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V/1055/2015

Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße / An der Alten Kirche / Friedhofstraße zur Kreuzungsampel

Vorlagen 22.12.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 01.03.2016, TOP 5.6

Beschlussvorlage

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AUKB_V_1055_2015_Ausbau_Fußgaengerampel_Westfalenstr_Straßenbau

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Beschlussvorlage

4847 Zeichen

V/1055/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße / An der Alten Kirche / Friedhofstraße zur 
Kreuzungsampel 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung  “Westfalenstraße / An der Alten Ki r-
che / Friedhofstraße “  (Lageplan Nr. 10547  Blatt 1(1) - Anlage 1) und der baulichen Ausführung 
wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 135.000,00 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 81.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
                                                        Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und –anlagen 
   
 
 
Investitions-
maßnahme 
4148 Ordnungspartnerschaft / 
Beseitigung Unfallschwer-    
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1055/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.01.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1055/2015 
punkte 
Auszahlungen 
  
2016 135.000 
Flexible Haushaltsführung 
nach § 9 (1) der Haushalts-
satzung 
Einzahlungen 
  
2016 81.000 Umbau Kreuzung (FöRi-
kom-Stra) 
Saldo 54.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Die über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget der 
Produktgruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung 
gedeckt. 
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes, der Vorl a-
ge V/0424/2014 „Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße/An der Alten Ki r-
che/Friedhofsstraße“ in der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wohn en am 27.08.2014 (nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup in der 
Sitzung am 18.08.2014) beraten und beschlossen wurde, erstellt. 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Aufgrund der gegebenen Verkehrs- und Unfallsituation ist eine Vollsignalisierung des o.g. Knoten-
punktes geplant. 
Auf der Nordseite des Knotenpunktes wird eine weitere Fußgängerfurt angelegt. Durch die schräge 
Anordnung der Fußgängerfurt, bleibt der Stellplatz vor Haus Nr. 143 erhalten. 
Entlang der Westfalenstraße sind Fußgängerfurten und in den Nebenstraßen Haltlinien geplant. 
Der Radfahrer entlang der Westfalenstraße erhält eine Haltlinie und wird in die Signalisierung mit 
aufgenommen. 
Für die indirekt linksabbiegenden Radfahrer werden Aufstelltaschen mit dazugehörigen Signalen 
erstellt. Der vorhandene Taster in der Friedhofstraße wird versetzt. Der Taster in der Straße An der 
Alten Kirche wird entfernt. 
Mit der Erweiterung der bestehenden Fußgängersignalanlage zu einer Kreuzungssignalanlage ist 
auch der Rad- und Kraftfahrzeugverkehr der Nebenrichtungen in die Signalregelung eingebunden. 
 
In der Straße „An der Alten Kirche“ wird eine vorgelagerte Haltlinie mit den dazugehörigen Ve r-
kehrszeichen aufgebracht, damit sich die Radfahrer weiterhin vor dem Kfz -Verkehr aufstellen kön-
nen.  
Um das Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen zu ermöglichen wird die vorhandene Einengung 
samt der vorhandenen Bäume zurück gebaut. 
Die vorhandene Fußgängerfurt über die Westfalenstraße ist bereits mit Blindensignalgebern au s-
gestattet. Weiterhin wird die zweite Querung über die Westfalenstraße und die Fußgängerfurt über 
die Straße An der Alten Kirche mit Blindensignalgebern ausgestattet. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung der Fördermittel. Mit der Umsetzung wird 
ab dem 2. Quartal 2016 gerechnet.

- 3 - 
V/1055/2015 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Umbau der Kreuzung ist nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-
kom-Stra) grundsätzlich förderfähig. Ein vorzeitiger Baubegi nn wurde für die Kreuzung  bereits ge-
nehmigt. Es werden Zuwendungen in Höhe von 60 % der Baukosten für die Kreuzung erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage

AUKB_V_1055_2015_Ausbau_Fußgaengerampel_Westfalenstr_Straßenbau

40 Zeichen

Vorlagen-Nr.: V/1055/2015       Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedhofstraße
  • Westfalenstraße
  • An der Alten Kirche

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Details

Aktenzeichen
V/1055/2015
Typ
Vorlagen
Datum
22.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37