AN/1259/2022
Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplanneuaufstellung“ in der Ratssitzung am 20. Juni 2022
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
7614 Zeichen
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Die FRAKTION
Nicolin Gabrysch, KLIMA FREUNDE
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2022
AN/1259/2022
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 20.06.2022
Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplanneuaufstellung„ in der Ratssitzung am
20. Juni 2022
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplan-
neuaufstellung“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 20.6.2002 zu setzen.
Beschluss:
Der Regionalplan trifft wichtige Festlegung für die Entwicklungen im Regierungsbezirk Köln
für die nächsten zwei Jahrzehnte. Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung stellt sich
mit diesem Regionalplan die Aufgabe, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den
Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen.
Die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel zu berück-
sichtigen sowie Grün- und Freiflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion zu sichern und zu
entwickeln sind wichtige Grundsätze der Regionalplanung, von denen sich auch der Rat der
Stadt Köln in seiner Stellungnahme leiten lässt.
1. Oberbürgermeisterin Reker wird im Auftrag der Stadt Köln unmittelbar bei der neuen
Landesregierung vorstellig, damit diese überregionale Abstimmungen und Zusam-
menarbeit zwischen benachbarten Träger*innen der Regionalplanung organisatorisch
und finanziell stärkt und
landesgesetzliche Regelungen zur Bildung verbindlicher Gremien bzw. zur Stär-
kung der Regionalräte schafft, um zukünftig mehr verbindliche Entwicklungsent-
scheidungen kommunenübergreifend treffen zu können.
den Fördertopf in den zukünftigen Landeshaushalten aufstockt, der den Ausbau
des ÖPNV und der digitalen Vernetzung zwischen der Zentralmetropole und der
- 2 -
Metropolregion finanziell absichert. Der Ausbau ist organisatorisch zu stärken und
zu beschleunigen.
prüft, inwiefern bereits existierende Best Practices bzw. erprobte Vorgehenswei-
sen der regionalen Zusammenarbeit Anwendung finden können. Orientiert wird
sich u. a. am regionalen Raumordnungsprogramm der Regionen Aachen und
Hannover.
die gesetzlichen Vorgaben dahingehend ändert, dass auf dem Anteil der Flächen,
der anderen Kommunen aus dem regionalen Bedarf1 zugestanden wurde2, keine
Zersiedlung in Form von Einfamilien- oder Doppelhaussiedlungen genehmigt
werden darf, um den Zielen der Flächenersparnis und der Anpassung an den
Klimawandel zu genügen. Grundsätzlich soll mehrgeschossig gebaut und auf
Versieglung für PKW-Stellplätze verzichtet werden.
2.
Es ist, wie auch im in Abstimmung befindlichen KölnKatalog vorgesehen, mit
einer höheren Dichte zu planen, damit die Wohnbauziele erreicht und Flächen
gespart werden.
Flächen, welche von den Bezirksvertretungen wegen ihrer vom Rat attestier-
ten lokalen Expertise sowohl 2020 als Optionsfläche als auch jetzt beim Be-
schluss der Stellungnahme abgelehnt wurden, werden gestrichen. Darüber-
hinaus besteht ein erhebliches Nachverdichtungspotential auf bereits versie-
gelten Flächen, welche prioritär genutzt werden sollen.
Gemäß der Eilentscheidung des Naturschutzbeirates werden keine Flächen,
deren Umweltauswirkungen gemäß Anlage 2 „schutzgutübergreifend als er-
heblich“ eingeschätzt wurden, als allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) oder
Gewerbe- und Industrieflächen (GIB) ausgewiesen.
Gemäß der Eilentscheidung des Naturschutzbeirates werden Flächen unter-
halb einer Flächengröße von 10 ha ebenfalls einer Umweltverträglichkeitsprü-
fung unterzogen. Die Stellungnahme ist entsprechend zu ergänzen.
3. Im Sinne der erfolgreichen regionalen und überregionalen Zusammenarbeit wird die
Konstitution des Unterausschusses für Regionales nicht weiter verzögert, sondern
findet umgehend statt.
Begründung:
Für die „Stadt der Zukunft“ zeichnet sich in den Diskursen zu Nachhaltigkeit, Stadtentwick-
lung, Klimawandelanpassung und aktuell auch in der Pandemiebekämpfung ein komplexes
Anforderungsspektrum ab. Um souverän mit den Herausforderungen umgehen zu können,
1 Region+ Wohnen oder Bauland an der Schiene
2 nicht endogener Bedarf, siehe Tabelle 1; Spalte 1, zweiter Wert auf Seite 58 in den textlichen Festlegungen des
Regionalplans
- 3 -
braucht es sowohl die Widerstands- als auch die Veränderungsfähigkeit der Räume und Ak-
teur*innen. Ein „Weiter so“ darf durch den Regionalplan nicht für die nächsten 25 Jahre fest-
geschrieben werden.
Wäre Köln eine Insel, dann gäbe es am Rand keine bebaubaren Flächen zur Erweiterung;
man müsste mit dem Platz auf der Insel auskommen.
Köln ist eine Insel – und zwar eine Hitzeinsel, die am Rand bis zu 10 Grad kühler ist als im
Zentrum („zwischen der Kernstadt und den klimatisch günstigeren äußeren Stadtteilen wur-
den bereits heute Temperaturdifferenzen von über zehn Grad Celsius gemessen“3 .Die Zahl
der Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln im Vergleich zu
den derzeitigen klimatischen Verhältnissen um 30 bis 70 Prozent zunehmen und für die hei-
ßen Tage um 60 bis 150 Prozent.
Durch eine weitere Bebauung in den bisher klimatisch günstigeren äußeren Stadtteilen wird
der Bereich der überhitzten Kernstadt weiter vordringen. Es bleibt langfristig nur die Möglich-
keit, dass Baumaßnahmen nicht mehr auf dem begrenzten Kölner Stadtgebiet stattfinden
können, sondern in die Region verlagert werden müssen. Bereits die vorliegenden Pläne
zeigen, dass mehr als zwei Drittel des wahrscheinlich benötigten Allgemeinen Siedlungsbe-
reichs in der Region entstehen müssen.
Um dies wirklich gut zu gewährleisten, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, die teil-
weise nur über Regelungen und Förderungen des Landes zu erreichen sind.
Nicht nur unter klimatischen Gesichtspunkten betrachtet zeigt sich, dass der
(über)regionalen Zusammenarbeit eine größere Rolle zukommen muss. Ganz grundsätzlich
stellt sich die Situation so dar, dass der endogene Flächenbedarf für allgemeine Siedlungs-
bereiche bzw. Gewerbe- und Industrieflächen nur zu einem Bruchteil kommunal abgedeckt
werden kann. Dies trifft auf beide Varianten der vorgelegten Beschlussvorlage und die bisher
bekannten Änderungsanträge zu.
Um Potenziale dennoch bestmöglich auszuschöpfen, sollte sich an bewährten Best Practices
der Regionalplanung orientiert werden. Die regionalen Raumordnungsprogramme Aachens
und Hannovers zeigen, wie Stringenz und Kontinuität in der Regionalplanung gewährleistet
werden können; und wie die Vernetzung von Siedlungs-, Infrastruktur-, Zentrenentwicklungs-
sowie Klimaschutzaspekten aussehen kann.
Da sich die Geltungsdauer des Regionalplans über einen besonders langen Zeitraum er-
streckt, ist darauf zu achten, dass gefasste Beschlüsse aller involvierten Gremien transpa-
rent festgehalten und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Abschließend ist zu unterstreichen, dass der Unterausschuss für Regionales ein geeignetes
Gremium gewesen wäre, um verschiedene Details des Regionalplans zu thematisieren. Die
Konstitution desselben ist unverzüglich nachzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
3 Quelle: https://www.stadt-koeln.de/artikel/03279/index.html
- 4 -
Gez.
Michael Weisenstein
Fraktionsgeschäftsführer
DIE LINKE
Gez.
Michael Hock
Fraktionsgeschäftsführer
Die FRAKTION
Gez.
Nicolin Gabrysch
Einzelmandatsträgerin KLI-
MA FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1259/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Linke)
- Datum
- 17.06.2022
- Erstellt
- 17.06.2022 14:01