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AÖE/040/2025

Errichtung einer Mountainbike-Trailanlage im Düsseldorfer Stadtwald - Aufhebung des Sperrvermerkes für die Finanzmittel für das Jahr 2025

Beschlussvorlage 28.05.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 25.06.2025, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6185 Zeichen

AÖE/040/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Errichtung einer Mountainbike-Trailanlage im Düsseldorfer Stadtwald - Aufhebung 
des Sperrvermerkes für die Finanzmittel für das Jahr 2025 
Fachbereich: 
68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter Jochen Kral      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für öffentliche 
Einrichtungen, Stadtökologie, 
Abfallmanagement und 
Bevölkerungsschutz 
16.06.2025 Entscheidung 
Bezirksvertretung 7 24.06.2025 Kenntnisnahme 
Sportausschuss 25.06.2025 Vorberatung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und 
Bevölkerungsschutz nimmt den aktuellen Sachstand zur Erarbeitung eines 
Gestattungsvertrages (Betreibermodell) zwischen der Verwaltung und dem Verein für 
Geländeradsport Düsseldorf  e.V. (VfG) sowie dem Deutschen Alpenverein Sektion 
Düsseldorf (DAV) zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Empfehlung des 
Sportausschusses die Aufhebung des Sperrvermerks. 
Darüber hinaus wird die Verwaltung mit der Umsetzung der weiteren Planung 
beauftragt. 
 
Beschlusslage: 
RAT/420/2024 
In der Ratssitzung am 12.12.2024 wurden für die Errichtung einer Mountainbike -
Trail-Anlage im Düsseldorfer Stadtwald Finanzmittel zur Planung und vorbereitenden 
Waldumwandlung in Höhe von 110.000 Euro mit Sperrvermerk  für das Jahr 2025 
bereitgestellt. Der Sperrvermerk soll durch den Sportausschuss und den Ausschuss 
für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und 
Bevölkerungsschutz aufgehoben werden, wenn mit einem oder mehreren Vereinen 
ein Betreibermodell vereinbart werden konnte.

Seite 2 
 
Sachdarstellung: 
Mit der Informationsvorlage AÖE/031/2024 wurden dem Ausschuss für öffentliche 
Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz, dem 
Sportausschuss sowie der Bezirksvertretung 7 die wesentlichen Ergebnisse der 
Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer natur- und sozialverträglichen Mountainbike-
Trailanlage im Düsseldorfer Stadtwald vorgestellt.  
 
Zum aktuellen Zeitpunkt liegt ein Gesamtentwurf eines umfangreichen 
Gestattungsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Verein für 
Geländeradsport Düsseldorf e.V. (VfG) sowie dem Deutschen Alpenverein Sektion 
Düsseldorf (DAV) vor. In diesem Gesamtentwurf sind bereits Anmerkungen und 
Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt, welche sich im bisherigen 
Erarbeitungsprozess er geben haben. Aufgrund des umfänglichen 
Abstimmungsprozesses ist der Gestattungsvertrag bisher noch nicht final 
unterzeichnet worden. Beide Vertragsparteien sind jedoch ausdrücklich gewillt, den 
Gestattungsvertrag zu unterzeichnen und das Projekt gemeinsam zu realisieren und 
zum Erfolg zu führen.  
 
Um die weiteren Planungsschritte im Rahmen des Projektes noch im Jahr 2025 
beauftragen und realisieren zu können, sollen die Finanzmittel in Höhe von 110.000 
Euro bereits zum jetzigen Zeitpunkt freigegeben werden.  Eine zeitnahe 
Ausschreibung und Beauftragung der natur - und artenschutzrechtlichen 
Vorprüfungen sowie die Durchführung des Planungsverfahrens im Jahr 2025 sind 
notwendig, um den Bau sowie die Inbetriebnahme der Mountainbike -Trailanlage im 
Jahr 2026 zu realisieren.  
 
Finanzmittel für den Bau der Mountainbike -Trailanlage stehen aktuell nicht zur 
Verfügung. 
 
 
Wesentliche Vertragsinhalte: 
Vertragspartner des Gestattungsvertrages sind die Landeshauptstadt Düsseldorf 
(vertreten durch das Garten -, Friedhofs - und Forstamt) und der Verein für 
Geländeradsport Düsseldorf e.V. (VfG) sowie der Deutsche Alpenverein Sektion 
Düsseldorf (DAV). Ob beide Vereine gleichberechtigte Vertragspartner werden oder 
ob VfG und DAV untereinander einen Kooperationsvertrag abschließen, b efindet sich 
aktuell in Klärung. 
 
Als Vertragsgegenstand wird das ca. 2,45 ha große V -förmige Areal (gemäß 
Machbarkeitsstudie) südlich des Gerresheimer Friedhofs konkret definiert und mit 
einem Lageplan dem Gestattungsvertrag beigefügt. 
Die Vertragslaufzei t des unentgeltlichen Gestattungsvertrages soll zunächst für 5 
Jahre nach erfolgter Übergabe des Vertragsgegenstandes (voraussichtlich im 4. 
Quartal 2026) befristet bis zum 31.12.2031 gelten, verbunden mit einer 
Verlängerungsoption für weitere 5 Jahre. Kün digungs- sowie 
Sonderkündigungsbedingungen sind explizit im Vertrag für beide Vertragsparteien 
definiert. Bei einer Rückgabe des Vertragsgegenstandes ist der Zustand zum 
Zeitpunkt der Übergabe durch die Stadt seitens der Gestattungsnehmer 
wiederherzustellen.  
 
Die Planung und die Ausführung der Mountainbikestrecken obliegt der Stadt. Die 
Gestattungsnehmer werden als zukünftige Unterhaltungs -, Instandhaltungs - sowie 
Instandsetzungspflichtige und Nutzende bei der Planung der Mountainbikestrecken in 
die Entwurfs- und Ausführungsplanung eingebunden.

Seite 3 
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für den Vertragsgegenstand tragen die 
Vereine. Die Stadt ist für die Verkehrssicherungspflicht des örtlichen Baumbestandes 
verantwortlich. Konkrete Regelungen zu Kontrollinte rvallen, Meldevorgängen sowie 
Instandsetzungsarbeiten werden im Rahmen des Vertrages geregelt.  
 
Ebenfalls werden die Themen Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring und Werbung 
geregelt. Großflächige Werbebanner oder Ähnliches sind nicht zulässig, kleinere 
Werbeinhalte auf Beschilderungsflächen hingegen sind gestattet. Darüber hinaus sind 
Veranstaltungen lediglich mit vorheriger Zustimmung der Stadt durchführbar 
(ausgenommen sind z.B. regelmäßige Vereinstrainings oder Vereinsmeisterschaften).  
 
Für die Nutzung de r Mountainbike -Trailanlage wird dem Gestattungsvertrag eine 
Benutzungsordnung mit Verhaltensregeln beigefügt. Darin geregelt sind z.B. die 
Punkte Helmpflicht, Tragen geeigneter Schutzausrüstung, angemessenes Verhalten 
in Friedhofsnähe, Nachtfahrverbot, Ben utzung der Anlage auf eigene Gefahr sowie 
weitere Aspekte. 
 
Da die Mountainbike -Trail-Anlage für die Öffentlichkeit frei zugänglich und 
unentgeltlich nutzbar sein soll, wird die Landeshauptstadt Düsseldorf die 
Verhaltensregeln veröffentlichen.

Beratungsverlauf (3)

16.06.2025 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Bezirksvertretung 7
TOP 4.7 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2025 Sportausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AÖE/040/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
28.05.2025
Erstellt
28.05.2025 13:15