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AN/0737/2018

Kunsthaus Rhenania

SPD Anfrage nach § 4 09.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.05.2018, TOP 11.5

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3100 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Ausschusses Kunst und Kultur  
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 09.05.2018 
 
AN/0737/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.05.2018 
 
Kunsthaus Rhenania 
Sehr geehrter Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
am 20.März 2018 hat der Ausschuss Kunst und Kultur in einer Sondersitzung - entgegen 
dem Vorschlag der Verwaltung – mit Stimmen der Gestaltungsmehrheit den Vorschlag der 
Verwaltung zur weiteren Nutzung des Showrooms im Kunsthaus Rhenania (Vorlagennr. 
0626/2018) zurückgewiesen und stattdessen mit Mehrheit einen Dringlichkeitsbeschluss von 
CDU und Bündnis 90/Die Grünen gefasst, der zwar auf eine Auflösung des Untermietver-
trags zwischen dem Kulturamt und der GbR Sauer/Milanova abzielt, eine weitere Ausschrei-
bung zur Vergabe jedoch nicht vorsieht und eine längerfristige Perspektive für den 
Showroom durch den Beirat u.a. entwickelt werden soll. 
 
Dieser Beschluss hat dazu geführt, dass grundlegende Bedenken seitens der im Rhena-
niahaus arbeitenden Künstlerinnen und Künstler geäußert wurden und weiterhin werden. 
Zudem zeigt sich, dass der Beschluss erhebliche negative Folgewirkungen auf die Alltagssi-
tuation im Rhenaniahaus hat und weiter haben wird. So ist eine erhebliche Unruhe und Unsi-
cherheit über die weitere Fortsetzung und den Erhalt des Rhenaniahauses entstanden. Vie-
les ist auch durch den Beschluss unklarer geworden. Es zeigt sich aber auch, dass Politik 
sich aus den internen Verfahren des Vereins und des Beirates heraushalten sollte.  
 
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzung fragen wir daher die Verwaltung: 
 
1. Wie sind nun die einzelnen konkreten Verfahrensschritte um den Beschluss des Kul-
turausschusses umzusetzen und wie sieht das Kulturamt seine zukünftige Rolle? 
 
2. Wie gedenkt die Verwaltung sicherzustellen, dass  
 
a. der grundlegende Ratsbeschluss vom 10.03.1998 umgesetzt wird, das 
Rhenania-Kunsthaus – sowohl die Halle als auch die Ateliers – als bedeuten-
den Kulturort der Stadt dauerhaft zu erhalten;

- 2 - 
 
b. die Ateliers in einem transparenten Verfahren vergeben und bewirtschaftet 
werden? 
c. die Stadt über das Kulturamt auf Dauer federführend für die Vergabe der Aus-
stellungshalle bleibt? 
 
3. Wie sieht die derzeitige Struktur der Selbstverwaltung des Rhenania-Hauses aus; vor 
allem, welche tatsächliche Rolle kommt dem Beirat und dem Verein zu und sehen 
sich alle Künstlerinnen und Künstler durch diese Struktur in ihren Belangen vertre-
ten? 
 
4. Wie sollte nach Auffassung des Kulturamtes eine Perspektive des Rhenania-Hauses 
vor allem unter dem Aspekt der Weiterentwicklung der individuellen Künstler_Innen –
Förderung aussehen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

15.05.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0737/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
09.05.2018
Erstellt
09.05.2018 11:44