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AN/0235/2025

Antrag auf andersfarbige Gestaltung der Wahlbenachrichtigung für die Integra-tionsratswahlen am 14. September 2025

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.02.2025

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.03.2025, TOP 6.1

AN/0235/2025 - Antrag zur andersfarbigen Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen

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Anlage Wahlbenachrichtigung

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AN/0235/2025 - Antrag zur andersfarbigen Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen

1950 Zeichen

Tayfun Keltek,         19.02.2025 
Malik Karaman, 
Ahmet Edis,  
Anna Klimaszweska-Golan 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Dikbaş 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.02.2025 
AN/0235/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 11.03.2025 
Antrag auf andersfarbige Gestaltung der Wahlbenachrichtigung für die Integra-
tionsratswahlen am 14. September 2025 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
der Integrationsrat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
Beschluss: 
„Der Rat beschließt, dass die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen auf 
einem andersfarbigen Papier gedruckt werden soll als die für die Kommunalwahlen.“ 
Begründung:  
Eine klare Unterscheidung der Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahlen 
und die Kommunalwahlen ist essenziell, um Verwechslungen zu vermeiden und die 
Sichtbarkeit der Integrationsratswahl zu erhöhen. Die Nutzung einer anderen Farbe 
trägt dazu bei, die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahl deutlicher her-
vorzuheben, sodass Wahlberechtigte frühzeitig auf ihr Wahlrecht aufmerksam ge-
macht werden. Dies kann die Wahlbeteiligung positiv beeinflussen und somit die poli-
tische Partizipation von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte stärken. 
Eine beigefügte Anlage belegt, dass in 78 Städten Nordrhein -Westfalens farblich un-
terschiedliche Wahlbenachrichtigungen erfolgreich eingesetzt wurden – ohne techni-
sche oder organisatorische Probleme. Dies widerlegt die früheren Bedenken der Ver-
waltung zur elektronischen Verarbeitung und zeigt, dass eine farbliche Unterscheidung 
praktikabel, sinnvoll und notwendig ist, um Verwechslungen zu vermeiden und die 
Wahlbeteiligung zu steigern. 
Mit freundlichen Grüßen

Tayfun Keltek, Malik Karaman, Ahmet Edis, Anna Klimaszweska – Golan

Beratungsverlauf (1)

11.03.2025 Integrationsrat
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0235/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.02.2025
Erstellt
20.02.2025 14:23