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AN/1195/2022

Eckpunkte zur umgehenden Weiterentwicklung der Plangebiete im Mülheimer Süden, sowie zur Beendigung des derzeitigen Baustopps

Die Linke. Antrag nach § 3 07.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 3.1.4

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

6941 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2022 
AN/1195/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 20.06.2022 
 
Eckpunkte zur umgehenden Weiterentwicklung der Plangebiete im Mülheimer Süden, sowie 
zur Beendigung des derzeitigen Baustopps 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 
20.06.2022 zu nehmen.  
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Es wird die Vorgabe gemacht, dass für alle ausgewiesenen Plangebiete im 
Mülheimer Süden in Gesamtsumme 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich 
geförderten Segment zu errichten sind.  
Dies geschieht im Sinne des kooperativen Baulandmodells und unter der 
Zielsetzung, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.  
Konkret bedeutet das folgendes: Da für einige der Plangebiete (Euroforum Nord, 
Euroforum West, Lindgens Areal) aufgrund der früheren Fassung des kooperativen 
Baulandmodell anderslautende Absprachen mit Vorhabenträger*innen / 
Investor*innen getroffen worden sind, so hat die Stadtverwaltung Sorge dafür zu 
tragen, dass dies durch die Errichtung von mehr als 30 Prozent geförderten 
Wohnraums in anderen Plangebieten ausgeglichen wird. Die betreffenden 
Plangebiete sind das Deutz Areal, das Windmühlenquartier, das Otto-Langen-
Quartier, und Nördlich Grünzug Charlier. 
 
2. Die Stadtverwaltung und stadtnahe Unternehmen wie z.B. die KVB stellen sicher, 
dass die notwendige Infrastruktur fertiggestellt ist, sobald erste Wohnungen 
bezogen werden oder Gewerbebetriebe eröffnet werden. Höchste Bedeutung hat 
die Bildung: Die geplante Grundschule, die Gesamtschule sowie die Kita. Ebenfalls 
ist die Bereitstellung von Grünflächen, Radrouten, Bahntrassen, Mobilitätsstationen 
u.a. termingerecht zu leisten. 
 
3. Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, dass für die Plangebiete, auf welchen 
momentan ein faktischer Baustopp herrscht (laut Stadtverwaltung sind dies das 
Euroforum Nord und West und das Windmühlenquartier), städtebauliche 
Entwicklungsmaßnamen nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch geprüft werden.

4. Überall dort wo Grundstücksverkäufe durch die jeweiligen Immobilienentwicklungs- 
bzw. Beteiligungsgesellschaften erfolgen oder diese dem Abschluss der oben 
genannten Prüfungen zuvorkommen, macht die Stadtverwaltung von ihrem 
kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch.  
 
5. Die Stadtverwaltung legt den politischen Gremien – gegebenenfalls nicht öffentlich 
– die exakten aktuellen Eigentumsverhältnisse bezüglich aller Plangebiete dar.  
 
6. Die Weiterentwicklung der sechs ausgewiesenen Hochpunkte unterbleibt solange, 
bis ein verbindliches Konzept zur Höhenentwicklung der inneren Stadt vorliegt. Dies 
gilt insbesondere für den geplanten Hochpunkt an der Einmündung Auenweg / 
Hafenstraße (Lindgens Areal). 
 
7. Die eingesetzte ständige Jury kommt ihrem ursprünglichen Auftrag der rein 
fachlichen Begleitung nach. Dies bedeutet unter anderem, dass sie keine 
eigenständigen Zusagen gegenüber Investor*innen erteilen kann.  
 
 
 
Begründung:  
 
Zu Punkt 1 und 2:  
Bezüglich öffentlich geförderten Wohnraums im Sinne des kooperativen Baulandmodells 
sind der Stadtverwaltung Versäumnisse zu beanstanden.  
 
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 21.05.2022, bei welcher unter anderem 
Baudezernent Greitemann zugegen war, wurden zudem widersprüchliche Angaben 
gemacht. Es wurde dort darüber informiert, dass für das Lindgens Areal 10 Prozent 
geförderter Wohnraum vorgesehen sind, und im Gegenzug dazu der Vorhabenträgerin die 
Zusage für ein 65 Meter hohes Hochhaus an der Einmündung Auenweg/ Hafenstraße 
erteilt wurde. Auf selbiger Informationsveranstaltung wurde ebenfalls kommuniziert, dass 
das Hochhaus von der ständigen Jury selbst gewünscht war und dieser Wunsch dann an 
die Vorhabenträgerin herangetragen wurde. Hier muss aufgeklärt werden, welche 
Informationen stimmen, und welche nicht. 
 
Ganz grundsätzlich stagniert die städtebauliche und konzeptionelle Entwicklung in weiten 
Teilen des Mülheimer Südens. Dies hat zur Folge, dass der Bau dringend benötigten 
Wohnraums, sowie die Entwicklung neuer Quartiere inklusive Bildungseinrichtungen, 
Gewerbe, Kultur, Gastronomie und Einzelhandel verzögert werden. Eine 
Gesamtentwicklung in Richtung vielfältiger Nutzungsweisen sowie zukunfts- und 
klimaorientierter Wohnformen, wie die Stadtverwaltung es selbst ankündigt, erscheint in 
denkbar weiter Ferne.  
 
Zu Punkt 3 bis 5:  
Die genauen Eigentumsverhältnisse der Plangebiete sind nicht hinreichend bekannt. 
Damit politische Gremien informierte Entscheidungen treffen können, müssen diese 
offengelegt werden.  
Beispielhaft zeigt außerdem der Fall der Immobilienbeteiligungsgesellschaft Consus Real 
Estate bzw. des in Schwierigkeiten geratenen Immobilienunternehmens Adler, dass bei 
Vorhabenträgerinnen teilweise keine konkreten Bebauungsabsichten zu bestehen 
scheinen. Stattdessen scheinen Spekulationsabsichten hinsichtlich steigender 
Verkaufspreise für Baugrundstücke vorzuliegen. Dem muss vonseiten der Stadtverwaltung 
entgegengewirkt werden. 
  
Die Stadtverwaltung merkt selbst an, dass stadtentwicklungspolitische 
Einflussmöglichkeiten im Mülheimer Süden aufgrund der Grundbesitzverhältnisse 
beschränkt sind1. Sie wird daher beauftragt, entsprechende städtebauliche 
Entwicklungsmaßnamen nach dem Baugesetzbuch zu prüfen bzw. von ihrem 
kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, so dass sie Möglichkeiten der 
Intervention erhält. 
                                                 
1 https://ratsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/getfile.asp?id=871034&type=do

Bezüglich des sich im Besitz der NRW.URBAN befindlichen Geländes im Otto-Langen-
Quartier wird zu einem späteren Zeitpunkt, namentlich nach der Konstitution einer neuen 
Landesregierung, ein Vorstoß erforderlich sein, so dass der Stadt das Grundstück 
angedient wird.  
 
Zu Punkt 6 und 7:  
In der „Vision“ des Werkstattverfahrens 2013 / 14 wurde besagter Hochpunkt an der 
Einmündung Auenweg / Hafenstraße zwar markiert. Dies allerdings nicht mit der derzeitig 
geplanten Höhe von 65 Metern bzw. 19. Geschossen. Die ständige Jury hat kein 
politisches Mandat, solche Präzisierungen vorzunehmen. Da in der Jury die politischen 
Gremien nicht vertreten sind, besteht die unbedingte Pflicht, alle Entscheidungen in die 
Gremien rückzuspiegeln und diesen die politischen Entscheidungen zu überlassen.  
 
 
Gez.                                                                                                   
Michael Weisenstein                                                                            
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hafenstraße
  • Auenweg

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Details

Aktenzeichen
AN/1195/2022
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
07.06.2022
Erstellt
07.06.2022 13:22