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Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplanneuaufstellung“ in der Ratssitzung am 20. Juni 2022

Gem. Änderungsantrag (Linke) AN/1259/2022 vom 17.06.2022

Stand: Am 20.06.2022 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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    Fraktion DIE LINKE Fraktion Die FRAKTION Nicolin Gabrysch, KLIMA FREUNDE An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2022 AN/1259/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 20.06.2022 Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplanneuaufstellung„ in der Ratssitzung am 20. Juni 2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplan- neuaufstellung“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 20.6.2002 zu setzen. Beschluss: Der Regionalplan trifft wichtige Festlegung für die Entwicklungen im Regierungsbezirk Köln für die nächsten zwei Jahrzehnte. Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung stellt sich mit diesem Regionalplan die Aufgabe, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen. Die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel zu berück- sichtigen sowie Grün- und Freiflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion zu sichern und zu entwickeln sind wichtige Grundsätze der Regionalplanung, von denen sich auch der Rat der Stadt Köln in seiner Stellungnahme leiten lässt. 1. Oberbürgermeisterin Reker wird im Auftrag der Stadt Köln unmittelbar bei der neuen Landesregierung vorstellig, damit diese überregionale Abstimmungen und Zusam- menarbeit zwischen benachbarten Träger*innen der Regionalplanung organisatorisch und finanziell stärkt und  landesgesetzliche Regelungen zur Bildung verbindlicher Gremien bzw. zur Stär- kung der Regionalräte schafft, um zukünftig mehr verbindliche Entwicklungsent- scheidungen kommunenübergreifend treffen zu können.  den Fördertopf in den zukünftigen Landeshaushalten aufstockt, der den Ausbau des ÖPNV und der digitalen Vernetzung zwischen der Zentralmetropole und der - 2 - Metropolregion finanziell absichert. Der Ausbau ist organisatorisch zu stärken und zu beschleunigen.  prüft, inwiefern bereits existierende Best Practices bzw. erprobte Vorgehenswei- sen der regionalen Zusammenarbeit Anwendung finden können. Orientiert wird sich u. a. am regionalen Raumordnungsprogramm der Regionen Aachen und Hannover.  die gesetzlichen Vorgaben dahingehend ändert, dass auf dem Anteil der Flächen, der anderen Kommunen aus dem regionalen Bedarf1 zugestanden wurde2, keine Zersiedlung in Form von Einfamilien- oder Doppelhaussiedlungen genehmigt werden darf, um den Zielen der Flächenersparnis und der Anpassung an den Klimawandel zu genügen. Grundsätzlich soll mehrgeschossig gebaut und auf Versieglung für PKW-Stellplätze verzichtet werden. 2.  Es ist, wie auch im in Abstimmung befindlichen KölnKatalog vorgesehen, mit einer höheren Dichte zu planen, damit die Wohnbauziele erreicht und Flächen gespart werden.  Flächen, welche von den Bezirksvertretungen wegen ihrer vom Rat attestier- ten lokalen Expertise sowohl 2020 als Optionsfläche als auch jetzt beim Be- schluss der Stellungnahme abgelehnt wurden, werden gestrichen. Darüber- hinaus besteht ein erhebliches Nachverdichtungspotential auf bereits versie- gelten Flächen, welche prioritär genutzt werden sollen.  Gemäß der Eilentscheidung des Naturschutzbeirates werden keine Flächen, deren Umweltauswirkungen gemäß Anlage 2 „schutzgutübergreifend als er- heblich“ eingeschätzt wurden, als allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) oder Gewerbe- und Industrieflächen (GIB) ausgewiesen.  Gemäß der Eilentscheidung des Naturschutzbeirates werden Flächen unter- halb einer Flächengröße von 10 ha ebenfalls einer Umweltverträglichkeitsprü- fung unterzogen. Die Stellungnahme ist entsprechend zu ergänzen. 3. Im Sinne der erfolgreichen regionalen und überregionalen Zusammenarbeit wird die Konstitution des Unterausschusses für Regionales nicht weiter verzögert, sondern findet umgehend statt. Begründung: Für die „Stadt der Zukunft“ zeichnet sich in den Diskursen zu Nachhaltigkeit, Stadtentwick- lung, Klimawandelanpassung und aktuell auch in der Pandemiebekämpfung ein komplexes Anforderungsspektrum ab. Um souverän mit den Herausforderungen umgehen zu können, 1 Region+ Wohnen oder Bauland an der Schiene 2 nicht endogener Bedarf, siehe Tabelle 1; Spalte 1, zweiter Wert auf Seite 58 in den textlichen Festlegungen des Regionalplans - 3 - braucht es sowohl die Widerstands- als auch die Veränderungsfähigkeit der Räume und Ak- teur*innen. Ein „Weiter so“ darf durch den Regionalplan nicht für die nächsten 25 Jahre fest- geschrieben werden. Wäre Köln eine Insel, dann gäbe es am Rand keine bebaubaren Flächen zur Erweiterung; man müsste mit dem Platz auf der Insel auskommen. Köln ist eine Insel – und zwar eine Hitzeinsel, die am Rand bis zu 10 Grad kühler ist als im Zentrum („zwischen der Kernstadt und den klimatisch günstigeren äußeren Stadtteilen wur- den bereits heute Temperaturdifferenzen von über zehn Grad Celsius gemessen“3 .Die Zahl der Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln im Vergleich zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen um 30 bis 70 Prozent zunehmen und für die hei- ßen Tage um 60 bis 150 Prozent. Durch eine weitere Bebauung in den bisher klimatisch günstigeren äußeren Stadtteilen wird der Bereich der überhitzten Kernstadt weiter vordringen. Es bleibt langfristig nur die Möglich- keit, dass Baumaßnahmen nicht mehr auf dem begrenzten Kölner Stadtgebiet stattfinden können, sondern in die Region verlagert werden müssen. Bereits die vorliegenden Pläne zeigen, dass mehr als zwei Drittel des wahrscheinlich benötigten Allgemeinen Siedlungsbe- reichs in der Region entstehen müssen. Um dies wirklich gut zu gewährleisten, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, die teil- weise nur über Regelungen und Förderungen des Landes zu erreichen sind. Nicht nur unter klimatischen Gesichtspunkten betrachtet zeigt sich, dass der (über)regionalen Zusammenarbeit eine größere Rolle zukommen muss. Ganz grundsätzlich stellt sich die Situation so dar, dass der endogene Flächenbedarf für allgemeine Siedlungs- bereiche bzw. Gewerbe- und Industrieflächen nur zu einem Bruchteil kommunal abgedeckt werden kann. Dies trifft auf beide Varianten der vorgelegten Beschlussvorlage und die bisher bekannten Änderungsanträge zu. Um Potenziale dennoch bestmöglich auszuschöpfen, sollte sich an bewährten Best Practices der Regionalplanung orientiert werden. Die regionalen Raumordnungsprogramme Aachens und Hannovers zeigen, wie Stringenz und Kontinuität in der Regionalplanung gewährleistet werden können; und wie die Vernetzung von Siedlungs-, Infrastruktur-, Zentrenentwicklungs- sowie Klimaschutzaspekten aussehen kann. Da sich die Geltungsdauer des Regionalplans über einen besonders langen Zeitraum er- streckt, ist darauf zu achten, dass gefasste Beschlüsse aller involvierten Gremien transpa- rent festgehalten und öffentlich zugänglich gemacht werden. Abschließend ist zu unterstreichen, dass der Unterausschuss für Regionales ein geeignetes Gremium gewesen wäre, um verschiedene Details des Regionalplans zu thematisieren. Die Konstitution desselben ist unverzüglich nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen 3 Quelle: https://www.stadt-koeln.de/artikel/03279/index.html - 4 - Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE Gez. Michael Hock Fraktionsgeschäftsführer Die FRAKTION Gez. Nicolin Gabrysch Einzelmandatsträgerin KLI- MA FREUNDE

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2022

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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