V/0727/2013
Förderung der Krebsberatungsstelle des Tumor-Netzwerk im Münsterland (TiM) e.V. - Ergebnisse des Prüfauftrags an die Verwaltung
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Berichtsvorlage
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V/0727/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Gesundheit, Veterinär - und
Lebensmittelangelegenheiten
Betrifft
Förderung der Krebsberatungsstelle des Tumor-Netzwerk im Münsterland (TiM) e.V. - Ergebnisse
des Prüfauftrags an die Verwaltung
Beratungsfolge
16.10.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1. Ausgangslage
Die Verwaltung hatte mit dem 2. Teil des Handlungsprogramms 2012 – 2017 einen Wegfall des
Zuschusses an den Träger der Krebsberatungsstelle - Tumornetzwerk im Münsterland (TiM) e.V.
in drei Stufen als Einzelmaßnahme zur Aufwandssenkung benannt (Maßnahme Nr. 230 der An-
lage 1a zur Vorlage V/0702/2012). Hintergrund war die Überprüfung freiwilliger Zuschüsse für
laufende Zwecke zwecks Anpassung an schwierige Finanzverhältnisse mit der Fragestellung, auf
die Zuschüsse ganz zu verzichten oder diese zu begrenzen. Als Begründung wurde angeführt,
dass der städtische Pauschalzuschuss ca. 6% der Einnahmen des Vereins ausmacht und die
vom Verein in den letzten Jahren eingereichten Jahresergebnisse regelmäßig (bis auf 2010) ei-
nen Überschuss aufwiesen, der über dem jährlichen städtischen Zuschussbetrag in Höhe von
30.140 Euro lag.
Mit Anregung vom 12.10.2012 nach § 24 GO NRW beantragte TiM e.V., den Kürzung svorschlag
in einen Prüfungsauftrag nach Wegfall der Förderungsmittel der Deuts chen Krebshilfe ab dem
Jahr 2015 umzuwandeln. Die Überschüsse der letzten Jahre zeigten ein irreführendes Bild, weil
sie allein auf die im Oktober 2014 auslaufenden Förderungsmittel der Deutschen Krebshilfe b e-
ruhten. TiM e.V. sicherte zu, dass er mit allen Kräften versuchen werde, durch das Auffinden a n-
derer unterstützender Institutionen den städtischen Zuschuss zu entlasten.
Darauf wurde die Verwaltung mit Ratsbeschluss vom 12.12.2012 beauftragt, vor Umse tzung des
Kürzungsvorschlags zu prüfen, ob und inwi eweit das Angebot von den Krankenkassen übe r-
nommen bzw. geleistet werden kann.
2. Derzeitige Finanzierung der Krebsberatungsstelle des TiM e.V.
Die Krebsberatungsstelle besteht in Münster seit 1993. Sie ist eine von 24 Krebsberatungsstellen
in NRW und bietet eine niederschwellige außerstationäre psychosoziale Versorgung für Krebspa-
tientinnen und –patienten und ihre Angehörigen im Gesundheitshaus in Münster und an weiteren
14 Außenstellen in der Region Münste rland an. Gut ein Drittel der Ratsuchenden (36 % in 2010,
38 % in 2011, 37 % in 2012) wohnen in der Stadt Münster.
Vorlagen-Nr.:
V/0727/2013
Auskunft erteilt:
Herr Dr. med. Schulze Kalthoff
Ruf:
492-5300
E-Mail:
SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de
Datum:
25.09.2013
Öffentliche Berichtsvorlage
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Träger der Krebsberatungsstelle ist das Tumor -Netzwerk im Münsterland (TiM) e.V. Aktive Mi t-
glieder sind derzeit 19 Akutkrankenhäuser, eine Krankenhausträgergesellschaft, 2 Rehabilitat i-
onsklinken und die Rentenversicherung Westfalen.
Die Beratungsstelle finanziert sich durch
- die Mitgliedsbeiträge der im Verein vertretenen Krankenhäuser
- Fördermittel der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
- Fördermittel der Deutschen Krebshilfe ( 3-jähriger Förderzeitraum von Nov. 2011 bis Ok-
tober 2014)
- einen freiwilligen Zuschuss der Stadt Münster (Festbetrag) in Höhe von 30.140 Euro pro
Jahr
- einem freiwilligen Zuschuss des Kreises Steinfurt in Höhe von 6.903 Euro pro Jahr
- Spendengelder etc. (Sponsoren, Förderverein und Stiftung Krebsberatung Münsterland
e.V., Benefizaktionen wie z. B. Wilsbergs Promi-Kellnern)
Mit dem Ziel, weitere Verbesserungen in der psychosozialen Patientenversorgung sowie in den
Versorgungsstrukturen zu erreichen, hat die Deutsche Kre bshilfe im Jahr 2007 das Förderung s-
schwerpunkt-Programm "Psychosoziale Krebsberatungsstellen" eingerichtet. Zielsetzung des
Förderungsschwerpunkt-Programms ist der Aufbau eines Netzwerkes qualitätsgesicherter
Krebsberatungsstellen ("Kompetenz -Beratungsstellen"), die als Impulsgeber und beratende I n-
stanzen für weitere Beratungsstellen in Deutschland fungieren sollen.
Die Krebsberatungsstelle des TiM e.V. wurde für den Zeitraum November 2011 bis Oktober 2014
ins Förderschwerpunkt-Programm „psychosoziale Krebs beratungsstellen“ der Deutschen Kreb s-
hilfe aufgenommen. Die jährliche Förderung beträgt 180.000 Euro. Das Angebot der Beratung s-
stelle im Münsterland wurde mit Aufnahme in das Förderschwerpunktprogramm deutlich ausg e-
weitet (2,0 Stellen Beratung, 0,5 Stelle Diplom-Psychologin und 0,5 Stelle Verwaltungskraft).
Nach Ablauf des Förde rprogramms Ende Oktober 2014 können die 3 zusätzlichen Stellen nach
Angaben des Vereins nicht weiter finanziert werden.
3. Finanzierung der ambu lanten Krebsberatungsstellen - Entwicklung auf Bu ndes-
und Landesebene
Bundesweit ist die Finanzierung von qualifizierten Krebsberatungsstellen ungeregelt. Aus Sicht
der Krankenkassen ist im SGB V keine Rechtsgrundlage für eine Regelfinanzierung vorhanden. §
51 SGB VI lässt bei wohlwollender Auslegung eine Förderung der Krebsb eratungsstellen durch
die Deutsche Rentenversicherung zu. Daher wird die Beratungsstelle Münster durch die Deu t-
sche Rentenversicherung Westfalen anteilig gefördert.
Die bestehenden Krebsberatungsstellen finanzieren sic h uneinheitlich, viele Regionen in
Deutschland sind noch unversorgt. Die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche Krebsg esellschaft
streben daher die Übernahme in die Regelversorgung durch Einführung einer gesetzlich geregel-
ten Finanzierung durch Länder, Kommunen und Sozialversicherungen an. Sie haben gemeinsam
mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorze n-
tren den „nationalen Krebsplan“ initiiert. Dieser Plan trägt dem unumstrittenen Bedarf nach ambu-
lanter psychoonkologischer Versorgung für von Krebs betroffene Menschen Rechnung. Er sieht
als Ziel 9 eine angemessene und bedarfsgerechte psychoonkologische Versorgung und als U m-
setzungsempfehlung (Maßnahme 3a) eine einheitliche Finanzierung und Qualitätssicherung von
Krebsberatungsstellen vor. Zunächst soll als Maßnahme 2 unter Federführung der Länder (Saa r-
land) eine bundesweite Erhebung über vorhandene Versorgungsangebote in der Psychoonkol o-
gie durchgeführt werden. Für diese Erhebung ist eine Projektlaufzeit von 3 Jahren vo rgesehen.
Das notwendige Gesetzgebungsverfahren des Bundes wird sich daher aus heutiger Sicht frühes-
tens im Jahr 2016 anschließen. Damit entsteht nach Wegfall der Projektfördermittel ab November
2014 eine Finanzierungslücke bei der Krebsberatungsstelle Mün ster und den anderen von der
Deutschen Krebshilfe im Rahmen dieses Programms geförderten Krebsberatungsstellen.
Der Koalitionsvertrag 2012 - 2017 der Landesregierung NRW enthält den Passus, dass die u n-
abhängigen Krebsberatungsstellen in NRW dabei unterstü tzt werden sollen, Finanzierungsque l-
len, z.B. über Krankenkassen zu erschließen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Krebsberatung s-
stellen in NRW hat ein Konzept für eine flächendeckende qualitätsgesicherte außerstätionäre
psychoonkologische Versorgung in NRW mi t finanzieller Förderung durch die Krankenkassen
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erstellt und dem Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt. Das Konzept sieht vor, dass
jeder teilne hmenden Krebsberatungsstelle eine halbe Personalstelle finanziert wird. Konkrete
Ergebnisse der Verhandlungen liegen bislang nicht vor.
4. Resümee
Es kann TiM e.V. bescheinigt werden, dass er sich auf allen Ebenen aktiv für eine finanzielle S i-
cherung der Krebsberatungsstelle einsetzt. Auf lokaler Ebene bemühen sich Vorstand und G e-
schäftsführung intensiv um die Gewinnung weiterer Sponsoren, die Organisation von Benefiza k-
tionen etc. Die Landkreise des Einzugsgebietes sind mit der Bitte um Förderung angeschrieben
worden, Entscheidungen über die Anträge sind allerdings erst für Ende 2013, Anfang 2014 in
Aussicht gestellt worden.
In Fachkreisen, Politik und Gesellschaft ist die Notwendigkeit der ambulanten psychoonkolog i-
schen Versorgung unumstritten. Modelle für eine einheitliche dauerhafte Finanzierung der Lei s-
tungen als Komplexleistungen werden angestrebt und d iskutiert, konkrete Vereinbarungen bzw.
Regelungen für eine gesicherte nachhaltige Finanzierung sind derzeit aber nicht abzusehen.
Bis einschließlich 2014 ist die Finanzierung der Beratungsstelle aufgrund von Rüc klagen und der
Fördermittel der Deutschen Krebshilfe gesichert. Zum Jahresbeginn 2013 war beim TiM e.V. ein
Finanzmittelbestand von rund 175.000 Euro vorhanden. Im Laufe des Jahres 2013 muss die L i-
quidität nach eigenen Angaben des Vereins in erhöhtem Maß angegriffen werden, voraussichtlich
um 33.000 Euro pro Halbjahr. TiM e.V. weist darauf hin, dass sich der Finanzmittelbestand bei
Wegfall des städtischen Zuschusses voraussichtlich bis Ende 2014 aufgezehrt haben wird. Da
dann auch die Fördermittel der Deutschen Krebshilfe ausgelaufen sind, muss das Beratungsan-
gebot von TiM e.V. stark eingeschränkt werden, wenn sich bis dahin nicht neue Finanzierung s-
möglichkeiten auftun.
Aus kommunaler Sicht ist eine möglichst schnelle Einbeziehung der anerkannt wichtigen Lei s-
tungen der ambulanten Krebsberatungsstell en in die Regelversorgung der Sozialversicherung s-
träger anzustreben. Dazu müssen aber die notwendigen gesetzlichen Regelungen geschaffen
werden.
Die Verwaltung hat das Thema „Finanzielle Sicherung der Krebsberatungsstellen in NRW“ zur
Tagesordnung der näc hsten Sitzung des Gesundheitsausschusses des Städtetags NRW ang e-
meldet und darauf hingewiesen, dass die auslaufenden Projektfördermittel der Deutschen Kreb s-
hilfe nicht von den Kommunen aufgefangen werden können. Im Interesse der kommunalen
Haushalte sei ei ne Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene wü n-
schenswert. Möglicherweise könnte ja eine Entschließung des Städtetages NRW oder auch des
Deutschen Städtetages hier förderlich sein.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0727/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37