3142/2020
Wahl der Kölner Mitglieder des Regionalrates
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 3142/2020 Freigabedatum 23.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der Kölner Mitglieder des Regionalrates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Mitglieder des Regionalrats nach dem Hare/Niemeyer- Verfahren zu wählen. Alternative zu I. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Mitglieder des Regionalrats nach dem d’Hondt- Verfahren zu wählen. II. Der Rat der Stadt Köln wählt folgende sechs Mitglieder in den Regionalrat 1. _______________________ 2. _______________________ 3. _______________________ 4. _______________________ 5. _______________________ 6. _______________________ Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach den Kommunalwahlen vom 13.09.2020 konstituiert sich der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln neu. Auf Grundlage des § 7 Abs. 1 und 2 Landesplanungsgesetz NRW werden die insgesamt 42 stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates zu zwei Dritteln durch die Vertretungen der kreis- freien Städte und der Kreise direkt gewählt, zu einem Drittel aus Reservelisten berufen. Auf die Stadt Köln entfallen auf Basis der Zahl von 1.085.865 Einwohnern (am maßgeblichen Stichtag 30. Juni 2019) sechs Mandate im Regionalrat. Der Regionalrat entscheidet über wesentliche Fragen der Raum- und Regionalplanung und berät über raumbedeutsame und strukturwirksame Förderprogramme des Landes. Er trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung bzw. Änderung des Regionalplans und be- schließt dessen Aufstellung. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Regionalrates liegt in der Verkehrsplanung: Der Regionalrat beschließt über die Vorschläge der Region für die gesetzlichen Bedarfs- und Ausbaupläne des Bun- des und des Landes, für die jährlichen Ausbauprogramme an Landesstraßen sowie für die Förder- programme des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs. Weiterhin legt der Regionalrat die Prioritäten für Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3 Mio. € Ge- samtkosten fest. Zur Sitzverteilung im Regionalrat sind nach § 7 Abs. 5 Landesplanungsgesetz die Parteien und Wäh- lergruppen zugelassen, die als solche in mehr als einer Gemeinde vertreten sind und über eine für den Regierungsbezirk zuständige einheitliche Leitung verfügen. Die zu wählenden Regionalratsmitglieder der Stadt Köln müssen gemäß § 7 Abs. 4 Landesplanungs- gesetz NRW ihren Hauptwohnsitz in Köln haben. Sie müssen keine gewählten Ratsvertreter sein. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die Wählbarkeit des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Jedes gewählte Mitglied des Regionalrates ist derjenigen Partei oder Wählergruppe anzurechnen, die es zur Wahl vorgeschlagen hat. Listenverbindungen sind gemäß § 7 Abs. 4 Satz 4 Landesplanungs- gesetz NRW nicht zulässig. Da das Landesplanungsgesetz NRW den Berechnungsmodus für die Verteilung der Sitze nicht weiter konkretisiert, dürfen alle anerkannten Verfahren der Verhältniswahl angewandt werden. Je nach Ver- hältniswahlverfahren entfallen bei gleicher Stimmenzahl unterschiedlich viele Sitze auf die Wahlvor- schläge. Beispiel: Vorschlag Anzahl Stimmen Sitze bei Verfahren Hare-Niemeyer Sitze bei Verfahren d’Hondt A 26 2 2 B 19 1 2 C 19 1 2 D 6 1 3 E 5 1 Die endgültige Sitzverteilung im Regionalrat ist unabhängig von dem vor Ort gewählten Verhältnis- wahl-Verfahren. Die den Parteien und Wählergruppen nach der Direktwahl der stimmberechtigten Mitglieder noch zustehenden Sitze werden entsprechend der Mandatsverteilung aus den (bis spätes- tens 11.01.2021 bei der Bezirksregierung einzureichenden) regionalen Reservelisten der Parteien zugeteilt. Gemäß den vorläufigen Endergebnissen der Kommunalwahlen vom 13.09.2020 verteilen sich die Mandate der 42 stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates wie folgt: 15 Mandate gehen an die CDU, 10 Mandate an die SPD, 10 Mandate an Bündnis 90/Die Grünen, 3 Mandate an die FDP, 1 Mandat an Die Linke, 1 Mandat an die Freien Wähler, 1 Mandat an die AfD und 1 Mandat an die Partei Volt. Gemäß § 8 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW nimmt zudem je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland, der kreisfreien Städte und der Kreise des Regierungsbezirks Köln mit beratender Funktion an den Sitzungen des Regionalrates teil. Die Stadt Köln wird durch Frau Scholz, die Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, vertreten. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für den Regionalrat muss bis spätestens 11. Januar 2021 erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3142/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.11.2020
- Erstellt
- 28.10.2020 11:53