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AN/0334/2026

Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner Norden Stadtbezirk Chorweiler (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der Haltepflicht

Gem. Antrag nach § 3 BV6 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.04.2026, TOP 8.3.1

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

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Sachstandsbericht BV

7252 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0334/2026
Stand: 14.08.2026 
Sachstandsbericht  
Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner Norden 
Stadtbezirk Chorweiler  (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der Haltepflicht 
Beschluss zum Ursprungsantrag: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland und dem 
Verkehrsunternehmen verbindlich darauf hinzuwirken, dass alle Haltepunkte der Linien S6 
und S11 im Stadtbezirk Chorweiler planmäßig und zuverlässig bedient werden und ein Aus-
lassen von Haltepunkten zur Verspätungsregulierung künftig unterbleibt. 
 
2. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten einen Bericht vorzulegen mit folgenden Informatio-
nen: 
 
a) die Häufigkeit und Dauer der Nicht-Bedienungen im vergangenen Jahr, 
b) die jeweiligen betrieblichen Gründe, 
c) die bestehenden vertraglichen Sanktionsmechanismen, 
d) geplante bzw. bereits ergriffene Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der Halte-
pflicht. 
 
3. Die Bezirksvertretung fordert, dass Vertragsstrafen für das Nicht-Anfahren von Haltepunk-
ten künftig so bemessen werden, dass ein wiederholtes Unterlassen der Haltepflicht für das 
Verkehrsunternehmen wirtschaftlich unattraktiv und faktisch untragbar wird, um die dauerhafte 
Einhaltung der gesetzlichen Daseinsvorsorge im ÖPNV sicherzustellen.  
 
4. Zukünftig ist sicherzustellen, dass Verspätungen nicht überwiegend oder ausschließlich 
durch das Auslassen von Haltepunkten im Stadtbezirk Chorweiler kompensiert werden, son-
dern das Verspätungsmanagement systemweit und gleich behandelnd erfolgt und der Aufga-
benträger go. Rheinland geeignete strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung 
der Betriebsstabilität ergreift. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Der Einfluss der Verwaltung auf den Zweckverband go.Rheinland ist begrenzt. Da dieser kom-

2 
 
munal getragen ist, kann die Stadt nur über die politischen Vertreter*innen in der Zweckver-
bandsversammlung direkten Einfluss auf go.Rheinland ausüben. Dennoch geht die Verwal-
tung immer wieder über verschiedene Kanäle auf den SPNV-Aufgabenträger zu, um eine Ver-
besserung des S-Bahn-Betriebs in Chorweiler herbeizuführen. 
Im folgenden Bericht von go.Rheinland werden die Ausfälle (S 6, S 11) und Umfahrungen 
(S 11) durch die S-Bahnen an der Haltestelle Köln-Chorweiler sowie deren Ursachen benannt. 
Im Vergleich zu den Zahlen aus den Jahren 2023 und 2024 zeigt sich in den letzten drei Jah-
ren ein Rückgang der Ausfälle auf der Linie S 11, jedoch eine Verdoppelung der Umfahrungen 
der Chorweiler Schleife durch diese. Die Nichtbedienung der Haltestelle Köln-Chorweiler 
durch die Linie S 11 bleibt deshalb mit rund 5.400 Mal pro Jahr weiterhin auf einem hohen Ni-
veau. Die Anzahl der Ausfälle auf der Linie S 6 sinken seit 2023 (2023: 15.075 Mal, 2024: 
7.655 Mal, 2025: 6.383 Mal), sodass auch die Nichtbedienung von Chorweiler von 20.657 Mal 
in 2023 auf 11.797 Mal in 2025 sank. 
Hinsichtlich der Vertragsstrafen sind Umfahrungen durch die bestehenden Regelungen nach 
Aussage von go.Rheinland aus wirtschaftlicher Sicht bereits unattraktiv, sodass das Ziel zur 
Verbesserung der Betriebsstabilität die Sanierung bzw. Ertüchtigung der Infrastruktur und 
nicht die Erhöhung der Vertragsstrafen sein muss.  
Go.Rheinland hat mitgeteilt, dass die einbehaltenen Gelder bereits für qualitätssteigernde 
Maßnahmen im SPNV genutzt würden. So habe go.Rheinland zuletzt kurz- und mittelfristige 
Lösungsmöglichkeiten geprüft und plane die im folgenden Bericht beschriebenen konzeptio-
nellen Eingriffe im Betriebsprogramm, um die Stabilität zu erhöhen. 
 
Bericht von go.Rheinland 
 
- Ausfälle und Umfahrungen: 
Im Jahr 2025 gab es an der Station Köln-Chorweiler insgesamt 3.394 Haltausfälle 
(Teil- und Komplettausfälle) auf der S 11, davon waren 1.687 nicht vorhersehbar. Auf 
der S 6 waren es insgesamt 6.383 Haltausfälle, von denen 4.566 nicht vorhersehbar 
waren. Hauptursache für die Ausfälle waren infrastrukturbedingte Störungen, gefolgt 
von anderen externen Einflüssen und höherer Gewalt. 
Die Halte der Chorweiler-Schleife wurden im vergangenen Jahr in insgesamt 2.020 
Fällen umfahren, davon 334-Mal zur Verspätungsverkürzung. Das Aufholen von Ver-
spätungen war demnach nicht die Hauptursache für Umfahrungen. Vielmehr waren 
Umleitungen vor allem infrastrukturell begründet.  
Zu den infrastrukturell bedingten Gründen zählen alle Probleme mit der Eisenbahninf-
rastruktur, insbesondere Weichen-, Signal- und Oberleitungsstörungen sowie Stell-
werkausfälle. Aufgrund des schlechten Zustandes der Infrastruktur haben Ausfälle, 
Verspätungen oder Umfahrungen in den letzten Jahren zugenommen. Dies liegt nicht 
im Einflussbereich der Eisenbahnverkehrsunternehmen.  
 
- Vertragliche Regelungen 
Grundsätzlich verfolgen Pönaleregelungen im SPNV das Ziel, die vertraglich verein-
barte Betriebsqualität möglichst umfassend und differenziert abzubilden. Dabei werden 
typischerweise verschiedene Aspekte betrachtet, etwa Pünktlichkeit, Zugausfälle oder 
auch Abweichungen vom geplanten Linienweg.  
Es bestehen verschiedene vertragliche Sanktionsmechanismen, deren Details aller-
dings nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Regelungen sind so ausgestaltet, 
dass aus Sicht des Verkehrsvertrags insgesamt die bestmögliche Lösung für die Fahr-
gäste erreicht werden soll – insbesondere eine stabile Betriebsabwicklung mit mög-
lichst vollständigem Angebot und hoher Pünktlichkeit. Umfahrungen und Verspätungen 
werden dabei getrennt bewertet. Umfahrungen gehen mit eigenständigen Abzügen 
einher, da sie eine Angebotsverschlechterung darstellen (z. B. durch ausgelassene 
Halte oder verlängerte Reisewege).  
Die Systematik zielt insgesamt darauf ab, dass das Verkehrsunternehmen im Regelfall

3 
 
die aus Fahrgastsicht gesamtverträglichere Lösung wählt. In Einzelfällen kann dies 
auch eine Umfahrung sein, etwa wenn hierdurch größere Folgestörungen vermieden 
werden. 
 
- Geplante Verbesserungsmaßnahmen 
Beim Fahrplan sollen mittelfristig längere Wendezeiten an den Linienenden der S 11 
eingeplant werden, um Verspätungen abzufedern sowie Verspätungsübertragungen 
auf die Folgefahrt zu reduzieren und so den Betrieb störungsresilienter zu machen. 
Damit könnten Umfahrungen zur Verspätungsverkürzung deutlich reduziert werden. 
Darüber hinaus wird derzeit das Konzept einer alternierend überschlagenen Wende in 
Köln Worringen geprüft. Damit soll durch Verlängerung der Wendezeit auf der S 6 um 
20 Minuten die Startpünktlichkeit in Köln-Worringen erhöht werden um als Folge des-
sen durch weniger vorzeitige Wenden und Verspätungsübertragung eine höhere Zu-
verlässigkeit zu erreichen. Laut Schätzung der DB Regio könnte hierdurch eine Redu-
zierung der Teilausfälle auf dem Abschnitt Köln Nippes – Köln Worringen um bis zu 
25% erreicht werden. Eine Umsetzung dieser betriebsstabilisierenden Maßnahme ist 
zum Fahrplanwechsel 2026/2027 geplant. 
 
Aufgrund dieser Informationen und Stellungnahme sieht die Verwaltung den Beschluss als er-
ledigt an. 
 
Nächste Schritte: 
 
/ 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 
 
/

Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

5388 Zeichen

SPD-Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen 
Lilo Heinrich 
Gleichlautend 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0334/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
 
Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner 
Norden Stadtbezirk Chorweiler  (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der 
Haltepflicht 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Sachverhalt 
 
Die S-Bahn-Linien S6 und S11 bilden die zentrale schienengebundene 
Verkehrsverbindung des Stadtbezirks Chorweiler zur Kölner Innenstadt und ins 
Umland. 
 
Seit Jahren werden wiederholt Haltepunkte im Stadtbezirk nicht angefahren, offenbar 
um Verspätungen auf dem weiteren Streckenverlauf auszugleichen. Nach Angaben 
des Verkehrsunternehmens dient das Auslassen einzelner Haltepunkte der 
Reduzierung von Verspätungen im Gesamtsystem. 
 
Diese Praxis führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger faktisch keinen Zugang zu 
einer Grundversorgungsleistung des ÖPNV erhalten, obwohl der Verkehr technisch 
verfügbar ist. Für Chorweiler bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der 
verkehrlichen Anbindung. 
 
Damit wird die gesetzlich verankerte Daseinsvorsorge im ÖPNV (§ 1 Abs. 1 ÖPNVG 
NRW) beeinträchtigt. Die Wiederholungsrate der Nicht-Bedienung zeigt ein 
strukturelles Problem, das durch unzureichende vertragliche Sanktionsmechanismen 
begünstigt wird.

- 2 - 
II. Begründung 
 
 
1. Der ÖPNV ist nach dem ÖPNVG NRW Teil der Daseinsvorsorge (§ 1 Abs. 1) und 
muss bedarfsorientiert und planmäßig bereitgestellt werden. Die wiederholte Nicht-
Bedienung von Haltepunkten stellt eine dauerhafte Benachteiligung der betroffenen 
Stadtteile dar. 
2. Die Aufgabenträger des ÖPNV – hier der Zweckverband go.Rheinland – sind 
gesetzlich verpflichtet, den Linienbetrieb bedarfsgerecht zu planen und 
sicherzustellen (§ 3 ÖPNVG NRW). Wiederholte Verstöße gegen die Haltepflicht 
verletzen diese Verpflichtung und gefährden das Vertrauen der Bevölkerung in die 
Verlässlichkeit des öffentlichen Verkehrs. 
3. aktuell existierende Vertragsstrafen wirken offenbar nicht ausreichend 
abschreckend. Solange das wirtschaftliche Risiko für das Verkehrsunternehmen 
geringer ist als der betriebliche Vorteil durch das Auslassen von Haltepunkten, 
besteht kein wirksamer Anreiz zur konsequenten Einhaltung der Haltepflicht. 
4. Die regelmäßig vorgebrachte Begründung, das Nicht-Anfahren von Haltepunkten 
diene der Aufholung von Verspätungen, stellt keinen sachlich oder rechtlich 
tragfähigen Grund dar. Die planmäßige Bedienung sämtlicher Haltepunkte ist 
Bestandteil des bestellten Verkehrsangebots und damit verbindliche Leistungspflicht. 
Ein gezieltes Auslassen einzelner Stadtteile zur Stabilisierung des Gesamtsystems 
widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem gesetzlichen 
Versorgungsauftrag nach § 1 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Betriebsorganisatorische Defizite 
oder mangelnde Fahrplanstabilität dürfen nicht zulasten einzelner 
Bevölkerungsgruppen kompensiert werden. Verspätungsmanagement ist Aufgabe 
des Verkehrsunternehmens und kann keine Rechtfertigung für die systematische 
Einschränkung der Mobilitätsrechte im Stadtbezirk Chorweiler sein.  
Die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk Chorweiler müssen sich auch darauf 
verlassen können, dass sie pünktlich zum Arbeitsplatz oder zu anderen wichtigen 
Terminen kommen.   
 
III. Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland und 
dem Verkehrsunternehmen verbindlich darauf hinzuwirken, dass alle Haltepunkte der 
Linien S6 und S11 im Stadtbezirk Chorweiler planmäßig und zuverlässig bedient 
werden und ein Auslassen von Haltepunkten zur Verspätungsregulierung künftig 
unterbleibt. 
 
2. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten einen Bericht vorzulegen mit folgenden 
Informationen: 
 
a) die Häufigkeit und Dauer der Nicht-Bedienungen i m vergangenen Jahr, 
b) die jeweiligen betrieblichen Gründe, 
c) die bestehenden vertraglichen Sanktionsmechanismen  
d) geplante bzw. bereits ergriffene Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der 
Haltepflicht. 
 
3. Die Bezirksvertretung fordert, dass Vertragsstrafen für das Nicht-Anfahren von 
Haltepunkten künftig so bemessen werden, dass ein wiederholtes Unterlassen der

- 3 - 
Haltepflicht für das Verkehrsunternehmen wirtschaftlich unattraktiv und faktisch 
untragbar wird, um die dauerhafte Einhaltung der gesetzlichen Daseinsvorsorge im 
ÖPNV sicherzustellen.  
 
 
4. zukünftig ist sicherzustellen, dass Verspätungen nicht überwiegend oder 
ausschließlich durch das Auslassen von Haltepunkten im Stadtbezirk Chorweiler 
kompensiert werden, sondern das Verspätungsmanagement systemweit und gleich 
behandelnd erfolgt und der Aufgabenträger go. Rheinland geeignete strukturelle 
Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Betriebsstabilität ergreift. 
 
 
 
SPD-Fraktion             Bündnis 90/ Die Grünen                      Einzelmandatsträgerin 
Julian Mayer               Eike Danke                                               Lilo Heinrich                                           
Vorsitzender                Vorsitzende                                             Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0334/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6
Datum
02.03.2026
Erstellt
27.02.2026 13:47