AN/0334/2026
Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner Norden Stadtbezirk Chorweiler (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der Haltepflicht
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Gem. Antrag nach § 3 (BV6)
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SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Lilo Heinrich Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0334/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner Norden Stadtbezirk Chorweiler (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der Haltepflicht Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sachverhalt Die S-Bahn-Linien S6 und S11 bilden die zentrale schienengebundene Verkehrsverbindung des Stadtbezirks Chorweiler zur Kölner Innenstadt und ins Umland. Seit Jahren werden wiederholt Haltepunkte im Stadtbezirk nicht angefahren, offenbar um Verspätungen auf dem weiteren Streckenverlauf auszugleichen. Nach Angaben des Verkehrsunternehmens dient das Auslassen einzelner Haltepunkte der Reduzierung von Verspätungen im Gesamtsystem. Diese Praxis führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger faktisch keinen Zugang zu einer Grundversorgungsleistung des ÖPNV erhalten, obwohl der Verkehr technisch verfügbar ist. Für Chorweiler bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der verkehrlichen Anbindung. Damit wird die gesetzlich verankerte Daseinsvorsorge im ÖPNV (§ 1 Abs. 1 ÖPNVG NRW) beeinträchtigt. Die Wiederholungsrate der Nicht-Bedienung zeigt ein strukturelles Problem, das durch unzureichende vertragliche Sanktionsmechanismen begünstigt wird. - 2 - II. Begründung 1. Der ÖPNV ist nach dem ÖPNVG NRW Teil der Daseinsvorsorge (§ 1 Abs. 1) und muss bedarfsorientiert und planmäßig bereitgestellt werden. Die wiederholte Nicht- Bedienung von Haltepunkten stellt eine dauerhafte Benachteiligung der betroffenen Stadtteile dar. 2. Die Aufgabenträger des ÖPNV – hier der Zweckverband go.Rheinland – sind gesetzlich verpflichtet, den Linienbetrieb bedarfsgerecht zu planen und sicherzustellen (§ 3 ÖPNVG NRW). Wiederholte Verstöße gegen die Haltepflicht verletzen diese Verpflichtung und gefährden das Vertrauen der Bevölkerung in die Verlässlichkeit des öffentlichen Verkehrs. 3. aktuell existierende Vertragsstrafen wirken offenbar nicht ausreichend abschreckend. Solange das wirtschaftliche Risiko für das Verkehrsunternehmen geringer ist als der betriebliche Vorteil durch das Auslassen von Haltepunkten, besteht kein wirksamer Anreiz zur konsequenten Einhaltung der Haltepflicht. 4. Die regelmäßig vorgebrachte Begründung, das Nicht-Anfahren von Haltepunkten diene der Aufholung von Verspätungen, stellt keinen sachlich oder rechtlich tragfähigen Grund dar. Die planmäßige Bedienung sämtlicher Haltepunkte ist Bestandteil des bestellten Verkehrsangebots und damit verbindliche Leistungspflicht. Ein gezieltes Auslassen einzelner Stadtteile zur Stabilisierung des Gesamtsystems widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem gesetzlichen Versorgungsauftrag nach § 1 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Betriebsorganisatorische Defizite oder mangelnde Fahrplanstabilität dürfen nicht zulasten einzelner Bevölkerungsgruppen kompensiert werden. Verspätungsmanagement ist Aufgabe des Verkehrsunternehmens und kann keine Rechtfertigung für die systematische Einschränkung der Mobilitätsrechte im Stadtbezirk Chorweiler sein. Die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk Chorweiler müssen sich auch darauf verlassen können, dass sie pünktlich zum Arbeitsplatz oder zu anderen wichtigen Terminen kommen. III. Beschluss Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland und dem Verkehrsunternehmen verbindlich darauf hinzuwirken, dass alle Haltepunkte der Linien S6 und S11 im Stadtbezirk Chorweiler planmäßig und zuverlässig bedient werden und ein Auslassen von Haltepunkten zur Verspätungsregulierung künftig unterbleibt. 2. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten einen Bericht vorzulegen mit folgenden Informationen: a) die Häufigkeit und Dauer der Nicht-Bedienungen i m vergangenen Jahr, b) die jeweiligen betrieblichen Gründe, c) die bestehenden vertraglichen Sanktionsmechanismen d) geplante bzw. bereits ergriffene Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der Haltepflicht. 3. Die Bezirksvertretung fordert, dass Vertragsstrafen für das Nicht-Anfahren von Haltepunkten künftig so bemessen werden, dass ein wiederholtes Unterlassen der - 3 - Haltepflicht für das Verkehrsunternehmen wirtschaftlich unattraktiv und faktisch untragbar wird, um die dauerhafte Einhaltung der gesetzlichen Daseinsvorsorge im ÖPNV sicherzustellen. 4. zukünftig ist sicherzustellen, dass Verspätungen nicht überwiegend oder ausschließlich durch das Auslassen von Haltepunkten im Stadtbezirk Chorweiler kompensiert werden, sondern das Verspätungsmanagement systemweit und gleich behandelnd erfolgt und der Aufgabenträger go. Rheinland geeignete strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Betriebsstabilität ergreift. SPD-Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Einzelmandatsträgerin Julian Mayer Eike Danke Lilo Heinrich Vorsitzender Vorsitzende Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0334/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 27.02.2026 13:47