0358/2022
Beantwortung einer Anfrage an den Integrationsrat - Aufholen nach Corona
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/2 Vorlagen-Nummer 08.02.2022 0358/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 08.02.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.02.2022 Beantwortung einer Anfrage an den Integrationsrat - Aufholen nach Corona – Nachholprogramm für pandemiebedingte Lernrückstände Mit AN/1662/2021 stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln verschiedene Fragen zu dem The- menkomplex der Landesaktionsprogramme „Extrazeit zum Lernen“ und „Aufholen nach Corona“. Die Antworten der Verwaltung sind zur besseren Lesbarkeit unterhalb der jeweiligen Fragen eingefügt und beantworten. Vorab wird Folgendes ergänzend erläutert: Das Förderprogramm „Extrazeit zum Lernen“ ist vom Schulministerium aufgelegt worden, um die in der Corona-Pandemie entstandenen Lernlücken aufzufangen und soziale Kompetenzen von Schü- ler*innen zu stärken. Es werden außerschulische Angebote für Schüler*innen aller Leistungsniveaus und aller Jahrgänge gefördert. Das Anfang 2021 aufgelegte Förderprogramm ist mittlerweile in das übergreifende Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen nach Corona“ integriert worden. Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ ist ein Bundesprogramm, das durch eine Bund- Länder-Vereinbarung in allen Bundesländern umgesetzt und landesseitig kofinanziert wird. Das Pro- gramm enthält im schulischen Zuständigkeitsbereich vier Programmbausteine. Die Anfrage bezieht sich im Wesentlichen auf die Programmbausteine „Extrazeit zum Lernen“ und „Extra-Geld“. Bei dem Baustein „Extra-Geld“ erhalten die kommunalen Schulträger „fachbezogene Pauschalen“, um Schulen dabei zu unterstützen, mit bedarfsgerechten Angeboten und Maßnahmen auf die pan- demiebedingten Lern- und Entwicklungsrückstände ihrer Schüler*innen zu reagieren. o 30 % dieser Fachpauschale wurden den Schulen als Schulbudget auf den Schulgiro- konten zur Verfügung gestellt –die Höhe der einzelnen Schulbudgets wurde landessei- tig nach Schüler*innenzahlen festgelegt. o 40 % der Fachpauschale stehen dem Schulträger als Schulträgerbudget zur Unter- stützung der Schulen zur Verfügung. Der Kölner Schulträger setzt diese Mittel sozial- indiziert ein: Besonders herausgeforderte Standorte erhalten hierüber zusätzliche Un- terstützung zur Bewältigung der pandemiebedingten Beeinträchtigungen. o 30 % der Fachpauschale fließen in „Bildungsgutscheine“, von denen wiederum die eine Hälfte nach Schüler*innenzahlen, die andere Hälfte sozialindiziert vom Schulträ- ger an die Schulen ausgegeben werden. Diese Bildungsgutscheine können bei vom Schulministerium zugelassenen Anbietern eingelöst werden (https://projekttraeger.dlr.de/media/projekte/msb-nrw/bildungsgutscheine.html). [https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen] Frage 1: In welche integrativen Projekte fließen die bereitgestellten Mittel? Extrazeit: Die relevanten Maßnahmenträger wurden angeschrieben und auf das Förderprogramm hingewiesen. Die Antragstellung erfolgt entweder direkt bei der Bezirksregierung Köln oder über den Schulträger. Die Extra-Zeit war schon vor der Aufstellung der Bund-Länder-Vereinbarung ein von Seiten des Lan- 2 Gez. Reker des eingerichtetes Programm, von dem bereits viele Schulen profitiert haben. Wenn Schulen signali- sieren, dass die Mittel des Schulbudgets bereits verausgabt oder verplant sind und eine Förderung über das Schulträgerbudget nicht in Frage kommt, wird von Seiten des Schulträgers geprüft, inwie- weit Mittel aus diesem Baustein in Anspruch genommen werden können.. Schulbudget: Das Schulbudget ist direkt an die Schulen weitergeleitet worden, die es in eigener Verantwortung entsprechend der Bedarfe und Möglichkeiten vor Ort verwenden. Nach Kenntnisstand aus Beratun- gen beziehen die Schulen Sprachförderbedarfe und integrierte Sprachförderelemente bei der Ver- wendung mit ein. Eine konkrete Aussage der Verwendung ist nach einer ersten Auswertung ab Ende März 2022 möglich. Schulträgerbudget: Die Verwendung der Mittel durch den Schulträger erfolgt anhand sozialindizierter Kriterien: Besonders herausgeforderte Schulstandorte haben die Möglichkeit, ihre Schulbudgets aufzustocken bzw. wer- den mit bedarfsgerechten Angeboten durch den Schulträger unterstützt .Das sind nach dem Kölner Sozialindex insbesondere die Schulstandorte mit erhöhten Bedarfen an Unterstützung ihrer Inklusi- ons- und. Integrationsaufgaben - Sprachförderbedarfe bzw. Bedarfe der integrierten Sprachförderung sind dabei zentrale Kriterium. Im Rahmen des Schulträgerbudgets finden Maßnahmen statt, die eine (alltags-)integrierte Sprachförderung sowie mehrsprachige Angebote beinhalten. Unter anderem wer- den Mentor*innenprogramme in Kooperation mit externen Trägern aufgelegt, Lerncamps an ver- schiedenen Schulstandorten eingerichtet, Bewegungs- und Kulturprojekte initiiert. Hierbei liegt auch ein besonderer Fokus auf eine Unterstützung und Begleitung der einzelnen Übergänge, z.B. von der Kindertagesstätte in die Grundschule, von der Grundschule in die Sekundarstufe I sowie von der Schule in den Beruf. Frage 2 und Frage 3 Wie stellt die Verwaltung durch gezielte Maßnahmen sicher, dass auch Schüler*innen mit Sprachförderbedarf in angemessener Weise von den Mitteln profitieren? Die Erfahrungen mit der Corona-Krise zeigen, dass die Organisationen von Eingewanderten schneller und umfassender die Familien mit Einwanderungsgeschichte erreichen und einbe- ziehen können als Behörden und auch viele Bildungseinrichtungen. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass im Sinne einer Niederschwelligkeit der Fördermaßnahmen und der Steigerung ihrer Reichweite Migrantenorganisationen als Maßnahmenträger systematisch in das Maß- nahmenkonzept einbezogen werden? Um die Schulen bei der Umsetzung geeigneter Initiativen und Maßnahmen zu unterstützen, wurde eine Liste von Anbieter*innen erstellt. Alle relevanten Akteur*innen und Maßnahmenträger wurden aufgefordert, geeignete Angebote zu entwickeln und in einer zentral verwalteten Übersicht einzubrin- gen. Hier wurden die Träger, die die Schüler*innen mit Deutsch-Sprachförderbarf im Blick haben, gezielt angeschrieben und beraten. (u.a. die Interkulturellen Zenten in der Stadt Köln). Zudem hat das Amt für Schulentwicklung eine zentrale Ansprechperson installiert, die als Mittlungs- und Unterstüt- zungsperson zwischen den Schulen und den entsprechenden Trägern fungiert. Konzeptionell sind die Träger gebeten, zielgruppenspezifische Angebote zu initiieren, die nied- rigschwellig eine alltagsintegrierte, durchgängige Deutschförderung unterstützen. Ausschlaggebend für einen nachhaltigen Erfolg der Einzelmaßnahmen ist die Abstimmung mit der Schulgemeinschaft und die Einbindung der Maßnahmen in das schulische System. Frage 4: Wo finden Nachhilfe- und Förderkurse für die Zielgruppe statt bzw. werden Hausaufgaben- gruppen, offene Ganztagsbetreuung oder interkulturelle Treffpunkte zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen unterstützt? Über alle Programmbausteine finden Maßnahmen sowohl in den Schulen als auch im offenen Ganz- tag wie auch bei Maßnahmeträgern statt; so sind z.B. die Interkulturellen Zentren der Stadt Köln ein- gebunden und halten ebenfalls Angebote für ihre Zielgruppen vor, die ausgeweitet werden. In Kürze werden durch den Schulträger die „Bildungsgutscheine“ ausgegeben. Es werden 50% der Gutscheine entsprechend der Schüler*innenzahlen ausgegeben und 50% nach sozialindizierten Krite- rien. Das Schulministerium stellt derzeit zentral eine Liste der Anbietenden zusammen, bei denen diese Bildungsgutscheine eingelöst werden können. Diese Liste ist einsehbar unter: https://projekttraeger.dlr.de/media/projekte/msb-nrw/Liste_Bildungsanbieter_220120.xlsx 3 Gez. Reker Verwiesen wird in diesem Kontext auf die Beantwortung einer Anfrage im Ausschuss für Schule und Weiterbildung (0105/2022).
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0358/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.02.2022
- Erstellt
- 31.01.2022 11:25