Mandari Insight

AN/0334/2026

Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner Norden Stadtbezirk Chorweiler (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der Haltepflicht

Gem. Antrag nach § 3 BV6 02.03.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.04.2026, TOP 8.3.1

Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

5388 Zeichen

SPD-Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen 
Lilo Heinrich 
Gleichlautend 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0334/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
 
Sicherstellung der planmäßigen Bedienung aller S-Bahn-Haltepunkte im Kölner 
Norden Stadtbezirk Chorweiler  (S6 und S11) und wirksame Durchsetzung der 
Haltepflicht 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Sachverhalt 
 
Die S-Bahn-Linien S6 und S11 bilden die zentrale schienengebundene 
Verkehrsverbindung des Stadtbezirks Chorweiler zur Kölner Innenstadt und ins 
Umland. 
 
Seit Jahren werden wiederholt Haltepunkte im Stadtbezirk nicht angefahren, offenbar 
um Verspätungen auf dem weiteren Streckenverlauf auszugleichen. Nach Angaben 
des Verkehrsunternehmens dient das Auslassen einzelner Haltepunkte der 
Reduzierung von Verspätungen im Gesamtsystem. 
 
Diese Praxis führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger faktisch keinen Zugang zu 
einer Grundversorgungsleistung des ÖPNV erhalten, obwohl der Verkehr technisch 
verfügbar ist. Für Chorweiler bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der 
verkehrlichen Anbindung. 
 
Damit wird die gesetzlich verankerte Daseinsvorsorge im ÖPNV (§ 1 Abs. 1 ÖPNVG 
NRW) beeinträchtigt. Die Wiederholungsrate der Nicht-Bedienung zeigt ein 
strukturelles Problem, das durch unzureichende vertragliche Sanktionsmechanismen 
begünstigt wird.

- 2 - 
II. Begründung 
 
 
1. Der ÖPNV ist nach dem ÖPNVG NRW Teil der Daseinsvorsorge (§ 1 Abs. 1) und 
muss bedarfsorientiert und planmäßig bereitgestellt werden. Die wiederholte Nicht-
Bedienung von Haltepunkten stellt eine dauerhafte Benachteiligung der betroffenen 
Stadtteile dar. 
2. Die Aufgabenträger des ÖPNV – hier der Zweckverband go.Rheinland – sind 
gesetzlich verpflichtet, den Linienbetrieb bedarfsgerecht zu planen und 
sicherzustellen (§ 3 ÖPNVG NRW). Wiederholte Verstöße gegen die Haltepflicht 
verletzen diese Verpflichtung und gefährden das Vertrauen der Bevölkerung in die 
Verlässlichkeit des öffentlichen Verkehrs. 
3. aktuell existierende Vertragsstrafen wirken offenbar nicht ausreichend 
abschreckend. Solange das wirtschaftliche Risiko für das Verkehrsunternehmen 
geringer ist als der betriebliche Vorteil durch das Auslassen von Haltepunkten, 
besteht kein wirksamer Anreiz zur konsequenten Einhaltung der Haltepflicht. 
4. Die regelmäßig vorgebrachte Begründung, das Nicht-Anfahren von Haltepunkten 
diene der Aufholung von Verspätungen, stellt keinen sachlich oder rechtlich 
tragfähigen Grund dar. Die planmäßige Bedienung sämtlicher Haltepunkte ist 
Bestandteil des bestellten Verkehrsangebots und damit verbindliche Leistungspflicht. 
Ein gezieltes Auslassen einzelner Stadtteile zur Stabilisierung des Gesamtsystems 
widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem gesetzlichen 
Versorgungsauftrag nach § 1 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Betriebsorganisatorische Defizite 
oder mangelnde Fahrplanstabilität dürfen nicht zulasten einzelner 
Bevölkerungsgruppen kompensiert werden. Verspätungsmanagement ist Aufgabe 
des Verkehrsunternehmens und kann keine Rechtfertigung für die systematische 
Einschränkung der Mobilitätsrechte im Stadtbezirk Chorweiler sein.  
Die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk Chorweiler müssen sich auch darauf 
verlassen können, dass sie pünktlich zum Arbeitsplatz oder zu anderen wichtigen 
Terminen kommen.   
 
III. Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland und 
dem Verkehrsunternehmen verbindlich darauf hinzuwirken, dass alle Haltepunkte der 
Linien S6 und S11 im Stadtbezirk Chorweiler planmäßig und zuverlässig bedient 
werden und ein Auslassen von Haltepunkten zur Verspätungsregulierung künftig 
unterbleibt. 
 
2. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten einen Bericht vorzulegen mit folgenden 
Informationen: 
 
a) die Häufigkeit und Dauer der Nicht-Bedienungen i m vergangenen Jahr, 
b) die jeweiligen betrieblichen Gründe, 
c) die bestehenden vertraglichen Sanktionsmechanismen  
d) geplante bzw. bereits ergriffene Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der 
Haltepflicht. 
 
3. Die Bezirksvertretung fordert, dass Vertragsstrafen für das Nicht-Anfahren von 
Haltepunkten künftig so bemessen werden, dass ein wiederholtes Unterlassen der

- 3 - 
Haltepflicht für das Verkehrsunternehmen wirtschaftlich unattraktiv und faktisch 
untragbar wird, um die dauerhafte Einhaltung der gesetzlichen Daseinsvorsorge im 
ÖPNV sicherzustellen.  
 
 
4. zukünftig ist sicherzustellen, dass Verspätungen nicht überwiegend oder 
ausschließlich durch das Auslassen von Haltepunkten im Stadtbezirk Chorweiler 
kompensiert werden, sondern das Verspätungsmanagement systemweit und gleich 
behandelnd erfolgt und der Aufgabenträger go. Rheinland geeignete strukturelle 
Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Betriebsstabilität ergreift. 
 
 
 
SPD-Fraktion             Bündnis 90/ Die Grünen                      Einzelmandatsträgerin 
Julian Mayer               Eike Danke                                               Lilo Heinrich                                           
Vorsitzender                Vorsitzende                                             Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0334/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6
Datum
02.03.2026
Erstellt
27.02.2026 13:47