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0723/2024

Errichtung eines offenen Bücherschranks auf dem Nibelungenplatz in Köln-Mauenheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.05.2024, TOP 9.1.1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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130 Zeichen

Lageplan
Mittelpunkt: 355331, 5648972
1:500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 13.02.2024Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1491 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.31.01.5.26593.2024 
Vorlagen-Nummer 
 0723/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines offenen Bücherschranks auf dem Nibelungenplatz in Köln-Mauenheim
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der Aufstellung eines „Offenen Bücherschranks“ durch 
die Bürgerstiftung Köln auf dem Nibelungenplatz - wie in der Anlage dargestellt - zu. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 den Beschluss vom 
31.03.2011 zur Aufstellung von „Öffentlichen Bücherschränken“ der Bürgerstiftung Köln im 
Kölner Stadtgebiet bekräftigt.  
 
Der beantragte Standort wurde aus stadtgestalterischer und verkehrlicher Sicht geprüft. Die in 
der Begründung zu den o.a. Beschlüssen genannten Kriterien zur Gestaltung des öffentlichen 
Raumes werden eingehalten. Die Finanzierung und die Patenschaft für die Anlage und deren 
Inhalte wurden durch die Bürgerstiftung Köln sichergestellt. 
 
Die für den Bücherschrank zu erteilende Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung des öffentli-
chen Straßenlandes wird auf jederzeitigen Widerruf erteilt. 
 
Anlagen 
Lageplan 
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

993 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um ein antragsbezogenes öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren, bei dem 
lediglich der konkret beantragte Standort betrachtet werden kann.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

02.05.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brückenstraße 5
  • Nibelungenplatz

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Details

Aktenzeichen
0723/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.03.2024
Erstellt
22.02.2024 13:13