Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Rodenkirchen
Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/1752/2022 vom 23.10.2022
Stand: Am 07.11.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert empfohlen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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SPD-Fraktion Köln-Rodenkirchen Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1752/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 07.11.2022 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung wird beauftragt, alle derzeit bekannten Flächen für den Wohnungsbau im Stadtbezirk Rodenkirchen tabellarisch aufzulisten und für jede Fläche den planungsrechtlichen Status (Bebauungsplan rechtsverbindlich, Bebauungsplanverfahren eingeleitet, Bebauungsplan erforderlich / nicht erforderlich) die Anwendung des KoopBau den Stand eines Bebauungsplanverfahrens und seine voraussichtliche Rechtsverbindlichkeit den Erschließungsstatus die Anzahl der Wohneinheiten nach Typ (Geschoßwohnungsbau, Ein- /Zweifamilienhäuser, Sonderformen wie Studenten- oder Altenwohnungen) und den Stand der Genehmigung (noch nicht beantragt, beantragt, genehmigt) den voraussichtlichen Zeitpunkt ihrer Realisierung zu benennen. Die Liste ist jährlich fortzuschreiben. - 2 - Begründung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnungsbauflächen ist eine der derzeit dringlichsten kommunalpolitischen Aufgaben. In den letzten Jahren wurden zahlreiche, auch größere Wohnungsbauplanungen abgeschlossen, angestoßen oder begonnen. Leider hat die Bezirksvertretung keinen systematischen Überblick über die Verfahrensstände und den jeweiligen Stand der Realisierung und kann sich nur punktuell, z.B. aus Anlass von Beschlüssen zu Bebauungsplanverfahren, ein notwendigerweise lückenhaftes Bild über das Wohnungsbaugeschehen im Stadtbezirk machen und ihre Mitwirkungs- und Initiativrechte deshalb kaum oder nur sehr eingeschränkt wahrnehmen. Um diesem nicht zufriedenstellenden Umstand abzuhelfen wird die Verwaltung beauftragt, die bei der Wohnungsbauleitstelle sicherlich vorliegenden Informationen nach den genannten Punkten aufzubereiten und der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
Beratungsverlauf
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07.11.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert empfohlen
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