Mandari Insight

3535/2021

Zufahrt zu den Tiefgaragen Ehrenberg- und Goldfußstraße in Riehl

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.11.2021

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2801 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 3535/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 
 
Zufahrt zu den Tiefgaragen Ehrenberg- und Goldfußstraße in Köln-Riehl 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 17.06.2021, 
TOP 7.1.6 
Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Kann der Beginn der Einbahnstraßenregelung von der Barbarastraße aus gesehen hinter die Zufahr-
ten zu den Garagen gelegt werden (ähnlich der Zufahrt zur Tiefgarage Magnusstaße. 11-13)?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Änderung der Verkehrsführung obliegt gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln bei den 
jeweiligen Bezirksvertretungen. Die Straßenverkehrsbehörde hat jedoch bereits in der Vergangenheit 
eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung aufgrund der geringen Fahrbahnbreite sowie den man-
gelnden Sichtbeziehungen aller am Verkehr Teilnehmenden im Bereich der Durchfahrten als kritisch 
bewertet und abgelehnt. An dieser Einschätzung wird festgehalten. 
 
 
Frage 2: 
 
„Anwohner berichten, dass unter dem „Durchfahrt-Verboten“-Schild zu Beginn der Goldfußstraße ein 
Zusatzschild „20 m“ angebracht war und von einer Sanierungsfirma entfernt wurde. Warum wurde 
dieses Schild nicht wieder angebracht?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei dem zwischen dem 07.07.2015 und 21.03.2018 entfernten Schild handelt es sich um ein von der 
Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnetes Schild. Es war lediglich mit Kabelbindern am vorhande-
nen VZ-Pfosten befestig, welches eine im Rahmen einer Baumaßnahme erfolgte Aufstellung vermu-
ten lässt. 
 
 
Frage 3: 
 
„Ist die Anbringung von Zusatzbeschilderung „20m“ an beiden Einfahrten eine geeignete Alternative 
zur Änderung der Einbahnstraßenregelung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Ein Zusatzzeichen VZ 1004-30 mit entsprechender Entfernungsangabe ist lediglich ein Hinweis auf

2 
 
ein dann folgendes Ge- oder Verbot nach der StVO. In dem vorliegenden Fall würde die Verkehrsfüh-
rung, ebenso wie unter Punkt 1, in einen Zweirichtungsverkehr geändert. Eine Änderung der Ver-
kehrsführung wird jedoch wie zu Punkt 1 beschrieben kritisch gesehen. 
 
 
Frage 4: 
 
„Welche baulichen Maßnahmen müssten getroffen werden, um eine sichere Ein- und Ausfahrt durch 
die Überbauung der Straßeneinfahrten von der Barbarastraße und sicherem Kreuzen des dortigen 
Fuß- und Radverkehrs zu ermöglichen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die gewünschte gleichzeitige sichere Ein- bzw. Ausfahrt durch eine Durchfahrt kann aufgrund der 
örtlichen Gegebenheiten, die baulich nicht verändert werden können, auch nicht durch verkehrstech-
nische Maßnahmen ermöglicht werden.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3535/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.10.2021
Erstellt
07.10.2021 10:49