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AN/0729/2026

Antrag der SPD Fraktion: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich K4 und BAB 57

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 29.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.05.2026, TOP 8.12

Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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Antrag nach § 3 (SPD BV4)

3946 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Herrn Oberbürgermeister  
Torsten Burmester 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0729/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 
 
Antrag der SPD Fraktion: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich K4 und BAB 57 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.05.2026 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie wirksame Lärmschutzmaßnahmen im Bereich 
zwischen K4 ab Innere Kanalstraße und dem Autobahnanschluss Bickendorf/Bilderstöckchen 
umgesetzt werden können. 
 
Die Prüfung soll insbesondere folgende Maßnahmen umfassen: 
 
1. Durchführung einer Lärmmesskampagne zur Dokumentation der tatsächlichen 
Lärmbelastung, insbesondere in den Nachtstunden (22–6 Uhr)  
 
2. Prüfung einer verkehrsrechtlichen Geschwindigkeitsreduktion  auf Grundlage der StVO-
Novelle 2024 (§ 45 StVO – Lärmschutz, Gesundheitsschutz, städtebauliche Entwicklung) auf 
Tempo 80 km/h in beide Fahrtrichtungen zwischen AS Köln-Ehrenfeld und AS Bickendorf und 
einer permanenten Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im 
gesamten o.g. Bereich in beide Fahrtrichtungen. 
 
3. Beantragung regelmäßiger polizeilicher Schwerpunktkontrollen im Bereich K4 und BAB 57  
beim Polizeipräsidium Köln zur Ahndung von:

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
a. Illegalen Auspuffmodifikationen (Klappenauspuffe)  
b. Manipulierten Schalldämpfern  
c. Unnötigem Lärm durch bewusstes Beschleunigen  
d. Verstößen gegen § 30 StVO, § 49 StVZO  
 
 
Begründung  
Seit Jahren stellt die Lärmbelästigung durch Verkehr auf der BAB 57 stadtauswärts ab Tunnelausgang 
sowie entlang der Inneren Kanalstraße (K4) ein erhebliches Problem für die Anwohnerinnen und 
Anwohner dar. Bereits vor ca. 10 Jahren wurde ein Antrag zur Geschwindigkeitsreduktion auf der BAB 57 
gestellt, der von der Bezirksregierung mit Verweis auf die damalige Rechtslage abgelehnt wurde. 
 
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2024 (§ 45 StVO, in Kraft seit 11. Oktober 
2024) hat sich die rechtliche Grundlage geändert.  Straßenverkehrsbehörden können nun 
verkehrsbeschränkende Maßnahmen auch „zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des 
Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen 
Entwicklung" anordnen, ohne dass hierfür eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden muss. 
 
Lärmschutz ist ein eigenständiger, rechtlich tragfähiger Anordnungsgrund. 
 
Die spezifische Situation im betroffenen Abschnitt verschärft das Lärmproblem zusätzlich:  
Im Bereich der Einhausung (K4/Tunnel)  provoziert die bauliche Situation bei vielen Fahrzeugführenden 
ein bewusstes „Gas geben", da die akustische Verstärkung durch die Tunnelwände eine enorme 
Geräuschkulisse erzeugt. Dieser Effekt wird gezielt ausgenutzt, insbesondere von Fahrzeugen mit 
manipulierten oder auf Lautstärke ausgelegten Auspuffanlagen. 
 
Direkt nach dem Tunnelausgang  erhöht sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 100 
km/h. Dieser abrupte Geschwindigkeitswechsel verleitet systematisch zu starken 
Beschleunigungsmanövern, die mit entsprechend hohen Lärmemissionen einhergehen, insbesondere 
nachts, wenn die Lärmbelastung für Anwohnende am störendsten ist. 
Anwohnende berichten seit geraumer Zeit davon, dass manipulierte Fahrzeuge und Motorräder über 
Minuten akustisch „verfolgt“ werden können. 
 
 
Petra Bossinger Udo Hanselmann 
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Innere Kanalstraße
  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0729/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
29.04.2026
Erstellt
29.04.2026 10:28