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1614/2024

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans

Beschlussvorlage Ausschuss 27.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.06.2024, TOP 9.2.6

Anlage 3 Lageplan

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 4 Begründung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 Perspektiven

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Lageplan

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F
Wohnen
Wohnen
IIl
Spielplatz
Müllcontainer
Spielplatz
Gemeindehaus
IV
I
Il Il
Ill
IV
IV
IIl
IIl
Wohnen
IV
I
Zoppenbroicher Straße
Schlenderhaner Straße
Müllaufstellung
FII
LaubengangIll
Stand: Nov 2023 Maßstab 1:250
Bebauungskonzept "Schlenderhaner Straße
30-34" in Köln Niehl
Vorhabenträgerin: Evangelische Kirchengemeinde
Niehl-Riehl
Übersichtskarte
Maßstab 1:2500
Beele und Haase PartG mbB
Kunibertskloster 7-9
50668 Köln
Tel. 0221 952 686 33
post@hb-stadtplanung.de
N
Bebauung
Wegeflächen
Stellplätze
Gemeinschaftsflächen
Gärten
Spielplatz
Dachbegrünung
Stützmauer/Gabionenwand
Baumbestand
Baumbepflanzung
Geschossigkeit
Grenze des Plangebiets
Legende
II - IV
Fahrradstellplätze
Hecken
Tiefgarage
Teilversiegelte Fläche 
Abgrenzung des 1. Bauabschnitts
Anlage 3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1131 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Gemäß 13a des Baugesetzbuches ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich 
die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Geltungsbereich

340 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Schlenderhaner Straße
in Köln - Niehl

Anlage 4 Begründung

21378 Zeichen

A N L A G E4
Vorentwurfsbegründung 
Bebauungsplan für kirchliche Gemeinderäume und 
Wohnungsbau auf dem Grundstück Schlenderhaner Str. 30-34 
in Köln-Niehl 
Stand 15.05.2024 
1. Anlass und Ziel der Planung
Die Evangelische Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl hat 2022 die Einleitung eines 
Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 BauGB beantragt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Niehl ist seit dem 01.01.2022 mit der Kirchengemeinde 
in Riehl zu der neuen Evangelischen Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl zu-
sammengeführt worden. Der Standort an der Stephanuskirche in Riehl dient als 
Gemeindezentrum der verbundenen Gemeinden. Dieser Standort ist aber ca. 2 km von dem 
bisherigen Standort in Niehl entfernt und deshalb nicht von allen  Menschen gut erreichbar. 
Der Erhalt des Gemeindestandortes in Niehl mit einem kleinen, multifunktionalen 
Gemeindezentrum ist deshalb erforderlich.  
Die bestehende Petrikirche aus den 1960er Jahren in Niehl weist jedoch einen signifikanten 
Sanierungsbedarf auf. Auch ein Umbau könnte den zukünftigen Anforderungen an 
das Gemeindezentrum nicht gerecht werden. Dies wurde im Vorfeld durch ein 
Gutachten überprüft. Aus diesem Grund hat sich die Kirchengemeinde nach 
sorgfältiger Prüfung entschieden, die Bausubstanz zu entfernen. Die Abrissarbeiten 
werden bis Mitte 2024 durchgeführt. 
Die bisherige Bebauung soll durch ein gemischt genutztes Gebäude an der 
Schlenderhaner Straße, das im Erdgeschoss das neue Gemeindezentrum und in den 
oberen Geschossen geförderte Wohnungen aufnimmt, sowie durch drei weitere 
Wohnge-bäude im rückwärtigen Grundstückteil ersetzt werden.  
Die geplante Bebauung kann nicht in Gänze nach § 34 BauGB genehmigt 
werden, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird. Dabei 
kommt das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln zur Anwendung. 
Die Ev. Kirchengemeinde hat gemäß den Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells 
im Jahr 2021 ein städtebauliches und architektonisches Qualifizierungsverfahren in Form 
einer Mehrfachbeauftragung ausgelobt.  
Form und Inhalt des Verfahrens wurden zuvor mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt.

- 2 -
An dem Verfahren nahmen 4 Architekturbüros teil. In der Jurysitzung am 12. November 
2021 wurde der Entwurf des Kölner Büros Lepel + Lepel als Grundlage der weiteren Planung 
ausgewählt.  
Die rückwärtigen Grundstücksflächen werden nicht durch die Kirchengemeinde bebaut, 
stattdessen möchte die Kirchengemeinde diese Grundstücksflächen an einen oder 
mehrere Bauinteressenten in Erbbaurecht vergeben.  
Da durch diese Vorgehensweise mehrere Vorhabenträger an der Umsetzung beteiligt 
werden, sind die Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht 
gegeben. Deshalb soll ein angebotsbezogener Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB 
aufgestellt werden. 
2. Erläuterungen zum Plangebiet
2.1  Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet befindet sich im linksrheinischen Stadtteil Niehl der Stadt Köln und wird durch 
die Schlenderhaner Straße erschlossen, die im Süden an das Gebiet angrenzt. Im Norden 
liegt die vorhandene Bebauung der Graditzer Straße, im Osten wird das Plangebiet durch 
die Bebauung an einer Stichstraße begrenzt, die von der Schlenderhaner Straße abgeht. Im 
Westen grenzen die Gärten der Bebauung der Weidenpescher Straße an das Plangebiet.  
Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 1975 in der Flur 2, Gemarkung Longerich und 
befindet sich vollständig im Eigentum der Ev. Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl. Es ist 
insgesamt ca. 5.100 qm groß. 
2.2 Vorhandene Struktur 
Durch die Entstehung des Niehler Hafens in den 1920er Jahren und die darauffol-gende 
Ansiedlung von Großunternehmen, insbesondere durch Firmen der Petrochemie und durch 
die Ford-Werke hat sich der Stadtteil Niehl nach dem Ersten Weltkrieg stark verändert und 
ist bis heute einer der größten und modernsten Umschlagplätze für die Industrie am Rhein.  
In den 1950er Jahren wurden viele Wohnanlagen für Arbeiterfamilien, bestehend aus 
dreigeschossigen Häuserzeilen, errichtet, die auch heute noch den Stadtteil prägen. Auch 
angrenzend an das Plangebiet befinden sich überwiegend Mehrfamilienhäuser in Form von 
Zeilenbauten. Die Bebauung ist vorwiegend  nach 1950  entstanden. Die Gebäude bestehen 
aus zwei bis drei Geschossen und wurden in einer geschlossenen Bauweise errichtet. 
Insgesamt stellt sich die direkte Umgebung des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet 
mit vereinzelten nicht störenden Gewerbeeinheiten und einer GRZ von 0,35 dar.  
Das Plangebiet selbst ist  derzeit mit  mehreren Gebäuden bebaut, die sich aktuell im Abriss 
befinden. Zu den Gebäuden gehören im Einzelnen die Petrikirche mit einem 
alten Gemeindezentrum, ein Küsterwohnhaus, ein Pfarrerwohnhaus sowie ein 
Gemeindepavillon.

- 3 -
2.3 Erschließung 
Wie bereits erwähnt wird das Plangebiet durch die Schlenderhaner Straße erschlossen und ist 
damit an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. Über die Amsterdamer 
Straße, welche in die Industriestraße übergeht, wird das Plangebiet zum einen in Richtung 
Norden an die Autobahn 1 (A1) und zum anderen in Richtung Süden an das Zentrum der 
Stadt Köln angebunden.  
In ca. 600 m liegt die Stadtbahnhaltestelle Nesselrodestraße (Stadtbahnlinie 16) und in ca. 
400 m Entfernung die Haltestelle Köln Weidenpescher Straße (Buslinie 147), welche 
das Plangebiet an den Öffentlichen Personennahverkehr anbinden.  
Über die Leitungen und Kanäle unterhalb der Schlenderhaner Straße erfolgt die Wasser-  
und Energieversorgung sowie die Abwasserentsorgung. 
Ein Bodengutachten zur Analyse der Bodensituation wurde erstellt. Im Zuge dessen 
wurden Bodenproben genommen und der Boden auf seine Tragfähigkeit untersucht. Ein Teil 
des Untergrunds ist durch Hochflutsande geprägt, diese müssen im Zuge der Bauausführung 
im Bereich der Baufelder nachverdichtet werden. Darüber hinaus enthält es Empfehlungen 
und Hinweise zur Bauausführung. Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens 
und zur Nutzung für Geothermie werden nach Erforder-nis im weiteren Planungsfortschritt 
erstellt.  
2.4 Alternativstandorte 
Der Ev. Verwaltungsverband Köln-Nord verfügt über keine Alternativstandorte in denen das 
Vorhaben umgesetzt werden könnte. 
2.5 Planungsrechtliche Situation 
Für das Gebiet liegen aktuell keine bestehenden Bebauungspläne nach Paragraph § 34 und 
§ 35 BauGB vor.
3. Planungsvorgaben
3.1 Flächennutzungsplan 
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, weist für das 
Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus.  
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als „Wohnbaufläche" dargestellt.
3.2 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans.

- 4 -
3.3 Berücksichtigung von Fachplanungen 
Kooperatives Baulandmodell 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) -Richtlinie zur 
Anwendung in Bebauungsplanverfahren- auf dem Stand der Umsetzungsanweisung in der 
Fassung des Ratsbeschlusses vom 05.05.2022 zur Anwendung.  
Die Planung sieht eine Geschossfläche für die Wohnnutzung in Vollgeschossen von ca. 
3.900 m² vor. Hiervon sind nach Abzug des Bestandes von 282 m² Geschossfläche für 
Wohnen (Pfarrer- und Küsterwohnhaus) ca. 3.600 m² als Flächenzuwachs zu verzeichnen. 
Aus den 3.600 m² ergibt sich nach dem Berechnungsverfahren des Kooperativen Bau-
landmodells mit 90 m² Geschossfläche je Wohneinheit die Anzahl von 40 Wohneinheiten. 
Mindestens 30% der Geschossfläche für Wohnen sind nach den Wohnraumförder -
bestimmungen des Landes NRW förderfähig zu errichten.  
Diese Wohnungen sind überwiegend in dem Bauvorhaben der Kirchengemeinde an der 
Schlenderhaner Straße vorgesehen. 
Die Planung fällt unter die Regelungen für Vorhaben, die mehr als 20, jedoch weniger als  44 
Wohneinheiten im Sinne des Berechnungsschlüssels des Kooperativen Bau-
landmodells umfassen. Es sind somit Ablösezahlungen für öffentliche Spielplatzflächen 
und öffentliche Grünflächen zu leisten. Darüber hinaus ist geplant in einem der Gebäude 
eine Tagespflege mit vier Plätzen einzurichten. Diese richtet sich nach dem zu 
entstehendem Bedarf. Die genauen Ablösesummen sowie der Umfang der Tages-
pflege werden im weiteren Planverfahren festgelegt. 
Köln-Katalog 
Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ ist vom 
Rat am 23.03.2023 beschlossen worden. Als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 
Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln-Katalog bei bebauungsplanrelevanten Vorhaben 
berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen 
Belangen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Der Köln-Katalog widmet sich einer der wesentlichen 
Herausforderungen der Stadt Köln: der nachhaltigen Siedlungsflächen-entwicklung. 
Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und kon-
kretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und 
flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue 
Quartiere vorgesehen sind. Der Köln-Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf 
die unterschiedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt 
bezogene Dichtetypologien für künftige Wohnbauentwicklungen. 
Der Bebauungsplan an der Schlenderhaner Straße liegt in einem Bereich, der im Köln-
Katalog der Inneren Stadt zugeordnet wird. Zur Bewertung von Mindest-Dichtewerten bei 
neuen Quartiersentwicklungen bedient sich der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit 
der das Verhältnis von Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der 
öffentlichen Flächen gemeint ist. Dabei wird für die Innere Stadt eine Quartiersdichte von

- 5 -
1,2 als Ziel angegeben. Der Bebauungsplan erreicht einen Wert von ca. 1,0. Er liegt damit 
allerdings deutlich über der Quartiersdichte der umgebenden Bebauung, die sich zwischen 
0,4 und 0,6 bewegt. Hier ist es planerisch erforderlich, der städtebaulichen Einbindung in 
die Umgebung gegenüber dem Erreichen der Zieldichte von 1,2 den Vorrang einzuräumen. 
Zudem ist das städtebauliche Konzept in einem Qualifizierungsverfahren entwickelt 
worden, das bereits 2021, somit also vor dem Beschluss über den Köln-Katalog von 2023, 
stattgefunden hat. 
4. Konzeption und geplante Planinhalte (Festsetzungen
nach § 9 BauGB)
4.1  Konzeption 
Das städtebauliche Konzept des Architekturbüros Lepel + Lepel aus dem Qualifizierungs -
verfahren sieht vier Gebäude vor, die sich entlang der Grundstücksgrenzen formieren. Alle 
Häuser sind dreigeschossig zuzüglich Staffelgeschoss und werden mit Flachdächern 
geplant. Der Neubau des Gemeindehauses, orientiert sich mit einem kleinen Vorplatz zum 
Straßenraum der Schlenderhaner Straße und bildet damit die neue Adresse des 
Grundstückes. Die drei Wohngebäude im rückwärtigen Bereich sind um einen gemeinsamen 
Innenhof gruppiert.   
Das Grundstück wird insgesamt in vier Baufelder unterteilt. Das Baufeld „Gemeindezentrum“ 
umfasst neben den Räumen des Gemeindezentrums,  in dem auf 1.260  m² Geschossfläche 
bis zu 11 sozial geförderte Wohnungen untergebracht werden, auch den vorgelagerten 
Quartiersplatz sowie einen rückwärtigen Gemeinschaftsgarten mit einem Spielplatz.  
Auf der weiteren Grundstücksfläche sind insgesamt drei Wohngebäude geplant, die 
sich um einen gemeinsamen Innenhof gruppieren. Hier können auf einer Geschossfläche 
von rund 3.840 m² insgesamt 38 weitere Wohnungen geschaffen werden.  
Die Wohnbauten zeichnen sich durch barrierefreie Wohnungen aus. Es soll eine Mischung 
unterschiedlicher Wohnungsgrößen entstehen.  
Der Freiraum des Plangebiets wird in verschiedene öffentliche, halböffentliche und private 
Bereiche zoniert. Den Auftakt des Quartiers bildet ein Quartiersplatz, über den das 
Gemeindezentrum erschlossen wird. Nördlich angrenzend bildet ein Spielplatz den 
Übergang in den halböffentlichen Innenhof zwischen den Wohngebäuden. Diese innen  
liegende, größere Gemeinschaftsfläche wird durch einen weiteren Spielplatz und 
einen Nutzgarten für Urban Farming in den Randbereichen des Grundstücks ergänzt. 
Den Wohnungen in den Erdgeschossen sind private Gärten zugeordnet.  
Am Quartiersplatz sind 5 oberirdische Stellplätze für das Gemeindehaus geplant.

- 6 -
Alle weiteren benötigten Stellplätze für PKW werden in einer Tiefgarage untergebracht, deren 
Ein- und Ausfahrt an der östlichen Grundstücksgrenze liegt. Die Fahrradstell-
plätze befinden sich oberirdisch auf dem Quartiersplatz, am Zugang zum Innenhof 
sowie den Hauseingängen der Wohngebäude zugeordnet. 
Änderungen des ursprünglichen Konzepts aus dem Qualifizierungsverfahren durch die 
Weiterführung der Planung 
Die evangelische Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl hatte im Januar 2022 die Einleitung 
des Bebauungsplanverfahrens beantragt. Diese konnte jedoch aus Kapazitätsgründen 
zunächst nicht erfolgen. Dennoch wurden die Planungen in der Zwischenzeit 
weiterbearbeitet. Dabei sind folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen 
worden: 
Das Gemeindehaus im Süden des Plangebiets war ursprünglich mit 
einem eingeschossigen Anbau geplant, der einen Sakralraum aufnehmen sollte. Dies 
musste aufgrund der allgemeinen Baukostensteigerung verworfen werden. Das 
Gebäude ist weiterhin dreigeschossig + Staffelgeschoss geplant. Der Anteil der 
Wohnfläche im Gebäude wurde vergrößert durch eine zusätzliche Wohnung im 
Erdgeschoss. 
Der westliche der drei Baukörper im rückwärtigen Grundstücksbereich um den Innen-
hof (Haus 1) wurde um ca. 7,50 m verlängert. Zugleich wurde der nördliche Baukörper (Haus 
2) um 6,50 m verkürzt. Somit können zwei baugleiche Gebäude realisiert werden, was zu 
einer Baukostenminderung beiträgt.  
Die Tiefgaragenplanung wurde konkretisiert. Die gemeinsame Tiefgarage wird 
teil-weise unter die Gebäude geschoben, wodurch der Anteil der unterbauten Fläche 
reduziert werden konnte. 
4.2  Geplante Planinhalte (Festsetzungen nach § 9 BauGB)  
Die Festsetzungen sollen so getroffen werden, dass das städtebauliche Konzept 
umgesetzt werden kann sowie die wesentlichen Belange berücksichtigt werden und sich 
das Vorhaben in die bestehende Bebauung eingliedert.

- 7 -
5. Umweltbelange
5.1 Energiekonzept und Baustoffe 
Für die Planung wird ein zeitgemäßes Energiekonzept hinsichtlich der effizienten Nutzung 
von Energie und der Bereitstellung erneuerbarer Energie, zum Beispiel mit Photovoltaik 
entwickelt. Die Klimaleitlinien der Stadt Köln werden beachtet. 
Für das Gemeindehaus liegt die Hochbauplanung bereits vor. Die Wohngeschosse über 
dem Gemeindezentrum sind als Holzverbundbau, und das gesamte Gebäude im EH-40 
Standard geplant. Für die Gebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich wird die 
Hochbauplanung erst später durch einen oder mehrere Bauherren entwickelt. Es sollen 
auch hier möglichst ressourcenschonende Bauweisen umgesetzt werden. 
5.2 Mikroklima 
In der Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung wird das Plangebiet als 
„hochbelastete“ Siedlungsfläche gekennzeichnet. Maßnahmen zur Reduzierung der 
Wärmebelastung und Verbesserung des Mikroklimas werden daher in das Konzept mit 
eingearbeitet  
Die Begrünung, insbesondere auch die Dachbegrünungen und ca. 40% unversiegelte 
Flächen sollen zu einem günstigen Mikroklima beitragen und absichern, dass 
insbesondere bei Starkregenereignissen das Wasser vom Boden aufgenommen 
werden kann. Des Weiteren wird der Niederschlag über großzügige 
Versickerungsflächen aufgenommen oder er kann für die Nutzung als Brauchwasser zur 
Verfügung gestellt werden. 
5.3 Umweltgutachten 
Zur Vorbereitung des Qualifizierungsverfahrens wurden bereits eine Artenschutzprüfung I 
und II, ein Baumgutachten, ein Abbruch- und Entsorgungskonzept sowie ein geologisches 
Gutachten erstellt. 
Die Artenschutzprüfung der Stufe 2 [Büro für Umweltplanung – Dipl. Ing. agr. 
Alexandra Königsmark, August 2021, Bonn] kommt zu dem Ergebnis, dass als 
planungsrelevante Arten die Zwergfledermaus, der Mäusebussard sowie der Star durch 
die geplanten Baumaßnahmen betroffen sind. Ein Verstoß gegen 
die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG kann aber durch die 
Einbeziehung folgender Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden: 
- Zeitliche Beschränkung der Rodungs- und Fällarbeiten nur außerhalb der
Vogelbrutzeit
- Ökologische Baubegleitung in Bezug auf die Zwergfledermaus beim Rückbau  von
Dachbereichen, falls diese im Zeitraum April bis Oktober erfolgen.
Die Planung wird als artenschutzrechtlich unbedenklich eingestuft, sofern die 
Vermeidungsmaßnahmen beachtet und fachgerecht umgesetzt werden. 
Das Baumgutachten [Grube & Räther, Mai 2021, Köln] hat ergeben, dass das 
Grundstück mit geschütztem und/oder erhaltenswerten Baumbestand bewachsen ist. 
Deshalb sind drei Platanen zwingend zu erhalten. Dies ist im städtebaulichen Konzept 
beachtet.

- 8 -
In der Detaillierung der Planung ab 2022 können unter Berücksichtigung der 
bautechnischen Anforderungen an die Planung außer den drei Platanen an der 
Schlenderhaner Straße weitere Bäume im rückwärtigen Grundstücksbereich erhalten 
werden.  
Das bereits vorliegenden Baugrundgutachten [Terra System GmbH, Januar 2022, 
Lindlar] weist tragfähigen Baugrund nach. Bodenverunreinigungen wurden nicht 
festgestellt. Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und zur Nutzung für 
Geothermie werden nach Erfordernis im weiteren Planungsfortschritt erstellt. 
Alle Gutachten sollen während des Verfahrens mit den Fachdienststellen sowie mit den 
Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden. 
Auf dem Gebiet des Niehler Hafens befindet sich ein Störfallbetrieb, der mit akut 
toxischen Stoffen arbeitet. Das Plangebiet hat einen Abstand von ca. 1,3km Luftlinie. 
Aufgrund der Nähe zu dem Störfallbetrieb wird eine Störfalluntersuchung in Auftrag 
gegeben  
6. Nachrichtliche Übernahme, § 9 Abs. 6 BauGB
Das Grundstück befindet sich in dem Hochwasserrisikogebietes des Rheins. 
7. Planverwirklichung
7.1  Überplanungen/Bestandsschutz 
Für das Vorhaben ist der Abriss von Bestandsgebäuden erfolgt. Zu den Gebäuden 
gehörten im Einzelnen die Petrikirche mit einem alten Gemeindezentrum, ein Küster-
wohnhaus, ein Pfarrerwohnhaus sowie ein Gemeinde-Pavillon auf dem Grundstück. Diese 
standen unter keinem Bestandsschutz. Darüber hinaus wird die bisher um rückwärtigen Teil 
des Plangebietes bisher noch unbebaute Fläche überplant.  
7.2 Hinweise auf Fachplanungen (Ver-,Entsorgung) 
Die Erschließung des Plangebietes mit Wasser und Strom erfolgt über die Schlenderhaner 
Straße. Zudem erfolgt ein Anschluss an das Kanalsystem der Stadt Köln.  Anfallendes 
Niederschlagswasser soll wenn möglich innerhalb des Plangebietes versickert werden. 
Hierfür wird ein entsprechendes Konzept in Abstimmung mit dem entsprechenden Fachamt 
erarbeitet die ortsnahe Versickerung geprüft.  
7.3 Umlegung, Baulast 
Das Plangebiet ist vollständig im Besitz der ev. Kirchengemeinde. Die rückwärtigen 
Flächen sollen im Form eines Erbpachtvertrages verpachtet werden. Zukünftige öf-
fentliche Flächen werden ausgebaut und kostenfrei übertragen.  
Aktuell bestehen keine Baulasten auf dem Plangebiet, zukünftige private Flächen, die der 
Öffentlichkeit in Form von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugänglich gemacht 
werden sollen, werden durch Baulasten und die dingliche Sicherung durch 
entsprechende Eintragungen im Grundbuch gewährleistet.

- 9 -
Unter diesen Voraussetzungen begründet der Bebauungsplanentwurf keine Kosten durch 
Grundstücksgeschäfte für die Stadt Köln 
7.4 städtebaulicher Vertrag 
Die ausgefüllte und von der Vorhabenträgerin unterschriebene Anwendungs-
zustimmung liegt dieser Vorlage bei. Zudem wird nach dem Einleitungsbeschluss 
zwischen der Stadt Köln und der Evangelischen Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl eine 
Planungsvereinbarung eingegangen. Teil der Vereinbarung wird sein, dass sich die aus 
dem Kooperativen Baulandmodell ergebenden Verpflichtungen eingehalten werden. 
Zudem müssen eventuell notwendige Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt oder abgelöst 
werden  
7.5 Sozialplan 
Durch das Vorhaben sind keine bestehenden Sozialwohnungen berührt. Die 
bestehenden Gebäude dienten kirchlichen Zwecken. Lediglich eine Wohneinheit für den 
Küßter entfällt. Da diese Stelle im Zuge der Zusammenlegung der beiden Gemeinden 
Niehl und Riehl entfällt besteht hier kein weiterer Bedarf mehr. Insgesamt wird durch das 
Vorhaben neuer Wohnraum bereitgestellt. 
7.6 Kosten für Stadt Köln, Kostenübernahme durch den Vorhabenträger, 
städtebauliche Gebote 
Die Ev. Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl plant, das Gemeindehaus mit den darin 
integrierten, öffentlich geförderten Wohnungen als Bauherrin selbst zu errichten.  
Die weiteren Bauplätze sollen an einen oder mehrere Bauinteressenten vorzugsweise in 
Erbpacht vergeben werden. 
Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Antragstellerin übernommen. Für die 
Stadt Köln entstehen dabei keine externen Kosten. 
7.7  Städtebauliche Kennzahlen 
Plangebietsgröße 5.097 qm 
davon versiegelte Flächen (Wegeflächen + 
Bebauung)  
2.947 qm 
davon unversiegelte Flächen 2.150 qm 
Maß der baulichen Nutzung 
G
rundfläche Bebauung 1.430 qm 
Geschossfläche Bebauung (inkl. Nichtvollgeschosse) 5.100 qm 
GRZ 0,3 
GFZ 1,0 
Stellplätze (vorläufige Werte) 
G
emeindezentrum 5 (oberirdisch) 
Wohnen, öffentlich gefördert 6 
Mehrfamilienhäuser 27 
Insgesamt 38, davon 33 in der Tiefgarage

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1450 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1614/2024
Stand: 23.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans 
Arbeitstitel: Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleu-
nigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich 
der Schlenderhaner und der Zoppenbroicher Straße, westlich der Bebauung Schlen-
derhaner Straße 18a, 20, 20a, 22, 22a, 22b, 24, 24a, 26, 26a, 28, 28a sowie östlich 
der Bebauung Weidenpescher Straße 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 48a, 50 und südlich 
der Bebauung Weidenpescher Straße 50a für das Grundstück Flur 002, Flurstück 
Nummer 1975 aufzustellen mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen, 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkungen 
zustimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und die frühzeitigen Beteiligungsschritte sowie der 
Vorgabenbeschluss sind erfolgt. Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte im Amtsblatt 
Nummer 33 vom 28.08.2024 
 
Nächste Schritte: 
 
Das Verfahren befindet sich in der Vorbereitung der Träger- und Dienstellenbeteiligung ge-
mäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch. 
 
Mit Vorgabenbeschluss ist kein weiterer Sachstandsbericht zum Einleitungsbeschluss 
notwendig.

Anlage 5 Perspektiven

76 Zeichen

Ansicht Nord-Süd
Ansicht Ost-West
Ansicht Süd-Nord
Ansicht West-Ost
Anlage 5

Beschlussvorlage Ausschuss

5648 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1614/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans 
Arbeitstitel: Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleu-
nigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich 
der Schlenderhaner und der Zoppenbroicher Straße, westlich der Bebauung Schlen-
derhaner Straße 18a, 20, 20a, 22, 22a, 22b, 24, 24a, 26, 26a, 28, 28a sowie östlich 
der Bebauung Weidenpescher Straße 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 48a, 50 und südlich 
der Bebauung Weidenpescher Straße 50a für das Grundstück Flur 002, Flurstück 
Nummer 1975 aufzustellen mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen, 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkungen 
zustimmt. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan für kirchliche Gemeinderäume und Wohnungsbau auf 
dem Grundstück Schlenderhaner Str. 30-34 in Köln-Niehl. 
Arbeitstitel: Schlenderhaner Straße Köln-Niehl 
 
Sachverhalt:  
Die Evangelische Kirchengemeinde Niehl ist seit dem 01.01.2022 mit der Kirchengemeinde in 
Riehl zu der neuen Evangelischen Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl zusammengeführt wor-
den. Der Standort an der Stephanuskirche in Riehl dient als Gemeindezentrum der verbunde-
nen Gemeinden. Dieser Standort ist aber ca. 2 km von dem bisherigen Standort in Niehl ent-
fernt und deshalb nicht von allen Menschen gut erreichbar. Der Erhalt des Gemeindestandor-
tes in Niehl mit einem kleinen, multifunktionalen Gemeindezentrum ist deshalb erforderlich.  
 
Die bestehende Petrikirche aus den 1960er Jahren in Niehl weist jedoch einen signifikanten 
Sanierungsbedarf auf. Auch ein Umbau könnte den zukünftigen Anforderungen an das Ge-
meindezentrum nicht gerecht werden. Dies wurde im Vorfeld durch ein Gutachten überprüft. 
Aus diesem Grund hat sich die Kirchengemeinde nach sorgfältiger Prüfung entschieden, die 
Bausubstanz zu entfernen. Die Abrissarbeiten werden bis Mitte 2024 durchgeführt. 
 
Die geplante Bebauung kann nicht in Gänze nach § 34 BauGB genehmigt werden, weshalb 
die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird. Dabei kommt das Kooperative Bau-
landmodell der Stadt Köln zur Anwendung. Der Investor hat mit Schreiben vom 14.05.2024 
die Zustimmung zur „Anwendung des Kooperativen Baulandmodells“ sowie den „Leitlinien 
zum Klimaschutz“ zugestimmt. 
 
Die Ev. Kirchengemeinde hat gemäß den Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells 
im Jahr 2021 ein städtebauliches und architektonisches Qualifizierungsverfahren in Form ei-
ner Mehrfachbeauftragung ausgelobt.  
 
Städtebauliches Konzept  
Die bisherige Bebauung soll durch ein gemischt genutztes Gebäude an der Schlenderhaner 
Straße, das im Erdgeschoss das neue Gemeindezentrum und in den oberen Geschossen ge-
förderte Wohnungen aufnimmt, sowie durch drei weitere Wohngebäude im rückwärtigen 
Grundstückteil ersetzt werden.  
 
Die rückwärtigen Grundstücksflächen werden nicht durch die Kirchengemeinde bebaut, statt-
dessen möchte die Kirchengemeinde diese Grundstücksflächen an einen oder mehrere Bau-
interessenten in Erbbaurecht vergeben.  
 
Insgesamt sollen demnach vier Gebäude errichtet werden. Das Baufeld „Gemeindezentrum“ 
umfasst neben den Räumen des Gemeindezentrums, in dem auf 1.260 m² Geschossfläche 
bis zu 11 sozial geförderte Wohnungen untergebracht werden, auch den vorgelagerten Quar-
tiersplatz sowie einen rückwärtigen Gemeinschaftsgarten mit einem Spielplatz.  
 
Auf der weiteren Grundstücksfläche sind insgesamt drei Wohngebäude geplant, die sich um

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einen gemeinsamen Innenhof gruppieren. Hier können auf einer Geschossfläche von rund 
3.840 m² insgesamt 38 weitere Wohnungen geschaffen werden.  
 
Die Wohnbauten zeichnen sich durch barrierefreie Wohnungen aus. Es soll eine Mischung un-
terschiedlicher Wohnungsgrößen entstehen.  
 
Die Tiefgaragenplanung wurde konkretisiert. Die gemeinsame Tiefgarage wird teilweise unter 
die Gebäude geschoben, wodurch der Anteil der unterbauten Fläche reduziert werden konnte. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Auswirkungen auf den Klimaschutz entstehen durch die zusätzliche Versiegelung sowie durch 
Eingriffe in den Baumbestand. 
 
Frühzeitige Träger und Dienststellenbeteiligung 
Die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgte im 
ersten Quartal 2024. Aus den Hinweisen ergaben sich die Notwendigkeit, zusätzlich zu den 
bereits erstellen Gutachten noch zwei weitere Gutachten zu erstellen. Zudem wurden weitere 
Anpassungsempfehlungen gemacht, die unter anderem die Lage der oberirdischen Stell-
plätze, die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage, den Umgang mit der bestehenden Flora sowie 
Klimaanpassungen betreffen.  
 
Gutachten 
In Zuge des Verfahrens wurden bisher folgende Gutachten erstellt:  
 Artenschutzprüfung der Stufe I und II 
 Baumgutachten 
 Abbruch- und Entsorgungskonzept 
 Geologisches Gutachten 
Folgende Gutachten sollen noch erstellt werden:  
 Schallgutachten  
 Störfalluntersuchung  
 
Anlagen  
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Geltungsbereich 
3. Lageplan 
4. Begründung  
5. 3D Ansichten des Vorhabens

Beratungsverlauf (2)

20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Brückenstraße 5
  • Schlenderhaner Straße 30
  • Industriestraße
  • Zoppenbroicher Straße
  • Weidenpescher Straße 36
  • Amsterdamer Straße
  • Graditzer Straße
  • Nesselrodestraße
  • Kunibertskloster 7
  • Straße 3
  • Straße 1
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
1614/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.05.2024
Erstellt
16.05.2024 11:04