AN/0235/2025
Antrag auf andersfarbige Gestaltung der Wahlbenachrichtigung für die Integra-tionsratswahlen am 14. September 2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AN/0235/2025 - Antrag zur andersfarbigen Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen
1950 Zeichen
Tayfun Keltek, 19.02.2025 Malik Karaman, Ahmet Edis, Anna Klimaszweska-Golan An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Dikbaş Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.02.2025 AN/0235/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 11.03.2025 Antrag auf andersfarbige Gestaltung der Wahlbenachrichtigung für die Integra- tionsratswahlen am 14. September 2025 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, der Integrationsrat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: „Der Rat beschließt, dass die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen auf einem andersfarbigen Papier gedruckt werden soll als die für die Kommunalwahlen.“ Begründung: Eine klare Unterscheidung der Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahlen und die Kommunalwahlen ist essenziell, um Verwechslungen zu vermeiden und die Sichtbarkeit der Integrationsratswahl zu erhöhen. Die Nutzung einer anderen Farbe trägt dazu bei, die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahl deutlicher her- vorzuheben, sodass Wahlberechtigte frühzeitig auf ihr Wahlrecht aufmerksam ge- macht werden. Dies kann die Wahlbeteiligung positiv beeinflussen und somit die poli- tische Partizipation von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte stärken. Eine beigefügte Anlage belegt, dass in 78 Städten Nordrhein -Westfalens farblich un- terschiedliche Wahlbenachrichtigungen erfolgreich eingesetzt wurden – ohne techni- sche oder organisatorische Probleme. Dies widerlegt die früheren Bedenken der Ver- waltung zur elektronischen Verarbeitung und zeigt, dass eine farbliche Unterscheidung praktikabel, sinnvoll und notwendig ist, um Verwechslungen zu vermeiden und die Wahlbeteiligung zu steigern. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Malik Karaman, Ahmet Edis, Anna Klimaszweska – Golan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0235/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 20.02.2025
- Erstellt
- 20.02.2025 14:23