen Haltlinien geplant.
Der Radfahrer entlang der Westfalenstraße erhält eine Haltlinie und wird in die Signalisierung mit
aufgenommen.
Für die indirekt linksabbiegenden Radfahrer werden Aufstelltaschen mit dazugehörigen Signalen
erstellt. Der vorhandene Taster in der Friedhofstraße wird versetzt. Der Taster in der Straße An der
Alten Kirche wird entfernt.
Mit der Erweiterung der bestehenden Fußgängersignalanlage zu einer Kreuzungssignalanlage ist
auch der Rad- und Kraftfahrzeugverkehr der Nebenrichtungen in die Signalregelung eingebunden.
In der Straße „An der Alten Kirche“ wird eine vorgelagerte Haltlinie mit den dazugehörigen Ve r-
kehrszeichen aufgebracht, damit sich die Radfahrer weiterhin vor dem Kfz -Verkehr aufstellen kön-
nen.
Um das Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen zu ermöglichen wird die vorhandene Einengung
samt der vorhandenen Bäume zurück gebaut.
Die vorhandene Fußgängerfurt über die Westfalenstraße ist bereits mit Blindensignalgebern au s-
gestattet. Weiterhin wird die zweite Querung über die Westfalenstraße und die Fußgängerfurt über
die Straße An der Alten Kirche mit Blindensignalgebern ausgestattet.
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung der Fördermittel. Mit der Umsetzung wird
ab dem 2. Quartal 2016 gerechnet.
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V/1055/2015
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Umbau der Kreuzung ist nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-
kom-Stra) grundsätzlich förderfähig. Ein vorzeitiger Baubegi nn wurde für die Kreuzung bereits ge-
nehmigt. Es werden Zuwendungen in Höhe von 60 % der Baukosten für die Kreuzung erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage
AUKB_V_1055_2015_Ausbau_Fußgaengerampel_Westfalenstr_Straßenbau
40 Zeichen
Vorlagen-Nr.: V/1055/2015 Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Friedhofstraße
- Westfalenstraße
- An der Alten Kirche
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Details
- Aktenzeichen
- V/1055/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37