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2453/2021

Was bedeutet der Gefahrguthafen für Köln-Mülheim?

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.09.2021, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4833 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 2453/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
 
Was bedeutet der Gefahrguthafen für Köln-Mülheim? 
Anfrage: 
 
 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 15.03.2021 wurde nachfolgende Anfrage seitens der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt (AN 0428/2021): 
 
 
1. Warum ist in Köln-Mülheim ein Gefahrguthafen? 
2. Welche Gefahren gehen in einem Unglücksfall bzw. einer Naturkatastrophe von diesem Hafen 
aus? Gibt es Worst-Case-Szenarien / Sicherheitsabstände und was beinhalten die entspre-
chenden Feuerwehrpläne? 
3. Welche Einwirkungsmöglichkeiten haben Bezirk und Stadt auf die Qualität des Hafens (z.B. 
Landstrom statt Dieselabgase oder Art der anliegenden Gefahrgüter)? 
4. Warum ist in einem dichtbesiedelten Stadtgebiet ein Gefahrguthafen. Gibt es keine weniger 
besiedelten Standorte? 
5. Welche Vorteile hat die Stadt Köln durch diesen Hafen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die für den Hafen Köln-Mülheim zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat zu den 
Fragen nachfolgende Stellungnahme abgegeben: 
 
„Der Hafen Köln-Mülheim ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes. 
 
Bei dem fiskalischen Hafen Mülheim handelt es sich um einen Schutzhafen und Liegehafen. 
 
Die Güterschifffahrt ist im Vergleich zu anderen Transportmöglichkeiten wie Schiene und insbesonde-
re der Straße umweltfreundlich. Sie ist jedoch sehr stark auf sichere Liegeplätze angewiesen, damit 
vorgeschriebene, unvermeidliche und notwendige Aktivitäten (Arztgänge, Besatzungswechsel, Ein-
käufe, etc.) durchgeführt werden können. Solche Liegemöglichkeiten sind insbesondere in der Nähe 
von Siedlungen unentbehrlich. Eine nahezu essenzielle Bedeutung hat dies für Schiffe mit gefährli-
chen Gütern, die mit Kegeln gekennzeichnet sind, die ausschließlich an Örtlichkeiten liegen dürfen, 
an denen die notwendigen Schutzradien eingehalten sind. 
 
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Rhein hat für die WSV handelnd, im Mülheimer Ha-
fen Liegeplätze für die Güterschifffahrt so ausgestattet, dass dort sechs 1-Kegelschiffe und ein 2-
Kegelliegeschiff sicher liegen können. Es findet dort kein Umschlag statt.

2 
 
Prinzipiell kann zur einfachen Erklärung der Kegel ausgeführt werden, dass nach § 3.14 Abs. 1 
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Fahrzeuge, die bestimmte entzündbare Stoffe nach 
der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) befördern 
bei Nacht ein blaues Licht oder bei Tag einen blauen Kegel mit der Spitze nach unten führen müssen 
und nach § 3.14 Abs. 2 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Fahrzeuge, die bestimmte 
gesundheitsschädliche Stoffe nach ADN befördern bei Nacht zwei blaue Lichter oder bei Tag zwei 
blauen Kegel mit der Spitze nach unten führen müssen. 
 
Die gesetzlichen Vorgaben zum Stillliegen von Kegelschiffen finden uneingeschränkt Beachtung. Die 
im Abschnitt 7 der ADN geforderten Sicherheitsabstände (Schutzkreise) zu geschlossenen Wohnge-
bieten sowie zu Ingenieurbauwerken werden eingehalten.  
 
Ziel der WSV ist es, ihre Liegestellen mit Landstromanschlüssen auszurüsten. Hierfür läuft zurzeit das 
Pilotprojekt „Elektrischer Landanschluss für die Binnenschifffahrt“. Nach Abschluss des Pilotprojektes 
kann die Ausrüstung von Bestandsliegestellen nach Priorisierung und Ressourcenverfügbarkeit um-
gesetzt werden. 
 
Der Hafen Mülheim trägt zur Sicherheit der Schifffahrt auf dem Rhein bei, indem er den Schiffen bei 
Gefahrensituationen auf dem Rhein, auch innerhalb der Stadt Köln, z.B. bei Hochwasser, eine siche-
re Liegemöglichkeit bietet und den Besatzungen, die oben beschrieben Aktivitäten zur Teilhabe am 
sozialen Leben ermöglicht. 
 
Es sei der Hinweis gestattet, dass die Besiedlung des Hafengebietes mit Wohnbebauung erst in den 
letzten Jahren in den Fokus rückt. Der Schutz- und Sicherheitshafen Mühlheim hat dagegen eine lan-
ge Historie.“ 
 
Aus Sicht der Verwaltung sind durch die Stellungnahme der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die 
Fragen 1 bis 4 beantwortet. Zu Frage 5 ist ergänzend anzumerken, dass Köln und das  unmittelbare 
Umland nach wie vor ein wichtiger Industriestandort sind und insofern ein grundsätzliches Interesse 
an der Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für den Transport der Güter und Waren besteht. 
Hierzu zählt auch die Bereitstellung von adäquaten Liegeplätzen für Schiffe. Dies ist insbesondere 
unter dem Aspekt des Klimaschutzes wichtig, da es ein erklärtes verkehrs- und umweltpolitisches Ziel 
ist, den Anteil der Binnenschifffahrt am Transportaufkommen zu steigern.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2453/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.07.2021
Erstellt
29.06.2021 14:47