AN/1460/2018
Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung auf der Vernicher Straße.
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Antrag nach § 3 (FWK BV2)
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Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1460/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung auf der Vernicher Straße. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Als Bezirksvertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 17.12. 2018 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation und Absprache mit dem „Runden Tisch Radverkehr“ in Rodenkirchen Möglichkeiten zu erarbeiten, um auf der Verni- cher Straße in Raderthal den Radverkehr auch in Gegenrichtung zuzulassen und entsprechend zu beschildern. Begründung: Es handelt sich um eine ruhige Anwohnerstraße, in der man gegenseitig Rücksicht nimmt. Die Einbahnstraße stellt eine Verbindung zwischen der Markusstraße, der Kirchengemeinde, sowie der Gesamtschule und des Schwimmbads am Gürtel her. Sie wird deshalb von Radfahrern stark genutzt. Auf der Derkumer Straße und weite- ren Seitenstraßen wurde der Radverkehr in Gegenrichtung bereits zugelassen. Die Fahrbahnbreite beträgt mehr als 3 Meter und eignet sich somit für diese Regelung. Der Autoverkehr wird dadurch nicht über Gebühr behindert. - Es ist zu beobachten, dass Radfahrer gegenwärtig „illegal“ auf der Vernicher Straße entgegen der Ein- bahnstraße fahren, oder den Gehweg benutzen. Durch eine Legalisierung des Rad- verkehrs in Gegenrichtung, wird sich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße erhöhen, auch für Fußgänger. - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Anlage Radverkehr Vernicher Straße
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Anlage zum Antrag: Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung auf der Vernicher Straße. 1. Bild Links die Vernicher Straße. (Durchfahrt für Radfahrer in Gegenrichtung verboten). Rechts die Derkumer Straße (dort können Radfahrer bereits in Gegenrichtung fahren). 2. Bild Ansicht der Vernicher Straße (Radparkplätze der Anwohner sind vorhanden) ∂ ∂
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Vernicher Straße
- Hauptstraße 85
- Markusstraße
- Derkumer Straße
- Bahnstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1460/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FWK)
- Datum
- 22.11.2018
- Erstellt
- 24.10.2018 21:35