3606/2021
Stammheimer Fort / Spielplatz - Angebot
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3350 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3606/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Stammheimer Fort / Spielplatz - Angebot In den 60’er Jahren war der Spielplatz im Stammheimer Fort eine lebendige Fläche, die für Kinder und Erwachsene eine hohe Aufenthalts-Qualität hatte. Viele der Spielgeräte waren aus Holz gebaut worden und unterlagen später dem Verfall durch Witterungseinflüssen. Auch Vandalismus mag noch Einflüsse gehabt haben. Inzwischen ist das Fort kein Magnet für Kinder oder Familien, allenfalls die große Hunde- Freilauf-Fläche zieht einzelne Gäste aus fußläufiger Entfernung an. Auch an Sonntagen trifft man nicht allzu viele Menschen hier an und so frage ich wie folgt: 1. Auf welchen Beschluss hin wurde der Spielplatz demontiert und eingeebnet? 2. Mit welcher Zukunfts-Weisung wurde ein Ersatz in Aussicht gestellt? 3. Welche Kosten würden für eine Neuinstallation nach heutigen Gesichtspunkten voraus- sichtlich entstehen? Ließe sich durch Spenden oder Stiftung eine zeitnahe Realisierung be- schleunigen? 4. Ist das Stammheimer Fort in einem Flächen-Nutzungsplan für die Zukunft aufgeführt. 5. Kann ein Antrag für einen Neubau von der Bezirksvertretung allein beschlossen werden? Die Verwaltung nimmt zur Anfrage der AfD-Fraktion, Bezirksvertreter Ralph Hengstenberg wie folgt Stellung: zu 1.) Auf dem Areal des Stammheimer Forts befinden sich zwei Spielplatzflächen: Der Spielplatz im Stammheimer Fort unmittelbar am angrenzenden Fußballplatz gelegen, befindet sich nicht in der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Auf welchen Beschluss der Spielplatz demontiert worden ist kann darum von der Verwaltung nicht beant- wortet werden. Der am westlichen Rand der Gesamtzone des Forts gelegene kleine Spielplatz befindet sich in der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Hier sind zur Wahrung der Ver- kehrssicherungspflicht die Spielgeräte abgebaut worden. zu 2.) Eine Aussicht auf Neugestaltung der Spielplatzfläche am Fußballplatz kann auf Grund feh- lender Zuständigkeit nicht durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie gegeben werden. Derzeit ist eine Aufwertung des Spielangebotes auf der anderen öffentlichen Spielplatzfläche 2 nicht vorgesehen. Im Stadtteil Stammheim sind die Spielplätze Ricarda-Huch-Straße Ende 2019 und Egonstraße Ende 2016 mit neuen Spielgeräten ausgestattet worden, sodass den Kindern im Wohnumfeld attraktive Spielangebote zur Verfügung stehen. zu 3.) Beim Neubau von öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen ist nach aktuellem Stand mit Kosten in Höhe von 170,- € netto pro qm zu rechen. Die Maßnahmen für Neuanlagen und Neugestaltung werden mit der Bezirksvertretung abge- stimmt. Änderungen bedürfen der gemeinsamen Absprache. Dies gilt auch für die Zuwen- dung von Spenden zugunsten eines speziellen Spielplatzes. Zu 4.) Der aktuelle Flächennutzungsplan weist das gesamte Areal Stammheimer Fort und die um- gebende Fläche als Grünfläche mit Parkanlage und Spielplatz aus. Ein Flächennutzungsplan für die Zukunft liegt nicht vor. zu 5.) Die Bezirksvertretung kann einen Antrag zur Prüfung durch die Verwaltung stellen, z.B. für einen Neubau oder eine Neugestaltung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3606/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.10.2021
- Erstellt
- 13.10.2021 16:01