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3533/2018

Entwicklung eines Wasserbussystems auf dem Rhein – Welchen Fortschritt gibt es zur sinnvollen Ergänzung unseres ÖPNV-Angebotes?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.11.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.11.2018, TOP 6.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4149 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 12.11.2018 
 3533/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
 
Entwicklung eines Wasserbussystems auf dem Rhein – Welchen Fortschritt gibt es zur 
sinnvollen Ergänzung unseres ÖPNV-Angebotes? 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.09.2018, TOP 
5.2.2 
 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Fragen 1, 2 und 3:  
„Wie ist der aktuelle Sachstand zur Realisierung des Wasserbussystems? Ist die regionale Machbar-
keitsstudie zwischenzeitlich beauftragt? 
 
Wie stellt sich die Zeit-/Maßnahmenplanung der Verwaltung dar? Was hat die Verwaltung zwischen-
zeitlich unternommen, um das Thema angesichts des Handlungsdrucks durch aktuelle Quartiersent-
wicklungen wie Deutzer Hafen oder in Mülheim sowie insbesondere auch vor dem Hintergrund der 
Diskussionen zum ÖPNV-Ausbau zu forcieren und möglichst zügig zu Ergebnissen zu gelangen? 
 
Wurde die Förderung der Machbarkeitsstudie beim Land beantragt und liegt ggf. bereits eine Förder-
zusage vor?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat gemeinsam mit den anderen beteiligten Kommunen Leverkusen und Wesseling 
sowie dem Region Köln/Bonn e.V. eine detaillierte Projektbeschreibung zur Machbarkeitsuntersu-
chung erstellt und so ausgearbeitet, dass diese mit den Förderrichtlinien des Landes konform ist. Im 
Anschluss wurde auf Basis der Projektbeschreibung eine Kooperationsvereinbarung zwischen den 
genannten Kommunen vertraglich ausgearbeitet. Im Zuge dessen haben die jeweiligen Kommunen 
die für eine Förderung benötigten finanziellen Eigenanteile gesichert. Hierfür mussten in Leverkusen 
und Wesseling zunächst politische Beschlüsse eingeholt werden. Das Land NRW hat im Anschluss 
daran die Förderrahmenbedingungen geändert, was zu einer zeitlichen Verzögerung führte. 
 
Die Kooperationsvereinbarung wurde im Oktober/November 2018 von allen beteiligten Kommunen 
unterzeichnet. Damit liegen jetzt die Voraussetzungen vor, um den Förderantrag beim Land einzu-
reichen. Der Antrag wird voraussichtlich bis Mitte November 2018 an die zuständige Bewilligungsbe-
hörde verschickt sein. Die schriftliche Förderzusage wird Ende 2018/Anfang 2019 erwartet. 
 
Der weitere Zeitplan sieht vor, dass im 1. Halbjahr der Vergabeprozess abgeschlossen und mit der 
Erarbeitung der Studie begonnen wird. Die Förderrichtlinie sieht einen Bearbeitungszeitraum von ei-
nem Jahr vor. Dieser kann, falls erforderlich, um ein halbes Jahr verlängert werden. Mit den Ergeb-
nissen der Studie ist daher im Jahr 2020 zu rechnen.

2 
 
 
 
 
Frage 4:  
„Welche Aktivitäten hat die Verwaltung zwischenzeitlich unternommen, um eine Starterverbindung 
gemäß Auftrag des Rates aus Mai 2016 zu realisieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es ist vorgesehen, dass die Ermittlung einer sinnvollen Starterverbindung in der Ausschreibung als 
Aufgabe festgeschrieben wird, die die Auftragnehmenden der Studie zu erbringen haben. Der Vor-
schlag des Rates, eine erste Verbindung zwischen Rodenkirchen und Porz einzurichten, wird dabei 
auch untersucht. 
 
 
Frage 5:  
„Wie ist der Stand der Gespräche zwischen Verwaltung und Ford-Werken zum Vorschlag des Unter-
nehmens, eine schnelle und kreative Lösung für eine Fährverbindung über den Rhein umzusetzen? 
Wurden hier bereits konkrete Vorschläge entwickelt, die die Verkehrssituation auch mit Blick auf die 
Leverkusener Brücke verbessern können?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu diesem Projekt haben bereits Gespräche und Abstimmungen zwischen Ford, KVB, HGK und Ver-
waltung stattgefunden. Ford ist auf Basis der Untersuchungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine 
Fährverbindung unter den bestehenden Rahmenbedingungen nicht geeignet ist, um die Verkehrssi-
tuation für die Pendelnden während des Neubaus der Leverkusener Brücke zu verbessern. 
Im Rahmen des Erstellungsprozesses zur Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung Ford einbinden, 
um die Fragestellung der Fährverbindung gegebenenfalls nochmals aufnehmen zu können. 
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3533/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.11.2018
Erstellt
26.10.2018 11:47