1249/2020
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste (Vorlagen-Nr. 4240/2018)
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 28.04.2020 1249/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.04.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste (Vorlagen-Nr. 4240/2018) Mit Beschluss vom 04.04.2019 (Vorlagen-Nr.: 4240/2018) hat der Rat der Stadt Köln u. a. beschlos- sen, dass die Stadt Köln mit Wirkung zum 01.01.2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren im Wege der Direktvergabe an die KVB vergibt. In diesem Zusammenhang teilt die Verwaltung Folgendes mit: Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses hat die Verwaltung zeitnah alle erforderlichen Schritte unternommen, um die Direktvergabe an die KVB zu vollziehen. Kurz nach Vollzug der Verga- be haben zwei private Busunternehmen aus der Region die Vergabe gegenüber der Stadt Köln ge- rügt, da sie der Auffassung sind, dass die Voraussetzungen für eine Direktvergabe nicht vorgelegen hätten. Eines dieser Unternehmen hat anschließend einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer Rheinland eingereicht. Diese hat inzwischen mit Beschluss vom 29.07.2019 entschieden, dass die Direktvergabe des Kölner Stadtverkehrs an die KVB wirksam erfolgt ist. Den Nachprüfungsantrag hat die Kammer bereits aus formalen Gründen zurückgewiesen. Erwartungsgemäß hat sich das antragstellende Busunternehmen innerhalb der Rechtsmittelfrist an das Oberlandesgericht Düsseldorf gewandt, um die Entscheidung dort in zweiter (und letzter) Instanz überprüfen zu lassen. Mit dem Urteil vom 27.04.2020, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Vergabe der öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen mit Bussen und Straßenbahnen auf dem Gebiet der Stadt Köln an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum 01.01.2020 rechtens ist. Damit ist der ÖDLA endgültig wirksam. Die erfolgte Direktvergabe kann dann nicht mehr mit einem Nachprüfungsantrag angegriffen werden. Der vom antragstellenden Busunternehmen vorgetragene Punkt der unzureichenden Kontrolle der KVB durch die Stadt, wurde vom Vergabesenat mit diesem Urteil als nicht hinreichend aussagekräftig erachtet. Die Fa. Tirtey hat sich nicht nur gegen die Direktvergabe des ÖDLA gewendet, sondern auch gegen die Finanzierung des Verlustausgleichs der KVB. Dieser Antrag ist im Nachprüfungsverfahren bereits unzulässig. Die Fa. Tirtey ist vom OLG Düsseldorf insoweit an das Landgericht Köln verwiesen wor- den. Der Verlustausgleich der KVB ist aus Sicht der Stadt Köln aufgrund des nunmehr rechtskräftig 2 wirksamen ÖDLA gerechtfertigt. Mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf besteht nun Rechtssicherheit über die Wirksamkeit des ÖDLA bis zum Jahr 2042. Dies wird von Seiten der Verwaltung der Stadt Köln sehr begrüßt. Der Finanzausschuss und der Verkehrsausschuss werden um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1249/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.04.2020
- Erstellt
- 28.04.2020 12:43