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AN/0298/2018

Bessere Erfassung der Feinstäube in Köln

Die Linke. Antrag nach § 3 27.02.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 08.03.2018, TOP 2.2

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

6494 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
Oberbürgermeisterin Reker, 
Ausschussvorsitzender Struwe 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 26.02.2018 
AN/0298/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 
 
Bessere Erfassung der Feinstäube in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Umwelt und Grün am 08. März 2018 zu 
setzen. 
Gemäß epidemiologischer Studien verursachen Feinstäube in etwa vier- bis fünfmal so 
viele Opfer wie Stickoxide. Dennoch hat sich der als solches bezeichnete "Runde Tisch 
zur Luftreinhaltung" vor allem mit der Senkung der Stickoxidemissionen befasst. Dies 
mag den Umständen geschuldet sein, dass die derzeit gültigen Grenzwerte bei den 
Feinstäuben in der Regel eingehalten werden. Diese Grenzwerte sind jedoch deutlich 
höher als die Richtwerte der WHO, deren Empfehlungen in etwa die Hälfte der 
Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als zulässig erachten und in Köln 
zumeist nicht eingehalten werden. 
Die Ratsfraktion der Kölner LINKEN sucht daher nach Möglichkeiten um die Belastung 
für die Menschen zu reduzieren. 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln möge folgendes beschließen: 
1) Die Stadt Köln unterstützt die Bemühungen zur Erfassung der Feinstäube durch 
,"OK Lab" und stellt den sich hierzu engagierenden Menschen Standorte mit 
Internetzugang zur Installation ihrer Feinstaubmessgeräte zur Verfügung.

2) Die Stadt Köln fordert das Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz auf, die 
Luftmessstellen Rodenkirchen und Clevischer Ring zusätzlich auf die Erfassung von 
Feinstäuben der Größenordnung (Fraktion) PM 2,5 umzurüsten. 
 
3) Die Stadt Köln richtet zwei Messstellen für Feinstaub ein. Eine der Messstellen 
sollte am Neumarkt eingerichtet werden, die andere dagegen den Charakter einer 
Hintergrundmessstelle erhalten. An diesen Messstellen sollten die Feinstäube der 
Größenordnungen PM 10, PM2,5 und die ultrafeinen Stäube PM 0,1 erfasst werden. 
Über diese quantitative Erfassung hinaus sollten die erfassten Stäube im Hinblick auf 
ihre Quellgruppen, das bedeutet auf ihre Zusammensetzung, untersucht werden. 
 
Begründung: 
Um die Feinstaubemissionen wirksam reduzieren zu können, bedarf es der Klarheit 
über ihre Ursachen. Gerade Feinstäube sind in ihrer Zusammensetzung vielfältig und 
in ihrer Entstehung multikausal. Sie können unter anderem organisch, mineralisch, als 
auch metallisch sein. Neben der Entstehung primärer Feinstäube, beispielsweise 
durch Erosionsprozesse, Abrieb, Verbrennung und Aerosolen aus dem Meer, treten 
auch sogenannte sekundäre Feinstäube auf. Diese Feinstäube entstehen in 
Verbindung mit unterschiedlichen Gasen aus natürlichen und anthropogenen Quellen. 
Gliederungen der Partei die LINKE haben in den verschiedensten Gremien Fragen zur 
Ausbreitung und Zusammensetzung von Feinstäuben gestellt, um hier Klarheit zu 
erlangen. Diese ist bisher jedoch nicht erzielt worden. 
Im Gegenteil: Unserer Kenntnis nach gibt es derzeit keine Bemühungen zu einer 
gesonderten Erfassung der besonders gefährlichen ultrafeinen Feinstäube. 
Auch eine Untersuchung der Zusammensetzung von Feinstäuben findet kaum statt. So 
erhielten wir (die Fraktion der LINKEN im Regionalrat) von der Bezirksregierung auf 
unsere Anfrage zur Feinstaubsituation in Köln (Drucksache Nr. RR 19/2017) die 
Auskunft, dass die Quellgruppen der Feinstäube derzeit nicht erfasst werden. Eine 
solche Analyse wäre unserer Auffassung nach aber notwendig, denn wir haben den 
Eindruck, dass auch in Köln den Verantwortlichen nicht klar ist, wie sich die Stäube 
zusammensetzen und woher sie in welchen Anteilen kommen. Dies ist aber gerade 
bei den Feinstäuben von ganz entscheidender Bedeutung, da die 
Immissionsmesswerte an den Verkehrsmesspunkten die Hintergrundbelastung nur 
um 3-9 Mikrogramm überschreiten ( LANUV Fachbericht 73 ). Anders ausgedrückt: Der 
lokale Verkehr wirkt sich also auf die Immissionswerte in einem deutlich geringerem 
Maß aus als es bei den Stickoxiden der Fall ist. Deswegen stellt sich ganz besonders 
die Frage nach den Ursachen der sogenannten Hintergrundbelastung. Ein Beispiel für 
die Unklarheit über die Ursachen der Hintergrundbelastung ist die Bedeutung der 
Landwirtschaft für die Kölner Situation. 
So stand im Luftreinhalteplan 2012 folgende Passage:  
"Die Untersuchungen ergeben für die Emittenten-Gruppe Landwirtschaft keine 
Relevanz für den Luftreinhalteplan Köln." 
Demgegenüber steht ein Zitat aus einem Artikel vom 24.05.2016 zu einer 
Wissenschaftssendung des WDR:

"Denn selbst mitten in der Stadt kommt ein großer Teil des Feinstaubes von 
außerhalb: aus der Landwirtschaft!" 
Auch die Bedeutung der Braunkohlentagebaue im rheinischen Revier für die 
Feinstaubsituation erscheint uns, zumindest in ihrem Umfang, als ungeklärt. 
So musste die vorherige Landesregierung in ihrer Beantwortung der kleinen Anfrage 
(5357) unseres damaligen Landtagsabgeordneten Daniel Schwerd am 19.12.16 
Folgendes eingestehen:  
"Bisher gibt es zur Frage, wieviel Staub letztlich aus den Tagebauen emittiert wird, 
noch keine belastbaren Daten." 
Demzufolge räumte sie in der Beantwortung der nachfolgenden Frage nach den 
gesundheitlichen Folgekosten Folgendes ein:  
"ln den Antworten auf die Fragen 3 und 4 ist dargelegt, dass die derzeitige Datenlage 
keine abschließende Modeliierung der Expositionssituation erlaubt. Die Kenntnis der 
Exposition ist jedoch eine unersetzliche Voraussetzung für eine Abschätzung möglicher 
Gesundheitseffekte." 
Diese Gesundheitseffekte sind nicht nur im Zusammenhang mit der Menge, sondern 
auch mit der Zusammensetzung der Feinstäube zu sehen. So ist es für jeden 
nachvollziehbar, dass beispielsweise die ggf. auftretenden Seesalzanteile der 
Feinstaubfraktion eine völlig andere Wirkung entfalten als Rußpartikel. Es reicht also 
aus verschiedenen Gründen nicht aus, nur die Menge der Stäube zu erfassen, sondern 
es Bedarf klarer Erkenntnisse über deren Charakter. 
 
gez. gez. 
 
 
 
Michael Weisenstein Hamide Akbayir 
Fraktionsgeschäftsführer Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Grün

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0298/2018
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
27.02.2018
Erstellt
26.02.2018 14:42