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2075/2022

Freigabe und Vergabe von Fördermitteln in der Sparte Musik

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 14.07.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.08.2022, TOP 7.1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

13932 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 2075/2022 
Freigabedatum 
 14.07.2022 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Freigabe und Vergabe von Fördermitteln in der Sparte Musik 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.08.2022 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Abstimmung mit der freien Szene zu den vorgeschlagenen Fördervorhaben konnte vor der letzten 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur nicht abgeschlossen werden.  
Eine zeitnahe Entscheidung ist jedoch im Hinblick auf die Bewilligung der Förderungen sowie die 
Schaffung von Planungssicherheit dringend notwendig, andernfalls besteht kein ausreichender zeitli-
cher Vorlauf zur erfolgreichen Durchführung der Projekte bzw. der Ausschreibungen noch in 2022. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Erhöhung der Freien Projektmittel im Bereich Musik 
zur Stärkung der freien Musikszene in Höhe von 250.000 Euro im Jahr 2022 gemäß der nachfolgen-
den Aufteilung bzw. die damit verbundene Mittelverwendung. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 
0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. 
 
Förderzweck Förderhöhe 
Kleinstförderung 50.000 Euro 
Arbeits- und Recherchestipendien 100.000 Euro 
Globale Musik (aus 2021 übertragene Mittel) 100.000 Euro 
Summe 250.000 Euro 
 
Des Weiteren beschließt der Ausschuss Kunst und Kultur die Ausschreibung einer 4-jährigen Projekt-
förderung in 2022 und deren Bewilligung durch das Kulturamt der Stadt Köln im Gesamtumfang von 
150.000 Euro p. a. in den Jahren 2023 bis 2026, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2023/2024. 
 
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
14.07.2022    Gez. Reker  Gez. Dr. Elster

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 - 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    150.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Kleinstförderung, 50.000 Euro 
Aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände ergeben sich im laufenden Jahr kurzfristig Projekte oder 
eröffnen sich Möglichkeiten zur Kooperation mit Künstler*innen oder mit Veranstalter*innen, deren 
Realisierung an Antragsfristen und Vorlaufzeiten scheitern. Da in den meisten Fällen eine fristgerech-
te Antragstellung nicht mehr möglich ist und schon mit einem kleinen Förderbetrag eine große Wir-
kung erzielt werden kann, gibt es das Förderinstrument der Kleinstförderung bis zu einer maximalen 
Förderhöhe von 1.500 Euro. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Dokumentationen, kleine 
Kompositionsvorhaben, Reise- und Unterbringungskosten, Raum- und Technikmiete sowie Honorare. 
Umsetzung: Die Bewertung und Auswahl der Projekte und die Vergabe der Mittel erfolgt durch den 
IFM e.V. (siehe wie in Beschlussvorlage 0468/2020 Organisatorische Stärkung IFM). Koordination 
und Vergabe erfolgen durch die Geschäftsstelle des IFM in Zusammenarbeit mit einer dreiköpfigen 
Jury, deren Mitglieder drei Teilszenen repräsentieren und regelmäßig rotieren. Die Mittel werden dem 
IFM e.V. in Form eines Projektkostenzuschuss gewährt, der die (städtischen) Förderkriterien und Be-
willigungsauflagen enthält, die an die Antragsteller weiterzugeben sind; die Vergabe erfolgt in Form 
von Weiterleitungsverträgen durch den IFM e.V. Das Förderinstrument wurde im Jahr 2020 zum ers-

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ten Mal eingeführt und hat sich bewährt. 
 
 
Arbeits- und Recherchestipendien, 100.000 Euro 
Zur künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung sowie zur Vorbereitung von Arbeitsvorhaben in den 
Bereichen Alte, Neue, Globale, Klassische und Elektronische Musik sowie Klangkunst und Jazz gibt 
es das Förderinstrument der Arbeits- und Recherchestipendien. Ziel ist es, Musiker*innen, Kompo-
nist*innen, Klangkünstler*innen und Programmacher*innen in ihrem Schaffensprozess zu unterstüt-
zen. Die Unterstützung soll ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die Entwicklung des musikalischen 
Schaffens zu konzentrieren. Es handelt sich ausdrücklich um keine Projekt- oder Produktionsförde-
rung. Ebenfalls sind Promotionsvorhaben ausgeschlossen. 
Voraussetzung für die Vergabe ist der Nachweis über eine mehrjährige, musikalisch qualitätvolle Tä-
tigkeit im Bereich der Improvisation, Interpretation, Komposition oder Programmgestaltung. Vorzule-
gen ist die aussagekräftige Beschreibung eines geplanten Arbeitsvorhabens über einen Zeitraum von 
mindestens zwei bis maximal sechs Monaten, das alle zur künstlerischen Produktion notwendigen 
Vorarbeiten wie Recherchen, Reisen und Forschung umfassen kann. Die Höhe des Stipendiums rich-
tet sich nach der Dauer des Arbeitsvorhabens und reicht von 3.000 Euro bis 9.000 Euro, wobei pro 
Monat eine Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro vorgesehen ist. 
Umsetzung: Die Ausschreibung erfolgt zum 30.09.2022. Bei der Umsetzung dieses Förderinstrumen-
tes in 2022 wird die Kulturverwaltung bei der Erfassung der Anträge und Vorbereitung der Jurysitzung 
vom IFM unterstützt. Über die Bewertung und Auswahl berät eine 6-köpfige Jury, der ein/e Vertre-
ter/in der Kulturverwaltung angehört. Die Vergabe erfolgt 2022 durch das Kulturamt Köln. Das Förder-
instrument wurde im Jahr 2021 zum ersten Mal vergeben und hat sich bewährt. 
 
 
Globale Musik, 100.000 Euro 
Aufgrund einer sich ändernden Stadtgesellschaft mit einer internationalen Bevölkerung aus mehr als 
130 Herkunftsländern sowie aufgrund des durch Migration, Mobilität und Globalisierung bedingten 
sozialen Wandels gibt es in Köln eine ebenso vielfältige wie heterogene Szene Globaler Musik mit 
südamerikanischen, afrikanischen, persischen, arabischen und osteuropäischen Wurzeln. Schät-
zungsweise 50 Bands und 100 Solisten können der Globalen Musikszene zugerechnet werden. 
Das große heterogene Spektrum musikalischer Kulturen, Kontexte und Aktivitäten, die unter dem 
Begriff Globale Musik zusammengefasst werden, wird aktuell von zwei unterschiedlich ausgerichteten 
Interessenvertretungen abgebildet: der Plattform Aktuelle Musikkulturen (PAM) und dem Verein Glo-
bale Musik Köln e.V. (GMK). Beide Initiativen konnten sich trotz intensiver Bemühungen auch seitens 
der Kulturverwaltung bisher nicht auf ein gemeinsames Konzept zu einem Festival Globale Musik 
verständigen. 
Die ursprünglich für ein Festival Globale Musik vorgesehenen Mittel in Höhe von 100.000 Euro sollen 
stattdessen in 2022 für die strukturelle Entwicklung der Globale Musikszene in ihrer Vielfalt und ge-
samten Breite verwendet und für drei Maßnahmenpakete bereitgestellt werden: 
1. Bestandsaufnahme („Lokale Topographie der Globalen Musik“) mit wissenschaftlicher Be-
gleitung und Beratungsangebote für Musiker*innen und Akteur*innen (Konzertakquise, An-
tragsberatung, Profilbildung, Management, etc.). (GMK) 
2. Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung der Sichtbarkeit der professionellen Szene der Globalen 
Musik insbesondere von Veranstaltungen und Spielstätten und Digitale Vernetzung in Form 
von Social-Media-Maßnahmen, Internetplattform mit Konzertkalender, Aufbau eines szene-
spezifischen Verteilers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die redaktionelle und journalis-
tische Begleitung der Aktivitäten. (PAM)

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3. Thinktank mit Musiker*innen, Veranstalter*innen, Programmmacher*innen, Institutionsvertre-
ter*innen und internationalen Expert*innen zur musikalischen Diversität. Ziel ist die Entwick-
lung förderpolitischer Empfehlungen anhand musikalisch-ästhetischer und gesellschaftspoliti-
scher Fragen: Sonderfördertopf Globale Musik, strukturbildende Maßnahmen wie Büro Globa-
le Musik, internationales Festival, überregionale und internationale Vernetzung. (IFM) 
Umsetzung: Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sollen Projektkostenzuschüsse an Globale Musik 
Köln e.V. i.H.v. 50.000 Euro (Paket 1), an die Plattform Aktuelle Musikkulturen i.H.v. 30.000 Euro 
(Paket 2), an den Initiative Freie Musik IFM e.V. i.H.v. 20.000 Euro (Paket 3) gewährt werden. 
Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stammen aus der Verteilung der Kulturförderabgabe in den 
Haushaltsplan 2020/2021. Die Aufwandsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021 wurde im Rah-
men der Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt. 
Im Zuge der Überarbeitung des neuen Musikförderkonzeptes erörtert das Kulturamt mit dem IFM ge-
rade die Einführung eines neuen Förderinstrumentes „Musikalische Diversität“, welches gezielte För-
derung künstlerisch hochwertiger und kulturell differenzbildender Veranstaltungen im Bereich global-
lokaler und transkultureller Musik ermöglichen soll. 
 
 
Vier-jährige Projektförderung, 150.000 Euro, ab 2023  
Zur Förderung von Projekten in den Bereichen alte, neue, globale, klassische, improvisierte, elektro-
nische Musik sowie Jazz und Klangkunst soll als neues Förderinstrument eine auf vier Jahre angeleg-
te Projektförderung eingeführt werden. Voraussetzung ist der Nachweis über eine konstante mehrjäh-
rige, musikalisch wertvolle Produktion oder programmgestalterische Tätigkeit und eine damit verbun-
dene künstlerische Profilbildung. Im Rahmen der Vier-jährigen Projektförderung können grundsätzlich 
auch Koproduktions- und Vernetzungsprojekte, Gastspielauftritte und Kompositionsvorhaben Berück-
sichtigung finden. Perspektivisch soll dieses Förderinstrument auch herausragenden Musiker*innen, 
Gruppen und Initiativen zur Realisierung ihrer Projektideen und zur Unterstützung ihrer künstlerischen 
Weiterentwicklung zu Gute kommen. 
Vorzulegen sind eine aussagekräftige Beschreibung des geplanten künstlerischen Vorhabens unter 
Nennung aller an dem Projekt beteiligten Musiker*innen, Komponist*innen, Künstler*innen einschließ-
lich eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplanes für den Zeitraum von vier Jahren. 
Umsetzung: Die Ausschreibung soll zum 30.09.2022 erfolgen. Die Bewertung und Auswahl der An-
träge erfolgt einmalig durch das Kulturamt der Stadt Köln, wobei die künstlerische Qualität, die pro-
fessionelle Umsetzung sowie die strukturelle Bedeutung für den Gesamtzusammenhang des Kölner 
Musiklebens zu berücksichtigen sind. Bei der ersten Förderrunde sollen vorrangig etablierte und lang-
jährig geförderte Festivals, Reihen und Projekte Planungssicherheit erhalten. Die Bewilligung erfolgt 
in den Jahren 2023 -2026. 
Die zweite Förderrunde erfolgt – vorbehaltlich des dann zur Verfügung stehenden Budgets – mit An-
tragsfrist zum 31.03.2024 für die Förderung ab 2025 ff. Die Bewertung und Auswahl der Anträge er-
folgt dann durch einen gemäß neuem Musikförderkonzept neu zu gründenden Musikbeirat. Die be-
gründeten Empfehlungen zur Förderung werden dem Ausschuss für Kunst und Kultur zur Beschluss-
fassung vorgelegt. 
 
 
 
Finanzierung 
Der Änderungsantrag AN/2094/2021 zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den Finanzausschuss in 
seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Dieser sieht im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, 
Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 Euro für „Fördermittel 
musikalischer Veranstaltungen“ vor. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 insgesamt in seiner Sitzung 
am 09.11.2021 beschlossen.

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Der Ausschuss Kunst und Kultur hatte am 08.03.2022 die Erhöhung der Freien Projektmittel im Be-
reich Musik zur Stärkung der freien Musikszene in Höhe von 200.000 Euro im Jahr 2022 beschlossen 
(Vorlage Nr. 0507/2022). Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von 
250.000 Euro sind im Umfang von 150.000 Euro ein weiterer Teil der „Fördermittel musikalischer 
Veranstaltungen“ aus dem Haushaltsjahr 2022. Der Beschluss hierzu steht unter dem Vorbehalt des 
Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen (Freigabe durch Fachausschuss).  
Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro (Globale Musik) waren über die Kulturförderabgabe 2021 in den 
Haushalt 2020/2021 als Bestandteil der Position „IFM Erhöhung freie Projektmittel“ eingestellt wor-
den. Gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 23.03.2020 wurde die Freigabe der Mittel für 
das Festival Globale Musik u. a. in 2021 in Höhe von 100.000 Euro beschlossen (Bestandteil der Vor-
lage Nr. 0472/2020). Das Festival konnte aufgrund der Corona-Pandemie in 2021 nicht durchgeführt 
werden. Die Aufwandsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021 wurde im Rahmen der Ermächti-
gungsübertragung im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt. 
Die Aufwandsermächtigungen inkl. korrespondierender Finanzmittel zur Umsetzung des Beschluss-
vorschlages stehen somit vollständig in Höhe von 250.000 Euro im Teilergebnisplan 0416-
Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen im Jahr 2022 zur Verfügung. 
Die Mittel für die vier-jährige Projektförderung im Umfang von 150.000 Euro ab 2023ff. wird das De-
zernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des 
dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen.

Beratungsverlauf (1)

30.08.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 7.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2075/2022
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
14.07.2022
Erstellt
27.06.2022 12:41