AN/1195/2022
Eckpunkte zur umgehenden Weiterentwicklung der Plangebiete im Mülheimer Süden, sowie zur Beendigung des derzeitigen Baustopps
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Linke Antrag nach § 3
6941 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 103564 · 50475 Köln
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de
Fraktionsvorstand
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2022
AN/1195/2022
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 20.06.2022
Eckpunkte zur umgehenden Weiterentwicklung der Plangebiete im Mülheimer Süden, sowie
zur Beendigung des derzeitigen Baustopps
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom
20.06.2022 zu nehmen.
Der Rat möge beschließen:
1. Es wird die Vorgabe gemacht, dass für alle ausgewiesenen Plangebiete im
Mülheimer Süden in Gesamtsumme 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich
geförderten Segment zu errichten sind.
Dies geschieht im Sinne des kooperativen Baulandmodells und unter der
Zielsetzung, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Konkret bedeutet das folgendes: Da für einige der Plangebiete (Euroforum Nord,
Euroforum West, Lindgens Areal) aufgrund der früheren Fassung des kooperativen
Baulandmodell anderslautende Absprachen mit Vorhabenträger*innen /
Investor*innen getroffen worden sind, so hat die Stadtverwaltung Sorge dafür zu
tragen, dass dies durch die Errichtung von mehr als 30 Prozent geförderten
Wohnraums in anderen Plangebieten ausgeglichen wird. Die betreffenden
Plangebiete sind das Deutz Areal, das Windmühlenquartier, das Otto-Langen-
Quartier, und Nördlich Grünzug Charlier.
2. Die Stadtverwaltung und stadtnahe Unternehmen wie z.B. die KVB stellen sicher,
dass die notwendige Infrastruktur fertiggestellt ist, sobald erste Wohnungen
bezogen werden oder Gewerbebetriebe eröffnet werden. Höchste Bedeutung hat
die Bildung: Die geplante Grundschule, die Gesamtschule sowie die Kita. Ebenfalls
ist die Bereitstellung von Grünflächen, Radrouten, Bahntrassen, Mobilitätsstationen
u.a. termingerecht zu leisten.
3. Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, dass für die Plangebiete, auf welchen
momentan ein faktischer Baustopp herrscht (laut Stadtverwaltung sind dies das
Euroforum Nord und West und das Windmühlenquartier), städtebauliche
Entwicklungsmaßnamen nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch geprüft werden.
4. Überall dort wo Grundstücksverkäufe durch die jeweiligen Immobilienentwicklungs-
bzw. Beteiligungsgesellschaften erfolgen oder diese dem Abschluss der oben
genannten Prüfungen zuvorkommen, macht die Stadtverwaltung von ihrem
kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch.
5. Die Stadtverwaltung legt den politischen Gremien – gegebenenfalls nicht öffentlich
– die exakten aktuellen Eigentumsverhältnisse bezüglich aller Plangebiete dar.
6. Die Weiterentwicklung der sechs ausgewiesenen Hochpunkte unterbleibt solange,
bis ein verbindliches Konzept zur Höhenentwicklung der inneren Stadt vorliegt. Dies
gilt insbesondere für den geplanten Hochpunkt an der Einmündung Auenweg /
Hafenstraße (Lindgens Areal).
7. Die eingesetzte ständige Jury kommt ihrem ursprünglichen Auftrag der rein
fachlichen Begleitung nach. Dies bedeutet unter anderem, dass sie keine
eigenständigen Zusagen gegenüber Investor*innen erteilen kann.
Begründung:
Zu Punkt 1 und 2:
Bezüglich öffentlich geförderten Wohnraums im Sinne des kooperativen Baulandmodells
sind der Stadtverwaltung Versäumnisse zu beanstanden.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 21.05.2022, bei welcher unter anderem
Baudezernent Greitemann zugegen war, wurden zudem widersprüchliche Angaben
gemacht. Es wurde dort darüber informiert, dass für das Lindgens Areal 10 Prozent
geförderter Wohnraum vorgesehen sind, und im Gegenzug dazu der Vorhabenträgerin die
Zusage für ein 65 Meter hohes Hochhaus an der Einmündung Auenweg/ Hafenstraße
erteilt wurde. Auf selbiger Informationsveranstaltung wurde ebenfalls kommuniziert, dass
das Hochhaus von der ständigen Jury selbst gewünscht war und dieser Wunsch dann an
die Vorhabenträgerin herangetragen wurde. Hier muss aufgeklärt werden, welche
Informationen stimmen, und welche nicht.
Ganz grundsätzlich stagniert die städtebauliche und konzeptionelle Entwicklung in weiten
Teilen des Mülheimer Südens. Dies hat zur Folge, dass der Bau dringend benötigten
Wohnraums, sowie die Entwicklung neuer Quartiere inklusive Bildungseinrichtungen,
Gewerbe, Kultur, Gastronomie und Einzelhandel verzögert werden. Eine
Gesamtentwicklung in Richtung vielfältiger Nutzungsweisen sowie zukunfts- und
klimaorientierter Wohnformen, wie die Stadtverwaltung es selbst ankündigt, erscheint in
denkbar weiter Ferne.
Zu Punkt 3 bis 5:
Die genauen Eigentumsverhältnisse der Plangebiete sind nicht hinreichend bekannt.
Damit politische Gremien informierte Entscheidungen treffen können, müssen diese
offengelegt werden.
Beispielhaft zeigt außerdem der Fall der Immobilienbeteiligungsgesellschaft Consus Real
Estate bzw. des in Schwierigkeiten geratenen Immobilienunternehmens Adler, dass bei
Vorhabenträgerinnen teilweise keine konkreten Bebauungsabsichten zu bestehen
scheinen. Stattdessen scheinen Spekulationsabsichten hinsichtlich steigender
Verkaufspreise für Baugrundstücke vorzuliegen. Dem muss vonseiten der Stadtverwaltung
entgegengewirkt werden.
Die Stadtverwaltung merkt selbst an, dass stadtentwicklungspolitische
Einflussmöglichkeiten im Mülheimer Süden aufgrund der Grundbesitzverhältnisse
beschränkt sind1. Sie wird daher beauftragt, entsprechende städtebauliche
Entwicklungsmaßnamen nach dem Baugesetzbuch zu prüfen bzw. von ihrem
kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, so dass sie Möglichkeiten der
Intervention erhält.
1 https://ratsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/getfile.asp?id=871034&type=do
Bezüglich des sich im Besitz der NRW.URBAN befindlichen Geländes im Otto-Langen-
Quartier wird zu einem späteren Zeitpunkt, namentlich nach der Konstitution einer neuen
Landesregierung, ein Vorstoß erforderlich sein, so dass der Stadt das Grundstück
angedient wird.
Zu Punkt 6 und 7:
In der „Vision“ des Werkstattverfahrens 2013 / 14 wurde besagter Hochpunkt an der
Einmündung Auenweg / Hafenstraße zwar markiert. Dies allerdings nicht mit der derzeitig
geplanten Höhe von 65 Metern bzw. 19. Geschossen. Die ständige Jury hat kein
politisches Mandat, solche Präzisierungen vorzunehmen. Da in der Jury die politischen
Gremien nicht vertreten sind, besteht die unbedingte Pflicht, alle Entscheidungen in die
Gremien rückzuspiegeln und diesen die politischen Entscheidungen zu überlassen.
Gez.
Michael Weisenstein
Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Hafenstraße
- Auenweg
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1195/2022
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 07.06.2022
- Erstellt
- 07.06.2022 13:22