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Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss für Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz

Beschlussvorlage Ausschuss 1520/2019 vom 19.06.2019

Stand: Am 01.07.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 1520/2019 Freigabedatum 19.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss für Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt im Haushaltsjahr 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 394.000 € für die Einrichtung des Mensaneubaus der Theodor-Heuss-Realschule, Euskir- chener Straße 50, 50937 Köln-Sülz mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 394.000 € mit gleichzeitiger investiver Freigabe in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplan- zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4012-0301-3- 4512. Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.06.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 194.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 26.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss vom 18.07.2013 hat der Rat die Fortführung der Planung für die Baumaßnahme des Ganztagsbereichs der Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50935 Köln, (Vorlage 3235/2012) beschlossen. Der Neubau (Mensa, Küche, 2 Inklusions- und 3 Ganztagsaufenthaltsräume) wird im Sommer 2019 an die Schule übergeben und ist bis dahin einzurichten. Die Einrichtungskosten liegen gemäß Be- schluss bei insgesamt rd. 394.000 €. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 200.000 € erfolgt in 2019 aus im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Aus- zahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4012-0301-3-4512 ver- anschlagten Mitteln. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände in Höhe von rd. 194.000 € sowie der bilanziellen Abschreibung in Höhe von rd. 26.300 € p.a. erfolgt im Haushaltsjahr 2019 bzw. in den Folgejahren aus im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen sowie in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung ver- anschlagter Mittel. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2019

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 01.07.2019 zuletzt

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.10, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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