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V/0892/2020

Bestellung von Mitgliedern des Rates für den Integrationsrat

Vorlagen 18.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2020, TOP 10

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4174 Zeichen

V/0892/2020 
V/0892/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung von Mitgliedern des Rates für den Integrationsrat 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.11.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bestellung von Mitgliedern des Rates für den Integrationsrat erfolgt in Anwendung von § 
50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).  
 
2. Für den Integrationsrat werden als Vertreterinnen/Vertreter des Rates aus seiner Mitte folgen-
de Mitglieder und Stellvertretungen bestellt: 
 
 
 
Mitglieder      Liste der Stellvertretungen   
  
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion 
 
1.  1.  
2.  2.  
3.  3.  
 
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
4.  1.  
5.  2.  
6.  3.  
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
23.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0892/2020 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion 
 
7.  1.  
8.  2.  
 
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder Fraktion DIE LINKE (Losentscheid) 
 
9.  1.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 4.12.2019 mehrheitlich beschlossen, auch 
nach der Kommunalwahl 2020 einen Integrationsrat gemäß § 27 Abs. 1 S.1 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu bilden (s. dazu V/0988/2019).  
 
Nach § 9 der Hauptsatzung der Stadt Münster gehören dem Integrationsrat 27 Mitglieder an, von de-
nen 9 stimmberechtigte Mitglieder aus der Mitte des Rates  entsandt werden (vgl. § 27 Abs. 2 Satz 4 
GO NRW) und 18 stimmberechtigte Mitglieder in allgem einer, unmittelbarer, freier, gleicher und ge-
heimer Wahl gewählt werden (vgl. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).  
 
Für die Bestellung der Ratsmitglieder schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren gemäß § 50 Abs. 3 
GO NRW anzuwenden (s. dazu auch V/0031/2010).  
 
§ 50 Abs. 3 GO NRW:  
 
„…Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Ver-
hältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der 
Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend de m Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die 
einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. 
Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen erge-
ben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruch-
teile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“  
 
Danach entfallen auf die CDU -Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL jeweils 3 Sitze 
und auf die SPD-Fraktion 2 Sitze. Ein Sitz wird durch Losentscheid der FDP -Fraktion oder der Frakti-
on DIE LINKE. zugeteilt. 
 
Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 5 GO NRW ist die Bestellung von Stellvertretungen zulässig.  
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen un d Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des §  12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins

- 3 - 
V/0892/2020 
Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013 -2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräte n sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden. 
 
Die konstituierende Sitzung des Integrationsrates findet am 25.11.2020 statt. 
 
 
 
 
In Vertretung  
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlagen: Anlage A

Anlage A

1693 Zeichen

Anlage A zur V/0892/2020 
Kurzüberblick 
Nach § 9 der Hauptsatzung der Stadt Münster gehören dem Integrationsrat 27 Mitglieder an, von 
denen 9 stimmberechtigte Mitglieder aus der Mitte des Rates entsandt werden (vgl. § 27 Abs. 2 
Satz 4 GO NRW) und 18 stimmberechtigte Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher 
und geheimer Wahl gewählt werden (vgl. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.   
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart-
nerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge-
schlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beratungsverlauf (1)

11.11.2020 Rat
TOP 10 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0892/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37