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AN/1259/2022

Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplanneuaufstellung“ in der Ratssitzung am 20. Juni 2022

Gem. Änderungsantrag (Linke) 17.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

7614 Zeichen

Fraktion DIE LINKE 
Fraktion Die FRAKTION 
Nicolin Gabrysch, KLIMA FREUNDE 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2022 
 
AN/1259/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 20.06.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplanneuaufstellung„ in der Ratssitzung am 
20. Juni 2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplan-
neuaufstellung“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 20.6.2002 zu setzen. 
 
Beschluss: 
Der Regionalplan trifft wichtige Festlegung für die Entwicklungen im Regierungsbezirk Köln 
für die nächsten zwei Jahrzehnte. Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung stellt sich 
mit diesem Regionalplan die Aufgabe, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den 
Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen.  
Die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel zu berück-
sichtigen sowie Grün- und Freiflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion zu sichern und zu 
entwickeln sind wichtige Grundsätze der Regionalplanung, von denen sich auch der Rat der 
Stadt Köln in seiner Stellungnahme leiten lässt. 
1. Oberbürgermeisterin Reker wird im Auftrag der Stadt Köln unmittelbar bei der neuen 
Landesregierung vorstellig, damit diese überregionale Abstimmungen und Zusam-
menarbeit zwischen benachbarten Träger*innen der Regionalplanung organisatorisch 
und finanziell stärkt und 
 landesgesetzliche Regelungen zur Bildung verbindlicher Gremien bzw. zur Stär-
kung der Regionalräte schafft, um zukünftig mehr verbindliche Entwicklungsent-
scheidungen kommunenübergreifend treffen zu können. 
 den Fördertopf in den zukünftigen Landeshaushalten aufstockt, der den Ausbau 
des ÖPNV und der digitalen Vernetzung zwischen der Zentralmetropole und der

- 2 - 
 
Metropolregion finanziell absichert. Der Ausbau ist organisatorisch zu stärken und 
zu beschleunigen. 
 prüft, inwiefern bereits existierende Best Practices bzw. erprobte Vorgehenswei-
sen der regionalen Zusammenarbeit Anwendung finden können. Orientiert wird 
sich u. a. am regionalen Raumordnungsprogramm der Regionen Aachen und 
Hannover. 
 die gesetzlichen Vorgaben dahingehend ändert, dass auf dem Anteil der Flächen, 
der anderen Kommunen aus dem regionalen Bedarf1 zugestanden wurde2, keine 
Zersiedlung in Form von Einfamilien- oder Doppelhaussiedlungen genehmigt 
werden darf, um den Zielen der Flächenersparnis und der Anpassung an den 
Klimawandel zu genügen. Grundsätzlich soll mehrgeschossig gebaut und auf 
Versieglung für PKW-Stellplätze verzichtet werden.  
2.  
 Es ist, wie auch im in Abstimmung befindlichen KölnKatalog vorgesehen, mit 
einer höheren Dichte zu planen, damit die Wohnbauziele erreicht und Flächen 
gespart werden. 
 Flächen, welche von den Bezirksvertretungen wegen ihrer vom Rat attestier-
ten lokalen Expertise sowohl 2020 als Optionsfläche als auch jetzt beim Be-
schluss der Stellungnahme abgelehnt wurden, werden gestrichen. Darüber-
hinaus besteht ein erhebliches Nachverdichtungspotential auf bereits versie-
gelten Flächen, welche prioritär genutzt werden sollen. 
 Gemäß der Eilentscheidung des Naturschutzbeirates werden keine Flächen, 
deren Umweltauswirkungen gemäß Anlage 2 „schutzgutübergreifend als er-
heblich“ eingeschätzt wurden, als allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) oder 
Gewerbe- und Industrieflächen (GIB) ausgewiesen. 
 Gemäß der Eilentscheidung des Naturschutzbeirates werden Flächen unter-
halb einer Flächengröße von 10 ha ebenfalls einer Umweltverträglichkeitsprü-
fung unterzogen. Die Stellungnahme ist entsprechend zu ergänzen. 
3. Im Sinne der erfolgreichen regionalen und überregionalen Zusammenarbeit wird die 
Konstitution des Unterausschusses für Regionales nicht weiter verzögert, sondern 
findet umgehend statt.  
 
Begründung: 
Für die „Stadt der Zukunft“ zeichnet sich in den Diskursen zu Nachhaltigkeit, Stadtentwick-
lung, Klimawandelanpassung und aktuell auch in der Pandemiebekämpfung ein komplexes 
Anforderungsspektrum ab. Um souverän mit den Herausforderungen umgehen zu können, 
                                                 
1 Region+ Wohnen oder Bauland an der Schiene  
2 nicht endogener Bedarf, siehe Tabelle 1; Spalte 1, zweiter Wert auf Seite 58 in den textlichen Festlegungen des 
Regionalplans

- 3 - 
 
braucht es sowohl die Widerstands- als auch die Veränderungsfähigkeit der Räume und Ak-
teur*innen. Ein „Weiter so“ darf durch den Regionalplan nicht für die nächsten 25 Jahre fest-
geschrieben werden. 
Wäre Köln eine Insel, dann gäbe es am Rand keine bebaubaren Flächen zur Erweiterung; 
man müsste mit dem Platz auf der Insel auskommen.  
Köln ist eine Insel – und zwar eine Hitzeinsel, die am Rand bis zu 10 Grad kühler ist als im 
Zentrum („zwischen der Kernstadt und den klimatisch günstigeren äußeren Stadtteilen wur-
den bereits heute Temperaturdifferenzen von über zehn Grad Celsius gemessen“3 .Die Zahl 
der Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln im Vergleich zu 
den derzeitigen klimatischen Verhältnissen um 30 bis 70 Prozent zunehmen und für die hei-
ßen Tage um 60 bis 150 Prozent. 
Durch eine weitere Bebauung in den bisher klimatisch günstigeren äußeren Stadtteilen wird 
der Bereich der überhitzten Kernstadt weiter vordringen. Es bleibt langfristig nur die Möglich-
keit, dass Baumaßnahmen nicht mehr auf dem begrenzten Kölner Stadtgebiet stattfinden 
können, sondern in die Region verlagert werden müssen. Bereits die vorliegenden Pläne 
zeigen, dass mehr als zwei Drittel des wahrscheinlich benötigten Allgemeinen Siedlungsbe-
reichs in der Region entstehen müssen. 
Um dies wirklich gut zu gewährleisten, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, die teil-
weise nur über Regelungen und Förderungen des Landes zu erreichen sind. 
Nicht nur unter klimatischen Gesichtspunkten betrachtet zeigt sich, dass der 
(über)regionalen Zusammenarbeit eine größere Rolle zukommen muss. Ganz grundsätzlich 
stellt sich die Situation so dar, dass der endogene Flächenbedarf für allgemeine Siedlungs-
bereiche bzw. Gewerbe- und Industrieflächen nur zu einem Bruchteil kommunal abgedeckt 
werden kann. Dies trifft auf beide Varianten der vorgelegten Beschlussvorlage und die bisher 
bekannten Änderungsanträge zu.  
Um Potenziale dennoch bestmöglich auszuschöpfen, sollte sich an bewährten Best Practices 
der Regionalplanung orientiert werden. Die regionalen Raumordnungsprogramme Aachens 
und Hannovers zeigen, wie Stringenz und Kontinuität in der Regionalplanung gewährleistet 
werden können; und wie die Vernetzung von Siedlungs-, Infrastruktur-, Zentrenentwicklungs- 
sowie Klimaschutzaspekten aussehen kann. 
Da sich die Geltungsdauer des Regionalplans über einen besonders langen Zeitraum er-
streckt, ist darauf zu achten, dass gefasste Beschlüsse aller involvierten Gremien transpa-
rent festgehalten und öffentlich zugänglich gemacht werden.  
Abschließend ist zu unterstreichen, dass der Unterausschuss für Regionales ein geeignetes 
Gremium gewesen wäre, um verschiedene Details des Regionalplans zu thematisieren. Die 
Konstitution desselben ist unverzüglich nachzuholen.  
Mit freundlichen Grüßen 
                                                 
3 Quelle: https://www.stadt-koeln.de/artikel/03279/index.html

- 4 - 
 
 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE 
Gez. 
Michael Hock 
Fraktionsgeschäftsführer 
Die FRAKTION 
Gez. 
Nicolin Gabrysch 
Einzelmandatsträgerin KLI-
MA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1259/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
17.06.2022
Erstellt
17.06.2022 14:01