2075/2022
Freigabe und Vergabe von Fördermitteln in der Sparte Musik
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/22 Vorlagen-Nummer 2075/2022 Freigabedatum 14.07.2022 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW. Betreff Freigabe und Vergabe von Fördermitteln in der Sparte Musik Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 30.08.2022 Begründung für die Dringlichkeit: Die Abstimmung mit der freien Szene zu den vorgeschlagenen Fördervorhaben konnte vor der letzten Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur nicht abgeschlossen werden. Eine zeitnahe Entscheidung ist jedoch im Hinblick auf die Bewilligung der Förderungen sowie die Schaffung von Planungssicherheit dringend notwendig, andernfalls besteht kein ausreichender zeitli- cher Vorlauf zur erfolgreichen Durchführung der Projekte bzw. der Ausschreibungen noch in 2022. Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Erhöhung der Freien Projektmittel im Bereich Musik zur Stärkung der freien Musikszene in Höhe von 250.000 Euro im Jahr 2022 gemäß der nachfolgen- den Aufteilung bzw. die damit verbundene Mittelverwendung. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. Förderzweck Förderhöhe Kleinstförderung 50.000 Euro Arbeits- und Recherchestipendien 100.000 Euro Globale Musik (aus 2021 übertragene Mittel) 100.000 Euro Summe 250.000 Euro Des Weiteren beschließt der Ausschuss Kunst und Kultur die Ausschreibung einer 4-jährigen Projekt- förderung in 2022 und deren Bewilligung durch das Kulturamt der Stadt Köln im Gesamtumfang von 150.000 Euro p. a. in den Jahren 2023 bis 2026, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 14.07.2022 Gez. Reker Gez. Dr. Elster 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 - 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 150.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Kleinstförderung, 50.000 Euro Aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände ergeben sich im laufenden Jahr kurzfristig Projekte oder eröffnen sich Möglichkeiten zur Kooperation mit Künstler*innen oder mit Veranstalter*innen, deren Realisierung an Antragsfristen und Vorlaufzeiten scheitern. Da in den meisten Fällen eine fristgerech- te Antragstellung nicht mehr möglich ist und schon mit einem kleinen Förderbetrag eine große Wir- kung erzielt werden kann, gibt es das Förderinstrument der Kleinstförderung bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.500 Euro. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Dokumentationen, kleine Kompositionsvorhaben, Reise- und Unterbringungskosten, Raum- und Technikmiete sowie Honorare. Umsetzung: Die Bewertung und Auswahl der Projekte und die Vergabe der Mittel erfolgt durch den IFM e.V. (siehe wie in Beschlussvorlage 0468/2020 Organisatorische Stärkung IFM). Koordination und Vergabe erfolgen durch die Geschäftsstelle des IFM in Zusammenarbeit mit einer dreiköpfigen Jury, deren Mitglieder drei Teilszenen repräsentieren und regelmäßig rotieren. Die Mittel werden dem IFM e.V. in Form eines Projektkostenzuschuss gewährt, der die (städtischen) Förderkriterien und Be- willigungsauflagen enthält, die an die Antragsteller weiterzugeben sind; die Vergabe erfolgt in Form von Weiterleitungsverträgen durch den IFM e.V. Das Förderinstrument wurde im Jahr 2020 zum ers- 3 ten Mal eingeführt und hat sich bewährt. Arbeits- und Recherchestipendien, 100.000 Euro Zur künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung sowie zur Vorbereitung von Arbeitsvorhaben in den Bereichen Alte, Neue, Globale, Klassische und Elektronische Musik sowie Klangkunst und Jazz gibt es das Förderinstrument der Arbeits- und Recherchestipendien. Ziel ist es, Musiker*innen, Kompo- nist*innen, Klangkünstler*innen und Programmacher*innen in ihrem Schaffensprozess zu unterstüt- zen. Die Unterstützung soll ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die Entwicklung des musikalischen Schaffens zu konzentrieren. Es handelt sich ausdrücklich um keine Projekt- oder Produktionsförde- rung. Ebenfalls sind Promotionsvorhaben ausgeschlossen. Voraussetzung für die Vergabe ist der Nachweis über eine mehrjährige, musikalisch qualitätvolle Tä- tigkeit im Bereich der Improvisation, Interpretation, Komposition oder Programmgestaltung. Vorzule- gen ist die aussagekräftige Beschreibung eines geplanten Arbeitsvorhabens über einen Zeitraum von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten, das alle zur künstlerischen Produktion notwendigen Vorarbeiten wie Recherchen, Reisen und Forschung umfassen kann. Die Höhe des Stipendiums rich- tet sich nach der Dauer des Arbeitsvorhabens und reicht von 3.000 Euro bis 9.000 Euro, wobei pro Monat eine Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro vorgesehen ist. Umsetzung: Die Ausschreibung erfolgt zum 30.09.2022. Bei der Umsetzung dieses Förderinstrumen- tes in 2022 wird die Kulturverwaltung bei der Erfassung der Anträge und Vorbereitung der Jurysitzung vom IFM unterstützt. Über die Bewertung und Auswahl berät eine 6-köpfige Jury, der ein/e Vertre- ter/in der Kulturverwaltung angehört. Die Vergabe erfolgt 2022 durch das Kulturamt Köln. Das Förder- instrument wurde im Jahr 2021 zum ersten Mal vergeben und hat sich bewährt. Globale Musik, 100.000 Euro Aufgrund einer sich ändernden Stadtgesellschaft mit einer internationalen Bevölkerung aus mehr als 130 Herkunftsländern sowie aufgrund des durch Migration, Mobilität und Globalisierung bedingten sozialen Wandels gibt es in Köln eine ebenso vielfältige wie heterogene Szene Globaler Musik mit südamerikanischen, afrikanischen, persischen, arabischen und osteuropäischen Wurzeln. Schät- zungsweise 50 Bands und 100 Solisten können der Globalen Musikszene zugerechnet werden. Das große heterogene Spektrum musikalischer Kulturen, Kontexte und Aktivitäten, die unter dem Begriff Globale Musik zusammengefasst werden, wird aktuell von zwei unterschiedlich ausgerichteten Interessenvertretungen abgebildet: der Plattform Aktuelle Musikkulturen (PAM) und dem Verein Glo- bale Musik Köln e.V. (GMK). Beide Initiativen konnten sich trotz intensiver Bemühungen auch seitens der Kulturverwaltung bisher nicht auf ein gemeinsames Konzept zu einem Festival Globale Musik verständigen. Die ursprünglich für ein Festival Globale Musik vorgesehenen Mittel in Höhe von 100.000 Euro sollen stattdessen in 2022 für die strukturelle Entwicklung der Globale Musikszene in ihrer Vielfalt und ge- samten Breite verwendet und für drei Maßnahmenpakete bereitgestellt werden: 1. Bestandsaufnahme („Lokale Topographie der Globalen Musik“) mit wissenschaftlicher Be- gleitung und Beratungsangebote für Musiker*innen und Akteur*innen (Konzertakquise, An- tragsberatung, Profilbildung, Management, etc.). (GMK) 2. Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung der Sichtbarkeit der professionellen Szene der Globalen Musik insbesondere von Veranstaltungen und Spielstätten und Digitale Vernetzung in Form von Social-Media-Maßnahmen, Internetplattform mit Konzertkalender, Aufbau eines szene- spezifischen Verteilers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die redaktionelle und journalis- tische Begleitung der Aktivitäten. (PAM) 4 3. Thinktank mit Musiker*innen, Veranstalter*innen, Programmmacher*innen, Institutionsvertre- ter*innen und internationalen Expert*innen zur musikalischen Diversität. Ziel ist die Entwick- lung förderpolitischer Empfehlungen anhand musikalisch-ästhetischer und gesellschaftspoliti- scher Fragen: Sonderfördertopf Globale Musik, strukturbildende Maßnahmen wie Büro Globa- le Musik, internationales Festival, überregionale und internationale Vernetzung. (IFM) Umsetzung: Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sollen Projektkostenzuschüsse an Globale Musik Köln e.V. i.H.v. 50.000 Euro (Paket 1), an die Plattform Aktuelle Musikkulturen i.H.v. 30.000 Euro (Paket 2), an den Initiative Freie Musik IFM e.V. i.H.v. 20.000 Euro (Paket 3) gewährt werden. Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stammen aus der Verteilung der Kulturförderabgabe in den Haushaltsplan 2020/2021. Die Aufwandsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021 wurde im Rah- men der Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt. Im Zuge der Überarbeitung des neuen Musikförderkonzeptes erörtert das Kulturamt mit dem IFM ge- rade die Einführung eines neuen Förderinstrumentes „Musikalische Diversität“, welches gezielte För- derung künstlerisch hochwertiger und kulturell differenzbildender Veranstaltungen im Bereich global- lokaler und transkultureller Musik ermöglichen soll. Vier-jährige Projektförderung, 150.000 Euro, ab 2023 Zur Förderung von Projekten in den Bereichen alte, neue, globale, klassische, improvisierte, elektro- nische Musik sowie Jazz und Klangkunst soll als neues Förderinstrument eine auf vier Jahre angeleg- te Projektförderung eingeführt werden. Voraussetzung ist der Nachweis über eine konstante mehrjäh- rige, musikalisch wertvolle Produktion oder programmgestalterische Tätigkeit und eine damit verbun- dene künstlerische Profilbildung. Im Rahmen der Vier-jährigen Projektförderung können grundsätzlich auch Koproduktions- und Vernetzungsprojekte, Gastspielauftritte und Kompositionsvorhaben Berück- sichtigung finden. Perspektivisch soll dieses Förderinstrument auch herausragenden Musiker*innen, Gruppen und Initiativen zur Realisierung ihrer Projektideen und zur Unterstützung ihrer künstlerischen Weiterentwicklung zu Gute kommen. Vorzulegen sind eine aussagekräftige Beschreibung des geplanten künstlerischen Vorhabens unter Nennung aller an dem Projekt beteiligten Musiker*innen, Komponist*innen, Künstler*innen einschließ- lich eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplanes für den Zeitraum von vier Jahren. Umsetzung: Die Ausschreibung soll zum 30.09.2022 erfolgen. Die Bewertung und Auswahl der An- träge erfolgt einmalig durch das Kulturamt der Stadt Köln, wobei die künstlerische Qualität, die pro- fessionelle Umsetzung sowie die strukturelle Bedeutung für den Gesamtzusammenhang des Kölner Musiklebens zu berücksichtigen sind. Bei der ersten Förderrunde sollen vorrangig etablierte und lang- jährig geförderte Festivals, Reihen und Projekte Planungssicherheit erhalten. Die Bewilligung erfolgt in den Jahren 2023 -2026. Die zweite Förderrunde erfolgt – vorbehaltlich des dann zur Verfügung stehenden Budgets – mit An- tragsfrist zum 31.03.2024 für die Förderung ab 2025 ff. Die Bewertung und Auswahl der Anträge er- folgt dann durch einen gemäß neuem Musikförderkonzept neu zu gründenden Musikbeirat. Die be- gründeten Empfehlungen zur Förderung werden dem Ausschuss für Kunst und Kultur zur Beschluss- fassung vorgelegt. Finanzierung Der Änderungsantrag AN/2094/2021 zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Dieser sieht im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 Euro für „Fördermittel musikalischer Veranstaltungen“ vor. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 insgesamt in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. 5 Der Ausschuss Kunst und Kultur hatte am 08.03.2022 die Erhöhung der Freien Projektmittel im Be- reich Musik zur Stärkung der freien Musikszene in Höhe von 200.000 Euro im Jahr 2022 beschlossen (Vorlage Nr. 0507/2022). Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von 250.000 Euro sind im Umfang von 150.000 Euro ein weiterer Teil der „Fördermittel musikalischer Veranstaltungen“ aus dem Haushaltsjahr 2022. Der Beschluss hierzu steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen (Freigabe durch Fachausschuss). Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro (Globale Musik) waren über die Kulturförderabgabe 2021 in den Haushalt 2020/2021 als Bestandteil der Position „IFM Erhöhung freie Projektmittel“ eingestellt wor- den. Gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 23.03.2020 wurde die Freigabe der Mittel für das Festival Globale Musik u. a. in 2021 in Höhe von 100.000 Euro beschlossen (Bestandteil der Vor- lage Nr. 0472/2020). Das Festival konnte aufgrund der Corona-Pandemie in 2021 nicht durchgeführt werden. Die Aufwandsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021 wurde im Rahmen der Ermächti- gungsübertragung im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt. Die Aufwandsermächtigungen inkl. korrespondierender Finanzmittel zur Umsetzung des Beschluss- vorschlages stehen somit vollständig in Höhe von 250.000 Euro im Teilergebnisplan 0416- Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen im Jahr 2022 zur Verfügung. Die Mittel für die vier-jährige Projektförderung im Umfang von 150.000 Euro ab 2023ff. wird das De- zernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2075/2022
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.07.2022
- Erstellt
- 27.06.2022 12:41