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1249/2020

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste (Vorlagen-Nr. 4240/2018)

Mitteilung Ausschuss 28.04.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2020, TOP 2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3144 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 28.04.2020 
 1249/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe eines 
öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher 
Personenverkehrsdienste (Vorlagen-Nr. 4240/2018) 
Mit Beschluss vom 04.04.2019 (Vorlagen-Nr.: 4240/2018) hat der Rat der Stadt Köln u. a. beschlos-
sen, dass die Stadt Köln mit Wirkung zum 01.01.2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über 
die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren im Wege der 
Direktvergabe an die KVB vergibt. 
 
In diesem Zusammenhang teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
 
Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses hat die Verwaltung zeitnah alle erforderlichen 
Schritte unternommen, um die Direktvergabe an die KVB zu vollziehen. Kurz nach Vollzug der Verga-
be haben zwei private Busunternehmen aus der Region die Vergabe gegenüber der Stadt Köln ge-
rügt, da sie der Auffassung sind, dass die Voraussetzungen für eine Direktvergabe nicht vorgelegen 
hätten. Eines dieser Unternehmen hat anschließend einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen 
Vergabekammer Rheinland eingereicht. 
 
Diese hat inzwischen mit Beschluss vom 29.07.2019 entschieden, dass die Direktvergabe des Kölner 
Stadtverkehrs an die KVB wirksam erfolgt ist. Den Nachprüfungsantrag hat die Kammer bereits aus 
formalen Gründen zurückgewiesen. 
 
Erwartungsgemäß hat sich das antragstellende Busunternehmen innerhalb der Rechtsmittelfrist an 
das Oberlandesgericht Düsseldorf gewandt, um die Entscheidung dort in zweiter (und letzter) Instanz 
überprüfen zu lassen.  
 
Mit dem Urteil vom 27.04.2020, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Vergabe 
der öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen mit Bussen und Straßenbahnen auf dem Gebiet 
der Stadt Köln an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum 01.01.2020 rechtens ist. 
 
Damit ist der ÖDLA endgültig wirksam. Die erfolgte Direktvergabe kann dann nicht mehr mit einem 
Nachprüfungsantrag angegriffen werden. Der vom antragstellenden Busunternehmen vorgetragene 
Punkt der unzureichenden Kontrolle der KVB durch die Stadt, wurde vom Vergabesenat mit diesem 
Urteil als nicht hinreichend aussagekräftig erachtet. 
 
Die Fa. Tirtey hat sich nicht nur gegen die Direktvergabe des ÖDLA gewendet, sondern auch gegen 
die Finanzierung des Verlustausgleichs der KVB. Dieser Antrag ist im Nachprüfungsverfahren bereits 
unzulässig. Die Fa. Tirtey ist vom OLG Düsseldorf insoweit an das Landgericht Köln verwiesen wor-
den. Der Verlustausgleich der KVB ist aus Sicht der Stadt Köln aufgrund des nunmehr rechtskräftig

2 
 
wirksamen ÖDLA gerechtfertigt.  
 
Mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf besteht nun Rechtssicherheit über die Wirksamkeit des 
ÖDLA bis zum Jahr 2042. Dies wird von Seiten der Verwaltung der Stadt Köln sehr begrüßt.  
 
Der Finanzausschuss und der Verkehrsausschuss werden um Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1249/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.04.2020
Erstellt
28.04.2020 12:43