AN/0334/2026
Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner Norden Stadtbezirk Chorweiler (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der Haltepflicht
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Sachstandsbericht BV
7252 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
AN/0334/2026
Stand: 14.08.2026
Sachstandsbericht
Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner Norden
Stadtbezirk Chorweiler (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der Haltepflicht
Beschluss zum Ursprungsantrag:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland und dem
Verkehrsunternehmen verbindlich darauf hinzuwirken, dass alle Haltepunkte der Linien S6
und S11 im Stadtbezirk Chorweiler planmäßig und zuverlässig bedient werden und ein Aus-
lassen von Haltepunkten zur Verspätungsregulierung künftig unterbleibt.
2. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten einen Bericht vorzulegen mit folgenden Informatio-
nen:
a) die Häufigkeit und Dauer der Nicht-Bedienungen im vergangenen Jahr,
b) die jeweiligen betrieblichen Gründe,
c) die bestehenden vertraglichen Sanktionsmechanismen,
d) geplante bzw. bereits ergriffene Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der Halte-
pflicht.
3. Die Bezirksvertretung fordert, dass Vertragsstrafen für das Nicht-Anfahren von Haltepunk-
ten künftig so bemessen werden, dass ein wiederholtes Unterlassen der Haltepflicht für das
Verkehrsunternehmen wirtschaftlich unattraktiv und faktisch untragbar wird, um die dauerhafte
Einhaltung der gesetzlichen Daseinsvorsorge im ÖPNV sicherzustellen.
4. Zukünftig ist sicherzustellen, dass Verspätungen nicht überwiegend oder ausschließlich
durch das Auslassen von Haltepunkten im Stadtbezirk Chorweiler kompensiert werden, son-
dern das Verspätungsmanagement systemweit und gleich behandelnd erfolgt und der Aufga-
benträger go. Rheinland geeignete strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung
der Betriebsstabilität ergreift.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Einfluss der Verwaltung auf den Zweckverband go.Rheinland ist begrenzt. Da dieser kom-
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munal getragen ist, kann die Stadt nur über die politischen Vertreter*innen in der Zweckver-
bandsversammlung direkten Einfluss auf go.Rheinland ausüben. Dennoch geht die Verwal-
tung immer wieder über verschiedene Kanäle auf den SPNV-Aufgabenträger zu, um eine Ver-
besserung des S-Bahn-Betriebs in Chorweiler herbeizuführen.
Im folgenden Bericht von go.Rheinland werden die Ausfälle (S 6, S 11) und Umfahrungen
(S 11) durch die S-Bahnen an der Haltestelle Köln-Chorweiler sowie deren Ursachen benannt.
Im Vergleich zu den Zahlen aus den Jahren 2023 und 2024 zeigt sich in den letzten drei Jah-
ren ein Rückgang der Ausfälle auf der Linie S 11, jedoch eine Verdoppelung der Umfahrungen
der Chorweiler Schleife durch diese. Die Nichtbedienung der Haltestelle Köln-Chorweiler
durch die Linie S 11 bleibt deshalb mit rund 5.400 Mal pro Jahr weiterhin auf einem hohen Ni-
veau. Die Anzahl der Ausfälle auf der Linie S 6 sinken seit 2023 (2023: 15.075 Mal, 2024:
7.655 Mal, 2025: 6.383 Mal), sodass auch die Nichtbedienung von Chorweiler von 20.657 Mal
in 2023 auf 11.797 Mal in 2025 sank.
Hinsichtlich der Vertragsstrafen sind Umfahrungen durch die bestehenden Regelungen nach
Aussage von go.Rheinland aus wirtschaftlicher Sicht bereits unattraktiv, sodass das Ziel zur
Verbesserung der Betriebsstabilität die Sanierung bzw. Ertüchtigung der Infrastruktur und
nicht die Erhöhung der Vertragsstrafen sein muss.
Go.Rheinland hat mitgeteilt, dass die einbehaltenen Gelder bereits für qualitätssteigernde
Maßnahmen im SPNV genutzt würden. So habe go.Rheinland zuletzt kurz- und mittelfristige
Lösungsmöglichkeiten geprüft und plane die im folgenden Bericht beschriebenen konzeptio-
nellen Eingriffe im Betriebsprogramm, um die Stabilität zu erhöhen.
Bericht von go.Rheinland
- Ausfälle und Umfahrungen:
Im Jahr 2025 gab es an der Station Köln-Chorweiler insgesamt 3.394 Haltausfälle
(Teil- und Komplettausfälle) auf der S 11, davon waren 1.687 nicht vorhersehbar. Auf
der S 6 waren es insgesamt 6.383 Haltausfälle, von denen 4.566 nicht vorhersehbar
waren. Hauptursache für die Ausfälle waren infrastrukturbedingte Störungen, gefolgt
von anderen externen Einflüssen und höherer Gewalt.
Die Halte der Chorweiler-Schleife wurden im vergangenen Jahr in insgesamt 2.020
Fällen umfahren, davon 334-Mal zur Verspätungsverkürzung. Das Aufholen von Ver-
spätungen war demnach nicht die Hauptursache für Umfahrungen. Vielmehr waren
Umleitungen vor allem infrastrukturell begründet.
Zu den infrastrukturell bedingten Gründen zählen alle Probleme mit der Eisenbahninf-
rastruktur, insbesondere Weichen-, Signal- und Oberleitungsstörungen sowie Stell-
werkausfälle. Aufgrund des schlechten Zustandes der Infrastruktur haben Ausfälle,
Verspätungen oder Umfahrungen in den letzten Jahren zugenommen. Dies liegt nicht
im Einflussbereich der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
- Vertragliche Regelungen
Grundsätzlich verfolgen Pönaleregelungen im SPNV das Ziel, die vertraglich verein-
barte Betriebsqualität möglichst umfassend und differenziert abzubilden. Dabei werden
typischerweise verschiedene Aspekte betrachtet, etwa Pünktlichkeit, Zugausfälle oder
auch Abweichungen vom geplanten Linienweg.
Es bestehen verschiedene vertragliche Sanktionsmechanismen, deren Details aller-
dings nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Regelungen sind so ausgestaltet,
dass aus Sicht des Verkehrsvertrags insgesamt die bestmögliche Lösung für die Fahr-
gäste erreicht werden soll – insbesondere eine stabile Betriebsabwicklung mit mög-
lichst vollständigem Angebot und hoher Pünktlichkeit. Umfahrungen und Verspätungen
werden dabei getrennt bewertet. Umfahrungen gehen mit eigenständigen Abzügen
einher, da sie eine Angebotsverschlechterung darstellen (z. B. durch ausgelassene
Halte oder verlängerte Reisewege).
Die Systematik zielt insgesamt darauf ab, dass das Verkehrsunternehmen im Regelfall
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die aus Fahrgastsicht gesamtverträglichere Lösung wählt. In Einzelfällen kann dies
auch eine Umfahrung sein, etwa wenn hierdurch größere Folgestörungen vermieden
werden.
- Geplante Verbesserungsmaßnahmen
Beim Fahrplan sollen mittelfristig längere Wendezeiten an den Linienenden der S 11
eingeplant werden, um Verspätungen abzufedern sowie Verspätungsübertragungen
auf die Folgefahrt zu reduzieren und so den Betrieb störungsresilienter zu machen.
Damit könnten Umfahrungen zur Verspätungsverkürzung deutlich reduziert werden.
Darüber hinaus wird derzeit das Konzept einer alternierend überschlagenen Wende in
Köln Worringen geprüft. Damit soll durch Verlängerung der Wendezeit auf der S 6 um
20 Minuten die Startpünktlichkeit in Köln-Worringen erhöht werden um als Folge des-
sen durch weniger vorzeitige Wenden und Verspätungsübertragung eine höhere Zu-
verlässigkeit zu erreichen. Laut Schätzung der DB Regio könnte hierdurch eine Redu-
zierung der Teilausfälle auf dem Abschnitt Köln Nippes – Köln Worringen um bis zu
25% erreicht werden. Eine Umsetzung dieser betriebsstabilisierenden Maßnahme ist
zum Fahrplanwechsel 2026/2027 geplant.
Aufgrund dieser Informationen und Stellungnahme sieht die Verwaltung den Beschluss als er-
ledigt an.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Gem. Antrag nach § 3 (BV6)
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SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Lilo Heinrich Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0334/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner Norden Stadtbezirk Chorweiler (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der Haltepflicht Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sachverhalt Die S-Bahn-Linien S6 und S11 bilden die zentrale schienengebundene Verkehrsverbindung des Stadtbezirks Chorweiler zur Kölner Innenstadt und ins Umland. Seit Jahren werden wiederholt Haltepunkte im Stadtbezirk nicht angefahren, offenbar um Verspätungen auf dem weiteren Streckenverlauf auszugleichen. Nach Angaben des Verkehrsunternehmens dient das Auslassen einzelner Haltepunkte der Reduzierung von Verspätungen im Gesamtsystem. Diese Praxis führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger faktisch keinen Zugang zu einer Grundversorgungsleistung des ÖPNV erhalten, obwohl der Verkehr technisch verfügbar ist. Für Chorweiler bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der verkehrlichen Anbindung. Damit wird die gesetzlich verankerte Daseinsvorsorge im ÖPNV (§ 1 Abs. 1 ÖPNVG NRW) beeinträchtigt. Die Wiederholungsrate der Nicht-Bedienung zeigt ein strukturelles Problem, das durch unzureichende vertragliche Sanktionsmechanismen begünstigt wird. - 2 - II. Begründung 1. Der ÖPNV ist nach dem ÖPNVG NRW Teil der Daseinsvorsorge (§ 1 Abs. 1) und muss bedarfsorientiert und planmäßig bereitgestellt werden. Die wiederholte Nicht- Bedienung von Haltepunkten stellt eine dauerhafte Benachteiligung der betroffenen Stadtteile dar. 2. Die Aufgabenträger des ÖPNV – hier der Zweckverband go.Rheinland – sind gesetzlich verpflichtet, den Linienbetrieb bedarfsgerecht zu planen und sicherzustellen (§ 3 ÖPNVG NRW). Wiederholte Verstöße gegen die Haltepflicht verletzen diese Verpflichtung und gefährden das Vertrauen der Bevölkerung in die Verlässlichkeit des öffentlichen Verkehrs. 3. aktuell existierende Vertragsstrafen wirken offenbar nicht ausreichend abschreckend. Solange das wirtschaftliche Risiko für das Verkehrsunternehmen geringer ist als der betriebliche Vorteil durch das Auslassen von Haltepunkten, besteht kein wirksamer Anreiz zur konsequenten Einhaltung der Haltepflicht. 4. Die regelmäßig vorgebrachte Begründung, das Nicht-Anfahren von Haltepunkten diene der Aufholung von Verspätungen, stellt keinen sachlich oder rechtlich tragfähigen Grund dar. Die planmäßige Bedienung sämtlicher Haltepunkte ist Bestandteil des bestellten Verkehrsangebots und damit verbindliche Leistungspflicht. Ein gezieltes Auslassen einzelner Stadtteile zur Stabilisierung des Gesamtsystems widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem gesetzlichen Versorgungsauftrag nach § 1 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Betriebsorganisatorische Defizite oder mangelnde Fahrplanstabilität dürfen nicht zulasten einzelner Bevölkerungsgruppen kompensiert werden. Verspätungsmanagement ist Aufgabe des Verkehrsunternehmens und kann keine Rechtfertigung für die systematische Einschränkung der Mobilitätsrechte im Stadtbezirk Chorweiler sein. Die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk Chorweiler müssen sich auch darauf verlassen können, dass sie pünktlich zum Arbeitsplatz oder zu anderen wichtigen Terminen kommen. III. Beschluss Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland und dem Verkehrsunternehmen verbindlich darauf hinzuwirken, dass alle Haltepunkte der Linien S6 und S11 im Stadtbezirk Chorweiler planmäßig und zuverlässig bedient werden und ein Auslassen von Haltepunkten zur Verspätungsregulierung künftig unterbleibt. 2. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten einen Bericht vorzulegen mit folgenden Informationen: a) die Häufigkeit und Dauer der Nicht-Bedienungen i m vergangenen Jahr, b) die jeweiligen betrieblichen Gründe, c) die bestehenden vertraglichen Sanktionsmechanismen d) geplante bzw. bereits ergriffene Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der Haltepflicht. 3. Die Bezirksvertretung fordert, dass Vertragsstrafen für das Nicht-Anfahren von Haltepunkten künftig so bemessen werden, dass ein wiederholtes Unterlassen der - 3 - Haltepflicht für das Verkehrsunternehmen wirtschaftlich unattraktiv und faktisch untragbar wird, um die dauerhafte Einhaltung der gesetzlichen Daseinsvorsorge im ÖPNV sicherzustellen. 4. zukünftig ist sicherzustellen, dass Verspätungen nicht überwiegend oder ausschließlich durch das Auslassen von Haltepunkten im Stadtbezirk Chorweiler kompensiert werden, sondern das Verspätungsmanagement systemweit und gleich behandelnd erfolgt und der Aufgabenträger go. Rheinland geeignete strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Betriebsstabilität ergreift. SPD-Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Einzelmandatsträgerin Julian Mayer Eike Danke Lilo Heinrich Vorsitzender Vorsitzende Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0334/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 27.02.2026 13:47