2006/0118
Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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ORdnungsamt Darmstadt, 30.11.05
Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Das Ordnungsamt musste im Jahre 2002 die Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt einstellen, da die vorhandenen Überwachungsanlagen technisch derart veraltet waren, dass eine gerichtsverwertbare Feststellung von Rotlichtverstößen nicht mehr möglich war. Bereits im Jahre 1996 hatte das Ordnungsamt eine Magistratsvorlage über Investitionen zur Aufrechterhaltung und Erweiterung der Rotlichtüberwachung an 10 Standorten im Umfang von 662.642,00 DM sowie der Schaffung einer Planstelle (A 7) erstellt. Der Magistrat hatte am 2.9.1996 beschlossen, die Vorlage so lange zurückzustellen, bis Verhandlungsergebnisse der Kommunalen Spitzenverbände über eine höhere finanzielle Beteiligung des Landes Hessen vorliegen.
Seit dieser Zeit haben die Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Hessische Städtetag sowie zahlreiche andere hessische Kommunen eine derartige höhere finanzielle Beteiligung des Landes immer wieder massiv beim Hessischen Innenministerium eingefordert. Das Hessische Innenministerium hat in dieser Angelegenheit bislang aus rein fiskalischen Gründen jegliches Entgegenkommen abgelehnt (vgl. im einzelnen Magistratsbeschluss vom 14.7.2004). In einem Gespräch mit Stadtrat Wenzel am 10.11.2005 im Hessischen Innenministerium hat Staatsminister Bouffier zuletzt eine nochmalige Überprüfung der Haltung des Landes Hessen zugesagt .
Nach der derzeit geltenden Zuständigkeitsverordnung vom 7.4.1992 ist in Hessen das Regierungspräsidium Kassel als Bezirksordnungsbehörde für die Durchführung von Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Lediglich der Stadt Frankfurt wird für deren Stadtgebiet ebenfalls eine entsprechende Zuständigkeit eingeräumt. Mit den anderen Städten und Gemeinden schloss das Land Hessen Erstattungsvereinbarungen über den Betrieb und die Unterhaltung von Rotlichtüberwachungsanlagen. Nach der mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt geschlossenen, aus dem Jahre 1990 stammenden Vereinbarung, werden der Wissenschaftsstadt Darmstadt für jeden fest gestellten Rotlichtverstoß 30,00 DM = 15,35 ¬ erstattet. Ferner wird für jede eingesetzte Rotlichtüberwachungskamera eine Jahrespauschale von 4.000,00 DM gezahlt. Diese Zahlungen sind nicht einmal ansatzweise ausreichend, um die materiellen und personellen Kosten für den laufenden Betrieb und die Unterhaltung der Rotlichtüberwachung abzudecken. Das Land Hessen hingegen erzielt bei minimalem eigenen Aufwand für jeden vorgelegten Rotlichtverstoß gemäß dem geltenden Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten 50,00 ¬ bzw. 125,00 ¬ (wenn die Rotphase länger als 1 Sekunde dauerte). Hinzu kommen weitere 20,00 ¬ Gebühren pro Fall.
Die geschilderte Kosten- und Lastenverteilung ist in jeder Hinsicht kontraproduktiv. Sie stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz dar. Sie ließe sich am einfachsten und konsequentesten auflösen, indem das Land auch der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Zuständigkeit für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten übertragen würde. Das Ordnungsamt wäre ohne weiteres mit geringem Personalmehrbedarf in der Lage diese Aufgabe zu übernehmen. Es ließen sich zudem erhebliche Synergieeffekte erzielen und das Land Hessen könnte zudem bei der zentralen Bußgeldstelle, die es so in keinem anderen Bundesland gibt, Personaleinsparungen vornehmen.
Alternativ käme als zweitbeste Lösung eine deutliche Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse und Fallpauschalen in Betracht.
Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt halten die derzeitige Situation aus Verkehrsicherheitsgründen nicht mehr für vertretbar. Rotlichtverstöße beinhalten ein enormes Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer. Hierdurch können sich jederzeit Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignen. Erfahrungen belegen, dass derartige Verstöße bei entsprechender Überwachung markant zurückgehen. Verkehrsdezernent Dieter Wenzel kann und will daher die Verantwortung für den derzeitigen Stillstand nicht mehr übernehmen. Er bat deshalb die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit aktuell zu überprüfen und darzulegen, an welchen Standorten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Rotlichtüberwachung erforderlich erscheint. Nach dieser Untersuchung sollte an folgenden Stellen eine Rotlichtüberwachung erfolgen:
Kreuzung Rheinstraße/Kavalleriesand, östliche Fahrtrichtung
Kreuzung Heinrichtraße/Inselstraße, westliche Fahrtrichtung
Kreuzung Donnersbergring/ehemalige Zulassungsbehörde, südliche Fahrtrichtung
Kreuzung Karlsruher Straße/Rüdesheimer Straße, nördliche Fahrtrichtung
Kreuzung Frankfurter Straße/Landwehrstraße, nördliche Fahrtrichtung
Kreuzung Frankfurter Straße/Alicestraße, nördliche Fahrtrichtung
Kreuzung Frankfurter Landstraße/Messeler Parkstraße, in beiden Fahrtrichtungen
Kreuzung Kasinostraße/Bleichstraße, in beiden Fahrtrichtungen
Kreuzung B26/Aschaffenburger Straße, stadteinwärts
Kreuzung Rüdesheimer Straße/Schiebelhuthweg, östliche Fahrtrichtung
Kreuzung FSA Zeughausstraße/Landesmuseum, westliche Fahrtrichtung
Kreuzung Karlsruher Straße/Pfungstädter Straße, in beiden Fahrtrichtungen
An einigen dieser Kreuzungen könnte die Rotlichtüberwachung stadteinwärts zudem ohne großen Mehraufwand mit einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung kombiniert werden.
Appel
Magistratsdirektor
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2006/0118
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.04.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Ordnungsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat I Dezernat II Dezernat VI Vorlage-Nr. 2006/0118 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 29.03.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt von dem Bericht des Ordnungsamtes vom 30.11.2005 Kenntnis. 2. Der Magistrat hält es zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Wissen-schaftsstadt Darmstadt für zwingend erforderlich, an den im Bericht des Ordnungsam-tes im einzelnen aufgeführten Stellen Rotlichtüberwachung durchzuführen. 3. Die insoweit erforderlichen personellen und investiven Maßnahmen werden kurzfristig umgesetzt, sobald das Land Hessen eine angemessene Refinanzierung zusichert oder gewährt. Anlagen: Bericht des Ordnungsamtes Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2006 In dem anliegenden Bericht des Ordnungsamtes vom 30.11.2005 ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf Rotlichtüberwachung dargestellt. Diese Situation ist aus Ver- kehrssicherheitsgründen nicht mehr zu verantworten. Durch entsprechende Pressebe-richte ist es allgemein bekannt, dass Rotlichtverstöße in der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht mehr geahndet werden. Dies führt zu einer weiteren Verschärfung der Gefährdungssituation. Das von der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit ausgearbeitete, im Bericht des Ordnungsamtes vom 30.11.2005 geschilderte Konzept zur Aufnahme der Rotlichtüberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist daher zeitnah um-zusetzen. Parallel hierzu muss aber die derzeitige Kosten- und Lastenverteilung, die mit der Rotlichtüberwachung verbunden ist, geändert werden. Diese Kosten-/Lastenverteilung zwischen Land und Gemeinden ist in dem Bericht des Ordnungsamtes dargestellt. Sie blockiert seit Jahren dringend erforderliche Investitionen. Das Land Hessen versucht sich damit auf Kosten der Kommunen und der Verkehrssicherheit ohne sachlichen Grund eine bequeme Einnahmequelle zu erhalten. Es trägt damit auch die Hauptver-antwortung für die Gefahren, die aus der fehlenden Rotlichtüberwachung resultieren. Dieser Verantwortung wird das Land seit Jahren nicht gerecht. Es ist eine angemesse-ne finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten der Rotlichtüberwachung herbei-zuführen. Darmstadt, Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent VI Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Dieter Wenzel Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0118
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.03.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00