1520/2019
Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss für Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz
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Beschlussvorlage Ausschuss
2995 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 1520/2019 Freigabedatum 19.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss für Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt im Haushaltsjahr 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 394.000 € für die Einrichtung des Mensaneubaus der Theodor-Heuss-Realschule, Euskir- chener Straße 50, 50937 Köln-Sülz mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 394.000 € mit gleichzeitiger investiver Freigabe in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplan- zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4012-0301-3- 4512. Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.06.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 194.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 26.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss vom 18.07.2013 hat der Rat die Fortführung der Planung für die Baumaßnahme des Ganztagsbereichs der Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50935 Köln, (Vorlage 3235/2012) beschlossen. Der Neubau (Mensa, Küche, 2 Inklusions- und 3 Ganztagsaufenthaltsräume) wird im Sommer 2019 an die Schule übergeben und ist bis dahin einzurichten. Die Einrichtungskosten liegen gemäß Be- schluss bei insgesamt rd. 394.000 €. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 200.000 € erfolgt in 2019 aus im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Aus- zahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4012-0301-3-4512 ver- anschlagten Mitteln. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände in Höhe von rd. 194.000 € sowie der bilanziellen Abschreibung in Höhe von rd. 26.300 € p.a. erfolgt im Haushaltsjahr 2019 bzw. in den Folgejahren aus im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen sowie in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung ver- anschlagter Mittel. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1520/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.06.2019
- Erstellt
- 29.04.2019 10:53