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3576/2022

Fortführung und Verstetigung der Maßnahmen im Rahmen des Maßnahmenplans "Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung" ab 2023

Mitteilung Ausschuss 15.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.11.2022, TOP 12.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9281 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 15.11.2022 
 3576/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
 
Fortführung und Verstetigung der Maßnahmen im Rahmen des Maßnahmenplans "Humanitäre 
Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung" ab 2023 
Seit nunmehr vier Jahren bestehen in Köln Hilfemaßnahmen für EU-Zugewanderte unter dem Titel 
„Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung“. Bei der Zielgruppe handelt es 
sich um EU-Zugewanderte, die wohnungslos sind oder in prekären Wohnverhältnissen leben. Für 
diese hält das bestehende Hilfesystem wegen fehlender sozialrechtlicher Zuständigkeit sowie fehlen-
der Leistungsansprüche keine Angebote vor. 
 
Ausgangslage dieses Maßnahmenpaketes war, dass 2017 im öffentlichen Raum eine zunehmende 
Verelendung von Zuwanderern aus den EU-2-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien wahrge-
nommen wurde. Die Politik hat die seinerzeit wachsende Sorge der Bevölkerung sehr ernst genom-
men und daher die Verwaltung am 01.03.2018 damit beauftragt, ein abgestimmtes Gesamtkonzept zu 
erarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen, um die bestehenden Auffälligkeiten im öffentlichen 
Raum zu mildern, eine soziale Befriedung herzustellen und Obdachlosigkeit zu reduzieren (Be-
schlussvorlage 0374/2018) 
 
Um die Lücke zu den seinerzeit bestehenden Angeboten zu schließen, das bestehende Hilfesystem 
für wohnungslose Menschen zu entlasten, sowie im Sinne von „Harm Reduction“ („Schadensminde-
rung“) unmittelbare gesundheitliche Schäden für EU-Zugewanderte zu reduzieren und ihr Überleben 
zu sichern, stellt der Rat im Rahmen der Beschlüsse zum Haushalt seit 2018 Mittel für niederschwel-
lige Hilfe- und Interventionsmaßnahmen unter dem Titel „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staa-
ten der EU-Osterweiterung“, bereit. Für das Haushaltsjahr 2018 wurden für die Maßnahmen Haus-
haltsmittel in Höhe von 650.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese wurden in den Folgejahren wie 
folgt erhöht: 2019: 664.820 Euro, 2020: 664.820 Euro, 2021: 691.679 Euro und 2022: 907.052 Euro. 
Für die Jahre 2023/2024 sind für die Maßnahmen ebenso die erforderlichen Mittel vorgesehen und 
stehen, laut Genehmigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplanung der Stadt Köln, auch in der 
mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 zur Verfügung. 
 
Aufgrund von Erfahrungen anderer Kommunen, dass eine vorrangig humanitäre Angebotsschaffung 
und -ausweitung nicht zielführend sei, weil damit zu rechnen sei, dass ein Sogeffekt eintreten wird, 
der vermutlich zu einer erhöhten und überregionalen Nachfrage führen würde, ist im letzten Quartal 
2017 eine dezernats- und ämterübergreifende Expert*innenrunde zum Ergebnis gekommen, in der 
Konzeption humanitäre und ordnungsbehördliche Maßnahmen zu kombinieren. 
 
Die Verwaltung hat nach mehreren intensiven Beratungen mit Expert*innen aus Verwaltung, der Köl-
ner Trägerlandschaft, der Polizei und der Hochschule Düsseldorf einen Maßnahmenplan erstellt. Die-
ser sieht eine niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit mit bis zu 90 Schlafplätzen und einen Ta-
gesaufenthalt vor. Das niedrigschwellige Angebot der humanitären Hilfen für wohnungslose EU-
Zugewanderte hat 24 Stunden täglich, an sieben Tagen in der Woche, geöffnet. Der Tagesaufenthalt 
hat an sieben Tagen in der Woche, von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet, bietet Getränke, eine warme

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Mahlzeit, Duschmöglichkeiten, Gelegenheiten zum Wäsche waschen, eine Kleiderkammer, Schließ-
fächer, die Möglichkeit der Dokumentenhinterlegung, zweimal wöchentlich eine Ärztesprechstunde 
inkl. eines Verfügungsfonds für Medikamente und Hilfsmittel, ein werktägliches Clearing- und Bera-
tungsangebot, sowie Sprach- und Kulturvermittlung. Das Objekt wird im Auftrag der Stadt Köln durch 
den Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln betreut und wird von einem Sicherheitsdienst zum 
Schutz der Besucher*innen, Trägermitarbeiter*innen und des Umfeldes bewacht.  
Dazu kommt die Stärkung der aufsuchenden Arbeit und des Streetworks sowie die Ausweitung des 
Angebots der Überlebensstation Gulliver durch die Beschäftigung und Qualifizierung von Zugewan-
derten aus dem EU-Ausland, die bislang ohne Sozialleistungsansprüche sind. Die Maßnahmen wer-
den seit Oktober 2018 erfolgreich umgesetzt und weiterentwickelt. 
 
Zudem ist es über die Jahre gelungen, das Vertrauen der Zielgruppe in die unterbreiteten Angebote 
zu erhöhen. Dies zeigt sich nicht nur in der ganzjährigen relativ hohen Auslastung der Aufenthalte 
und Versorgungsangebote. Besonders deutlich wird es bei der Nutzung des Clearings- und Bera-
tungsangebotes, der Sprach- und Kulturvermittelnden und der Ärztesprechstunde. Hier sticht insbe-
sondere die Gruppe der Menschen aus den EU-Mietgliedstaaten Bulgarien, Rumänien und Polen ins 
Auge. Im Jahr 2021 konnte eine gestiegene Nachfrage nach Beratungsgesprächen und Unterstüt-
zung bei der Klärung der eigenen Situation gerade bei dieser Zielgruppe festgestellt werden. Diese 
Gesamtentwicklung wurde bei der weiteren Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Verwaltung wird 
dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu den ergriffenen Maßnahmen im Rahmen 
der Humanitären Hilfen für EU-Zugewanderte für den Zeitraum April 2018 bis Ende 2021 daher im 
Laufe des ersten Quartals 2023 einen zusammengefassten Erkenntnisbericht vorlegen. 
 
Der Maßnahmenplan des Dezernates V sieht u.a. die Weiterentwicklung der Strategien zur Bekämp-
fung von drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit vor. Der dazu im Oktober 2021 gestartete 
Prozess der Strategieentwicklung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren führte zur Bildung von 
verschiedenen Task Forces, welche sich mit den unterschiedlichen Frage- und Problemstellungen in 
diesem Kontext befassen. Diese Task Forces setzen sich zu großen Teilen aus amts- und dezernats-
übergreifenden Vertreter*innen der Verwaltung sowie Vertreter*innen der Träger der freien Wohl-
fahrtspflege zusammen.  
Eine Task Force befasst sich speziell mit der Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Bekämpfung der 
Verelendung von EU-Zugewanderten. Ein bereits angedachter Weg der konzeptionellen Weiterent-
wicklung beinhaltet die Schaffung von Maßnahmen und Projekten, die das Ziel verfolgen, dem Perso-
nenkreis der Humanitären Hilfen Tagesstruktur, Sinnstiftung und Perspektiven zu eröffnen. Im Sinne 
der gesellschaftlichen Teilhabe könnten Aufgaben im öffentlichen Raum der Zielgruppe Verantwor-
tung übertragen, die zur Struktur und einem gesteigertem Selbstwert führen. Ein weiteres Thema der 
Task Force ist die Absicherung des Krankenversicherungsschutzes, z. B. durch die Einrichtung eines 
Fonds zur Gesundheitsversorgung für nicht oder nicht ausreichend krankenversicherte Zugewander-
te. Denn dort, wo die Menschen in ihren Herkunftsländern benachteiligt sind, setzen sich die Proble-
me auch in Köln fort: Ausgegrenzte Menschen sind in ihrem Herkunftsland nicht krankenversichert 
und bringen daher auch in Köln ganz selten die Voraussetzungen mit, eine Versicherung abzuschlie-
ßen.  
 
Die Nutzenden der Humanitären Hilfen stellen die handelnden Akteure der Humanitären Hilfen seit 
Beginn an vor enorme Herausforderungen. Denn bei den Nutzenden der Angebote im Rahmen der 
„Humanitären Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung“, handelt es nicht um Zuge-
wanderte aus der EU, die bereits in ihren Herkunftsländern vergleichsweise gute Partizipationschan-
cen hatten und auch in Köln schnell Fuß fassen, sondern um den Zuzug von Menschen, insbesonde-
re aus Bulgarien, Rumänien und Polen, die bereits in den Herkunftsländern unter prekärsten Bedin-
gungen leben und als EU-Bürger*innen aus nachvollziehbaren Gründen die Chance zu einer Verbes-
serung der eigenen Lebenssituation in Köln suchen. Eine Armutswanderung von EU-Zugewanderten 
ist in der EU jedoch schlicht „nicht vorgesehen“. Dieser Gedanke spiegelt sich in den geltenden Für-
sorgegesetzen: Sowohl das SGB II als auch das SGB XII sehen Leistungsausschlüsse für Personen 
vor, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. 
 
Es werden auch weiterhin erhebliche Aufwendungen und Anstrengungen notwendig sein, um die Fol-
gen der Armutswanderung von EU-Zugewanderten nach Köln in den Griff zu bekommen und damit 
den sozialen Frieden in der Stadtgesellschaft zu erhalten. Dazu muss es gelingen, den Nutzenden

3 
 
der Humanitären Hilfen Perspektiven aufzuzeigen, die ihnen eine von Sozialleistungen unabhängige 
Teilhabe an der Stadtgesellschaft ermöglichen. Bisher gibt es in Köln für die vorab beschriebenen 
Nutzer*innen jedoch keine Alternativen zu den Humanitären Hilfen, denn diese haben nur bedingt 
Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt und damit auch in Köln nicht die Voraussetzungen 
für ein auskömmliches Erwerbsleben.  
 
 
Finanzierung 
Die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 910.000 Euro für 
2023 und 934.697 Euro für 2024 sind im Haushaltsplan 2023 und 2024 im Teilplan 0504 – Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagt und ste-
hen, laut Zustimmung des Rates vom 10.11.2022, auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 
zur Verfügung. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3576/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.11.2022
Erstellt
25.10.2022 11:18