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3142/2020

Wahl der Kölner Mitglieder des Regionalrates

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.6.12

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4856 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 3142/2020 
Freigabedatum 
23.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Kölner Mitglieder des Regionalrates 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Mitglieder des Regionalrats nach dem Hare/Niemeyer-
Verfahren zu wählen. 
 
Alternative zu I. 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Mitglieder des Regionalrats nach dem d’Hondt-
Verfahren zu wählen.  
 
 
II. Der Rat der Stadt Köln wählt folgende sechs Mitglieder in den Regionalrat 
 
1. _______________________ 
2. _______________________ 
3. _______________________ 
4. _______________________ 
5. _______________________ 
6. _______________________ 
 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach den Kommunalwahlen vom 13.09.2020 konstituiert sich der Regionalrat des Regierungsbezirks 
Köln neu. Auf Grundlage des § 7 Abs. 1 und 2 Landesplanungsgesetz NRW werden die insgesamt 42 
stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates zu zwei Dritteln durch die Vertretungen der kreis-
freien Städte und der Kreise direkt gewählt, zu einem Drittel aus Reservelisten berufen. Auf die Stadt 
Köln entfallen auf Basis der Zahl von 1.085.865 Einwohnern (am maßgeblichen Stichtag 30. Juni 
2019) sechs Mandate im Regionalrat.  
 
Der Regionalrat entscheidet über wesentliche Fragen der Raum- und Regionalplanung und berät 
über raumbedeutsame und strukturwirksame Förderprogramme des Landes. Er trifft die sachlichen 
und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung bzw. Änderung des Regionalplans und be-
schließt dessen Aufstellung.  
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Regionalrates liegt in der Verkehrsplanung: Der Regionalrat 
beschließt über die Vorschläge der Region für die gesetzlichen Bedarfs- und Ausbaupläne des Bun-
des und des Landes, für die jährlichen Ausbauprogramme an Landesstraßen sowie für die Förder-
programme des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs. Weiterhin legt 
der Regionalrat die Prioritäten für Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3 Mio. € Ge-
samtkosten fest.  
 
Zur Sitzverteilung im Regionalrat sind nach § 7 Abs. 5 Landesplanungsgesetz die Parteien und Wäh-
lergruppen zugelassen, die als solche in mehr als einer Gemeinde vertreten sind und über eine für 
den Regierungsbezirk zuständige einheitliche Leitung verfügen.  
 
Die zu wählenden Regionalratsmitglieder der Stadt Köln müssen gemäß § 7 Abs. 4 Landesplanungs-
gesetz NRW ihren Hauptwohnsitz in Köln haben. Sie müssen keine gewählten Ratsvertreter sein. Im 
Übrigen gelten die Vorschriften für die Wählbarkeit des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. 
 
Jedes gewählte Mitglied des Regionalrates ist derjenigen Partei oder Wählergruppe anzurechnen, die 
es zur Wahl vorgeschlagen hat. Listenverbindungen sind gemäß § 7 Abs. 4 Satz 4 Landesplanungs-
gesetz NRW nicht zulässig.  
 
Da das Landesplanungsgesetz NRW den Berechnungsmodus für die Verteilung der Sitze nicht weiter 
konkretisiert, dürfen alle anerkannten Verfahren der Verhältniswahl angewandt werden. Je nach Ver-
hältniswahlverfahren entfallen bei gleicher Stimmenzahl unterschiedlich viele Sitze auf die Wahlvor-
schläge.  
 
Beispiel:  
Vorschlag Anzahl  
Stimmen 
Sitze bei Verfahren 
Hare-Niemeyer 
Sitze bei Verfahren  
d’Hondt 
A 26 2 2 
B 19 1 2 
C 19 1 2 
D 6 1

3 
E 5 1  
 
Die endgültige Sitzverteilung im Regionalrat ist unabhängig von dem vor Ort gewählten Verhältnis-
wahl-Verfahren. Die den Parteien und Wählergruppen nach der Direktwahl der stimmberechtigten 
Mitglieder noch zustehenden Sitze werden entsprechend der Mandatsverteilung aus den (bis spätes-
tens 11.01.2021 bei der Bezirksregierung einzureichenden) regionalen Reservelisten der Parteien 
zugeteilt. Gemäß den vorläufigen Endergebnissen der Kommunalwahlen vom 13.09.2020 verteilen 
sich die Mandate der 42 stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates wie folgt: 15 Mandate gehen 
an die CDU, 10 Mandate an die SPD, 10 Mandate an Bündnis 90/Die Grünen, 3 Mandate an die FDP, 
1 Mandat an Die Linke, 1 Mandat an die Freien Wähler, 1 Mandat an die AfD und 1 Mandat an die 
Partei Volt. 
 
Gemäß § 8 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW nimmt zudem je eine Vertreterin oder ein Vertreter 
des Landschaftsverbandes Rheinland, der kreisfreien Städte und der Kreise des Regierungsbezirks 
Köln mit beratender Funktion an den Sitzungen des Regionalrates teil. Die Stadt Köln wird durch Frau 
Scholz, die Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, vertreten.  
 
Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für den Regionalrat muss bis spätestens 11. Januar 2021 
erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.6.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3142/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.11.2020
Erstellt
28.10.2020 11:53