1614/2024
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 Lageplan
1044 Zeichen
1438 1452 50 1448 835 2 1445 21 48 3 1 P 1455 838 204416 1446 1437 796 3493 20 1447 1444 3379 20 1505 204516 1435 688 1027 577 1424 197418 349211 1436 798 1955 1449 348911 189214 48 a 240117 196119 1265 S II III I I II S I F S I P FI S S III II S II I F M II P II I I F S S II F Wohnen Wohnen IIl Spielplatz Müllcontainer Spielplatz Gemeindehaus IV I Il Il Ill IV IV IIl IIl Wohnen IV I Zoppenbroicher Straße Schlenderhaner Straße Müllaufstellung FII LaubengangIll Stand: Nov 2023 Maßstab 1:250 Bebauungskonzept "Schlenderhaner Straße 30-34" in Köln Niehl Vorhabenträgerin: Evangelische Kirchengemeinde Niehl-Riehl Übersichtskarte Maßstab 1:2500 Beele und Haase PartG mbB Kunibertskloster 7-9 50668 Köln Tel. 0221 952 686 33 post@hb-stadtplanung.de N Bebauung Wegeflächen Stellplätze Gemeinschaftsflächen Gärten Spielplatz Dachbegrünung Stützmauer/Gabionenwand Baumbestand Baumbepflanzung Geschossigkeit Grenze des Plangebiets Legende II - IV Fahrradstellplätze Hecken Tiefgarage Teilversiegelte Fläche Abgrenzung des 1. Bauabschnitts Anlage 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1131 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Gemäß 13a des Baugesetzbuches ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Geltungsbereich
340 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schlenderhaner Straße in Köln - Niehl
Anlage 4 Begründung
21378 Zeichen
A N L A G E4 Vorentwurfsbegründung Bebauungsplan für kirchliche Gemeinderäume und Wohnungsbau auf dem Grundstück Schlenderhaner Str. 30-34 in Köln-Niehl Stand 15.05.2024 1. Anlass und Ziel der Planung Die Evangelische Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl hat 2022 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 BauGB beantragt. Die Evangelische Kirchengemeinde Niehl ist seit dem 01.01.2022 mit der Kirchengemeinde in Riehl zu der neuen Evangelischen Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl zu- sammengeführt worden. Der Standort an der Stephanuskirche in Riehl dient als Gemeindezentrum der verbundenen Gemeinden. Dieser Standort ist aber ca. 2 km von dem bisherigen Standort in Niehl entfernt und deshalb nicht von allen Menschen gut erreichbar. Der Erhalt des Gemeindestandortes in Niehl mit einem kleinen, multifunktionalen Gemeindezentrum ist deshalb erforderlich. Die bestehende Petrikirche aus den 1960er Jahren in Niehl weist jedoch einen signifikanten Sanierungsbedarf auf. Auch ein Umbau könnte den zukünftigen Anforderungen an das Gemeindezentrum nicht gerecht werden. Dies wurde im Vorfeld durch ein Gutachten überprüft. Aus diesem Grund hat sich die Kirchengemeinde nach sorgfältiger Prüfung entschieden, die Bausubstanz zu entfernen. Die Abrissarbeiten werden bis Mitte 2024 durchgeführt. Die bisherige Bebauung soll durch ein gemischt genutztes Gebäude an der Schlenderhaner Straße, das im Erdgeschoss das neue Gemeindezentrum und in den oberen Geschossen geförderte Wohnungen aufnimmt, sowie durch drei weitere Wohnge-bäude im rückwärtigen Grundstückteil ersetzt werden. Die geplante Bebauung kann nicht in Gänze nach § 34 BauGB genehmigt werden, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird. Dabei kommt das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln zur Anwendung. Die Ev. Kirchengemeinde hat gemäß den Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells im Jahr 2021 ein städtebauliches und architektonisches Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Form und Inhalt des Verfahrens wurden zuvor mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. - 2 - An dem Verfahren nahmen 4 Architekturbüros teil. In der Jurysitzung am 12. November 2021 wurde der Entwurf des Kölner Büros Lepel + Lepel als Grundlage der weiteren Planung ausgewählt. Die rückwärtigen Grundstücksflächen werden nicht durch die Kirchengemeinde bebaut, stattdessen möchte die Kirchengemeinde diese Grundstücksflächen an einen oder mehrere Bauinteressenten in Erbbaurecht vergeben. Da durch diese Vorgehensweise mehrere Vorhabenträger an der Umsetzung beteiligt werden, sind die Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht gegeben. Deshalb soll ein angebotsbezogener Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB aufgestellt werden. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im linksrheinischen Stadtteil Niehl der Stadt Köln und wird durch die Schlenderhaner Straße erschlossen, die im Süden an das Gebiet angrenzt. Im Norden liegt die vorhandene Bebauung der Graditzer Straße, im Osten wird das Plangebiet durch die Bebauung an einer Stichstraße begrenzt, die von der Schlenderhaner Straße abgeht. Im Westen grenzen die Gärten der Bebauung der Weidenpescher Straße an das Plangebiet. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 1975 in der Flur 2, Gemarkung Longerich und befindet sich vollständig im Eigentum der Ev. Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl. Es ist insgesamt ca. 5.100 qm groß. 2.2 Vorhandene Struktur Durch die Entstehung des Niehler Hafens in den 1920er Jahren und die darauffol-gende Ansiedlung von Großunternehmen, insbesondere durch Firmen der Petrochemie und durch die Ford-Werke hat sich der Stadtteil Niehl nach dem Ersten Weltkrieg stark verändert und ist bis heute einer der größten und modernsten Umschlagplätze für die Industrie am Rhein. In den 1950er Jahren wurden viele Wohnanlagen für Arbeiterfamilien, bestehend aus dreigeschossigen Häuserzeilen, errichtet, die auch heute noch den Stadtteil prägen. Auch angrenzend an das Plangebiet befinden sich überwiegend Mehrfamilienhäuser in Form von Zeilenbauten. Die Bebauung ist vorwiegend nach 1950 entstanden. Die Gebäude bestehen aus zwei bis drei Geschossen und wurden in einer geschlossenen Bauweise errichtet. Insgesamt stellt sich die direkte Umgebung des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet mit vereinzelten nicht störenden Gewerbeeinheiten und einer GRZ von 0,35 dar. Das Plangebiet selbst ist derzeit mit mehreren Gebäuden bebaut, die sich aktuell im Abriss befinden. Zu den Gebäuden gehören im Einzelnen die Petrikirche mit einem alten Gemeindezentrum, ein Küsterwohnhaus, ein Pfarrerwohnhaus sowie ein Gemeindepavillon. - 3 - 2.3 Erschließung Wie bereits erwähnt wird das Plangebiet durch die Schlenderhaner Straße erschlossen und ist damit an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. Über die Amsterdamer Straße, welche in die Industriestraße übergeht, wird das Plangebiet zum einen in Richtung Norden an die Autobahn 1 (A1) und zum anderen in Richtung Süden an das Zentrum der Stadt Köln angebunden. In ca. 600 m liegt die Stadtbahnhaltestelle Nesselrodestraße (Stadtbahnlinie 16) und in ca. 400 m Entfernung die Haltestelle Köln Weidenpescher Straße (Buslinie 147), welche das Plangebiet an den Öffentlichen Personennahverkehr anbinden. Über die Leitungen und Kanäle unterhalb der Schlenderhaner Straße erfolgt die Wasser- und Energieversorgung sowie die Abwasserentsorgung. Ein Bodengutachten zur Analyse der Bodensituation wurde erstellt. Im Zuge dessen wurden Bodenproben genommen und der Boden auf seine Tragfähigkeit untersucht. Ein Teil des Untergrunds ist durch Hochflutsande geprägt, diese müssen im Zuge der Bauausführung im Bereich der Baufelder nachverdichtet werden. Darüber hinaus enthält es Empfehlungen und Hinweise zur Bauausführung. Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und zur Nutzung für Geothermie werden nach Erforder-nis im weiteren Planungsfortschritt erstellt. 2.4 Alternativstandorte Der Ev. Verwaltungsverband Köln-Nord verfügt über keine Alternativstandorte in denen das Vorhaben umgesetzt werden könnte. 2.5 Planungsrechtliche Situation Für das Gebiet liegen aktuell keine bestehenden Bebauungspläne nach Paragraph § 34 und § 35 BauGB vor. 3. Planungsvorgaben 3.1 Flächennutzungsplan Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als „Wohnbaufläche" dargestellt. 3.2 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans. - 4 - 3.3 Berücksichtigung von Fachplanungen Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) -Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- auf dem Stand der Umsetzungsanweisung in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 05.05.2022 zur Anwendung. Die Planung sieht eine Geschossfläche für die Wohnnutzung in Vollgeschossen von ca. 3.900 m² vor. Hiervon sind nach Abzug des Bestandes von 282 m² Geschossfläche für Wohnen (Pfarrer- und Küsterwohnhaus) ca. 3.600 m² als Flächenzuwachs zu verzeichnen. Aus den 3.600 m² ergibt sich nach dem Berechnungsverfahren des Kooperativen Bau- landmodells mit 90 m² Geschossfläche je Wohneinheit die Anzahl von 40 Wohneinheiten. Mindestens 30% der Geschossfläche für Wohnen sind nach den Wohnraumförder - bestimmungen des Landes NRW förderfähig zu errichten. Diese Wohnungen sind überwiegend in dem Bauvorhaben der Kirchengemeinde an der Schlenderhaner Straße vorgesehen. Die Planung fällt unter die Regelungen für Vorhaben, die mehr als 20, jedoch weniger als 44 Wohneinheiten im Sinne des Berechnungsschlüssels des Kooperativen Bau- landmodells umfassen. Es sind somit Ablösezahlungen für öffentliche Spielplatzflächen und öffentliche Grünflächen zu leisten. Darüber hinaus ist geplant in einem der Gebäude eine Tagespflege mit vier Plätzen einzurichten. Diese richtet sich nach dem zu entstehendem Bedarf. Die genauen Ablösesummen sowie der Umfang der Tages- pflege werden im weiteren Planverfahren festgelegt. Köln-Katalog Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ ist vom Rat am 23.03.2023 beschlossen worden. Als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln-Katalog bei bebauungsplanrelevanten Vorhaben berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Der Köln-Katalog widmet sich einer der wesentlichen Herausforderungen der Stadt Köln: der nachhaltigen Siedlungsflächen-entwicklung. Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und kon- kretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Quartiere vorgesehen sind. Der Köln-Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf die unterschiedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt bezogene Dichtetypologien für künftige Wohnbauentwicklungen. Der Bebauungsplan an der Schlenderhaner Straße liegt in einem Bereich, der im Köln- Katalog der Inneren Stadt zugeordnet wird. Zur Bewertung von Mindest-Dichtewerten bei neuen Quartiersentwicklungen bedient sich der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit der das Verhältnis von Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen Flächen gemeint ist. Dabei wird für die Innere Stadt eine Quartiersdichte von - 5 - 1,2 als Ziel angegeben. Der Bebauungsplan erreicht einen Wert von ca. 1,0. Er liegt damit allerdings deutlich über der Quartiersdichte der umgebenden Bebauung, die sich zwischen 0,4 und 0,6 bewegt. Hier ist es planerisch erforderlich, der städtebaulichen Einbindung in die Umgebung gegenüber dem Erreichen der Zieldichte von 1,2 den Vorrang einzuräumen. Zudem ist das städtebauliche Konzept in einem Qualifizierungsverfahren entwickelt worden, das bereits 2021, somit also vor dem Beschluss über den Köln-Katalog von 2023, stattgefunden hat. 4. Konzeption und geplante Planinhalte (Festsetzungen nach § 9 BauGB) 4.1 Konzeption Das städtebauliche Konzept des Architekturbüros Lepel + Lepel aus dem Qualifizierungs - verfahren sieht vier Gebäude vor, die sich entlang der Grundstücksgrenzen formieren. Alle Häuser sind dreigeschossig zuzüglich Staffelgeschoss und werden mit Flachdächern geplant. Der Neubau des Gemeindehauses, orientiert sich mit einem kleinen Vorplatz zum Straßenraum der Schlenderhaner Straße und bildet damit die neue Adresse des Grundstückes. Die drei Wohngebäude im rückwärtigen Bereich sind um einen gemeinsamen Innenhof gruppiert. Das Grundstück wird insgesamt in vier Baufelder unterteilt. Das Baufeld „Gemeindezentrum“ umfasst neben den Räumen des Gemeindezentrums, in dem auf 1.260 m² Geschossfläche bis zu 11 sozial geförderte Wohnungen untergebracht werden, auch den vorgelagerten Quartiersplatz sowie einen rückwärtigen Gemeinschaftsgarten mit einem Spielplatz. Auf der weiteren Grundstücksfläche sind insgesamt drei Wohngebäude geplant, die sich um einen gemeinsamen Innenhof gruppieren. Hier können auf einer Geschossfläche von rund 3.840 m² insgesamt 38 weitere Wohnungen geschaffen werden. Die Wohnbauten zeichnen sich durch barrierefreie Wohnungen aus. Es soll eine Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen entstehen. Der Freiraum des Plangebiets wird in verschiedene öffentliche, halböffentliche und private Bereiche zoniert. Den Auftakt des Quartiers bildet ein Quartiersplatz, über den das Gemeindezentrum erschlossen wird. Nördlich angrenzend bildet ein Spielplatz den Übergang in den halböffentlichen Innenhof zwischen den Wohngebäuden. Diese innen liegende, größere Gemeinschaftsfläche wird durch einen weiteren Spielplatz und einen Nutzgarten für Urban Farming in den Randbereichen des Grundstücks ergänzt. Den Wohnungen in den Erdgeschossen sind private Gärten zugeordnet. Am Quartiersplatz sind 5 oberirdische Stellplätze für das Gemeindehaus geplant. - 6 - Alle weiteren benötigten Stellplätze für PKW werden in einer Tiefgarage untergebracht, deren Ein- und Ausfahrt an der östlichen Grundstücksgrenze liegt. Die Fahrradstell- plätze befinden sich oberirdisch auf dem Quartiersplatz, am Zugang zum Innenhof sowie den Hauseingängen der Wohngebäude zugeordnet. Änderungen des ursprünglichen Konzepts aus dem Qualifizierungsverfahren durch die Weiterführung der Planung Die evangelische Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl hatte im Januar 2022 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beantragt. Diese konnte jedoch aus Kapazitätsgründen zunächst nicht erfolgen. Dennoch wurden die Planungen in der Zwischenzeit weiterbearbeitet. Dabei sind folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen worden: Das Gemeindehaus im Süden des Plangebiets war ursprünglich mit einem eingeschossigen Anbau geplant, der einen Sakralraum aufnehmen sollte. Dies musste aufgrund der allgemeinen Baukostensteigerung verworfen werden. Das Gebäude ist weiterhin dreigeschossig + Staffelgeschoss geplant. Der Anteil der Wohnfläche im Gebäude wurde vergrößert durch eine zusätzliche Wohnung im Erdgeschoss. Der westliche der drei Baukörper im rückwärtigen Grundstücksbereich um den Innen- hof (Haus 1) wurde um ca. 7,50 m verlängert. Zugleich wurde der nördliche Baukörper (Haus 2) um 6,50 m verkürzt. Somit können zwei baugleiche Gebäude realisiert werden, was zu einer Baukostenminderung beiträgt. Die Tiefgaragenplanung wurde konkretisiert. Die gemeinsame Tiefgarage wird teil-weise unter die Gebäude geschoben, wodurch der Anteil der unterbauten Fläche reduziert werden konnte. 4.2 Geplante Planinhalte (Festsetzungen nach § 9 BauGB) Die Festsetzungen sollen so getroffen werden, dass das städtebauliche Konzept umgesetzt werden kann sowie die wesentlichen Belange berücksichtigt werden und sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung eingliedert. - 7 - 5. Umweltbelange 5.1 Energiekonzept und Baustoffe Für die Planung wird ein zeitgemäßes Energiekonzept hinsichtlich der effizienten Nutzung von Energie und der Bereitstellung erneuerbarer Energie, zum Beispiel mit Photovoltaik entwickelt. Die Klimaleitlinien der Stadt Köln werden beachtet. Für das Gemeindehaus liegt die Hochbauplanung bereits vor. Die Wohngeschosse über dem Gemeindezentrum sind als Holzverbundbau, und das gesamte Gebäude im EH-40 Standard geplant. Für die Gebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich wird die Hochbauplanung erst später durch einen oder mehrere Bauherren entwickelt. Es sollen auch hier möglichst ressourcenschonende Bauweisen umgesetzt werden. 5.2 Mikroklima In der Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung wird das Plangebiet als „hochbelastete“ Siedlungsfläche gekennzeichnet. Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung und Verbesserung des Mikroklimas werden daher in das Konzept mit eingearbeitet Die Begrünung, insbesondere auch die Dachbegrünungen und ca. 40% unversiegelte Flächen sollen zu einem günstigen Mikroklima beitragen und absichern, dass insbesondere bei Starkregenereignissen das Wasser vom Boden aufgenommen werden kann. Des Weiteren wird der Niederschlag über großzügige Versickerungsflächen aufgenommen oder er kann für die Nutzung als Brauchwasser zur Verfügung gestellt werden. 5.3 Umweltgutachten Zur Vorbereitung des Qualifizierungsverfahrens wurden bereits eine Artenschutzprüfung I und II, ein Baumgutachten, ein Abbruch- und Entsorgungskonzept sowie ein geologisches Gutachten erstellt. Die Artenschutzprüfung der Stufe 2 [Büro für Umweltplanung – Dipl. Ing. agr. Alexandra Königsmark, August 2021, Bonn] kommt zu dem Ergebnis, dass als planungsrelevante Arten die Zwergfledermaus, der Mäusebussard sowie der Star durch die geplanten Baumaßnahmen betroffen sind. Ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG kann aber durch die Einbeziehung folgender Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden: - Zeitliche Beschränkung der Rodungs- und Fällarbeiten nur außerhalb der Vogelbrutzeit - Ökologische Baubegleitung in Bezug auf die Zwergfledermaus beim Rückbau von Dachbereichen, falls diese im Zeitraum April bis Oktober erfolgen. Die Planung wird als artenschutzrechtlich unbedenklich eingestuft, sofern die Vermeidungsmaßnahmen beachtet und fachgerecht umgesetzt werden. Das Baumgutachten [Grube & Räther, Mai 2021, Köln] hat ergeben, dass das Grundstück mit geschütztem und/oder erhaltenswerten Baumbestand bewachsen ist. Deshalb sind drei Platanen zwingend zu erhalten. Dies ist im städtebaulichen Konzept beachtet. - 8 - In der Detaillierung der Planung ab 2022 können unter Berücksichtigung der bautechnischen Anforderungen an die Planung außer den drei Platanen an der Schlenderhaner Straße weitere Bäume im rückwärtigen Grundstücksbereich erhalten werden. Das bereits vorliegenden Baugrundgutachten [Terra System GmbH, Januar 2022, Lindlar] weist tragfähigen Baugrund nach. Bodenverunreinigungen wurden nicht festgestellt. Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und zur Nutzung für Geothermie werden nach Erfordernis im weiteren Planungsfortschritt erstellt. Alle Gutachten sollen während des Verfahrens mit den Fachdienststellen sowie mit den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden. Auf dem Gebiet des Niehler Hafens befindet sich ein Störfallbetrieb, der mit akut toxischen Stoffen arbeitet. Das Plangebiet hat einen Abstand von ca. 1,3km Luftlinie. Aufgrund der Nähe zu dem Störfallbetrieb wird eine Störfalluntersuchung in Auftrag gegeben 6. Nachrichtliche Übernahme, § 9 Abs. 6 BauGB Das Grundstück befindet sich in dem Hochwasserrisikogebietes des Rheins. 7. Planverwirklichung 7.1 Überplanungen/Bestandsschutz Für das Vorhaben ist der Abriss von Bestandsgebäuden erfolgt. Zu den Gebäuden gehörten im Einzelnen die Petrikirche mit einem alten Gemeindezentrum, ein Küster- wohnhaus, ein Pfarrerwohnhaus sowie ein Gemeinde-Pavillon auf dem Grundstück. Diese standen unter keinem Bestandsschutz. Darüber hinaus wird die bisher um rückwärtigen Teil des Plangebietes bisher noch unbebaute Fläche überplant. 7.2 Hinweise auf Fachplanungen (Ver-,Entsorgung) Die Erschließung des Plangebietes mit Wasser und Strom erfolgt über die Schlenderhaner Straße. Zudem erfolgt ein Anschluss an das Kanalsystem der Stadt Köln. Anfallendes Niederschlagswasser soll wenn möglich innerhalb des Plangebietes versickert werden. Hierfür wird ein entsprechendes Konzept in Abstimmung mit dem entsprechenden Fachamt erarbeitet die ortsnahe Versickerung geprüft. 7.3 Umlegung, Baulast Das Plangebiet ist vollständig im Besitz der ev. Kirchengemeinde. Die rückwärtigen Flächen sollen im Form eines Erbpachtvertrages verpachtet werden. Zukünftige öf- fentliche Flächen werden ausgebaut und kostenfrei übertragen. Aktuell bestehen keine Baulasten auf dem Plangebiet, zukünftige private Flächen, die der Öffentlichkeit in Form von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugänglich gemacht werden sollen, werden durch Baulasten und die dingliche Sicherung durch entsprechende Eintragungen im Grundbuch gewährleistet. - 9 - Unter diesen Voraussetzungen begründet der Bebauungsplanentwurf keine Kosten durch Grundstücksgeschäfte für die Stadt Köln 7.4 städtebaulicher Vertrag Die ausgefüllte und von der Vorhabenträgerin unterschriebene Anwendungs- zustimmung liegt dieser Vorlage bei. Zudem wird nach dem Einleitungsbeschluss zwischen der Stadt Köln und der Evangelischen Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl eine Planungsvereinbarung eingegangen. Teil der Vereinbarung wird sein, dass sich die aus dem Kooperativen Baulandmodell ergebenden Verpflichtungen eingehalten werden. Zudem müssen eventuell notwendige Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt oder abgelöst werden 7.5 Sozialplan Durch das Vorhaben sind keine bestehenden Sozialwohnungen berührt. Die bestehenden Gebäude dienten kirchlichen Zwecken. Lediglich eine Wohneinheit für den Küßter entfällt. Da diese Stelle im Zuge der Zusammenlegung der beiden Gemeinden Niehl und Riehl entfällt besteht hier kein weiterer Bedarf mehr. Insgesamt wird durch das Vorhaben neuer Wohnraum bereitgestellt. 7.6 Kosten für Stadt Köln, Kostenübernahme durch den Vorhabenträger, städtebauliche Gebote Die Ev. Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl plant, das Gemeindehaus mit den darin integrierten, öffentlich geförderten Wohnungen als Bauherrin selbst zu errichten. Die weiteren Bauplätze sollen an einen oder mehrere Bauinteressenten vorzugsweise in Erbpacht vergeben werden. Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Antragstellerin übernommen. Für die Stadt Köln entstehen dabei keine externen Kosten. 7.7 Städtebauliche Kennzahlen Plangebietsgröße 5.097 qm davon versiegelte Flächen (Wegeflächen + Bebauung) 2.947 qm davon unversiegelte Flächen 2.150 qm Maß der baulichen Nutzung G rundfläche Bebauung 1.430 qm Geschossfläche Bebauung (inkl. Nichtvollgeschosse) 5.100 qm GRZ 0,3 GFZ 1,0 Stellplätze (vorläufige Werte) G emeindezentrum 5 (oberirdisch) Wohnen, öffentlich gefördert 6 Mehrfamilienhäuser 27 Insgesamt 38, davon 33 in der Tiefgarage
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1450 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1614/2024
Stand: 23.09.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans
Arbeitstitel: Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleu-
nigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich
der Schlenderhaner und der Zoppenbroicher Straße, westlich der Bebauung Schlen-
derhaner Straße 18a, 20, 20a, 22, 22a, 22b, 24, 24a, 26, 26a, 28, 28a sowie östlich
der Bebauung Weidenpescher Straße 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 48a, 50 und südlich
der Bebauung Weidenpescher Straße 50a für das Grundstück Flur 002, Flurstück
Nummer 1975 aufzustellen mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen,
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkungen
zustimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und die frühzeitigen Beteiligungsschritte sowie der
Vorgabenbeschluss sind erfolgt. Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte im Amtsblatt
Nummer 33 vom 28.08.2024
Nächste Schritte:
Das Verfahren befindet sich in der Vorbereitung der Träger- und Dienstellenbeteiligung ge-
mäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch.
Mit Vorgabenbeschluss ist kein weiterer Sachstandsbericht zum Einleitungsbeschluss
notwendig.
Anlage 5 Perspektiven
76 Zeichen
Ansicht Nord-Süd Ansicht Ost-West Ansicht Süd-Nord Ansicht West-Ost Anlage 5
Beschlussvorlage Ausschuss
5648 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1614/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans Arbeitstitel: Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleu- nigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Schlenderhaner und der Zoppenbroicher Straße, westlich der Bebauung Schlen- derhaner Straße 18a, 20, 20a, 22, 22a, 22b, 24, 24a, 26, 26a, 28, 28a sowie östlich der Bebauung Weidenpescher Straße 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 48a, 50 und südlich der Bebauung Weidenpescher Straße 50a für das Grundstück Flur 002, Flurstück Nummer 1975 aufzustellen mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen, 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkungen zustimmt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan für kirchliche Gemeinderäume und Wohnungsbau auf dem Grundstück Schlenderhaner Str. 30-34 in Köln-Niehl. Arbeitstitel: Schlenderhaner Straße Köln-Niehl Sachverhalt: Die Evangelische Kirchengemeinde Niehl ist seit dem 01.01.2022 mit der Kirchengemeinde in Riehl zu der neuen Evangelischen Kirchengemeinde Köln Niehl-Riehl zusammengeführt wor- den. Der Standort an der Stephanuskirche in Riehl dient als Gemeindezentrum der verbunde- nen Gemeinden. Dieser Standort ist aber ca. 2 km von dem bisherigen Standort in Niehl ent- fernt und deshalb nicht von allen Menschen gut erreichbar. Der Erhalt des Gemeindestandor- tes in Niehl mit einem kleinen, multifunktionalen Gemeindezentrum ist deshalb erforderlich. Die bestehende Petrikirche aus den 1960er Jahren in Niehl weist jedoch einen signifikanten Sanierungsbedarf auf. Auch ein Umbau könnte den zukünftigen Anforderungen an das Ge- meindezentrum nicht gerecht werden. Dies wurde im Vorfeld durch ein Gutachten überprüft. Aus diesem Grund hat sich die Kirchengemeinde nach sorgfältiger Prüfung entschieden, die Bausubstanz zu entfernen. Die Abrissarbeiten werden bis Mitte 2024 durchgeführt. Die geplante Bebauung kann nicht in Gänze nach § 34 BauGB genehmigt werden, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird. Dabei kommt das Kooperative Bau- landmodell der Stadt Köln zur Anwendung. Der Investor hat mit Schreiben vom 14.05.2024 die Zustimmung zur „Anwendung des Kooperativen Baulandmodells“ sowie den „Leitlinien zum Klimaschutz“ zugestimmt. Die Ev. Kirchengemeinde hat gemäß den Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells im Jahr 2021 ein städtebauliches und architektonisches Qualifizierungsverfahren in Form ei- ner Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Städtebauliches Konzept Die bisherige Bebauung soll durch ein gemischt genutztes Gebäude an der Schlenderhaner Straße, das im Erdgeschoss das neue Gemeindezentrum und in den oberen Geschossen ge- förderte Wohnungen aufnimmt, sowie durch drei weitere Wohngebäude im rückwärtigen Grundstückteil ersetzt werden. Die rückwärtigen Grundstücksflächen werden nicht durch die Kirchengemeinde bebaut, statt- dessen möchte die Kirchengemeinde diese Grundstücksflächen an einen oder mehrere Bau- interessenten in Erbbaurecht vergeben. Insgesamt sollen demnach vier Gebäude errichtet werden. Das Baufeld „Gemeindezentrum“ umfasst neben den Räumen des Gemeindezentrums, in dem auf 1.260 m² Geschossfläche bis zu 11 sozial geförderte Wohnungen untergebracht werden, auch den vorgelagerten Quar- tiersplatz sowie einen rückwärtigen Gemeinschaftsgarten mit einem Spielplatz. Auf der weiteren Grundstücksfläche sind insgesamt drei Wohngebäude geplant, die sich um 3 einen gemeinsamen Innenhof gruppieren. Hier können auf einer Geschossfläche von rund 3.840 m² insgesamt 38 weitere Wohnungen geschaffen werden. Die Wohnbauten zeichnen sich durch barrierefreie Wohnungen aus. Es soll eine Mischung un- terschiedlicher Wohnungsgrößen entstehen. Die Tiefgaragenplanung wurde konkretisiert. Die gemeinsame Tiefgarage wird teilweise unter die Gebäude geschoben, wodurch der Anteil der unterbauten Fläche reduziert werden konnte. Auswirkungen auf den Klimaschutz Auswirkungen auf den Klimaschutz entstehen durch die zusätzliche Versiegelung sowie durch Eingriffe in den Baumbestand. Frühzeitige Träger und Dienststellenbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgte im ersten Quartal 2024. Aus den Hinweisen ergaben sich die Notwendigkeit, zusätzlich zu den bereits erstellen Gutachten noch zwei weitere Gutachten zu erstellen. Zudem wurden weitere Anpassungsempfehlungen gemacht, die unter anderem die Lage der oberirdischen Stell- plätze, die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage, den Umgang mit der bestehenden Flora sowie Klimaanpassungen betreffen. Gutachten In Zuge des Verfahrens wurden bisher folgende Gutachten erstellt: Artenschutzprüfung der Stufe I und II Baumgutachten Abbruch- und Entsorgungskonzept Geologisches Gutachten Folgende Gutachten sollen noch erstellt werden: Schallgutachten Störfalluntersuchung Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Geltungsbereich 3. Lageplan 4. Begründung 5. 3D Ansichten des Vorhabens
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (12)
- Brückenstraße 5
- Schlenderhaner Straße 30
- Industriestraße
- Zoppenbroicher Straße
- Weidenpescher Straße 36
- Amsterdamer Straße
- Graditzer Straße
- Nesselrodestraße
- Kunibertskloster 7
- Straße 3
- Straße 1
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1614/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.05.2024
- Erstellt
- 16.05.2024 11:04