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AN/1752/2022

Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 23.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.11.2022, TOP 8.2.1

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2582 Zeichen

SPD-Fraktion Köln-Rodenkirchen  
Rathaus Rodenkirchen  
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221 -221-92303 
Email: spd -bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1752/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 
 
Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 07.11.2022 zu setzen.  
Beschluss:  
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung wird beauftragt, alle derzeit 
bekannten Flächen für den Wohnungsbau im Stadtbezirk Rodenkirchen tabellarisch 
aufzulisten und für jede Fläche 
 den planungsrechtlichen Status  
(Bebauungsplan rechtsverbindlich, Bebauungsplanverfahren eingeleitet, 
Bebauungsplan erforderlich / nicht erforderlich) 
 die Anwendung des KoopBau 
 den Stand eines Bebauungsplanverfahrens und seine voraussichtliche 
Rechtsverbindlichkeit 
 den Erschließungsstatus 
 die Anzahl der Wohneinheiten nach Typ (Geschoßwohnungsbau, Ein-
/Zweifamilienhäuser, Sonderformen wie Studenten- oder Altenwohnungen) und 
 den Stand der Genehmigung (noch nicht beantragt, beantragt, genehmigt) 
 den voraussichtlichen Zeitpunkt ihrer Realisierung zu benennen. 
Die Liste ist jährlich fortzuschreiben.

- 2 - 
Begründung:  
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnungsbauflächen ist eine der derzeit 
dringlichsten kommunalpolitischen Aufgaben. In den letzten Jahren wurden zahlreiche, 
auch größere Wohnungsbauplanungen abgeschlossen, angestoßen oder begonnen.  
Leider hat die Bezirksvertretung keinen systematischen Überblick über die 
Verfahrensstände und den jeweiligen Stand der Realisierung und kann sich nur punktuell, 
z.B. aus Anlass von Beschlüssen zu Bebauungsplanverfahren, ein notwendigerweise 
lückenhaftes Bild über das Wohnungsbaugeschehen im Stadtbezirk machen und ihre 
Mitwirkungs- und Initiativrechte deshalb kaum oder nur sehr eingeschränkt wahrnehmen.  
Um diesem nicht zufriedenstellenden Umstand abzuhelfen wird die Verwaltung beauftragt, 
die bei der Wohnungsbauleitstelle sicherlich vorliegenden Informationen nach den 
genannten Punkten aufzubereiten und der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen.  
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße 161

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Details

Aktenzeichen
AN/1752/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
23.10.2022
Erstellt
07.10.2022 22:48