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Eckpunkte zur umgehenden Weiterentwicklung der Plangebiete im Mülheimer Süden, sowie zur Beendigung des derzeitigen Baustopps

Die Linke. Antrag nach § 3 AN/1195/2022 vom 07.06.2022

Stand: Am 20.06.2022 im Rat endgültig abgelehnt.

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2022 AN/1195/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 20.06.2022 Eckpunkte zur umgehenden Weiterentwicklung der Plangebiete im Mülheimer Süden, sowie zur Beendigung des derzeitigen Baustopps Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 20.06.2022 zu nehmen. Der Rat möge beschließen: 1. Es wird die Vorgabe gemacht, dass für alle ausgewiesenen Plangebiete im Mülheimer Süden in Gesamtsumme 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geförderten Segment zu errichten sind. Dies geschieht im Sinne des kooperativen Baulandmodells und unter der Zielsetzung, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Konkret bedeutet das folgendes: Da für einige der Plangebiete (Euroforum Nord, Euroforum West, Lindgens Areal) aufgrund der früheren Fassung des kooperativen Baulandmodell anderslautende Absprachen mit Vorhabenträger*innen / Investor*innen getroffen worden sind, so hat die Stadtverwaltung Sorge dafür zu tragen, dass dies durch die Errichtung von mehr als 30 Prozent geförderten Wohnraums in anderen Plangebieten ausgeglichen wird. Die betreffenden Plangebiete sind das Deutz Areal, das Windmühlenquartier, das Otto-Langen- Quartier, und Nördlich Grünzug Charlier. 2. Die Stadtverwaltung und stadtnahe Unternehmen wie z.B. die KVB stellen sicher, dass die notwendige Infrastruktur fertiggestellt ist, sobald erste Wohnungen bezogen werden oder Gewerbebetriebe eröffnet werden. Höchste Bedeutung hat die Bildung: Die geplante Grundschule, die Gesamtschule sowie die Kita. Ebenfalls ist die Bereitstellung von Grünflächen, Radrouten, Bahntrassen, Mobilitätsstationen u.a. termingerecht zu leisten. 3. Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, dass für die Plangebiete, auf welchen momentan ein faktischer Baustopp herrscht (laut Stadtverwaltung sind dies das Euroforum Nord und West und das Windmühlenquartier), städtebauliche Entwicklungsmaßnamen nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch geprüft werden. 4. Überall dort wo Grundstücksverkäufe durch die jeweiligen Immobilienentwicklungs- bzw. Beteiligungsgesellschaften erfolgen oder diese dem Abschluss der oben genannten Prüfungen zuvorkommen, macht die Stadtverwaltung von ihrem kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch. 5. Die Stadtverwaltung legt den politischen Gremien – gegebenenfalls nicht öffentlich – die exakten aktuellen Eigentumsverhältnisse bezüglich aller Plangebiete dar. 6. Die Weiterentwicklung der sechs ausgewiesenen Hochpunkte unterbleibt solange, bis ein verbindliches Konzept zur Höhenentwicklung der inneren Stadt vorliegt. Dies gilt insbesondere für den geplanten Hochpunkt an der Einmündung Auenweg / Hafenstraße (Lindgens Areal). 7. Die eingesetzte ständige Jury kommt ihrem ursprünglichen Auftrag der rein fachlichen Begleitung nach. Dies bedeutet unter anderem, dass sie keine eigenständigen Zusagen gegenüber Investor*innen erteilen kann. Begründung: Zu Punkt 1 und 2: Bezüglich öffentlich geförderten Wohnraums im Sinne des kooperativen Baulandmodells sind der Stadtverwaltung Versäumnisse zu beanstanden. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 21.05.2022, bei welcher unter anderem Baudezernent Greitemann zugegen war, wurden zudem widersprüchliche Angaben gemacht. Es wurde dort darüber informiert, dass für das Lindgens Areal 10 Prozent geförderter Wohnraum vorgesehen sind, und im Gegenzug dazu der Vorhabenträgerin die Zusage für ein 65 Meter hohes Hochhaus an der Einmündung Auenweg/ Hafenstraße erteilt wurde. Auf selbiger Informationsveranstaltung wurde ebenfalls kommuniziert, dass das Hochhaus von der ständigen Jury selbst gewünscht war und dieser Wunsch dann an die Vorhabenträgerin herangetragen wurde. Hier muss aufgeklärt werden, welche Informationen stimmen, und welche nicht. Ganz grundsätzlich stagniert die städtebauliche und konzeptionelle Entwicklung in weiten Teilen des Mülheimer Südens. Dies hat zur Folge, dass der Bau dringend benötigten Wohnraums, sowie die Entwicklung neuer Quartiere inklusive Bildungseinrichtungen, Gewerbe, Kultur, Gastronomie und Einzelhandel verzögert werden. Eine Gesamtentwicklung in Richtung vielfältiger Nutzungsweisen sowie zukunfts- und klimaorientierter Wohnformen, wie die Stadtverwaltung es selbst ankündigt, erscheint in denkbar weiter Ferne. Zu Punkt 3 bis 5: Die genauen Eigentumsverhältnisse der Plangebiete sind nicht hinreichend bekannt. Damit politische Gremien informierte Entscheidungen treffen können, müssen diese offengelegt werden. Beispielhaft zeigt außerdem der Fall der Immobilienbeteiligungsgesellschaft Consus Real Estate bzw. des in Schwierigkeiten geratenen Immobilienunternehmens Adler, dass bei Vorhabenträgerinnen teilweise keine konkreten Bebauungsabsichten zu bestehen scheinen. Stattdessen scheinen Spekulationsabsichten hinsichtlich steigender Verkaufspreise für Baugrundstücke vorzuliegen. Dem muss vonseiten der Stadtverwaltung entgegengewirkt werden. Die Stadtverwaltung merkt selbst an, dass stadtentwicklungspolitische Einflussmöglichkeiten im Mülheimer Süden aufgrund der Grundbesitzverhältnisse beschränkt sind1. Sie wird daher beauftragt, entsprechende städtebauliche Entwicklungsmaßnamen nach dem Baugesetzbuch zu prüfen bzw. von ihrem kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, so dass sie Möglichkeiten der Intervention erhält. 1 https://ratsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/getfile.asp?id=871034&type=do Bezüglich des sich im Besitz der NRW.URBAN befindlichen Geländes im Otto-Langen- Quartier wird zu einem späteren Zeitpunkt, namentlich nach der Konstitution einer neuen Landesregierung, ein Vorstoß erforderlich sein, so dass der Stadt das Grundstück angedient wird. Zu Punkt 6 und 7: In der „Vision“ des Werkstattverfahrens 2013 / 14 wurde besagter Hochpunkt an der Einmündung Auenweg / Hafenstraße zwar markiert. Dies allerdings nicht mit der derzeitig geplanten Höhe von 65 Metern bzw. 19. Geschossen. Die ständige Jury hat kein politisches Mandat, solche Präzisierungen vorzunehmen. Da in der Jury die politischen Gremien nicht vertreten sind, besteht die unbedingte Pflicht, alle Entscheidungen in die Gremien rückzuspiegeln und diesen die politischen Entscheidungen zu überlassen. Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2022

    Rat

    TOP 3.1.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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