2453/2021
Was bedeutet der Gefahrguthafen für Köln-Mülheim?
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4833 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 2453/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Was bedeutet der Gefahrguthafen für Köln-Mülheim? Anfrage: Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 15.03.2021 wurde nachfolgende Anfrage seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt (AN 0428/2021): 1. Warum ist in Köln-Mülheim ein Gefahrguthafen? 2. Welche Gefahren gehen in einem Unglücksfall bzw. einer Naturkatastrophe von diesem Hafen aus? Gibt es Worst-Case-Szenarien / Sicherheitsabstände und was beinhalten die entspre- chenden Feuerwehrpläne? 3. Welche Einwirkungsmöglichkeiten haben Bezirk und Stadt auf die Qualität des Hafens (z.B. Landstrom statt Dieselabgase oder Art der anliegenden Gefahrgüter)? 4. Warum ist in einem dichtbesiedelten Stadtgebiet ein Gefahrguthafen. Gibt es keine weniger besiedelten Standorte? 5. Welche Vorteile hat die Stadt Köln durch diesen Hafen? Antwort der Verwaltung: Die für den Hafen Köln-Mülheim zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat zu den Fragen nachfolgende Stellungnahme abgegeben: „Der Hafen Köln-Mülheim ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes. Bei dem fiskalischen Hafen Mülheim handelt es sich um einen Schutzhafen und Liegehafen. Die Güterschifffahrt ist im Vergleich zu anderen Transportmöglichkeiten wie Schiene und insbesonde- re der Straße umweltfreundlich. Sie ist jedoch sehr stark auf sichere Liegeplätze angewiesen, damit vorgeschriebene, unvermeidliche und notwendige Aktivitäten (Arztgänge, Besatzungswechsel, Ein- käufe, etc.) durchgeführt werden können. Solche Liegemöglichkeiten sind insbesondere in der Nähe von Siedlungen unentbehrlich. Eine nahezu essenzielle Bedeutung hat dies für Schiffe mit gefährli- chen Gütern, die mit Kegeln gekennzeichnet sind, die ausschließlich an Örtlichkeiten liegen dürfen, an denen die notwendigen Schutzradien eingehalten sind. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Rhein hat für die WSV handelnd, im Mülheimer Ha- fen Liegeplätze für die Güterschifffahrt so ausgestattet, dass dort sechs 1-Kegelschiffe und ein 2- Kegelliegeschiff sicher liegen können. Es findet dort kein Umschlag statt. 2 Prinzipiell kann zur einfachen Erklärung der Kegel ausgeführt werden, dass nach § 3.14 Abs. 1 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Fahrzeuge, die bestimmte entzündbare Stoffe nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) befördern bei Nacht ein blaues Licht oder bei Tag einen blauen Kegel mit der Spitze nach unten führen müssen und nach § 3.14 Abs. 2 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Fahrzeuge, die bestimmte gesundheitsschädliche Stoffe nach ADN befördern bei Nacht zwei blaue Lichter oder bei Tag zwei blauen Kegel mit der Spitze nach unten führen müssen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Stillliegen von Kegelschiffen finden uneingeschränkt Beachtung. Die im Abschnitt 7 der ADN geforderten Sicherheitsabstände (Schutzkreise) zu geschlossenen Wohnge- bieten sowie zu Ingenieurbauwerken werden eingehalten. Ziel der WSV ist es, ihre Liegestellen mit Landstromanschlüssen auszurüsten. Hierfür läuft zurzeit das Pilotprojekt „Elektrischer Landanschluss für die Binnenschifffahrt“. Nach Abschluss des Pilotprojektes kann die Ausrüstung von Bestandsliegestellen nach Priorisierung und Ressourcenverfügbarkeit um- gesetzt werden. Der Hafen Mülheim trägt zur Sicherheit der Schifffahrt auf dem Rhein bei, indem er den Schiffen bei Gefahrensituationen auf dem Rhein, auch innerhalb der Stadt Köln, z.B. bei Hochwasser, eine siche- re Liegemöglichkeit bietet und den Besatzungen, die oben beschrieben Aktivitäten zur Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht. Es sei der Hinweis gestattet, dass die Besiedlung des Hafengebietes mit Wohnbebauung erst in den letzten Jahren in den Fokus rückt. Der Schutz- und Sicherheitshafen Mühlheim hat dagegen eine lan- ge Historie.“ Aus Sicht der Verwaltung sind durch die Stellungnahme der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Fragen 1 bis 4 beantwortet. Zu Frage 5 ist ergänzend anzumerken, dass Köln und das unmittelbare Umland nach wie vor ein wichtiger Industriestandort sind und insofern ein grundsätzliches Interesse an der Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für den Transport der Güter und Waren besteht. Hierzu zählt auch die Bereitstellung von adäquaten Liegeplätzen für Schiffe. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt des Klimaschutzes wichtig, da es ein erklärtes verkehrs- und umweltpolitisches Ziel ist, den Anteil der Binnenschifffahrt am Transportaufkommen zu steigern.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2453/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.07.2021
- Erstellt
- 29.06.2021 14:47