AÖE/040/2025
Errichtung einer Mountainbike-Trailanlage im Düsseldorfer Stadtwald - Aufhebung des Sperrvermerkes für die Finanzmittel für das Jahr 2025
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Beschlussvorlage
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AÖE/040/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Errichtung einer Mountainbike-Trailanlage im Düsseldorfer Stadtwald - Aufhebung des Sperrvermerkes für die Finanzmittel für das Jahr 2025 Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 16.06.2025 Entscheidung Bezirksvertretung 7 24.06.2025 Kenntnisnahme Sportausschuss 25.06.2025 Vorberatung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz nimmt den aktuellen Sachstand zur Erarbeitung eines Gestattungsvertrages (Betreibermodell) zwischen der Verwaltung und dem Verein für Geländeradsport Düsseldorf e.V. (VfG) sowie dem Deutschen Alpenverein Sektion Düsseldorf (DAV) zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Empfehlung des Sportausschusses die Aufhebung des Sperrvermerks. Darüber hinaus wird die Verwaltung mit der Umsetzung der weiteren Planung beauftragt. Beschlusslage: RAT/420/2024 In der Ratssitzung am 12.12.2024 wurden für die Errichtung einer Mountainbike - Trail-Anlage im Düsseldorfer Stadtwald Finanzmittel zur Planung und vorbereitenden Waldumwandlung in Höhe von 110.000 Euro mit Sperrvermerk für das Jahr 2025 bereitgestellt. Der Sperrvermerk soll durch den Sportausschuss und den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz aufgehoben werden, wenn mit einem oder mehreren Vereinen ein Betreibermodell vereinbart werden konnte. Seite 2 Sachdarstellung: Mit der Informationsvorlage AÖE/031/2024 wurden dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz, dem Sportausschuss sowie der Bezirksvertretung 7 die wesentlichen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer natur- und sozialverträglichen Mountainbike- Trailanlage im Düsseldorfer Stadtwald vorgestellt. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt ein Gesamtentwurf eines umfangreichen Gestattungsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Verein für Geländeradsport Düsseldorf e.V. (VfG) sowie dem Deutschen Alpenverein Sektion Düsseldorf (DAV) vor. In diesem Gesamtentwurf sind bereits Anmerkungen und Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt, welche sich im bisherigen Erarbeitungsprozess er geben haben. Aufgrund des umfänglichen Abstimmungsprozesses ist der Gestattungsvertrag bisher noch nicht final unterzeichnet worden. Beide Vertragsparteien sind jedoch ausdrücklich gewillt, den Gestattungsvertrag zu unterzeichnen und das Projekt gemeinsam zu realisieren und zum Erfolg zu führen. Um die weiteren Planungsschritte im Rahmen des Projektes noch im Jahr 2025 beauftragen und realisieren zu können, sollen die Finanzmittel in Höhe von 110.000 Euro bereits zum jetzigen Zeitpunkt freigegeben werden. Eine zeitnahe Ausschreibung und Beauftragung der natur - und artenschutzrechtlichen Vorprüfungen sowie die Durchführung des Planungsverfahrens im Jahr 2025 sind notwendig, um den Bau sowie die Inbetriebnahme der Mountainbike -Trailanlage im Jahr 2026 zu realisieren. Finanzmittel für den Bau der Mountainbike -Trailanlage stehen aktuell nicht zur Verfügung. Wesentliche Vertragsinhalte: Vertragspartner des Gestattungsvertrages sind die Landeshauptstadt Düsseldorf (vertreten durch das Garten -, Friedhofs - und Forstamt) und der Verein für Geländeradsport Düsseldorf e.V. (VfG) sowie der Deutsche Alpenverein Sektion Düsseldorf (DAV). Ob beide Vereine gleichberechtigte Vertragspartner werden oder ob VfG und DAV untereinander einen Kooperationsvertrag abschließen, b efindet sich aktuell in Klärung. Als Vertragsgegenstand wird das ca. 2,45 ha große V -förmige Areal (gemäß Machbarkeitsstudie) südlich des Gerresheimer Friedhofs konkret definiert und mit einem Lageplan dem Gestattungsvertrag beigefügt. Die Vertragslaufzei t des unentgeltlichen Gestattungsvertrages soll zunächst für 5 Jahre nach erfolgter Übergabe des Vertragsgegenstandes (voraussichtlich im 4. Quartal 2026) befristet bis zum 31.12.2031 gelten, verbunden mit einer Verlängerungsoption für weitere 5 Jahre. Kün digungs- sowie Sonderkündigungsbedingungen sind explizit im Vertrag für beide Vertragsparteien definiert. Bei einer Rückgabe des Vertragsgegenstandes ist der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe durch die Stadt seitens der Gestattungsnehmer wiederherzustellen. Die Planung und die Ausführung der Mountainbikestrecken obliegt der Stadt. Die Gestattungsnehmer werden als zukünftige Unterhaltungs -, Instandhaltungs - sowie Instandsetzungspflichtige und Nutzende bei der Planung der Mountainbikestrecken in die Entwurfs- und Ausführungsplanung eingebunden. Seite 3 Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für den Vertragsgegenstand tragen die Vereine. Die Stadt ist für die Verkehrssicherungspflicht des örtlichen Baumbestandes verantwortlich. Konkrete Regelungen zu Kontrollinte rvallen, Meldevorgängen sowie Instandsetzungsarbeiten werden im Rahmen des Vertrages geregelt. Ebenfalls werden die Themen Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring und Werbung geregelt. Großflächige Werbebanner oder Ähnliches sind nicht zulässig, kleinere Werbeinhalte auf Beschilderungsflächen hingegen sind gestattet. Darüber hinaus sind Veranstaltungen lediglich mit vorheriger Zustimmung der Stadt durchführbar (ausgenommen sind z.B. regelmäßige Vereinstrainings oder Vereinsmeisterschaften). Für die Nutzung de r Mountainbike -Trailanlage wird dem Gestattungsvertrag eine Benutzungsordnung mit Verhaltensregeln beigefügt. Darin geregelt sind z.B. die Punkte Helmpflicht, Tragen geeigneter Schutzausrüstung, angemessenes Verhalten in Friedhofsnähe, Nachtfahrverbot, Ben utzung der Anlage auf eigene Gefahr sowie weitere Aspekte. Da die Mountainbike -Trail-Anlage für die Öffentlichkeit frei zugänglich und unentgeltlich nutzbar sein soll, wird die Landeshauptstadt Düsseldorf die Verhaltensregeln veröffentlichen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AÖE/040/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 28.05.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 13:15