AN/0540/2017
Luftreinhalteplanung Stadt Köln, 3786/2016
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) (1)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Martin Börschel Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.04.2017 AN/0540/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 03.04.2017 Luftreinhalteplanung Stadt Köln, 3786/2016 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag in die Tagesordnung des Finanzausschusses am 03.04.2017 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert: In Ziffer 2 soll der 3. und 4. Satz wie folgt ersetzt: Eine wesentliche Eingangsgröße für die lufthygienische Betrachtung bildet die Fahrzeugzu- sammensetzung der durchfahrenden Kraftfahrzeuge. Es ist eine quantitative und qualitative Erhebung der Fahrzeugzusammensetzung durchzuführen. Bei dieser Erhebung sind die Da- tenschutzbestimmungen einzuhalten. Da es sich um eine unabweisbare Sonderaufgabe handelt, werden die dafür notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln (TP 1601) bereitgestellt. Ziffer 3 soll wie folgt geändert werden: Die Verwaltung wird beauftragt, den „Runden Tisch zur Luftreinhaltung“ zusammen mit der Bezirksregierung Köln fortzuführen. Ziel des „Runden Tisches“ ist es, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln in 2017 ein Gesamtkonzept mit der Darstellung effektiver kurz, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung mit Wirkungsabschätzung und Kos- ten vorzulegen. Dieses Gesamtkonzept soll eine Kombination von Maßnahmen beinhalten. Daher sind Vorschläge laut Anlage 1 und 3 sowie anderweitige Vorschläge zu bewerten. Vor diesem Hintergrund stellt der Rat fest, dass die vom „Runden Tisch“ bewerteten Maß- nahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung in der für 2017 vorgesehenen 1. Fort- schreibung des Luftreinhalteplans 2012 Berücksichtigung finden sollen. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Köln liegt in der Verantwortung und Durch- - 2 - führung der Bezirksregierung Köln. Daher können z.B. temporäre Fahrverbote auf belasteten Straßenabschnitten oder z.B. eine City-Maut nur auf Basis einer entsprechenden Verfügung der Bezirksregierung Köln realisiert werden. Die Einführung einer City-Maut gehört aufgrund der Kosten-Nutzen-Relation zu den am wenigsten geeigneten Instrumenten. Daher soll da- von abgesehen werden. Ziffer 4 wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt, Sachstände und Ergebnisse des „Runden Tisches“ dem Ge- sundheitsausschuss, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem Wirtschaftsausschuss kontinuierlich mitzuteilen. Begründung: Aufgrund der dauerhaften Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmis- sionsschutzverordnung für Stickstoffdioxid auf Kölner Stadtgebiet besteht dringender Hand- lungsbedarf, welcher sich einerseits aus der erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung ergibt und weiterhin aus Klageverfahren, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen das Land NRW richten. Als eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung eines Luftreinhalteplans ist daher eine Erhebung der Fahrzeugflottenzusammensetzung und des daraus ableitbaren Schadstoffaus- stoßes an allen Straßenabschnitten mit kritischen Stickstoffdioxid-Werten notwendig. Die Bezirksregierung Köln stellt bei einer Gefahr der Überschreitung der von der Europäi- schen Union (EU) vorgegebenen Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft Luftreinhaltepläne auf und überwacht die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Im Zuge der Vereinheitlichung europäischer Umweltstandards hat die EU zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt mit der im Juni 2008 in Kraft getretenen Luftqualitätsrichtlinie (2008/81/EG) in der Luftreinhaltepolitik Grenz- und Zielwerte festgelegt. Diese Richtlinie stellt u.a. hohe Anforderungen an Emissionsminderungen und an die Erreichung langfristiger Luft- qualitätsziele zur stetigen Verbesserung der Luftqualität in Europa. Bei Gefahr einer Überschreitung von Grenzwerten ist von der Bezirksregierung Köln nach dem Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) ein Luftreinhalteplan (LRP) mit kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen zu erstellen. Die Maßnahmen müssen die Überschreitung verhin- dern oder die Dauer der Überschreitung so kurz wie möglich halten. Außerdem müssen sie eine dauerhafte und großflächige Verbesserung der Luftqualität herbeizuführen. Zu den Maßnahmen gehören z.B. die Förderung und die Erleichterung des Umstiegs auf umwelt- freundliche Verkehrsmittel und die Einrichtung von Umweltzonen mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge sowie LKW-Fahrverbote. Ein LRP ist großflächig angelegt. Für den im Stadtgebiet Köln geltenden Luftreinhalteplan 2012 steht die erste Fortschreibung in 2017 bevor. Die vom „Runden Tisch“ aufgrund der dringenden Notwendigkeit der Schadstoffverringerung zu erarbeitenden Maßnahmen sollen in dieser Fortschreibung seitens der Bezirksregierung Köln Berücksichtigung finden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0540/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 03.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27