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AN/0235/2025

Antrag auf andersfarbige Gestaltung der Wahlbenachrichtigung für die Integra-tionsratswahlen am 14. September 2025

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.02.2025

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.03.2025, TOP 6.1

AN/0235/2025 - Antrag zur andersfarbigen Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen

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Anlage Wahlbenachrichtigung

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AN/0235/2025 - Antrag zur andersfarbigen Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen

1950 Zeichen

Tayfun Keltek,         19.02.2025 
Malik Karaman, 
Ahmet Edis,  
Anna Klimaszweska-Golan 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Dikbaş 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.02.2025 
AN/0235/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 11.03.2025 
Antrag auf andersfarbige Gestaltung der Wahlbenachrichtigung für die Integra-
tionsratswahlen am 14. September 2025 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
der Integrationsrat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
Beschluss: 
„Der Rat beschließt, dass die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen auf 
einem andersfarbigen Papier gedruckt werden soll als die für die Kommunalwahlen.“ 
Begründung:  
Eine klare Unterscheidung der Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahlen 
und die Kommunalwahlen ist essenziell, um Verwechslungen zu vermeiden und die 
Sichtbarkeit der Integrationsratswahl zu erhöhen. Die Nutzung einer anderen Farbe 
trägt dazu bei, die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahl deutlicher her-
vorzuheben, sodass Wahlberechtigte frühzeitig auf ihr Wahlrecht aufmerksam ge-
macht werden. Dies kann die Wahlbeteiligung positiv beeinflussen und somit die poli-
tische Partizipation von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte stärken. 
Eine beigefügte Anlage belegt, dass in 78 Städten Nordrhein -Westfalens farblich un-
terschiedliche Wahlbenachrichtigungen erfolgreich eingesetzt wurden – ohne techni-
sche oder organisatorische Probleme. Dies widerlegt die früheren Bedenken der Ver-
waltung zur elektronischen Verarbeitung und zeigt, dass eine farbliche Unterscheidung 
praktikabel, sinnvoll und notwendig ist, um Verwechslungen zu vermeiden und die 
Wahlbeteiligung zu steigern. 
Mit freundlichen Grüßen

Tayfun Keltek, Malik Karaman, Ahmet Edis, Anna Klimaszweska – Golan

Anlage Wahlbenachrichtigung

1238 Zeichen

Folgende Städte haben eine zur Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl 
unterschiedlich gestaltete (Farbe unterschiedlich, fett gestaltet, usw.) 
Wahlbenachrichtigung zur Integrationsratswahl verschickt:
1. Aachen
2. Ahlen
3. Alsdorf
4. Arnsberg
5. Bad Salzuflen
6. Baesweiler
1- Bergisch Gladbach
8. Bielefeld
9. Bocholt
10. Bottrop
11. Brühl
12. Burscheid
13. Dinslaken
14. Dormagen
15. Düren
16. Düsseldorf
17. Ennepetal
18. Erkrath
19. Eschweiler
20. Essen
1 21- Euskirchen
22. Frechen
23. Gelsenkirchen
24. Gevelsberg
25. Gronau
26. Gummersbach
27. Gütersloh
28. Hagen
29. Hamm
30. Harsewinkel
31. Hattingen
32. Herford
33. Herne
34. Herten
35. Hiddenhausen
36. Hilden
37. Hückelhoven
1 38. Hürth
|39. Iserlohn
40. Jülich
41. Kamen
42. Kerpen
43. Kleve
44. Krefeld
45. Kreuztal
46. Langenfeld
47. Leichlingen
48. Lippstadt
49. Lüdenscheid
50. Menden
51. Mettmann
52. Minden
53. Moers
54. Mönchengladbach
55. Mülheim a. d. R.
56. Neuss
57. Oberhausen
58. Paderborn
59. Pulheim
60. Remscheid
61. Rheda-Wiedenbrück
62. Rheine
63. Sankt Augustin
64. Schwelm
65. Schwerte
66. Siegburg
67. Siegen
68. Soest
69. Stolberg
70. Troisdorf
71. Unna
72. Velbert
73. Voerde
74. Wallfahrtsstadt Werl
75. Wesel
76. Wesseling
77. Wuppertal
78. Würselen

Beratungsverlauf (1)

11.03.2025 Integrationsrat
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0235/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.02.2025
Erstellt
20.02.2025 14:23