1669/2018
Parkraum an der Etzelstraße
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Mitteilung BV
2145 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 Vorlagen-Nummer 1669/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Parkraum an der Etzelstraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 13.09.2012, TOP 8.1.7 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, auf dem Gelände zwischen S Bahngleisen und Etzelstr auch auf Höhe der Schmiedegasse und weiter nördlich davon Parkmöglichkeiten zu schaffen und ggf. Verhandlungen mit der DB hierzu aufzunehmen." Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung hat den o. g. Beschluss auf Umsetzung geprüft und im Rahmen eines Ortstermins am 03.05.2018 die örtliche Gegebenheiten auf dem Gelände zwischen S-Bahngleisen und Etzelstraße und auf Höhe der Schmiedegasse und weiter nördlich untersucht, ob weitere öffentliche Parkmöglich- keiten geschaffen werden können. Es wurde festgestellt, dass der Damm der Bahnstrecke durch eine Mauer entlang der Etzel-straße abgefangen wird. Diese Mauer befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn und muss aus Stand- sicherheitsgründen weiterhin erhalten bleiben. Die verbleibenden Flächen zwischen dieser Mauer und der Straße sind zu schmal, um in diesem Bereich öffentliche Parkplätze einrichten zu können. Eine Realisierung der gewünschten Parkmöglichkeiten in diesem Bereich ist mit einem hohen bauli- chen Bauaufwand und mit erheblichen Kosten verbunden, da die vorhandene Mauer abgerissen und der Damm der Bahnstrecke durch eine neue lagemäßig versetzt anzuordnende größere Winkelstütz- mauer abgefangen werden muss. Der diesbezügliche Bau- und Kostenaufwand steht in keinem Ver- hältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Aus den o. g. Gründen und der erfolgten Abwägung der Be- lange einerseits zur Standsicherheit der Bahntrasse und anderseits dem Wunsch nach zusätzlichen Parkmöglichkeiten sieht die Verwaltung die Einrichtung von öffentlichen Stellplätzen in diesem Be- reich als nicht vertretbar an. Die Verwaltung sieht den Prüfauftrag auf Grund des dargestellten Sach- verhalts als erledigt an.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1669/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 01.06.2018
- Erstellt
- 17.05.2018 10:57