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0358/2022

Beantwortung einer Anfrage an den Integrationsrat - Aufholen nach Corona

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.02.2022

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 25.02.2022, TOP 6.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7932 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/2 
 
Vorlagen-Nummer 08.02.2022 
 0358/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 08.02.2022 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.02.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage an den Integrationsrat - Aufholen nach Corona – 
Nachholprogramm für pandemiebedingte Lernrückstände 
Mit AN/1662/2021 stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln verschiedene Fragen zu dem The-
menkomplex der Landesaktionsprogramme „Extrazeit zum Lernen“ und „Aufholen nach Corona“. 
Die Antworten der Verwaltung sind zur besseren Lesbarkeit unterhalb der jeweiligen Fragen eingefügt 
und beantworten. 
Vorab wird Folgendes ergänzend erläutert:  
Das Förderprogramm „Extrazeit zum Lernen“ ist vom Schulministerium aufgelegt worden, um die in 
der Corona-Pandemie entstandenen Lernlücken aufzufangen und soziale Kompetenzen von Schü-
ler*innen zu stärken. Es werden außerschulische Angebote für Schüler*innen aller Leistungsniveaus 
und aller Jahrgänge gefördert. Das Anfang 2021 aufgelegte Förderprogramm ist mittlerweile in das 
übergreifende Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen nach Corona“ integriert worden. 
Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ ist ein Bundesprogramm, das durch eine Bund-
Länder-Vereinbarung in allen Bundesländern umgesetzt und landesseitig kofinanziert wird. Das Pro-
gramm enthält im schulischen Zuständigkeitsbereich vier Programmbausteine. 
Die Anfrage bezieht sich im Wesentlichen auf die Programmbausteine „Extrazeit zum Lernen“ und 
„Extra-Geld“.  
Bei dem Baustein „Extra-Geld“ erhalten die kommunalen Schulträger „fachbezogene Pauschalen“, 
um Schulen dabei zu unterstützen, mit bedarfsgerechten Angeboten und Maßnahmen auf die pan-
demiebedingten Lern- und Entwicklungsrückstände ihrer Schüler*innen zu reagieren.  
o 30 % dieser Fachpauschale wurden den Schulen als Schulbudget auf den Schulgiro-
konten zur Verfügung gestellt –die Höhe der einzelnen Schulbudgets wurde landessei-
tig nach Schüler*innenzahlen festgelegt. 
o 40 % der Fachpauschale stehen dem Schulträger als Schulträgerbudget zur Unter-
stützung der Schulen zur Verfügung. Der Kölner Schulträger setzt diese Mittel sozial-
indiziert ein: Besonders herausgeforderte Standorte erhalten hierüber zusätzliche Un-
terstützung zur Bewältigung der pandemiebedingten Beeinträchtigungen.  
o 30 % der Fachpauschale fließen in „Bildungsgutscheine“, von denen wiederum die 
eine Hälfte nach Schüler*innenzahlen, die andere Hälfte sozialindiziert vom Schulträ-
ger an die Schulen ausgegeben werden. Diese Bildungsgutscheine können bei vom 
Schulministerium zugelassenen Anbietern eingelöst werden 
(https://projekttraeger.dlr.de/media/projekte/msb-nrw/bildungsgutscheine.html). 
[https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen] 
 
Frage 1: In welche integrativen Projekte fließen die bereitgestellten Mittel? 
Extrazeit:  
Die relevanten Maßnahmenträger wurden angeschrieben und auf das Förderprogramm hingewiesen. 
Die Antragstellung erfolgt entweder direkt bei der Bezirksregierung Köln oder über den Schulträger. 
Die Extra-Zeit war schon vor der Aufstellung der Bund-Länder-Vereinbarung ein von Seiten des Lan-

2 
Gez. Reker 
des eingerichtetes Programm, von dem bereits viele Schulen profitiert haben. Wenn Schulen signali-
sieren, dass die Mittel des Schulbudgets bereits verausgabt oder verplant sind und eine Förderung 
über das Schulträgerbudget nicht in Frage kommt, wird von Seiten des Schulträgers geprüft, inwie-
weit Mittel aus diesem Baustein in Anspruch genommen werden können.. 
Schulbudget:  
Das Schulbudget ist direkt an die Schulen weitergeleitet worden, die es in eigener Verantwortung 
entsprechend der Bedarfe und Möglichkeiten vor Ort verwenden. Nach Kenntnisstand aus Beratun-
gen beziehen die Schulen Sprachförderbedarfe und integrierte Sprachförderelemente bei der Ver-
wendung mit ein. Eine konkrete Aussage der Verwendung ist nach einer ersten Auswertung ab Ende 
März 2022 möglich. 
Schulträgerbudget: 
Die Verwendung der Mittel durch den Schulträger erfolgt anhand sozialindizierter Kriterien: Besonders 
herausgeforderte Schulstandorte haben die Möglichkeit, ihre Schulbudgets aufzustocken bzw. wer-
den mit bedarfsgerechten Angeboten durch den Schulträger unterstützt .Das sind nach dem Kölner 
Sozialindex insbesondere die Schulstandorte mit erhöhten Bedarfen an Unterstützung ihrer Inklusi-
ons- und. Integrationsaufgaben - Sprachförderbedarfe bzw. Bedarfe der integrierten Sprachförderung 
sind dabei zentrale Kriterium. Im Rahmen des Schulträgerbudgets finden Maßnahmen statt, die eine 
(alltags-)integrierte Sprachförderung sowie mehrsprachige Angebote beinhalten. Unter anderem wer-
den Mentor*innenprogramme in Kooperation mit externen Trägern aufgelegt, Lerncamps an ver-
schiedenen Schulstandorten eingerichtet, Bewegungs- und Kulturprojekte initiiert. Hierbei liegt auch 
ein besonderer Fokus auf eine Unterstützung und Begleitung der einzelnen Übergänge, z.B. von der 
Kindertagesstätte in die Grundschule, von der Grundschule in die Sekundarstufe I sowie von der 
Schule in den Beruf. 
 
Frage 2 und Frage 3 
Wie stellt die Verwaltung durch gezielte Maßnahmen sicher, dass auch Schüler*innen mit 
Sprachförderbedarf in angemessener Weise von den Mitteln profitieren? 
Die Erfahrungen mit der Corona-Krise zeigen, dass die Organisationen von Eingewanderten 
schneller und umfassender die Familien mit Einwanderungsgeschichte erreichen und einbe-
ziehen können als Behörden und auch viele Bildungseinrichtungen. Wie stellt die Verwaltung 
sicher, dass im Sinne einer Niederschwelligkeit der Fördermaßnahmen und der Steigerung 
ihrer Reichweite Migrantenorganisationen als Maßnahmenträger systematisch in das Maß-
nahmenkonzept einbezogen werden? 
 
Um die Schulen bei der Umsetzung geeigneter Initiativen und Maßnahmen zu unterstützen, wurde 
eine Liste von Anbieter*innen erstellt. Alle relevanten Akteur*innen und Maßnahmenträger wurden 
aufgefordert, geeignete Angebote zu entwickeln und in einer zentral verwalteten Übersicht einzubrin-
gen. Hier wurden die Träger, die die Schüler*innen mit Deutsch-Sprachförderbarf im Blick haben, 
gezielt angeschrieben und beraten. (u.a. die Interkulturellen Zenten in der Stadt Köln). Zudem hat das 
Amt für Schulentwicklung eine zentrale Ansprechperson installiert, die als Mittlungs- und Unterstüt-
zungsperson zwischen den Schulen und den entsprechenden Trägern fungiert. 
Konzeptionell sind die Träger gebeten, zielgruppenspezifische Angebote zu initiieren, die nied-
rigschwellig eine alltagsintegrierte, durchgängige Deutschförderung unterstützen. Ausschlaggebend 
für einen nachhaltigen Erfolg der Einzelmaßnahmen ist die Abstimmung mit der Schulgemeinschaft 
und die Einbindung der Maßnahmen in das schulische System. 
 
Frage 4: 
Wo finden Nachhilfe- und Förderkurse für die Zielgruppe statt bzw. werden Hausaufgaben-
gruppen, offene Ganztagsbetreuung oder interkulturelle Treffpunkte zur Durchführung der 
notwendigen Maßnahmen unterstützt? 
Über alle Programmbausteine finden Maßnahmen sowohl in den Schulen als auch im offenen Ganz-
tag wie auch bei Maßnahmeträgern statt; so sind z.B. die Interkulturellen Zentren der Stadt Köln ein-
gebunden und halten ebenfalls Angebote für ihre Zielgruppen vor, die ausgeweitet werden. 
In Kürze werden durch den Schulträger die „Bildungsgutscheine“ ausgegeben. Es werden 50% der 
Gutscheine entsprechend der Schüler*innenzahlen ausgegeben und 50% nach sozialindizierten Krite-
rien. Das Schulministerium stellt derzeit zentral eine Liste der Anbietenden zusammen, bei denen 
diese Bildungsgutscheine eingelöst werden können. Diese Liste ist einsehbar unter: 
https://projekttraeger.dlr.de/media/projekte/msb-nrw/Liste_Bildungsanbieter_220120.xlsx

3 
Gez. Reker 
Verwiesen wird in diesem Kontext auf die Beantwortung einer Anfrage im Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung (0105/2022).

Beratungsverlauf (2)

08.02.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.02.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0358/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.02.2022
Erstellt
31.01.2022 11:25